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1. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 63

1880 - Essen : Bädeker
Das Mittelalter bis zum Erlöschen der Hohenstaufen. 63 aber kein Unberechtigter sich einschleiche, wurden die Wappen als sinnbildliche Andeutung der Namen und Geschlechter eingeführt. — Der Waffendienst und die Rittersitte erforderten lange und sorgfältige Vorübung, weshalb der junge Adelige zuerst als Edelknabe und später, zwischen seinem 15.—18. Jahre, als Knappe einem angesehenen Ritter treu dienen und ihn zum Turnier und in den Kamps begleiten mußte. Hatte er nach einer meist siebenjährigen Lehrzeit Proben seiner Waffentüchtigkeit und seines makellosen Lebens abgelegt, so leistete er unter großen Feierlichkeiten die Rittergelübde und erhielt dann durch den Ritterschlag die Ritterwürde. Der Dienst und Schutz der Frauen gehörte zu den heiligsten Pflichten des Ritters. Unter den edeln Fürstinnen dieser Zeit ragt besonders die heilige Elisabeth hervor, die Gemahlin des Landgrafen Ludwig Iv. von Thüringen. In aufopfernder Selbstverleugnung widmete sie ihr Leben der Pflege von Aussätzigen und ertrug nach dem Tode ihres Gemahls ihr hartes Schicksal in Demut und Geduld. Das Städtewesen. Die deutschen Städte, deren Zahl unter den Hohenstaufen sehr ansehnlich vermehrt wurde, zerfielen in Reichsstädte, die unmittelbar unter dem Kaiser standen, und in Landstädte, welche einem Landesfürsten oder einem geistlichen Herrn Unterthan waren. Mit der Zeit erhielten die Stadtgemeinden gewisse Hoheitsrechte, wie städtische Gerichtsbarkeit und Markt- und Stapelrecht. Die Einwohner der freien Reichsstädte bestanden aus den Patriziern, aus denen allein die Beamten gewählt wurden, und die also das Stadtregiment führten, und aus zinspflichtigen Gewerbs- und Ackerleuten, die keinen Anteil an den bürgerlichen Rechten besaßen. Doch thaten sich die Handwerker bald in Zünften zusammen und erkämpften in den meisten Städten Anteil am Stadtregiment. Die Zünfte zogen unter der Leitung ihrer Zunftmeister ins Feld und schützten das Gemeinwesen nach außen, sodaß bald auf ihnen die Kraft des Städtewesens. beruhte. Mit dem Wohlstände kehrte auch gesellige Heiterkeit und Lebenslust in die Mauern der Städte ein. (Zunft-tänze, Maispiele, Schützenfeste.) Die Kunst» Durch die Begeisterung des Rittersinnes erwachte der Minnesang; die lyrische Dichtung der Deutschen zeichnete sich vor den provencalischen Troubadours durch eine reinere und tiefere Auffassung der Minne aus (Walter von der Vogelweide). Im Epos wurden jedoch vorzüglich ausländische und zum Teil auch antike Stoffe besungen: Karl der Große und Roland nach französischen Vorbildern, König Artus mit seiner Tafelrunde nach britischen Sagen, an welche sich die tief-sinnige Legende vom „heiligen Gral" knüpfte; außerdem die Alexandersage vom Geistlichen Lamprecht und der Trojanerkrieg von Heinrich von Velde k. Am berühmtesten wurden

2. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 102

1880 - Essen : Bädeker
102 Die neue Zeit bis zur französischen Revolution. der äußersten Schwäche. Der Kurfürst vermochte weder feine rheinischen Besitzungen zu behaupten, noch seine Ansprüche auf Pommern durchzusetzen, das alten Verträgen zufolge Beim Tode des kinderlosen Herzogs an Brandenburg hätte fallen müssen. Während des dreißigjährigen Krieges schwankte er ratlos zwischen den Parteien. Abwechselnd durchzogen daher schwedische und kaiserliche Truppen das Land, sogen dasselbe aus und zwangen dem Kürfürsten ihre Bundesgenossenschaft auf. Trotz 1640 dieser Wirren gelang es dem großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm, k'8 sich in den sichern Besitz seiner Lande zu setzen und dieselben 1688. ^rch neue Erweisungen zu vermehren. (S. Forts, in §. 87.) B. Preußen. Wir haben die Schicksale des Ordenslandes Preußen in §.56 Bis zur unglücklichen Schlacht Bei Tan ne n-Berg 1410 gegen Jagello von Polen verfolgt. Der Orden schien verloren. Da rettete ihn der tapfere Komtur Heinrich von Plauen von dem drohenden Untergang, indem er in Marienburg alle Angriffe der Polen auf das tapferste abschlug. Er wurde nun zum Hochmeister gewählt und schloß mit Polen den ersten Frieden zu Thorn, welcher das Ordensgebiet nur wenig verkürzte. Aber die Zustände im Innern wurden durch Parteiungen der Ritter selbst und die Widerspenstigkeit der Unterthanen immer bedenklicher, auch der Krieg mit Polen erneuerte sich. Völlige Erschöpfung zwang den Orden zu dem zweiten Frieden zu Thorn (1466), in welchem er Westpreußen mit den Städten Danzig, Thorn, Elbing, Marienburg und den Bistümern Kulm und Ermland an Polen abtrat, Ostpreußen aber als polnisches Lehen behielt. 1511 erwählte der Orden den Markgrafen Albrecht von Brandenburg-Ansbach zum Hochmeister. Albrecht faßte den Entschluß, nach Luthers Rat dem Könige von Polen als weltlicher Herzog zu huldigen. So kam am 8. April 152 5 der Friebe von Krakau zu staube, und durch König Sigismnnb I. von Polen würde 1525. Albrecht mit Preußen als einem weltlichen Herzogtum belehnt. Sein Sohn Albrecht Friedrich zeigte bald Spuren von Schwermut. Dessen Tochter Anna würde mit Johann Sigis-ntunb von Braubenburg vermählt (s. S. 101), welcher 1609 die Vormunbschast über seinen blöd sinnigen Schwiegervater erhielt und 1611 mit Preußen förmlich belehnt wurde. Nach dem Tode 1618. Albrecht Friedrichs fiel Preußen an Brandenburg. §. 87. Aortsetzurrg bis auf Irre brich den Großen. 1640 Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst, erweiterte feinen b's Länderbesitz bebeutenb durch den westfälischen Frieden. Er 1688. toar e§^ ^r, wie wir in §. 83 gesehen haben, inmitten einer jämmerlichen Zeit, allein die deutsche Ehre aufrecht hielt und den preußischen Namen durch ganz Europa berühmt machte.

3. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 75

1880 - Essen : Bädeker
Das Mittelalter bis zur Reformation. 75 Ostküste Asiens, weshalb er dieses auf westlichem Wege gefundene, vermeintliche Indien auch Westindien nannte. Der neue Erdteil 'erhielt nun nicht seinen Namen von Columbus, seinem Entdecker, sondern von dem Italiener Amerigo Vespucci, welcher durch seine Reiseleschreibungen dem Abend-lande eine genauere Kunde desselben vermittelte. (Amerika.) Durch Kolumbus war ein neuer Heldengeist geweckt worden. Alle mutvollen Männer zogen aus neue Entdeckungen und Eroberungen aus, um Ruhm und Gold zu ernten. — Balboa überstieg die gebirgige Landenge von Panama und entdeckte von hier aus den großen Ocean. Magellan sand die nach ihm benannte Verbindungsstraße zwischen dem atlantischen und stillen Ocean, und eins seiner Schiffe vollendete, nachdem er selbst auf den Philippinen erschlagen worden war, die erste Weltumsegelung 1520. Ferdinand Cortez eroberte Mexico 1520 (Montezuma), und Pizarro unterwarf das goldreiche Peru (1530), wobei ihm ein Thronstreit zweier Fürsten zu statten kam. (Inka.) An Stelle der alten Hauptstadt Cuzco legte er Lima an. — Sein Genosse Almagro entdeckte und eroberte Chile. Die Macht und der Umfang des spanischen Reichs stieg durch diese Entdeckungen auf eine außerordentliche Hohe, und die spanischen Könige schwelgten nun im Überflüsse ihrer Schätze. Die Behandlung der eingebornen Indianer durch die neuen Eroberer war höchst grausam; sie wurden zu Sklavendiensten gebraucht, denen ihre Körperkraft nicht gewachsen war. Daher zog man später auf den Rat des menschenfreundlichen Priesters Las Casas die starken Neger Afrikas vor, woraus der Sklavenhandel entstand. Die Entdeckung der neuen Welt und die Einführung fremdländischer Erzeugnisse und Lebensmittel, wie Kartoffeln, Kaffee, Thee, Zucker, welche uns zu unentbehrlichen Bedürfnissen geworden sind, war für die europäischen Sitten und die europäische Lebensweise von den größten Folgen. Reiche Schätze an Gold und andern edeln Metallen strömten nach Europa und erhöhten die Bedeutung des Geldes, aber auch die Preise aller Bedürfnisse. — Der Handel nahm eine ganz andere Richtung, und wie bisher die italienischen Handelsstädte, so wurden jetzt die westlichen Staaten, Portugal, Spanien, die Niederlande und etwas später England, der Mittelpunkt des Verkehrs. Den bleibendsten und reinsten Gewinn trugen jedoch die Wissenschaften davon, besonders die Natur- und Erdkunde. — Während dieser großen Ereignisse regierte in Deutschland Kaiser Maximilian I. Auf einem Reichstage zu Worms stiftete 1493 er den ewigen Landfrieden, durch welchen das Fehderecht Bi§ ausgehoben und jede bewaffnete Selbsthilfe mit der Reichs- lo!9 acht bedroht wurde. Zur Schlichtung der Streitigkeiten zwischen

4. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 76

1880 - Essen : Bädeker
1519 bis 1556, 76 Die neue Zeit bis zum westfälischen Frieden. den einzelnen Reichsgliedern errichtete er das Reichskammergericht und teilte das Reich in 10 Kreise. Es waren der österreichische Kreis, der baierische, der schwäbische, der fränkische, der kurrheinische oder niederrheinische, der oberrheinische, der ober-sächsische, der niedersächsische und der Lurgundische Kreis. — Seinen Sohn Philipp vermählte Maximilian mit der spanischen Infantin Johanna, der Tochter des Königs Ferdinand von Aragonien und der Königin Jsabella von Castilien. Durch diese Heirat wurden die Leiden spanischen Reiche vereinigt, und Maximilians Enkel Karl I. war König von ganz Spanien und Herr der Niederlande. — Maximilian vereinigte in seiner schönen, hoheitvollen Gestalt noch einmal alle Tugenden des Rittertums, große persönliche Tapferkeit, die bis zur Tollkühnheit ging (Martinswand), eine edle Begeisterung für alles Hohe und Schöne und Liebe für Künste und Wissenschaften, weshalb man ihn auch den „letzten Ritter" genannt hat. — Deutschland verdankt diesem Kaiser die Einführung der Posten, deren Leitung ihrem Erfinder, dem Herrn von Thurn und Taxis, übertragen wurde. — In seinen letzten Lebensjahren erlebte Maximilian noch den Anfang der Reformation. — Auf ihn folgte sein Enkel Karl V. Iii. Abschnitt. P 11 neue Zeit. Von der Reformation bis zur französischen Revolution. 1517-1789. Erste Periode. Bis zum westfälischen Frieden. 1648. §. 70. Kart V. Karl V. besaß außer Spanien und den Niederlanden auch Neapel und Sicilien. Die österreichisch-habsburgischen Länder überließ er später seinem Bruder Ferdinand. — Gleichzeitig mit ihm herrschte in England Heinrich Viii. aus dem Hause Tudor und in Frankreich Franz I. aus dem Hause Valois. Franz I. hatte selbst nach der deutschen Kaiserkrone gestrebt und fand in Karl V. einen erbitterten Gegner, als dieser die Herausgabe des seiner Großmutter Maria entrissenen Burgund verlangte. Zugleich machte Karl die alten Hoheitsrechte des deutschen Kaisers

5. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 59

1880 - Essen : Bädeker
Das Mittelalter bis zum Erlöschen der Hohenstaufen. 59 kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Es hatten sich nämlich im Laufe der Zeit viele lombardische Städte, vor allen Mailand, von ihren geistlichen und weltlichen Herren freigemacht und wollten diese Unabhängigkeit auch dem Kaiser gegenüber ertrotzen. — Auf seinem ersten Zuge erhielt Friedrich in Rom die Kaiserkrone, auf dem zweiten demütigte er Mailand und hielt einen glänzenden Reichstag auf der roncalischen Ebene bei Piacenza ab, auf welchem er seine Hoheitsrechte über Italien noch einmal steststellen ließ. Doch das widerspenstige Mailand nötigte ihn zu einem dritten Zuge, auf welchem er die Stadt zerstörte. — Bald aber riefen ihn neue Unruhen zu einem vierten Zuge nach Italien. Mailand hatte sich wieder aus den Trümmern erhoben und mit den übrigen kaiserfeindlichen Städten den lombardischen Städtebund gegründet, auf dessen Seite auch Papst Alexander Iii. stand, dem zu ehren eine neu angelegte Trutzfestung Alessandria benannt wurde. Friedrich rückte bis Rom vor, aber die Pest ergriff sein Heer, und mit dem geringen Reste eilte der Kaiser nach Deutschland zurück, wobei er nur durch die Treue und Hingebung des Ritters Hermann von Siebeneichen der Gefangenschaft entging. — Da Friedrich durch die deutschen Angelegenheiten vielfach beschäftigt wurde, so konnte er lange Zeit nicht an die Wiederherstellung seines Ansehens in Italien denken. Als er endlich hier wieder erschien, erlitt er, weil Heinrich der Löwe ihm treulos die Heerfolge versagte, eine schwere Niederlage bei Legnano (1176). Er schloß nun mit dem Papste und den Städten einen ihm nicht ungünstigen Frieden und kehrte nach Deutschland zurück, um Heinrich den Löwen zu züchtigen, der unterdes seine Herrschaft über die slawischen Stämme in Mecklenburg und Pommern ausgedehnt hatte. Friedrich sprach die Reichsacht über ihn aus und verlieh das Herzogtum Baiern dem ihm treu ergebenen Otto von Wittelsbach, dessen Geschlecht noch heute dort regiert, Sachsen aber wurde zerstückelt, den Hauptteil (Westfalen) erhielt der Erzbischof von Köln, den Teil an der Elbe Albrechts des Bären Sohn Bernhard als Herzogtum Sachsen mit der Hauptstadt Wittenberg. Heinrich der Löwe, welcher drei Jahre in England in der Verbannung lebte, erhielt nach seiner Rückkehr seine Erbländer Braunschweig und Lüneburg zurück. — Nachdem Kaiser Friedrich alle seine Feinde bezwungen, hielt er zu ehren seiner Söhne, welche in die Ritterschaft aufgenommen werden sollten, ein prachtvolles Fest in Mainz, von dessen Glanz und Herrlichkeit die Dichter noch lange zu erzählen wußten, und unternahm dann den dritten Kreuzzug, auf welchem er feine Heldenlaufbahn beendete.

6. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 64

1880 - Essen : Bädeker
64 Das Mittelalter bis zur Reformation. der^ schwärmerische Wolfram von Eschen Lach durch den „Parzival" und der weltmännische Gottfried von Straßburg durch „Tristan und Jsolt". In diesem Zeitalter wurden indessen zugleich auch die unter dem Volke schon längst verschollenen nationalen Sagen verschiedener Stämme aus den Zeiten der Völkerwanderung zu einem großen Epos, dem „Nibelungenlied", zusammengeschmolzen, welchem „Kudrun" würdig zur Seite steht. Dritte Periode. Bis zur Reformation 1517. §. 60. Das Interregnum. — gtuboff von Kaösöurg. Nach dem Tode Friedrichs Ii. trat in Deutschland vollständige Anarchie ein. Recht und Gesetze wurden mißachtet, und nur der Starke konnte seinen Willen durchsetzen (Faustrecht). — Der Ritterstand entartete immer mehr, aus den Kämpfern Christi wurden Raubritter und Wegelagerer. Jeder suchte sich mit Gewalt aus Kosten des andern zu bereichern. Der Erzbischof von Köln suchte der allgemeinen Rechtlosigkeit in Westfalen durch Einführung einer geheimen Justiz, das sogenannte Femgericht, entgegenzuarbeiten, und die Städte, deren Handelszüge auf Straßen und Flüssen überfallen und ausgeraubt wurden, thaten sich in Bündnissen zusammen, um sich gegenseitig gegen die adeligen Räuber zu schützen. Das größte von diesen Städtebündnissen war die Hansa, welche allmählich achtzig Städte umfaßte, deren Haupt Lübeck war. Ihr mächtiger Einfluß erstreckte sich auch auf die nordischen Königreiche Dänemark, Schweden und Norwegen. Ebenso entstand unter der Leitung von Mainz und Worms der rheinische Städtebund. In dieser Zeit allgemeiner Verwirrung strebten zwei fremde Fürsten nach der deutschen Kaiserkrone: der englische Prinz Richard von Eornwallis und der König Alfons von Castilien, jeder von einer Fürstenpartei unterstützt. Aber keiner von Leiden brachte es zu einigem Ansehen und Einflüsse. Diese Zustände hatten viele Fürsten benutzt, um sich landesherrliche Rechte anzueignen. Um nun das Erworbene nicht wieder einzubüßen, wählten die großen Fürsten, welche später Kurfürsten 1273 hießen, den Grafen Rudolf von Habsburg, weil er ihnen nicht brs mächtig genug dünkte, um die Fürstengewalt zu beschranken, 1291. und doch kräftig genug, um der Anarchie zu steuern und geordnete Zustände im Reiche wieder herzustellen. Er zeichnete sich durch aufrichtige Frömmigkeit, bürgerliche Einfachheit und strenge Rechtschaffenheit aus, besaß aber nur mäßige Stammgüter in der Schweiz und im Elsaß. Er führte siegreiche Kämpfe gegen den

7. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 67

1880 - Essen : Bädeker
Das Mittelalter bis zur Reformation. 67 bad), förderte Ackerbau und Gewerbefleiß. In Prag errichtete er die erste deutsche Universität (1348). Bei der um diese Zeit im Reiche wütenden Pest, der „schwarze Tod" genannt, rief Karl den Papst an, dem Unwesen der „Geißelbrüder" ein Ende zu machen, und trat auch den Verfolgungen der Juden, welche man der Brunnenvergiftung beschuldigte, entgegen. Durch Heirat und Verträge erweiterte Karl seine Hausmacht, indem er Schlesien und die Lausitz erwarb. Auch die Mark Brandenburg brachte er an das luxemburgische Haus. — Von ihm rührt das unter dem Namen der „goldenen Bulle" bekannte Reichsgruudgesetz her (1356), durch welches die Ordnung bei der Kaiserwahl festgestellt wurde. Die sieben Kurfürsten waren drei geistliche, nämlich die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, und vier weltliche: der König von Böhmen, der Pfalzgraf am Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Den Kurfürsten wurden große Vorrechte eingeräumt, und darum suchten die anderen Fürsten ihre Macht dadurch zu erweitern, daß sie freie Reichsstädte, die in ihren Gebieten lagen, zu unterthänigen Landstädten herabzudrücken strebten; deshalb suchten sich die Reichsstädte, sowie auch der Adel, durch Verbindungen zu stärken. — Unter Karl Iv. verlor in Italien die kaiserliche Macht alles Ansehen, obgleich er nach Rom zog und die Kaiser-krönung empfing. Dort hatte ein Manu aus dem Volke, Cola Rienzi, vorübergehend als „Tribun" die Macht au sich geriffelt, fiel aber bald wegen seines Übermuts als Opfer der Volkswut.-Es folgte Karls ältester Sohu Wenzel, an Geist und 1378 Willen schwach und den schwierigen Verhältnissen durchaus nicht 6is gewachsen. Er ließ sich von seinem Jähzorn zu Gewaltthäter: ^00. und Grausamkeiten hinreißen (Johann Nepomuk) und war dem Trünke ergeben. Das Fehdewesen blühte wieder aus, und die Anarchie war so arg, daß die Städte in Schwaben und Franken zur Abwehr des Raubadels den schwäbischen Städtebund schlossen, dessen erbittertster Gegner Eberhard der ©reiner von Würtemberg war. So entstand ein großer Städtekrieg, in welchem die Städte zuerst bei Reutlingen siegten, dann aber bei Dösfingen entschieden geschlagen wurden. Desto siegreicher kämpften um diese Zeit die Schweizer Eid geirossen gegen Herzog Leopold von Österreich in der Schlacht bei Sempach (S. 65). — Wenzels Ansehen im Reiche sank uuter diesen Händeln, bei denen er sich ganz unthätig zeigte. Darum erfolgte seine Absetzung, „weil er der Kirche nicht zum Frieden geholfen, die Rechte des Reiches vergeudet, den Landfrieden nicht gehandhabt und in Böhmen grausam und tyrannisch regiert habe". — Der erste Punkt dieser Beschuldigungen bezog sich auf die in der Kirche ausgebrochene Spaltung (Schisma); die Römer drangen nämlich darauf, daß der Papst seinen Sitz

8. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 69

1880 - Essen : Bädeker
Das Mittelalter bis zur Reformation. 69 §, 65. Albrecht Ii. und Kriedrich Iii. Mit Sigismund erlosch das luxemburgische Haus und die Fürsten wählten seinen Schwiegersohn Albrecht Ii. von Österreich. 1437 Von nun an blieb die deutsche Kaiserkrone bei dem österrei chisch-h ab sbur gischen Hause. Seine Regierung war die kürzeste, und es folgt nun die längste, aber auch schwächste unter Friedrich Iii. Unter seiner unthätigen Regierung wählten 1440 sich die Ungarn und Böhmen eigene Könige, und die' Türken, welche 1453 Konstantinopel eroberten, verheerten selbst die kaiser- "Pölich en Stammlande ungestraft. Die Landesfürsten machten sich immer unabhängiger und übten das Fehdewesen ungescheut aus; (der schwäbische Bund gegen den brandenburgischen Markgrafen Albrecht von Baireuth, der Bruderkrieg in Sachsen und der damit in Verbindung stehende Prinzenraub durch den Ritter Kunz von Kaufuugen, die Pfälzerfehde). — Während so das kaiserliche Ansehen immer tiefer sank, wurde die Habsburgische Hausmacht durch die Erwerbung der reichen, blühenden Niederlande vergrößert. Diese Provinzen bildeten einen Teil des Herzogtums Burgund. Herzog Karl der Kühne, ein Mann von Tapferkeit und Kriegsmut, aber auch von Herrschbegierde und Leidenschaftlichkeit, strebte nach Erweiterung seines Herzogtums und geriet dadurch mit deu Schweizern in Krieg, die 'sein kriegsgeübtes Heer bei Granson und Murten furchtbar schlugen, und zum dritten Male erlitt er eine blutige Niederlage bei Naney, wo er selbst fiel (1477). Die Erbin aller dieser Länder war nun Karls des Kühnen einzige Tochter, Maria von Burgund, welche sich mit Friedrichs Iii. Sohne, dem ritterlichen Maximilian, vermählte, wodurch die reichen Niederlande an Österreich kamen, während das eigentliche Burgund der französische König an sich riß. §. 66. Hngtand und Arankreich. Nachdem Egbert die sieben angelsächsischen Königreiche zu einem Ganzen vereinigt hatte (827) (S. 46), begannen die Normannen auch Euglaud unter dem Namen Dänen heimzusuchen ; aber Alfred der Große (900) besiegte sie und gab seinem Lande Freiheit und Ordnung. — Dann aber geriet England durch Kanut den Großen unter dänische Herrschaft, welche aber keinen langen Bestand hatte, denn schon Kaimts Sohne mußten der angelsächsischen Herrscherfamilie wieder weichen. Eduard der Bekenner, der letzte angelsächsische König, bestimmte die Nachfolge dem Herzog Wilhelm von der Normandie. Dort hatten sich die Normannen schon unter Rollo oder Kobert (S. 52) festgesetzt, aber das germanische Element war ganz in dem romanischen untergegangen, und aus den germanischen Normannen waren Franzosen in Sitte und Sprache geworden. Darum sträubte

9. Lesebuch für gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 413

1912 - Essen Berlin : Bachmann Baedeker
Das neue bürgerliche Recht. 413 fertig-. Er wurde im Bundesrate und dann im Reichstage mit großer Beschleunigung beraten, und schon am 18. August 1896 erhielt das „Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich“ die Unter- schrift Kaiser Wilhelms Ii. Mit dem 1. Januar 1900 ist es in Kraft getreten. Das Gesetzbuch ist in fünf Bücher eingeteilt. Der erste „All- gemeine Teil“ enthält Vorschriften, die teils den folgenden Büchern gemeinsam sind, teils in ihren Zusammenhang nicht passen und des- halb anderswo untergebracht werden mußten. Das zweite Buch, „Recht der Schuldverhältnisse“, regelt die Geschäfte und Verhältnisse des täglichen Verkehrs (Kauf, Miete, Pacht, Darlehn usw.). Das dritte Buch, „Sachenrecht“, handelt von den Rechts- beziehungen zwischen Personen und Sachen (Eigentum, Nießbrauch, Pfandrecht u. dgl.). Das vierte Buch, „Familienrecht“, ordnet die Familienverhältnisse (Ehe, Elternrecht, Vormundschaft) und ihre Wirkungen auf das Vermögen. Das fünfte Buch, „Erbrecht“ gibt Vorschriften über die Vererbung der Habe von Verstorbenen (Testa- ment, Pflichtteil usw.). Das Gesetzbuch enthält kein völlig neues Recht, sondern meistens Vorschriften, die schon in dem bisherigen Rechte, zumal im preußischen „Allgemeinen Landrechte“, für große Teile unseres Vaterlandes galten. Jedoch nicht alle Rechtsregeln des bürgerlichen Verkehrs finden sich im bürgerlichen Gesetzbuche vor. Gleichzeitig mit ihm traten mehrere ergänzende Reichsgesetze in Kraft, z. B. ein Handels- gesetzbuch, eine Grundbuchordnung. Ferner waren von 1871 bis 1899 viele Reichsgesetze ergangen, die bereits für gewisse Gebiete einheitliches Recht brachten, z. B. im Genossenschaftswesen (siehe Nr. 72, 73, 80). Alle diese Reichsgesetze bleiben neben dem bürger- lichen Gesetzbuche bestehen. Aber wie das Reich einen Kaiser und die einzelnen deutschen Staaten besondere Landesherren haben, so ist auch künftig das bürgerliche Recht nicht ausschließlich Reichsrecht, sondern teilweise auch Landesrecht. Die Verhältnisse in den deutschen Gauen sind so verschieden, daß man mancherlei, z. B. das Wasser-, Jagd- und Bergwerksrecht, der besonderen Gesetzgebung der einzelnen Länder überließ. Wo jedoch das Reichsrecht eine Vorschrift gibt, da darf das Landesrecht nicht eingreifen; also heißt es nicht wie im alten Deutschen Reiche: „Landrecht bricht Reichsrecht“, sondern umgekehrt: „Reichsrecht bricht Landrecht.“ Nachdem die Aufrichtung des Deutschen Reiches durch Kaiser Wilhelm I., seinen großen Kanzler und sein tapferes Heer das deutsche Volk nach außen einig und mächtig gemacht hat, ist durch die Schöpfung des neuen bürgerlichen Rechtes das Einigungswerk innerlich vollendet und das lange erstrebte Ziel erreicht: Ein Kaiser, Ein Reich, Ein Recht! Müller

10. Lesebuch für gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 122

1912 - Essen Berlin : Bachmann Baedeker
122 Die Entwicklung des Postwesens. Kaisers Max I. sowie der Residenz der französischen Könige her- stellen. Zu Ende des 16. Jahrhunderts kam die Meinung auf, das Recht, in Deutschland Posten anzulegen, stehe ausschließlich dem Kaiser zu. So konnte Kaiser Rudolf Ii. im Jahre 1595 den Grafen Leonhard von Taxis zum General-Reichspostmeister ernennen und Verordnungen zur Unterdrückung der „Neben-, Metzger- und Boten- posten“ ergehen lassen. Gegen diese Maßregeln legten die deutschen Fürsten häufig Verwahrung ein, und besonders leistete ihr Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst (1640—1688), erfolgreich Widerstand. In Brandenburg hatte schon Kurfürst Albrecht im Jahre i486 eine Botenpost zwischen Küstrin und Ansbach eingerichtet und Joachim Ii. im Jahre 1550 eine Botenordnung erlassen, durchweiche er die Besorgung der Briefe auch „anderer“ gestattete. Im Jahre 1646 errichtete der Große Kurfürst einen Hauptpostkurs von Memel bis Kleve, worauf der Staat die Verwaltung und den Betrieb des Postwesens vollständig übernahm. In Kurbrandenburg war bis dahin keine Taxissche Post gewesen, da der dürftige Zustand des obendrein durch den 30-jährigen Krieg so schrecklich verwüsteten Landes zu einer solchen Anlage nicht reizte. Die Ertragfähigkeit der kurfürstlichen Landespost veranlaßte jedoch den Grafen von Taxis dazu, diese Posten, welche außerdem durch sichere und schnelle Beförderung den Reichsposten den Rang abliefen, in seine Gewalt zu bringen. Infolge beharrlicher Beschwerden des Grafen forderte de1 Kaiser im Jahre 1659 den Kurfürsten auf, seine Landes- posten aufzuheben, dagegen die Reichsposten in seinen Staaten zuzulassen. Hierauf erteilte Friedrich Wilhelm eine geharnischte Antwort, und der Kaiser fand es für gut, einzulenken. Beim Tode des Großen Kurfürsten zählte man in den brandenburgischen Ländern 70 Postämter und 16 Postkurse in einer Länge von 400 Meilen, und der Jahresüberschuß betrug 39213 Taler. König Friedrich Wilhelm! stellte Postanschlüsse nach Rußland her und richtete in Berlin das General-Postamt ein, welchem er, als es sich um die Hebung Ost- preußens handelte, befahl: „Sollen Posten in Preußen anlegen von Ort zu Ort! Ich will haben ein Land, das kultivieret ist; höret Post dazu.“ Die Post nannte er „das Öl für die ganze Staatsmaschine.“ Unter der Regierung seines großen Sohnes wurde 1754 die erste Tagespost zwischen Berlin und Potsdam eingerichtet und 1766 auf dem Flur des Berliner Posthauses der erste Briefkasten aufgestellt. Friedrich der Große brachte es auf 760 Postanstalten und einen Überschuß von 613 181 Talern. In die Regierung Friedrich Wilhelm Iii. fällt die erste Seepost-Verbindung zwischen Pillau und Kiel, die erste Schnellpost-Verbindung zwischen Koblenz, Köln und Düsseldorf, sowie die Erbauung des ersten Postdampfschiffes, und Friedrich Wilhelm Iv. erließ ein Postgesetz und errichtete Ober- postdirektionen; die 2089 preußischen Postanstalten erzielten bereits einen Überschuß von nahezu 2 Millionen Talern. Nach dem Zer- fall des Deutschen Bundes ging am 1. Juni 1867 das Taxissche Postwesen auf Preußen über, und im Jahre 1871 erfolgte die Be- gründung der deutschen Reichspost. 3. Dem Generalpostmeister Stephan verdanken wir den groß-
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