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1. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 256

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 256 — Kaufmann durch die Raubritter (S. 6, 12, 16), mächtigen Schuh bot ihm die Hansa (S. 7)._ Großen Einfluß auf Hebung von Handel und Verkehr übten aus die Erfindung der Buchdruckerkunst und die Entdeckung Amerikas (S. 16). Gute Landstraßen (S. 36, 97, 104), Kanäle (S. 37, 88, 1134, 207), die Einrichtung der Post (S. 36, 148, 206), die Banken (S. 88, 145) trugen zur weiteren Hebung bei. Der Zollverein (S. 147), die kunstvollen Maschinen (S. 159), die Dampfschiffe und das Eisenbahnnetz (S. 148, 159, 207), die Gleichheit in Münzen, Maßen und Gewichten (S. 59, 147, 206), die Reichspost und Reichstelegraphie (S. 206), der Weltpostverein (S. 206) und die Reichs-Po stdampferlinien nach fremden Weltteilen (S. 205) erschlossen für Handel und Verkehr ungeahnte Bahnen. 9) Das Schulwesen. Nach Einführung des Christentums entstanden bald die ersten Schulen im Lande unter der Leitung von frommen Mönchen. (S. 5). Die Kinder der Herrenhäuser besuchten die vornehmen Stists-nnd Klosterschulen, die wohlhabenden Handwerker und Bürger der Städte schickten die ihrigen in die städtischen Bürgerschulen. Nach Erfindung der Bnchdruckerkuust nahm das geistige Leben in Deutschland hohen Aufschwung; viele Hochschulen und Gymnasien erhoben sich (S. 16). Die Kinder der armen Leute dagegen wachsen noch ohne jeden Unterricht ans. (S. 48). Die Anfänge der weltlichen Volksschule finden wir unter Friedrich Wilhelm I. und Friedrich d. Gr. (S. 61, 90). Die Gründung des Oberschulkollegiums, der Lehrerseminare und anderer Schnlanstalten unter Friedrich Wilhelm Ii. trug wesentlich zur Förderung des Schulwesens bei (S. 97), das aber erst unter Friedrich Wilhelm Iii. seine jetzige Gestaltung erhielt und von den niederen bis zu den höchsten Schulen zur Blüte gelangte (S. 147, 161). Aus die heutige Entwickelung des preußischen Schulwesens darf unser Volk stolz feilt (S. 216). 10) Das Rechts- und Gesetzwesen. Bei Den eilten Deutschen wurde in den Volksversammlungen, an denen die Freien teilnahmen, Recht gesprochen. Zur Zeit der Kaifer-herrfchaft kamen auf dem Reichstage Vergehen gegen Kaiser und Reich zur Aburteilung (S. 13). Die Burggrafen richteten im Namen des Kaisers (S. 10). Manche Fürsten übten bald in ihrem Gebiete selbständige Gerichtsbarkeit aus; Friedrich I. verkündete den allgemeinen Landfrieden (S. 12), Joachim I. gründete das Kammergericht (S. 17). Auch der Magistrat der Städte folgte dem Vorgehen der Fürsten int Bereiche des Stadtgebietes. Grausam und unnatürlich waren int Mittelalter die Strafen für Vergehen und Verbrechen (S. 59). Friedrich Wilhelm I. wandte der „schlimmen Justiz" große Aufmerksamkeit zu (S. 59), Friedrich d. Gr. förderte im ausgesetzt eine gute Rechtspflege und veranlaßte die Ausarbeitung

2. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 7

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 7 — Volk zu erlösen. Da der deutsche Kaiser ihn anfangs anerkannte und unterstützte, jubelten ihm sowohl Ritter als Bürger und Bauern entgegen, und von Tag zu Tag wuchs sein Ansehen. Als dieser ihn aber später verleugnete und für einen Betrüger erklärte, sagten sich seine Freunde nach und nach von ihm los, und seine Macht war bald gebrochen. *) Unter der Regieruug Ludwigs Ii. erließ der deutsche Kaiser Karl Iv. im Jahre 1356 ein wichtiges Reichsgesetz, die „Goldene Bulle". Seinen Namen trug es von einer goldenen Kapsel oder Bulle, in welcher das angehängte kaiserliche Siegel von Wachs eingegossen war. Durch dasselbe wurde gesetzlich bestimmt, daß beim Tode _ des Kaisers 7 Kurfürsten den neuen Kaiser wählen sollten. Zn diesen 7 mächtigsten Fürsten gehörte auch der Markgraf von Brandenburg. Die anderen Kurfürsten waren die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, der König von Böhmen, der Pfalzgraf vom Rhein und der Herzog vou Sachsen. Die Kurfürsten wurden durch hohe Vorrechte vor den anderen deutschen Fürsten ausgezeichnet. Sie besaßen z. B. die höchste Gerichtsbarkeit in ihren Ländern; ihr Urteilsspruch konnte demnach auch nicht durch das Gericht des Kaisers umgestoßen werden. Ferner durften ihre Länder unter keiner Bedingung ^geteilt werden, sondern vererbten sich ungeteilt auf den erstgeborenen ^>ohn. Im Jahre 1356 wurde also Brandenburg zum Kurfürstentum erhoben. Otto der Faule, der seinen Beinamen mit Recht trug, trat im Jahre 1373 die Herrschaft über das ganz verwilderte Land an den Kaiser Karl Iv. ans dem Hanse Luxemburg ab. Brandenburg unter dem Hause Luxemburg. Karl Iv. übernahm die Regierung für feinen unmündigen Sohn Wenzel. Mit starker Hand suchte er Ruhe und gesetzliche Ordnung herzustellen. Der Straßenraub wurde streng bestraft; die Raubritter ließ er zur Warnung an den Bäumen aufhängen. Da atmete der friedliche Kaufmann wieder auf. Zur Förderung des Handels schloß Karl Iv. dann ein Bündnis mit der deutschen Hansa, die zu Lübeck ihren Hauptsitz hatte. Sein frühzeitiger Tod (1378) führte jedoch die alten Übelstände wieder zurück. Wenzel bestieg jetzt den deutschen Thron und Sigismund, Karls zweiter Sohn, wurde der Erbe Brandenburgs. Sigismund kümmerte sich wenig um das Land. Er weilte am liebsten in verschwenderischer Pracht am Hofe feines künftigen Schwiegervaters, des Königs von Ungarn, und ließ Brandenburg durch Statthalter verwalten. Nun brachen unglückliche Zeiten an. Weil Sigismund immer in Geldverlegenheit war, verpfändete er Brandenburg an seinen Vetter Jobst !) Nach dem Tode des Kaisers Ludwig von Bayern (1347) hatte Karl Iv. aus dem Hause Böhmen-Luxemburg den deutschen Königsthron bestiegen. Da die bayrische Partei mit dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg an der Spitze ihn nicht anerkannte, so benutzte Karl Iv. die Gelegenheit zur Demütigung des Markgrafen, indem er die Erhebung des faschen Watdemar begünstigte. Als nun die bayrische Partei den Grafen Günther von Schwarzbnrg zum deutschen Könige ausrief, suchte Karl Iv. die Freundschaft des Markgrafen Ludwig zu gewinnen, indem er den falschen Waldemar verleugnete (1349). Waldemar sand schließlich Aufnahme am Hofe des Fürsten von Anhalt-Dessau, wo er bis an fein Ende mit fürstlichem Range lebte und mit fürstlichen Ehren begraben wurde.

3. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 30

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 30 — seine Länder zu einem großen Staate, in welchem einerlei Gesetz, Recht und Ordnung herrschte, zusammenzuschließen. „Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle!" lautete sein Grundsatz. Von Brandenburg aus wollte er das ganze Reich allein regieren. Widerstand der Stände. Bei der Ausführung dieses Planes leisteten ihm besonders in Preußen die Vertreter des Adels und der Ttädte — die Stände — den größten Widerstand. Bisher waren diese Stände gleichsam Mitregenten gewesen. Sie bestimmten z. B. die Höhe der Steuern und entschieden auch über Krieg und Frieden. Die preußischen Stände erklärten, der König von Polen habe nicht das Recht, sie wie „Äpfel und Birnen" wegzuschenken; sie versagten dem Kurfürsten die Erbhuldigung und die Stenern, wenn er ihnen nicht sämtliche Vorrechte und Freiheiten bestätige. Als alle Milde und alle Drohungen nichts fruchteten, brach Friedrich Wilhelm ihren Widerstand mit Gemalt und erlangte zum Segen seines Volkes die uubeschräukte Herrschergewalt. Den Anführer der Unzufriedenen, den Schöppenmeifter Hieronymus Roth zu Königsberg, ließ er verhaften. Da derselbe verschmähte, zur Erlangung seiner Freiheit um Gnade zu bitten, starb er im Gefängnisse. Diese Strenge hatte die Bürgerschaft eingeschüchtert, konnte aber nicht den Trotz des Adels brechen. Zwar fand 1663 zu Königsberg die feierliche Huldigung der preußischen Stände statt, aber unter Anführung des Obersten von Kalkstein beharrte ein Teil des Adels in seinem Widerstand. Der Anführer wurde nun festgenommen und zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilt. Trotzdem der Kurfürst ihn begnadigte und ihm die Freiheit schenkte, hetzte er den König von Polen gegen Friedrich Wilhelm auf. Da die Polen seine Auslieferung verweigerten, ließ ihn der Kurfürst durch seinen Gesandten von Brandt in Warschau ergreifen und nach Preußen führen. Hier endete der Hochverräter Kalkstein sein Leben auf dem Schaffet.1) Damit war noch nicht aller Widerstand gebrochen; aber er wurde immer geringer, je mehr Erfolg die Regierung des gr. Kurfürsten nach außen und im Lande selbst hatte. Von nun an waltete im ganzen Staate nur ein Wille und ein Geist — der des großen Kurfürsten. Wie er von dieser Gewalt Gebranch machte, zeigen uns die Worte, die er einst seinen Söhnen in die Feder diktierte: „Ich will mein fürstliches Regiment so führen, daß ich stets eingedenk bleibe, wie dasselbe die Sache des Volkes, nicht meine Privatsache ist." 4. Das stehende Heer. Einrichtung des Heeres. Die ausgedehnten brandenbnrgischen Länder waren von mächtigen Nachbarn, den Polen, Schweden und Franzosen, umgeben. Zur Sicherheit seiner Grenzen mußte der Kurfürst ein starkes Heer besitzen. Darum ließ er das stehende Heer von 8000 Mann auf 26 000 Mann anwachsen. Diese Soldaten folgten x) Wo die Not vorhanden, da gilt kein Privilegium!" lautete ein Grundsatz Friedrich Wilhelms, nach welchem er sich zu diesem Gewaltakte hinreißen ließ. „Wir dürfen indessen den einzelnen Akt nicht losgelöst von der gesamten Regierungsthätigkeit des Kurfürsten betrachten, welche auf dem Grundsätze beruhte, daß das Wohl des Staates das höchste Gesetz ist. Es war nicht Leidenschaft, nicht persönliche Erbitterung, die ihn zu dieser Römerstrenge fortriß, sondern es galt der Sache, der er fein Leben gewidmet hatte." (Köppen, Band I., S. 175.)

4. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 113

1894 - Gotha : Behrend
Posten. 113 verschlossenen Briefen und politischen Zeitungen. Allerdings hat jetzt die Eisenbahnverwaltung ven Personentransport mehr und mehr an sich gezogen, während für Briefe und Packete die Eisenbahnbenutzung der Postverwaltung unterstellt ist. b) Geschichtliches. Schon bei den Persern, Griechen und Römern finden mir Einrichtungen zur Beförderung von Regierungserlasien. Das Posiwesen der Gegenwart stammt aus den Zeiten des Kaisers Maximilian I., welcher 1516 den Grafen Thurn und Taxis die Ermächtigung erteilte, (zwischen Wien und Brüssel) eine Post einzurichten. In Sachsen finden wir die erste Post 1563 (1611 wurde der erste Postmeister in Leipzig angestellt). Bis 1850 gab es in Deutschland noch 16 ver- schiedene Postverwaltungen. 1867 Beseitigung der Thurn- und Taxis'schen Post. (Norddeutsche Post.) Ihre jetzige Gestalt als deutsche Reichspost erhielt sie 1871. Bayern und Württem- berg haben sich jedoch gewisse Rechte (reglementarische und Tarif- bestimmungen für den internen Verkehr) vorbehalten. — Weltpost. c) Postverwaltung. Die Post hat das ausschließliche Vorrecht auf bezahlte Beförderung von verschlossenen Briefen sowie von politischen Zeitungen. Postagenturen — Postexpeditionen — Postsekretär — Oberpostsekretär — Generalpostmeister. Vor- bildung der Postbeamten. à) Postalische Bestimmungen. Briefe dürfen bis 250 g wiegen. Das Porto für frankierte Briefe beträgt bei einem Gewichte bis zu 15 g nach Deutschland und Österreich 10 Pf., bei einem Gewicht von über 15 g 20 Pf. Für unfrankierte Briefe kommen hierzu noch 10 Pf. Strafporto. Es geziemt sich, daß man seine Briese frankiert. Nach den Ländern des Welt- postvereins beträgt das Porto für je 15 g 20 Pf., Stadtbriefe kosten ohne Unterschied des Gewichts 5 Pf. Gewöhnliche Briefe an Soldaten werden bis zum Gewichte von 60 g portofrei be- fördert. Sie müssen aber auf der Adresse den Vermerk tragen: „Soldatenbrief, eigene Angelegenheit des Empfängers." Postkarten für Deutschland und Österreich kosten 5 Pf., nach den Ländern des Weltpostvereins 10 Pf., Postkarten mit bezahlter Antwort kosten ebenfalls 10 Pf. Postkarten, aus deren Mittenzwey, Leltionen. 2. Aufl. 8

5. Vaterländische Geschichte - S. 35

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 35 — Kranke zu pflegen und gegen die Ungläubigen zu kämpfen. Die Johanniter, io genannt nach ihrem Schutzpatron Johannes dem Täufer, hatten als Ordenstracht einen schwarzen Mantel mit weißem Kreuze. Dieser Orden besteht heute noch in veränderter Form und übt Werke der Barmherzigkeit aeaen verwundete Krieger. Der T e m p l e r o r d e n trägt den Namen von seinem Hause in Jerusaleum neben dem Tempel Salomons. Dre Templer trugen einen weißen Mantel mit rotem Kreuze; der Orden wurde spater tn Frankreich aufgehoben. Der deutsche Ritterorden entstand tnbetn Kreuz-zuge Barbarossas. Das Ordenskleid war ein weißer Mantel mit schwarzem Kreuze. Die deutschen Ritter eroberten später P r e u ß e n^stehe S. 60). 6 Die Städte. Von der Zeit Heinrichs Iv. ab hatte sich eine Reihe von Städten mächtig emporgearbeitet. Die Bürger hatten die Kaiser tn ihren Kämpfen gegen die Reichsfürsten vielfach unterstützt und wurden dafür von denselben mit V o r r e ch t e n (Privilegien) belohnt. So waren sieben Btschofs-residenzen (darunter Straßburg, Speier, Worms und Mainz) von der Herr« fchaft der Bischöfe losgelöst worden, und ihre Obrigkeiten erhielten von den Kaisern die sämtlichen Rechte, die vorher die Bischöfe gehabt hatten. Sre standen also direkt unter dem Kaiser, waren reichsunmittelbar und hießen frete Städte. Neben ihnen wuchsen die Reichsstädte heran. Sie sind aus königlichen Städten entstanden, die ursprünglich Eigentum des Königs waren und sich durch große Dienstleistungen allmählich dieselben Rechte erwarben, wie sie die freien Städte besaßen. Sie wurden in der älteren Zeit von Dienstmannen des Königs (Ministerialen) verwaltet, neben denen es auch noch eine Anzahl freier Bürger gab, während die Handwerker unfrei waren. Gegen Ende des Mittelalters wurden beide Gruppen zusammen freie Reichsstädte. Xiii. Rudolf von Habsburg. 1273-1291. 1. Wie sah es im Reiche aus? Eine traurige Zeit nahm in Deutschland ihren Anfang, als der letzte Hohenstaufenkaiser, Konrad Iv., starb (1254). Die Fürsten strebten mit Erfolg dahin, ihren Anteil an der Reichsregierung zu erhöhen, und nach und nach übten die sieben mächtigsten das Recht der Kaisermahl allein aus (Kurfürsten)- Wer Kaiser werden wollte, mußte ihnen vorher möglichst viele Versprechungen machen und kaiserliche Rechte abtreten. Das Ansehen der deutschen Kaiserkrone sank so tief, daß kein deutscher Fürst sie tragen mochte. Die Uneinigkeit der Kurfürsten brachte die kaiserliche Würde sogar an zwei Ausländer, die sich um das Reich wenig kümmerten. Diese Zeit heißt die „kaiserlose Zeit", und mit Recht nennt man sie „die schreckliche Zeit" (1254—1273). Überall im Reiche brach Unordnung und Verwirrung aus. Der Starke fiel über den Schwachen her und raubte ihm nicht selten das Leben. Das Faustrecht galt als Gesetz, da ein oberster Richter fehlte. In dieser schlimmen Zeit entartete der Ritter st and. Die höfische Sitte schwand, und die meisten lebten von Streit, von Raub und Plünderung. Diese Raubritter überfielen mit ihren Reisigen den friedlichen Kaufmann, nahmen ihm feine Ware ab und warfen ihn selbst in L

6. Vaterländische Geschichte - S. 41

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 41 — freie Mann ausüben durfte, doch mußte die Fehde drei Tage vor Beginn der Feindseligkeiten dem Gegner schriftlich angesagt sein (Fehdebrief). War dieses geschehen, so durfte man dem Feinde an seinem Gute und Leibe Schaden thun. Dieses Recht ist vielfach mißbraucht worden; namentlich die freien Städte und die Reichsstädte hatten darunter zu leiden. Die benachbarten Ritter, die meistens arm waren, sagten den reichen Städten unter den wichtigsten Vorwänden Fehde an; dann wurden die Feldmarken der Städte verwüstet, die ihnen gehörigen Dörfer ausgeraubt, die Bürger gefangen genommen und nur gegen schweres Lösegeld wieder freigegeben. Diesem Unwefen wollte Kaiser Maximilia n I., der um 1500 regierte, ein Ende machen. Er hob das Fehderecht auf und verkündete auf dem Reichstage zu Worms den sogenannten ewigen Landfrieden, nach welchem jede Selbsthilfe bei Strafe der Reichsacht verboten war. Die Streitigkeiten der Reichsstände oder der Untergebenen verschiedener Reichsstände sollte ein oberster Gerichtshof, das Reichskammergericht, entscheiden. Dieses wurde im Jahre 1495 in Frankfurt von Kaiser Maximilian selbst eröffnet, doch schon nach zwei Jahren nach Speier verlegt, von da fast zweihundert Jahre später nach Wetzlar. Die Richter dieses Gerichts, sowie diejenigen der fürstlichen Gerichte waren studierte Leute und richteten nach römischem Recht. Gelehrte Advokaten, die das Volk nicht verstand, übernahmen für hohe Gebühren die Führung der Prozesse. Zur Unterhaltung des Kammergerichts und zur Deckung anderer Reichskosten ließ der Kaiser eine allgemeine Steuer erheben, „der gemeine Pfennig" genannt Das war die erste regelmäßige Geldsteuer im Reiche. Die Ritter entzogen sich dieser Steuer, weil sie den Kriegsdienst leisten mußten. 3. Leben in den Städten, a) Äußeres. Wie die Ritter ihre Burgen befestigt hatten, so waren auch die Stadtbewohner vor feindlichen Überfällen geschützt. Das ganze Gebiet der Stadt (das Weichbild) umzog ein Graben, dessen Brücken durch Türme verteidigt wurden. Dahinter erhoben sich unmittelbar an der Stadt Wall und Ringmauer, von Wehrtürmen überragt. Wurde die Stadt vom Feinde belagert, so suchten die Belagerer zuerst den Graben auszufüllen, während die Verteidiger, die Stadtknechte und die bewehrte Bürgerschaft, von der Mauer aus den Feind mit einem Hagel von Pseilen und Steinen überschütteten; Kanonen und Gewehre gab es noch nicht. Dann galt es, mit Mauerbrechern die Mauern und Thore einzurennen, mit Wurfmaschinen dicke Steine in das Innere der Stadt zu schleudern, während die Stadtbewohner die Stürmenden mit siedendem Oel und heißem Wasser ^begossen oder mit brennenden Pechkränzen bewarfen. \

7. Vaterländische Geschichte - S. 53

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 53 — c) Geistige Verwilderung. Der Schulunterricht hatte fast überall aufgehört, die Lehrsäle der Hochschulen standen leer.. Scharen von verwaisten und verwahrlosten Kindern durchzogen hungernd das Land; viele wurden tot, mit Gras in dem Munde aufgefunden. — Der biedere, ernste Geist der Deutschen war durch französische Leichtfertigkeit verdorben. Französische Sitten und französische Kleidung fanden überall Eingang. Man schämte sich der deutschen Muttersprache und vermischte sie mit allen möglichen fremden Wörtern und Wendungen. Das edle Volkslied war in dem wüsten Lärm der Waffen vollständig verstummt. ä) Verfall des deutschen Reiches. Die Reichsstände erhielten im westfälischen Frieden in ihren Gebieten die volle Landeshoheit und wurden dadurch vom Kaiser fast unabhängig. Damit war die Einheit des Reiches zerstört; seine Ohnmacht und Schwäche gab besonders den Franzosen Gelegenheit, die Geschicke Deutschlands nach ihrem Willen zu lenken. Der deutsche Name wurde zum Spott und Hohn fremder Völker!

8. Vaterländische Geschichte - S. 57

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 57 — Die Grafen von Zollern standen wegen ihrer Tapferkeit, Klugheit und Treue von jeher in hohem Ansehen. Um das Jahr 1200 erhielten sie vom Kaiser zur Belohnung ihrer Verdienste um Kaiser und Reich das mächtige Amt eines Burggrafen von Nürnberg. Burggrafen hießen in älterer Zeit die höchsten kaiserlichen Beamten in einer Stadt, die eine kaiserliche Burg hatte. Die hohenzollernschen Burggrafen von Nürnberg hatten zwar der mächtigen Stadt Nürnberg nichts zu gebieten; aber sie erwarben durch ihre Tüchtigkeit nach und nach die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth und zählten so unter die mächtigsten Fürsten Süddeutschlands. - Sie gehörten auch stets zu den vertrautesten und treuesten Räten des Kaisers. Im Frieden fiel ihr Rat,'im Kriege ihr Schwert allezeit schwer in die Wagschale (S. 36 u. S. 38). Zur Zeit Friedrichs Vi. waren sie so reich an Ehre und Ansehen, daß sie in der Reihe der deutschen Fürsten einen hervorragenden Platz einnahmen. 2. Die Person Friedrichs Vi. In dem Burggrafen Friedrich Vi. tritt uns eine echte Hohenzollernnatur vor Augen. Er war ein stattlich er Mann; sein blondes Haar siel in Locken auf die kräftigen Schultern hinab. Keiner übertraf ihn an Mut und Tapferkeit. Man will 30 Kriegszüge zählen, an denen er ruhmvoll teilgenommen hat. Er besaß einen klaren Verstand und ein scharses, rasches Urteil. Auch zeichnete er sich durch gründliche Bildung aus. Auf den Reichstagen hörten alle auf seine Stimme. Sein Wohlwollen und seine Leutseligkeit machten ihn besonders bei dem gewöhnlichen Volke beliebt. Sein Wahlspruch lautete: „Wer Gott getraut, den verläßt er nicht". Es zierte ihn also auch echt christliche Frömmigkeit. 3. Friedrich als Statthalter. Friedrich hatte sich um Kaiser und Reich viele und große Verdienste erworben; Kaiser Sigismund hatte ihm die Wahl zum deutschen Kaiser zu verdanken. Darum belohnte er ihn mit der (Statthalterschaft in Brandenburg in der Hoffnung, „daß er mit feiner Arbeit, Mühe und Macht und mit Gottes Hilfe die Mark aus solchem kriegerischen und verderblichen Zustande, worin sie lange Zeit gewesen, besreien möge". Im Jahre 1412 erschien Friedrich in der Mark, um die Verwaltung zu übernehmen. Brandenburg umfaßte nur noch etwa die Hälfte des askanifchen Besitzes; die schrecklichste Verwirrung herrschte im Lande. Freudig jubelten ihm die geplagten Landbewohner zu, auch die Städte öffneten ihm die Thore ; aber die raublustigen Adeligen, die Quitzows an der Spitze, stellten sich ihm trotzig entgegen. Spottend nannten sie ihn den „Tand von Nürnberg. Sie höhnten: „Sollte es auch ein ganzes Jahr Burggrafen regnen, so sollen sie doch in der Mark nicht gedeihen". Friedrich zeigte ihnen aber, daß mit ihm nicht zu spielen war. Die Raubritter belagerte er in ihren Burgen und zwang sie zur Übergabe. Es gelang ihm, im ganzen Lande Ruhe und Sicherheit wiederherzustellen. Dann verkündete er einen allgemeinen Landsrieden zu Tanger-

9. Vaterländische Geschichte - S. 31

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 31 — Mit Zorn im Herzen eilte er nach Deutschland. Bisher hatte er Heinrich den Löwen gegen seine Feinde in Schutz genommen und ihre Anklagen gegen den Freund überhört. Jetzt gab er denselben Folge und lud ihn zur Verantwortung seiner Gewaltthaten vor das Reichsgericht. Da Heinrich nicht erschien, o erste! er in die Reichs acht und wurde seiner Ehren und Würden und aller Besitzungen verlustig erklärt. Sachsen wurde zerstückelt und mehreren Herren übergeben, Bayern bekam der treue Psalzgras Otto von Wittelsbach, der Stammvater des jetzigen bayrischen Königshauses. Tapfer widerstand der waffengeübte Herzog seinem Gegner, aber seine Macht war bald gebrochen; aus dem Fürstentage zu Erfurt warf er sich dem Kaiser zu Füßen und bat um Gnade. Unter Thränen hob ihn Friedrich auf mit den Worten: „Du bist das eigene Werkzeug deines Falles!" Seine braunschweigisch-lüne-burgischenhausgüter behielt er jetzt, mußte aber auf drei Jahre Deutschland verlassen. Er ging nach England zu seinem Schwiegervater, dem dortigen König; seine Nachkommen haben in Hannover bis 1866, in Braunschweig bis 1885 geherrscht. 6. Das große Reichsfest zu Mainz. 1184. Als Friedrich nun noch mit den lombardischen Städten einen dauernden Frieden schloß, stand er auf der Höhe seiner Macht und beschloß, den allgemeinen Frieden durch ein Reichs fest zu feiern, das an Glanz und Pracht unübertroffen dastehen follte. Zu Pfingsten 1184 versammelten sich aus seine Einladung zu Mainz alle geistlichen und weltlichen Fürsten Deutschlands mit glänzendem Gefolge. Über 40 000 Ritter wurden gezählt, dazu kamen unzählbare Scharen Volkes. Aus Italien, Spanien, Frankreich und England erschienen Gesandte, um Friedrichs Größe und Macht zu bewundern. Die Stadt Mainz konnte die Scharen nicht fassen; deshalb hatte der Kaiser in der Ebene zwischen Rhein und Main Taufende von Zelten aufschlagen lassen, die sich wie eine Stadt ausdehnten. Für alle Gäste des Kaisers wurden Lebensmittel und Wein herbeigeschafft, und er bewirtete sie drei Tage lang aufs herrlichste. Überall herrschte Lust und hohe Freude; auch Künstler und Dichter verherrlichten den Jubel des Festes. Prächtige Reiterwettkämpfe (Turniere, f. S. 34) wurden abgehalten, und der Kaiser nahm mit seinen Söhnen selbst daran teil. Den zwei ältesten Söhnen, die sich in den Waffenspielen vor allen andern auszeichneten, erteilte er selbst feierlich den Ritterschlag. Noch lange lebte dieses einzigartige Fest im Wonnemonat Mai durch Sang und Klang im Volke fort. 7. Friedrichs Kreuzzug und Tod. Am Abend feines Lebens verbreitete sich die Kunde von dem Falle Jerusalems. Da 3*

10. Vaterländische Geschichte - S. 38

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 38 — lichkeit nicht!" Als Rudolf sein Ende nahe fühlte, eilte er nach Spei er, der Grabstätte so vieler deutschen Könige. Aber schon auf dem Wege dahin, in Germers heim, ereilte ihn der Tod. Xiv. Ludwig der Bayer (1314—1347) und Friedrich der Schöne (1314-1330). 1. Kampf um die Krone. Dreiundzwanzig Jahre nach dem Tode des Kaisers Rudolf von Habsburg kam es zu einer Doppelwahl. Ein Teil der Wahlfürsten wählte zum Kaiser den Herzog Ludwig von Bayern aus dem Hause Wittelsbach, der andere Friedrich den Schönen von Österreich, den Sohn Albrechts. Obwohl die beiden Gegner Jugendfreunde waren, führten sie nun sieben Jähre blutigen Krieg um die Kaiserkrone. In der Schlacht bei dem Städtchen Mühldorf am Inn (1322) wurde Friedrich gänzlich geschlagen und gefangen genommen; er legte sein Schwert in die Hand des tapferen Burggrafen Friedrich Iv. von Nürnberg. 2. Deutsche Treue. Friedrich kam als Gefangener auf die Burg Trausnitz. Nun war Ludwig Alleinherrscher, aber Friedrichs Brüder setzten den Krieg gegen ihn fort. Da entschloß sich Ludwig, ihm Versöhnung anzubieten. Friedrich, der schon drei lange Jahre gefangen saß, willigte gern ein. Er beschwor, auf die Krone zu verzichten und die von seinen Freunden besetzten Reichsgüter auszulieferu; auch versprach er, sich wieder zur Haft zu stellen, falls feine Brüder ihre Zustimmung versagten. Mit Wonne begrüßte Friedrich die lang entbehrte Freiheit; aber seine Verwandten waren nicht gewillt, auf Ludwigs Vorschläge einzugehen. Da kehrte Friedrich gemäß seinem Worte in die Gefangenschaft zurück^ Welch' herrliches Beispiel von deutscher Redlichkeit und Treue! Ludwig wurde davon so ergriffen, daß er Friedrich unter Thränen umarmte und ihn zu seinem vertrautesten Freunde machte. Er teilte mit ihm Wohnung, Tisch und selbst das Bett, ernannte ihn sogar zum Mitregenten, der in seiner Abwesenheit das Reich behütete. Xv. Städtebündnisse. Die freien Städte und die Reichsstädte waren in die Gebiete der Fürsten gleichsam eingebettet. Da sie durch ihren Handel reich wurden und an Wohlhabenheit die meisten Städte der. Fürsten übertrafen, so reizte ihre meist vereinsamte Lage die Fürsten häufig, sich ihrer zu bemächtigen. Jedenfalls legten die fürstlichen Nachbarn und besonders deren Lehensmannen, die Ritter, dem Handel dieser Städte große Schwierigkeiten in den Weg. Um nun diese Hindernisse möglichst zu beseitigen, schlossen sie sich zu Bündnissen zusammen, die vor allem den Zweck hatten, den Verkehr auf den Land- und Wasserstraßen zu sichern. Der bedeutendste Bund war die Hansa. Ursprünglich nur ein Bündnis der Städte Lübeck und Hamburg, breitete sie sich bald über ganz Norddeutschland aus. Von Amsterdam bis Reval waren alle wichtigen Hasen-
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