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1. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 169

1899 - Wiesbaden : Behrend
- 169 — stützt durch seinen ausgezeichneten Ministerpräsidenten Grafen Bismarck und den Kriegsminister von Roon, sein Werk glücklich durch?) Es trat eine bedeutende Vermehrung des Heeres und eine bessere Bewaffnung mit dem Zündnadelgewehr ein. Jetzt konnte bei ausbrechendem Kriege auf die Landwehrleute, die Weib und Kind zu ernähren hatten, größere Rücksicht genommen werden; an ihre Stelle traten jüngere, rüstige Burschen. S Der Krieg gegen Dänemark. 1864, Bald sollte die neue Heereseinrichtung ihre Probe glänzend bestehen und die Gegner wegen ihres Widerstandes beschämen. Ursache. Die heutige Provinz S ch l e s w i g -H o l st ei n, das vielbesungene, meerumschlungene Land an den Küsten unserer Nordsee, stand früher unter dänischer Herrschaft. Nach altem Gesetze sollte Schleswig-Holstein immer ungeteilt (up ewig uugedeelt) bleiben; Holstein gehörte sogar als deutsches Land seit 1815 zum deutschen Bunde, so daß der Dänenkölch zugleich deutscher Buudesfürst war. Nun wollten die Dänen im Jahre 1863 Schleswig zu einer dänischen Provinz machen?) ■■ X ?^ Ehrend der Thätigkeit Wilhelms I. als Prinzregent hatt^"sich bezüglich der Reorganisation des Heeres zwischen ihm und der Volksvertretung ein schroffer Gegensatz herausgebildet. Am 3. Dezember 1859 wurde an Stelle des Generals von Bonin der General von Roon zum Kriegsminister ernannt, der die Heeresforderungen des Prinzregenten zwar mit Geschick und Ausdauer vertrat, aber bei der Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses sein Ziel nicht er-retchen wnnte. Nach der Thronbesteigung König Wilhelms verschärfte sich dieser Kampf. Nachdem der König das Abgeordnetenhaus aufgelöst hatte, trat ein neues Ministerium ins Leben, an dessen Spitze der bisherige Präsident des Herrenhauses Fürst zu Hohenlohe-Jngelfingen, stand. Aber'auch die neue Volksvertretung beharrte bei den alten Grundsätzen, besonders bei der Herab-der Dienstzeit auf 2 Jahre. Da that der König einen entscheidenden Schritt. Telegraphisch berief er den damaligen preußischen Gesandten in Paris, Herrn von Bismarck-Schönhausen, der wegen seiner Treue und Entschiedenheit das volle tomgliche Vertrauen besaß, zum Ministerpräsidenten eines neuen Ministeriums, das am 24. September 1862 ernannt wurde. Mit Energie erfaßte m ®taat^mann ieine Aufgabe, den königlichen Willen durchzuführen. Als die Volksvertretung die durch den Wechsel des Ministeriums und durch die parlamentarischen Kampfe zu spät hergestellte Feststellung des Staatshaushalts des Jahres 1862 nachträglich genehmigen sollte und Abstriche machte, löste Bismarck schnell entschlossen den Landtag aus. „Die Regierung Sr. Majestät," sagte er, ^findet sich tn die Notwendigkeit versetzt, den Staatshaushalt ohne die in der Verfassung vorausgefetzte Grundlage führen zu müssen." Es folgte jetzt die sog. „budgerlose Zeit t , m welcher Preußen mehrere Jahre lang dem Auslande das traurige Bild schwerer Verfassungskämpfe bot, die erst dann an Schärfe abnahmen und beigelegt wurden, als die Jahre 1864 und 1866 die Notwendigkeit der neuen Heeresorganisation, die der König unter Bismarcks Hilfe mit eiserner Konsequenz durchführte, aufs klarste bewiesen hatten. — In dieser Zeit der Wirren w/iret<a 'rte ^llt[che Frage von neuem in Fluß zu bringen, indem der österreichische Kaiser bte deutschen Fürsten zu einem Kongreß nach Frankfurt auf 18®Le™i" Äer tö.ni8 von Preußen folgte der Einladung mcht, denn Österreichs Plane liefen wiederum darauf hinaus, ihm zu Ungunsten Preußen, den alten Einfluß in Deutschland aufs neue zu gewähren. Die Verhandlungen zeigten klar, daß auf friedlichem Wege die deutsche Frage niemals gelost werden wurde. 2) Diese Rechtsverletzung ging aus vom König Friedrich Vii. von Dänemark, der schon mehrmals (besonders 1848) den Versuch der Unterdrückung

2. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 203

1899 - Wiesbaden : Behrend
-- 203 — er berechtigt, selbst Gesetzentwürfe der Regierung vorzulegen. Aus seiner Mitte wählt er den Vorsitzenden. Haben Reichstag und Bundesrat ein Gesetz angenommen, so ist es als Reichsgesetz giltig. Die Wahlen zum Reichstage, welche alle 5 Jahre erfolgen, find direkte Wahlen mit geheimer Abstimmung. Der Name des Abgeordneten, den man wählen will, muß auf einem Zettel stehen, der zusanimengefalten in die Wahlurne gelegt wird. Die Stimmen werden gezählt, und die Mehrheit der Stimmen entscheidet. Wahlberechtigt ist jeder Angehörige des deutschen Staates, der das 25. Lebensjahr vollendet hat, nicht in Konkurs steht, nicht unter Vormundschaft gestellt ist und keine Armenunterstützung erhält. Jeder Wahlberechtigte ist gleichzeitig wählbar zum Abgeordneten, wenn er wenigstens l Jahr lang einem deutschen Bundesstaate angehört. Die Ausübung des Wahlrechts ist eine ernste und wichtige Pflicht des Bürgers, weil die Wohlfahrt des Reiches von der Zusammensetzung des Reichstages wesentlich abhängt. Jeder Wähler muß mit sich selbst zu Rate gehen, damit er seine Stimme nur einem Manne zuerkenne, der vor allem das Wohl unseres teuren Vaterlandes als seine heiligste Pflicht erkennt. — Jeder Reichsangehörige hat das Recht, nach seinem Ermessen innerhalb des Reiches seinen Wohnsitz aufzuschlagen (Freizügigkeit); wohnt jemand wenigstens 2jahre hindurch ununterbrochen an einem Orte, so erlangt er den Unterstützungswohnsitz d. h. er hat bei Verarmung Anspruch auf Unterstützung. Jeder Reichsangehörige darf ein beliebiges Gewerbe betreiben (Gewerbefreiheit); in neuester Zeit sucht man jedoch das Jnnungswesen, das in früheren Jahrhunderten in hoher Blüte stand, wieder neu zu beleben, um die handwerklichen Gewerbe zu heben. Zur Verwertung von Erfindungen auf gewerblichem Gebiete ist der Patent-und Musterschutz eingeführt. 8. Verwertung. A. Die herrlichen Erfolge des großen Krieges. a) Elsaß-Lothringen mit den für den Landesschutz überaus wichtigen Festungen Metz und Straßburg kam ans deutsche Mutterland zurück. b) Die Einigung Deutschlands, der sehnsüchtige Traum der Besten des Volkes, war zur Wahrheit geworden. „Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand." c) Der deutsche Name kam im Auslande hoch zu Ehren. Es galt wieder als eine Ehre, ein Deutscher zu sein. d) Dieses mächtigste der Reiche mußte auch der festeste Hort des Friedens und der Kultur werden. B. Wem verdanken wir diese Erfolge? a) Dem Herrn der Heerscharen, „der unser Unternehmen sichtlich gesegnet und daher diesen ehrenvollen Frieden in seiner Gnade hat gelingen lassen. Ihm sei die Ehre!" b) Der einmütigen Erhebung der deutschen Fürsten und Völker gegen den Erbfeind. „Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt, Wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält."

3. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 222

1899 - Wiesbaden : Behrend
König Friedrich Wilhelm Iv. ernannte ihn im Mai 1851 znm preußischen Gesandten beim deutschen Bundestage in Frankfurt. Mit allem Eifer bemühte er sich hier, die Gleichstellung Preußens mit Österreich herbeizuführen; aber seine Anstrengungen blieben vergeblich. Prophetische Worte schrieb er in dieser Zeit: „Ich habe die Überzeugung, daß wir in nicht zu langer Zeit für unsere Existenz gegen Österreich werden fechten müssen. Es liegt nicht in unserer Macht, dem vorzubeugen, weil der Gang der Dinge in Deutschland keinen anderen Ausweg hat." Von 1859—1862 war er darauf Botschafter an den Höfen in Petersburg und Paris. Im Jahre 1862 berief König Wilhelm ihn zum ersten Minister, und von dieser Zeit war er der treueste Berater des Königs. Bismarck sollte die schwierige Aufgabe lösen, den Widerstand der Abgeordneten des Volkes gegen die vom König angestrebte Neuordnung des Heeres zu brechen. „Nicht dnrch Reden und Mehrheitsbeschlüsse," rief er ihnen zu, „werden die großen Fragen der Zeit entschieden, sondern durch Blut und Eisen!" Da die Abgeordneten bei ihrer Weigerung beharrten, leitete er 4 Jahre lang die Staatsangelegenheiten ohne Volksvertretung. Als nun aber die unvergleichlichen Kriege folgten, schwand der Widerstand, und sein Name war bald in aller Munde. Nach dem dänischen Kriege verlieh sein dankbarer König ihm den Grafentitel. Sein Scharfblick in der Leitung der Regierungsgeschäfte hat dem deutschen Volke vornehmlich die gewonnene Unabhängigkeit und Einheit gebracht; nach dem letzten Kriege wurde er darum zum deutschen Reichskanzler ernannt und in den Fürstenstand erhoben. Der bewunderungswürdigen Geschicklichkeit und der großen Umsicht Bismarcks ist. es ferner nicht zum wenigsten zu verdanken, daß zwischen Deutschland, Österreich und Italien ein starkes Bündnis zustande gekommen ist. So hat er zur Sicherung des Friedens hervorragend beigetragen; denn dieses Bündnis ist wohl stark genug, um mutwilligen Ruhestörern in Europa ihr Handwerk zu legen. — Auch für den Arbeiter zeigte Fürst Bismarck ein warm fühlendes Herz. An den Gesetzen zur Besserung der Lage des arbeitenden Standes hat er besonderen Anteil. „Geben Sie," so sprach er zu den Abgeordneten, „dem Arbeiter, so lange er gesund ist, Arbeit, wenn er krank ist, Pflege, wenn er alt ist, Versorgung!" Fürst Bismarck blieb bis in sein hohes Alter körperlich und geistig rüstig. Herrlich und großartig zeigte sich die Verehrung des Kaisers und des deutschen Volkes bei der Feier seines 70. Geburtstages. Mit bewegten Worten dankte ihm der greise Herrscher für feine vielen und großen Verdienste und bat ihn, auch ferner auszuharren. Ties gerührt antwortete Fürst Bismarck: „Ich habe nie ein höheres Glück gekannt, als Euer Majestät und dem Lande zu dienen, und so wird es auch für den Rest meines Lebens sein." Auch unserem Kaiser Wilhelm Ii. konnte er noch mit seinem erfahrenen Rate zur Seite stehen. Erst im Jahre 1890 trat er in den wohlverdienten Ruhestand und lebte seitdem meistens auf feinem Gute Friedrichsruh bei Hamburg. Aus Anlaß feines Dienstaustrittes er-

4. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 257

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 257 — des allgemeinen preußischen Landrechts, das unter Friedrich Wilhelm Ii. in Kraft trat (S. 89, 90, 97). Einheitliche Rechtspflege für das ganze deutsche Reich brachte das Jahr 1879 (S. 206). Indem der große Kurfürst die Mitregentschaft der Stände aufhob, sicherte er sich die unbedingte Herrschergewalt (absolute Monarchie), aber zum Wohle der Gesamtheit (S. 30). In Friedrich dem Großen fand diese neue Art des Königtums ihren vollendeten Ausdruck. „Ter Fürst," sagte er, „ist für die Gefellschaft, was der Kopf für den Körper ist; er muß sehen, denken, handeln für die ganze Gemeinschaft." Er spricht den inhaltsschweren Grundsatz ans, daß kein Mensch bestimmt sei, der Sklave des anderen zu sein (S. 67). Friedrich Wilhelm Iv. gab seinem Volke die Verfassung und damit demselben Anteil an der Gesetzgebung (konstitutionelle Monarchie (S. 155 ff.). Auch im neuen deutschen Reiche nimmt das Volk teil an der Reichs-Gesetzgebung. (S. 202). 11) Das Heerwesen. Drohte den alten Deutschen ein Feind, so zogen alle wehrbaren freien Männer in den Kampf; sie bildeten den Heerbann und wählten den Tapfersten znm Anführer. Zur Zeit der Lehnsherrschaft erließ der Kaiser das Aufgebot zum Kriege an die Lehnsherren, die ihrerseits die Lehnsmänner zum Kampfe riefen und die Schar anführten (S. 4); auch die Städte des Reiches mußten eine Anzahl Ritter mit Knappen und Knechten stellen. Als die Feuerwaffen im Kampfe Verwendung fanden, wurde die ganze Kriegsführung umgestaltet (S. 12). Da die persönliche Tapferkeit wenig mehr ausrichtete, schickten die Ritter ihre Knechte und Kutscher und blieben selbst zu Hause. Weil mit diesem Volk ein regelrechter Krieg nicht geführt werden konnte, blieb den Fürsten nichts übrig, als für die Dauer des Krieges Truppen für Sold zu werben (S. 27). Der große Kurfürst schuf zuerst ein stehendes Heer zumeist aus Söhnen des Landes (S. 30). Friedrich Wilhelm I. führte die Aushebung der Rekruten ein durch Eintragung in die Regimentslisteu (S. 52). Im Jahre 1808 wurde der Gedauke der allgemeinen We hrpflicht ausgesprochen (S. 118) und 1813 die Landwehr und der Landsturm errichtet (S. 126). Durch das Gesetz über dieverpslichtuug znm Kriegsdien st e (1814) und die Landwehrordnung (1815) kam die allgemeine Wehrpflicht dauernd zur Einführung (S. 146). Die neueste Wehrordnung gilt für ganz Deutschland (S. 146). Wilhelm I. und Wilhelm Ii. haben die Stärke und Tüchtigkeit des Heeres nach Kräften gehoben (S. 168, 205, 225, 245) und auch der aufstrebenden Marine große Aufmerksamkeit gewidmet (S. 159, 161, 205, 245). 12) Die Künste und Wissenschaften. Baukunst, Bildhauerei und Malerei hatte das Mittelalter zu einer hohen Stufe der Entwickelung gebracht, wie heute noch Kirchen, Klöster und Rathänfer bekunden. Nach Erfindung der Buchdruckerkunst kamen die Wissenschaften ebenfalls zur Blüte. 17

5. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 145

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 145 — angesehenen Burgern und Bauern zusammengesetzt ist und vom Landrat zeitweilig zu Beratungen zusammenberufen wird. Eine Anzahl von Gensdarmen hat darüber zu wachen, daß die im Kreise bestehenden Verordnungen genau beachtet werden. Dem Regierungspräsidenten steht der Bezirksausschuß, dem Oberpräsidenten der P r o v i n z i a l r a t zur Seite. Beide Behörden bestehen aus Beamten und gewählten Mitgliedern; auch ihnen werden bestimmte gesetzliche Angelegenheiten zur Beschlußfassung überwiesen. — Der Kreistag hat sich besonders mit Vermögensangelegenheiten der Gemeinden und Kreise zu beschäftigen. Ihm entspricht für die Provinz der Provinziallandtag, dessen Mitglieder vom Kreistage gewählt werden. So ist in unserem Vaterlande alles aufs genaueste angeordnet, damit es zum Besten seiner Bewohner geleitet werden kann. Damit das Volk seine Ansichten über die öffentlichen Angelegenheiten besser zum Ausdruck bringen könne, richtete der König die Provinzialstände ein. Dieselben wurden gebildet aus den ausgezeichnetsten Männern der 3 Stände jeder Provinz, aus Rittergutsbesitzern und aus Vertretern des Bürger- und Bauernstandes. Ihre Versammlung hieß der Provinziallandtag, welcher alle drei Jahre zusammentrat. Sie hatten zu beraten und Gutachten abzugeben über die Vorteile neuer und über die Zweckmäßigkeit schon bestehender Einrichtungen in der Provinz. Auch hörte der König ihren Rat über neue Gesetze, die er ins Lebeu rufen wollte.1) Hebung der Landwirtschaft. Die von der Leibeigenschaft befreiten Bauern mußten ihre früheren Abgaben und Dienstleistungen durch einen einmaligen Geldbetrag ablösen. Es wurden nun Kreditanstalten und Renten banken gegründet, welche ihnen Geldbeträge zur Ablösung mit bequemer Rückzahlung vorstreckten; heute noch treffen wir diese Rückzahlungen unter dem Namen „Zehentgelder". Große Strecken Landes waren Gemeindeländereien. Diese Felder, Wiesen, Gewässer und Wälder konnten von jedem Bewohner der Gemeinde benutzt werden, niemand aber wollte sie in guten Zustand setzen; deshalb lieferten sie nur geringen Ertrag. Ein Gesetz über Gemeinheitsteilungen (1821) und Verkoppelung sollte hier Wandel schaffen. Nach diesem Gesetze wurde das Gemeindeland vielfach aufgeteilt (bis zum Jahre 1848 fast 43 Millionen Morgen) und' dann durch Tausch J) Schon von Wien ans hatte Friedrich Wilhelm Hl, als er sein Volk zum zweiten Male zu den Waffen rief, am 22. Mai 1815 eine Verordnung erlassen, nach welcher eine Repräsentation (Vertretung) des Volkes gebildet werden sollte. Die Provinzialstände sollten nur eine Vorstufe bilden zur Mitwirkung des Volkes an den Staatsangelegenheiten; denn nach § 3 dieser Verordnung wird aus den Provinzialständen die Versammlung der Landesrepräsentanten gewählt, die in Berlin ihren Sitz haben soll. Besonders waren es der damalige Kronprinz Friedrich Wilhelm und der Staatsmann Stein, die sich mit Ausbildung der versprochenen Verfassung abgaben. Auf Steins Rat unterblieb die weitere Ausbildung der ständischen Einrichtungen vorläufig. „Das Weitere wegen Zusammenberufung der allgemeinen Landstände," heißt es in der Kabinettsordre, „bleibe der Zeit der Erfahrung, der Entwickelung der Sache und der landesväterlichen Fürsorge des Königs anheimgestellt." Der wohlwollende, aber schüchterne König konnte sich, indessen auch in der Zukunft wegen der abratenden Äußerungen Rußlands und Österreichs, wegen der in einigen Gegenden Deutschlands um sich greifenden Volksbewegungen und wegen mancherlei politischer Ausschreitungen der studierenden Jugend nicht zu weiteren Schritten auf der betretenen Bahn entscheiden. Dies blieb seinem Sohne und Nachfolger Friedrich Wilhelm Iv. überlassen. 10

6. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 154

1899 - Wiesbaden : Behrend
s — 154 — Dieser Geist der Unzufriedenheit regte sich nun auch in den Nachbarländern. In der Schweiz, in Italien und anch in mehreren deutschen Ländern kam es zu blutigen Empörungen. Selbst das preußische Volk, das seit Jahrhunderten mit Stolz und uubegreuzter Hochachtung ans seine Fürsten blickte, blieb nicht verschont von dieser sieberhaften Aufregung. Niemand dachte jedoch daran, daß sich in Preußen das Schauspiel wiederholen könnte, das uns die Nachbarn gezeigt hatten. Das preußische Volk verlangte als Lohn für seine heldenmütige Haltung in den Tagen der Erhebung das Recht, mitregieren zu dürfen. Der König zeigte sich geneigt, die Wünsche seiner Unterthanen zu erfüllen. Schon seit mehreren Jahren hatte er die von seinem Vater geschaffenen Provinzialstände weiter vervollkommnet und aus ihnen den vereinigten Landtag der ganzen Monarchie gebildet. Diesem war das wichtige Recht der Stenerbewillignng verliehen worden. Die Erhebung neuer und die Erhöhung alter Steuern konnte von jetzt an nur mit Bewilligung des vereinigten Landtages erfolgen. Am 11. April 1847 erfolgte die feierliche Eröffnung des ersten vereinigten Landtages in Berlin, wo nun zum ersten Male die Wünsche und Hoffnungen des Volkes vor dem Throne des Königs zum Ausdrucke gelangen sollten. Der König hielt eine ergreifende Rede, in welcher er stehend mit erhobener Rechte jenes Bekenntnis seines Glaubens ablegte: „Ich und mein Haus wollen dem Herrn dienen!" Aber der König ging noch weiter, um sein Volk zufrieden zu stellen. Am 18. März erließ er eine öffentliche Verkündigung, nach welcher alle wesentlichen Wünsche des Volkes, die ihm vorgetragen worden waren, Gewährung finden würdeu. *) Nur wollte er sich die Erfüllung derselben nicht abtrotzen lassen gemäß seinen Worten: „Ein freier Fürst unter einem freien Volke!" Infolge dieser Nachricht erhob sich in der Bevölkerung großer Jubel. Trotzdem kam es an diesem Tage in Berlin zum Mutigen Straßenkampfe zwischen Bürgern und Soldaten. Eine unabsehbare Volksmenge hatte sich auf dein Schloßplätze versammelt und verlangte, den König zu sehen, um sich bei ihm zu bedanken. Vieltausendstimmiges Jubelgeschrei ertönte, als Friedrich Wilhelm aus dem Balkon des Schlosses erschien und grüßend nach allen Seiten winkte. Ein solches Ende der Volksbewegung war aber nicht der Wuusch zahlreicher Aufwiegler, die sich seit Wochen in Berlin herumtrieben. Dieses Gesindel, namentlich heruntergekommene Franzosen, Polen und Süddeutsche, arbeiteten mit aller Macht auf eine Revolution. An dem Schlosse waren Militarwachen ausgestellt, welche die zu weit Vor- nach einander mehrere Präsidenten an die Spitze berief. Der letzte von ihnen, Louis Napoleon, schwang sich im Jahre 1852 unter dem Namen Napoleon Iii. zum Kaiser von Frankreich aus; er war der Brudersohn des ersten Napoleon und nannte sich Napoleon Iii. mit Rücksicht aus den Sohn Napoleons I., der schon als Jüngling gestorben war. *) Die Wünsche des Volkes liefen besonders hinaus auf unbedingte Preßfreiheit, Redefreiheit, Organisation einer bewaffneten Biirgerwehr, Amnestie aller wegen Preßvergehen oder politischer Vergehen Angeklagten und Verurteilten, allgemeine deutsche Volksvertretung und schleunige Einberufung des Landtages.

7. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 156

1899 - Wiesbaden : Behrend
- 156 — besteht. *) Preußen war bisher eine nn um sch rankte (absolute) Monarchie. Der König gewährte jetzt seinen Unterthanen das Recht, durch gewählte Abgeordnete an der Gesetzgebung teilzunehmen; damit wurde Preußeu „ zu einer beschränkten (konstitutionellen) Monarchie. Über Krieg und Frieden bestimmt der König allein. Tie gesetzgebende Gewalt wird durch den König mit 2 Kammern ausgeübt. Die erste Kammer ist das Herren Hans, welches ans den volljährigen königlichen Prinzen, ans erblichen und ans vom Könige ans Lebenszeit berufenen Mitgliedern (den vormals reichsunmittelbaren Fürsten und Herren, den Vertretern des Großgrundbesitzes, der großen Städte und der Universitäten) besteht. Die zweite Kammer heißt das Haus d e r A b g e o r d u e t e n, dessen Mitglieder durch indirekte Wahlen mittels öffentlicher Abstimmung ans 5 Jahre vom Volke gewählt werden. Beide Häuser zusammen bilden den Landtag der Monarchie. Dem Könige sowie jeder der beiden Kammern steht das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen. Haben sich die beiden Kammern mit dem Könige über einen Gesetzentwnrs geeinigt, so erhebt der König ihn znm Gesetz.2) Jeder Preuße, der über 24 Jahre alt ist und in der Heimatsgemeinde die Berechtigung zu den Gemeindewahlen besitzt, ist stimmberechtigter Urwähler. Die Urwähler werden nach Maßgabe ihrer direkten Staatssteuern in 3 Klassen geteilt. Jede Abteilnng wählt für sich 1/3 der zu wählenden Wahlmänner. Auf jede Vollzahl von 250 Seelen der Bevölkerung ist ein Wahlmann zu wählen. Diese *) Getren seinem gegebenen Versprechen ließ der König dnrch den einberufenen vereinigten Landtag in Eile ein Wahlgesetz ausarbeiten, auf Grund dessen durch allgemeine direkte Wahlen eine preußische Nationalversammlung zusammentrat zur Beratung der neuen Verfassung (22. Mai). Bald aber zeigte sich in derselben eine demokratische Mehrheit, welche nicht nur mit den unsinnigsten Forderungen (Aufhebung des Adels, der Orden, Titel 2c.) hervortrat, sondern auch in Die geheiligte Macht des Königtums eingreifen wollte, während draußen der Pöbel den Sitzungssaal umlagerte und weder Drohungen noch Gewalt scheute, um auf die Entschlüsse der Nationalversammlung einzuwirken. Da berief der König am 2. November ein neues Ministerium unter dem Grafen Brandenburg, dessen bedeutendstes Mitglied der Freiherr von Manteuffel war (Ministerium der rettenden That). Am 9. November wurde der Sitz der Nationalversammlung von Berlin nach Brandenburg verlegt, in der Hoffnung, dort ruhiger tagen zu können. Aber die Mehrheit der Abgeordneten leistete dem Rufe des Ministeriums keine Folge, sondern setzte die Beratungen in Berlin fort und beschloß jetzt eine allgemeine Steuerverweigerung. Nun ließ der König am 16. November seine Garden unter General Wrangel in Berlin einrücken, die Bürgerwehr ohne Blutvergießen entwaffnen und die Räume der Nationalversammlung schließen. Da sich in Brandenburg keine beschlußfähige Anzahl Abgeordneter zusammenfand, löste der König am 5. Dezember die Nationalversammlung auf und verkündete selbst eine Verfassung, die einer neu zu bildenden Volksvertretung von 2 Kammern zur Annahme vorgelegt werden sollte. Diese Verfassung, welche der neue Landtag in etwas veränderter Form annahm, wurde am 31. Januar 1850 als Staatsgrundgesetz verkündet und am 6. Februar desselben Jahres vorn Könige und den Abgeordneten in feierlicher Sitzung beschworen. An Stelle der ersten Kammer trat am 12. Oktober 1854 das Herrenhaus. 2) Die Verfassung handelt vom Staatsgebiete, von den Rechten der Preußen, vom Könige, von den Ministern, vom Landtage, von der richterlichen Gewalt, von den nicht zum Richterstand gehörigen Beamten, von den Finanzen, von den Gemeinden, Kreis-, Bezirks- und ..Provinzialverbänden und enthält zum Schluffe noch allgemeine Bestimmungen und Übergangs-Bestimmungen.

8. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 157

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 157 — Wahlmänner wählen die Abgeordneten, deren Zahl im Abgeordnetenhause gegenwärtig 433 beträgt. — Seit dieser Zeit hat also in Preußen das Volk Anteil an der Regierung. Reicher Segen für Land und Volk wird daraus ersprießen, wenn das Volk Verständnis zeigt für die landesväterlichen Absichten seines Herrschers und m i t i ft tri in Treue arbeitet zum gemeinsamen Woble. Auch an euch wird einst, wenn ihr erwachsen seid, die Ausübung eurer staatsbürgerlichen Pflicht herantreten. Zeiget daun, daß ihr wert seid, als freie Bürger unter einem freien Fürsten zu leben! Die Ausführung der vom Staate erlassenen Gesetze ist zunächst Sache der verschiedenen Ministerien; an der Spitze eines jeden steht ein Minister. Das Ministerium des Innern führt die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung. Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten verwaltet das Kirchen-, Schul- und Gesundheitswesen. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten leitet diejenigen Angelegenheiten, die nicht Sache des Reiches sind (die Gesandschaften an auswärtigen Staaten und Preußens Stellung zu letzteren, den Abschluß von Stromschifffahrts-, von Zoll- und Handelsverträgen). Das Justizministerium führt die Oberaufsicht über die Rechtspflege. Das Finanzministerium hat die Einnahmen und Ausgaben des Staates zu überwachen. Das Ministerium für Handel und Gewerbe sorgt für Handels-und Gewerbeangelegenheiten. Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten leitet das Bauwesen, verwaltet die Staatseisenbahnen und beaufsichtigt die Privatbahnen. Das Ministerium der Landwirtschaft, Domänen und Forsten sorgt für Landbau, Viehzucht, Jagd, Fischerei und für die Domänen. Dem Kriegsministenum ist die Verwaltung des Heeres anvertraut. Alle Minister zusammen bilden das Staatsministerium; den Vorsitz in demselben führt der Ministerpräsident, wenn nicht der König selbst die Verhandlungen leitet. Die deutsche Kaiserkrone. Seit Mai 1848 tagte in der alten deutschen Reichshauptstadt Frankfurt a. M. die deutsche National-u c f s ei nt m lang, bestehend ans den edelsten Staatsmännern, Gelehrten und Dichtern Deutschlands, um Deutschlands Einigkeit wiederherzustellen. Am 28. März 1849 beschloß diese Versammlung die Übertragung der Wurde eines deutschen Kaisers an König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen. Eine Gesandschast von 32 Mitgliedern aus den verschiedensten deutschen Ländern ging nach Berlin ab, um dem Könige die Kaiserkrone anzubieten. Die preußische Regierung wandte sich nun an die deutschen Fürsten, um ihrer Zustimmung zu dem Kaisertums der Hohenzollern sich zu vergewissern. Die meisten gaben ihre Zustimmung, aber gerade die größten und wichtigsten Staaten zögerten mit der Einwilligung. Obwohl Friedrich Wilhelm den Gedanken der neuen Einigung Deutschlands mit Preußen an der Spitze gern verwirklicht hätte, lehnte er nun doch entschieden ab. Recht und Gerechtigkeit standen ihm höher als Glanz und Hoheit einer Kaiserkrone?) *) Bevor die deutsche Nationalversammlung die Übertragung der Würde eines deutschen Kaisers an Friedrich Wilhelm Iv. beschloß, hatte sie nach langen Verhandlungen eine „Reichsverfassung" zustande gebracht, die für ganz Deutschland Giltigkeit haben sollte. Trotz der Ablehnung Friedrich Wilhelms, die am 28. April 1849 erfolgte, hielt man in Frankfurt an der „Reichsverfassung" fest, und eine Partei offenbarte immer mehr republikanische Grundsätze. Bald entbrannte in Sachsen ein Aufruhr zu Gunsten der „Reichsverfafsung" (3. Mai).

9. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 202

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 202 — Im Herbst 1883 (28. September) wurde auf dem Niederwald zum Andenken an den glorreichen Krieg von 1870 und 71 und an die Wiederaufrichtung des deutschen Reiches das Nationaldenkmal — eine 101/2 m hohe Gestalt der Germania — enthüllt?) Das neue deutsche Reich umfaßt 26 Staaten, die unter sich einen unauflöslichen Bund bilden, an dessen Spitze der Kaiser steht. Er ist der oberste Kriegsherr und entscheidet über Krieg und Frieden; auch kann er im Namen des Reiches mit fremden Staaten Bündnisse schließen, Gesandte beglaubigen und empfangen; er verkündigt die Reichsgesetze und wacht über den Vollzug derselben. Die Kaiserwürde ist erblich im Hause der preußischen Könige. An der Gesetzgebung des deutschen Reiches nehmen teil der Bundesrat und der Reichstag, die vom Kaiser berufen und geschlossen werden. Der Bundesrat besteht aus den Abgesandten der Bundesstaaten; je nach Größe und Einwohnerzahl der einzelnen Staaten berechnet sich die Zahl ihrer Stimmen bei Abstimmungen. Er legt die Gesetzentwürfe dem Reichstage zur Beratung vor; ohne seine Zustimmung kann kein Reichsgesetz erlassen werden. An der Spitze des Bundesrates steht der höchste Beamte des Reiches, der Reichskanzler; er wird gleich den anderen hohen Reichsbeamten vom Kaiser ernannt, unterzeichnet alle Anordnungen desselben und ist allein dafür verantwortlich. Die Mitglieder des Reichstages werden vom deutschen Volke gewählt, so daß auf je 100000 ein Vertreter kommt. Die Hauptaufgaben des Reichstages bestehen in der Beratung und Feststellung der Einnahmen und Ausgaben des Reiches und in der Mitwirkung bei der Gesetzgebung. Die Einnahmen des Reiches setzen sich zusammen aus dem Ertrag der Zölle, Reichssteuern (aus Tabak, Zuckerrüben 2c.) und aus Matrikularbeiträgeu d. h. den Beiträgen, welche die Bundesstaaten nach dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahl zu leisten haben. Die Ausgaben des Reiches beziehen sich vornehmlich auf Heer und Flotte und auf die auswärtige Vertretung des Reiches. Der Reichstag kann die Gesetzentwürfe annehmen und auch ablehnen; ebenfalls ist i) Am 16. März 1877 war der Grundstein des National-Denkmals gelegt worden. Das Standbild der Germania ruht auf einem Unterbau von 25 m Höhe, der aus dem Sockel und dem Aufsatz besteht. Der Sockel zeigt an der Vorderseite den deutschen Heldenkaiser hoch zu Roß. umgeben von den Fürsten des deutschen Reiches und den Heerführern des Krieges, denen sich das deutsche Volk in Waffen anschließt. Unter diesem in erhabener Arbeit ausgeführten Bilde steht das Kriegslied der Jahre 1870 und 71: „Es braust ein Ruf rote Deerhall." Die Gestalten der Engel des Krieges und des Friedens säumen das Massenbild ein, während darunter die symbolischen Gestalten des „Vater Rhem" und der Mosel zu einer Gruppe vereinigt sind. Die Seitenflächen zeigen in künstlerisch vollendeter Ausführung den Abschied der zum Kampf ausziehenden Krieger und den Empfang der siegreich Heimkehrenden. Der Aufsatz trägt über dem zwischen Kränzen und Schleifen prangenden eisernen Kreuze die Inschrift: »Zum Andenken an die einmütige, siegreiche Erhebung des deutschen Volkes und an die Wieder-aufrichtung des deutschen Reiches 1870-1871.",- Hoch aufgerichtet mit etn wenig zurückgebogenem Haupte fchaut die stolze Figur der Germania nach Westen. Das mit einem Eichenkranz umwundene Haar wallt über Schulter und Jtucken herab, ein adlergeschmückter Panzer deckt ihre Brust. Während tue Lmke das bekränzte Schwert umspannt, trägt die erhobene Rechte die kranzgeschmuckte Kaiserkrone.

10. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 116

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 116 — seine Offenherzigkeit und Ehrlichkeit veranlaßten ihn, dem Könige gegenüber gar kein Hehl daraus zu machen. Als nun das Unglück hereinbrach, überwarf er sich mit dem Könige und erhielt seine Entlassung. Die Königin Luise war es, die jetzt seine Rückkehr vermittelte. Gern vergaß Stein seinen Unmut über die ungnädige Entlassung und setzte seine ganze Kraft daran, im Verein mit dem Könige Preußen jetzt einer glücklicheren Zeit eutgegenzuführen. Noch bei seinen Lebzeiten machte man auf ihn den Spruch: „Des Rechtes Grundstein, der Bösen Eckstein, der Deutschen Edelstein." Diese bezeichnenden Worte stehen auch auf seinem Denkmale auf dem Burgberge bei Nassau. Dieser ausgezeichnete Mann stellte sich die Ausgabe, in der preußischen Nation echt religiösen und vaterländischen Geist neu zu erwecken. Bevor der entscheidende Kampf gegen den Unterdrücker gewagt werden konnte, mußten erst Mut, Selbstvertrauen und Opferwilligkeit zurückkehren. Das erreichte Stein durch eine weise und gerechte Gesetzgebung. Als den Kern des Volkes sah er die Bürger und Bauern an. Die Lage dieser beiden Stände suchte er darum zu verbessern und ihnen größere Rechte im Staate zu verleihen. Zwar hatte das allgemeine preußische Landrecht die Leibeigenschaft in Preußen für aufgehoben erklärt, aber die frühere Abhängigkeit wurde unter dem Namen der Gntsnnterthänigkeit beibehalten; so war und blieb der Bauer der Willkür seines Herrn überlassen. War dieser ein Tyrann, so führte der Unterthan ein erbärmliches Dasein. Ries der Bedrängte die Entscheidung des Gerichtes an, so lud er den Haß seines Peinigers auf sich, und ein langes Leben hindurch konnte dieser ihn alle Tage das bitter entgelten lassen. Ein segensreiches Gesetz vom 9. Oktober des Jahres 1807 sprach nun die völlige Aufhebung jeder Leibeigenschaft oder Gntsnnterthänigkeit in ganz Preußen aus. „Mit dem Martinitage 1810," hieß es darin, „hört alle Gntsnnterthänigkeit in Unseren sämtlichen Staaten auf. Nach dem Martinitage 1810 giebt es nur freie Leute."1) Was Friedrich Wilhelm I. und Friedrich der Große mit geringem Erfolg angestrebt hatten, wurde jetzt vollendet. Alle ländlichen Arbeiter waren freie, von der Gutsherrschaft ganz unabhängige Leute. Sie brauchten nicht bei einem bestimmten Herrn in Dienst zu treten, sie hatten der Gutsherrschaft pflichtgemäß keinerlei Dienste zu leisten. Allein auf den königlichen Domänen schuf der König dadurch 47 000 freie Bauernhöfe. Nun bekam der Bauer erst die r.echte Freude an der Bearbeitung und am Ertrage seiner Felder; sein emsiger Fleiß brachte den Ackerbau bald zu einer früher nicht gekannten Blüte. Friedrich Wilhelm Iii. ist damit der Schöpfer eines freien Bauernstandes geworden. Dieser freie Bauer hing mit *) Auf den königlichen Domänen wurde die Erbuntertbänigkeit durch Kabinettsordre vom 28. Oktober 1807 bereits am l. Juni 1808 abgeschafft. „Aus Meinen sämtlichen Domänen soll vom l.juui 1808 an schlechterdings ferne Hörigkeit, Leibeigenschaft, Erbunterthänigkeit oder Gutspflicht stattfinden. Ich erkläre Meine Domäneninsassen ausdrücklich für freie, von allen der Erbunter-thänigkeitsverbindung anhängenden gesetzlichen Folgen unabhängige Menschen in der Art, daß sie auch von dem Gesindezwange und Loskaufgeld beim Verziehen entbunden werden."
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TM Hauptwörter (50)50

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