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1. Der geschichtliche Unterricht in der Volksschule - S. 63

1910 - München : Kellerer
— 63 — wohl die Kaufleute allein gereist? (Bild: mehrere und auch andre Männer zum Schutz). Diese Männer hieß man Landsknechte. Welche List wandte der Raubritter an, wenn er einen Wagenzug überfallen wollte? Was wird wohl zwischen Raubritter und Landsknecht entstanden sein? Daß aber die Kaufleute keinen anderen Weg wählten? Was würde heutzutage ein Kaufmann tun, wenn er so ausgeraubt würde? (anzeigen). Würde er Recht und Hilfe erhalten? War es damals auch so? Was war schuld an dem Mißstande? (Interregnum, Faustrecht). Geben: Früher gab es auch keine eigenen Richter. Die Ritter waren selbst in der Umgebung, in der ihre Burg stand, auch Richter. Warum konnten also die Kaufleute die Raubritter nicht gut verklagen? Wer konnte nur allein den Kaufleuten Hilfe und Recht bringen? (Kaiser). Wie verfuhr er mit den Raubrittern? War die Strafe für die Raubritter gerecht? Wie bestätigte das der Kaiser selbst? Welch größeren Feind hatte der Kaiser noch? (König von Böhmen). Welchen Nutzen zog Ottokar aus dem Interregnum? Warum brachte ihm der neugewählte Kaiser wieder Nachteile? Welche Länder besaß Ottokar mit Recht? Welche hatte er sich widerrechtlich angeeignet? Was forderte der Kaiser von ihm? (Herausgabe). Was wäre er also dem Kaiser schuldig gewesen? (Treue, Gehorsam). Wie mußte Ottokar seine Untreue büßen? Warum konnte der Kaiser jetzt über den Böhmenkönig lachen? Wie gründete Rudolf für sein Haus selbst eine Macht? Warum er wohl nicht wie die meisten Kaiser auch mit der eisernen Krone gekrönt wurde? 4. Karte: Böhmen und Mähren; das Marchfeld! Zwischen welchen Flüssen? Woher der Name „Marchfeld?" Kurzer Vergleich mit „Lechfeld". Die österreichischen Länder: Welche Lage von Böhmen aus? Wie wäre der Länderbesitz Ottokars gewesen, wenn auch diese österreichischen Länder sein gewesen wären? Wie wäre seine Macht gewesen? Iii. Stufe. Wie haben wir unsre 2 Erzählungen gegliedert? a) Wie der Kaiser Ordnung schaffte, b) Der Kamps mit Ottokar. War es notwendig, daß der Kaiser Ordnung im Lande schaffte? Warum? (Person und Eigentum nicht mehr sicher). 1. Vergleich: Der Bauer Hansjörg. Wie verletzte der Gras das Recht des Bauern? Wie war das möglich? Wie verhalf sich der Bauer wieder zu seinem Rechte? Welche Strafe ereilte die ungerechten Richter? War Rudolf als Kaiser verpflichtet, gegen Ottokar in den Krieg zu ziehen?

2. Für Mittelklassen (einjährig) - S. 55

1875 - Neubrandenburg : Brünslow
55 Staaten wußte er sich (weil dies dem Ehrgeize der Franzosen schmeichelte) in seiner Stellung zu erhalten. In der Krim waren mit Wnßkand, in Italien mit Oesterreich und in Amerika mit dem mexikanischen Wolke Kriege geführt worden. Jetzt kam die Reihe an Arenßen, dessen kriegerische Erfolge seinen Neid erregt hatten. Der Vorwand zum Kriege war: In Spanien war ein Verwandter des Königs Wilhelm, der Prinz Leopold von Hohenzollern, zum König gewählt. Diese Wahl wurde von Napoleon mißbilligt, und König Wilhelm ward von ihm aufgefordert, seine Erlaubniß zur Annahme der Wahl zu verweigern. Obgleich Leopold freiwillig Verzicht auf die Krone leistete, verlangte Napoleon sogar noch ein Entschuldigungsschreiben von dem preußischen Könige, und da diese Forderung mit edlem Unwillen zurückgewiesen wurde, erfolgte die französische Kriegserklärung, 19. Juli 1870. Sie war das Signal zu Deutschlands einmüthiger Erhebung. Mit dem 73jährigen Heldenkönige an der Spitze bewegten sich drei deutsche Heere an die französische Grenze: unter Steinmetz, dem Prinzen Ariedrich Karl und dem Kronprinzen. Dem Könige standen mit ihrem Rathe zur Seite der General Graf Wollke, (geb. 1800 zu Parchim in Mecklenburg) und der Fürst (Minister) Wismarck, (geb. 1815 zu Schönhausen, nördlich von Magdeburg). Die Feindseligkeiten begannen Seitens der Franzosen mit einem Angriff auf die offene Stadt Saarbrücken. Nun erst gingen die Deutschen vor. und Sieg folgte auf Sieg: bei Weißenönrg 4. Aug, Wörth 6. Aug, den Spicheren-Wergen. Als die Franzosen ihren Rückzug antraten, wurden sie überholt, und es erfolgten die Schlachten bei Mars la Uonr, 16. August, und chravelotte, 18. August. Nun warf sich ein Theil des französischen Heeres in die Festung Metz) ein anderer zog nach Westen. Am 2. September ergab sich bet Sedan nach langem, erfolglosem Kampfe eine große franz. Armee von 83,000 Mann, mit ihrem Kaiser an der Spitze, auf Gnade und Ungnade. Napoleon erhielt Schloß Wilhelmshöhe bei Kassel zum Aufenthaltsort angewiesen. Ans diese Nachricht brach in Paris ein Aufstand aus, und Frankreich wurde zu einer Wepnölik erklärt; der Krieg ward jedoch mit neu ausgehobenen Truppen fortgesetzt. Während eine Armee die große und starke Festung Metz belagerte und siegreich alle Ausfälle der Besatzung zurückschlug,

3. Für Oberklassen (zweijährig) - S. 19

1875 - Neubrandenburg : Brünslow
anlassung zu einer durch Brutus geleiteten Empörung. Tarquinius wird vertrieben, das Königthum abgeschafft und Rom eine Republik. § 23. Kämpfe des Königthums mit -er Republik. Die junge Republik hatte harte Kämpfe mit dem vertriebenen Könige Tarquinius und feinen Bundesgenossen zu bestehen. Zwei aus ein Jahr gewählte Konsuln — Writlus und Koü'atirius — regierten in Rom. Eine Verschwörung von Jünglingen zur Wiederherstellung des Königthums wird entdeckt. Die Anstifter, darunter auch Brutus Söhne, werden hingerichtet. 507 Vorsenna, König von Clusium (Etrurien). Freund des Tarquinius, belagert Rom. Koratius Goctes rettet Rom durch Vertheidigung der Tiberbrücke, Wucius Sclvola durch seine Todesverachtung. Frieden; Bedingung: römische Geißeln (List und Muth der Klölia). Letzter Versuch des Tarquinius mit Hülfe der Latiner. 496. Sie werden am See Regillus besiegt. — Tarquinius stirbt. § 24. Patricier und Plebejer. 494. Die Plebejer, durch Anwendung des harten Schuldrechts (Gefängniß) bedrückt, wandern auf den heiligen Berg. Meuenius Igrippa bewegt sie zur Rückkehr (Fabel vom Bauch und den Gliedern), und sie erhalten das Recht, zu ihrem Schutze 5 Vokkstriöunen (Vorsteher) mit einem "Veto" zu wählen. Die Schulden werden zum Theil erlassen, und die Schuldhaft aufgehoben. — Später werden auf Wunsch der Plebejer von zehn Männern Oecemvirn) — als Grundlage des öffentlichen Rechtes — Die Gesetze auf 12 Tafeln geschrieben. — Verfassung um 300 v. Chr.: 1. Die Bürgerschaft (35 Tribus): 2. Der Senat; 3. Die Magistrate (2 Consuln auf 1 Jahr, Pratoreu, Quästoren, Censoren, Aedilen, Präfecten). § 25. Die Gallier in Rom. Rom hatte nach und nach fast ganz Italien unterworfen. Einen zehnjährigen Krieg mit der Stadt Meii hatte der Dictator Kamillus siegreich beendigt. — Camillus wlrd verbannt. oan "schien, aus Frankreich kommend, die Gallier unter Wrennus in Oberitalien, schlagen die Römer an der

4. Für Oberklassen (zweijährig) - S. 26

1875 - Neubrandenburg : Brünslow
13. Hheodofius der Große erließ ein Verbot gegen das Heidenthum und zerstörte die Götzentempel. Er theilte sein Reich unter seine beiden Söhne Arcadius und Korw-rius in das morgenländische und abendländische Kaiserthum. Hauptstädte: Konstantinopel und Rom. Dieses bestand bis 476, jenes bis 1453 (f. u.) § 33. Römische Kultur. Anfangs eigenartig, später beeinflußt von der griechischen. Römische Jünglinge reisten zu ihrer Ausbildung nach Griechenland (Athen). Hoch entwickelt waren Dichtkunst, Baukunst (Architektur), Redekunst (Rhetorik), Geschichtsschreibung, — Gesetzgebung, Kriegswesen und die allgemeinen staatlichen Einrichtungen. — Einfluß auf unsere Bildung. 1. Die Dichtkunst. Merke die Dichter: Virgil, Ovid, Horaz (Zeitalter des Augustus). 2. Geschichtsschreiber: Cäsar (Kriege in Gallien und die Bürgerkriege), Tacitus (Geschichte der Deutschen), Livius (römische Geschichte). 3. Wetorik: Cicero (Reden). 4. Hlaukunst. Baumeister Vitrüv. Die Römer übertrafen ihre Lehrmeister, die Griechen. Oeffentliche Bauten: Circus, Kolosseum, Wasserleitungen, Kunststraßen. Jetzt meist Ruinen. 5. Gesetzgebung. Sie umfaßte alle öffentlichen und Privatverhäüms'se und war zum Theil musterhaft. Das römische Recht bildet die Grundlage unsers deutschen. 6. Oeffentliche Wergnügen: Gladiatoren-und Thierkämpfe (Circus). 7. Kriegswesen. Jeder Bürger war zur Vertheidigung des Vaterlandes verpflichtet. Reiter und Fußvolk. Helm, kurzes Schwert, Schild, schweres Gepäck (Hacke, Schanzpfähle). Lagergeräthfchaften. Eintheilung: Cohorten und Legionen. — Tugenden des römischen Kriegers: Vaterlandsliebe, Hingebung, Muth, Ausdauer, Besonnenheit, Standhaftigkeit im Unglück. 8. Republikanische Staatseinrichtnng. Die oberste Macht lag in den Händen des Volks. Volksversammlungen. Wahl der höchsten Beamten durch dieselben. Der Senat berieth, die Volksversammlung erhob durch Beschluß zum Gesetz. — Das Volk war Zwecks der Wahlen in Tribus getheilt und wählte die Tribunen (Volksvertreter). ^ Zur Zeit der Gefahr wurde ein Dictator (mit unumschränkter Gewalt) gewählt.

5. Fröhlicher Anschauungsunterricht in Stadt- und Landschulen - S. 220

1910 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
220 Grünes, keinen Menschen, weiter gar nichts .... Kinder, das muß schrecklich sein! Gott behüte euch alle davor, in so ein Ge- fängnis zu kommen! So soll jeder denken, der daran vorbeigeht. Aber dann kann man noch einen andern Gedanken haben, näm- lich den: Es ist gut, daß das Gericht da ist. Sonst wären gewiß viel mehr Übeltaten in der Welt. Denn auch die bösen Menschen wollen nicht gern ins Gefängnis, sie fürchten sich davor, fürchten sich daher auch vor mancher bösen Tat, und so sind die guten und redlichen Menschen geschützt. Wer nun freilich denkt, die Richter da drinnen hätten weiter nichts zu tun, als die Übeltäter abzustrafen, so wie es die Gesetze verlangen — wer so denkt, der ist sehr im Irrtum. Denn viel mehr Arbeit machen dem Gerichte die Streitigkeiten der Leute untereinander. Da hat sich jemand beim Schneider einen Über- zieher machen lassen und sagt nun, 50 Jt> wäre als Preis aus- gemacht gewesen. Aber der Schneider behauptet, 60 Jf, hätten sie vereinbart und der Besteller müsse sich irren. Wer von beiden Recht hat, muß der Richter entscheiden. Oder es ist jemand ge- fallen, hat das Bein gebrochen und hat längere Zeit nicht seiner Arbeit nachgehen können. Er hat sich für solchen Unfall ver- sichert. Aber das Versicherungsgeschäft will nichts zahlen und be- hauptet, der Mann wäre selbst schuld gewesen an diesem Falle. Nun lassen sie das Gericht entscheiden. Oder zwei Bauern wissen nicht genau, wem der dicke Heckenzaun zwischen ihren Gärten ge- hört. Beide glauben, ein Recht daran zu haben. Da muß der Richter feststellen, wessen Recht das bessere ist. Und so kommen täglich viele und die allerverschiedensten Sachen vor das Gericht, das da sagen muß, wer in solchen Streifällen Recht hat. Weiter hat das Gericht noch eine Arbeit zu leisten. Es führt nämlich große Bücher. In denen steht jeder drin, der ein Haus oder ein Feld hat. Das sind die G r u n d b ü ch e r. Wenn nun eine Baustelle oder eine Wiese oder ein ganzes Gut, überhaupt Grund und Boden verkauft werden soll, so muß der Kauf in diese Bücher eingetragen werden. Sonst könnte wohl einer sein Feld zweimal verkaufen, denn der erste Käufer könnte es doch nicht mitnehmen. In diese Bücher muß auch eingetragen werden, wenn

6. Deutsches Lesebuch für die oberen Abtheilungen ein- und mehrklassiger Elementarschulen in der Stadt und auf dem Lande - S. 40

1853 - Frankfurt : Trowitzsch
40 lernbegierige Jünglinge sammelten sich als seine Jünger um ihn, hörten ihm zu, wie ihrem Meister, und begleiteten ihn, wenn er ausging. Da dankte ihm nun einst ein grober Mensch nicht, den er freundlich gegrüsst hatte. Seine Jünger wurden darüber ärgerlich und sagten: „Du wusstest doch, dass der Mensch so grob ist; warum grüsstest du ihn denn nur?“ Aber Sokrates antwortete sanft: „Wollfr ihr denn, dass ich eben so grob sei, . wie er?“ Din Anderer gab ihm im Vorbeigehen einen Stoss in böser Absicht, und seine Jünger riethen ihm, er solle den übermüthigen Mann verklagen. Sokrates aber sagte: „Wenn mich ein Ochs oder ein Esel gestossen hätte, würdet ihr mir wohl rathen, eine Klage gegen ihn anzustellen?“ * Einmal hörte er von seinen Jüngern, dass ein Anderer Böses von ihm rede. „Das ist kein Wunder,“ sagte Sokrates, „Gutes reden hat dieser Mensch nicht gelernt.“ Eine besondere Geduld bewies er gegen seine Ehegattin, Xantippe, welche sehr heftigen Gemüthes war und in ihrer Heftigkeit oft Dinge that, die eine rechtschaffne Hausfrau sich gegen ihren Mann nicht erlauben soll. Einmal riss sic ihm auf öffentlicher Strasse das Oberkleid ab, und die Anwesenden meinten, das dürfe er sich nicht gefallen lassen. „Das wäre schön,“ sagte Sokrates, „wenn ich hier das Schauspiel eines öffentlichen Zankes geben wollte, damit der Eine mich und der Andere meine Frau noch mehr aufhetzte!“ Ein ander Mal hatte sie mit ihrem Manne um eine Klei- nigkeit lange gezankt, und als der Mann, des Zankens und Seheltens müde, zum Hause hinausging, goss sie ihm einen Topf voll schmutzigen Wassers über den Kopf. Und siehe! auch da noch blieb er ruhig und sagte blos zu seinen ver- wunderten Jüngern: „Das dachte ich wohl, dass auf solch ein Gewitter auch Kegen folgen müsse.** Als ihn Jemand fragte, wie er doch die Ungezogenheiten seiner Frau dulden könne, gab er zur Antwort: „Ihr glaubt nicht, wie viel ich hierin meiner Frau verdanke; sie übt mich

7. Die brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 4

1837 - Leipzig : Crayen
4 I, Abschn. Don d. ältesten Zeiten bis 1415 n. Chr. Geb. Ein biederer Handschlag vertrat bei ihnen die Stelle des Eides, denn unverbrüchlich fest stand: Ein Wort, ein Wort, ein Mann, ein Mann! — Sie schwuren selten, nur gegen Feinde in sehr wichtigen Dingen und dann stets auf ihr Schwert. Kam ein Fremder, so wurde er so aus- genommen, als ob er zur Familie gehöre. Man fragte ihn nicht, woher er komme und wohin er gehe, — man zahlte dies zu den vorwitzigen Fragen. Es gab im Volke nur zwei Stande: Freie und Knechte. Die letztern wurden aber sehr gut gehalten, hatten oft kleine Besitzungen und zahlten von denselben eine geringe Abgabe an die Freien. Doch fehlte ihnen der Eyrenschmuck: die Waffen. Diese gebührten nur dem freien Sueven. Aber auch ihn machten nicht Stand, noch Alter des Zeichens der Freiheit theilhaftig; eine tapfere That mußte erst seine Würdigkeit beweisen. Dann schmückten ihn in den Volksver- sammlungen an Voll- und Neumonden die Fürsten (Vordersten), Grafen (Grauen) oder Aeltesten feierlich mit Schild und Speer, und dies war der festlichste Tag des Suevenjünglings. Jetzt war ec erst mündiges Mitglied seines Volks. Zu den Volksversammlungen kamen alle freien Männer. Es wurden dann die Angelegenheiten des gestimmten Stammes berathen, Krieg und Frieden beschlossen, Zwistigkeiten nach dem Herkommen ge- schlichtet, und an den Schlechten und den Verbrechern die Strafen vollzogen. Diese mußten jedoch von den Göttern bestätigt und unter ihrer Aufsicht ausgeführt werden; deshalb waren auch die Priester zugegen. Sie, die Vertrauten der Gottheit, redeten im Namen der- selben, und ihre Aussprüche waren dem Volke über Alles heilig. Das reine, kräftige Gemüth der Deutschen faßte die Ehrfurcht vor dem Allmächtigen und feinen Dienern in der ganzen Fülle auf, weil nicht Leichtsinn, Ueppigkeit und Verweichlichung ihr Herz gegen das Heilige gleichgültig machten. Denn der in Laster Versunkene verliert die Kraft und Freiheit seines Herzens in den Lastern und vermag sich nicht cmporzuheben zur wahren Verehrung des allmächtigen Gottes und zur kindlichen Ehrfurcht vor ihm. Religion. Darum finden wir aber bei unfern alten Vorfah- ren, wenn gleich einen heidnischen, doch einen sehr einfachen Gottes- dienst. Nicht in Tempeln verehrten sie ihre Gottheiten, nein, ein solch enger Raum, meinten sie, vermöge nicht würdig die allhcrrfchende Gottheit zu fassen. Der blaue Himmel bildete ihr Tempelgebaude; große schauerliche Haine, in welchen ehrwürdige, uralte Eichen stan- den, waren die Orte, an welchen die Gottheit würdig weilte. Ihrem obersten Gott gaben sie den schönen Namen Allvater, Odin, Wodan. Er war ihr schützender Geist auf den Kriegs- und Jagdzügen. Nächst ihm waren ihnen der Thor, als Gott des Donners, der Teut, als ihr Stammvater, die Freia, als Göttinn der Ehen, (von ihr soll un- ser Freitag den Namen tragen) das Feuer und die Sonne heilig. Eine vorzügliche Verehrung widmeten sie ihrer freundlichen und wohl-

8. Erster Unterricht in der allgemeinen Geschichte - S. 15

1840 - Leipzig : Dürr
15 heit) anzunehmen, was ihm dafür anznnehmeu von andern Mensckeu befohlen wird. Letzteres schließt von selbst den eige- nen Vernnnftgebranch in der allerwichtigsten Angelegenheit deö menschlichen Geistes aus, und macht ihn zum blinden Werkzeuge der Meinung und Willkühr Anderer. Wo dieser Glaubenszwang herrscht, da erscheint uns der Mensch in sei- ner tiefsten Erniedrigung, verdammt durch sein Hingeben zu dem traurigen Loose, das; seiner Vernunft vom Aberglanbeu eine Binde umgelegt wird, unter welcher er, wie der Stock- blinde, die finstere Nacht nicht mehr vom Tage zu unterschei- den vermag. — 12) Nt i t der Glaubensfreiheit hängt die Gewissensfreiheit genau zusammen, und beides ist wie Ursach und Wirkung verbunden. Außer dem Crkenntnißvermögen hat der Mensch auch von Gott ein Willensvermögen erhalten. Unter Wille hat man das Vermögen zu verstehen, sich zu Handlun- gen zu bestimmen. Für das Handeln(Thatigkeit) des Menschen ist eine doppelte Welt vorhanden, die innere und die äußere. In der inner» Welt, in der Welt unserö Geistes, sind wir un- bedingt frei; haben wir das Recht unfern Willen stets selbst- ständig zu bestimmen. In der äußern Welt befinden wir uns in einem Reiche der Gemeinschaft mit andern Menschen, ans welchem Gott einem Jeden ein freies (unabhängiges) Ge- biet durch das göttliche Gesetz der Gleichheit ausgeschiedeu hat, welches von Niemand überschritten werden darf. — 13) In dem Rechte nun, von Niemanden anders als von Gott Gesetze über unser freies Thun anzunehmen, und nur ihm al- lein dafür verantwortlich zu seyn, besteht die Gewissensfrei- heit. Ihm gegenüber steht wieder der Gewissenszwang, oder die tyrannische Anmaßung anderer Menschen, uns au Gottes Statt tür unsere freien Handlungen Vorschriften zu enheilen und solche zu richten und zu bestrafen. — 14) Wo dieser, dem Evangelium widerstreitende, Gewissenszwang anö- geübt wird, da giebt es keine moralische Freiheit und auch keine wahre Tugend mehr, welche nur aus der er- sten hervorgehen kann. — 15) Der Mensch, welcher sich zu einem Sklaven menschlicher Willensbestimmungen erniedrigt, hört auf, im Dienste der Gottheit zu stehen; vergißt als Christ ganz den Zuruf jenes Apostels: «ihr seyd t heu er erkauft, werdet nicht der Ni en sch en Knechte!» (1 Cor. 7, 23.) — und ihm geschieht nur sein Recht, wenn die an Gottes Stelle getretenen Menschen ihm selbst Gott miß- fällige Werke (z. B. Opfer, Fasten, Verachtung des Ehe- standes) abnöthigen; ihn vor ihrem Gerichtshöfe über alle feine Handlungen, selbst die inneren, zur Rechenschaft ziehen; und ihm besondere Büßungen zur Erbaltung ihrer über ihn an gemaßten geistigen Herrschaft anffegen. — 16) Die Ge- wissensfreiheit des Protestanten besteht folglich darin,

9. Die brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 124

1837 - Leipzig : Crayen
124 ilf. Abschnitt. Die Könige von Preußen. oft mit großer Harte. Jeder, der noch kein Haus hatte, sollte hier bauen, er mochte wollen, oder nicht. Die Entschuldigung, daß es an Geld fehle, glaubte der König selten. Zu mehreren Malen in der Woche besuchte er diesen Theil der Stadt, und wehe dem, der nicht fleißig die Hände rührte. Aber dem Thatigen half er fort. Einst sah er einen seiner Beamten im bloßen Kamisole Schutt karren. Ein solcher Fleiß und ein so ungewöhnlicher Arbeiter entgingen dem aufmerksamen Könige nicht. „Wie kommt es," fragte er, „daß Er eine solche Arbeit verrichtet?" „„Wenn man in der Welt fort will, so muß man sich keiner Arbeit schämen,"" sagte der Emsige. „„Ich habe kein Geld, soll bauen, muß also selbst arbeiten."" -— Der Mo- narch freute sich dieser Thatigkeit, gab dem Manne das nöthige Bau- geld und ermahnte ihn, fleißig und ein -guter Wirth zu bleiben. Potsdam insbesondere verdankt diesem Könige sehr viel. Es war früher ein Fischerdorf, umgeben von Sümpfen und Morasten. Friedrich Wilhelm ließ diese mit vielen Kosten austrocknen, aus dem gewonnenen trockenen Boden ganze Reihen Hauser erbauen und das dortige königliche Schloß sehr erweitern. Aus dem Dorfe wurde eine der schönsten Städte und die zweite Residenz. Daß der König eine große Gerechtigkeitsliebe besaß, das zeigt uns seine ganze Handlungsweise. Es waren merkwürdige Worte, welche er bei seinem Regierungsantritte sprach:' „Die schlechte Justiz schreit gen Himmel, und wenn ich es leide, so lade ich selbst die Verantwortung auf mich." Sie zeigen uns aber recht des Königs Sinn. Zur Ehre der Menschheit verbot er die Hexenprozesse; allen Gerichten empfahl er die schleunige Beendigung der Streitsachen, und wehe denen, die diesem Befehle nicht nachkamen, oder von denen der König gar glaubte, sie verdrehten das Recht. Einst, so erzählt man, wohnte er zu Minden in Westphalen einer Gerichtssession bei. Ein Advokat vertheidigte die Sache seiner Parthei so überredend, daß der König noch vor Beendigung der Rede ries: „Det Kerl hat Recht!" Nun trat der Advokat der Gegenparthei aus und sprach so zuversicht- lich über die Gerechtigkeit seines Vertheidigten, daß der Monarch mit dem Ausrufe: „Der Kerl hat auch Recht!" zornig aufsprang. Die- ser Auftritt blieb nicht ohne Wirkung. Friedrich Wilhelm war gegen die Advokaten höchst erbittert; ihre Zahl wurde sehr vermindert, und um sie recht zu quälen, mußten sie zur großen Belustigung des Pub- likums eine auffallende Kleidung tragen. Zu beklagen ist es nur, daß der König gegen Künste und Wis- senschaften nicht allein gleichgültig, sondern sogar feindselig gesinnt war. Er hatte die sonderbare Meinung, durch Gelehrsamkeit werde man ein Müßiggänger, ein schlechter Unterthan, ein unnützes Mitglied der menschlichen Gesellschaft. Darum fanden Künste und^Wissenschaften damals im Preußischen keine Aufmunterung und Unterstützung; es war dem Könige vielmehr eine rechte Freude, wenn er gelehrte Männer lächerlich machen, oder ihnen sonst einen Streich spielen konnte. Mit /

10. Die brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 179

1837 - Leipzig : Crayen
Die Kriege wahrend der Regierung Friedrich Wilhelm's Ii. 179 seine Krieger nach Möglichkeit für ihren Stand auszubilden. — Für die alten Streiter bildete Friedrich Wilhelm Invaliden-Kompagnien, in welchen sie fast ohne Dienstgeschäfte waren und versorgt in Ruhe ihr Leben beschließen konnten. Dem alten treuen Ziethen, der mit seinem Friedrich in demselben Jahre in's Grab gesunken war, ließ der König ein schönes Standbild auf dem Wilhelmsplatze in Berlin setzen. Friedrich Wilhelm hatte einen sehr schönen Körperbau. In sei- nem Aeußern war er sehr einfach, seine Thatigkeit lobenswerth. Nur die Sparsamkeit der beiden vorigen Regenten übte er nicht; denn als er starb, lag auf dem Staate eine Schuldenlast von 49 Mill. Thaler. 44 Die Kriege während der Regierung Friedrich Wilhelm's Ii. Der holländische Krieg, 1787. Es waren schon seit mehreren Jahren in den vereinigten holländischen Provinzen Unruhen gewesen. Widerspenstige und aufrührerische Menschen suchten die Rechte des Erbstatthalters, des Prinzen von Oranien, zu schmälern und, wo möglich, ganz aufzuheben. ' Diese Parthei legte sich den Namen Patrioten bei, indem sie vorgab, daß sie die Gerechtsame des Landes schützen und das Gemeinwohl des Volks vertreten wolle. Viele hingen den Aufrührern an, und der Erbstatthalter ward am Ende so gedrängt, daß er weichen und seinen Sitz in Nimwegen neh- men mußte. Aber auch der Erbstatthalter hatte noch Anhänger, und diese bildeten eine Gegenparthei, voll Eifer für die Sache ihres Für- sten, d-och zu schwach, um die Patrioten mit Schwertes Gewalt nie- derzudrücken. Um aller Zwietracht ein Ende zu machen und Frieden und Ruhe herzustellen, wollte sich die edle Gemahlinn des Erbstatt- halters, eine Schwester unsers Friedrich Wilhelm, in's Mittel legen. Sie beschloß, nach Haag in Holland zu reisen, wo die Versöhnung gestiftet werden sollte. Damit war aber den Anführern nicht gedient; sie fanden in der Verwirrung manchen Voctheil, und das gefiel ihnen. Als nun die Fürstinn das holländische Gebiet betrat, hatten die Ver- wegenen die Frechheit, die Prinzessinn auf der Reise anzuhalten, sie mehrere Tage in einem Zimmer fast gefänglich zu bewahren und sie durch beleidigende Handlungen zu zwingen, unverrichteter Sache zurück- zukehren. Durch diese That, an der Schwester verübt, fand sich auch der Bruder, der König von Preußen, beleidigt. Er forderte Genug- thuung; man verweigerte sie. . Nun brachen im September 1787 20,000 Preußen unter dem Herzoge von Braunschweig auf und rück- ten in Holland. Die Patrioten erschraken; sie flohen feige und mach- ten es den preußischen Kriegern sehr leicht, das Land zu nehmen. Und als nun bei'm weitern Vorrücken auch die Stadt Amsterdam sich ergab, so baten die Empörer um Gnade. Der Prinz von Oranien wurde in alle Rechte eingesetzt, als Erbstatthalter des ganzen Reichs angenommen, und so die alte Ordnung der Dinge hergestellt. 12 *
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