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1. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 41

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 41 — dischen Städte nach langem Ringen einen glänzenden Sieg über Dänemark, der 1370 zum Stralsnnder Frieden führte. Dieser verschaffte der Hansa die Stellung einer nordischen Großmacht und die unbestrittene Herrschaft aus der Ostsee. Der Wohlstand der wendischen Städte erreichte durch den Gewerbefleiß und die Unternehmungslust ihrer Bürger eine außerordentliche Höhe. Staunenswert war der Warenhandel, der mit Bier, Korn, Obst, Salz, Hopfen, gesalzenen Fischen, Leinen und Tuch getrieben wurde. — In Rostock gab es 250 Brauer, von denen über 1000 Tonnen Bier nach dem Norden verschifft wurden. Es bestanden für den Seehandel zahlreiche Kaufmannsgilden, von denen jede ihr besonderes Gelag hatte, in welchem die Zusammenkünfte stattfanden. Man zählte Schonenfahrer, Rigafahrer, Bergenfahrer u. f. w. Die Rigafahrer hatten ihr Gelag in der Koßfelderstraße, die Schonenfahrer, die vornehmsten von allen, in der Bäckerstraße. Diese Gesellschaften waren zugleich kirchliche Brüderschaften und hatten ihren besonderen Meßaltar in der Marienkirche. Für den Landhandel wurde 1466 die „Landfahrer - Krämer - Kompagnie" gegründet, welche Kaufleute aus allen Ländern zu ihren Mitgliedern zählte. Die Zusammenkunft der Kaufleute geschah bald nach Eröffnung der Schifffahrt um Pfingsten; auf diese Weise entstand der Rostocker Psingstmarkt. b) Innere Kämpse. — In der Bürgerschaft unserer Hansestädte herrschten große Standesunterschiede. Den vornehmsten Stand bildeten die Patrizier oder Geschlechter. Diese waren meist Kaufleute und beanspruchten, daß nur aus ihrer Mitte der Rat gewählt werde, der aus 24 Mitgliedern, 4 Bürgermeistern und 20 Ratsherren, bestand. Dieser Anspruch wurden ihnen von den Handwerkern, die sich in Zünften (Gilden) und Gewerken eng zusammenschlössen, streitig gemacht. Deshalb hallte es innerhalb der Mauern oft vom Klang der Waffen, die im blutigen Bürgerkriege gekreuzt wurden. Der heftigste Aufruhr ereignete sich im Jahre 1427. Die Nachricht von einer Niederlage, welche die hansische Flotte im Sunde gegen die Dänen erlitten, rief eine aufrührerische Bewegung hervor, welche von ehrgeizigen Führern planvoll geschürt wurde. In Rostock entwarf ein Ausschuß vou 60 Männern, je zur Hälfte aus der Kaufmannsschaft und aus den Handwerksämtern bestehend, einen neuen Bürgerbrief, der die bisherigen Rechte der Patrizier wesentlich beschränkte. Der alte Rat mußte die Stadt verlassen, und ein von den „Sechzigern" gewählter, von der Herzogin-Regentin Katharina anerkannter neuer Rat trat an seine Stelle. Weit blutiger verlies der Ausstand in Wismar. Hier hetzte der Wollenweber Klaus Jesup die Bürger gegen den Rat aus, den er des heimlichen Einverständnisses mit den Dänen beschuldigte. Der Bürgermeister Johann Bantzkow und der Ratsherr Heinrich von Haren wurden aus dem Marktplatze enthauptet, und der alte Rat durch einen neuen ersetzt. Die Erben der schuldlos Hingerichteten verklagten aber die Stadt beim Kaiser Sigismund (1410— 1437); dieser entschied zu ihren Gunsten und forderte die Wiedereinsetzung der noch lebenden Mitglieder des vertriebenen Rats. Der alfo abgesetzte Rat mußte 1430 den Angehörigen der Getöteten ans dem Markte öffentliche Abbitte leisten und aus der Stelle des Marktes, wo die Hinrichtungen vollzogen waren, ein Kreuz errichten.

2. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 60

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 60 — Zwischen Ständen und Landesherrn durch eine Ver-qsatent« ordnung Friedrich Franz' I. vorgeschrieben Ivar, als Ton m"9 berechtigt an. Der Großherzog F r i e d r i ch F r a n z Ii. war dadurch in eine sehr schwierige Lage versetzt. Er hatte nur mit schwerem Herzen das Staatsgrundgesetz unterschrieben, weil es uach seiner Meinung für mecklenburgische Verhältnisse wenig paßte, andererseits glaubte er sich durch sein Versprechen gebunden, seinem Volke eine konstitutionelle Verfassung zu geben. In diesem Widerstreit der Pflichten gab jedenfalls zu dem Entschlüsse, sich zu fügen, die Hoffnung den Ausschlag, daß es später möglich sein werde, mit den Ständen eine der geschichtlichen Entwicklung Mecklenburgs entsprechende Verfassung zu vereinbaren, ein Ziel, das er öis zu seinem Tode niemals aus dem Auge verlor. So nahm er das Schiedsgericht an. Er selbst bat den König von Hannover, die protestierende Partei den König von Preußen um die Ernennung eines Schiedsrichters, die beiden so Ernannten wählten sich einen Schieds- Obmann, und so trat das Schiedsgericht zu Freie'nwald« F r e i e n w a l d e zusammen. Der Spruch ging dahin, 1s30. daß die ueue Verfassung rechtswidrig und der Groß- herzog zur Wiederherstellung der alten landständischen verpflichtet sei. Diesem Urteile unterwarf sich Friedrich Franz Ii. und ließ es veröffentlichen. Dagegen erhob sich zwar anfangs im Lande viel Widerspruch, derselbe verstummte aber bald, die meisten waren des politischen Gezänks müde, und es trat auch in Mecklenburg jene „Ermattung" ein, die sich in ganz Deutschland nach den stürmischen Revolutionsjahren geltend machte. Während dessen waren in beiden Mecklenburg die Großherzöge unablässig bemüht, das Wohl des Landes zu förderu, und bewiesen dadurch, „daß die beste Verfassung ein guter Regent ist". In

3. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 34

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
34 — land dem „Augsburger Interim", durch das den Evangelischen nur geringe Zugeständnisse gemacht wurden, zu unterwerfen. Schon hatte Karl es in Süddeutschland mit Gewalt durchgeführt, und dem Norden Deutschlands drohte dasselbe Schicksal; auch an Mecklenburg erging die Weisung zur Anerkennung der neuen Verordnung. Da beriefen Johann Albrecht und Heinrich die Stände nach Sternberg und setzten den einmütigen Beschluß durch, das Interim zurück- Resormation zuweisen und beim evangelischen Glauben zu verharren, von den Damit hatte die Reformation in Mecklenburg Ständen an« y ' u ertünnt 1549.1 hre gesetzmäßige Anerkennung gefunden. Aber die Lage der Herzöge, besonbers Johann Albrechts, war sehr schwierig. Magbeburg würde wegen seiner Weigerung, das Interim bnrchzusühren, vom Kaiser in die Acht erklärt, und die Ausführung derselben Moritz v o n S a ch s e u übertragen. Wenn dieses „Bollwerk des Protestantismus" fiel, mußte man sich auf das Schlimmste gefaßt machen. Für Johann Albrecht war die Sache um so bebenklicher, als seine Bniber Ulrich und Georg Teilnahme an der Regierung verlangten. Es war ihm freilich gelungen, sich mit Ulrich, welcher zum Bischof vou Schwerin erwählt war, vorläufig zu einigen, aber Georg bebrohte ihn mit Waffengewalt und hatte sich zubem auf die Seite des Kaisers gestellt. Neben der allgemeinen Not der Glaubensgenossen bewog ihn beshalb die eigene schwierige Lage, sich mit gleichgesinnten protestantischen Fürsten zu verbinben. Zunächst schloß er zu Königsberg mit dem Herzoge Albrecht von Preußen, mit bessen Tochter er sich verlobte, und dem Markgrafen Johann von Küstrin ein Bündnis und war in der nächsten Zeit unablässig für die Erweiterung desselben tätig. Als dann Kurfürst Moritz

4. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 22

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 22 — Dänenkönige mit der Herrschaft Rostock belehnt, mit Ausnahme von Warnemünde, das die Dänen noch behielten. Nach dem Tode Erichs nahm er den Rest der dänischen Besitzungen an sich und fand endlich auch die 1323. Anerkennung Dänemarks als „deslandesro stock Her r". Inzwischen hatte Heinrich bereits das alte Redarierland seinem Staate einverleibt und mit dem Schwerte behauptet. Er hatte sich mit Beatrix, der Tochter eines Markgrafen von Brandenburg, vermählt und als Mitgift das Land Stargard erhalten, in dessen Besitz er von den anderen markgräflichen Linien im Vertrag zu Vertrage von Wittmannsdorf anerkannt wurde. aber nach dem Tode seiner Gemahlin der Markgraf Waldemar ihm die Erbschaft streitig zu machen e@ranfeebei fu$te' wurde dieser bei G r a n s e e entscheidend ge-Friede°,u fc^asen U11k urußte im Frieden von T e m p l i n T-mpiin endgültig in die Abtretung willigen. So wurde Heinrich der Löwe „des Landes Stargard Herr". Auch später zog er uoch manches Mal das Schwert zur Vergrößerung seines Landes, aber dauernde Erfolge brachten diese Kämpfe nicht. Als er starb, waren seine beiden Söhne Albrecht Ii. und Johann unmündig. Heinrich hatte noch knrz vor seinem Tode zu Vormündern die Magistrate der Städte Rostock und Wismar und sechzehn aus der Ritterschaft eingesetzt, deren Ansehn und Selbstgefühl dadurch außerordentlich wuchs. Albrecht Ii. Als A l b r e ch t Ii. mündig geworden war, ergriff lllv-i!)* Cl fester Faust die Zügel der Regierung, bändigte den Trotz der widerspenstigen Ritterschaft und brachte zwischen einer großen Zahl von norddeutschen Fürsten und den Städten Hamburg, Lübeck, Wismar und Rostock Landsriedens-bett großen Landfriedensbund von Lübeck bund 1338. stunde, der den Zweck hatte, dem Raubrittertum das

5. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 55

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 55 — Chausseen. Die erste mar die Berlin-Hamburger, und dieser folgten bald andere. Von den Wasserstraßen fanden besonders El de und Havel Berücksichtigung, die in dieser Zeit schiffbar gemacht wurden. Einschneidende Veränderungen wurden im Gerichtswesen vorgenommen, das durch dieoberappellatious- D6ers . c n~a appellations- gerich ts i) rdnnng neu geordnet wurde. Es gerid)t8i wurden vier Justizkanzleien in Schwerin, Güstrow, orbnung Rostock und Neustrelitz und als oberste Instanz in allen Straf- und Zivilsachen ein Oberappellationsgericht in Parchim eingerichtet. Endlich wurde auch auf dem Gebiete der Schule und Kirche Treffliches geleistet, Kirchen, Pfarr- und Schulhäuser in großer Zahl gebaut, höhere und niedere Schulen gefördert oder neu eingerichtet, vor allem das V o l k s s ch n l w e s e n gehoben und in den Seminarien für bessere Ausbildung der Lehrer gesorgt. In der Kirche traten die Regierungen, obwohl Friedrich Franz I. der evangelischen Lehre nicht geneigt war, dein eingedrungenen Rationalismus entgegen, die positive Richtung des Luthertums betonend. So wurde überall der Grund gelegt, auf dem später weiter gebaut ist. Währeud Großherzog Georg noch die Stürme erlebte, die gegen Ende der ersten Hälfte des Jahrhunderts infolge der neuen Revolutionen in Frankreich auch das deutsche Laud durchbrausten, legte Friedrich F r a n z I. wenige Jahre nach der glänzenden Feier seines fünfzigjährigen Regierungssubiläums, Fünfzig-nachdem er das achtzigste Lebensjahr vollendet, sich zur letzten Ruhe nieder und wurde seinem Wunsche gemäß jubu-mm in Doberan, wo er gern verweilt und das erste 1836‘ deutsche Seebad gegründet hatte, begraben. Frisch von Sein Enkel und Nachfolger — sein Sohn war Mecklenburg. . Schwerin lange vor ihm gestorben — Paul Friedrich war Iss7-42.

6. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 56

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 56 — ebenfalls volkstümlich. Beschwerden und Bittschriften wurden aufs genaueste geprüft, jedem Untertanen, auch dem niedrigsten stand der Weg zum Großherzoge offen, dem es ebenso eine wahre Freude war, Not zu lindern, wo er konnte, wie an der Lnst des Volkes teilzunehmen. So flog ihm die Liebe desselben zu. Begeistert für die Fortschritte der neuen Zeit, wollte er auch fein Land daran teilnehmen lassen. Als die Berlin-Hambnrger Eisenbahn gebaut werden sollte, sorgte er dafür, daß von mecklenburgischer Seite Entgegenkommen gezeigt und mecklenburgisches Gebiet berührt wurde. Auch sonst war seine Sorge den Verkehrswegen zugewandt, eine eigene Verordnung über Besserung und Erhaltung der Kommunikationswege wurde erlassen. Zu seinem Leidwesen aber scheiterten seine Bestrebungen, Mecklenburg dem prenßisch-deutschen Zollverein zuzuführen, an dem Widerstaude der Ritterschaft. Eine ausgedehnte gesetzgeberische Tätigkeit entfaltete Panl Friedrich auf dem Gebiete des R e ch t s w e se n s. Die Oberappellationsgerichtsordnung wurde revidiert, das Strafverfahren neu geordnet, die Strafanstalt Dreibergen gegründet und das Oberappellationsgericht von Parchim irnch Rostock verlegt. Seiner persönlichen Neigung entsprechend, widmete er einen großen Teil seiner Zeit seinen Truppen, deren Ausbildung er sich in jeder Weise angelegen sein ließ. So kam es, daß Zucht und Ordnung bei denselben musterhaft waren. Ganz besonderen Dank schuldet ihm die Stadt Schwerin, in der er dauernd seinen Sitz aufschlug, während seine letzten Vorgänger meistens in Ludwigslust wohnten. Er legte die nach ihm benannte P a n l s st a d t an und zog durch Erbauung des Paulsdammes die Ortschaften auf der Ostseite des Schweriner Sees zum Verkehr mit der Stadt heran. Auch die Schweriner Bühne fand die sorgsamste Pflege, nachdem

7. Beiträge zur Behandlung der mecklenburgischen Geschichte in der Volksschule - S. 102

1912 - Rostock i. M. : Boldt
102 der diese Vorflle war sehr groß. Auch Herzog Heinrich wurde hchst unwillig, als er von den neuen Bubenstreichen der Rmischen hrte, und ingrimmig rief er aus: Htte ich von Stters Hochzeit und dem versagen der Musik gewut, ich htte mit Freuden meine eignen Spielleute geschickt." Slter lie sich aber durch die beiden Krnkungen nicht anfechten, er feierte trotzdem eine frhliche und vergngte Hochzeit. Nach derselben ging er mit noch grerem (Eifer als frher an seine Arbeit; und nicht lange dauerte es, da konnte er es mit seinen beiden Amtsbrdern wahrnehmen, da sie nicht mehr imstande waren, bei der stets wachsenden Zahl der Evangelischen noch alle Amtsgeschfte in hinreichender weise zu vollfhren. Es muten noch zwei neue lutherische prediger angestellt werden; und das hatte zur Folge, da sich die Luthe-raner immer mehr fhlten und auch in den Brgerversammlungen krftige Worte fr ihren Glauben sprachen. Als einst der Rat vom Rathause aus den auf dem Marktplatze zusammen-gekommenen Brgern allerlei Bekanntmachungen vorlesen lie, fragte ein Grobschmied mit gewaltiger Stimme: )ch frage den Rat und ich wei, da viele Männer in der Stadt ebenso denken wie ich , wie lange soll katholisch allein Trumpf sein? warum drfen die Katholiken uns fortwhrend belstigen? Sind wir Evangelischen nicht auch freie Brger, welche die Religion haben knnen, welche sie wollen?" Zwar erhob sich bei diesen Worten von der einen Seite ein lautes Gelchter, doch waren die (Evangelischen in solcher Zahl vertreten, da sie dem Meister Grobschmied donnernden Beifall spendeten. Unter solchen Umstnden versprach der Rat, die gestellten Fragen unverzglich zu prfen und das (Ergebnis bald bekannt geben zu wollen. Die Prfung dauerte, da schon im Rate verschiedene evangelische Männer saen, denn auch wirklich nicht lange. Nach kurzer Zeit wurden die Brger wiederum vors Rathaus beschieden, und dann wurde folgendes verlesen: Der Rat tut hiermit kund, da im Gottesdienst nach Verlesung des Textes die Heilige Schrift klar, lauter und rein ausgelegt werden soll, ferner, da sich in jeder Woche die streitenden Geistlichen der strittige Punkte zweimal zu beraten haben, weiter, da gegenseitiges Schmhen bei Strafe verboten ist, und endlich, da jeder das Abendmahl in einerlei oder zweierlei Gestalt nehmen darf, wie er will. Der Rat fordert Rmische wie Evangelische auf, zu diesen Punkten bald ihre Meinung zu sagen. Sofort kamen die fnf evangelischen Prediger zusammen und berieten der die Vorlage des Rates. Sie stimmten ihr im groen und ganzen zu; und Slter sandte ein langes Schreiben an die Stadtobrigkeit ab.

8. Mecklenburgische Geschichte zum Gebrauche in höheren Schulen - S. 38

1899 - Leipzig : Voigtländer
— 38 — im Laufe des 14. Jahrhunderts überall eingeführt. Der Sitz im Rate war ein Ehrenamt, mit dem keine Einkünfte, sondern sogar mancherlei Unkosten verknüpft waren. Der Rat regierte anfangs nach eigenem Ermessen, aber bald machte ihm die erstarkende gewerbtreibende Bürgerschaft den ausschließlichen Besitz des Stadtregimentes streitig. Sie war in Zünfte oder Ämter gegliedert, die nur Leute deutscher, ehrlicher, freier, unbescholtener Abkunft aufnehmen durfteu und als Vorsteher Hauptleute, später Alterleute genannt, hatten. Fast überall errangen diese Zünfte gegen Ende des Mittelalters bedeutenden Einstuß auf die Verwaltung, namentlich durfte der Rat ohne ihre Zustimmung nicht das städtische Vermögen verringern oder der Gemeinde neue Lasten auflegen. Freilich wurden diese Ansprüche nicht ohne Kamps durchgesetzt, und besonders heftig tobte dieser Kampf zwischen den ratsfähigen Geschlechtern und der Bürgerschaft im 15. Jahrhundert in den Seestädten Rostock und Wismar. — Nach der Schlappe, die die hansische Flotte im Sunde 1427 von den Dänen erlitt, machte sich die Erbitterung gegeu den Rat in beiden Städten durch Aufstände Luft. In Rostock entwarf ein Ausschuß von 60 Bürgern, der zur Hälste aus Vertretern der Kaufmannschaft, zur anderen Hälfte aus Vertretern der Ämter bestand, einen neuen Bürgerbrief, der dem eigenen Kollegium den Bestand sicherte und die Geschlechter völlig vom Rate ausschloß. Der alte Rat mußte die Stadt verlassen, und ein von den Sechzigern gewählter trat an seine Stelle, der auch die Anerkennung der Herzogin Katharina fand, die für ihre unmündigen Söhne die Vormundschaft führte. Blutiger, aber auch unglücklicher verlief die Revolution in Wismar, wo der ehrgeizige Wollenweber Klaus Jefup an der Spitze der Aufrührer stand. Hier wurde der Bürgermeister Johann Bantzkow und der Ratsherr Heinrich von Haren aus dem Marktplatze enthauptet; aber schon 1430 mußte die Bürgerschaft Abbitte leisten und den alten Rat wieder aufnehmen. Durch das Unterliegen Wismars wurden nun die vertriebenen Rostocker Ratsherren ermutigt, mit allen Mitteln

9. Mecklenburgische Geschichte zum Gebrauche in höheren Schulen - S. 39

1899 - Leipzig : Voigtländer
— 39 — ihre Wiedereinsetzung zu betreiben. Sie riefen Kaiser, Konzil und Papst um Hülse an, die widerspenstige Stadt wurde in Acht und Bann gethan, und die Universität mußte 1437 nach Greifswald übersiedeln. Endlich kam unter Vermittelung der Herzöge von Mecklenburg und der Hansestädte eine Aussöhnung zu stände, wonach zwar der alte Rat wieder ausgenommen wurde, aber der Ausschuß der Sechziger bestehen blieb. Trotz der mannigfachen inneren Zwistigkeiten war die Lage unserer Städte im Mittelalter recht günstig. In den Landstädten beschäftigte man sich neben Ackerbau und Viehzucht viel mit Hopsenbau für das blühende Braugewerbe. Denn das wismarsche Bier kam gleich nach dem Hamburgischen, und der Güstrower Kniesenack (das ist Fürstenbier) erlangte weithin einen wohlverdienten Rus. Unter den Gewerben ist die Tuchfabrikation hervorzuheben. Die Wollenweber bildeten eine der angesehensten Zünfte, und noch heute beweisen die überall vorkommenden Wollweberstraßen die frühere Blüte dieses Erwerbszweiges. Der Wohlstand der kleinen Landstädte trat natürlich weit zurück gegen den der beiden Seestädte Rostock und Wismar, die an dem Glanze und der Macht der Hansa Anteil hatten. Die Hansestädte betrieben in erster Linie den Zwischenhandel; sie tauschten die massenhaften Rohprodukte des Nordens und Ostens gegen die Gewerbeerzeugnisse und die feinerm Bodenprodukte Deutschlands und Südeuropas ein und wußten ihren Handelsprivilegien durch Achtung gebietende Flotten Anerkennung zu verschaffen. Ihre Hauptmärkte und Stapelplätze waren Brügge, London, Wisbp und Nowgorod. Daneben waren sie aber auch Industriestädte. Bedeutend waren vor allem das Brau- und Böttchergewerbe, doch auch die Arbeiten der Gerber, Kürschner, Schuhmacher, Tuch- und Leineweber waren sehr gesucht. Gegen Ende des Mittelalters trafen dann verschiedene Umstände zusammen, die den Niedergang der Hansa herbeiführten, und dieser Niedergang machte sich natürlich auch in unseren Seestädten durch Abnahme des Wohlstandes bemerkbar.

10. Bilder aus der mecklenburgischen Geschichte und Sagenwelt - S. 92

1900 - Rostock : Süsserott
- 92 in das Kaminfeuer der Burghalle werfen; und als der Unglck-liche aus den Flammen heraus wollte, stie ihn der Ritter mit einem Futritt wieder hinein. Seit der Zeit nannte man ihn nicht anders als Henning Bradenkirl. Der Herzog bot nun seine Mannen auf, zog vor Ankers-Hgen und zerstrte die Burg. Als Henning sah, da er sie nicht lnger halten konnte, versenkte er seine Schtze und ttete dann sich selbst. Aber er sand im Grabe keine Ruhe. Der rechte Fu, mit dem er den Unglcklichen in die Flammen gestoen, wuchs bis zum Knie aus der Erde hervor, und so oft man ihn auch bedeckte, immer kam er wieder zum Vorschein. Endlich schnitt ein alter Totengrber ihn ab und setzte ihn unter dem Altare bei. Bei einem spteren Umbau des Altares sand man in der That in einem Gewlbe einen mit grauseidenem Strumpf bekleideten Fu, nach der Sage also den des Ritters Henning Bradenkirl. 35. Das Gottesurteil ?u Wittenburg Im Mittelalter hegte man die Meinung, da der allwissende und gerechte Gott da, wo kein Beweis durch Menschen zu führen war, die Wahrheit oder Unwahrheit einer Beschuldigung durch Wunder an das Licht zge. Man hatte daher die Einrichtung, da Beklagte, deren Schuld oder Unschuld auf gewhnliche Weise nicht zu ermitteln war, sich einer Probe unterziehen muten, bei der sie ohne einen besonderen gttlichen Beistand nicht fglich ohne Beschdigung davon kommen konnten. Ein solches Verfahren nannte man ein Gottesurteil. Eine Art desselben war die Feuerprobe", bei welcher der Angeschuldigte ein glhendes Eisen in der Hand halten oder der glhende Pflugscharen hinwegschreiten mute. Ein Gottesurteil dieser Art 'ward im Jahre 1351 zu Wittenburg abgehalten. Dort war nmlich in dem Hause eines reichen Brgers Feuer ausgebrochen, das, vom Winde getrieben, einen groen Teil der Stadt in Asche gelegt hatte und nur mit Mhe endlich gedmpft worden war. Ein Arbeiter war der Brandstiftung dringend verdchtig und wurde deshalb zur Feuerprobe verurteilt. Er mute, um seine Unschuld darzuthun, ein glhendes Eisen vom Rathause bis zum Kirchhose tragen.
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