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wohl die Kaufleute allein gereist? (Bild: mehrere und auch andre Männer zum Schutz).
Diese Männer hieß man Landsknechte. Welche List wandte der Raubritter an, wenn er einen Wagenzug überfallen wollte? Was wird wohl zwischen Raubritter und Landsknecht entstanden sein? Daß aber die Kaufleute keinen anderen Weg wählten?
Was würde heutzutage ein Kaufmann tun, wenn er so ausgeraubt würde? (anzeigen). Würde er Recht und Hilfe erhalten? War es damals auch so? Was war schuld an dem Mißstande? (Interregnum, Faustrecht).
Geben: Früher gab es auch keine eigenen Richter. Die Ritter waren selbst in der Umgebung, in der ihre Burg stand, auch Richter. Warum konnten also die Kaufleute die Raubritter nicht gut verklagen? Wer konnte nur allein den Kaufleuten Hilfe und Recht bringen? (Kaiser). Wie verfuhr er mit den Raubrittern? War die Strafe für die Raubritter gerecht? Wie bestätigte das der Kaiser selbst?
Welch größeren Feind hatte der Kaiser noch? (König von Böhmen). Welchen Nutzen zog Ottokar aus dem Interregnum? Warum brachte ihm der neugewählte Kaiser wieder Nachteile? Welche Länder besaß Ottokar mit Recht? Welche hatte er sich widerrechtlich angeeignet? Was forderte der Kaiser von ihm? (Herausgabe). Was wäre er also dem Kaiser schuldig gewesen? (Treue, Gehorsam). Wie mußte Ottokar seine Untreue büßen? Warum konnte der Kaiser jetzt über den Böhmenkönig lachen? Wie gründete Rudolf für sein Haus selbst eine Macht? Warum er wohl nicht wie die meisten Kaiser auch mit der eisernen Krone gekrönt wurde?
4. Karte: Böhmen und Mähren; das Marchfeld! Zwischen welchen Flüssen? Woher der Name „Marchfeld?" Kurzer Vergleich mit „Lechfeld". Die österreichischen Länder: Welche Lage von Böhmen aus? Wie wäre der Länderbesitz Ottokars gewesen, wenn auch diese österreichischen Länder sein gewesen wären? Wie wäre seine Macht gewesen?
Iii. Stufe.
Wie haben wir unsre 2 Erzählungen gegliedert? a) Wie der Kaiser Ordnung schaffte, b) Der Kamps mit Ottokar.
War es notwendig, daß der Kaiser Ordnung im Lande schaffte? Warum? (Person und Eigentum nicht mehr sicher).
1. Vergleich: Der Bauer Hansjörg.
Wie verletzte der Gras das Recht des Bauern? Wie war das möglich? Wie verhalf sich der Bauer wieder zu seinem Rechte? Welche Strafe ereilte die ungerechten Richter? War Rudolf als Kaiser verpflichtet, gegen Ottokar in den Krieg zu ziehen?
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Extrahierte Personennamen: Ottokar Ottokar Ottokar Ottokar Ottokar Ottokar Rudolf Rudolf Ottokars Ottokar Ottokar Bauer_Hansjörg Rudolf Rudolf Ottokar Ottokar
55
Staaten wußte er sich (weil dies dem Ehrgeize der Franzosen schmeichelte) in seiner Stellung zu erhalten.
In der Krim waren mit Wnßkand, in Italien mit Oesterreich und in Amerika mit dem mexikanischen Wolke Kriege geführt worden. Jetzt kam die Reihe an Arenßen, dessen kriegerische Erfolge seinen Neid erregt hatten.
Der Vorwand zum Kriege war: In Spanien war ein Verwandter des Königs Wilhelm, der Prinz Leopold von Hohenzollern, zum König gewählt. Diese Wahl wurde von Napoleon mißbilligt, und König Wilhelm ward von ihm aufgefordert, seine Erlaubniß zur Annahme der Wahl zu verweigern. Obgleich Leopold freiwillig Verzicht auf die Krone leistete, verlangte Napoleon sogar noch ein Entschuldigungsschreiben von dem preußischen Könige, und da diese Forderung mit edlem Unwillen zurückgewiesen wurde, erfolgte die französische Kriegserklärung, 19. Juli 1870.
Sie war das Signal zu Deutschlands einmüthiger Erhebung. Mit dem 73jährigen Heldenkönige an der Spitze bewegten sich drei deutsche Heere an die französische Grenze: unter Steinmetz, dem Prinzen Ariedrich Karl und dem Kronprinzen. Dem Könige standen mit ihrem Rathe zur Seite der General Graf Wollke, (geb. 1800 zu Parchim in Mecklenburg) und der Fürst (Minister) Wismarck, (geb. 1815 zu Schönhausen, nördlich von Magdeburg).
Die Feindseligkeiten begannen Seitens der Franzosen mit einem Angriff auf die offene Stadt Saarbrücken. Nun erst gingen die Deutschen vor. und Sieg folgte auf Sieg: bei Weißenönrg 4. Aug, Wörth 6. Aug, den Spicheren-Wergen.
Als die Franzosen ihren Rückzug antraten, wurden sie überholt, und es erfolgten die Schlachten bei Mars la Uonr, 16. August, und chravelotte, 18. August.
Nun warf sich ein Theil des französischen Heeres in die Festung Metz) ein anderer zog nach Westen.
Am 2. September ergab sich bet Sedan nach langem, erfolglosem Kampfe eine große franz. Armee von 83,000 Mann, mit ihrem Kaiser an der Spitze, auf Gnade und Ungnade. Napoleon erhielt Schloß Wilhelmshöhe bei Kassel zum Aufenthaltsort angewiesen.
Ans diese Nachricht brach in Paris ein Aufstand aus, und Frankreich wurde zu einer Wepnölik erklärt; der Krieg ward jedoch mit neu ausgehobenen Truppen fortgesetzt.
Während eine Armee die große und starke Festung Metz belagerte und siegreich alle Ausfälle der Besatzung zurückschlug,
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm Leopold_von_Hohenzollern Leopold Napoleon Wilhelm Leopold Leopold Napoleon Karl Karl Graf_Wollke August August Napoleon Schloß_Wilhelmshöhe
Extrahierte Ortsnamen: Italien Oesterreich Amerika Spanien Deutschlands Mecklenburg Magdeburg Weißenönrg Sedan Kassel Paris Frankreich
anlassung zu einer durch Brutus geleiteten Empörung. Tarquinius wird vertrieben, das Königthum abgeschafft und Rom eine Republik.
§ 23. Kämpfe des Königthums mit -er Republik.
Die junge Republik hatte harte Kämpfe mit dem vertriebenen Könige Tarquinius und feinen Bundesgenossen zu bestehen. Zwei aus ein Jahr gewählte Konsuln — Writlus und Koü'atirius — regierten in Rom.
Eine Verschwörung von Jünglingen zur Wiederherstellung des Königthums wird entdeckt. Die Anstifter, darunter auch Brutus Söhne, werden hingerichtet.
507 Vorsenna, König von Clusium (Etrurien). Freund des Tarquinius, belagert Rom. Koratius Goctes rettet Rom durch Vertheidigung der Tiberbrücke, Wucius Sclvola durch seine Todesverachtung. Frieden; Bedingung: römische Geißeln (List und Muth der Klölia).
Letzter Versuch des Tarquinius mit Hülfe der Latiner.
496. Sie werden am See Regillus besiegt. — Tarquinius stirbt.
§ 24. Patricier und Plebejer.
494. Die Plebejer, durch Anwendung des harten Schuldrechts (Gefängniß) bedrückt, wandern auf den heiligen Berg. Meuenius Igrippa bewegt sie zur Rückkehr (Fabel vom Bauch und den Gliedern), und sie erhalten das Recht, zu ihrem Schutze 5 Vokkstriöunen (Vorsteher) mit einem "Veto" zu wählen. Die Schulden werden zum Theil erlassen, und die Schuldhaft aufgehoben. —
Später werden auf Wunsch der Plebejer von zehn Männern Oecemvirn) — als Grundlage des öffentlichen Rechtes — Die Gesetze auf 12 Tafeln geschrieben. — Verfassung um 300 v. Chr.: 1. Die Bürgerschaft (35 Tribus): 2. Der Senat; 3. Die Magistrate (2 Consuln auf 1 Jahr, Pratoreu, Quästoren, Censoren, Aedilen, Präfecten).
§ 25. Die Gallier in Rom.
Rom hatte nach und nach fast ganz Italien unterworfen. Einen zehnjährigen Krieg mit der Stadt Meii hatte der Dictator Kamillus siegreich beendigt. — Camillus wlrd verbannt.
oan "schien, aus Frankreich kommend, die Gallier
unter Wrennus in Oberitalien, schlagen die Römer an der
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13. Hheodofius der Große erließ ein Verbot gegen das Heidenthum und zerstörte die Götzentempel. Er theilte sein Reich unter seine beiden Söhne Arcadius und Korw-rius in das morgenländische und abendländische Kaiserthum. Hauptstädte: Konstantinopel und Rom.
Dieses bestand bis 476, jenes bis 1453 (f. u.)
§ 33. Römische Kultur.
Anfangs eigenartig, später beeinflußt von der griechischen. Römische Jünglinge reisten zu ihrer Ausbildung nach Griechenland (Athen). Hoch entwickelt waren Dichtkunst, Baukunst (Architektur), Redekunst (Rhetorik), Geschichtsschreibung, — Gesetzgebung, Kriegswesen und die allgemeinen staatlichen Einrichtungen. — Einfluß auf unsere Bildung.
1. Die Dichtkunst. Merke die Dichter: Virgil, Ovid, Horaz (Zeitalter des Augustus).
2. Geschichtsschreiber: Cäsar (Kriege in Gallien und die Bürgerkriege), Tacitus (Geschichte der Deutschen), Livius (römische Geschichte).
3. Wetorik: Cicero (Reden).
4. Hlaukunst. Baumeister Vitrüv. Die Römer übertrafen ihre Lehrmeister, die Griechen. Oeffentliche Bauten: Circus, Kolosseum, Wasserleitungen, Kunststraßen. Jetzt meist Ruinen.
5. Gesetzgebung. Sie umfaßte alle öffentlichen und Privatverhäüms'se und war zum Theil musterhaft. Das römische Recht bildet die Grundlage unsers deutschen.
6. Oeffentliche Wergnügen: Gladiatoren-und Thierkämpfe (Circus).
7. Kriegswesen. Jeder Bürger war zur Vertheidigung des Vaterlandes verpflichtet. Reiter und Fußvolk. Helm, kurzes Schwert, Schild, schweres Gepäck (Hacke, Schanzpfähle). Lagergeräthfchaften. Eintheilung: Cohorten und Legionen. — Tugenden des römischen Kriegers: Vaterlandsliebe, Hingebung, Muth, Ausdauer, Besonnenheit, Standhaftigkeit im Unglück.
8. Republikanische Staatseinrichtnng. Die oberste Macht lag in den Händen des Volks. Volksversammlungen. Wahl der höchsten Beamten durch dieselben. Der Senat berieth, die Volksversammlung erhob durch Beschluß zum Gesetz. — Das Volk war Zwecks der Wahlen in Tribus getheilt und wählte die Tribunen (Volksvertreter). ^ Zur Zeit der Gefahr wurde ein Dictator (mit unumschränkter Gewalt) gewählt.
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Extrahierte Personennamen: Ovid Augustus Cäsar Livius Wetorik Hlaukunst Hacke Muth
Extrahierte Ortsnamen: Konstantinopel Rom Griechenland Athen Gallien
220
Grünes, keinen Menschen, weiter gar nichts .... Kinder, das
muß schrecklich sein! Gott behüte euch alle davor, in so ein Ge-
fängnis zu kommen! So soll jeder denken, der daran vorbeigeht.
Aber dann kann man noch einen andern Gedanken haben, näm-
lich den: Es ist gut, daß das Gericht da ist. Sonst wären gewiß
viel mehr Übeltaten in der Welt. Denn auch die bösen Menschen
wollen nicht gern ins Gefängnis, sie fürchten sich davor, fürchten
sich daher auch vor mancher bösen Tat, und so sind die guten
und redlichen Menschen geschützt.
Wer nun freilich denkt, die Richter da drinnen hätten weiter
nichts zu tun, als die Übeltäter abzustrafen, so wie es die Gesetze
verlangen — wer so denkt, der ist sehr im Irrtum. Denn viel
mehr Arbeit machen dem Gerichte die Streitigkeiten der Leute
untereinander. Da hat sich jemand beim Schneider einen Über-
zieher machen lassen und sagt nun, 50 Jt> wäre als Preis aus-
gemacht gewesen. Aber der Schneider behauptet, 60 Jf, hätten
sie vereinbart und der Besteller müsse sich irren. Wer von beiden
Recht hat, muß der Richter entscheiden. Oder es ist jemand ge-
fallen, hat das Bein gebrochen und hat längere Zeit nicht seiner
Arbeit nachgehen können. Er hat sich für solchen Unfall ver-
sichert. Aber das Versicherungsgeschäft will nichts zahlen und be-
hauptet, der Mann wäre selbst schuld gewesen an diesem Falle.
Nun lassen sie das Gericht entscheiden. Oder zwei Bauern wissen
nicht genau, wem der dicke Heckenzaun zwischen ihren Gärten ge-
hört. Beide glauben, ein Recht daran zu haben. Da muß der
Richter feststellen, wessen Recht das bessere ist. Und so kommen
täglich viele und die allerverschiedensten Sachen vor das Gericht,
das da sagen muß, wer in solchen Streifällen Recht hat.
Weiter hat das Gericht noch eine Arbeit zu leisten. Es führt
nämlich große Bücher. In denen steht jeder drin, der ein Haus
oder ein Feld hat. Das sind die G r u n d b ü ch e r. Wenn nun
eine Baustelle oder eine Wiese oder ein ganzes Gut, überhaupt
Grund und Boden verkauft werden soll, so muß der Kauf in diese
Bücher eingetragen werden. Sonst könnte wohl einer sein Feld
zweimal verkaufen, denn der erste Käufer könnte es doch nicht
mitnehmen. In diese Bücher muß auch eingetragen werden, wenn
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40
lernbegierige Jünglinge sammelten sich als seine Jünger um ihn,
hörten ihm zu, wie ihrem Meister, und begleiteten ihn, wenn
er ausging.
Da dankte ihm nun einst ein grober Mensch nicht, den
er freundlich gegrüsst hatte. Seine Jünger wurden darüber
ärgerlich und sagten: „Du wusstest doch, dass der Mensch so
grob ist; warum grüsstest du ihn denn nur?“ Aber Sokrates
antwortete sanft: „Wollfr ihr denn, dass ich eben so grob sei,
. wie er?“
Din Anderer gab ihm im Vorbeigehen einen Stoss in
böser Absicht, und seine Jünger riethen ihm, er solle den
übermüthigen Mann verklagen. Sokrates aber sagte: „Wenn
mich ein Ochs oder ein Esel gestossen hätte, würdet ihr mir
wohl rathen, eine Klage gegen ihn anzustellen?“ *
Einmal hörte er von seinen Jüngern, dass ein Anderer
Böses von ihm rede. „Das ist kein Wunder,“ sagte Sokrates,
„Gutes reden hat dieser Mensch nicht gelernt.“
Eine besondere Geduld bewies er gegen seine Ehegattin,
Xantippe, welche sehr heftigen Gemüthes war und in ihrer
Heftigkeit oft Dinge that, die eine rechtschaffne Hausfrau sich
gegen ihren Mann nicht erlauben soll. Einmal riss sic ihm
auf öffentlicher Strasse das Oberkleid ab, und die Anwesenden
meinten, das dürfe er sich nicht gefallen lassen. „Das wäre
schön,“ sagte Sokrates, „wenn ich hier das Schauspiel eines
öffentlichen Zankes geben wollte, damit der Eine mich und
der Andere meine Frau noch mehr aufhetzte!“
Ein ander Mal hatte sie mit ihrem Manne um eine Klei-
nigkeit lange gezankt, und als der Mann, des Zankens und
Seheltens müde, zum Hause hinausging, goss sie ihm einen
Topf voll schmutzigen Wassers über den Kopf. Und siehe!
auch da noch blieb er ruhig und sagte blos zu seinen ver-
wunderten Jüngern: „Das dachte ich wohl, dass auf solch
ein Gewitter auch Kegen folgen müsse.**
Als ihn Jemand fragte, wie er doch die Ungezogenheiten
seiner Frau dulden könne, gab er zur Antwort: „Ihr glaubt
nicht, wie viel ich hierin meiner Frau verdanke; sie übt mich
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4 I, Abschn. Don d. ältesten Zeiten bis 1415 n. Chr. Geb.
Ein biederer Handschlag vertrat bei ihnen die Stelle des Eides, denn
unverbrüchlich fest stand: Ein Wort, ein Wort, ein Mann, ein Mann! —
Sie schwuren selten, nur gegen Feinde in sehr wichtigen Dingen und
dann stets auf ihr Schwert. Kam ein Fremder, so wurde er so aus-
genommen, als ob er zur Familie gehöre. Man fragte ihn nicht,
woher er komme und wohin er gehe, — man zahlte dies zu den
vorwitzigen Fragen.
Es gab im Volke nur zwei Stande: Freie und Knechte. Die
letztern wurden aber sehr gut gehalten, hatten oft kleine Besitzungen
und zahlten von denselben eine geringe Abgabe an die Freien. Doch
fehlte ihnen der Eyrenschmuck: die Waffen. Diese gebührten nur dem
freien Sueven. Aber auch ihn machten nicht Stand, noch Alter
des Zeichens der Freiheit theilhaftig; eine tapfere That mußte erst
seine Würdigkeit beweisen. Dann schmückten ihn in den Volksver-
sammlungen an Voll- und Neumonden die Fürsten (Vordersten),
Grafen (Grauen) oder Aeltesten feierlich mit Schild und Speer, und
dies war der festlichste Tag des Suevenjünglings. Jetzt war ec erst
mündiges Mitglied seines Volks.
Zu den Volksversammlungen kamen alle freien Männer. Es
wurden dann die Angelegenheiten des gestimmten Stammes berathen,
Krieg und Frieden beschlossen, Zwistigkeiten nach dem Herkommen ge-
schlichtet, und an den Schlechten und den Verbrechern die Strafen
vollzogen. Diese mußten jedoch von den Göttern bestätigt und unter
ihrer Aufsicht ausgeführt werden; deshalb waren auch die Priester
zugegen. Sie, die Vertrauten der Gottheit, redeten im Namen der-
selben, und ihre Aussprüche waren dem Volke über Alles heilig. Das
reine, kräftige Gemüth der Deutschen faßte die Ehrfurcht vor dem
Allmächtigen und feinen Dienern in der ganzen Fülle auf, weil nicht
Leichtsinn, Ueppigkeit und Verweichlichung ihr Herz gegen das Heilige
gleichgültig machten. Denn der in Laster Versunkene verliert die
Kraft und Freiheit seines Herzens in den Lastern und vermag sich
nicht cmporzuheben zur wahren Verehrung des allmächtigen Gottes
und zur kindlichen Ehrfurcht vor ihm.
Religion. Darum finden wir aber bei unfern alten Vorfah-
ren, wenn gleich einen heidnischen, doch einen sehr einfachen Gottes-
dienst. Nicht in Tempeln verehrten sie ihre Gottheiten, nein, ein
solch enger Raum, meinten sie, vermöge nicht würdig die allhcrrfchende
Gottheit zu fassen. Der blaue Himmel bildete ihr Tempelgebaude;
große schauerliche Haine, in welchen ehrwürdige, uralte Eichen stan-
den, waren die Orte, an welchen die Gottheit würdig weilte. Ihrem
obersten Gott gaben sie den schönen Namen Allvater, Odin, Wodan.
Er war ihr schützender Geist auf den Kriegs- und Jagdzügen. Nächst
ihm waren ihnen der Thor, als Gott des Donners, der Teut, als
ihr Stammvater, die Freia, als Göttinn der Ehen, (von ihr soll un-
ser Freitag den Namen tragen) das Feuer und die Sonne heilig.
Eine vorzügliche Verehrung widmeten sie ihrer freundlichen und wohl-
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15
heit) anzunehmen, was ihm dafür anznnehmeu von andern
Mensckeu befohlen wird. Letzteres schließt von selbst den eige-
nen Vernnnftgebranch in der allerwichtigsten Angelegenheit
deö menschlichen Geistes aus, und macht ihn zum blinden
Werkzeuge der Meinung und Willkühr Anderer. Wo dieser
Glaubenszwang herrscht, da erscheint uns der Mensch in sei-
ner tiefsten Erniedrigung, verdammt durch sein Hingeben zu
dem traurigen Loose, das; seiner Vernunft vom Aberglanbeu
eine Binde umgelegt wird, unter welcher er, wie der Stock-
blinde, die finstere Nacht nicht mehr vom Tage zu unterschei-
den vermag. — 12) Nt i t der Glaubensfreiheit hängt die
Gewissensfreiheit genau zusammen, und beides ist wie
Ursach und Wirkung verbunden. Außer dem Crkenntnißvermögen
hat der Mensch auch von Gott ein Willensvermögen erhalten.
Unter Wille hat man das Vermögen zu verstehen, sich zu Handlun-
gen zu bestimmen. Für das Handeln(Thatigkeit) des Menschen
ist eine doppelte Welt vorhanden, die innere und die äußere. In
der inner» Welt, in der Welt unserö Geistes, sind wir un-
bedingt frei; haben wir das Recht unfern Willen stets selbst-
ständig zu bestimmen. In der äußern Welt befinden wir
uns in einem Reiche der Gemeinschaft mit andern Menschen,
ans welchem Gott einem Jeden ein freies (unabhängiges) Ge-
biet durch das göttliche Gesetz der Gleichheit ausgeschiedeu
hat, welches von Niemand überschritten werden darf. — 13)
In dem Rechte nun, von Niemanden anders als von Gott
Gesetze über unser freies Thun anzunehmen, und nur ihm al-
lein dafür verantwortlich zu seyn, besteht die Gewissensfrei-
heit. Ihm gegenüber steht wieder der Gewissenszwang,
oder die tyrannische Anmaßung anderer Menschen, uns au
Gottes Statt tür unsere freien Handlungen Vorschriften zu
enheilen und solche zu richten und zu bestrafen. — 14) Wo
dieser, dem Evangelium widerstreitende, Gewissenszwang anö-
geübt wird, da giebt es keine moralische Freiheit und
auch keine wahre Tugend mehr, welche nur aus der er-
sten hervorgehen kann. — 15) Der Mensch, welcher sich zu
einem Sklaven menschlicher Willensbestimmungen erniedrigt,
hört auf, im Dienste der Gottheit zu stehen; vergißt als
Christ ganz den Zuruf jenes Apostels: «ihr seyd t heu er
erkauft, werdet nicht der Ni en sch en Knechte!» (1
Cor. 7, 23.) — und ihm geschieht nur sein Recht, wenn die
an Gottes Stelle getretenen Menschen ihm selbst Gott miß-
fällige Werke (z. B. Opfer, Fasten, Verachtung des Ehe-
standes) abnöthigen; ihn vor ihrem Gerichtshöfe über alle
feine Handlungen, selbst die inneren, zur Rechenschaft ziehen;
und ihm besondere Büßungen zur Erbaltung ihrer über ihn
an gemaßten geistigen Herrschaft anffegen. — 16) Die Ge-
wissensfreiheit des Protestanten besteht folglich darin,
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124
ilf. Abschnitt. Die Könige von Preußen.
oft mit großer Harte. Jeder, der noch kein Haus hatte, sollte hier
bauen, er mochte wollen, oder nicht. Die Entschuldigung, daß es an
Geld fehle, glaubte der König selten. Zu mehreren Malen in der
Woche besuchte er diesen Theil der Stadt, und wehe dem, der nicht
fleißig die Hände rührte. Aber dem Thatigen half er fort. Einst
sah er einen seiner Beamten im bloßen Kamisole Schutt karren.
Ein solcher Fleiß und ein so ungewöhnlicher Arbeiter entgingen dem
aufmerksamen Könige nicht. „Wie kommt es," fragte er, „daß Er
eine solche Arbeit verrichtet?" „„Wenn man in der Welt fort will,
so muß man sich keiner Arbeit schämen,"" sagte der Emsige. „„Ich
habe kein Geld, soll bauen, muß also selbst arbeiten."" -— Der Mo-
narch freute sich dieser Thatigkeit, gab dem Manne das nöthige Bau-
geld und ermahnte ihn, fleißig und ein -guter Wirth zu bleiben.
Potsdam insbesondere verdankt diesem Könige sehr viel. Es
war früher ein Fischerdorf, umgeben von Sümpfen und Morasten.
Friedrich Wilhelm ließ diese mit vielen Kosten austrocknen, aus dem
gewonnenen trockenen Boden ganze Reihen Hauser erbauen und das
dortige königliche Schloß sehr erweitern. Aus dem Dorfe wurde eine
der schönsten Städte und die zweite Residenz.
Daß der König eine große Gerechtigkeitsliebe besaß, das
zeigt uns seine ganze Handlungsweise. Es waren merkwürdige Worte,
welche er bei seinem Regierungsantritte sprach:' „Die schlechte Justiz
schreit gen Himmel, und wenn ich es leide, so lade ich selbst die
Verantwortung auf mich." Sie zeigen uns aber recht des Königs
Sinn. Zur Ehre der Menschheit verbot er die Hexenprozesse; allen
Gerichten empfahl er die schleunige Beendigung der Streitsachen, und
wehe denen, die diesem Befehle nicht nachkamen, oder von denen der
König gar glaubte, sie verdrehten das Recht. Einst, so erzählt man,
wohnte er zu Minden in Westphalen einer Gerichtssession bei. Ein
Advokat vertheidigte die Sache seiner Parthei so überredend, daß der
König noch vor Beendigung der Rede ries: „Det Kerl hat Recht!"
Nun trat der Advokat der Gegenparthei aus und sprach so zuversicht-
lich über die Gerechtigkeit seines Vertheidigten, daß der Monarch mit
dem Ausrufe: „Der Kerl hat auch Recht!" zornig aufsprang. Die-
ser Auftritt blieb nicht ohne Wirkung. Friedrich Wilhelm war gegen
die Advokaten höchst erbittert; ihre Zahl wurde sehr vermindert, und
um sie recht zu quälen, mußten sie zur großen Belustigung des Pub-
likums eine auffallende Kleidung tragen.
Zu beklagen ist es nur, daß der König gegen Künste und Wis-
senschaften nicht allein gleichgültig, sondern sogar feindselig gesinnt
war. Er hatte die sonderbare Meinung, durch Gelehrsamkeit werde
man ein Müßiggänger, ein schlechter Unterthan, ein unnützes Mitglied
der menschlichen Gesellschaft. Darum fanden Künste und^Wissenschaften
damals im Preußischen keine Aufmunterung und Unterstützung; es war
dem Könige vielmehr eine rechte Freude, wenn er gelehrte Männer
lächerlich machen, oder ihnen sonst einen Streich spielen konnte. Mit
/
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität], T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd]]
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TM Hauptwörter (200): [T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze], T65: [König Herr Soldat Offizier Vater Prinz Friedrich Majestät General Brief], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T59: [Tod Leben Volk Herz Freund Mann Wort König Tag Feind], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
Extrahierte Personennamen: Wirth Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm
Die Kriege wahrend der Regierung Friedrich Wilhelm's Ii. 179
seine Krieger nach Möglichkeit für ihren Stand auszubilden. — Für
die alten Streiter bildete Friedrich Wilhelm Invaliden-Kompagnien,
in welchen sie fast ohne Dienstgeschäfte waren und versorgt in Ruhe
ihr Leben beschließen konnten. Dem alten treuen Ziethen, der mit
seinem Friedrich in demselben Jahre in's Grab gesunken war, ließ der
König ein schönes Standbild auf dem Wilhelmsplatze in Berlin setzen.
Friedrich Wilhelm hatte einen sehr schönen Körperbau. In sei-
nem Aeußern war er sehr einfach, seine Thatigkeit lobenswerth. Nur
die Sparsamkeit der beiden vorigen Regenten übte er nicht; denn als
er starb, lag auf dem Staate eine Schuldenlast von 49 Mill. Thaler.
44 Die Kriege während der Regierung
Friedrich Wilhelm's Ii.
Der holländische Krieg, 1787. Es waren schon seit
mehreren Jahren in den vereinigten holländischen Provinzen Unruhen
gewesen. Widerspenstige und aufrührerische Menschen suchten die
Rechte des Erbstatthalters, des Prinzen von Oranien, zu schmälern
und, wo möglich, ganz aufzuheben. ' Diese Parthei legte sich den
Namen Patrioten bei, indem sie vorgab, daß sie die Gerechtsame
des Landes schützen und das Gemeinwohl des Volks vertreten wolle.
Viele hingen den Aufrührern an, und der Erbstatthalter ward am
Ende so gedrängt, daß er weichen und seinen Sitz in Nimwegen neh-
men mußte. Aber auch der Erbstatthalter hatte noch Anhänger, und
diese bildeten eine Gegenparthei, voll Eifer für die Sache ihres Für-
sten, d-och zu schwach, um die Patrioten mit Schwertes Gewalt nie-
derzudrücken. Um aller Zwietracht ein Ende zu machen und Frieden
und Ruhe herzustellen, wollte sich die edle Gemahlinn des Erbstatt-
halters, eine Schwester unsers Friedrich Wilhelm, in's Mittel legen.
Sie beschloß, nach Haag in Holland zu reisen, wo die Versöhnung
gestiftet werden sollte. Damit war aber den Anführern nicht gedient;
sie fanden in der Verwirrung manchen Voctheil, und das gefiel ihnen.
Als nun die Fürstinn das holländische Gebiet betrat, hatten die Ver-
wegenen die Frechheit, die Prinzessinn auf der Reise anzuhalten, sie
mehrere Tage in einem Zimmer fast gefänglich zu bewahren und sie
durch beleidigende Handlungen zu zwingen, unverrichteter Sache zurück-
zukehren. Durch diese That, an der Schwester verübt, fand sich auch
der Bruder, der König von Preußen, beleidigt. Er forderte Genug-
thuung; man verweigerte sie. . Nun brachen im September 1787
20,000 Preußen unter dem Herzoge von Braunschweig auf und rück-
ten in Holland. Die Patrioten erschraken; sie flohen feige und mach-
ten es den preußischen Kriegern sehr leicht, das Land zu nehmen.
Und als nun bei'm weitern Vorrücken auch die Stadt Amsterdam sich
ergab, so baten die Empörer um Gnade. Der Prinz von Oranien
wurde in alle Rechte eingesetzt, als Erbstatthalter des ganzen Reichs
angenommen, und so die alte Ordnung der Dinge hergestellt.
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