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1. Grundstufe der Weltgeschichte für Volksschüler - S. 29

1873 - Kempten : Dannheimer
29 Mit dem Untergange der Hohenstaufen begann das sogenannte Zwi'chemeich, das. Interregnum, eine traurige Zeit fr Deutschland. Das Faustrecht, rohe Selbsthilfe und Gewaltttigkeit traten an die Stelle der Gesezesherrschaft. Sogar auslndische Fürsten fhrten die Kaiserwrde, ohne sich viel mit Deutschland zu bekmmern. Da whlten die deutschen Fürsten den Grafen Rudolf von Habsburg, der im Aargau und obern Elsa reich. begtert war, zum Kaiser 1273. Er entsprach dem in ihn gesezten Vertrauen, stellte mit Nach-druck Ruhe und Ordnnng, Recht und Gesez im Reiche her, brach vielen Raubrittern, die deu Landfrieden strten, ihre Burgen und Schlsser und bekriegte und schlug den König Ottokar von Bhmen, der aus bermuth ihn nicht als Kaiser anerkennen wollte, auf dem Marchfelde 1278. Ostreich, Steiermark und Krain gab er seinen eignen Shnen zu Lehen und wurde so der Stammvater des Habs-burgisch-streichischen Hanses. Um Italien bekmmerte er sich nicht. Als er 1291 starb, trauerten viele Deutsche um den biedern, wackern König. Adolf von Nassau, bis 1298, und Albrecht ] bis 1308 waren Rudolfs nchste Nachfolger. Herzog Albrecht von Ostreich, Rudolfs von Habsburg Sohn, ein finsterer und harter Mann, wurde, nachdem sein Gegner-Adolf von Nassau 1298 umgekommen war, als deutscher König an-erkannt. Da er die freien Gemeinden in der Nachbarschaft seiner Stammgter in der Schweiz durch Arglist und Druck unterthnig wachen wollte, so traten 1307 auf dem Rtli am Vierwaldstttersee patriotische Männer, wie Werner Stauffacher aus Schwyz, Walter Fürst aus Uri, Arnold von Melchthal aus Uuterwaldeu zu einem Bund zusammen, um die alten Freiheiten zu behaupte. Der Urner Wilhelm Tell erscho den ve, haten Bogt Geler bei Knacht, einen andern brachten sie der die Grenze. Albrechts Zorn entbrannte heftig; mit Heeresmacht zog er heran, um die freien Bauern zu zch-tigeu und zu unterjoche. Doch am 1 Mai 1308 wurde Albrecht auf einem Ausritt von seinem Neffen Johann von Schwaben ermordet. Die Schweizer erhielten von ihrem Bunde den Namen Eidgenossen; sptere Angriffe (Schlacht beim Morgarten 1315, bei Sempach 1386) schlugen sie tapfer ab und noch heute besteht die Eidgenossenschaft, gegenwrtig aus 22 Kantonen. In Deutschland rangen daraus Ludwig der Bayer und Friedrich von Ostreich um die Krone, bis jener 1322 bei Mhldorf am Inn entscheidend siegte.

2. Lehrbuch der Vaterlands-Geschichte, von der Urzeit bis auf unsere Tage, für Baierns Volks-Schulen - S. 19

1826 - Kempten : Dannheimer
/ —o— t(J hier vereinigte sich diese Straße mit der südlichen Straße von Verona nach Augsburg; führte aber zugleich westlich Über Esco (Schongau) — nach Campodunura (Kempten, bojokcltischen Ursprungs). Eine gerade römische Straße zog sich noch von lsu, nisca ad Ambram Fürstenfeldbruck) und nahe bei Spielbcrg vorbei über Mameudorf, Hattenhofen und Meh. .ring nach Augsburg. Vierte Rbmerstraße, von Augsburg nach Hel- v e t i e n. Diese wichtige Straße, jetzt noch die Hochstraße/ und Im Mittelalter vorzugsweise Strazza genannt, führte von Augsburg über Schwabmünchen, — nach Ka- pis, — zu dem Wertachübergang bei Sibnach, ehe- chem Siebeneich, und an dem heutigen Türkheim vor- über nach Navoe (Obergünzburg), — und Eampo- dunum. Von Kempten aus nahm sie die Richtung nach Viaria — Vemania (Wangen), — ßrigan- .tiurn (Bregenz), — Arbor fei ix (Arbon) über ad Fines (Dsinn) nach Vin dòn issa (Vindisch). Von Vemania (Wangen) ans lief auch ein Römer, weg über Vi a ca oder Via na nach Krumbach und -Augsburg; dem Vereintgungöpunkt aller Straßen Rhä- tiens, Vindeliziens und Rorikums. Fünfte Römerstraße, von Vindonissa (D indisch) nach Re gi nu in (Die genö bürg). Diese Römerstraße führte von Vindonissa (Bin. disch) nach Tenedo (Thiengen), — eine Stunde von Waldshul über dcü Rhein: — nach den Stationen Juliomagum (Slühungen ), — Brigobannis (Bräunling), — J\rae fla via e (Rottweil), — 8 a- mulocenae (Clltj am Neckar), — Grinario (Ro- thenburg am Neckar),— Cjarenna (bei Saniiaöt), — ad Lunam (an der Leine). — Don der Station ad Lunam führte die Hauptstraße weiter nach Aquile)* 2 *

3. Grundriss der allgemeinen Weltgeschichte - S. 81

1834 - Kempten : Dannheimer
Von Gottfried von Bouillon bis Karl den V. 81 zu dessen Sicherung einen bewaffneten Bund, alt-1241 deutsch Hansa genannt. Der Erfolg entsprach ganz den Erwartungen. Daher kam es, daß sich immer mehrere Städte anschloßen, so, daß um 1500 über 70 Städte zum hanseati-1300 schen Bunde gehörten, die von Köln am Rhein bis Narva in Rußland eine durch Soldaten gesicherte Linie bildeten. Als indessen auch Rudolph von Habsburg, der 1273 Stammvater des österreichischen Kaiserhauses, den deutschen Thron bestieg, ward Deutschlands Lage glücklicher. Dieser große Fürst verkündete einen allge- meinen Landfrieden, bändigte die Raubritter, und 12g» stellte durch das ganze Reich die lang ersehnte öffentliche Ruhe, wie auch Recht und Ordnung wieder her. Auch besiegte er den stolzen Ottokar, König von Böhmen, der sich weigerte, Rudolphs Wahl anzuerkennen, und von ihm die Leben zu empfangen. Böhmen und Mähren gab er des Erschlagenen Sohn, Oesterreich aber, so wie Steier- mark, Krain und die windische Mark rc. verlieh er mit Einwilligung der Fürsten Deutschlands seinen Söhnen Alb recht und Rudolph. Bei der Nachricht von dem Tode des geliebten und hochverdienten Kaisers, der sich den 1201 schönen Namen: Wiederhersteller des Vaterlandes verdient hatte, weinte jeder Patriot. §. 97. Die Schweiz. Das helvetische Land lag ganz in dem Gebiete des deut- schen Reiches, und war in mannigfaltige Herrschaf- ten getheilt. Unter ihnen war das Haus Habs bürg das mächtigste. Da nun Kaiser Alb recht der I., Rudolphs 1291 Sohn, seine Hausmacht in diesen Gegenden unrechtmäßig zu erweitern suchte, wurden die Gemüther der freiheitlieben- den Schweizer mit edlem Unwillen erfüllt. Männer, entschlossen, Gewalt abzuwehren, kamen im Grütli, zwischen Uri und Unterwalden, zusammen; an ih- rer Spitze standen Melchthal, Fürst, Stauffacher, und besonders Wilhelm Tell, ein Bürger von Uri. Der wüthendste der kaiserl. Landvögte war Herman Geßler. Er siel, von Tells Pfeile getödtet, in dem Hohlwege bei 1^? K ü ß n a ch t. Diese That durchlief das ganze Land, und wurde das Signal zum allgemeinen Aufstande und zum Schwei- Cammcrers Weltgeschichte. 6te Aufl. 6

4. Grundriss der allgemeinen Weltgeschichte - S. 170

1834 - Kempten : Dannheimer
uo Der neuesten Zeit neue Republik mußte mit Frankreich ein Schutz- und Trutz- bündniß schließen, und Genf und Mühlhausen abtrctcn. Mehrere Jahre hindurch blieb nun Helvetien den innern Unruhen preisgegeben, die besonders durch das Ueberge- i™» wicht, das sich im Jahr 1799 die Russen und Oesterrei- ch er auf kurze Zeit in diesem Lande erwarben, Nahrung er- hielt. Eine Menge Versassungsentwürfe wurden vor- geschlagen, eingeführt, und wieder verworfen; die Verände- rungen waren endlos, die Verwirrungen auf das höchste ge- stiegen. ,803 Da drang Bonaparte am 19. Febr. 1803 den Schwei- is.6br.zern seine Bundes- und Mediationsakte auf, nach welcher die Schweiz aus 19 Kantonen bestand, von denen jeder seine besondere innere Einrichtung hatte. Die allge- meinen Angelegenheiten der Rupublik mußten auf einer Lag- satzung verhandelt werden, welcher ein jährlich zu ernen- nender Landammann Vorstand. ,803 Wallis war schon am 26. Aug. 1802 zu einem b e so n- 2ü.aug. Hern Frciftaate erhoben, und unter den Schutz Frank- reichs, Italiens und der Schweiz gestellt worden; aber nichts- ,8io dcstoweniger wurde dieß Land am 12. Dec. 1810 als Dc- i2.Dec. ^gxtement Simplon Frankreich einverleibt. Dieß Verhaltniß der Schweiz hatte Bestand, bis nach Napoleons Besiegung die verbündeten Heere in die Schweiz eindrangen, deren Neutralität verwarfen, und die Me- ,813 diationsakte für aufgehoben erklärten. Jetzt erneuerten sich wieder die alten Zwiste zwischen Aristokraten und Demokraten, und konnten nur durch die nachdrücklichen Er- klärungen der großen Mächte beigelegt werden. im Am 8. Sept. 1814 kam endlich unter ihrer Vermittelung b-Scpt.zu Zürich ein neuer Bundesvertrag zu Stande, nach welchem den bestehenden 19 Kantonen noch die 5 neuen: Genf, Neufchatel und Wallis hinzugefügt wurden. Durch lst5 die Erklärung vom 20. Nov. 1815 wurde der Schweiz von ro.nov.den großen Mächten eine immerwährende Neutrali- tät zugestanden. §. 193. Dänemark. - Vom westphälischen Frieden bis zum Ausbruche der französischen Revolution gab es in Dänemark wenige Ereignisse von welthistorischem Interesse. Die wichtigsten

5. Grundriss der allgemeinen Weltgeschichte - S. 169

1834 - Kempten : Dannheimer
169 zweite Periode. dem er zuvor den Prinzen Karl Albert von Carignan bis 1321 zur Ankunft seines abwesenden Bruders Karl Felix zum Regenten ernannt hatte. Der Prinz Regent nahm am 15. Marz die Versas-15mr», su ng an, legte aber schon am 22. März die Regentschaft 22mrz. nieder, da der neue König Karl Felix keine Veränderung der Verfassung zulassen wollte. Jetzt vereinigte sich mit der treu gebliebenen sardinischen Heeres-Abtheilung eine öster- reichische Armee unter Bubna, und unterdrückte den Aufstand ohne große Anstrengung. Um Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten, blieben vermöge des Vertrages vom 24. Juli 1821, den der König 24 Juli Karl Felix mit Rußland, Preußen und Oesterreich abschloß, 12.000 Mann Oesterreicher in Piemont stehen. Da aber tiefe Ruhe im ganzen Umfange des sardinischen Staates herrschte, so ward im September 1823 Piemont von den i»23 Oesterreichern geräumt. Am 10. Jan. 1824 starb der ehe- 1824 malige König Victor Emanuel zu Montcalieri. "Ja». §. 192. D i e Schweiz. Beim Ausbruche der französischen Revolution hatte sich N8-, die Schweiz parteilos erhalten, und alle Zwistigkeiten mit der französischen Republik vermieden. Dennoch mußte es geschehen, daß Helvetien im Frieden zu Campo For- n-n mio 1797 Bruntrut an Frankreich, Veltlin und Bor- mio an die cisalpinische Republik ab trat. In der Schweiz bestanden zwei Parteien, die aristo- kratische und die demokratische. Die letztere neigte sich zu Frankreich hin, und stand damit in heimlicher Ver- bindung. Endlich erklärten Mühlhausen und das Waadtland den Wunsch', mit Frankreich vereinigt zu wer- den. Die französische Regierung unterstützte die Demokraten in der Waadt gegen Bern, und erklärte am 26. Jan. 1798 ms das Waadtland zur lemanischen Republik. 2ü.ja„. Bern griff zu den Waffen, wurde aber nach einer tapfern Gegenwehr von den Franzosen überwältigt. Am 12. April 12.«pr. 1798 vereinigten sich die Abgeordneten der dem okratischen Kantone zur Bildung einer neuen unth eil baren hel- vetischen Republik, die von einem Direktorium von 5 Mitgliedern regiert werden sollte, und zwangen die widerstrebenden Kantone mit Gewalt zur Einwilligung. Die »

6. Elementar-Geographie für humanistische und realistische Lehranstalten - S. 255

1847 - Eßlingen : Dannheimer
2. Die Völker und die Staaten in Europa. 255 8. 395. Die Kultur. 1. Die physische Kultur. 175 Q.m. sind mit ewigen Schnee- feldern und Gletschern, 38 Q..M. mit Secen bedeckt; nur 521 O..M. sind bewohnt. Zn den Alpen und im Jura ist nur "beschränkter Ackerb au, da- gegen sehr bedeutende Rindvieh- und Ziegenzucht nebst einträglicher Milchwirthschaft. Ter Ackerbau der Hochebene ist von großer Bedeu- tung, erzeugt aber nur die Hälfte des nöthigen Getreides. Bienen; Sei- deraupen; wichtiger Wein- und Obstbau; etwas Bergbau auf Eisen, Zinn und Zink, Salz und Steinkohlen. 2. Die technische Kultur ist sehr blühend in den Alpenkantonen Glarus, St. Gallen, Appenzell, in Thurgau, Aargau, Zürich, Basel, Genf, so wie in den Zura-Thälern. Die vorzüglichsten Gewerbe sind: Baumwol- len- und Seiden-Manufakturen, Uhren- und Papier-Fabrikation, Wcllen- und Leinen-Manufaktur. 3. Der Handel und Reiseverkehr ist sehr gewinnreich; guteland- und Wasser-Straßen; die größern Seeen werden mit Dampfbooten befahren. Handelsstädte für den Binnenhandel: Bern, Zürich, St. Gallen, Luzern, Neuschatel; für den Handel mit Frank reich und Deutsch- land: Basel, Genf; für den mit Italien: Solothurn, Chur. Bedeu- r end dr Transithandel mit Deutschland, Ztalien und dem So. Frank- reich; Hauptsitze dieses Handels: Altdorf, Bellinzona, Lavis. 4. Die geistige Kultur ist in den meisten reformirten Kantonen weit gediehen; hier trifft man gute Volksschulen, die aber öfters in einem un- christlichen Geist geleitet werden. Zn den katholischen Kantonen ist die Bil- dung des Volks noch weit zurück. Unter den 4 Universitäten ist Genf von größtem Einfluß; auch die jetzt vernichtete Akademie von Lausanne war von großer Bedeutung. 8. 396. Die Verfassung und die Verwaltung. 1. Die 25 Kantone bilden 24souveraine Republiken, mit bald ganz demokratischer, bald a risto-d em okr atisch e r V er fa ssung. Nur das Fürstenthum Neuschatel hat eine konstitutionell monarchische Verfassung; der Landesherr ist der König von Preußen, welcher ohne Zustimmung der Landstände kein Gesetz geben, verändern und aufheben kann; er läßt das Fürstenlhum durch einen Gouverneur verwalten. 2. Die 25 souverainen Kantone bilden einen Bundes-Staa t, der den Zweck hat, alle Angriffe fremder Mächte gemeinschaftlich abzuweisen, und die Ruhe und Ordnung im Innern zu handhaben. Die gemeinsamen An- gelegenheiten dieses Bundes-Staates leitet die Tagsatzung, d. h. die ge- meinschaftliche Versammlung der Abgeordneten der einzelnen Kantone. Sie versammelt sich abwechselnd in einem der 3 Vororte: Zürich, Bern und Lu- zern. Der Vorsitzende Schultheiß oder Bürgermeister des Vororts ist Prä- sident der Taglahung. Bei der Tagsatzung haben die Kantone Unterwalden, Appenzell und Basel, welche je 2 Kantone bilden, je nur eine gemeinschaft- liche Stimme. 3. Die Finanzen der einzelnen Kantone sind meist in einem geordne- ten Zustand.

7. Die politische Geographie - S. 332

1845 - Eßlingen : Dannheimer
332 Solothurn feit 1481; B asel und Scha ffh ausey seit 1501; Appen- zell seit 1513; Waadtland, Aargau, Thurgau, Graubündten, St. Gallen und Tessin seit 1503; das souveraine Fürstenthum N.euenburg, seit 1533 zum,Fürstenthum erhoben, seit 1707 im Besitzthum des Königs von Preußen/als Fürsten von Neuenburg, ist seit dem 7. April 1815 dem schweizerischen Staatenhund beigetreten; Genf und Wallis seit dem 17. Juni 1815; seit dem 5. Oktober 1832 hat sich der Kanton Basel gespalten in B a s e l - S tad t t h e i l und Base l - La n d s ch a s t und sich da- durch ein 23ster Freistaat der helvetischen Eidgenossenschaft gebildet. 3. Die 4 freien Städte Deutschlands, welche unmittelbare Reichsstädte des heiligen deutschen Reiches gewesen waren, Lübeck seit 1226, Frankfurt am Main seit 1254, Haniburg seit 1618, Bremen seit 1640, erlang- ten am 8. Mai 1815 ihre Souverainilät. 4. Die Souverainität des Frei- staates Krakau, seit dem 8. Juni 1815 bestehend, ist durch das Schutz- verhältniß beschränkt, welches Rußland, Preußen und Oesterreich ausübt. 5. Dieß gilt auch von den vereinigten Staaten der jonischen Inseln, die unter dem Schutze Großbritaniens stehen und in die Reihe der freien unab- hängigen Staaten Europas unter dem 5. November 1815 aufgenommen wur- den. Die Fürst enthüm er Moldan, Wal lach ei und Serbien, das Hier a.'r ch a t T sch e r n a G o r a oder Montenegro, sowie das Fürste n- t hum" Monaco genießen nur eine beschränkte Souverainität. Ueber die 4 ersten übt die tür'ische Regierung die Oberlehnsherrschaft, welche sie in Bezug auf die 3 Fürstenthümer mit dem russischen Kaiser theilt; das Fürsten:hum Monaco steht unter der Oberherrlichkeit des Königs von Sardinieit. F\ D i e europäischen Staaten lassen sich nach ihrer poli- tischen Bedeutung als Mächte d e s e r st e n, z w e i t e n, dritten und vierten Ranges ch a r a k te ri siren. I. Die Staaten des ersten Ranges: Oesterreich, Preußen, Großbritanien, Rußland und Frankreich. Diese fünf Staaten haben das Leiten der Angelegenheiten Europas, vertreten die Jnleresten der Christenheit der mohamedanischen und der buddhaistischen Welt gegenüber, weßwegen sie auch die fünf großen Mächte genannt werden. Oesterreich und Preußen haben noch dadurch eine große Bedeutung, daß sie an der Spitze aller der Staaten zweiten, dritten und vierten Ranges stehen, die zum vormaligen deutschen Reich gehörten und seit 1815 als souveraine Staaten zum deutschen Bund zusammengetreten sind. Als ein organisches Ganze betrachtet, kann deßwegen der deutsche Staatenbund als eine politische Macht ersten Ranges betrachtet werden. Ii. Die Staaten des zweiten Ranges: Spanien, Schweden und Norwegen, die Niederlande, Portugal, Neapel und Sicilien, Sardinien. Belgien, Barern. Hl D ie Staaten des dritten Ranges: Dänemark, die helvetische Eidgenossenschaft, der Kirchen- staat, Toskana, Griechenland, Wirtemberg, Sachsen, Hannover, Hessen, Sachsen- Weimar, Luremburg, Oldenburg, Mecklenburg. Iv. Zu den Staaten des vierten Ranges gehören die übrigen nicht genannten Staaten, be- sonders die deutschen, insofern sie als selbstständige souveraine Staaten betrachtet werden. G. Von den verschiedenen Nationen Europa's sind nur germanische, lateinisch-griechische und sla v i sch e Vö l ke r, also die herrschenden Völker des indisch-europäischen Stammes in Europa zu große», selbst- ständigen S t a a t e n b i l d u n g e n gelangt. Allster den S t a a t e nb i ld u n- gen d'er genannten Völker gibt es nur noch die unserem Erdtheil fremdet ü r- ken-H e r rschaf t und das unter der Oberhoheit des österreichschen Kaiser- thums stehende Staatswesen eines christlich-finnischen Volkes, den Magy aren- 5 taa t. Alle übrigen, nicht zu den drei herrschenden Völker-Familien gehörenden Nationen sin) den Staatsbiloungen der letzter» einverleibt worden. Das Areal

8. Die politische Geographie - S. 402

1845 - Eßlingen : Dannheimer
402 . Ihm steht das Recht der Zusammenberufung der Landstände zu, welche minde- stens alle 2 Jahre versammelt werden sollen. In Berlin gibt es ein eigenes Departement für die Angelegenheiten des Fürstenthums, das unter der unmit- telbaren Leikuitg des Chefs des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten steht. Der König von Preußen ist als Fürst von Neuschatel seit 1815 dem Schweizerbunde beigetreteu- Daher bildet Neuschatel einen Kanton der Schweiz rmd ist in allen politischen Dingen dem Staatsrecht des helvetischen Bundes unterworfen. Demokratische Verfassung in beit kleinen Kantonen. Hier übt die Landsgemeinde, d. h. alle Bürger des Kautons, die höchste Gewalt unmittelbar atls. Auch Wallis und Graubündten bilden mehrere einzelne Förderativstaaten von'demokratischer Form. Juden aristokratischen Kan lo- ti e n, zu denen die meisten größern gehören, ist ein höchster Rath an der Spitze der Verwaltung. Die selbstständigen und unabhängigen Kantone stehen in einem engen Bündniß zur Behauptung ihrer Freiheit, Unabhängigkeit und Sicherheit gegen jeden fremden Angriff und zur Handhabung der Ruhe und Ordnung im Innern. Dieser Bund ist die schweizerische Eidgenossenschaft, deren immerwährende Neutralität und Unverletzbarkeit ihres Gebiets von den europäischen Großmächten anerkannt worden ist- 8. Das V erhält n iß der Kirche zum Sta at. I- In den re- for mirten Kantonen werden die bischöflichen Rechte von der Regierung durch einen Kirchenrath ausgeübt, der aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern besteht- Allgemeine Synoden dienen zur Besprechung über kirchliche Angelegen? heilen. 1!. Die Katholiken sind in 6 Bisthümer getheilt; Basel, dessen Bischof zu Solothurn ist, (Luzern, Solothurn, Zug, Bern, Aargau, Thur- gau, Basel), Chur (Graubündten, die Urkantone, Appenzell A- R-, St. Gallen), Lausanne (Waadt, Freiburg, Neuschatel, Genf), Sitten (Wallis), die Erzdiöcese Mailand und das Bislhuni Como theilen^sich in Tessin. 114 Klöster, worunter 18 im K- Freiburg. §. 330. Die Verwaltung. A• Die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eidgenos- senschaft leitet die Tagsatzung, d- i. die gemeinschaftliche Versammlung der Abgeordneten der einzelnen Kantone. Auf ihr führt abwechselnd der Landammünn (Präsident) einer der drei Vororte den Vorsitz. Jeder Kanton hat nur eine Stimme. Ist die Tagsatzung nicht versammelt, so leitet der jedesmalige Vorort die gemeinschaftlichen Bundesaugelegenheiten. Der.tagsatzung steht zu, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und Handelsverträge mit aus- wärtigen Staaten zu errichten, Gesandte zu ernennen und für innere und äußere Sicherheit alle erforderlichen Maßregeln zu treffen. Für wichtige Angelegen- heiten sind ^4 der Kantonsstimmen erforderlich. — Die Verwaltung N e u- schatels geht von dem Staatsrathe aus, der in Neuschatel. seinen Sitz hat und in die 4 Departements des Innern, der Finanzen, der Justiz und Polizei und der Militärsachen zerfällt. 8. Die Ausgaben der Eidgenossenschaft als Staat betragen etwas über 200,000 Rthlr- Jeder Kanton hat seine besondere Vcrwaltungskosten, die meist durch indirekte Abgaben gedeckt -werden. C. Die Kriegsmacht der Eidgenossenschaft belauft sich auf 67,500 Mann, die in 2 Aufgebote eingetheilt ist- Dieses Bundesheer bleibt im Frie- den bei seinem bürgerlichen Berufe- Im Fall der Noth ist eine Landwehr von 200,000 Mann bestimmt, das Bundesheer zu ergänzen und zu unter- stützen.

9. Die politische Geographie - S. 404

1845 - Eßlingen : Dannheimer
m Zeiten des Mittelalters; beträchtlichster Getreidemarkt der Schweiz; mehrere Fabriken; trefflicher und sehr besuchter Hafen. W i l d h a u S, Geburtsort Zwingli's. Rapperswyl, 2000 E.; Hafen; 1800' lange Brücke über den züricher See. Wesen, Hafen. Bad Pfeffers. — Xv. Graubündten. 1. Der graue oder der obere Bund besteht aus 8hochgerichten. Jlanz 500 E., Hauptort des Bundes. Dissentis. Thusis; sehr reicher Flecken; Handel. 2. Der Gotteshausbund mit 11 Hochgerichten. Chur (Curia), 4800 (S.; Hauptstadt, Handel; Kantonsschule. Be rg ell; italieni- sche Protestanten Poschiavo; Handel. Das obere und untere Enga- din mit 25 Seitenthälern. 3. Der Zehngerichte nbund mlt 7hochgerichten. Davos, 600 E. Hauptort. Mayenfeld, 1000 E.; Thal Prattigau.—- Xvi A arg au. Aarau, 4200 E.; Hauptstadt; Gewerbsfleiß; Kantonsschule. Aarburg; Handel; Gewerbsfleiß; am Fuße der clnzigen Festung in der Schweiz. Brugg, 800 E.; Vaterstadt des Arztes Zimmermann (f 1795). Wind isch und Ruinen von Viiräenissa. Habs bürg, ein Schloß, welches die Wiege des Hauses Oesterreich war. Zurzach (Certiacum), 2 berühmte Messen. Rheinselden und Laufenburg. — Xvii. Thurgau. Frauenfeld, 1950 E. Hauptstadt. In der Nähe Pfy n (Castrum ack fines Rliaetorum). Weinfe ld en, 2000 E. Arbon (Arbor felix) 700 E.; rhätische Stadt; Gewerbsfleiß; Handel. — Xviii. Tessin. Bel- linzona, 1520 E.; mit 3 Schlössern; Handel; Gymnasium. Lugano, 4500e.; größte Stadt des Kantons; Fabriken; Handel. Lo c arno, 1800 E.— Xix. Waadt. Lausanne (Colonia equestris), 14,200 @.; Hauptstadt; Fabriken; Handel; Hafen. Ouchi. Vevay oder Vlvis, 4200 E.; Han- del; Gewerbsfleiß. Morges, Hafen. Nyon (Xoviockunum), 1400 E.; Fabriken; Hondel. Nverdun oder Jferten (Eburcdunura), 3250 E.; Hafen; Pestalozzis Erziehungsanstalt. Granson, Schlacht am 3. März 1476. Viele römische Niederlassungen. 15. Die jüngsten Kantone. Xx. Wallis. 1. Im Obcr- Wallis. Sion oder Sitten (8odunum) 2,500 E.; Hauptstadt; sehr altes Bisthum; 3 alte Schlösser. Siders, 850 E.; in der Umgegend schei- det sich die französische und deutsche Sprache. Visp, in dessen Umgebung der größte Theil des Walliser Adels seinen Sitz hatte. Grächen, Geburts- ort des Reformators Platter. Brieg, ein Flecken, wo die Simplon-Straße beginnt. Simplon, Dorf auf dem Simplon in 4548' a. H. Das Leu- kerbad am Fuße der Gemmi. 2. Im Unter-Wallis: Martigny oder Martinach (Oetodurum), Stadt der Weragrer; ursprünglicher Sitz des Bisthums Sitten; Waarendurchzug. St. Moritz oder St. Mauric (A^aunum), 1,300 E.; Waarendurchfuhr. Monthey, Glashütte. — Xxl Neuschatel. Neuenburg (Neuschatel), 4900» E.; Hauptstadt und Sitz der Regierung; Gymnasium, Handel. Locl e, 6500 E.; unterir- dische Felsmühlen. Chaur de Fonds, 7700 E.; bedeutendste Handelsstadt des Fürstenthums. — Xxii. G enf. Genf (Geneva), 30,100 E.; be- festigt; Akademie; Uhrmacherei; Fabriken; Handel. Carouge, 3500 E.; Gewerbsfleiß. — Xxiii. Basel Landtheil. Liestal, 2200 E.; Haupt- ort, einige Fabriken; Durchgangshandel. Sissach und andere gewerbsame Dörfer.

10. Die politische Geographie - S. 401

1845 - Eßlingen : Dannheimer
401 Getreides. Wiesen und Obstbau, der Anbau von Kü chengew ächsen, Flachs, Hanf, Oelpstanzen sind wichtig; wenig Taback. Die Forst- nutzung ist gering. An deir Ufern des genfer und züricher Sees, an den Hügeln der Kantone Schaffhausen, Aargau, Thurgau und Basel liegen große Rebenpflanzungen, die mit vieler Sorgfalt gepflegt werden. Der Reichthum des Landes besteht in der Rind Viehzucht und auch in der Ziegenzucht. Der Rindviehstand von 1 Milt-Haupt ward theils auf den Alpentriften, welche zur Alpenwirtbschaft Veranlassung gehen, theils auf künstlichen Wiesen genährt. Die Schweizerhirten erzeugen jährlich 308,000 Ctr. ganz fetten Käse, 310,200 Ctr. halbfetten und magern, 339,800 Ctr. grünen Käse (Zieger) ; diese Milch- produkte haben einen Werth von mehr als 8'/r Mick- R hlr- Die Pferde-, Maulthier- und Schweinezucht ist iticht unbedeutend, aber der Schaf- zucht fehlt es an veredelten Thieren- Bienenzucht in Bern, Tessin, Wal- lis und Appenzell, Seidenbau in Tessin. Durch den Bergbau werden 35,500 Ctr. Eisen gewonnen; ein Zinn- tind Zinkbergwerk ist zu Davos in Graubündten. An Salz werden nur 22,000 Ctr. gewonnen, fast ausschließ- lich zu Bar in Waadt. 350,000 Ctr. Salz werden eingeführt aus Franüeich, Baiern, Wirtemberg und Tyrol. Steinkohlen besonders in Bern, Solothurn, Zürich und St. Gallen; viel Torf. Viele Mineralquellen: Pfeffers, Leuk u. a. 8. Die technische Kultur hat eine hohe Stufe der Ausbildung er- reicht. Die Leinen-Manufaktur ist ztirückgedrangt durch die Baum- wolle n-M a n u fa kt ur (Zürich, Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen, auch Bern, Basel und Solothurn). Wollen- Manufakturen in Genf, Zürich, Bern, Freiburg. S e id e n-Webere ien in Zürich, Basel, Aargau, Bern und Thun, in Tessin u- a. Die U h r e n - F a b r i k q t i o n im K. Gens, in Neuschatel besonders zu Locle und la Chaur de Fonds,im St. Jmmenthal und den Freibergen im K. Bern und im Jourthal in Waadt liefert jähr- lich über 100,000 goldene und silberne Uhren. Die Bijouterie in Genf und die Pap ierfabrikati on besonders in Basel sind wichtig. 6. Der Handel. I- Ausfuhrartikel: die Erzeugnisse der ge- , nannten Zweige der technischen Kultur, Wein und die Milchprodukte. Ii. Ein- fuhrartikel: Getreide, Salz, Kolonialwaaren, Wollen-, Eisen-und andere Me- tallwaaren. Iii. Stape lp lätze für den Binnenhandel: Bern, Zürich, St. Gallen, Luzern, Neuschatel; für den Handel mit Frankreich und Deutschland: Basel. Genf; für den mit Italien: Solothurn, Chur. Bedeutender Transithandel mit Deutschland, Italien und dem So. Frank- reich; Hauptsitze dieses Handels: Altdorf, Bellinzona, Lavis. Iv. Große Messen zu Zurzach. D. Die geistige Kultur- Das Erziehuwgswesen ist besonders in den protestantischen Kantonen gut bestellt. Lateinische Schulen, Gymnasien und Lyceen, so wie die 4 Universitäten Basel, Zürich, Bern und Genf sorgen ziemlich gut für die gelehrte Bildung. Das Erziehungs- Institut zu Uverdun und die landwirthschaftliche Unterrichts-Anstalt zuhofwyl bei Bern sind berühmt- Jeder Kanton bildet einen abgesonderten Staat von verschiedener Ver- fassung: der demokratischen, aristokratischen und monarchischen. Die Verfassung Neuschatels ist in o n ar chisch - k o nsti t u t i o n el l- Der König von Preußen übt die Souveränitätsrechte aus; der Stellvertreter des Königs ist der Gouverneur mit dem Titel eines General-Lieutenants des Fürstenthums. §. 329. Die Verfassung. 27
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