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1. Kleine braunschweigische Landeskunde - S. 38

1899 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
— 38 in den Schlafstuben waren in dem Gestein ausgehöhlt. In dem tiefen Burgverließ des Regensteins hielt einst, wie die Sage erzählt, ein Graf von Regenstein die Tochter eines benachbarten Ritters, die er geraubt hatte, gefangen, weil sie ihn nicht heiraten wollte. Das Edelfränlein aber bohrte mit feinem Diamantringe ein Loch in die Wand des Gefängnisses und ent- kam glücklich zu seinen Eltern. Berühmt ist Graf Albrecht von Regenstein, den feine Freunde den Großen, feine Feinde aber den „Raubgrafen" nannten, weil er mit den Bürgern der Stadt Quedlinburg und mit dem Bifchof von Halberstadt beständig in Fehde lebte, wobei feine Knechte oft- mals Geld, Vieh und Korn raubten. Wie erzählt wird, wurde Graf Albrecht von den Quedlinburgern einst gefangen genommen und in einen Käfig gesperrt, den man heute noch anf dem Rathanfe zu Quedliuburg zeigt. Erst nachdem er versprochen hatte, 7 neue Türme an der Stadtmauer von Quedlinburg auf seine Kosten bauen zu lasfen, wurde er nach einem Jahre wieder freigelassen. Als die Grafen von Regenstein und Blankenburg 1599 ausgestorben waren, fiel ihr Land an den Herzog Heinrich Julius von Braunschweig zurück, weil sie es von dessen Vorfahren einst zu Lehen er- halten hatten. Da sie aber auch von den Bischöfen von Halberstadt Güter zu Lehen gehabt hatten, so nahm Kurfürst Friedrich Wilhelm von Branden- bürg, welcher 1648 im westfälischen Frieden das Bistum Halberstadt erhalten hatte, den Regenstein 1670 als heimgefallenes halberstädtisches Lehen in Besitz und ließ ihn zu einer Festung einrichten. Der Herzog Rudolf August von Braunschweig verklagte den Kurfürsten zwar beim Reichsgerichte; als aber das alte deutsche Reich und mit ihm das Reichsgericht 1806 aufhörte, war der Prozeß noch nicht zu Ende, und fo ist der Regenstein preußisch geblieben. Im Siebenjährigen Kriege wurde der Regenstein (1757) von den Fran- zosen erobert, aber fchon nach wenigen Monaten gewannen ihn die Preußen wieder zurück. Nun wurden die Festungswerke anf Befehl Friedrichs d. Gr. zerstört, weil sie für die damalige Kriegführung keine Bedeutung mehr hatten. Jetzt steht auf dem Regenstein ein Gasthaus, in welchem Fremde Unterkunft und Verpflegung finden. 2. Die Stadt Blankenburg (9500 Ew.) liegt anf der Nordfeite des Harzes zwischen Wernigerode und Thale an der Bahn von Halberstadt nach Tanne. Diese Bahn hat an den Stellen mit starker Steigung außer den beiden äußeren glatten Schienen noch eine Mittelschiene mit Ver- tiefungen, in die ein Zahnrad eingreift, nm die Steigung besser zu über- winden. Bei der Bergfahrt befindet sich die Lokomotive hinter dem Znge, den sie schiebt, während sie sich bei der Thalfahrt an der Spitze desselben befindet. Die Stadt Blankenburg verdankt ihre Entstehung dem Schlosse Blankenburg, welches oberhalb der Stadt auf einem weißen („blanken") Kalksteinfelsen, dem Blankenstein, erbaut ist. In dem Schlosse wohnten ehe- mals die Grafen von Blankenburg, denen auch die benachbarten Schlösser Regenstein und Heimburg gehörten. Graf Ulrich der Unglückliche, welcher die Reformation einführte, ließ das alte Schloß durch Neubauten vergrößern.

2. Kleine braunschweigische Landeskunde - S. 8

1899 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
- 8 — Die Klöster Werden und Helmstedt hatten gemeinsam einen Abt, der aber zumeist iu Werden lebte und nur zuweilen nach Helmstedt kam, wo er dann in dem „Edelhofs" wohnte. Dieser machte das Dorf Helmstedt (1160) zur Stadt, indem er den Einwohnern das Recht verlieh, Märkte abzuhalten und ihren Wohnort mit einer Mauer zu umgeben. Als Wappen erhielt die Stadt das Bild ihres Schutzheiligen Lndgerns. Der Abt von Werden war auch Landesherr von Helmstedt und hatte das Recht, Steuern zu erheben, Gesetze zu geben und Münzen schlagen zu lassen. Als aber die Bürger Helmstedts, welches zum Hansabunde gehörte, reich geworden waren, wollten sie keine „Mönchekinder" mehr sein und dem Abte nicht mehr gehorchen. Dieser trat deshalb die Stadt 1490 an den Herzog Wilhelm d. I. von Braunschweig Das Universitätsgebäude zu Helmstedt. ab, welcher Schutzherr des Klosters war, da die Mönche nicht selbst Krieg führen dursten. Das Ludgerikloster selbst aber blieb noch weiterhin dem Abte von Werden nnterthan und war auch nach der Einführung der Reformation im Lande Braunschweig noch von Benediktinermönchen bewohnt. Erst 1803 wurde es durch den Beschluß des Reichstages zu Regensburg aufgehoben und nebst den dazu gehörigen Äckern- (444 ha) in eine braunschweigische Domäne verwandelt. 4. Zwei bemerkenswerte Gebäude in Helmstedt sind die St. Ste- phanskirche und das Juleum. Der Name der Stephanskirche erinnert daran.

3. Friedr. Bosses kleine braunschweigische Landeskunde für Schule und Haus - S. 111

1914 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
Die Geschichte des Landes Braunschweig im Überblick. 111 3. Durch Erbteilungen entstanden seit 1267 verschiedene Linien des welfischen Geschlechtes, die durch zahlreiche Fürsten vertreten sind: die von Braunschweig-Wolfenbüttel, die von Grubenhagen (1285—1596), Göttingen (1285—1463), Kalenberg (1495 — 1584), Harburg (1532—1642), Lüne- burg (seit 1285 bestehend, zerfiel sie in eine ältere bis 1369, eine mittlere bis 1546 und eine jüngere, die von Celle). Durch Aussterben ihrer Fürsten- häuser fielen die Teilgebiete allmählich wieder zusammen, so daß seit 1705 nur zwei Linien übrig waren: die jüngere Linie von Lüneburg (das Haus Hannover) und die von Braunschweig-Wolfenbüttel. Der der ersteren angehörige Herzog Ernst August erhielt 1692 die Würde eines Kurfürsten von Hannover und sein Sohn als Georg I. (1698—1727) außerdem 1714 die des Königs von Großbritannien und Irland. Die Nach- folger des letztgenannten Fürsten in Hannover und England waren Georg Ii. (1726—60), Georg Iii. (1760 — 1820) Georg Iv. (1820—30), Wilhelm Iv. (1830—37). Während darauf in England die Königin Viktoria den Thron einnahm, erhielt das 1815 zum Königreich erklärte Land Hannover einen eigenen König in der Person Ernst Augusts (1837—51), dessen Sohn König Georg V. (1851—66, gest. 1878) durch den Krieg von 1866 trotz der für ihn siegreichen Schlacht bei Langensalza sein Land an Preußen verlor. 4. Die Linie Braunschweig-Wolfenbüttel hat bestanden als ältere (1285—1428), mittlere (1428—1634) und jüngere (1634 — 1884). In dem ersten dieser Zeiträume suchten die Fürsten ihre Macht als Ver- walter der Rechtsprechung und des Heerwesens gegenüber den adeligen Herren, den Stiftern und den Städten zu erweitern, waren hierzu infolge der Zersplitterung des welfischen Hauses aber nicht kräftig genug. Der Adel, die fürstlichen Dienstmannen, die Vertreter der Stifter und der Städte hatten als „Stände" bei der Besteuerung und Gesetzgebung beratend und beschließend mitzuwirken. Schon im 15. Jahrhundert schwand im Fürstentum Wolfenbüttel durch eine weise Gesetzgebung die bäuerliche Leibeigenschaft. Während aber die Fürsten und die adeligen Grundbesitzer oft schwer unter Geldnot zu leiden hatten, wurden die Städte durch Gewerbe und Handel reich; sie schlossen gegen- über den Fürsten Bündnisse und fanden bei dem allgemeinen Städtebunde, der Hansa, deren einer Vorort Braunschweig war, Rückhalt. So siegten 1493 die mit den Hildesheimern vereinigten Braunschweiger in der Schlacht bei Bleckenstedt über die fürstlichen Truppen. In den Städten aber, besonders in Braunschweig, fanden im 14. und 15. Jahrhundert zwischen den alten vornehmen Geschlechtern (Patriziern), die im Rat zu ihrem Vorteil allein herrschen wollten, und den l^ilden (Vereinigungen der Handwerksmeister) lange, schwere Kämpfe statt. Aus dem mittleren Hause Braunschweig sind besonders folgende Fürsten zu erwähnen: Herzog Heinrich der Jüngere (1514—68), der vergeblich die Reformation in seinem Lande bekämpfte; Julius (1568—89), der sie durchsührte, die Universität Helmstedt gründete, Bergbau, Forstwirtschaft, Landwirtschaft hob und sich in jeder Hinsicht als Vater des Landes erwies;

4. Bilder aus dem Lande Braunschweig - S. 88

1890 - Wolfenbüttel : Zwißler
88 führung zweier Opern in dem prächtig erleuchteten Schloßgarten beschloß die Festlichkeiten. Solche glanzvolle Zeiten hat das Schloß zu Salzdahlum des öftern gesehn. Dann zogen ernste Tage herauf. Aut der Todes- wunde am Haupte kam der Herzog Karl Wilhelni Ferdinand nach der verlorenen Schlacht bei Jena und Auerstädt am 20. Oktober j806 fliehend in Salzdahlum an, von wo er am Abend nach Braunschweig gebracht wurde. Während der Fremdherrschaft wurde das Schloß niedergerissen, und nun zieht der joflug da wieder seine Furchen, wie er es vor alters gethan. 64. Wolfenbnttel. Um das Jahr 1100 lag an der Stelle des jetzigen Schlosses, geschützt durch die Arme der sich hier teilenden Oker, die Burg Wulferesbutle. Der Name bedeutet soviel wie Hof oder Besitztum Wolfs. Wahrscheinlich verdankte die Feste ihren Ursprung der alten Heerstraße, die, von Minden über Hildesheim nach Magdeburg ziehend, West- und Ostdeutschland als die nördlichste große Querstraße Deutsch- lands verband. Hier hauste zu jener Zeit ein angesehenes Geschlecht des niedern Adels, die Herren von Wolfenbüttel, welche Lehnsmannen der Brunonen waren. Später leisteten sie den Welfen Gefolgschaft. Im 13. Jahrhundert aber strebte die Familie nach Unabhängigkeit von den Landesherren. Gemeinsam mit benachbarten Edlen erbaute Gunzelin, einer der bedeutendsten Männer der Familie Wolfenbüttel, die Asieburg. In der Fehde des Herzogs Albrecht von Braunschweig gegen die trotzigen Verbündeten ward nicht nur 1255 die Feste Wolfen- büttel zerstört, sondern wenige Jahre später auch ihre starke Asieburg durch Kauf erworben. Weder das eine noch das andere Besitztum hat die Familie Wolfenbüttel-Asseburg später wiedererworben. Die Burg Wolfenbüttel lag ein Menschenalter wüst; erst Herzog Heinrich der Wunderliche baute sie 1283 wieder auf. Bald danach wurde sie die bevor- zugte Residenz der Fürsten aus der Linie Braunschweig-Wolfenbüttel und mit der Zeit zu einer starken Feste des Landes. Aber erst im 15. Jahr- hundert, besonders unter Heinrich dem Altern (1495 bis 1514), zeigen sich Ansiedlungen vor der Burg, welche den Kern der heutigen Stadt bilden. Jener Herzog gab dem kleinen Orte, welcher östlich von der

5. Grundriß der braunschweigischen Geschichte - S. 15

1905 - Braunschweig : J. H. Meyer
— 15 — für bestimmte Fälle erbeten wurden. Mit der Zeit entwickelte sich daraus eine regelmäßige Steuer slandbede, Laubfchatzung). Auch die indirekte Besteuerung, die in den Städten aufgekommen war, ward in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts eingeführt. Das für die allgemeine Entwicklung wichtige Ergebnis war die Ausbildung einer Landes-best euer nng und L a n d e s g e f e tz g e b n n g; aber diese staatlichen Hoheitsrechte übten Fürsten und Stände gemeinsam ans. So wurden die letzteren eine ftaatsbildende Macht auf Kosten der fürstlichen Gewalt; doch hemmte oft die eifersüchtige Gegnerschaft der einzelnen Gruppen ein einheitliches, kräftiges Zusammengehen der Landschaft. Landesgelehgevung und Verwaltung. Unter den Maßnahmen der noch wenig entwickelten Landesgesetzgebung war von der größten Bedeutung für die Entwicklung der bäuerlichen Verhältnisse der 1433 von Herzog Heinrich dem Friedfertigen mit der Landschaft abgeschlossene Vertrag, auf Grund dessen gewisse brücfenbe Lasten abgeschafft („Knrrnebe") ober boch erleichtert („Besthaupt") und den in das Laub einwanbernben Fremden die Rechte freier Landsassen und die Befreiung vom „Bebemunb" zugesprochen würden. Die Folge biefes Gesetzes ist das allmähliche Schwinben der Leibeigenschaft im Fürstentum Wolfenbüttel, von beren Vor-haubeuseiu am Ende des 15. Jahrhunberts sich keine Spuren mehr zeigen. Aus den „Meiern" würden freie Pächter, die allerbings gegen willkürliche „Abmeierung" und Erhöhung ihrer Zinse und Leistungen von feiten der Gutsherren noch nicht geschützt waren. Die Organe der fürstlichen Verwaltung waren die Vögte auf den Häusern und Ämtern der Fürsten. Sie hegten das fürstliche Gericht, erhoben die verschiedenartigen Gesälle und entboten zu den Massen. Für die Ausfertigung von Urkunden und Befehlen stand dem Fürsten ein Notarius, später der Kanzler zur Seite, der gewöhnlich dem geistlichen Stande angehörte. Ii. Dir Städie. L Stabte und Fürstentum. Glänzeub war die Entwicklung der Städte in biesein Zeitalter. In ihnen kam die Gelbwirtschaft, die in der staufischen Zeit einsetzte, zur vollen Blüte. Damit war der fchroffe Gegensatz zum Fürstentunte, das in natural wirtschaftlicher Gebnnbenheit verharrte, gegeben. Das Gelb war das wirksame Kampfmittel der Bürgerschaft gegenüber den stets mit Geldnot ringenden Fürsten. Die fürstlichen Hoheitsrechte wurden größtenteils von den Bürgern ihren Inhabern abgekauft. Dieser Verlauf spielte sich während des 14. Jahrhunderts auch in den lanbesfürftlichen Stäbten der luetischen Gebiete ab und trat in der Entwicklung Braunschweigs besonders deutlich zutage. Den Bürgern der Altstadt hatte schon Ottodaskind das von fürstlichen Vögten gehegte alte Freiengericht 1227 gegen einen jährlichen 3

6. Grundriß der braunschweigischen Geschichte - S. 24

1905 - Braunschweig : J. H. Meyer
— 24 — begegnete, war der Übermut der Bürgerschaft dem fürstlichen Selbstgefühle und Temperament des Herzogs Heinrich Julius unerträglich?) Unruhen in der Stadt führten den Ausbruch des Kampfes herbei. Der Groll der Gilden und Gemeinen gegen das selbstsüchtige oligarchische Regiment rief 1602 eine Umwandlung des Rates in demokratischem Sinne hervor. Die Seele der Bewegung war der Stadt-hauptmann Hennig Brabant, ein scharfsinniger Jurist und glänzender Redner. Da setzte zwei Jahre später eine wüste Reaktion ein, der Hennig Brabant, grundlos des Verrates und des Einverständnisses mit dem Herzoge bezichtigt, erlag. In unmenschlicher Weise wurde der unschuldige Münn hingerichtet; außer ihm verfielen noch sieben Stadthauptleute dem Henker. Vergeblich hatte Heinrich Julius Beweise für die Unschuld Brabants zu erbringen sich erboten; sein Zorn loderte jetzt auf. Nachdem 1605 ein listiger Überfall mißglückt war, begann im folgenden Jahre die Belagerung der Stadt, bei der dieselbe durch Stauung der Oker zweimal in die höchste Bedrängnis geriet. Nach allzu vorzeitiger Aufhebung der Belagerung begann die Bürgerschaft die Feindseligkeiten von neuem und spottete der über sie verhängten Reichsacht. Des Ver;ogs Teilnahme an der Reichspolikik und sein Tod. Zur Vertretung seines Rechtes gegenüber Braunschweig und seiner Ansprüche auf Grubenhagen war Heinrich Julius an das kaiserliche Hoflager geeilt. Hier gewann der hochgesinnte Fürst das volle Vertrauen Kaiser R u d o l s s Ii. und setzte in nationalem Interesse seine hervorragenden Kräfte für die Erhaltung des schon damals schwer bedrohten Reichsfriedens ein. Später entfaltete er eine rastlose Tätigkeit für die Anbahnung einer Versöhnung zwischen dem Kaiserrudols und dessen Bruder Mathias. Als er dann 1610 zur Vollstreckung der gegen die Stadt Braunschweig erneut ausgesprochenen Acht von Prag zurückkam, rief ihn bald die Nachricht vom Hinscheiden Rudolfs wieder nach dort zurück. Hier ereilte ihn 1613 in blühendem Mannesalter der Tod, zu früh für sein Land wie für das Reich. Iii. Der dreißigjährige Krieg. Die Regierung Friedrich Nlrichs 1613—1634. Mit dem Tode des Herzogs Heinrich Julius erlahmte der kräftige Aufschwung dieses Zweiges des welfischen Hauses. Sein Nachfolger, der unerfahrene und *) Den Kern der Streitigkeiten zwischen Heinrich Julius und der Stadt bildete die Frage, ob die Untertänigkeit der letzteren eine bedingte oder unbedingte sei. Während die Bezeichnung Brauuschweigs als »Erb- und Landstadt« durch die Herzöge eine Unbedingtheit der Untertänigkeit in sich schloß, verlangte die Bürgerschaft vor Leistung des Huldigungseides die Bestätigung ihrer in dem kleinen und dem großen Huldbriefe niedergelegten Grundrechte.

7. Grundriß der braunschweigischen Geschichte - S. 26

1905 - Braunschweig : J. H. Meyer
— 26 — Die letzten Zeiten des dreißigjährigen Krieges. Die Gelter oder Lüneburger Linie, der nach dem bald erfolgenden Aus-st erbender Harburger deren Besitz zum größten Teile zufiel — nur die Grafschaft Blankenburg nebst der Hälfte des harbnrgifchen Anteils am Harze kam an August d. I., — war durch sieben Brüder vertreten, von denen nur der zweitjüngste, Georg, vermählt war. Ihm fiel K a l e n b e r g - G ö t t i n g e n zu' Dieser tüchtige Fürst führte in jener kritischen Zeit einen Zn-sammenschlnß der gesamten Macht des welfischen Hauses herbei, vornehmlich um dessen bedrohte Besitzrechte an dem Bistum H i l d e s h e i m zu wahren. Aber die Haltung Kaiser Ferdinands Iii., die trotz des Beitritts der welfischen Fürsten zum Prager Frieden eine feindselige blieb, zwang zum erneuten Anschluß an Schweden. Abermals hausten die kaiserliche und die schwedische Soldateska auf niedersächsischem Boden. Besonders schwer litt die Stadt W o l s e n b ü t t e l, die, seit 1627 in den Händen der Kaiserlichen, 1641 eine schlimme Belagerung auszuhalten hatte. Nach dem Tode Georgs (1641) näherten sich die welfischen Herzoge wieder dem Kaiser und erreichten endlich 1643 die Räumung der Stadt, mußten aber ihre Rechte auf das Stift Hildesheim aufgeben. Das fürstliche Heer wurde aufgelöst. Diese Maßregel rächte sich schwer. Auf den Friedensverhandlungen zu Münster und Osuabrü cf konnten die welfischen Fürsten trotz aller Bemühungen des tatkräftigen braunschweigischen Vertreters Jacob Lampadins ihren aussichtsvollen Ansprüchen auf etliche benachbarte Bistümer, wie Minden, Bremen, Verden, Halberstadt, die zum Teil wiederholt von Prinzen ihres Hauses administriert wordeu waren, keine Anerkennung verschaffen. Nur die Abtei Walkenried wurde ihnen zugesprochen. Iv. Rückblick auf die Zeit von 1500 — 1648. Steigerung der fürstlichen Gewalt. Auch in den welfischen Herzogtümern bahnte sich in diesem Zeitalter die Umwandlung des mittelalterlichen in den modernen Staat an. Die sürstliche Gewalt erweiterte sich und wurde zentralisiert. Die für die fürstliche Macht-stellnng so verhängnisvollen Erbteilungen wurden durch Erst-geburtsordnungen^) eingeschränkt. Die Aufnahme des römischen Rechts, aus dem die Lehre von der Allgewalt des Fürsten abgeleitet wurde, erheischte ein geschultes Beamtentum, das eine starke Stütze des Staatsgedankens wurde. Zugleich ward damit der Anstoß zu einer Neugestaltung des Rechts und der Gerichtsverfassung gegeben. Das im Lande geltende Recht wurde aufgezeichnet und mit dem gemeinen (d. i. dem römischen) ausgeglichen, an *) Durch das pactum Henrico - Wilhelminum vom Jahre 1535 wurde für die wolfenbüttelschen Lande festgesetzt, daß die Regierung für die Zukunft ausschließlich dem erstgeborenen Prinzen in absteigender Linie zukommen solle.

8. Grundriß der braunschweigischen Geschichte - S. 31

1905 - Braunschweig : J. H. Meyer
— 31 — der Polyhistor Hermann C o n r i n g, der Begründer der deutschen Rechtsgeschichte, und der Theologe Georg Calixt, der inmitten des noch nicht erloschenen konfessionellen Streites den Standpunkt warmherziger Dulduug unter Betonung des allen Konsessionen Gemeinsamen vertrat. Herzog August, bis in sein hohes Alter unermüdlich tätig, beschloß 1666 sein für unser Land so segensvolles Leben. Ii. Der fürstliche Absolutismus im Zeitalter-Ludwigs Xiv. \. Das Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel \666—35. Rudolf August (1666—1704) und Anton Alrich. A u g u ft der Jüngere hinterließ drei Söhne, von denen der jüngste, Ferdinand Albrecht, sich auf das stille Schloß Bevern zurückzog. In der Regierung folgte fein ältester Sohn Rudolf August. Neben diesem demütig frommen, in seinen Lebensansprüchen bescheidenen und einfachen, aber durchaus unselbständigen Fürsten steht die überragende Persönlichkeit des jüngeren Bruders, des selbstbewußten, tatkräftigen, ehrgeizigen und prachtliebendenx) Anton Ulrich. Dieser hochbegabte, weltkluge und geschäftsgewandte Fürst gewann früh einen entscheidenden Einsluß aus die Regierung und wurde 1685 förmlich zum Mitregenten Rudolf Augusts bestellt. Er war es, der die braunschweigische Politik während der folgenden Zeit bestimmte. Unterwerfung der Stadt Braunfchweig durch, die welfifchen Herzöge 1671. Das Zeitalter der uneingeschränkten fürstlichen Machtstellung kündigte sich in der endlichen Bezwingung der Stadt Braunschweig an. Die ehemals so stolze und mächtige Stadt, die lange und zähe ihre Selbständigkeit behauptet und noch dem Herzog August die Erbhuldigung versagt hatte, erlag jetzt, wo die Hansa ausgelöst, ihr Wohlstand zerstört, der alte Gemeinsinn der Bürgerschaft erloschen war, den vereinten Anstrengungen der welfifchen Fürsten. Bisher ein gemeinsamer Besitz derselben, wurde sie nebst den Stiftern St. Cyriaci und St. Blafii, sowie der Abtei Walkenried gegen die Abtretung der dannenbergifchen Ämter und gegen die Auslieferung des reichen Domfchatzes von den lüneburgifchen Vettern dem Herzog R it d o l f A it g u ft zum alleinigen Besitz überlassen. Die fürstliche *) Anton Ulrich ließ in Salzdahlum nach dem Vorbilde des französischen Schlosses Luxembourg einen großartig angelegten Schloßbau erstehen, begründete in Wolfenbüttel eine italienische Oper, erbaute in Braunschweig ein Schauspielhaus und später in Wolfenbüttel jenes stattliche und zweckmäßig angelegte Bibliotheksgebäude, das bis vor kurzem die kostbaren Bücherschätze Augusts d. I. barg.

9. Grundriß der braunschweigischen Geschichte - S. 32

1905 - Braunschweig : J. H. Meyer
— 32 — Obwalt bemächtigte sich der reichen Besitzungen der Stadt und machte der städtischen Selbstverwaltung ein Ende. Jetzt erst schwand die alte Sonderung der fünf Weichbilde. Reichspolitik der welstschen Fürsten. Bestrebt, das Ansehen f v m ejl mt Reiche zu heben und einen gewissen Einfluß auf die Reichspolitik zu gewinnen, vereinigten sich in diesem Zeitalter *e. ter tvelfifchen Linien zu einer gemeinsamen Politik, ^amtliche welstsche Fürsten traten dem 1658 gegründeten Rhein- ume bei. Als dann 1674 das Reich den Krieg gegen Frankreich erklärte, standen sie treu zu Kaiser und Reich, und ihre Truppen fochten mit Auszeichnung gegen Ludwig Xiv später gegen die Schweden. Während Friedrich Wilhelm von Brandenburg das schwedische Pommern eroberte, drangen die Herzöge von Braunschweig und Lüneburg in Verden und Bremen ein. Das im Frieden zu Celle 1679 von Schweden abgetretene Amt T h e d i n q -h au s e n kam an Rudolf August. Sechs Jahre später unterstützte das welstsche Gesamthaus den Kaiser durch eine starke Truppenmacht im Kampfe gegen die Osmanen. Doch das gute Einvernehmen i. er beiden Hauptlinien löste sich infolge der Erwerbung der Kurwürde durch die Lüneburger. Der ehrgeizige A n t o n U l r i ch hatte längst mit eifersüchtigem Verdruß das überragende politische Emporkommen dieser jüngeren Linie beobachtet und gegen die Anerkennung des von Ernst August erlassenen Primogeniturgesetzes (f. S. 34) intrigiert. Durch ihn bestimmt, stellte sich |ein Bruder auf die Seite der Gegner des neuen Kurftaates und bereitete beim Ausbruche des spanischen Erbfolge k r i e g e s eine Unterstützung Frankreichs vor zum Zweck der Demütigung des Kurhauses. Ein starkes Heer von 12 000 Mann, mit französischem Gelde zusammengebracht, stand im Wolsenbütteler Lande bereit. Aber eine plötzliche Besetzung des braunschweigischen Landes durch die hannoverschen Truppen zwang 1702 Rudolf August zum Icachgeben. Er erkannte die Kurwürde an und versprach, sich der hannoverschen Primogenitur ferner nicht widersetzen zu wollen. Alleinregierung Nnton Ulrichs 1704—1714. Nach dem Tode ^es kinderlosen Rudolf August ging die Regierung auf seinen Bruder Unton Ulrich Über, der damals im 71. Lebensjahre stand. Mit ^er hannoverschen Linie versöhnte er sich, wenngleich innerlich widerstrebend, durch Anerkennung der Kurwürde und des Primogenitur-gefetzes. Aber der ehrgeizige politische Streber ruhte auch jetzt nicht. Durch Verschwägerung mit alten, mächtigen Herrschergeschlechtern suchte er das Ansehen seines Hauses zu heben: seine Enkelinelisabeth h? r st i n e reichte dem späteren K a i s e r K a r l Vi. die Hand und mußte den Glauben ihrer Väter ausgeben, eine andere Enkeltochter wurde die Gattin des ältesten Sohnes Peters des Großen. Und er selbst trat hochbetagt, von dynastischem Ehrgeize bestimmt ___________ er hoffte auf die Erwerbung des Bistums Hildesheim und der Kur.

10. Grundriß der braunschweigischen Geschichte - S. 14

1905 - Braunschweig : J. H. Meyer
dieses Zeitalter. Die oberrichterliche Gewalt ging damals, wo der Kaiser nicht mehr im Lande als Richter umherzog, an die Fürsten über. Das alte Gaugericht wurde meist zu herrschaftlichen Burgen gelegt und von dem fürstlichen Vogt geleitet, dem Landgericht (Landthing) stand der Landesherr selbst oder der in der Regel von ihm bestellte Graf oder Vogt vor. Eine beschränkte Gerichtsbarkeit blieb dem adligen Grundherrn für sein Gebiet. Mit dem gegen Ausgang des Zeitalters eindringenden römischen Rechte erfuhr die richterliche Gewalt der Fürsten eine wesentliche Steigerung (s. S. 26). Aus dem Landgericht entwickelte sich im 16. Jahrhundert das fürstliche Hofgericht als höchstes Gericht im Lande. Anders stand es mit der Ausbildung der finanziellen Gewalt. Die Einnahmen der Fürsten setzten sich zusammen aus den Erträgen der Kammergüter und der nutzbaren Hoheitsrechte (Bergwerke, Münze, Zölle, Judenschutz u. a.), ferner aus einer festen, meist zweimal im Jahre erhobenen Auflage (Bede), deren Wert mit der Entwicklung der Geldwirtschaft sank. Das Recht, weitere Steuern zu erheben, hatte der Fürst nur für das Gebiet seiner Grundherrschaft. Hohe Aufwendungen erheischten die steten Fehden, zumal die militärische^Ge-walt des Fürsten sich zunächst auf die Verpflichtung der Insassen seines Landes zum Reichsdienst und Schutz des Landes beschränkte. So trieb die Not den Fürsten zu Veräußerungen von Besitz und Rechten, dann zu dem Versuche, seine Einnahmequellen durch neue Steuern zu erhöhen. Damit sah er sich an die halbstaatlichen Gewalten gewiesen, die neben ihm in dem Territorium bestanden, an die Prälaten, an den Adel, au die Magistrate der landesfürstlichen, mit freier Verfassung ausgestatteten Städte. Die Stände oder die Landschaft. Wie in dem alten Stammes-herzogtnme Sachsen die Großen sich zu Land- und Hostagen versammelten, so später in den Territorien der Adel und die Ministerialen. Sie waren die Berater des Fürsten und wirkten mit bei wichtigen Entscheidungen, wie bei Abschlüssen von Bündnissen und Landfrieden. Später wurden auch die Prälaten, d. H. die Leiter angesehener Stifter und Klöster, sowie die Vertreter der Städte zu diesen beratenden und beschließenden Versammlungen hinzugezogen. An diese wendete sich der Fürst, um sich Steuern als gutwillige Hülfe („Bede" d. i. Bitte) bewilligen zu lassen. Tie Angegangenen benutzten diese Gelegenheit, ihre Interessen zu vertreten, sich Rechte (Versammlung^ und Bündnisrecht) auszubedingen und vor allem der ihre Macht und Freiheiten schädigenden Zersplitterung des fürstlichen Territoriums entgegenzutreten. Allmählich erwuchsen die Stände zu einer Gesamtkörperschaft. Im F ü r st e n t n m e W o l f e n b ü 11 e l traten die vereinigten Stände der Ritter, Prälaten und Städte erst gegen Ende des 14. Jahrhunderts auf. Sie wirkten mit bei Hausverträgen, die weiteren Teilungen vorbeugen sollten, bei Friedensverhandlungen und der Landesgesetzgebung. Das wichtigste Recht war das der Bewilligung der Steuern, die zunächst
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