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1. Mitteleuropa - S. 144

1913 - Nürnberg : Koch
Die «österreichisch-Ungarische Monarchie. der Einfuhr von Lebensmitteln. Darum ist letzteres für (Österreich weitaus das Wichtigste Verkehrsgebiet, von dem die Donaumonarchie gegen Lebensmittel (Getreide, namentlich aber Vieh und tierische Produkte) Erzeugnisse der Metall- und Textilindustrie, auch chemische Industrieerzeugnisse und vor allem Steinkohle eintauscht. 4. Die Bevölkerung zeigt in konfessioneller und noch mehr in völkischer Hinsicht eine ungewöhnliche Zersplitterung. 2/3 sind römisch-katholisch- Protestanten machen in der österreichischen Reichshälfte nur einen sehr geringen Bruchteil (2°/g), in der ungarischen etwa 1/5 der Bevölkerung aus; 710 der Bevölkerung ist griechisch-katholisch, dazu kommen Mohammedaner (in Bosnien) und verhältnismäßig sehr viele Juden. 5. Es überwiegt die slavische Bevölkerung (nahezu die Hälfte); Oeuische sind nur ^ der Gesamteinwohner. Dann folgen: Magyaren, Rumänen, Italiener, Zigeuner. Verfassung. Gemeinsame Angelegenheiten beider Reichshälften (s. o. S. 117) sind Armee und Marine (deutsche Heeressprache), ver- tretung gegenüber dem Ausland und die hiefür notwendigen Finanzen sowie die ve waltung des „Reichslandes" Bosnien und Herzegowina. Die einzelnen Grönländer haben ihre Landtage (auch Kroatien-Slavonien), die österreichische Staatshätfte den Reichsrat in Wien, die ungarische den Reichs- tag in Budapest. Aus Mitgliedern (je 60) von Reichsrat und Reichstag setzen sich für die gemeinsamen Angelegenheiten des ganzen Staates „Abordnungen" (Vele- gationen) zusammen. An der Spitze der Regierung steht in den einzelnen Krön- ländern ein Statthalter (in Kroatien-Slavonien der Banus von Agram), an der Spitze des Gesamtstaates der Kaiser aus dem Hause habsburg-Lothringen. (Anm.: Schwarz-gelb — Farben des Raiserhauses; rot-weiß-rot — österreichische Reichssarben, rot-weiß-grün — ungarische Landesfarben.) Anhang. 1. Städteverzeichnis. Osterreich: Ungarn: Über 1 Million: Nahezu 1 Mill.: Über 200 000: Über 100 000: Über 50 000: 1 (Wien, 2 Mill.). 0 2 (Prag, Trieft) 4 (Lemberg, Graz, Brünn, Krakau) 8 (Pilsen, Ezernowitz, Linz, Innsbruck u. a.) 11 (darunter Maria-Theresia- pel, vebreczin, Preßburg, Ag- ram, hodmezö-vasarhelu. Temeswar, Klausenburg, Zünf- kirchen). Die österreichische Hälfte zählt also mehr Großstädte (7 von 9), die ungarische mehr Mittelstädte/ die hauptorte des Alpenlandes sind überwiegend Kleinstädte. 0 1 (Budapest über 900 T.) 0 1 (Szegedin)

2. Mitteleuropa - S. 100

1913 - Nürnberg : Koch
^00 Das Deutsche Reich. Nicht viel mehr als V4 der Bevölkerung nährt sich von Landwirtschaft u. ä.- etwa 65% finden ihre Beschäftigung in Gewerbe und Industrie, Bergbau, Handel und Verkehr. Deutschland liefert den meisten Rübenzucker, (nach Amerika) das meiste Bier und das meiste Roheisen- 8°/0 seiner Bewohner finden Arbeit in der Nietallindustrie. Die Schienenlänge der deutschen Eisenbahnen (mehr als 120 Maßeinheiten) wird in Europa nur von der des mehr als doppelt so großen Rußland übertroffen, die deutsche Handelsflotte (über 2000 Schiffe) nur von der englischen. Deutschland ist ein B u n d e s st a a t, d. h. es entstand durch Bündnisse zwischen 25 Einzelstaaten. Es umfaßt nicht alle in der Welt lebenden Deutschen (über 90 Mill.). Manche Angelegenheiten regeln die einzelnen Bundesstaaten selber (z. V. Schul- und Kirchenwesen, Bauern hat auch seine eigenen Verkehrs- anstalten usw.). von der Reichsregierung aus aber wird geregelt, was sich auf das Verhältnis zum Ausland, auf Kriegswesen, Kriegsflotte und die deut- schen Besitzungen in überseeischen Gebieten (Kolonien) bezieht- einheitlich sind auch Gesetze und Gerichtspflege, Münzen, Gewichte und Maße- ferner bildet das Reich ein einheitliches Zollgebiet. An der Spitze der Reichsregierung steht der Deutsche Kaiser- er vertritt das Reich gegenüber dem Ausland, erklärt Kriege, schließt Zrieden, Bünd- nisse, Verträge mit anderen Staaten; auch ernennt er die Beamten jener Behörden, rvelche die Reichsangelegenheiten (s. o.) verwalten. An deren Spitze steht der Reichskanzler. Zerner ist der Kaiser Bundesfeldherr,- im Kriege untersteht ihm auch die Kgl. Bayrische Armee. Die Kosten der Reichsangelegenheiten sowie alle für das ganze Reich geltenden Gesetze müssen von Bundesrat und Reichstag genehmigt werden. Der Bundesrat besteht aus den Gesandten der verbündeten Staaten, der Reichstag aus (397) vom Volke alle fünf Jahre gewählten Mitgliedern, Wenn Reichstags- beschlüsse der Reichsregierung unvereinbar mit dem Wohle des Reiches erscheinen, kann der Kaiser den Reichstag auflösen. Da Deutschland eine außerordentlich lange Grenze (nahezu = 10 Maßein- heiten) zu schützen hat, bedarf es eines geschulten und starken Heeres. Es ist ein Volksheer, d. h. jeder Deutsche ist zum Dienst im Heer oder der Kriegsflotte verpflichtet. Im Zrieden zählt die deutsche Armee über 1/2 Mill. Mann, im Kriege über 3 Mill. Die deutsche Kriegsflotte umfaßt 75 Panzerschiffe und Kreuzer, 176 Torpedoboote. Die deutschen Bundesstaaten. 1. Königreich Preußen 350 000 qkm 40 Mill. E. (115 auf 1 qkm). 2. Königreich Bayern 76 000 „ 7 „ ( 95 „ 1 „ )• 3. Königreich Württemberg 20 000 „ 21/2 „ (125 „ 1 „ )• 4. Königreich Sachsen 15 000 „ 5 „ (320 „ 1 „ )• 5. Großherzogtum Baden 15 000 „ 2 „ (140 „ 1 „ ). 6. Großherzogtum Mecklenburg- Schwerin 13 000 „ 3/5 „ (50 „1 „ ). 7. Großherzogtum Hessen 7 700 „ 174 „ (166 „ 1 „ )•

3. Allgemeine Einführung in die Heimatkunde und Grundbegriffe, Landeskunde von Bayern, Überblick über die Erdoberfläche - S. 87

1913 - Nürnberg : Koch
Allgemeiner Rück- und Überblick über Bayern. 87 Allgemeiner Rück- und Überblick über Bapern. Die Verfassung Bayerns. An der Spitze Bayerns steht ein K ö n i g. Bayern ist also ein Königreich. Die Königswürde ist in der Zamilie der Wittelsbacher erblich und zwar i m Mannes st amm nach dem Rechte der Erstgeburt. Ist ein Kernig nicht fähig die Negierung zu führen, so übernimmt diese der nächstberechtigte Prinz als „p r i n z r e g e n t". Auch das Volk hat Knteil an der Regierung. Oa hierdurch die Regierungs- gewalt des Herrschers beschränkt ist, gehört Ladern zu den sogenannten beschränkten Monarchien (eine Monarchie ist ein Staat, an dessen Spitze ein Sürst steht). Es kann natürlich nicht das ganze Volk unmittelbar an der Regierung teilnehmen. Oeshalb hat das Volk eine Vertretung. Dies ist der sogenannte Landtag. Er besteht aus zwei „Kammer n" (Körperschaften), nämlich aus der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeord- n e t e n. Die Reichsräte sind entweder erblich (oder solchen wenigstens gleich- zuachten) oder sie werden von der Krone auf Lebenszeit ernannt. Die Mit- glieder der Abgeordnetenkammer werden alle sechs Jahre v o m v o l k e gewählt. Die Kgl. Regierung und der Landtag erlassen im Einvernehmen die Gesetze und bestimmen die höhe der Steuern. Oer König hat die vollziehende Gewalt. Oem Volke ist durch die Verfassung eine Reihe von Rechten gewähr- leistet (z. B. Gewissensfreiheit, Freizügigkeit, Gewerbefreiheit usw.). Ladern ist ein s e l b st ä n d i g e r S t a a t. Als solcher ist er ein Glied des Deutschen Reiches, das aus 26 Bundesstaaten besteht. Die bayrische Staatsverwaltung. Im Namen des Königs leitet die Staatsgeschäfte das Kgl. Gesamt- st a a t s m i n ist e r i u m als oberste Behörde. Es zerfällt insiebenstaats- Ministerien und zwar in 'l. das Staatsministerium des Kgl. Hauses und des Äußern, 2. „ „ der Justiz, 3. „ „ des Innern, 4. „ „ des Innern für Kirchen- und Schulangelegen- heiten (Kultusministerium), 5. „ „ der Finanzen, 6. „ „ für 'Verkehrsangelegenheiten, 7. das Kriegsministerium. Oen Ministerien sind zahlreiche Behörden unterstellt. Oeren Ge- schäfte werden durch Staatsbeamte vollzogen. Zur Erleichterung der Verwaltung ist das Reich inachtregierungs- bezirke (Kreise) eingeteilt. An ihrer Spitze steht je ein Regierung?- Präsident. Unter den Kreisregierungen stehen die unmittelbaren Städte (die einen rechtskundigen Bürgermeister haben), die Bezirksämter, Rentämter,

4. Elementarbuch für den Unterricht aus der Geschichte - S. 26

1890 - Nürnberg : Korn
26 § 31. Verfassung der Republik. § 32. Brutus und seine Söhne. § 33. Porsena. Endlich, als sein Sohn durch eine Frevelthat an der edlen Lneretia die Gemüter noch mehr erbittert hatte, brach ein von Junius Brutus io geleiteter Aufstand aus, infolge dessen Tarqninins samt den ©einigen 10 510 vertrieben wnrde. Viotn nls Republik 510—30 vor Christus. § 31. Verfassung der Republik. Rom wurde nach dem Sturze der Tarquinier eine Republik. 1) Au der Spitze stunden zwei verantwortliche Consnln, welche mit dem Senat den Staat regierten. Die Geschäfte des Senats, „der Seele des Staates", waren a) Vorberatnng der bei der Volksversammlung zu machenden Gesetzesvorschläge und Durchführung der genehmigten Gesetze; b) Ernennung der Feldherrn; c) Verhandlungen mit fremden Mächten. 2) Die Volksversammlung stimmte nach Centurien. Sie entschied über Krieg und Frieden, genehmigte oder verwarf die Vorlagen des Senats, wählte die Consnln und übte das Begnadigungsrecht. Die von den Consnln ernannten zwei Quästoren waren die Verwalter des Staatsschatzes. In bedrängter Zeit kam die volle absolute Gewalt, jedoch auf höchstens sechs Monate, an einen Diktator. § 32. Brutus ititb seine Söhne. Die beiden ersten Consnln waren Junius Brutus und Tar-quiuius Collatiuus. Unter ihnen hatte sich, nach einer Sage, die für den König begeisterte Jugend in Rom zum Umstürze der neuen Verfassung verschworen. Aber ein Sklave hörte von den verbrecherischen Anschlägen der Verschworenen, unter denen auch die Söhne des Brntns und die Neffen des Collatinus sich befanden, und entdeckte die Gefahr den Consnln. Die Consnln ließen sie ergreifen und vor ihren Richterstuhl auf das Forum führen. Hier sprach Brutus vor dem versammelten Volke zuerst über feine Söhne als Verräter des Vaterlandes nach dem Gesetze die Todesstrafe ans und ließ sie vor feinen Augen vollziehen. Nachdem er in solcher Weise als Richter feine Pflicht erfüllt hatte, ging er hinweg und verhüllte trauernd fein Angesicht. So gab er feinen Mitbürgern ein mahnendes Beispiel, wie über alles heilig und unverbrüchlich ihnen das Gesetz fein müsse, wenn ein freies Gemeinwesen bestehen solle. § 33. Porsena. Horatius und Mucius. 'Um 508 zogen etruskische Scharen, durch die norditalischen Gallier gedrängt, unter Porsena von Clusium nach Latium. Derselbe erschien vor Rom und würde in die Stadt eingedrungen sein, wenn nickt, nach der Ueberlieferung, Horatius Coeles die hölzerne Tiberbrücke mit

5. Elementarbuch für den Unterricht aus der Geschichte - S. 93

1890 - Nürnberg : Korn
§ 86. Maria Theresia 1740—1780. § 87. Joseph Ii. 1765—1790 93 Nach dem Aussterben der Babenberger 1246 eignete sich der Böhmen-könig Ottokar Österreich, Steiermark, Kärnthen und Kram an. Aber nach dem Tode desselben (1278) kamen zunächst Österreich, Steiermark und Krain an das Hans Habs bürg; 1353 kam auch Kärnthen, 1363 Tirol, 1526 Böhmen und Ungarn dazu. Von nun an war Österreich über zwei Jahrhunderte lang ein Bollwerk gegen die^Türkeu. Als 1740 der Habsburgische Mannesstamm erlosch, kam der Staat an das Habsburgisch-lothringische Haus. § 86. Maria Theresia 1740—1780. 17‘ Maria Theresia war die ehrwürdigste Regeutiu der neueren Zeit und regierte wie eine verständige, kluge Mutter über ihre Unterthanen. Sie milderte die Leibeigenschaft, hob den Ackerbau und sorgte für Verbesserung des Schulwesens und für bessere Pflege der Justiz (Abschaffung der Tortur). Im Gegensatze zum französischen Hofe schätzte sie edle Sitte und häusliche Tugend. In den Bedrängnissen des österreichischen Erbfolgekrieges äußerte sie: „Ich bin eine arme Königin, aber ich habe das Herz eines Königs." Als sie 1741 im Trauergewaude und mit der Krone des h. Stephan auf dem Haupte in den ungarischen Reichstag trat, sagte sie: „Vonfüllen verlassen, nehme ich meine Zuflucht einzig und allein zu der Treue der Ungarn und ihrer altbewährten Tapferkeit." Auch sie erstrebte den Einheitsstaat; doch war sie mit deu meisten Plänen ihres Sohnes Joseph nicht einverstanden, insbesondere nicht mit dessen Sucht uach Gebietserweiterungen ans Kosten Polens. Ihr Gemahl war der Herzog Franz vou Toskana aus dem Hause Lothringen, der im Jahre 1745 zum deutschen Kaiser erwählt i wurde (1745 1765). Maria Theresia überlebte denselben, sie starb im Jahre 1780. § 87. Joseph Ii. 1765—1790. Der Mutter würdig war ihr Sohu Joseph Ii., welcher 1765 Kaiser iu Deutschland und Mitregent in Österreich wurde. Hier überließ ihm aber seine Mutter nur das Kriegswesen. Leutselig und voll Liebe zu seinem Volke, hegte er große Reformpläne, sah sich aber an deren Ausführung durch die Bedächtigkeit seiner Mutter gehindert, die auch seiner Vergrößerungspolitik widerstrebte. Nur ungern unterzeichnete sie den Vertrag bei der ersten Teilung Polens 1772, wodurch O stgaliz ien au Österreich kam (ß 88). Als im Jahre 1777 mit Maximilian Iii. die Ludwigische Linie des Hauses Wittelsbach erlosch, wollte Joseph, um sein Reich abzurunden und einen Ersatz für das verlorene Schlesien zu erlaugen, Teile von Niederbayern und der Oberpfalz für Österreich erwerben. Aber Friedrich Ii. von Preußen nahm sich des künftigen Erben, Karl August von Pfalz-Zweibrücken, an und fiel mit einem Heere in Böhmen ein.

6. Elementarbuch für den Unterricht aus der Geschichte - S. 78

1890 - Nürnberg : Korn
78 § 71. Der dreißigjährige Krieg 1618—1648. § 72. Die Königin Elisabeth. wiederholt alle Schrecken des Krieges zu empfinden hatte. Endlich 1648 machte der Friede von Münster und Osnabrück 1648 dem Kriege ein Ende. 7) Friedens best immun gen. a) Kirchliche Verhältnisse: Der Augsburger Religionsfriede wurde bestätigt und auf die Reformierten ausgedehnt. Der 1. Januar 1624 sollte als Norm für den Besitzstand der beiden Konfessionen entscheiden. b) Territoriale Bestimmungen: 1) Frankreich erhielt die Stifter Metz, Tonl, Verdun, den österreichischen Teil vom Elaß und rechts vom Rhein Breisach. 2) Schweden erhielt Hinterpommern zum Teil, Vorpommern mit Rügen, Wismar mit Gebiet und die Bistümer Verden und Bremen. 3) Brandenburg erhielt den größeren Teil von Hinterpommern, die Bistümer Camin, Halberstadt, Minden und das Erzbistum Magdeburg. 4) Bayern blieb im Besitze des bereits während des Krieges Erworbenen. 5) Die Pfalz am Rhein kam an den Sohn Friedrichs V., Karl Ludwig, für den zugleich eine achte Kurwürde errichtet wurde. 6) Die Niederlande und die Schweiz wurden vom Reiche unabhängig. c) Verfassung des deutschen Reiches: Die deutschen Reichsstäude erhielten volle Landes ho heit und dursten fortan Bündnisse unter sich und mit fremden Mächten abschließen, nur nicht gegen Kaiser und Reich und den westfälischen Frieden. Der Reichstag zählte 240 Stimmen, erhielt das Recht der Reichsgesetzgebung und beschloß über Bündnisse, Krieg und Frieden, Steuern, Aushebungen, Befestigungen. 8) Folgen des dreißigjährigen Krieges, a) Das deutsche Reich verlor durch den westfälischen Frieden an Frankreich und Schweden fast den Umfang eines Königreiches. Es war durch Befestigung der landesherrlichen Gewalten in einen lockeren Staatenbund aufgelöst und dadurch vom Auslande abhängig, das namentlich die West- und Nordgrenze bedrohete und sich fortan in Deutschlands innere Angelegenheiten einmischte. Dazu bot es unmittelbar nach dem Kriege einen traurigen Anblick dar. Zahlreiche Dörfer und Städte waren zerstört und oft ganz entvölkert, die Felder verödet. Handel und Gewerbe lagen nun vollends darnieder. Dazu waren die Mündungen der Oder, der Elbe, der Weser und des Rheins in den Händen fremder Mächte, b) Schweden war eine Großmacht geworden, c) Der Bestand der evangelischen Kirchen war nun gesichert. § 72. Die Königin Elisabeth von England. In England war auf die seit 1066 herrschende normannische Dynastie mit Heinrich Ii. das Hans Plantagenet oder Anjou gefolgt, ms Von den Söhnen Heinrichs mußte Johann 1215 eine Verfassung gewähren, die magna Charta libertatum, welche dem Volke größere Freiheiten verlieh. Auf die Kämpfe mit Frankreich (§ 66) folgten

7. Elementarbuch für den Unterricht aus der Geschichte - S. 111

1890 - Nürnberg : Korn
§ 101. Der deutsch-französische Krieg. 111 durch die Siege bei Helmstadt, Uttingen und Roßbrunn unwirksam. Nachdem auch Würzburg und Nürnberg, letzteres durch deu Großherzog von Mecklenburg, besetzt waren, kam ein Waffenstillstand zu stände, welcher den Krieg auf dem westlichen Schauplatze beendigte. Diesem folgten Friedensschlüsse mit Württemberg, Baden, Bayern und Hessen-Darmstadt, welche Staaten ein Schutz- und Trutzbündnis mit Preußen abschlössen und durch ein Zollparlament mit dem Nordbunde in Berührung traten. 3) Bildung des norddeutschen Bundes. Im Jahre 1867 begann die (Konstituierung des norddeutschen Bundes, indem von einem ans direkten Wahlen mit allgemeinem Stimmrechte hervorgegangenen constituierenben Reichstage ein Verfassuugsentwurf genehmigt und von den Einzellandtagen bestätigt wurde. Derselbe bestimmt den König von Preußen als Bundespräsidenten mit dem Rechte, im Namen des Bundes Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, und erteilt ihm als Bundesfeldherrn den Oberbefehl über die gesamte norddeutsche Wehrkraft zu Land und zu Wasser. Ihm stehen Bundesrat und Reichstag als die gesetzgebenden Faktoren zur Seite. Die von ihnen beschlossenen Bnndes-gesetze gehen den Landesgesetzen voran und erstrecken sich über das Zoll-, Paß-, Post-, Eisenbahn-, Telegraphen- und Münzwesen, über Maß und Gewicht, Heimats- und Handelsrecht. Der Bundesrat wird durch die Vertreter der zum Nordbuude gehörigen Regierungen unter dem Vorsitze des Bundeskanzlers gebildet; der Reichstag geht aus allgemeinen und direkten Wahlen durch geheime Abstimmung hervor. § 101. Der deutsch-französische Krieg in den Jahren 1870—71.*) Kaiser Withetrn I. und seine Wachfotger. 1. Hlrfcrche und ^eransaftung. Es war eine wichtige Folge der sonst so beklagenswerten Ereignisse des Jahres 1866, daß sich durch den gleich darauf entstandenen norddeutschen Bund und dessen Verhältnis zu den Staaten Süddeutschlands die Einigung aller deutschen Stämme mehr und mehr vorbereitete. Ja fast schien es, als könne, trotz der Mißgunst der meisten Staaten Europas, auch der letzte Schritt gethan werden — da lenkte die Regierung des Kaisers Napoleon die Blicke des ehrsüchtigen, reizbaren französischen Volkes auf das nationale Vorschreiten in Deutschland. Durch einen siegreichen Krieg gegen Preußen hoffte der Kaiser die Rheingrenze zu gewinnen und die Aufmerksamkeit seiner Franzosen von der heillosen Wirtschaft im Innern abzulenken, vielleicht auch die im mexikanischen und im preußisch-österreichischen Kriege erlittenen moralischen Niederlagen vergessen zu machen. Bald hatten der gewissenlose französische Minister Ollivier und sein Anhang einen Vorwand zum Kriege gefunden. An stelle der vertriebenen Bourbonischen Königin Jsabella war nämlich der Hohenzollern'sche *) Nach einer Skizze des Realgymnasialrektors Krück.

8. Grundriß der Weltgeschichte - S. 235

1885 - Nürnberg : Korn
3. Periode, seit 1789. Iii. Abschnitt, 1848 —1871. 235 Chef der französischen Regierung, die Friedenspräliminarien 1871 (26. Februar); 30 000 Deutsche zogen am 1. März in Paris 26. Febr., ein. Der definitive Friede wurde zu Frankfurt a. M. s^rai^i= durch Bismarck und Jules Favre abgeschlossen (10. Mai 1871): 10. Mai, Frankreich mußte Deutschlothriugeu mit Metz und das El-Friedezu saß (mit Ausnahme von Belfort) an Deutschland abtreten und Frankfurt fünf Milliarden Francs Kriegsentschädigung innerhalb drei a‘ Jahren zahlen. 6. Gegen das nach der Meinung der Franzosen uneinige und darum ohnmächtige Volk der Deutschen hatte Frankreich siegesgewiß den Krieg begonnen; aber ein einiges, siegreiches und starkes Deutschland sah es aus demselben hervorgehen. Auch das deutsche Kaiserreich sollte wieder aufgerichtet wer- 1871 den. König Ludwig Ii. von Bayern trug namens der deutschen 18.Jan., Fürsten und freien Städte dem König Wilhelm von Preußen Wieder-die deutsche Kaiserkrone an, und am 18. Januar 1871 timg bei wurde im Schloße zu Versailles König Wilhelm als erblicher deutschen deutscher Kaiser ausgerufen. Reiches. 7. Nach der vom deutschen Reichstag angenommenen Reichs-versassung besteht das deutsche Reich außer den Gebieten der unmittelbar unter Kaiser und Reich stehenden Reichslande, Elsaß und Lothringen, aus 25 Einzelstaaten (nach der Zählung vom Jahre 1880 mit 9818 Quadratmeilen und über 48 Millionen Einwohnern). An der Spitze des Reiches steht der jeweilige König von Preußen als deutscher Kaiser. Er beruft den Bundesrat, d. H. die Vertreter der Einzelregierungen, zur Vorberatung der Gesetze und den Reichstag, d. H. die Abgeordneten des deutschen Volkes. Den Vorsitz im Bundesrat führt der Reichskanzler; als erster Reichskanzler wurde Bismarck ernannt, den der Kaiser zugleich in den Fürstenstand erhob. Den ersten deutschen Reichstag eröffnete der sieggekrönte Kaiser Wilhelm zu Berlin am 21. März 1871 mit dem Wunsche: „es möge dem deutschen Reichskriege ein nicht minder glorreicher Reichsfriede folgen und das deutsche Volk nun als seine Ausgabe erkennen, sich in den Wettkämpfen um die Güter des Friedens als Sieger zu erweisen! Das walte Gott!" § 104. Iv. Kultur im 19. Jahrhundert. 1. Die Kulturgeschichte des 19. Jahrhunderts zeigt irrt allgemeinen staunenswerte Fortschritte auf allen Gebieten des menschlichen Wissens und Erkennens. Vornehmlich machen sich diese Fortschritte auf dem Gebiete des praktischen Lebens

9. Grundriß der Weltgeschichte - S. 264

1885 - Nürnberg : Korn
264 Bayrische Geschichte. und schloß sich im Vertrage zu Ried (8, Oktober 1813, den gegen Frankreich verbündeten Staaten an. Bei Hanau (30. Okt. 1813) traten die Bayern unter Wrede den fliehenden Franzosen entgegen. Auch in Frankreich kämpften die bayrischen Truppen (im Jahre 1814) ruhmvoll, so bei Brienne (29. Jan.), bei Bar sur Aube (27. Februar) und bei Ar eis snr Aube (20. März). Durch die Wiener Bundesakte erhielt Bayern (im Jahre 1815) für Tirol und Salzburg den Rheinkreis und das Großherzogtnm Würzburg mit Aschaffenburg. Nun umfaßte Bayern mehr als 1300 Quadratmeilen mit fast 4 Mill. Einwohnern. Zum Heer des deutschen Bundes, in welchem Bayern den drittgrößten Staat bildete, mußte es ein Kontingent von 30 000 Mann stellen. 2. Während seiner ganzen Regierungszeit richtete Maximilian I. Joseph auf die Ordnung und Besserung der inneren Verhältnisse des Landes sein Augenmerks babei treulich beraten von dem Minister Montgelas. Die drei christlichen Hauptkonsessionen wurden für staatlich gleichberechtigt erklärt (1800), die Leibeigenschaft aufgehoben (1808) und ein neues Strafgesetzbuch gegeben (1817), verabfaßt von Anselm v. Feuerbach/ Durch das Gemeindeedikt (1818) wurde den Städten 1818 und Landgemeinden ein größeres Maß von Selbständigkeit ge-Myrrsche währt. Am 26. Mai 1818 erhielt ^ das Land die in der Ver- Wiener Bundesakte versprochene Verfassung. Gemäß derselben sassung. werden die Gesetze und die Erhebung von Steuern in den zwei Kammern, der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten (zuerst Ständekammer), beraten und dann vom König bestätigt. Für das Volksschulwesen und die höheren Lehranstalten wurden zweckmäßige Verordnungen gegeben, die drei Landesuniversitäten Würzburg, Erlangen und Landshnt (letztere für Ingolstadt seit 1801) mit hervorragenden Lehrern besetzt, auch für die Landwirtschaft (durch Musteranstalten in Schleißheim, Weihenstephan und Triesdorf), für das Gewerbewesen und die technischen Anstalten gut gesorgt. Die Wirksamkeit der berühmten Techniker Sennefelder, der den Steindruck erfand, Fraunhofer, der das Fernrohr, Reichenbach, der die Meßinstrumente vervollkommnete, und Utzschneider, der^ ein optisches Institut in Benediktbayern einrichtete, fällt größtenteils in die Regierungszeit Maximilians I. Nach einer 26jährigen, für Bayerns Wohl überaus ersprießlichen Regierung starb der wegen seiner Herzensgüte von hoch und nieder innig geliebte und verehrte Fürst. ^ 3. Ludwig 1. (geb. 1786, regierte vou 1825 — 184b, f 1868), Maximilians I. Sohn und Nachfolger, hatte fchon als

10. Grundriß der Weltgeschichte - S. 269

1885 - Nürnberg : Korn
Iii. Abschnitt, seit 1506. oß'j 5. Beim Ausbruche des deutsch-französischen Krieges (19. ^uli 1870) hielt König Ludwig Ii. treu au dem mit Preußen geschlossenem Büudnisse; sofort standen die bayrischen truppen bereit zum Kampfe für das deutsche Vaterland. Wie in den andern deutschen Staaten wurde nach dem Jahre 1866 auch in Bayern das Heerwesen unter Einführung der allgemeinen Wehrpflicht neu organisiert. Ruhmvoll kämpften in dem großen Kriege die bayrischen Truppen unter dem preußischen Kronprinzen Friedrich Wilhelm und den bayerischen Generalen der Tann, von Hartmann, von Bothmer u. a.; vornehmlich bei Weißenburg (4. August), bei Worth (6. August), bei Beaumont (30. August, und Bazeilles vor Sedan (1. September) bet Artenay (10. Oktober) und Orleans (11. Oktober) bei Conl-nners (9. November) und Drenx (17. November), und vor den Festungen Mars< Toul, Bitsch, Belfort, Paris, sowie in allen Gefechten und schlachten, an welchen Bayern beteiligt waren bewiesen sie heldenmütige Tapferkeit. - ts6' • den vielen glorreichen Siegen der Deutschen war es König ^.udwig Ii., der im Namen der übrigen deutschen Fürsten dem König Wilhelm von Preußen die deutsche Kaiserkrone anbieten ließ (Dezember 1870). Am 18. Januar 1871 ttmide zu Versailles die Wiederaufrichtung des deutschen Reiches durch Kaiser Wilhelm verkündet. — An der deutschen Reichsregiernng beteiligt sich Bayern durch die Vertreter im Bundevtage und rat Reichsrat. Ju seinem Innern aber ist dem Königreiche Bayern die Freiheit gewahrt, seine besonderen An- gelegenheiten selbständig zu verwalten. hpa 1: Jahre 1880 ant 25. August, als dem Geburtstage des Koutgs Ludwtg Ii., feterte Bayern das 700iähriqe Re- gterungsjubtläum des Wittelsbacher Fürstenhauses. Die in diesem ^ahre zur Hebung der Industrie und des Handwerkes ffzsedete Wittelsbacher Landesstiftung wird auch in späteren Zeiten noch lebhaft an dieses Jubeljahr erinnern rv. Tu§ ein Herzogtum von geringem Umfang kam Bayern an mpn°. von Wtttelsbach (1180); im fünften Jahrhundert der Isfelm Hfiäf Sutbe ba8 H"s°gtum zu einem 118* ivsf / n,"" lc! t0n Su einem Königreich erhoben richteten Rutschen Reicht"'' Staat im neuer- . Möge unter 6t. Majestät dem König Subroiq Ii. und ™' ml?ce1cn Herrscherhause unser bayrisches Vaterlanb Ä, ? "°uen deutschen Reiches bis in die fernsten Zetten muhen und gedeihen!
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TM Hauptwörter (200)200

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