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1. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 70

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 70 - Volke; die Herzge aber warteten auf. Der Herzog der Lotharinger, Jsilberht, zu dessen Amtsgewalt jener Ort' gehrte, ordnete die ganze Feier; Evurhard besorgte den Tisch; Herimann der Franke stand den Mundschenken vor; Arnulf sorgte fr die ganze Ritterschaft und fr die Wahl und Absteckung des Lagers.....Der König aber ehrte nach diesem einen jeden der Fürsten kniglicher Freigebigkeit gem mit angemessenen Geschenken und entlie die Menge mit aller Frhlichkeit. 39. Die Flucht der Knigin Adelheid. August 951. Quelle: Hro tsuitha, Gedicht von den Taten des Kaisers Otto I. (Lateinisch)1). Vers 514584. bersetzung^ Th. G. Pfund, Der Hrotsuitha Gedicht der Gandersheims Grndung und die Taten Kaiser Oddo I. 2. Aufl. von Wattenbach. Leipzig 1891. (Gesch. d. d. V. 2. Ausg. Bd. 32.) S. 4951. Als im Gemt sie 2) nmlich mit mancherlei Sorgen sich hrmte, Hoffnung nirgend sich ihr auf sichere Hilfe geboten, Siehe, da nahte sich ihr ein heimlicher Bote, vom Bischof Adelhardus.^) gesandt, den jammert ihr klgliches Leiden. Kaum das schwere Geschick der teuren Gebieterin tragend, Riet er zu nehmen die Flucht in Eile mit eifriger Mahnung Und zu gewinnen die Stadt, mit festen Mauern gesichert, Welche den Hauptort bildet im Bistum, das ihm gehrte: Zuverlssig sei hier an sicherem Orte der Schutz ihr, Meldend, auch biete sich ihr ein wohlanstndiger Haushalt. Als ihr frstliches Ohr nun solcherlei Mahnung erreichet, Freute die Knigin sich, die berhmte, der freundlichen Botschaft, Und sie begehrte, befreit vom engen Gefngnis zu werden. Doch nicht wute sie Rat, wie dies zu beginnen, da keine Tr sich ffnete, die, wenn tiefer der Schlaf auf den Wchtern Lastet, in nchtlicher Stund' ihr erlaubte, von bannen zu gehen. Untertnig jedoch fr ihre Bedienung besa sie In des Kerkers Gewlben auch nicht ein einziges Wesen, Welches mit Eifer sich mhte, zu tun nach ihren Befehlen, Auer dem Mdchen allein, von welchem schon frher geredet4), Und dem Priester des Herrn von ganz unstrflichem Wandel. Als sie nun diesen erzhlt mit unablssigen Klagen Jegliches, was im Gemt sie bedachte mit Trauer und Kummer, x) Die gelehrte Klosterfrau Hrotsuitha lebte in der zweiten Hlfte des 10. Jahrhunderts im Kloster Gandersheim. Sie schrieb dies Gedicht auf Veranlassung ihrer btissin Ger-berga Ii., einer Tochter des Bayernherzogs Heinrich I. Den Stoff lieferten ihr ihre btissin und deren Vetter, der Erzbischof Wilhelm von Mainz, ein natrlicher Sohn Ottos I. Im ersten Teil spricht sie von Heinrich I. In Vers 128 tritt Otto auf, dessen Regierung bis 962 verfolgt wird. Erhalten sind uns 912 Hexameter. Obwohl die Arbeit ein Erzeugnis schsischer Hofgeschichtschreibung ist, hat sie doch wegen mancher Nachrichten Wert. Die Darstellung der Flucht Adelheids gilt als einer der gelungensten Teile. *) Adelheid wurde am 20. April 951 in Como gefangen genommen und spter in Grda (am Gardafee) in strenger Haft gehalten. S) Bischof von Reggio (westlich von Bologna). *) Es wird in Vers 503 und 504 gesagt, da der Knigin eine einzige Dienerin gelassen sei.

2. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 33

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 33 komme und den Fremden von da vertreibe. Und da er auf das Gesetz nicht hat hren wollen, soll er zurcklassen, was er erarbeitet hat und berdies 1200 Denare, das sind 30 Solidi^), zu bezahlen schuldig sein. 3. So aber jemand eingewandert ist und innerhalb 12 Monate kein Einspruch erfolgt, so mge er ruhig daselbst wohnen bleiben wie die anderen Nachbarn. Xxi. der die Ttung von Freien. 1. So einer einen freigeborenen Franken oder Barbaren?), der nach dem salischen Gesetze lebt, gettet hat, und er wird dessen berfhrt, so soll er 8000 Denare, das sind 200 Solidi, zu zahlen schuldig fein3). 3. So einer aber einen Mann, der im Knigsdienste ist, oder ein frei-geborenes Weib ttete, soll et 24000 Denare, das sind 600 Solidi, zu zahlen schuldig sein. 5. So aber ein Rmer, ein Tischgenosse des Knigs, gettet worden ist, soll der Mann, der dessen berfhrt ist, 12000 Denare, das sind 300 Solidi, zu zahlen schuldig sein. 6. Wenn es aber kein rmischer Grundbesitzer und Gast des Knigs war, der gettet worden ist, soll der Tter 4000 Denare, das sind 100 Solidi, zu zahlen schuldig sein. 7. So einer aber einen zinspflichtigen Rmer4) ttete, soll er 2500 Denare, das sind 63 Solidi, zu zahlen schuldig sein. Liv. der Ttung eines Grafen. 1. So einer einen Grasen gettet hat, soll er 24000 Denare, das sind 600 Solidi, zu zahlen schuldig sein5). Lxii. Wenn der Vater einer Familie gettet ist, so sollen die eine Hlfte des Wergeldes die Sohne erhalten, die andere Hlfte sollen die nchsten Verwandten von Vater- und Mutterseite untereinander teilen. Wenn aber nun von einer Seite, der vterlichen oder mtterlichen, keine Verwandten vorhanden sind, fllt jener Teil dem Fiskus zu. *) Die Mnzeinheit war der rmische Goldschilling (solidus), der 72. Teil eines rmischen Pfundes Gold. Sein Wert betrug 12,50 Mark nach unserem Gelde. Er hatte 40 frnkische Silberdenare. *) Unter Barbar ist hier ein Germane zu verstehen, der unter den Franken wohnte. 8) Der Gedanke des Rechts war bei den germanischen Stmmen schon vorhanden. Er kam darin zum Ausdruck, da die im Staat geltende Ordnung bei der Gesamtheit Anerkennung und Schutz fand. Dieser Rechtszustand war der Friede. Grundsatz war nun: Wer den Frieden bricht, setzt sich selbst aus dem Frieden, d. h. auerhalb des Schutzes der Gesamtheit. Die staatliche Ordnung war allerdings noch nicht so weit gediehen, da die Gesamtheit selbst gegen den Friedensbrecher vorging; sie gab ihn (und auch seine Sippe) nur der Sippe des Geschdigten preis. Diese mute sich selbst Genugtuung schaffen: das konnte von Rechts wegen geschehen entweder durch Fehde und Rache (Blutrache) oder durch gtliches bereinkommen, indem ein B- oder Wergeid gefordert und gezahlt wurde. In dem Mae, wie Staatsgewalt und Gesittung allmhlich wuchsen, trat die Blutrache zurck, und es bildeten sich feste, durch die Gewohnheit bestimmte Stze fr das Wergeld heraus. Ganz beseitigt war indessen zu der Zeit, da das salische Gesetz aufgezeichnet war, die Blutrache noch keineswegs. ') Ein zinspflichtiger Rmer ist Rmer ohne Eigentum, der zur Kopfsteuer ver-pflichtet war. 6) Die Hhe des Wergeldes ist der Ausdruck fr die Einschtzung des Wertes des Mannes; der knigliche Beamte oder der Knigsgast hat das dreifache Wergeld des freien Saliers, während das des Unfreien und Rmers erheblich niedriger ist. Fr unsere Kenntnisse der sozialen Verhltnisse sind daher diese Wergeldstze von grtem Werte. W. u. O. Heinze-Kinghorst, Quellenlesebuch. L* 3

3. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 48

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 48 - 18. An Sonntagen sollen keine Versammlungen und Landsgemeinden ge-halten werden, auer im Falle dringender Not oder in Kriegszeit, sondern alle sollen zu der Kirche sich begeben, um das Wort Gottes zu hren, und sollen beten und gute Werke tun. Ebenso sollen sie an den hohen Festen Gott und der Kirchengemeinde dienen und weltliche Versammlungen lassen. 19. Ferner beschlo man auch die Satzung aufzunehmen, da alle Kinder innerhalb eines Jahres getauft werden sollen. Und wir bestimmen, da wenn es jemand unterlt, sein Kind im ersten Jahr zur Taufe darzubringen ohne Wissen oder Erlaubnis des Priesters, der Adlige 120, der Freigeborene 60, der Lite 30 Schillinge an den Schatz entrichten soll..... 21. Wer an Quellen oder Bumen oder in Hainen ein Gelbde tut oder etwas nach heidnischem Brauch darbringt und zu Ehren der bsen Geister speist, hat, ist er ein Adliger, 60, ist er ein Freigeborener, 30, ist er ein Lite, 15 Schillinge zu entrichten. Vermgen sie aber die Zahlung nicht gleich zu leisten, so sollen sie in den Dienst der Kirche gegeben werden, bis die Schillinge gezahlt sind. 22. Wir befehlen, da die Leiber der christlichen Sachsen auf die Friedhfe der Kirchen und nicht nach den Grabhgeln der Heiden gebracht werden. 23. Die (heidnischen) Priester und Wahrsager befehlen wir den Kirchen und Geistlichen auszuliefern . . . 34. Wir verbieten allen Sachsen, auf allgemeinen Volksversammlungen zu tagen, wenn sie nicht unser Sendbote aus unseren Befehl zusammengerufen hat. Sondern jeder Graf soll in seinem Kreise Versammlungen halten und Recht sprechen. Und von den Priestern soll darauf gesehen werden, da er nicht anders handle. 24. Das schsische Taufgelbnis/) (Mschsisch.) Altschstscher Text: Braune, Althochdeutsches Lesebuch. Halle 1897. 6. 160. Forsachist diobolae? ec forsacho diabolae. Entsagst du dem Teufel? ich entsage dem Teufel. end allum diobolgelde? end ec forsacho allum diobolgeldae und allem Teufelsopfer? und ich entsage allem Teuselsopser. end allum dioboles uuercum? end ec forsacho allum und allen Teufelswerken? und ich entsage allen dioboles uuercum and uuordum, Thunaer ende Teufelswerken und Worten Donar und Uuden ende Saxnte ende allum them unholdum Wodan und Saxnot und allen den Unholden, the hira genotas sint. die ihre Genossen sind. Gelbist in got alamehtigan fadaer? Glaubst du an Gott, (den) allmchtigen Vater? i) Die Formel ist aus dem Lateinischen ins Altschsische bertragen. Nur die Namen der schsischen Götter Zhuner (Donar), Wodan und Saxnot das ist der hochdeutsche Ziu sind eingefgt. Sie, die er mit seinen Vtern als die hchsten Wesen verehrt hatte, mu der Tufling ausdrcklich als Unholde schmhen.

4. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 173

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 173 -105. Die Protestanten zu Speyer. 1529. Quelle: Die gegen den Reichstagsabschied zu Speyer gerichtete Protestationsschrift vom 19. April 15291). bertragung au dem Abdruck des Textes bei Hortleder, Handlungen und Ausschreiben usw. Gotha 1645. Bd. l. S. 4244. Des Kurfrsten zu Sachsen usw. Abschied auf jetzigem gehaltenen Reichstag zu Speyer. Anno 1529. Von Gottes Gnaden Johannes, Herzog zu Sachsen, des heiligen Rmischen Reiches Erz-Marschall.... tun kund und zu wissen allermnniglich. Nachdem und als die Rmische Kaiserliche Majestt, unser allergndigster Herr, kurzverrckter Zeit einen gemeinen Reichstag ausgeschrieben und Kurfrsten, Fürsten und Stnde auf den Sonntag Reminiscere zu Speyer einzukommen erfordert: Dahin wir uns dann ihrer Kaiserlichen Majestt zu schuldigem und untertnigem Gehorsam. eigener Person auch verfgt in der Absicht, neben anderen Kurfrsten, Fürsten und Stnden in den Sachen, so in dem oben berhrten Kaiser-liehen Ausschreiben ausgedrckt sind, zu handeln, dieselben zu erwgen und zu beratschlagen Helsen .... Zudem auch, da wir aus vielen tapferen und growichtigen Ursachen, so unser Gewissen und die Pflicht belangen, damit wir Gott unfern Schpfer verwandt, und von uns auf jetzt gehaltenem Reichstag neben anderen unseren Freunden .......vorgetragen sind worden, in oben angezeigten, jetzt genommenen Abschied nicht haben einstimmen, oder darein willigen knnen, noch mgen . . . .; Da wir derhalben wider solche vorgenommene vermeinte Vernderung des vorigen Speyerschen Abschieds und die anderen angehngten beschwerlichen Artikel mit samt unseren Freunden ffentlich protestiert, welcher Protestation dann etliche der ehrbaren und freien Reichsstdte gesandte Botschaften sich auch anhngig gemacht haben; und find die Worte derselbigen unserer getanen Protestation, die wir auch schriftlich zu den Reichsakten haben legen lassen, unter anderen diese, so hernach stehen, nmlich: Dieweil wir aber befunden, da Euer Liebden und Ihr2) auf Ihrem Vorhaben in dem vermeinen zu beharren...... So bedenken wir, da der viel be- rhrten Beschwerungen halben unsere hohe und unvermeidliche Notwendigkeit er-fordert, wider angezeigt Euer Liebden .... Vornehmen ffentlich zu protestieren, als wir auch hiermit gegenwrtig tun.....und wollen gleichwohl in Sachen der Religion inzwischen.....also halten, leben und regieren, wie wir das gegen Gott den Allmchtigen und Rmische Kaiserliche Majestt, unseren allergndigsten Herrn, uns getrauen zu verantworten. Zu Urkund mit unserem hier aufgedrckten Sekret befiegelt und gegeben zu Weimar am Donnerstag nach Exaudi, Anno Domini 1529. !) Das Aktenstck ist unterzeichnet von dem Kurfrsten Johann von Sachsen, dem Markgrafen Georg von Brandenburg (-Ansbach), dem Herzog Ernst von (Braunschweig-) Lneburg, dem Landgrafen Philipp von Hessen und dem Fürsten Wolfgang von Anhalt. Mit diesen Fürsten weigerten sich 14 Städte, den Reichsabschied zu unterschreiben. ) König Ferdinand und die Stnde der Majoritt.

5. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 141

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 141 vergebet und uns wieder in eures Kaufmanns Recht aufnehmt, in dem wir wie vordem mit euch gewesen sind . .Wenn diese Bitte zu Lbeck geschehen ist, sollen die Vertriebenen, die es wollen, von Stund an frei nach der Stadt Braun-schweig zurckkehren und dort bleiben... Dieselben Vertriebenen, sie mgen nach der Stadt zurehren oder drauen bleiben, sollen und wollen wir in all ihr Gut innerhalb oder auerhalb der Stadt oder wo immer sie es haben, wieder ein-setzen und wollen sie und ihr Gut treulich verteidigen wie uns selbst und unsere anderen Brger.... Und wir sollen und wollen den Rat zu Braunschweig in der Altstadt und in den anderen Weichbilden mit Kaufleuten, Rentnern und mit treuwrdigen Leuten besetzen, die dazu ntze sind nach alter Gewohnheit. Hiermit soll aller Unwille und Schaden, der auf beiden Seiten geschehen ist, fr ewige Zeiten geshnet sein und bleiben ohne Widerspruch und Einrede. 84. Die Verbrennung des Johann Hns. 1415. Quelle: Ulrich von Richental, Chronik des Konstanzer Konzils (oberrheinisch-alemannisch)^. bertragung: Otto H. Brandt, Ulrich von Richentals Chronik des Konzils zu Konstanz. Leipzig o. I. S. 7075. Wie das 2) geschehen war, verurteilten sie ihn als einen Ketzer, der wegen seiner Schlechtigkeit bestraft werden msse. Sie bergaben ihn den weltlichen Richtern und baten den König, ihn nicht zu tten, sondern ihn gefangen zu halten. Da sprach der König zu Herzog Ludwigs): Da ich der bin, der das weltliche Schwert fhrt, so nehmt ihn, lieber Oheim Herzog Ludwig, unseres und des heiligen Rmischen Reiches Kurfürst und unser Erztruchse, und tut ihm, wie einem Ketzer gebhrt, an unserer Stelle." Da rief Herzog Ludwig den Vogt von Konstanz, Hans Hagen, und sprach: Vogt, nimm ihn hin und verbrenne ihn als einen Ketzer." Dieser rief die Ratsknechte und den Henker herbei, damit sie ihn hinausfhrten, um ihn zu verbrennen. Sie durften ihm aber weder das Gewand, noch den Grtel, den Geldbeutel, das Messer, das Geld, die Hosen oder die Schuhe nehmen oder abziehen. Das geschah auch. Er hatte zwei gute schwarze Rcke von gutem Tuch und einen verzierten Grtel, zwei kleine Messer in einer Scheide und einen ledernen Geldbeutel, in dem wohl etwas sein konnte. Er *) Ulrich von Richental (j um 1438) war ein angesehener, wohlhabender Konstanzer Brger, der während des Konzils nahe Beziehungen zu den leitenden Mnnern hatte. Auf Grund des ihm infolge dieser Beziehungen zugnglichen Aktenmaterials und eines während der ereignisreichen Tage gefhrten Tagebuches schrieb er in den 20 er Jahren feines Jahrhunderts eine groe Chronik des Konzils, die er auf seine Kosten mit einer Reihe von Bildern versehen lie. Diese sehr beliebte und in neun alten Abschriften auf uns gekommene Chronik gibt uns zwar nur geringen Aufschlu der die innere Arbeit und Geschichte der Kirchenversammlung, lt uns aber eine klare Vorstellung von dem bunten bewegten ueren Treiben jener seltsamen merkwrdigen Welt gewinnen. 2) Sieben hohe kirchliche Wrdentrger hatten Hns die priesterliche Kleidung ab-gerissen. s) Es war der Pfalzgraf Ludwig Iii., ein Sohn des Kaisers Ruprecht von der Pfalz (14001410). Als Pfalzgraf bei Rhein war er Stellvertreter des Kaisers als des obersten Richters.

6. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 178

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 178 - oft fo nahe an uns gemacht, da wir sie haben von uns jagen mssen, und das hat gedauert von 9 Uhr an bis ungefhr 6 Uhr abends. Es lag nmlich in ihrer Abficht, wir sollten mit ihnen fcharmtzeln, bis die anderen ankmen. Wir aber haben immerfort unferen Abzug fortgefetzt, was die Gule haben laufen knnen.. Nachdem Herzog Moritz unser Volk gengend besichtigt hatte, da wir denn nicht mehr als zehn Fhnlein Knechte, die nicht 3000 Mann stark gewesen, dazu sechs Fahnen Reiter, die in Wahrheit zudem an Pferden nicht 1000 stark gewesen, waren, hat er angehoben: es erbarmt mich der guten Leute." Denn er sah, es war geschlagenes Volk, und er hat beim Kaiser angefragt, ob er nicht zu feinem -Vetter schicken sollte. Wenn er sich in des Kaisers Gnade samt dem Kriegs-Volk ergeben wollte, so wollte er als Vermittler dazu tun, da er zu Gnaden sollte angenommen werden. Das hatten ihm seine Rte zum Teil getreulich geraten. Auf solches hat er des Landgrafen Kanzler, dem Lerfener, einen Trom-peter zugegeben und sie zu meinem gndigen Herrn geschickt. Mein gndiger Herr hat aber eine kurze Antwort gegeben: es bedrfe dessen nicht!" Darauf hat der Kanzler geantwortet, Seine Gnaden sollten sich wohl bedenken, denn es zgen noch 8000 wohlgerstete Pferde, ein jegliches nach feiner Nation, in Eile nach in der Abficht, ihn mit bermacht anzugreifen; zu dem 67 Fhnlein deutsches und welsches Fuvolk. Aber mein gndiger Herr ist bei der vorigen Antwort geblieben. So sind sie auch so nahe an uns gekommen, da der Lersener nicht wieder von uns wollte. Wie wir aber an das Holz gekommen sind und gehofft haben, es hat nun keine Not mehr es war ja auch fast der 6 Uhr abends da find die Befehlshaber in Eile ratfchlgig geworden, da wir den Feinden mit den Reitern den Kampf bieten wollten, bis das Geschtz und die Knechte durchs Holz wren. Die Schtzen wollten wir bei uns behalten und im Holz hinter den Reitern ziehen lassen, damit sie die Feinde von uns abhalten konnten. In dem Augenblick, in dem sich die Reiter wenden, rcken die spanischen Husaren mit 6 Fahnen gegen uns; so setzen gleich 2 Geschwader unbefohlen zu ihnen. Darauf drcken 2 Geschwader nach und wollten die anderen 2 Geschwader, als die Haupt-fahne und Hosfahne, auch noch nachdrcken. Die behielt ich aber mit groer Mhe. Wie sich aber unsere Reiter wieder wenden sollten, so kommt vor den auf-gelsten Truppen eine Flucht unter die ersten zwei Fahnen, danach die anderen zwei, und dringen also hart auf die Hauptfahne und in die Knechte, da sie alle Ordnung zertrennen. Da war kein Wenden und half keine Ermahnung, kein Schlagen, wiewohl sie sahen, da der fromme Kurfürst nicht hinweg konnte, da die Feinde so hart an ihm waren. Zuletzt bin ich zu meinem gndigen Herrn gerckt und habe ihn durch seinen Kmmerer darauf ansprechen lassen: wenn es Seiner Gnaden gefllig wre, fo wollte ich mit den Reitern auf die linke Seite rennen, damit Seine Gnaden auf der anderen Seite von uns kommen mchte." Das lie er sich gefallen. So bin ich von ihm gekommen und habe ihn seitdem nicht gesehen. Er ist aber auf der linken Backe unter dem Auge bis an den Mund von einem Hufaren verwundet und von Spaniern gefangen worden. Wir nderen, die berblieben und davon kamen, find gegen Wittenberg in die Festung gekommen.

7. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 184

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- .184 =-C. Das Kapital. 1. Quelle: Bilanz der Fuggerschen Handlung im Jahre 1527. Fundort: Ehrenberg, Das Zeitalter der Fugger. Jena 1896. S. 122184. Die Aktiva betrugen rund 3 Millionen Gulden. Davon entfielen auf: Bergwerke und Bergwerksanteile (in Tirol und Ungarn)................... Sonstige Immobilien (Grundstcke in Augsburg, das Haus in Antwerpen, Haus in Rom) Waren (Kupferlager in Antwerpen, Silber, etwas Messing, ganz wenig Tuch) Bargeld.................... Ausstnde (In erster Linie das Hofbuch", in dem nur die Forderungen an König Ferdinand und dessen Lnder enthalten waren. Von den Ant-werpener Schuldnern ist bemerkenswert der König von Portugal) 1650 000 Privatkonti der Gesellschafter. . ...................' 430000 Verschiedene schwebende Geschfte................n 70 000 fl. 3 000000 Die Passiva betrugen im ganzen nur etwa............n 870000 2. Quelle: Brief Jakob Fuggers an den Kaiser aus dem Jahre 1523. Fundort: Jansen, Jakob Fugger der Reiche. Leipzig 1910. S. 219. Allerdurchlauchtigster, gromchtigster rmischer Kaiser, allergndigster Herr!^) Eure Kaiserliche Majestt wissen ohne Zweifel, wie ich und meine Vettern bisher dem Hause Osterreich zu desselben Wohlfahrt und Aufnehmen in aller Untertnigkeit zu dienen geneigt gewesen sind, dadurch wir uns auch mit weiland Kaiser Maximilian----eingelassen und Seiner Majestt zu untertnigem Gefallen, um fr Eure Kaiserliche Majestt die rmische Krone zu erlangen, uns etlichen Fürsten gegenber, die ihr Trauen und Glauben auf mich.... setzen wollten, verschrieben, auch nachmals Eurer Majestt verordneten Kommissaren aus demselben Anla.....eine treffliche Summe Geldes dargestreckt haben, die ich nicht allein bei mir und meinen Vettern, sondern auch bei anderen Herren und Freunden mit groem Schaden aufgebracht habe, damit solch lbliches Frnehmen Eurer Kaiserlichen Majestt zu hohen Ehren und Wohlfahrt Frgang gewinne. Es ist auch wissentlich und liegt am Tag, da Eure Kaiserliche- Majestt die rmische Krone ohne mich nicht htte erlangen knnen, wie ich denn solches mit den Handschriften aller Kommissare Eurer Kaiserlichen Majestt beweisen kann. So habe ich auch hierin meinen eigenen Nutzen nicht angesehen; denn wenn ich von dem Hause sterreich htte abstehen und Frankreich frdern wollen, wrde ich .V 3" der Form wohl hflich, aber doch stolz und entschieden erinnert er den Kaiser an ferne Verpflichtungen. 270 000 150 000 380 000 50 000

8. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 185

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 185 - groes Gut und Geld, wie mir dann geboten worden, erlangt haben. Was aber Eurer Kaiserlichen Majestt und dem Hause Osterreich an Nachteil daraus entstanden wre, das haben Eure Kaiserliche Majestt aus hohem Verstand wohl zu erwgen......... Dem allen nach, so ist an Eure Kaiserliche Majestt meine untertnigste Bitte, Eure Kaiserliche Majestt wolle solche meine getreuen untertnigen Dienste gndiglich bedenken und mit Herrn Barges oder auf anderem Wege verschaffen und verordnen, da mir solche meine ausgelegte (Summe. Geldes samt dem Interesses ohne lngeren Verzug entrichtet und bezahlt werde....... Eurer Kaiserlichen Majestt untertnigster Jakob Fugger. D. Die Brger. Quelle: Seb. Franck: Chronika. Zeitbuch und Geschichtsbibel von An beginn bis 1531. Straburg 1531. Fundort: Albert Richter a. a. O. S. 176. Der dritte Stand sind die Brger oder die Stadtleute; deren sind etliche dem Kaiser, wie in den Reichsstdten, etliche den Fürsten verpflichtet, etliche sind fr sich, wie in der Schweiz und in den Freistdten. Ihr Gewerbe ist mancherlei und knstlicher als bei irgend einem Volke auf dem Erdreiche. Wiewohl vor-zeiten Barbaren und ein ungeschicktes, kunstloses, wildes, ungezhmtes, krieggieriges Volk, sind sie doch jetzt ein weltweises, kunstreiches Volk, dazu zu allen Hndeln khn und geschickt. Weiter ist auch in mchtigen Freistdten und Reichsstdten zweierlei Volk: gemeine Brger und die Geschlechter, die etwas edel sein wollen und auf adelige Manier von ihren Renten und Zinsen leben. Sie leiden keinen gemeinen Brger in ihrer Gesellschaft, ob er ihnen gleich an Reichtum gleichkommt, heiraten auch ebensowenig als der Adel unter sie, sondern gleich zu gleich heiratet, wer nicht ein Auswurf und nicht verschmht sein will. Doch haben sie ein Recht, <md ist kein Teil dem anderen unterworfen. Dies Volk lebt untereinander freundlich auf gemeinen und besonderen Pltzen. Da kommen sie zuhaus, reden, hantieren und laden einander. Die Kleidung ist alle Tage neu. Nicht lange, noch bei Menschengedenken, trug man spitzige Schuhe mit langen Schnbeln, kleine, enge, kurze Kleider, Kappen mit Zotten; jetzt ist alles anders und umgekehrt, weit, groß, die Schuhe breit. Der Weiber Kleidung ist jetzt kostbar, aber ehrbar gemacht und wenig zu tadeln, ausgenommen den frwitzigen berflu. In Messe hren und lesen lassen ist es ein andchtig und aberglubisch Volk, das viel aufs Messelesen hlt und oft auch vor Tags Mgde und Knechte zu der Frhmesse ntigt. Im Almosengeben ist es mild und freigebig, ernhrt viel Bettelmnche und andere Geistliche, deren sie einen Hausen haben, wie kaum ein anderes Volk. Desgleichen viel Stiftskirchen voller Chorherren, Domherren, Bischfe, Prlaten, bte, Prpste, Dekane usw. Spitler hat dies Volk nicht wenig; auch in den Stdten hin und her viel arme Schler und Halbpfaffen, *) mit Zinsen.

9. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 196

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 196 - 7. Entsaget also, geliebteste Brder, soviel als mglich, gnzlich eurem Willen, bergebt und opfert freiwillig eurem Schpfer in seinen Dienern die Freiheit, die er selbst euch verliehen hat. Haltet es fr keine geringe Frucht eurer Willensfreiheit, da es euch gestattet ist, sie demjenigen, von dem ihr sie empfangen habt, durch den Gehorsam vollkommen zurckzugeben..... 8. Darum ist es auch sorgfltig zu verhten, da ihr jemals den Willen des Oberen (den ihr fr den gttlichen halten msset) nach dem eurigen zu drehen suchet; denn dies hiee nicht, euren Willen dem gttlichen gleichfrmig machen, sondern den gttlichen Willen nach der Richtschnur des eurigen lenken wollen und die Ordnung der gttlichen Weisheit umkehren..... 9. Wer sich aber Gott gnzlich hinopfern will, der mu auer dem Willen auch den Verstand (und dies ist die dritte und hchste Stufe des Ge-Hrsums) zum Opfer bringen, so da er nicht nur dasselbe wolle, sondern auch dasselbe urteile, wie der Obere und dessen Urteile das seinige unterwerfe, inwieweit ein gehorsamer Wille den Verstand dazu zu bewegen vermag . . . Denn da der Gehorsam eine Art von Brandopfer ist, durch welches sich der ganze Mensch ohne irgendeinen Vorbehalt vollstndig seinem Schpfer und Herrn durch die Hnde seiner Diener im Feuer der Liebe opfert, und da er eine vollkommene Verzichtleistung ist, durch welche der Ordensmann freiwillig allen seinen Rechten entsagt, um der gttlichen Vorsehung durch die Fhrung der Oberen zur Leitung und zum Besitze freiwillig sich hinzugeben, so kann nicht geleugnet werden, da der Gehorsam nicht blo die Ausfhrung, da jemand die Befehle vollziehe, und den Willen, da er es gern tue, sondern auch das Urteil in sich begreift, da alles, was der Obere anordnet und fr gut findet, auch dem Untergebenen nicht nur als recht, sondern auch als wahr erscheine, inwieweit, wie ich gesagt habe, der Wille durch seine Kraft den Verstand zu beugen vermag..... 18. Das letzte Mittel, den Verstand zu unterwerfen, das sowohl leichter und sicherer ist, als auch bei den heiligen Vtern blich war, besteht darin, da ihr bei euch selbst die berzeugung festhaltet, alles, was immer der Obere befiehlt, sei der Befehl und der Wille Gottes; und gleichwie ihr allem, was der katholische Glaube lehrt, sogleich mit ganzem Herzen beizustimmen bereit seid, so sollt ihr auch zur Vollziehung dessen, was immer der Obere sagt, durch eine Art blinden Dranges des zu gehorchen begierigen Willens ohne alle Untersuchung angetrieben werden..... 117. Rudolfs Ii. Majesttsbrief. 1609. Fundort: Joh. Chr. Lnig, Teutsches Reichkarckiv. Partls specialis contlnuatio L Lripzig 1711. S. ll. Xcvii. Wir, Rudolf Ii., ... tun kund zu ewigem Gedchtnis mit diesem Brief aller-mnniglich: Nachdem alle drei Stnde unseres Knigreichs Bheimb, die den Leib und das Blut des Herrn Jesu Christi unter beiderlei Gestalt empfangen... bei dem... Landtag, bei uns, als König in Bheimb, in aller Demut und Unter-tnigkeit dieses gesucht, damit sie bei der gemeinen bheimischen, von etzlichen augsburgisch genannten. . . Konfession . . . und freien Exercitio ihrer christlichen Religion sub utraque ungehindert mnniglich gelassen..., so haben wir aus knig-licher Macht in Bheimb... die Stnde sub utraque mit diesem unseren Majestts--

10. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 199

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 199 - ttet, den Priestern, die sich vor ihnen nicht haben verstecken knnen, unsglichen Schimpf und Marter angetan, teils totgeschlagen, darunter auch armer alter lahmer Krppel in den Spitalen nicht verschonet, sondern dieselben greulicher Weise ge-martert und gettet, auch einem Weibsbilde (welches und alles andere mit lebendigen Zeugnissen zu beweisen) die Zunge aus dem Halse gerissen, anderen die Zunge im Munde gespaltet, anderen hrene Stricke um die Kpfe gewunden, berstark zugezogen und durch solche Marter, wo sie Geld vergraben htten, be-fraget: mter, Klster, Städte, adlige Huser, Flecken und Drfer ganz aus? geplndert, Kisten, Kasten, Schppe und alles aufgehauen, alle Pforten, Fenster, Sthle, Bnke und anderen Hausrat vernichtet, aus- und entzweigeworfen, was an Fleisch, Butter, Kse, Eiern und anderen Lebensmitteln vorhanden gewesen, wenn sie sich damit gefllet gehabt, in Kot getreten; den Fssent mit Wein, Mehl, Bier, Broihan und anderem Getrnke den Boden ausgeschlagen und aus die Erde laufen lassen, die Kirchen, Kapellen und Armenkasten aufgebrochen, den Kirchenornat an Kelch, Patellen, Monstranzen, Megewand, heiligem Zierat neben allem anderen, so darin befunden, herausgeraubt, die Altar- und Taufsteine profaniert, mit ihrem Unflat verunreinigt, die Mebcher zerrissen, in die heilige Bibel und andere Bcher salva venia (mit Erlaubnis zu sagen) gehofieret; die Flgel der Altre, Orgeln und Kirchenstnde entzweigehauen, die Grber er-ffnet und durchsuchet, das Kupfer und Blei von Kirchtrmen abgedecket und weg-genommen, etliche schne Bibliotheken verbrannt; ehrbare Frauen und Jung-frauen genotzchtigt; ganze Flecken und Drfer ausgebrannt und in die Asche gelegt; die Leute im Felde bei ihren Arbeiten niedergehauen, da sie kein Korn einbringen, sondern alles im Felde stehen lassen mssen, woraus unmenschliche Hungersnot zu besorgen; die armen Leute in den Gehlzen, dahin sie sich zur Rettung ihres und ihrer Weiber und kleinen Kinder Lebens retirieret, gleich den wilden Tieren verfolget und niedergemetzelt, womit man biehero tglich dermaen fortfhret, da der grere Teil meines Landes der 12 Meilen Weges in die Lnge und zu 6 und 7 in der Breite ganz und dermaen ruiniert, da bei Menschenlebzeiten sich's nicht wird wieder erholen knnen. 120. Disziplin im Heere Wallensteins. Quelle: Ordonnanz des Herzogs von Friedland, wie die Offiziere und Soldaten in den Quartieren in Pommern sich halten sollen. Fundort: F. Frster, Albrecht von Wallensteins ungedruckte Briefe aus den Jahren 16271634. verlin 1828-29. 1. Teil. Fehrbellin, 15. Nov. 1627. An den Obristen von Arnim, Wir haben aus des Herrn Schreiben vernommen, welcher gestellt er von Uns eine Ordonnanz haben wollte, wie das Volk in den Quartieren unterhalten werben sollte. So wissen wir ihm keine andere Ordonnanz zu geben, als der Herr wolle darob sein, da dem Volke alle Monat ein Monat Sold gereicht werde, da es davon leben und auf keine Weise sonsten von den Einwohnern die Unterhaltung begehren solle. Weil etliche Regimenter sehr abgekommen und nicht komplet, als werde der Herr Obriste allein fr diejenigen die vllige Unterhaltung reichen lassen, welche komplet; den Offizieren aber, welche nachlssig gewesen und ihre
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