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1. Die mittlere und neue Welt - S. 37

1873 - München : Lindauer
37 -eüums auf, und von 717-730 wirkte der Hl. Korbknian teils zu Freising, teils zu Matjes an der Etsch für die Verbreitung das Christentums. Als der eigentliche „Apostel Deutschlands" wrrd der Benediktinermönch Winfried aus Westsex angesehen, der als Bischof Bonisazins genannt wurde. Er traf 716 in Deutschland ein, bekehrte die Friseu, Hessen (deren heilige Donnereiche bei Geismar durch seine eigene Hand gefällt wurde) und Thüringer, teilte Boioarien mit des Herzogs Odilo Zustimmung ht sechs Bistümer und stiftete allenthalben Kirchen, Klöster und Schulen. Vom Papste ursprünglich zum Bischof, dann zum Erzbischof von Germanien ohne bestimmten Sitz, und schließlich (748) zum Erzbischof von Mainz erhoben, legte er, nachdem er das Christentum in Deutschland zureichend begründet glaubte, seine Würde nieder und saud bei den Frisen, die er sämtlich für das Christentum zu gewinnen hoffte, den Martvrertod (755). Nach dem Hinaanae des hl. Bonifazins hat sich Kaiser Karl der Große um die Befestigung und Ausbreitung des Christentums m den germanischen Landen unsterbliche Verdienste gesammelt. Er bewog die Sachsen zur Annahme des Christentums und gründete zur Befestigung desselben acht Bistümer: Münster und Osnabrück-für die nördliche Hälfte von Westfalen (das südliche Westfalen kam zur Erzdiözese Köln), Paderborn und Minden für dreengern, Bremen, Verden und Hildesheim für die Ostfalen, und ^ alberstadt für die thüringischen Sachsen. Mit dem Christen-tume verbreitete sich das Klosterleben, das der hl. Antonrns um 305 in der ägyptischen Wüste ins Leben gerufen und dessen Schüler Pacho'mius fester begründet hatte, nach dem Abendlande, wo dasselbe durch den hl. Benediktus, Abt des von ihm gestifteten Klosters Mo nte-Kafsi^no bei Neapel, eine neue Gestaltung erhielt und in dieser bei den Deutschen willige Aufnahme fand. — Die Verfassung erfuhr zunächst durch das von den merovingischen Königen eingeführte Lehenswefen eine Änderung. Für Geschenke, anfangs bewegliche, später unbewegliche, verpflichtete sich der Freie einem Fürsten oder andern weltlichen oder geistlichen Großen zur unbedingten Ergebenheit, d. H. er wurde der Mauu oder Soldat des Fürsten oder Großen. Dieses Verhältniß hieß das Lehens-verhältniß, das Gut hieß Lehengut, der Verleiher war Lehensherr, der Empfänger Lehensmann (Basse, Vasalle). Anfangs erlosch der Lehens vertrag mit dem Tode des Lehensherrn oder Lehensmannes, und das Lehen fiel wieder zurück. Später gingen die Lehen auf Kinder, Kindeskinder und Verwandte über, anfänglich in männlicher Linie (Mannslehen), bald auch in weiblicher Linie (Kunkel- oder Rockenlehen). Eine weitere Umgestaltung erlitt die Verfassung unter den Karolingern vornehmlich durch zwei Maßregeln. Die erste dieser Maßregeln war das Svnodalgericht, ein geistliches Rüge-

2. Die mittlere und neue Welt - S. 87

1873 - München : Lindauer
87 Grad in Dunkel gehüllt. - Die Städteverfaffung, in Deutschland das Weichbild genannt, kam durch Vereinigung mehrerer kleinerer Gemeinden zu einer.h^adtgemeinde und durch die den Städten all-mählig gewährten Exemtionen 'und Hoheitsrechte zur Ausbildung. In Deutschland stellte der Stadtherr, z. B. der Bischof, für bte Civilgerichtsbarkeit einen Schultheiß, für bte Kriminal- und Polizeigewalt einen vom Kaiser mit dem Blutbanne, d. i. dem Rechte über Leben unb'tob, beliehenen Vogt an, der Burggraf hieß, wettn er zur Verteidigung einer nahen Burg gehalten war. Betbe, der Schultheiß und der Vogt, waren durch Schöffen beschrankt, welche der Vogt unter Zuziehung der in Freu und in gewerb-treibende Leibeigene geschiedenen Bürger aus der Zahl der frete n Grund eigen tümer wählte. Aus den Schöff en, mitunter auch aus den freien Bürgern, bildete sich da und dort ein Senat oder Ratsherrenkollegium, welches unter dem Vorsitze etnes oder zweier Bürgermeister allmählig die Gewalt der Schultheiß e und Vögte an sich brachte und diese ganz verdrängte. Das im 12. Jahrhundert begonnene Sammeln der St ädte g ewohn-het tut gab Veranlassung, daß auch Landesgewohnheiten oder sogenannte Landrechte schriftlich abgefaßt wurden. Dte erste größere Sammlung deutscher Rechte, Sachsenspiegel genannt, legte der sächsische Edelmann Eicke von Repgow zwischen 1215 und 1218 an; die zweite Sammlung der Art, wahrscheinlich von David aus Augsburg angelegt, ist das schwäbische Landrecht oder der Schwabenspiegel, der 1255 begonnen und 1290 vollendet wurde. Das Ritterwesen entstand durch die Absonderung derer, welche durch einen größeren eigenen Besitz oder durch größere Lehen in den Stand gesetzt waren, den Kriegsdienst zu Rosse zu letsten. Seine Ausbildung erhielt das Ritterwesen zunächst durch dte am Hose der Karolinger entstandenen Kriegsspiele, die allmahltg zu Reichsturnieren umgeschaffen wurden, und weiterhin durch die Kreuzzüge, aus welchen die drei geistlichen Ritterorden (s. S. 64) hervorgingen. Zur Aufnahme in den Rttt erst and mit den drei Abstufungen des Edelknaben oder Pagen (vom 7.—14. Jahre), des Knappen (vom 14.—21. Jahre) und des Ritters waren freie eheliche Geburt und Enthaltung^- -von bett mechanischen Beschäftigungen der gemeinen Leute erforderlich; auch mußte sich jeder zum Schutze der Ktrche und der Unterdrückten, zur Heilighaltung seiner Ehre und ztr einem höflich en Benehmen gegen die Frauen verpflichten. Schöffen genannt wurden. Als die Freien in der Folge fast überall einen Teil ihrer Rechte, darunter das Recht, im Namen des Kaisers oder Komgs zu richten, verloren, erhielt sich die Gewalt des alten Kaisergerichts nur m Westfalen, und zwar in den alten Mahlstätten, besonders zu Dortmund und Arnsberg, die Freistüle genannt wurden und ihre Befugmsse ttt gewissen Fällen über ganz Deutschland ausdehnten.

3. Die mittlere und neue Welt - S. 88

1873 - München : Lindauer
Vorzüglich drängte sich der Adel, welcher von kriegerischen Unternehmungen lebte, und die zu denselben Unternehmungen berechtigten L ehns-tz e s i tz er zum Ritterstande. Hatte in einer nicht adeligen Familie Vater, Sohn und Enkel den Ritterschlag erhalten, so zählte diese Familie zu den ritterbürtigeu Geschlechtern, die als niederer Adel einen eigenen Stand bildeten und zwischen dem alten oder hohen Adel und den nicht adeligen Lehensbesitzern in der Mitte standen. Der h o he Adel stand unmittelbar unter dem Kaiser, der niedere Adel war den Herzögen und Grafen untergeordnet. Zur Zeit der Kreuzzüge sagten sich viele Glieder des niederen Adels von der Herrschaft des hohen Adels los und begaben sich unmittelbar unter die Herrschaft des Kaisers und des Reiches. Ans diesen und dem höhen Adel bildete sich die unmittelbare Reichsritterschaft. Der normännische Titel Baron, der im 12. Jahrhundert aus Frankreich nach Deutschland überging, kam anfangs nur dem hohen Adel zu Das Streben nach Einignng, das sich im Ritterwesen zu erkennen giebt, offenbart sich gegen das Ende dieser^ Periobe in bett Ha nsen der Kaufleute, den Zünften (Gilben) der Handwerker, den Banbrüder-schasten, den Malervereinen, in den Eidgenossenschaften der Städte und des Adels, sowie in den Universitäten und ihren Landsmannschaften. — § 33. Wissenschaft, Litteratur, Kunst, Ackerbau, Heweröe und Kandel. Z)ie Wissenschaften wurden im Orient von bett Byzantinern Mb Arabern, im Abenblanbe von bett Arabern in Spanien und von den zum Christentum bekehrten Völkern eifrig gepflegt. Bei letzteren wurden die Wissenschaften, nachdem sie längere Zeit fast ausschließlich von Geistlichen und Mönchen (in den berühmten schulen zu St. Gallen, Korvey, Fulda, Paderborn, Hildesheim, Paris it. s. w.) betrieben worden waren, auch außerhalb der Klöster und Stifter gelehrt und namentlich durch die um 877 von Johannes Er?gena (d. i. zu Eri in Irland gebürtig) gegründete Scholastik gefördert, welche die Übereinstimmung der durch Christus geoffenbarten Lehre mit den von Aristoteles (s. Bb. I. S. 92) aufgestellten Denkgesetzen zu beweisen suchte. Die Scholastik spaltete sich frühzeitig in zwei Klassen, die Realisten ttttb Nominalisten; jene machten geltenb, daß die allgemeinen Begriffe (die Gattnngs- und Artbegriffe) nicht blos in den konkreten Dingen ttttb als empirische Vorstellungen (Abstraktionen aus bett realen Einzelbingen) Realität ober Wirklichkeit haben, sonbern zugleich Urgebanken seien, die sich in jeber Vernunft vor allem empirischen Denken und unabhängig von den realen Einzeldingen unmittelbar vorfinden, diese hingegen erklärten die allgemeinen Begriffe für reine Gedankendinge, für bloße Worte und Namen, für Abstraktionen aus den realen Einzeldingen. Den Gegensatz zur Scholastik bildete die schon zu Ende des

4. Die mittlere und neue Welt - S. 57

1873 - München : Lindauer
57 23aiern und erhob die gedachten Marken zu einem selbständigen Herzogtum (Österreich) für Heinrich Iasomirgo11 (1156). Bald nachher empfing der Herzog Wla^dislaw von Böhmen-, ... aus Friedrichs Händen die Königskrone. V v Auf dem zweiten Zuge nach Italien (1158—1162) brachte Friedrich das stolze Mailand zur Unterwerfung und ließ auf einem Reichstage in den ronkalischen Gefilden durch / ein Reichsgruudgefetz feststellen, wie weit die Rechte des Kaisers in den lombardischen Städten reichten. Die Mailänder pflichteten diesem Gesetze, welches dem Kaiser die Ernennung aller Konsuln in der Lombardei zuerkannte, bei, schritten aber, als Friedrich in Mailand die Konsuln einsetzen wollte, zur Empörung. Tief verletzt wandte sich Kaiser Friedrich gegen Mailand, eroberte und zerstörte es (1162) und zwang die Einwohner, sich in vier getrennten Flecken anzubauen. Gleichzeitig hatte eine mit der Wahl des Papstes Alexander Iii unzufriedene Partei einen Gegenpapst, Pa schal Iii, aufgestellt. Als Friedrich die Absicht verriet, als Schirmvogt der römischen Kirche den Streit zu entscheiden, sprach ihm Papst Alexander das Recht hiezu ab und schloß mit den Städten Oberitaliens einen Bund gegen thu. Den dritten Zug nach Italien (1163—1164) unternahm Fried rtch ohne Heeresmacht einzig zu dem Zwecke, die durch die Übergriffe seiner Beamten erregte Unzufriedenheit zu heben. Auf dem vierten Zuge nach Italien (1166—1168) nötigte Friedrich die Bevölkerung Roms, den Papst Pas chal Iii anzuerkennen, geriet aber bald in große Bedrängniß und entwich' mit einigen Vertranten heimlich über die Alpen. Sogleich führten die lombardischen Städte, die mit ihren Klagen über die kaiserlichen Statthalter nichts ausgerichtet hatten, die Mailänder in ihre Stadt zurück und erbauten gegen die Deutschen eine Festung, die sie dem Kaiser zum Trotz und dem Papste zu Ehren A.l essandri'a nannten. Auf dem fünften italienischen Zuge (1174—1178), welcher der Zerstörung Alessaudria's galt, ward Friedrich von dem Herzoge Heinrich dem Löwen, dem er den Besitz der Stadt Goslar nicht zugestehen wollte, treulos verlassen und in Folge dessen von den Lombarden (1176) bei Legn an o so entscheidend geschlagen, daß er mit Papst Alexander Iii zuerst den nachteiligen Waffenstillstand zu Venedig und spater (1183) den Frieden zu Konstanz schließen mußte, tu welchem er einen großen Teil der Hoheitsrechte in Italien preisgab. Der Urheber dieser Schmach, Heinrich der Lowe, ward nach des Kaisers Rückkehr ans Italien geächtet und aller Herzogtümer und Lehen verlustig erklärt (1180). Das Herzogtum Baien gab Friedrich , dem um ihn wolverdienten Pfalzgrafen Oito Vi von Wittels =

5. Die mittlere und neue Welt - S. 102

1873 - München : Lindauer
102 ein Papst aufgestellt wurde, so kam das unheilvolle päpstliche Schisma zum Vorschein, das erst auf dem Konzilium zu Konstanz (1414—1418) seine Beilegung gesunden hat. ■ Um den König Karl V von Frankreich, dessen Mutter Jutta eine Schwester Karls Iv gewesen, für das Haus Böhmen-Lnxemburg geneigt zu erhalten, ernannte Karl Iv dessen älteren Sohn, den Dauphin Karl, auf Lebensdauer zum Statthalter des deutschen Reiches über die Dauphin« oder das Delphinat und entließ so den zum Delphinat gehörigen größeren Teil des vormaligen Niederburgunds aus dem unmittelbaren Verbände des deutschen Reiches*). As Wenzel (1378—1400, f 1419), der seinem Vater Karl Iv ohne Widerspruch als deutscher König folgte, hatte von den böhmischen Erbgütern die Mark Brandenburg seinem Bruder Sigmund, und das Lausitzer Gebiet unter dem tarnen eines Herzog-t um s Görlitz seinem andern Bruder, Johann, überlassen müssen, ihm selbst war Böhmen, die Oberpsalz und Schlesien geblieben, wozu nach dem Ableben seines Oheims Wenzel (1383) noch das Herzogtum Luxemburg kam. Beim Beginne seiner Regierung zeigte sich Wenzel mild und weise und verkündete im Sinne der schwäbischen und fränkischen Städte, die mit den schweizerischen zur Aafrechthaltung der Ruhe in den „großen Bund" getreten waren, auf dem Reichstage zu Nürnberg im Jahre 1383 einen allgemeinen Landfrieden auf zwölf Jahre. Aber Herzog Leopold Iii vou Österreich, eine Neffe des bei Morgarten besiegten Leopold I (s. die Tafel Viii), störte bald den Frieden, indem er die Schweizer mit der Herrschaft Österreichs bedrohte. Er fiel in der Schlacht bei Dempach 1386, wo Arnold von Winkelried aus Unter-waldeu für die Unabhängigkeit der Schweiz den Heldentod starb. Zwei Jahre später (1388) erlitt Leopolbs zweiter Sohn,^ L e o p o l b Iv, der den Tod seines Vaters rächen wollte, durch die Schweizer eine Nieberlage bei Näfels. Der Krieg, welcher gleichzeitig zwischen den Fürst en und Städten des südwestlichen Deutschlands ausbrach, endete mit der Niederlage der letzteren. Das Heer der schwäbischen Stabte unterlag (1388) dem Grafen Eberhard Iii von Württemberg bei Döffingen, das der rheinisch ett Städte dem Pfalzgrafen Ruvreckt bei Worms. ' König Wenzel, der im Verlaufe biefer Kriege balb die eine, balb die aubere Partei begünstigt hatte, verfiel allmählich in die größte Sorglosigkeit und verband damit solche Grausamkeit gegen *) Den Titel „Dauphin" führte der jedesmalige Tronerbe Frankreichs seit dem Jahre 1349, wo der letzte Besitzer der aus der Grafschaft Vienne und einem Teile des alten Mederburgunds bestehenden Dauphin«, der Graf Hnm-bert Ii, der von dem in seinem Wappen befindlichen Delphin gewöhnlich „Dauphin" oder „Delphin" genannt wurde, sein ganzes Land an den König Philipp Vi von Fr ans reich gegen das Versprechen überließ, daß der jedesmalige Kronprinz als Herr der Dauphine Titel und Wappen des Dauphin führe, und die Herrschaft über die Dauphins nie mit der Krone vereinigt werde.

6. Die mittlere und neue Welt - S. 111

1873 - München : Lindauer
ihr Land nicht erzwingen konnte. Papst Julius Ii bewilligte ihm den Titel eines „erwählten römischen Kaisers", und seitdem führten die deutschen Könige mit Ausnahme Karls V, der noch von dem Papste (zu Bologna) gekrönt wurde, unmittelbar nach ihrer Krönung zu Aachen den „kaiserlichen Titel". An den Venetianern suchte Maximilian dadurch Vergeltung zu üben, daß er der gegen die wachsende Macht dieses Volkes gestifteten Ligue de Cambray beitrat, die sich bald daraus unverrichteter Dinge auflöste. 3 Dagegen gelang es Maximilian, die Hausmacht Österreichs durch Verheiratung seiner männlichen Nachkommen ansehnlich zu vermehren. -Sein Sohn Philipp vermählte sich mit Johanna, der Tochter Ferdinands des Katholischen und Erbin von Kastilien, und Karl, der erstgeborne Sohn Philipps, wurde nach dem Tode Ferdinands des Katholischen König von Spanien und aller seiner Neben l Ln der. Der andere Sohn Philipps, Ferdinand, heiratete Anna, die Schwester des Königs Ludwig Ii vou Böhmen und Ungarn (der Philipps Tochter Maria geehelicht hatte),,, und bahnte hiedurch den Anfall dieser zwei Reiche au das Haus Österreich an. Ein besonderes Verdienst erwarb sich Maximilian durch die Einführung des Post Wesens, dem er den Grafen von Thuru und Taxis als Reichspostmeister vorsetzte. ^ - § 36. Die große Kircheulrennung in und außer Deutschland. vr. Martin Luther, geboren zu Eisleben 1483, Augustinermönch in Erfurt und seit 1509 Professor der Theologie an der neuerrichteten Universität Wittenberg, war (seit dem Jahre 1515) in seinen öffentlichen Vorträgen von der Lehre der katholischen Kirche über die Rechtfertigung des Menschen abgewichen und nahm 1517 von den Predigten, welche der Dominikanermönch Setzet zur Erklärung des von dem Papste Leo X ausgeschriebenen Ablasses hielt, Veranlassung, an der Schloßkirche zu Wittenberg 95 Sätze (Thesen) anzuschlagen, welche viele Lehren der katholischen Kirche, darunter auch den Ablaß verwarfen. Papst Leo X ließ an Luther die Aufforderung ergehen, sich binnen 60 Tagen in Rom zu verantworten, gestattete aber auf die Verwendung des Kurfürsten Friedrich des We isen von Sachsen, daß Luther auf dem eben zu Augsburg versammelten Reichstage (1518) vor dem Kardinal Kajetan über seine Lehre Rechenschaft gebe. Aber weder der Kardinal Kajetan, noch der später gesandte päpstliche Kammerherr Miltitz konnten Luthers zum unbedingten Widerrufe bewegen. Nicht minder erfolglos war die Disputation, welche vr. Eck, Professor der Theologie zu Ingolstadt, mit Luther und dessen Gesinnungsgenossen Karl stadt zu Leipzig hielt (1519). Als nun (1520) auf Dr. Ecks Betreiben

7. Die mittlere und neue Welt - S. 109

1873 - München : Lindauer
109 für einen Einfall in fein Gebiet züchtigen wollte. Er erhielt denselben bewilligt, vermuthlich gegen die Zusage, seine Tochter Maria dem kaiserlichen Prinzen Maximilian zur Ehe zu geben. Der Herzog von Lothringen war schon nach drei Monaten bezwungen, aber er eroberte, als Karl der Kühne 1476 bei Grans on und bei Murten (frzf. Morat) von den Schweizern besiegt worden war, fein. Land wieder und wurde in der Behauptung desselben von den Schweizern unterstützt. Karl der Kühne suchte dem Herzoge Renatus die Stadt Nancy „wieder zu ent: Teilen, ward aber zur Flucht genötigt und beim Ubergange über einen zugefrornen Sumpf erschlagen (1477). Kurz daraus vermählte sich Maximilian mit Maria vvn Enrgnnd, gelangte aber erst durch den Sieg, den er 1479 hei Gninegate über den König Ludwig Xi von Frankreich gewann, in den Besitz der bnrgnitdifchen Länder mit Ausnahme des eigentlichen Herzogtums Burgund, welches Frankreich als erledigtes Lehen eingezogen hatte. Als Maria 1482 starb, schlossen Me deutfchburgun-difchen Stände auf eigene Hand zu Arras mit Frankreich einen Vergleich, erkannten aber die _ vormundschaftliche Regierung Maximilians für seinen Sohn Philipp an. Des Kaisers Freude über die Erwerbung seines Lohnes trübten zwei Kriege mit dem Ungarnkönige Mathias Korvinns, der schließlich (1485) die Stadt Wien einnahm und den Kaiser aus Niederösterreich verjagte. Der Flüchtige begab sich nach Schwaben und lebte dort von den Anleihen und Geschenken, welche ihm die Reichsstädte und Klöster zukommen ließen. Nach dem Tode des Mathias Korvinns (1490) eroberte des Kaisers Sohn Maximilian Niederösterreich zurück, mußte es aber geschehen lassen, daß die Ungarn ihre Krone nicht ihm, sondern seinem Vetter Wladislaw Ii, der 1471 dem Georg' Podebrad als König Böhmens gefolgt war (f T. Viii), übertrugen. Nach Friedrichs Iii Tode bestieg fein Sohn Maximilian I (1493—1519) den deutschen Tron. Dieser strebte vornehmlich drei Dinge an: Schwächung der türkischen Mackt, Wiederherstellung des königlichen Ansehens in Deutschland und Italien und Vermehrung der österreichischen Hausmacht. An der Erreichung des ersten Zieles ward er teils durch die in Italien herrschenden Wirren, teils durch die mangelhafte Unterstützung der deutschen Reichsstände gehindert. Um das königliche Ansehen in Dentfchla nd herzustellen, hob er auf dem Reichstage zu Worms (1495) das Fehderech t unbedingt auf und gebot bei Strafe der Reichsacht ewigen Land-frieden. Zugleich fetzte er in Frankfurt ein Reichskammergericht ein, welches in allen Streitigkeiten der Reichsgüeder die erste und letzte Behörde für alle unmittelbaren, und die zweite

8. Die mittlere und neue Welt - S. 184

1873 - München : Lindauer
184 von Ostindien gab, gründete mehrere Kolonien auf den Küsten von Malabar und Kor otncvnbel, später auch auf den indischen Inseln. b. Die Franzosen besetzten zu Anfang des 16. Jahrhunderts Newfoundland und Neuschottland (Akadien) und 1524 nahm der in französischen Diensten stehende Italiener Giovanni Berazini ganz Canada unter dem Namen Nenfrankreich für König Franz I in Besitz (f. die Entdeckung dieser Gebiete bei 1. a). e. Die Holländer, welche 1579 die Herrschaft Spaniens abschüttelten (S. 149) und seit dieser Zeit den Handel mit dem Orient selbständig betrieben (die 1602 von den Generalstaaten privilegierte oft indische Kompagnie), entrissen den Portugiesen die Molukken, Malaie ca und Ceylon, vertrieben sie aus Jap an, nahmen ihnen die wichtigsten Plätze auf den Küsten von Ma laba'r und Koromandel und entdeckten um die Mitte des 17. Jahrhunderts das Festland von Australien nebst den Inseln Van-diemensland und Neuseeland. Guropa im unbestrittenen besitze der Weltherrschaft. I. Deutschland vom westfälischen Frieden bis auf die Gegenwart, 1648-1873. § 57. Die Ereignisse vom Westfälischen Isrieden öis zum spanischen (£rß- Kaiser Ferdinand Iii regierte nach Abschluß des westfälischen Friedens noch neun Jahre (f 1657) und hatte seinen ©ohn Leopold I (1658—1705) zum Nachfolger. Unter diesem erlangte der Reichstag, welcher damals 240 Reichsstimmen zählte und in zwei Körperschaften (Corpus Catholicorum und Corpus Evan-gelicorum) geschieden war, immerwährende Dauer (1663) mtb wurde feitbem nicht mehr vom Kaiser und den Reichs stäuben persönlich besucht, fonbern durch beten. Abgeorbnete, welche stän-big in Regensburg weilten. Leopold liebte den Frieden, mußte aber beständig Krieg führen, zu dem ihn die Franzosen, Türken und die mißvergnügten ungarischen Magnaten abwechselnd nötigten. Der Großfürst Kemeny von Siebenbürgen, den ein von den Türken ernannter Großfürst zu verdrängen suchte, wandte Vierter Aöschnill folgekrieg, 1648-1701. Erster Tnrkenkrieg, 1664.

9. Die mittlere und neue Welt - S. 168

1873 - München : Lindauer
168 fanb zu Wien, Köln und Ingolstadt fast zu gleicher Zeit Eingang und erlangte bald auch in Trier, Mainz, Würzbura und Dillinaen bleibende Sitze. 8 ö An der Ausbreitung des Christentums unter den , Heiden, namentlich in Liudostau. Hinterindien, Tibet, China, Japan, sowie iu dem neu entdeckten Weltteile Amerika, haben die Mönche Deutschlands aus dem Orden der Dominikaner, Franziskaners Kapuziner, Augustiner, Karmeliten und Jesuiten regen Anteil genommen. Um dem durch die Eut-deckuugeu der Spanier und Portugiesen angeregten Mission^ wesen eine dauerhafte Grundlage zu geben, gründete Papst Gregor Xv (1622) die Propaga^uda in Rom, mit welcher Papst Urban Viii (1637) ein großes Seminar zur Heranbildung von Missionären verband. Der Länderbestand erfuhr während dieser Zeit manche erhebliche Veränderung.^, ^n Italien beschränkte sich das Ansehen der Kaiseraus eilte Oberlelsn shoheit, die nicht immer mit Nachdruck geltend gemacht wurde. Entschieden nachteilig war es für Deutschland , Jjöfc die Proju.mtue, Frau che-Comte, Orange und Bison allmählich an Frankreich, die Stadt Avignon und die Grafschaft V e n a i s s aln aber an den P a p st kamen und daß sich die Schweiz^d<r Oberhoheit Deutschlands entzog. Die Markgrafschaft Bra n d'enb nrg kam 1323 an das Haus Wittelsbach, 1373 an das Haus Böhmen-Luxemburg uuv 1417 an den Burggrafen Fr i ebrich Yi von Nstptberg. Ä st er-veich, welches Friedrich Iii zum Erz lserz ogtum erhob, wctfb durck) Kärnthen und Tirol vergrößert und blieb bei dem Ham burgischen Hanse. Iu Sachsen-Lauen bürg wurde eine welsische Nebenlinie bis 1689 bedeutend. Mecklettbnrg, welches durch Heinrid)s des Löwen Ädjtmtg (1180) zur Selbständigkeit gelangte, erhob Karl Iv (1348) zu einem Herzogturn. Lothringen erlangten die einzelnen Fürsten bei der Abnahme des Ansehens der deutschen Könige noch früher, als in Dentsd)land, die Unmittelbarkeit und sogar die weibliche Erbfolge. In Oberlothringen gewannen bald das Erzbistum Trier, die Bistümer Metz, Toul und Verdun, sowie die unmittelbaren Grafen von Luxemburg, Saarbrück und Salm an Macht und Einfluß. Dasselbe war in Niederlothringen, dessen Hauptstadt Brabant war, mit dem Erzbistum Köln, den Bistümern Utrecht und Lüttich, den Grafschaften Flandern, Hennegau, Jülich, Kleve, Berg und mehreren aufblühenden Reichsstädten der Fall Alle diese überbot durch Vergrößerung das burguudische Reick), welches nach Karls des Kühnen Tode an das Haus Habsburg fiel. Aber die größte und zugleich nachteiligste Veränderung des deutschen Territorialbestandes war die, welche der westfälische Friede mit sich führte (s. S. 125 u. 120).

10. Die mittlere und neue Welt - S. 170

1873 - München : Lindauer
170 peinliche Halsgerichtsordnung von 1532 und die L577 unter Kaiser Rudolf Ii verbesserte Polizeiordnung. — In Frankreich erhob sich die königliche Gewalt durch größeren Ländererwerb, durch die stehenden Armeen und die fremden Söldner; neben ihr bildete sich allmählig auch eine Hofaristokratie. Die Parlamente mischten sich noch nicht in die Regierungs- und Finanzangelegenheiten. — E n g-lands Verfassung erhielt durch die 1343 erfolgte Teilung des Parlamentes in zwei Häuser (s. S. 136) mehr Festigkeit. — In Kastilien und Aragonien wurde seit der Vermählung Ferdinands des Katholischen mit Jsabella die königliche Macht bedeutend verstärkt und das Ansehen der Stände vermindert. — Auch in Portugal ward die Macht des Adels geschwächt, dagegen aber das Ansehen der Krone teils durch kräftige Regenten, teils durch auswärtige Entdeckungen und die vielen Hilfsquellen, welche ihr dieselben eröffneten, bedeutend erhöht. — In den nordischen Reichen wurde die Freiheit der unteren Stände vernichtet, seitdem der hohe Adel sich immer ansehnlichere Rechte verschaffte, wozu die inneren Kriege und die Fehlgriffe der Regierungen hinlängliche Veranlassung darboten. — In Polen und Ungarn ward die Monarchie ebenfalls durch den Adel beschränkt, und da diese Reiche Wahlreiche blieben, so konnten die Versuche einiger kriegerischer Fürsten, ihre Macht zu erhöhen, nur größere Einschränkungen ihrer Nachfolger herbeiführen. In Polen gab es keinen dritten Stand, wol aber Prälaten, Magnaten und Landboten vom Adel, und daher zwei Kammern. In Ungarn aber erschienen seit 1405 auch Abgeordnete der Städte auf den Reichstagen. — In Rußland bildete sich nach der Abschüttelnng des mongolischen Joches eine unumschränkte Monarchie. — Die Republiken Italiens erlitten vielfache Veränderungen: teils verwandelten sich dieselben in strenge Aristokratien, teils brachten einzelne reiche oder kriegerische Bürger die höchste Gewalt an sich. - Das Kriegswesen erlitt in diesem Zeiträume eiue gänzliche Umgestaltung, seitdem man den Gebrauch des Schießpulvers kennen lernte, fing man an, neben der Lehenmiliz auch geworbene und besoldete Truppen, sogenannte Söldner, zu gebrauchen und zugleich den Soldatenstand von anderen Ständen zu trennen. Da persönlicher Mut und Kraft des Armes gegen die von fernher treffenden Kanonen und Musketen nichts ausrichteten, so konnte sich das Rittertum, welches vornehmlich der persönlichen Tapferkeit seine hervorragende Stellung zu verdanken hatte, nicht mehr erhalten. Im fünfzehnten Jahrhunderte hörten die Turniere auf, und der Glanz des Ritter-tu ms erbleichte vor dem Lichte der Gelehrsamkeit, welches von den Universitäten ausging. § 55. Wissenschaft, Litteratur, Kunst, Landvau, Kerveröfleiß und Kandel. Iür wissenschaftliche Bildung zeigte sich allenthalben große
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