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1. Kleine Lebensbilder aus dem Mittelalter - S. 24

1872 - Elberfeld : Bädeker
— 24 — in den »ngen der Welt als Nachfolger der römischen Imperatoren und als erster Herr und Gebieter auf Erden da. __ 6eheu zu einer für die Menschheit erfreulicheren Seite der Thätigkeit Carls über, nämlich zu feinen Staatseinrichtungen und den Veranstaltungen, welche die Bildung feiner Völker und ihre geistige Hebung bezweckten. Zunächst, um das Regiment in feiner Hand zu haben, schaffte er überall die Herzogswürde ab und theilte das ganze Land in kleine Bezirke ober Gaue, über die er Grasen setzte, welche die Versamm- lmigen leiten und bei den Gerichten den Vorsitz führen sollten. £)iefe Grafen würden durch sogenannte Senbgrafen beaufsichtigt, zwei königliche Beamte, einen weltlichen und einen geistlichen, die jährlich viermal den ihnen angewiesenen Bezirk bereisten und die Beschwerben der Unterthanen zu untersuchen und Ungerechtigkeiten zu steuern hatten. Ueber die Ergebnisse ihrer Wahrnehmungen mußten sie dann aus den Reichstagen Bericht abstatten; diese wurden jähr-lich zweimal gehalten, der eine im Mai, das uns schon bekannte Maifeld, der zweite im Herbste. Was der Reichstag beschloß, erhielt Gesetzeskraft, sobald es vom Könige bestätigt war; diese Gesetzesbestimmungen hießen Capitnlarien. An den Grenzen seines Reiches stellte er einen größeren District von mehreren Gauen unter einen blonderen Beamten, der Markgraf hieß; denn das alte echt deutsche Sbort für Grenze ist Mark. Eine wichtige und angesehene Würde bekleidete der Pfalzgraf, d. h. der Aufseher der Pfalz oder des Palastes; er versah die Stelle des Königs, wenn dieser abwesend war. _ Heer Carls bestand aus dem sogenannten Heerbann oder Heribann, d. h. dem Aufgebot aller freien Männer, welche sich ans eigenen Mitteln bewaffnen und auf drei Monate unterhalten mußten. Was er für die geistige Bildung seiner Volker that, kann hier nur im Allgemeinen angedeutet werden. Er achtete die Religion und ihre Diener sehr hoch und gab den Geistlichen bedeutende Vor- rechte, forderte aber auch, daß sie ein ihres Berufes würdiges Leben führten. Er sorgte namentlich dafür, daß die für die Kirche bestimmten Abgaben, die Zehnten, regelmäßig abgeliefert wurden, was bisher nicht immer geschehen war, ließ viele Kirchen bauen und die vorhandenen verschönern. Zur Verbesserung des Gottesdienstes bestellte er Sänger und Orgelspieler aus Italien, richtete Singschulen

2. Bilder aus der Geschichte für evangelische Volksschulen - S. 76

1895 - Elberfeld : Wülfing
Bilde stand, rief er aus: 0 Luise, wie vermisse ich dich! Nun ist die Sonne meines Hauses erloschen!" 6. Das Ende des großen Kurfrsten. Friedrich Wilhelm blieb bis an das Ende seines Lebens unermdlich in der Sorge fr seine Unterthanen. Zu seinen Ministern sprach er einst das schne Wort: Gedenket und macht's also, dafs die Unterthanen da, wo sie beten sollten, nicht seufzen drfen." In seinen spteren Lebensjahren wurde er von krperlichen Leiden schwer heimgesucht. Als er sein Ende nahen fhlte, nahm er von seinen Rten, sowie von seiner Familie feierlich Abschied und beschlofs sein thatenreiches Leben am 29. April 1688. 7. Die Bedeutung des großen Kurfrsten. Mit Recht hat man Friedrich Wilhelm den Beinamen der große Kurfürst" gegeben. Er hat seinem durch den dreifsigj hrigen Krieg verwsteten Lande wieder zu neuem Wohlstande verholfen und sein Reich durch schne Gebiete vergrert. Er hat ein stehendes Heer geschaffen und mit demselben hohen Kriegsruhm erkmpft. In Preußen hat er sich von der polnischen Oberhoheit befreit und vor allem hat er seine Lnder zu einem Staate vereinigt. Als er zur Regierung kam, bestand sein Lnderbesitz aus vielen, weit auseinander liegenden Stcken. Die vier grfsten waren: das Herzogtum Preußen an der Ostsee, die Mark Brandenburg an der Elbe, Havel und Spree, das Herzogtum Cleve am Rhein und die Grafschaft Mark an der Lippe und Ruhr. In jedem dieser Lnder waren die Rechte des Fürsten und der Stnde, die ganze Verwaltung, das Kriegs- und Steuerwesen verschieden. So standen diese Gebiete nur dadurch miteinander in Gemeinschaft, dafs sie denselben Herrscher hatten. Im brigen betrachteten die Bewohner des einen Landes die Bewohner des andern als Fremde. Der Gedanke, dafs sie alle zu einem Staate gehrten, war ihnen fremd. Ganz anders wurde dies aber unter der Regierung des großen Kurfrsten. Er fhrte in den verschiedenen Lndern des Kurfrstentums eine gleichmige Verwaltung ein und verband dieselben dadurch zu einem einheitlichen Staate. Jeder Unterthan hing mit Begeisterung an seinem Fürsten, und jeder Landesteil zhlte sich mit Stolz zum Staate des großen Kurfrsten. Darum wird Friedrich Wilhelm mit Recht der Grnder des preuischen Staates genannt.

3. Bilder aus der Geschichte für evangelische Volksschulen - S. 108

1895 - Elberfeld : Wülfing
27. Friedlich Wilhelm It. (18401861). 1. Sein Regierungsantritt. Friedrich Wilhelm Iii. war nach langer gesegneter Regierung am 7. Juni 1840 gestorben; ihm folgte sein Sohn Friedrich Wilhelm Iv., geboren den 15. Oktober 1795. Er war ein Fürst von edler Gesinnung und seltenen Geistesgaben. Von vortrefflichen Lehrern herangebildet, war er in seiner Jugend durch viel Leiden, Entbehrungen und Mhseligkeiten gefhrt worden, wie sie selten Knigsshne erleben. Durch persnliche Teilnahme an den Geschften der Staatsverwaltung wohl vorbereitet, trat er in seinem 45. Lebensjahre die Regierung an. Fr das kirchliche Leben, fr Stiftungen der Frmmigkeit und Wohlthtigkeit hatte er ein warmes Herz und eine freigebige Hand. Ich und mein Haus wollen dem Herrn dienen," bekannte er laut vor den Vertretern des Volks. Dieses Bekenntnis hat er treu gehalten. Den Wissenschaften gewhrte er jegliche Untersttzung und zog gelehrte und geistvolle Männer in seine Nhe. Seine Liebe zur Kunst zeigte er besonders durch die Frderung des Baues der schnsten deutschen Kirche, des Klner Domes. 2. Die Mrzunruhen von 1848. Whrend aber der König die Werke des Friedens pflegte, kam es in Frankreich zu einem neuen Aufstand. Das Beispiel des franzsischen Volkes fand auch in Deutschland vielfach Nachahmung. In den meisten deutschen Staaten, in Sachsen, Baden, sterreich kam es zu gefhrlichen Emprungen. Auch in Berlin kam es zum Strafsenkampfe (18. Mrz). Doch der König bte Nachsicht und Geduld, und so gelang es ihm, die Ordnung wieder herzustellen. Am 5. Dezember 1848 gab der König dem Lande ein Gesetz, Verfassung genannt, nach welcher den Abgeordneten des Volks die Teilnahme an der Gesetzgebung und andre wichtige Rechte eingerumt wurden. Diese Verfassung ist das Grundgesetz des Staates, und jeder preufsische König, wenn er die Regierung antritt, leistet den Eid, dafs er die Verfassung aufrecht erhalten und in bereinstimmung mit ihr und den Gesetzen seine Unterthanen regieren will. 3. Die letzten Lebensjahre des Knigs. Die Wege der Könige sind thrnenreich und thrnen-schwer." Dieses hat Friedrich Wilhelm Iv. in hohem Grade erfahren. Im Jahre 1857 befiel den König ein Unwohlsein,

4. Die deutschen Freiheits-Kriege von 1813, 1814 und 1815 - S. VI

1831 - Elberfeld : Büschler
Vi Vorrede. mich schätzen, wenn dieselben auch in den Bürgerschulen und selbst in den oberen Klassen der Volksschulen, etwa als Lesebuch in den Stunden des deutschen Unterrichts, gebraucht würden. Es würde sich die Erinnerung der wichtigen Begebenheiten dadurch auch in dem Kreise des Volkes lebendiger erhalten, indem diese Darstellung durch die Kinder in die Hände der Eltern gelangte. Möchten diejenigen, welche eine innere Stimme zur Verbreitung vaterländischer Sinnesart auffordert, dieses Büchlein ihrer Theilnahme und Förderung werth halten! Hannover, im November 1830. F. Kohlrausch. 4

5. Abth. 1 - S. 347

1818 - Elberfeld : Büschler
Die französische Revolution. 347 daß von den 1200 die Hälfte aus Vertretern de» Burgerstandes bestehen sollten. Ein gefährliches Verhaltniß, welchem die Stimme des Volkes ein noch bedeutenderes Gewicht geben konnte/ denn die Versammlung sollte zu Versailles, in der Nähe der Hauptstadt mit ihren Tausenden mus-- siger, verwegener Menschen, gehalten werden. Das war ern Hauptfehler, den die Hosparthei beging; Paris hat immer für Frankreich das Bei- spiel angegeben. — Zur Berathung über die Steuern waren die Abgeordneten berufen, aber der dritte Stand wollte mehr; er verlangte eine neue, bessere Verfassung. Besonders sollten die begünstigten Stande, der hohe Adel und die hohe Geistlichkeit, verhaltnißmäßig zu den Lasten des Staates beitragen, damit der Bürger und Land» mann erleichtert werde. Jene Stande weigerten sich; hatten sie mehr Selbstentsagung und wahre Vaterlandsliebe in diesem Augenblicke bewiesen, sie hätten Frankreich von den Schrecken einer Re- volution erretten können. Der Landadel und die niedere Geistlichkeit schlossen sich zum Theil an den Burgerstand an; er that den wichtigen Schritt, daß er sich als die Nationalversammlung erklärte, und es den beiden andern S änden über- ließ, ob fte sich mit ihm vereinigen wollten oder nicht. Ware nach Standen gestimmt worden, so wurden die Stimmen der beiden andern Stände sich gegen die Burger vereinigt haben; wenn es in Einer gemeinsamen Versammlung nach den Köpfen ging, so hatte der dritte Stand bei weitein da» Uedergewicht. Die andern Stände mußten „ach- geben und von diesem Augenblicke an war die Re- volution enrs.! ieden. Sie war in ihrem G>und- gedanke» eine Auflehnung des Bürgerstandes gegen die Feudalrechte des Adels und der hohen Gerst. lichkeil, und als selche ist sie eine große europäische Umwälzung geworden. Gegen die Throne der Fürsten war sie ursprünglich nicht gerichtet; und nur, weil Ludwig Xvi zu schwach und gutmüthig schwankte, bald gutem, bald schlechtem Rathe

6. Abth. 1 - S. 433

1818 - Elberfeld : Büschler
Die putsche Bllndesacte r6i5. 433 „Sein erstes Hauptgeschäft soll die Abfassung der Grundgesetze M Bundes und seine organische Einrichtung in Rücksicht auf seine auswärtigen, kriegerischen und innern Verhältnisse seyn." „Alle Bundesglieder versprechen, mit einan- der gegen jeden Angriff zu stehen, und wenn der Bundeskrieg erklärt ist, keine einseitige Unterhand- lung mit dem Feinde ernzugehen, noch einseitig Waffenstillstand oder Frieden zu schließen. Sie behalten sich zwar Las Recht der Bündnisse aller Art vor, verpflichten sich aber, kein solches zu schließen, welches gegen die Sicherheit deö Vater- landes oder einzelner Bundesglieder gerichtet wäre. Ebenfalls wollen sie unter keinerlei Vorwand ein- ander bskriegen, sondern ihre Streitigkeit/n bei der Bundesversammlung Vorbringen. Diese soll entweder vermitteln oder richten, und die streiten^ den Lheile ihrem Aussvruche gehorchen." „Zn allen Bundesstaaten wird eine landstän- bische Verfassung staktftnden." „Die Verschiedenheit der christlichen Religr- onspartheien kann in den Ländern des teutschen Bundes keinen Unterschied im Genuß der bürger- lichen und politischen Rechte begründen. — Wie «ine bürgerliche Verbesserung der Bekenner des jü- dischen Glaubens zu bewirken sey, wird die Bun- desversammlung in Berathung nehmen." „Die Unterthanrn der teutschen Fürsten ha- den das Recht, aus einem Lande frei in das an- dere wegzugehen und dort bürgerlichen oder Kriegs- dienst anzunehmen, wenn keine Verbindlichkeitzum Kriegsdienst gegen das bisherige Vaterland im Wege steht." „Dre Bundesversammlung wird sich Mit Ab- fassung gleichförmiger Gesetze über die Preßfreiheit und den Nachdruck, so wie auch:" „Ueber den Handel und Verkehr zwischen den Bundesstaaten, beschäftigen." In diesen Grundzügen, wenn sie mit dem, was noch eben als Weisheit der Zeit galt, vrrgli- E e

7. Abth. 1 - S. 442

1818 - Elberfeld : Büschler
4/¡2 Vii.ztr. Mm tbestph. Fried,hjs jetzt. 1648-1817. den Genuß dessen, was ihnen das Glück gewahrt und die Vorzüge, die daraus entspringen, sichert; die endlich dem Volke das Gefühl gebe, es sey nicht mehr der leidende Lbeil, sondern Alle stehen unter den Gesetzen, die seine Vertreter mit ent- werfen helfen. Darum also, weil Völker und Herrscher sich nach einem festen Grunde des Daseyns sehnen, nachdem sich der alte Boden überall wankend ge- zeigt hat, ist das Verlangen nach Verfassungen so drrngend geworden; sind an einigen Orten die Fürsten ihren Völkern damit entgegengekommen und haben an andern die Völker sie laut gefor- dert. Ueberall aber, in asten Gesammtheiten, regt sich mehr oder -minder des Bestreben, sich der neu- en Zeit gemäß zu gestalten, damit sie der Wohl- that einer Verfassung fähig werden mögen. Die Regierungen suchen nach einfacheren, schnel- len und festen Formen der Verwaltung, damit ei- ne künftige Volksvertretung sie Nicht unkräftig und lässig finde. Die Fürsten sammeln sich einen Staatsrath aus den kenntnrßreichsten und trefflichsten Männern des Volkes, damit sie das Licht um sich versammeln und sich mit diesem, ein- zig und allein sicheren Schilde gegen die, gewiß Anfangs unklaren, vielleicht stürmischen, Bewe- gungen der Ständeversammlungen zu rüsten. Denn in den Jahrhunderten seit dem Ende des Mittel- alters hat unser Volk den Gebrauch der Freiheit verlernt. Die gute germanische Natur wird sich indes; leicht wieder an die Lebenslust gewöhnen, in der sie einzig gedeihen kann. Der Adel, wo er zum Vewußtftyn seiner selbst und der Zeit gekommen, will sich vor allen Dingen eine neue, lebendige Gestalt geben, da- mit ihn die Zeit nicht gar ausscheide. Die Zei- ten der Lehnsverfassung sind vorüber; der Grund- besitz und die daran geknüpfte Kriegspflicht unter- scheiden ihn nicht mehr von dem Bürger; die neue Kriegsweise hat ihm gleichfalls fr ne alte, unter- scheidende Erziehung genommen; das Recht der

8. Abth. 1 - S. 443

1818 - Elberfeld : Büschler
Beschluß. 445 fast alleinigen Landstandschaft hat er verwirkt, weil er es meistens eigennützig verwaltete ; so bleibt ihm nur übrig, sich wieder eng an das Leben des Volkes anzuschließen, und im rechten'sinne sei- nen Adel durch den edelsten Gebrauch seiner Glücks- güter, zur Ausbildung des Trefflichsten in der menschlichen Natur, zu bewahren. Dann wird sich auch die angemessene Stelle in der Verfassung der Reiche für ihn finden. Auch die Städte wollen in dem allgemeinen Streben nicht Zurückbleiben. Sie wünschen das Recht sich selbst zu verwalten, ihre Vorsteher selbst aus den Würdigsten der Bürger zu Wahlen, damit jn diesen sich wieder die Theilnahme an dem öf- fentlichen Wohle kräftig rege, und die tedte Gleich- gültigkeit aufhöre, welcher es kein Unterschied ist, ob sie in den Mauern ihrer Väter oder in frem- den dem täglichen Gewinne nachgehe. Viele Re- gierungen haben es auch schon erkannt, daß eine Verfassung ohne solche lebendige Theilnahme des Einzelnen an dem Einzelnen nicht gedeihen könne. Schwerer ist die Erweckung der Theilnahme Und der Einsicht über die Zwecke des Staates im Land manne, der gleichfalls feine Vertreter in die Versammlungen der Stände schicken soll. Sei- ne Vereinigung mit andern zu einer Gesammtheit ist nicht so sichtbar geknüpft als die des Städters. Aber dafür sind seine Forderungen, die er an die Verwaltung des Staates zu machen hat, auch de- sto einfacher, die Gesetze seiner Lebensordnung, für die er den Schutz der öffentlichen Gesetze for- dert, desto bestimmter. Wenn ihm die Fragen über die gemeinsamen Anordnungen auf die rechte Weise vorgelegt werden, er wird sie mit klarer Einsicht beantworten; denn der tägliche Umgang mit der Natur, die in großen, lichten Zügen ih- re Lehren schreibt, entwickelt in ihm die einfache Klarheit des Verstandes. Ferner haben sogar die großen öffentli- chen Lehranstalten, welche früher einen ganz abgesonderten Kre^s -inrahmen, ihre Blick? auf

9. Abth. 1 - S. 444

1818 - Elberfeld : Büschler
444 Vu.ztr. vom westph. Fried, bis jetzt. 1643-1817. die allgemeinen Angelegenheiten des Staates ge- richtet, und sich wiederum mehr an das bürgerli- che Leben anschließend, suchen sie eine Ehre darin, ihre Stimme in denselben mit geben zu können. Die Kirche endlich, deren Idee fast ver- wischt war, wird in einer ideenreicheren Zeit ge- wiß wieder eine Gestalt der Selbstständigkeit ge- winnen, daß man auch ihrer Stimme rn dem ge. meinsamen Rathe einen ehrenvollen Platz einräu- men wird. Für die Verwirklichung der, das Zeitalter er- füllenden Gedanken, von denen hier ein Theil ge- nannt ist, hat das Jahr 18;!, manche erfreuliche Zeichen gebracht. Außer daß in diesem und dem vorhergehenden Jahre das allgemeine Versprechen einer landstrndischen Verfassung, welches die Bun- desacte gegeben, fast durch aste einzelne Herrscher rn Teutschland wiederholt wurde, haben mehrere mit bildender Hand das Werk selbst angegriffen. Der Oroßherzog von Sachsen-Weimar schritt ruhmwürdig voran und gab seinem Lande eine Verfassung, die die wesentlichen Foderungen der Zeit befriedigt. Mehrere andere Staaten folgten, und unter andern gründete auch eine der vier freien Städte, Frankfurth, ihr Verfaffungö- werk, welches viele Keime einer freien und kräfti- gen Zukunft enthalt. In andern Staaten waren die Landstände rn ihrer alten, nur um weniges veränderte«!, Gestalt thatig. In Würternberg aber, dem Laude, wo sich am frühesten ein gute- Veri altn-ß der Volksvertretung gebildet, und sich am lebendigsten durch die Zeiten hindurch, da die Laudstande in andern teutschen Staaten abstarben, erhalten harre, würde der Kampf der Meinungen bis zu einer Hdhe geführt, daß darunter die Sache selbst zu reiben schien. Dies bekümmerte das Gemstth aller derer in Teutschland, welche mit Zurrauen und Hoffnung auf Würtemberg hin- hlicktssn, in Hessen sehr kernigtem, durch alte Gor-

10. Abth. 2 - S. 142

1817 - Elberfeld : Büschler
i42 Iii. Ztr. Karl der Große bis Heinrich I. 76l glg. gar feindselig gegen einander an, sondern glaubte vielmehr, daß sie beide Eins seyen, und dasselbe große Ziel, die Veredlung der Menschen, hatten. Daher knüpfte er auch in seinem großen Reiche das Band zwischen beiden immer enger. Schon unter den früheren fränkischen Königen war die Geistlichkeit ein wesentlicher Bestandtheil in der Verfassung des Reiches; die Bischöfe nahmen, gleich den Herzogen, Antheil an den Staatsgeschäf- ten, und hatten Sitz und Stimme auf den März- und Maifeldern; Karl machte dieses zu einem festen Grundsätze und erhob so den geistlichen Stand zu einem der Stande des Reichs. Die ständische Verfassung hatte nun schon zwei ihrer Hauptglieder, Adel und Geistlichkeit; der Bürgerstand, als das dritte Glied war noch nicht vorhanden; spätere Jahrhunderte brachten ihn erst zur Reife und vollen- deten damit die Ständeverfassung. Aber für jene Zeit war es wichtig, daß der fast zu mächtig gewor- dene Lehnsadel an dem Geistlichen Staude ein Gegen- gewicht erhielt, welcher der Bewahrer der christlichen Kultur durch ganz Europa seyn mußte, und eben dadurch auch Europa zu Einem Ganzen verband^ Und Karl fühlte sich groß genug, um keinen Miß- brauch solcher geistlichen Gewalt in seinem Staate zu fürchten. Obgleich er die Güter und das Ansehn der Geistlichkeit sehr vermehrte, so hielt er seine kai- serliche Gewalt doch in solcher Ueberlegenheit über sie, daß man sein scharfes Äuge überall fürchtete, und daß einer seiner Geschichtschreiber ihn den Bi- schof der Bischöfe nennt. In Absicht der Reichs-Verwaltung schrankte Karl die Macht der großen Herzöge ein; manche hob er ganz auf, und ließ die kleineren Bezirke durch Grafen verwalten, deren Hauptgeschäft die Versetzung des Richteramtes war. t Außerdem schickte er, so oft es ihm gut schien, königliche Send- boten in die Provinzen, welche den Zustand dersel- den, und wie sie verwaltet wurden, untersuchen und schriftlichen Bericht abstatten mußten. Alle seine Beamten, besonders die Richter, ermahnte er ernst
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