Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 639

1858 - Weimar : Böhlau
639 theile bevorzugter Familien und Personell. Die durch Ausdehnung deß Adels auf die jüngeren Söhne entstandene Menge güterloser Ade. ligen machte diese Vorrechte noch lästiger. Friedrich Ii. gab den Stalldesunterschieden, im Widersprüche mit den philosophischen Grund- sätzen seiner Schriften, in seiner Gesetzgebung noch stärkere Geltung, als sie in älteren Zeiten gehabt hatten. Der ganze Mittelstand war daher von Abneigung gegen den Adel erfüllt. Am stärksten war die Erbitterung in Frankreich, wo eine mehr ausgebildete Geselligkeit den Bücgerstand mit den höheren Klaffen ver- mischte, diese aber ihre Vorrechte zu Zeiten sehr empfindlich für das ge- sellige Gleichheitsgefühl geltend machten. Vornehmlich that dieses der Theil des Adels, der sich an den Hof angeschlossen und fast alle höhe- ren Stellen in der Verwaltung und in der Armee in Besitz genommen hatte. Der Hofadel sah selbst auf den Laildadel mit Verachtung herab, sowie auf den Dienstadel, der sich durch den beinahe erblich gewordenen Besitz der Parlamentsstellen gebildet hatte. Durch die vom Könige abhängige Vergebung der hohen geist- lichen Stellen waren dieselben größtentheils an Glieder des Hof- adels gekommen, welche am Hose um Gunst und um die ersten Staats- ämter buhlten und ihre reichen Pfründen in weltlicher Lebensweise und in weltlichen Geschäften verzehrten. Unter den in ihren Sprengeln le- benden Bischöfen gab es treffliche Männer; aber das Urtheil der Haupt- stadt, und das war gleichbedeutend mit der öffentlichen Meinung von Frankreich, bildete sich nach den sogenannten politischen Bischöfen. Die niedere Geistlichkeit lebte in Armuth und blickte mit Neid zu den hoch bepfründeten Prälaten hinauf. Aber auch die würdigeren Männer dieses Standes waren unvermögend, der Geringachtung kirchlicher Dinge, die sich von den höheren Ständen aus über die ganze Nation verbreitete, Einhalt zu thun. Seit dem gewaltigen Einflüsse, den Vol- taire und die Encyklopädisten geübt hatten, war Verachtung und Verspottung der Religion Ton der guten Gesellschaft geworden. Die dem Autoritätsglauben feindliche Richtung griff aber nicht bloß die Lehren und Formen der Kirche an, sondern auch die Einrichtungen des Staates. Voltaire und die Encyklopädisten hatten nur vereinzelte und versteckte Angriffe gegen das bestehende Staatswesen gemacht. Dage-gen erklärte Rousseau den Grundverhältnissen der bürgerlichen Gesellschaft offen den Krieg, indem er einen ursprünglichen Zustand der Gleichheit und Glückseligkeit schilderte, welcher durch die Entstehung des Eigenthums und durch die von den Eigenthümern bewerkstelligte Einsetzung der Obrig- keilen zerstört worden sei, und dies als einen Act der Täuschung, als einen an der Menschheit verübten Frevel darstellte. Die Theilnahme, welche Rousseau bei allen Klassen der Gesellschaft erregte, verschaffte sei- nen Ideen um so schnellere Verbreitung, als dieselben eigentlich nur die offen ausgesprochenen Folgerungen aus den herrschenden Grundsätzen waren. So bildete sich gerade in den unterrichtetsten Klassen der Nation eine politische Ueberzeugung, welche mit dem Interesse dieser Klassen wie mit dem Wesen der monarchischen Verfassung im Widersprüche stand. Für die Staatscegierung war der in der Nation gegen sie hervor- gerufene Widerwille um so gefährlicher, als die schrankenlose Macht, welche ihr von ganz Europa beigelegt und die in Frankreich als Tyrannei

2. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 620

1858 - Weimar : Böhlau
620 In vertrauten Kreisen erschien Katharina mild und liebenswürdig, den Gesandten fremder Höfe und den Dienern ihrer Macht zeigte sie sich als Herrin. Mitten unter der Größe und den Genüssen orientali- scher Machtfülle wünschte sie auch als eine Freundin der Philosophie und der Freiheit gepriesen zu werden. Sie entwarf eine Instruction zu einem Gesetzbuch, in welchem die Gedanken und Ansichten der da- mals gefeierten Schriftsteller mit Wärme dargestellt waren. Zur Bera- thung des Gesetzbuches berief sie (1767) aus dem weiten Umfange ihres Reiches Abgeordnete nach Moskau. Adel und Städte, Freibauern und Reichsbauern, alle Völkerschaften des Reiches, Getaufte und Unge- taufte, sandten Stellvertreter, die ein buntes Gemisch bildeten. Die Sitzungen wurden mit großer Feierlichkeit eröffnet; aber es zeigte sich bald, daß durch eine Vereinigung ganz verschiedenartiger, unvorbereiteter und höchstens der Angelegenheiten ihres Bezirks kundiger Menschen kein für das Gesammtwohl des großen Reiches ersprießliches Ergebniß zu ge- winnen war. Katharina beschloß daher, eine von ihr allein ausgehende Gesetzgebung zu entwerfen und that dieses mit den Erfahrungen ihres praktischen Verstandes. Zunächst war sie auf Einrichtung einer geordne- ten Verwaltung bedacht und erreichte durch eine neue Einrichtung der Statthalterschaften eine bessere Gliederung des Reiches. Die Gerichte wurden verbessert und Bedrückungen möglichst verhütet. Es entstanden neue Städte, in welchen, als den Sitzen der Behörden, sich Verkehr, Reichthum und Thätigkeit steigerte. Katharina ertheilte zwar dem Adel durch einen kaiserlichen Freibrief eine neue Bestätigung seiner Vorrechte, aber sie machte auch eine neue Städte-Ordnung bekannt. Durch diese sollte ein Mittelstand mit staatsbürgerlichem Leben und bestimmter Stellung in der Gesellschaft gegründet werden. Auch die vielen neuen Ansiedler, welche Katharina ins Reich rief, ver- mehrten auf dem Lande und in den Städten die Zahl der freien Leute. Viele wohlthätige Anstalten, z. B. das große Findelhaus in Mos- kau, wurden gegründet. Die Erziehung und Bildung ihres Volkes machte Katha- rina zu einem vorzüglichen Gegenstände ihrer Sorge. Peter I. hatte durch Anstalten für die kriegerische Bildung gesorgt, und Katharina ver- vollkommnete, was vorhanden war, und errichtere neue Anstalten. Aber sie faßte die Aufgabe von einem allgemeineren Gesichtspunkte; sie errich- tete eine Erziehungs-Commission, welche Unterrichtsweisen ange- den, Anstalten zur Bildung von Lehrern und vorzüglich Normalschulen anlegen sollte. Die Bearbeitung der russischen Sprache vertraute Katha- rina, dem Beispiele Frankreichs folgend, einer Akademie, die ein Wör- terbuch herausgab. Um die geistigen Erzeugniffe des Auslandes und des Alterthums den Russen zugänglich zu machen, machte sie selbst Ueber- setz ungen derselben und ordnete eine Uebersetzungs-Com Mission an. Sie beförderte die Versuche der einheimischen Literatur und schrieb selbst in russischer Sprache für die russische Bühne Schauspiele. Der Akademie der Wissenschaften, deren Mitglieder meistens Auslän- der waren, gab sie eine Beziehung auf ihr Reich, indem sie viele Mit- glieder derselben in die Provinzen schickte, um die Schätze der Natur, oder die Spuren alter Zeiten, oder die Sitten und die Bildung der verschie- denen Völkerschaften zu erforschen. Die Akademie der Künste wurde

3. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 629

1858 - Weimar : Böhlau
629 stand, der sich auch auf andere Grenzstädte längs der kirgischen Steppe erstreckte. Katharina legte den Grund der russichen Handelsgröße nach Süden zu, nach welcher Peter gleichfalls gestrebt, die er aber nicht mit dem Erfolg erreicht hatte, wie nach Norden zu. Erst Katharina Ii. gelang es, die großen Entwürfe ihres Vorfahren zu verwirklichen. Durch den Frieden zu Kutschuck-Kainardge (1774) wurde der Handel und die Schiff, fahrt der Russen auf allen türkischen Gewässern und in allen türkischen Ländern frei, Rnßland erhielt die freie Durchfahrt durch die Dardanellen, den Besitz von Asow, Kertsch, Taganrog und einigen anderen Häfen und rückte seili Gebiet biß an die Küste vor. Jetzt wurde den Produk- ten der südlichen Provinzen, die bisher keinen Abfluß hatten oder den weiten Umweg nach der Ostsee mächen mußten, die Verbindung mit der Außenwelt geöffnet und die Möglichkeit geschaffen, daß sich die südlichen Länder Europa's mit diesen Produkten auf dem nächsten Wege und ohne Dazwischenkunft der nordwestlichen Handelsstaaten versorgen konnten. Allein der Benutzung dieser Verbindung standen noch gewaltige Hindernisse entgegen. Daß Katharina die Halbinsel der Krimin dem russischen Reiche einverleibte (1783), war für den Handel von unschätzbarem Werthe. Die russische .Seemacht erhielt jetzt einen festen gesicherten Stützpunkt und einen ansehnlichen Zuwachs von Häsen, wie Eupatvria, Theodvsia und Sebastopvl. Die russischen Häfen am schwarzen und asowschen Meere wurden allen Nationen geöffnet und zum Handel frei gegeben. Allein ein unübersteigliches Hinderniß legte die Pforte in den Weg, in- dem sie den Durchgang vom mittelländischen in das schwarze Meer nach wie vor gesperrt hielt. Nur den Ragusanern war es unter türkischer Flagge erlaubt, ihn zu passiren, jetzt wurde der Durchgang auch Oestreich zu- gestanden. So blieben die Russen und Griechen, trotz der aller Welt geöffneten Häfen, fast die einzigen aktiven Handelsleute auf dem schwar- zen Meere. Polen führte unter Wladißlaus Iv. (1632 — 1648) nur einen Tode'sme" Krieg mit Rußland; aber 1648 brach ein Ausstand der Ko sacken ° ky's. ' ” aus. Dieses aus der Mischung von Russen, Polen und Tataren in den Grenzlanden erwachsene Volk stand seit dem 15. Jahrhundert unter dem Schutze von Polen und führte beständige Raubkriege gegen das von der Pforte abhängige Tatarenreich und gegen die Pforte selbst. Die Kosacken waren aufgebracht, daß der polnische Reichstag ihnen, als Anhängern der griechischen Kirche, die freie Ausübung des Gottesdienstes beschränkte und ihnen das Recht irehmen wollte, ihre eigenen Fürsten oder Hetmans zu wählen. An Bogdan Ehmielnizki fanden die Kosacken einen entschlossenen Anführer. Zu der Noth des Bürgerkrieges kam noch der Tod des Königs, welcher die Republik mit den Verwirrungen der Kö» nigswahl bedrohte. Denn zu den Wahltagen des Herrschers versammel- ten sich auf der Eberre von Wola alle polnischen Adligen, so viele ein Pferd auftreiben und nach Warschau reiten konnten. Trotz der na. henden Schaaren Bogdans stritt der Adel fünf Wochen lang über den künftigen Herrscher, bis endlich Johann Casimir (1648 — 1668), der jüngere Bruder Wladislavs, zum König ausgerufen wurde.

4. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 730

1858 - Weimar : Böhlau
730 Stiftung Gleichzeitig mit dem Papstthum ward auch die Eidgenossen- emer^clveti- bet Schweizer zertrümmert. In den Freistaaten der Schweiz Republik, hatten sich mancherlei Verfaffungsformen gebildet, die alle einander darin ähnlich waren, daß die obrigkeitliche Gewalt nicht der lasse aller ein- zelnen Bewohner zustand, sondern nur einer bald größeren, bald gerin- geren Zahl von erblich angesessenen Bürgern. Selbst die kleineren Kan- tone, die für wahre Demokratien galten, weil alle ins Bürgerrecht auf- genommene Haukväter zur Landsgemeinde gerufen wurden, hatten doch auch Schutzverwandte und Dienstleute, die das Bürgerrecht nicht besaßen, sowie unterthänige Ortschaften und Landvogteien, über welche die Ge- meinde Herrschaftsrechte ausübte. In den größeren Kantonen gemischter oder ganz aristokratischer Verfassung trat die oligarchische Richtung noch mehr hervor. In Bern, dem größten der verbündeten Kantone, waren die sämmtlichen Einwohner deß Landgebietes Unterthanen der Haupt- stadt, aber unter den Bürgern der letzteren hatten nur etwa drittehalb hundert Familien das Recht, in den Rath erwählt werden zu können; die Zahl derer aber, auf welche sich die Wahl zu beschränken pflegte, belief sich 1785 auf neun und sechzig Familien. Das Stadtadelsregi- ment bot manche schöne Seiten dar, und die väterliche Regierung der gnädigen Herrn von Bern konnte für musterhaft gelten. Doch machten sich auch manche Gebrechen bemerkbar, wie in der regimentßfähigen Bürgerschaft ein dein Adelstölze ähnlicher Dünkel und dagegen in den von der Regierung ausgeschlossenen Klassen ein Geist der Unzufriedenheit und des Mißmuths, der in dem bestehenden Verhältnisse der Regierenden und der Regierten die entschiedenste Ungerechtigkeit sah. Am ungünstig- sten war die Stimmung in dem wälschen Theile des becner Gebiets, in der 1536 dem Herzoge von Savoien entrissenen Landschaft Waat. Die Bewohner, den Franzosen durch Sprache und Denkweise verwandt, be- gannen zu Anfange der Revolution ihre Ausschließung vom Staats- regiment als einen Zustand arger Unterdrückung zu betrachten, und wur- den revolutionären Entwürfen und Grundsätzen geneigt. Die Patrioten des Waatlandes richteten Vorstellungen an den Senat zu Bern und baten, der Provinz die Rechte zu gewähren, die ihr bei dem Regierungs- wechsel zugesichert worden waren. Die Weigerung veranlaßte Unruhen, in deren Folge mehrere der Bittsteller auswanderten und über einige die Acht ausgesprochen ward. Ausgewanderte Waatländer wandten sich an daß Direktorium, und dieses nahm das Hülfegesuch freundlich auf. So- bald ein kleines französisches Heer an der Grenze erschien, stand das Waatland auf und sagte sich von dem Rathe zu Bern los. Der regie- rende Rath wurde durch Furcht gelähmt und meinte durch Unterhand- lungen das Vaterland retten zu können. Der Anführer der bernischen im Waatlande stehenden Kriegsmacht, Oberst Weiß, wurde auf ein un- bedingt friedliches Verhalten angewiesen. Ebenso herrschte Unentschlos- senheit auf der Tagsatzung, welche nach Aarau ausgeschrieben war, um über die von der Gesammtheit zu stellende Hülfe zu rathschlagen. Zu dem Mangel kräftiger Einheit, der den erschlafften Bund der Eidgenos- sen 'zum Widerstande gegen einen auswärtigen Feind ungeschickt machte, kam noch die in den Kantonen herrschende politische Gehrung, die von dem französischen Geschäftsträger zu Basel, Mengaud, durch alle Künste des Jakobinismus genährt wurde. Ueberall gab es Schweizer,

5. Geschichte des Mittelalters - S. 46

1854 - Weimar : Böhlau
46 Die Bürsten und das Ge- folge. Volkes zuerst auf die Edlen, die berufen schienen, in solchen Fällen an der Spitze des Volkes zu stehen. Von dem Adel ganz verschieden waren die Fürsten (princi- pes). Das Amt und die Stellung der Fürsten steht in keinem Zu- sammenhang mit dem Adel. Die Fürsten sind in der Versammlung der Gemeinde gewählte Obrigkeiten. Tacitus unterscheidet nun zwi- schen den kleineren Gemeinden der Hundertschaften und den größe- ren Vereinigungen ganzer Völkerschaften. In jeder von diesen mußte es Vorsteher, Richter oder, wie Tacitus sagt, Principes, Fürsten, geben. Der Vorsteher der Hundertschaft war der Cenie- narius, der des Gaus oder der Völkerschaft wird später Graf (grafio) genannt. Es ist unbekannt, ob der letztere Name schon den ältesten Deutschen bekannt war. Tacitus nennt beide Arten von Vorstehern, die der Hundertschaften und die der Gaue, mit demselben Namen; beide waren vom Volke gewählte Fürsten. Die wichtigsten Angelegenheiten sind in den Händen der Fürsten. Von ihnen werden geringere Angelegenheiten entschieden, bedeutendere be- rathen und der Versammlung vorgetragen; die Fürsten werden ne- den dem König als diejenigen genannt, die zuerst in der Versamm- lung reden; sie sind es mitunter, die den Jüngling wehrhaft ma- chen. In den Staaten, wo sich keine Könige finden, verrichten die Fürsten die Geschäfte, die sonst jenen zukommen. Die Sachsen z. B. hatten keine Könige, sondern eine größere Anzahl Fürsten. So wenig wir aber unterscheiden können zwischen dem, was der Versammlung des Gaus zustand, und den Befugnissen, welche die Versammlung der Hundertschaft auszuüben berechtigt war, so we- nig können wir die Amtsthätigkeit der höheren und niederen Beam- ten — denn das waren die Fürsten — aus einander halten. Alle hatten gleiche Pflichten und ziemlich dieselben Geschäfte, ursprüng- lich wenigstens waren sie sich einander nicht untergeordnet, alle gleichmäßig vom Volke gewählt; der Vorsteher der Hundertschaft handelte im kleineren Kreise, in seiner Gemeinde, wie der Fürst des Gaus in der größeren Vereinigung; nur daß bei der Gauver- sammlung auch die Vorsteher der Hundertschaften zusammenkamen und hier, und wahrscheinlich auch zu anderen Zeiten, vereinigt be- riethen, auch manches entschieden, was nicht vor das Volk gebracht zu werden brauchte. In der Versammlung trugen die Fürsten vor und leiteten auch die Verhandlung, die Entscheidung aber hatte das Volk. Das Volk fand auch das Recht, sprach das Urtheil. Es ist römische Auffassung der Verhältnisse, wenn Tacitus von den Für- sten sagt, sie sprechen Recht. Die Aufgabe der Fürsten war das Gericht zu leiten, die Gemeinde selbst, mitunter vielleicht auser- wählte Urtheiler aus derselben, entschieden was Recht sei. Und hiervon vielleicht spricht Tacitus, wenn er hundert Begleiter des richtenden Fürsten erwähnt. Es ist wahrscheinlich, daß die hundert Grundbesitzer, welche die Hundertschaft ausmachten, gemeint find. Sie waren es, die in der Versammlung erschienen und die Urtheile fanden. Der Name der Hundert erhielt sich, als lange die Hun- dertzahl überschritten und in Vergessenheit gerathen war. Die Volksversammlung wurde mit Opfern eröffnet, das Gericht war I

6. Geschichte des Mittelalters - S. 48

1854 - Weimar : Böhlau
48 dienst der Väter sie empfahl. Endlich verpflichteten sich alle zur unbedingten Treue. Es galt für eine Ehre im Gefolge zu sein, dem Fürsten zu dienen. Edle und Freie waren hier verbunden, zu gleicher Treue, zu gleicher Pflicht. Unter ihnen herrschte Wetteifer der erste zu sein; es gab Stufen im Gefolge, die man durch aus- dauernden treuen Dienst der Reihe nach ersteigen konnte; vom Ur- theil des Fürsten aber hing es ab, wer des höheren Platzes würdig erschien. Die Fürsten strebten darnach, die zahlreichsten und eifrig- sten Gefährten zu haben; im Frieden gab das Gefolge Ehre und Ruhm, im Kriege diente es zum Schutze, es umgab die Person des Fürsten. Die Gefährten wetteiferten mit dem Fürsten an Tapfer- keit und Muth; die Fürsten stritten für den Sieg, die Gefährten für den Fürsten. Sie mußten ihn vertheidigen, selbst mit ihrem Leben; fand er seinen Tod im Kampfe, so galt es für schimpflich ihn zu überleben. Die Gefährten erhielten Waffen und Rosse und einen Antheil von der Kriegsbeute; auch kamen ihnen die Geschenke zu Gute, die dem Fürsten dargebracht wurden. Fürsten, welche ein großes Gefolge hatten, standen auch bei den benachbarten Stäm- men in Ansehn; sie wurden durch Gesandtschaften geehrt, mit rei- chen Gaben beschenkt, um Hülfe gebeten. Oft leisteten sie dieselbe, oft reichte ihr Name hin den Krieg zu entscheiden. Im Frieden lebte das Gefolge müßig; ein Theil der Zeit wurde der Jagd, ein größerer dem Schmausen und Schlafen gewidmet. War es gar zu lange ruhig im eigenen Volke, so suchte wohl ein Theil des Gefolges kriegerische Beschäftigung in der Ferne. Wo es Kampf und Krieg giebt, da ziehen die edlen Jünglinge hin, sie suchen den Herrn, der ihrer Hülfe bedarf. Denn der Fürst, der im Frieden lebt, ist nicht rm Stande ein großes Gefolge zu ernäh- ren. Es traten Zeiten ein, wo Fürsten mit Gefolge und Volk auszogen, um nicht bloß Beute, um neue Sitze zu gewinnen. Als es allgemeiner geschah, als die Bewegung fast alle Stämme ergriff, da änderte sich der ganze Zustand des germanischen Volkes. Die Könige. Zu Tacitus Zeit bestand nur bei einigen Stämmen das Kö- nigthum. Bei einigen ist der Anfang desselben historisch nachzuwei- sen; die skandinavischen Germanen aber und die Gothen sind der Königsherrschaft unterworfen gewesen, soweit wir in der Geschichte zurückgehen können. Hier treten uns alte Königsgeschlechter entge- gen, die ihren Ursprung an die Götter knüpften und deren Recht in dunkler Urzeit zu wurzeln schien. Demohngeachtet ist es nicht wahrscheinlich, daß das Königthum die ursprüngliche Staatseinrich- tung der Germanen gewesen ist, sondern vielmehr diejenige Form des Staates, in welcher alle Gewalt und Herrschaft bei der Ge- meinde war oder doch aus ihr hervorging. Auf eine unbekannte Weise hat sich bei einigen Stämmen die Königsherrschaft gebildet und ist festgewurzelt. Und was hier bestand, wurde dann Vorbild für die anderen Völkerschaften; nur wenige haben sich von der Kö- nigsherrschaft frei erhalten. Fast bei allen Stämmen kömmt sie ohne Kämpfe und heftige Bewegungen zur Geltung. Die Vereini- gung mehrerer Völkerschaften, Wanderungen, das Einnehmen neuer Wohnsitze oder andere Begebenheiten, die die bisherigen Lebensver-

7. Geschichte des Mittelalters - S. 165

1854 - Weimar : Böhlau
165 und daran nahmen die Römer wie die Germanen Antheil. Für die Römer bestanden aber noch eine Zeitlang einige ihrer städtischen Einrichtungen fort, die Curie mit dem Defensor zur Aufnahme und Eintragung von Testamenten, Schenkungen und ähnlichen Acten. Dagegen findet sich keine Spur von einer besonderen Gerichtsbar- keit dieser Magistrate, von einer eigenen von dem Staate aner- kannten Gemeindeverbindung der Stadtbewohner, überhaupt von einer selbständigen Stellung der Städte innerhalb des Reiches. Mehrere Stadtgebiete oder Gaue waren zu einer Landschaft ®ie oder Provinz vereinigt und über diese ein Herzog gesetzt, zunächst zum Oberbefehl über das Kriegswesen der Landschaft und alles was mit der Landesvertheidigung zusammenhing, dann aber auch zur Auf- sicht über die bürgerliche Verwaltung und die Rechtspstege. Dem Herzoge waren die Grafen untergeordnet. Wo die Einsetzung der Herzöge zur Regel geworden war, blieb dem Grafen die Leitung der Gerichte, wenn auch dem Herzoge eine gerichtliche Gewalt nicht fehlen konnte. Der Herzog hatte theils eine allgemein aufsehende, für die Interessen des Landes sorgende, den Einzelnen schützende für wichtigere Geschäfte bestimmte höhere Gewalt, theils die beson- dere Stellung als oberster Befehlshaber. Die letzte überwog fort- während, und sie gab am Ende auch den Anlaß, daß regelmäßig in allen Provinzen des Reichs Herzöge eingesetzt wurden. Der Um- fang ihres Gebietes war sehr verschieden, bald drei bis vier Gaue, bald mehrere bis zu zwölf. Dabei wurde häufig auf landschaftliche Verbindungen Rücksicht genommen, die sich aus früherer Zeit er- halten oder erst gebildet hatten. Auf deutschem Boden waren es die Landschaften der einzelnen größeren Stämme, welche der Ge- walt eines Herzogs untergeordnet wurden. Aber eben hier hat das Amt der Herzöge bald den Charakter einer mehr selbständigen Herr- schergewalt angenommen. Sie wurden dem fränkischen Könige ge- genüber die Vertreter der einzelnen Stämme, die Repräsentanten ihrer volksthümlichen Verschiedenheit innerhalb der Einheit des Rei- ches; sie gewannen nach unten an Macht und Einfluß, nach oben an Unabhängigkeit, und wurden so die Träger einer Entwickelung, bte für den späteren Zustand des fränkischen Reiches und seiner Verfassung höchst bedeutungsvoll werden sollte. Die Stätte für die eigene Bewegung des Volkes war die Ver- Dasgcnchts- sammlung der Hundertschaft. Außerdem kamen gewiß auch die irf,en Dorfgenossen zusammen und beriethen in ihren Angelegenheiten; von Dorfgerichten ist aber nicht die Rede. Die grundbesitzenden Ge- meindeglieder bildeten die Versammlung der Hundertschaft; sie wa- ren die Urtheiler, welche das Recht nach alter Gewohnheit wiesen. Den Vorsitz im Gericht hatte der Centenar, später der Graf oder auch dessen Stellvertreter, welchen beiden letzteren aber der Centenar unter dem Namen eines Judex zur Seite stand, damit er dem Urtheile des Volkes durch Untersuchung der Verhältnisse und durch Nachweis der gesetzlichen Bestimmungen zu Hülfe komme. In der Gerichtsversammluug pflegte ein Theil des Volkes zu stehen, ein anderer im engeren Kreise zu sitzen, an erhöhtem Platze, wie

8. Geschichte des Mittelalters - S. 279

1854 - Weimar : Böhlau
279 daß die Könige nur ihnen ergebene Männer zu Bischöfen haben wollten und daher nicht nur der kirchlichen Ordnung entgegen de- ren Ernennung ganz au sich zogen, sondern auch wegen der mit dem Amte verbundenen Regalien sie investirten. Zur Investitur gebrauchten die Könige unpassender Weise Ring und Stab, so daß es schien, als ob die Bischöfe das geistliche Amt selbst aus der Hand des Königs empfingen. In gleicher Weise entwickelten sich die Verhältnisse der Ab- teien. Sie erhielten ebenfalls Bestätigungen ihrer Immunität und Gerichtsbarkeit über ihre Grundholden, zuweilen mit ausdrücklicher Erwähnung des Blutbannes, endlich selbst volle Grafschaften und dazu noch die anderen Regalien, Marktrecht, Zölle, Münze, Wege, Brücken, Forste und Fischereien. Da sie nun auch in geistlicher Hinsicht von der Gerichtsbarkeit der Bischöfe eximirt wurden, so wurden sie den Bisthümern ganz ähnlich. Die Wahl des Abtes sollte nach der canonischen Regel durch die Kongregation geschehen; allein die Könige zogen auch hier die Ernennung und die Investi- tur mit dem Stabe in ihre Hand; ja sie behandelten die Abteien wie ihr Eigenthum und übten gegen sie die größte Willkür aus. Die Klöster, welche kraft der Immunität unmittelbar unter dem Kaiser und Reiche standen, waren entweder vom Könige selbst gestiftet oder von Anderen, die selbst die Immunität für ihre Gü- ter besaßen und mit diesen unter königlicher Bestätigung an das Kloster übertragen hatten. Es gab aber auch mittelbare Klöster, welche unter dem Schutze des Stifters oder unter einem Bischöfe oder Herzoge standen. Auch solche mittelbare Klöster konnten die eigene Gerichtsbarkeit über ihre Grundholden, ja selbst vom Könige den Blutbann haben. Wie groß aber auch die Macht der Geistlichkeit war, so reichte sie doch nicht hin, die Geistlichen vor dem gewaltthätigen Sinn der Zeit zu schützen. Mächtige Nachbarn rissen Stücke des Kirchen- gebietes au sich und drangen beim Tode der Vorsteher in Klöster und Stifte und hausten hier, bis alle Vorräthe aufgezehrt waren. Noch oft kommen Mißhandlungen und Ermordungen von Geistlichen vor. Häufig begaben sich deshalb Kirchen und Klöster unter die Schirmvogtei des Königs oder weltlicher Großen, wurden aber dann gewöhnlich von diesen selbst bedrückt und beraubt. Der Schirm- herr setzte den Kirchenvogt ein. Hatten aber die geistlichen Anstal- ten sich das Recht bewahrt, sich selbst ihren Vogt zu bestellen, so suchte dieser sein Amt zu einem erblichen Beneficium zu machen. Durch Wiederbelehnungen an Untervögte wurden die Verhältnisse noch verwickelter. Die Vogteien wurden vertauscht, verpfändet, mit Gewalt genommen, und verschiedene Bewerber führten oft lange Kämpfe um diese Stellen. Gewöhnlich war das Ende solcher Strei- tigkeiten, daß fast jedes Dorf seinen Vogt erhielt. Zu den Päpsten stand die deutsche Kirche noch in einem freieren Verhältniß. Einmischungen des kirchlichen Oberhauptes in die Regierung der Diöcesen wurden nicht gestattet. Als es Sitte geworden war, aus Rom Ablaß zu holen, beschlossen die Bischöfe des Mainzer Erzsprengels 1022, daß niemanden eine solche Abso-

9. Geschichte des Mittelalters - S. 286

1854 - Weimar : Böhlau
286 Rauben einen Erwerb; sie kümmerten sich nicht um Gesetz und Ordnung, sondern entschieden alle Zwistigkeiten mit eigener Hand. Fromme Männer kamen daher auf den Gedanken, den beständigen Fehden durch das Ansehen der Religion zu steuern. Die Geistlichen beschlossen, einen ununterbrochenen Friedenszustand dadurch herzu- stellen, daß man jede Gewaltthätigkeit eines Einzelnen mit einer Kirchenstrafe belegte. Das ließ sich aber nicht durchführen. Die Gewohnheit der Selbsthülfe und die Neigung zur Gewaltthätigkeit waren größer, als die Macht und das Ansehen der Kirche. Die Geistlichen suchten daher das Uebel so viel als möglich zu mildern und setzten auf mehreren Synoden fest, daß während derjenigen Zeit der Woche, welche zum Gottesdienst oder zur Vorbereitung für denselben bestimmt sei, also vom Mittwoch Abend an bis zum Mon- tag Morgen, eine sogenannte Treuga Dei d. h. ein Waffenstillstand Gottes sein solle; daß an diesen Tagen die Waffen ruhen und je- der, der den Gottesfrieden breche, mit dem Bann oder anderen Kirchenstrafen belegt werden solle. Auch vom ersten Advent bis Epiphanias sollten die Fehden ruhen. Konrad Ii. bestätigte 1038 den Gottesfrieden für Deutschland. Nach seiner Rückkehr aus Ita- lien bereiste Konrad Ostfranken, Sachsen und Friesland, um Recht und Gesetz zu befestigen, und starb 1039 zu Utrecht. Sein Leich- nam wurde zu Speier beigesetzt. Konrad !l. war besonders auf die Stärkung der Nationalein- heit und die Hebung der königlichen Gewalt, aber auch auf die Beförderung der Größe seines Hauses bedacht. Er entsetzte die Herzöge von Schwaben und Kärnthen und bestätigte von neuem das Recht des Königs zur Erueunung jener Beamten. Auch for- derte er das Reichsgul zurück, welches Bischöfe und Grafen an sich gerissen hatten. Auch die Begünstigung der kleineren Vasallen ge- gen den hohen Adel war eine heilsame Maßregel, welche das Gleich- gewicht der Stände beförderte. Seinem Sohn Heinrich übertrug er das Herzogthum Baiern und später auch das Königreich Bur- gund und ließ ihn zu seinem Nachfolger wählen und bereits 1028 zu Aachen krönen. Auch die Herzogthümer Schwaben und Kärn- then gab er Gliedern seines Hauses. Durch sein festes Auftreten gegen jede Widerspenstigkeit der Großen, durch Erweiterung des deutschen Reiches und durch die ehrenvolle Stellung, welche er dem- selben nach außen verschaffte, war Deutschland wieder hoch gehoben worden. Zum Vorwurf wird es Konrad mit Recht gemacht, daß er sich für die Verleihung kirchlicher Würden bezahlen ließ und so- mit der Simonie sich schuldig machte. Heinrich Hi. Heinrich Iii. (1039 — 1056) stand im zwei und zwanzigsten Jahre, als er die Regierung antrat. Er besaß ausgezeichnete Gei- stesgaben, Festigkeit und Muth; mit klarem Verstände und der Ener- gie des Charakters verband er hohen sittlichen Ernst; er hatte eine gute Erziehung erhalten und war frühzeitig in die Staatsgeschäfte eingeweiht worden. Heinrich verfolgte im Wesentlichen den Staats- plan seines Vaters, den Fortschritt der Nation auf eine starke Reichs- gewalt zu gründen. Der Trotz der Großen sollte gebrochen, keine Auflehnung derselben gegen das Reichsoberhaupt geduldet und zu-

10. Geschichte des Mittelalters - S. 295

1854 - Weimar : Böhlau
295 Vorwürfe, als er bei einer persönlichen Zusammenkunft zu Oppen- heim sie durch demüthige Bitten zu gewinnen suchte. Die Unterstützung der Stadt Worms setzte Heinrich in den Stand, einen Versuch zur Unterwerfung der Sachsen zu machen, und im Januar 1074 brach er mit einem kleinen Heere nach Sachsen auf. Allein an der Werra stellten sich ihm überle- gene Streitkräfte entgegen, und die Fürsten in seinem Heere wei- gerten sich, gegen die Sachsen zu kämpfen. Daher mußte Heinrich den Sachsen die von ihnen früher gemachten Anforderungen bewil- ligen und ihnen noch das Recht zugestehen, mit den Waffen Wi- derstand zu leisten, wenn er den Vertrag brechen würde. Als in Folge des Vertrages die Burgen Heinrichs in Thüringen und Sach- sen geschleift wurden, ließ sich die Bevölkerung dieser Landschaften zu verschiedenen Ausschweifungen hinreißen. Von der Harzburg sollten vertragsmäßig nur die Mauern eingerissen werden; allein das erbitterte Volk zerstörte die ganze Burg, plünderte die Kirche und steckte sie in Brand. Die sächsischen Fürsten eilten dem üblen Eindrucke dieser Vorgänge zu begegnen und baten den König we- gen des Vorgefallenen um Entschuldigung. Allein sie schoben die Schuld auf das Volk, welches gegen den Willen der Führer ge- handelt habe, und das benutzte Heinrich Iv. um Uneinigkeit unter den Sachsen zu erregen. Die süddeutschen Fürsten fürchteten bei der Uneinigkeit der Sachsen der Macht des Königs nicht widerste- hen zu können und eilten die Gunst desselben wieder zu erwerben. Heinrich bemühte sich jedoch, sich noch zuverlässigere Bundesgenos- sen zu verschaffen. Die unerwartete Unterstützung der Stadt Worms hatte ihm die Augen geöffnet; er sah jetzt in den Städten den Mittelpunkt und die Stütze seiner Macht, und um die Städte für sich zu gewinnen und sich ihres Beistandes zu versichern, bereiste er dieselben 1074. Als Heinrich sich des Beistandes einzel- ner Fürsten und der Unterstützung der Städte versichert hatte, be- fahl er durch eine Reichsverordnung einen Heerzug nach Sach- sen als eine Maßregel des Reiches. Es fand sich auch von allen Seiten eine wvhlgeübte Mannschaft bei der Fahne des Neichsober- hauptes ein. In einer Schlacht bei Hohenburg an der Un- strut 1075 wurden die Sachsen, so tapfer sie auch fochten, gänzlich geschlagen. Das Heer des Königs beging nach dem Siege solche Grausamkeiten, daß die ganze Landschaft der Sachsen gräßlich ver- wüstet wurde. Eine Hungersnoth zwang endlich den König, den Reichsvasallen die erbetene Rückkehr in die Heimath zu gestatten, nachdem dieselben versprochen hatten, im November desselben Jah- res (1075) zu einem neuen Feldzug gegen die Sachsen sich einzu- finden. Die sächsischen Fürsten benutzten sogleich die eingetretene Ruhe, um das Volk von neuem zur Abwertung seiner Fesseln zu ermuntern; allein durch das erlittene gräßliche Schicksal war der Muth der Massen gebrochen, und die Ermahnungen der Großen fanden nirgends ein geneigtes Ohr. Die niedern Stände trugen sogar den Unwillen über ihre Niederlage auf die Großen über und machten diesen die bittersten Vorwürfe. Im November 1075 versammelte sich dem gefaßten Beschlusse gemäß ein neues Reichsheer. Allein die Herzöge von Baiern,
   bis 10 von 125 weiter»  »»
125 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 125 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 2
2 6
3 1
4 28
5 0
6 3
7 1
8 1
9 0
10 37
11 2
12 0
13 0
14 0
15 1
16 0
17 0
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 29
26 61
27 2
28 0
29 4
30 0
31 14
32 0
33 0
34 5
35 0
36 12
37 8
38 0
39 9
40 2
41 0
42 22
43 0
44 1
45 14
46 25
47 2
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 1
1 4
2 0
3 5
4 15
5 0
6 0
7 16
8 7
9 12
10 0
11 0
12 0
13 0
14 0
15 1
16 12
17 33
18 0
19 0
20 11
21 0
22 0
23 5
24 0
25 5
26 0
27 0
28 1
29 0
30 0
31 0
32 1
33 1
34 4
35 0
36 10
37 12
38 0
39 0
40 0
41 56
42 2
43 10
44 2
45 5
46 0
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 3
53 1
54 3
55 0
56 26
57 0
58 3
59 9
60 9
61 2
62 0
63 4
64 1
65 0
66 0
67 4
68 67
69 8
70 0
71 3
72 20
73 17
74 6
75 1
76 1
77 0
78 4
79 2
80 2
81 0
82 3
83 15
84 0
85 1
86 16
87 1
88 2
89 2
90 4
91 0
92 43
93 0
94 3
95 0
96 7
97 1
98 43
99 1

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 19
1 9
2 5
3 5
4 19
5 27
6 2
7 45
8 0
9 58
10 49
11 11
12 7
13 2
14 3
15 0
16 111
17 8
18 15
19 49
20 1
21 14
22 0
23 0
24 8
25 2
26 53
27 4
28 1
29 19
30 53
31 41
32 0
33 133
34 6
35 5
36 3
37 1
38 6
39 83
40 55
41 11
42 0
43 24
44 11
45 30
46 2
47 3
48 41
49 100
50 15
51 5
52 23
53 11
54 51
55 46
56 18
57 12
58 94
59 115
60 10
61 8
62 73
63 10
64 38
65 15
66 0
67 8
68 8
69 0
70 0
71 12
72 21
73 153
74 56
75 29
76 12
77 90
78 3
79 56
80 125
81 151
82 26
83 0
84 0
85 0
86 8
87 25
88 42
89 3
90 3
91 49
92 0
93 11
94 2
95 0
96 0
97 29
98 62
99 60
100 49
101 3
102 20
103 119
104 3
105 11
106 16
107 2
108 1
109 8
110 5
111 3
112 8
113 18
114 6
115 3
116 4
117 8
118 33
119 1
120 22
121 17
122 20
123 10
124 10
125 0
126 52
127 130
128 24
129 28
130 1
131 52
132 47
133 2
134 13
135 1
136 279
137 0
138 4
139 7
140 32
141 3
142 13
143 52
144 15
145 88
146 1
147 5
148 80
149 2
150 33
151 12
152 16
153 6
154 10
155 52
156 15
157 14
158 49
159 12
160 4
161 24
162 0
163 0
164 2
165 63
166 98
167 16
168 2
169 6
170 12
171 41
172 127
173 200
174 4
175 99
176 39
177 352
178 6
179 39
180 2
181 1
182 138
183 121
184 33
185 6
186 15
187 41
188 62
189 3
190 0
191 44
192 58
193 8
194 66
195 1
196 15
197 57
198 21
199 25