12
Ii. Verfassung.
Im Jahre 1877 folgte der Prinz seinem Oheim auf dem Thron als
Ludwig Iv. (1877—1892). Er hatte eine vortreffliche Ausbildung erhalten und die Universitäten Güttingen und Gießen besucht. Seine Gemahlin Alice, eine Tochter der Königin Viktoria von England, erwarb sich hohe Verdienste durch die Gründung gemeinnütziger Vereine, wie des Alice-Vereins für Frauenbildung und Erwerb und des Vereins für Krankenpflege. Ludwig Iv. war von Kaiser Wilhelm I. zum General der Infanterie, von Kaiser Friedrich, seinem Schwager, zum Generalinspekteur der Iii. Armeeinspektion und von Kaiser Wilhelm Ii. zum Generalobersten mit dem Rang eines Generalfeldmarschalls ernannt worden. Von seinem ganzen Volk aufrichtig beklagt starb er plötzlich infolge eines Schlaganfalles am 13. März 1892. Ihm folgte sein Sohn, der jetzige Großherzog
Ernst Ludwig, geboren am 25. November 1868. Der kunstsinnige, leutselige Herrscher ist vermählt mit Eleonore, einer Prinzessin aus dem alten hessischen Fürstenhause Solms-Lich.
Der Erbgroßherzog Georg wurde geboren am 8. November 1906.
11. Verfassung.
§ 1. Der Großherzog. Die Verfassung des Großherzogtums ist die konstitutionelle Monarchie.
Das Staatsoberhaupt ist der Großherzog. Die Regierung ist in dem Großherzoglichen Hanse erblich nach dem Rechte der Erstgeburt. Für den Fall, daß sukzessionsfähige männliche Verwandte (Agnaten) der regierenden Linie nicht vorhanden sind, oder daß der Großherzog minderjährig ist, bestehen besondere Bestimmungen.
Der Großherzog führt neben seinem Taufnamen den Titel: „Von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein." Die Anrede an ihn lautet: „Königliche Hoheit", da die großherzogliche Würde der königlichen grundsätzlich gleichsteht.
Das Großherzogliche Staatswappen besteht aus einem je zweimal gespaltenen und geteilten Hauptschild, der in der Mitte einen Herzschild mit dem kleinen Staatswappen trägt. Die acht Felder des Hauptschildes enthalten die Wappen der verschiedenen Hauptbestandteile des Großherzogtums. Das kleine Staatswappen enthält in blauem Schild einen von Silber und Rot zehnfach gestreiften Löwen, der golden gekrönt und bewehrt und mit silbernem Schwert in goldenem Griff bewaffnet ist.
Die Landesfarben sind rot und weiß.
Der Großherzog bezieht aus der Staatskasse eine Zivil liste, die gegenwärtig auf 1265 000 Mt festgesetzt ist. Der Großherzog ernennt die Minister und Staatsbeamten und übt die oberste Leitung der gesamten Staatsverwaltung aus; er hat das Recht, staatliche Würden, Titel, Rang-und Standeserhöhungen, Auszeichnungen und Orden zu verleihen.
Ferner hat er allein das Recht, die Stände einzuberufen, die ständische Versammlung zu vertagen, aufzulösen und zu schließen.
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_Iv Ludwig Alice Viktoria_von_England Ludwig_Iv Ludwig Wilhelm_I. Friedrich Friedrich Wilhelm Ernst_Ludwig Ernst Ludwig Eleonore Georg
§ 1. Der Großherzog. § 2. Die Staatsregierung. § 3. Die Landstände. 13
Der Großherzog bestätigt die Gesetze und ordnet ihre Verkündigung im Regierungsblatt an. ,
Da der Landesherr persönlich unverantwortlich ist, muß jede Regierungshandlung von dem zuständigen Minister gegengezeichnet werden, womit der Minister die volle Verantwortlichkeit übernimmt.
Der Großherzog hat schließlich noch das Begnadigungsrecht, vermöge dessen er strafgerichtliche Untersuchungen einstellen und erkannte Strafen mildern oder ganz erlassen kann.
§ 2. Die Staatsregierung. Sie wird im Namen des Großherzogs durch das Staatsministerium geführt. Das Staatsministerium gliedert sich in das Ministerium des Innern (Unterabteilungen: für Schul-angelegenheiten, für öffentliche Gesundheitspflege, für Landwirtschaft, Handel und Industrie), das Ministerium der Justiz und das Ministerium der Finanzen (Unterabteilungen: für Steuerwesen, für Forst- und Kameral-verwaltnng, für Bauwesen, für Finanzwirtschaft und Eisenbahnwesen).
An der Spitze eines jeden Ministeriums steht ein Minister. Der Vorstand des ganzen Staatsministeriums ist der Staatsminister, zugleich Minister des Großherzoglichen Hauses und Minister des Äußeren; meist ist er auch Vorstand eines der drei Ministerien.
Den Ministerien untergeordnet sind Provinzial - und Lokalbehörden, dem Ministerium des Innern in erster Linie die Provinzialdirektionen und Kreisämter. Den drei Provinzen entsprechend gibt es drei Provinzialdirektionen: Starkenburg, Oberhessen, Rheinhessen. Die Provinzen zerfallen in Kreise. Die Provinz Starkenburg hat 7 Kreise (Darmstadt, Bensheim, Dieburg, Erbach, Groß-Gerau, Heppenheim, Offenbach), die Provinz Oberhessen 6 Kreise (Gießen, Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Lauterbach, Schotten), die Provinz Rheinhessen 5 Kreise (Mainz, Alzey, Bingen, Oppenheim, Worms).
An der Spitze jedes Kreises steht der Kreisrat. Die Provinzial-direktoren der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen sind zugleich Kreisräte der Kreise Darmstadt, Gießen und Mainz. Die Kreise zerfallen in Gemeinden, an deren Spitze ein Bürgermeister steht. Man unterscheidet Landgemeinden und Stadtgemeinden mit Städteordnung (Darmstadt, Gießen, Mainz, Alzey, Bensheim, Bingen, Friedberg, Bad-Nauheim, Offenbach, Worms).
§ 3. Die Landstände. Der Großherzog übt die Regierung nicht nach freier Willkür aus, sondern ist durch die Verfassung vom 21. Dezember 1820 hinsichtlich der Gesetzgebung und Besteuerung an die Zustimmung der verfassungsmäßigen Vertretung der Staatsbürger, der Stände, gebunden. Diese gliedern sich in zwei Kammern.
Die erste Kammer besteht aus:
a) den Prinzen des Großherzoglichen Hauses,
b) aus den Häuptern der standesherrlichen Familien, d. h. solcher adeligen Familien, die im alten deutschen Reich bis 1806 Stand, Sitz und Stimmest?! Reichstag
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14
Ii. Verfassung.
hatten und Landeshoheit über ein Landgebiet besaßen, zurzeit 16, und dem Senior der Familie von Riedesel,
c) aus zwei von dem angesessenen, grundbesitzenden Adel gewählten Mitgliedern,
d) aus dem katholischen Landesbischof, dem evangelischen Prälaten und dem Kanzler der Landesuniversität,
e) aus höchstens 12 vom Großherzog auf Lebenszeit ernannten verdienten Staatsbürgern.
Durch Gesetz v. I. 1911 (bei Herausgabe dieses Abrisses noch nicht veröffentlicht) werden zur ersten Kammer noch hinzukommen: je ein Vertreter der Darmstädter Technischen Hochschule, des Handels, der Industrie, der Landwirtschaft und des Handwerks. Die letzteren beruft der Großherzog auf Vorschlag der gesetzlich eingerichteten Berufskörperschaften.
Die zweite Kammer wird nach dem neuen Wahlgesetz von 1911 zukünftig aus 58 Mitgliedern bestehen, die durch unmittelbare (direkte) Wahl mit geheimer Abstimmung aus 15 städtischen und 43 ländlichen Wahlkreisen hervorgehen. Wahlberechtigt sind alle Personen männlichen Geschlechts, die das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, drei Jahre im Großherzogtum wohnen, ein Jahr die Staatsangehörigkeit besitzen und zu einer direkten Staats- oder Gemeindesteuer herangezogen sind.
Jeder Stimmberechtigte, der das 50. Lebensjahr zurückgelegt hat, ist berechtigt, zwei Stimmen bei der Wahl abzugeben (Pluralwahlrecht).
Die Abgeordneten werden auf 6 Jahre gewählt; nach Ablauf von 3 Jahren scheidet die Hälfte aus und wird durch Neuwahl ersetzt.
Die Rechte der beiden Kammern beziehen sich auf die Gesetzgebung und Staatsfinanzverwaltung. Ohne Zustimmung der Stände kann kein Gesetz gegeben, aufgehoben oder abgeändert werden. Ohne die Zustimmung der Stände kann ferner keine direkte oder indirekte Steuer ausgeschrieben oder erhoben werden. Die Kammern haben ferner das Beschwerde-, Petitions-, Antrags- und Jnterpellationsrecht.
Jedes Mitglied der Stände hat das Recht, in der Kammer, zu der es gehört, über Gegenstände, die zum Wirkungskreis der Kammer gehören, Anträge zu stellen.
Gesetzesvorschläge aus der Kammer heraus müssen von mindestens 10 Mitgliedern eingebracht werden.
Jedes Kammermitglied hat das Recht, Anfragen an die Minister zu richten. Auf solche Anfragen kann der Minister der Kammer mündlich oder schriftlich Antwort geben oder anzeigen, daß eine Beantwortung nicht erfolgen könne. An die Antwort oder Anzeige kann sich eine Besprechung des Gegenstandes in der Kammer anschließen.
Die nicht durch ihre Geburt berechtigten Mitglieder der Kammern, die nicht in Darmstadt wohnen, erhalten ein Tagegeld von 9 Mt, eine Übernachtungsgebühr von 3 Mk. und Ersatz der Fahrkosten.
§ 4. Die Steuern. Die gesamten Ausgaben des hessischen Staates beliefen sich 1909 auf rund 82 Millionen Mk., wovon 60 Millionen auf laufende, 22 Millionen auf einmalige Bedürfnisse entfallen.
Die Einnahmen des hessischen Staates fließen im wesentlichen aus den Forst- und Kameraldomänen, aus Gebühren (Gerichtskosten, Schulgeld) und Geldstrafen, aus der Abfindungssumme vom Königreich Preußen für
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Autor: Borries, Emil von, Pfeifer, Wilhelm, Henkelmann, Karl, Brandt, Paul, Kienitz, Otto
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
Regionen (OPAC): Hessen
Inhalt: Zeit: Neuzeit
Geschlecht (WdK): Jungen
96 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der deutschen Geschichte
Als Ludwig Xvi. (17741792), ein schwacher und gutmtiger Fürst, im Alter von 20 Jahren den Thron bestieg, war es eine seiner ersten Handlungen, da er die Parlamente mit allen ihren Privilegien wiederherstellte. Damit band er seiner Regierung von vornherein die Hnde und machte eine Reformttigkeit unmglich. Es war der fr das Knigtum verhngnisvollste Schritt, der zu seiner endgltigen Niederlage im Kampfe mit den Privilegierten fhrte. Denn da die Parlamente ihre Popularitt nur ihrem Widerstand gegen den Hof verdankten, nderten sie nach ihrer Wiederherstellung ihre Haltung nicht. An ihrem Widerspruch scheiterten schlielich alle Reformen, z. B. auch die Turgots, der, ein aus-gezeichneter Finanzmann und von den besten Absichten beseelt, 1774 bis 1776 grundlegende nderungen in der Besteuerung in die Wege leitete.
Der König war nicht entschieden genug, eine bestimmte Richtung der Politik ausschlielich und krftig zu verfolgen. Auch erlaubte er seiner Gemahlin Marie Autoiuette, der Tochter der Kaiserin Maria Theresia, groen Einflu auf die Regierung, z. B. auf die Wahl der Minister. Die jugendliche Knigin war unerfahren und vergngungsschtig und daher trotz ihrer Herzensgte in Frankreich unbeliebt; so verschlechterte sich die Stellung des ganzen Hofes zur Nation, deren Abneigung gegen die fter-reicherin" noch durch Hosintrigen genhrt wurde (der Halsbandproze).
Es stellte sich als ein groer Fehler heraus, da Frankreich die Ver-einigten Staaten im Kampfe gegen England untersttzt hatte. Zwar war die Sache der Amerikaner in Frankreich sehr populr, auch stellte die Armee ihr Ansehen in diesem Kriege wieder her, und man schlo einen gnstigen Frieden, aber alle diese Vorteile wurden dadurch ausgehoben, da der Krieg die Nationalschulden ins Ungeheure vermehrte. Denn eben aus ihrer Geldnot entsprangen die schlimmsten Verlegenheiten der Regierung. Das Anwachsen der Schuld war aber um so Verhngnis-voller, als gleichzeitig die republikanischen Ideen gewaltig um sich griffen. Nachdem sich der Genfer Bankier Necker als Finanzminister von 1778 bis 1781 umsonst bemht hatte, durch eine sparsame Finanzverwaltung das Defizit zu beseitigen, wurde das Knigtum doch endlich dazu gedrngt, sich an die Generalstnde zu wenden.
Einen letzten Versuch machte der Finanzminister Calonne; um aus den Geldverlegenheiten herauszukommen, wandte er sich an die Privile-gierten. Er berief 1787 Vertreter des Adels, des Klerus, der Parlamente und der Städte zusammen mit hohen Staatsbeamten zu einer Notabeln-Versammlung und legte ihnen den Plan zu einer allgemeinen, auch die Privilegierten mit einschlieenden Besteuerung vor. Aber dieser Plan wurde abgelehnt. Der Nachfolger Calonnes konnte keine Abhilfe schaffen, durch Steuerverweigerungen im ganzen Lande wurde die Ttigkeit des Staates lahmgelegt. Darauf schlug Necker, der 1788 zum zweiten Male Minister geworden war, dem Könige vor, die seit 1614 nicht mehr versammelten Etats generaux zu berufen, und der König genehmigte seinen Vorschlag. Damit verlie die franzsische Monarchie die Bahnen, die sie
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Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Frankreich England Frankreich
Autor: Borries, Emil von, Pfeifer, Wilhelm, Henkelmann, Karl, Brandt, Paul, Kienitz, Otto
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
Regionen (OPAC): Hessen
Inhalt: Zeit: Neuzeit
Geschlecht (WdK): Jungen
Die Revolution.
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unter Richelieu betreten hatte. Da aber bei der alten Zusammensetzung der Generalstnde die Privilegierten, der Adel und die hohe Geistlichkeit, die Majoritt gehabt hatten, und man von ihnen eine Beschrnkung der Monarchie frchten mute, so entschlo man sich, die Zahl der Vertreter des dritten Standes zu verdoppeln, um an ihm ein Gegengewicht gegen die beiden andern zu finden. Das war freilich gefhrlich, da im Brgertum die republikanischen Gedanken am strksten vertreten waren.
Zugleich wurde die Nation aufgefordert, Vorschlge fr die knftige Gestaltung der Verfassung zu machen. Unter der Masse von Flugschriften ist die des Abbe Sieyes, die den dritten Stand fr die Nation erklrte, die berhmteste; darin hie es: Qu'est-ce que le tiers etat? Bien. Que doit-il etre? Tout. Que veut-il etre? Quel-que chose.
Die Revolution.
58. Die konstituierende Nationalversammlung (17891791). Am 5. Mai 1789 traten die Allgemeinen Stnde*) in Versailles zu-sammeu. Bei der Erffnung ihrer Sitzungen hatte ihnen die Regierung kein Arbeitsprogramm vorzulegen, und niemand wute, ob nach Kpfen oder nach Stnden abgestimmt werden sollte. Zunchst wurden die Voll-machten der Mitglieder geprft, aber der Streit darber, ob diese Pr-fung von allen drei Stnden gemeinsam oder in jedem Stande gesondert vorgenommen werden sollte, zog sich wochenlang ergebnislos hin. Die Ttigkeit der Versammlung schien in kleinliche Streitigkeiten auszulaufen. Da lsten die Vertreter des dritten Standes die Verwirrung. Auf An-trag des Abbe Sieyes erklrten sie sich am 17. Juni fr die Nationalversammlung (Assemblee nationale Constituante) und luden die Ver-treter der beiden andern Stnde ein, an ihren Verhandlungen teilzunehmen. Am 20. Juni kamen sie im Ballspielhause zusammen und schwuren einander, sich nicht zu trennen, bis die Verfassung gegeben sei.
Dieser Beschlu der Vertreter des dritten Standes kann als der An-fang der Revolution angesehen werden, sie strzten nicht nur die absolute Monarchie, sondern auch die alte stndische Verfassung Frankreichs.
Der König, der sich auf den dritten Stand gegen die Privilegierten hatte sttzen wollen, erschrak der dessen Haltung und suchte jetzt gegen seine frhere Absicht Anlehnung bei den privilegierten Stnden.
Um die Beschlsse des dritten Standes aufzuheben, hielt der Komg eine feierliche Thronsitzung (Seance royale) ab und befahl den Stnden, getrennt zu berateu. Als er sie am Schlsse aufforderte, auseinanderzn-gehen, gehorchten nur die Vertreter der beiden ersten Stnde, die des dritten Standes blieben beisammen. Im Namen der Versammlung erklrte Mirabean, sie wrden nur der Gewalt der Bajonette weichen. Darauf lie sie der König gewhren.
*) So heien sie im Gegensatz zu den Provinzialstnden, den Etats provinciaux.
Pfeifer. Geschichte. Vi. (S.-W.-D.) 7
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Autor: Borries, Emil von, Pfeifer, Wilhelm, Henkelmann, Karl, Brandt, Paul, Kienitz, Otto
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
Regionen (OPAC): Hessen
Inhalt: Zeit: Neuzeit
Geschlecht (WdK): Jungen
104 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der deutschen Geschichte.
sein jngerer Bruder, ferner St. Just und Lebas und noch etwa 100 seiner Gesinnungsgenossen.
Die Herrschaft kam jetzt an die Gemigten. Der Jakobinerklub wurde geschlossen, die Gefngnisse geffnet, die Ordnung in Paris durch die Jeunesse doree, die Shne des Mittelstandes, wiederhergestellt, Volks-aufstnde mit Hilfe der Linientruppen niedergeschlagen.
1795 wurde eine neue Verfassung verkndet. Die ausbende Ge-Walt erhielt ein Direktorium von fnf Mitgliedern, die gesetzgebende Ge-walt der Rat der Alten gemeinsam mit dem Rate der Fnfhundert. Beide sollten aus Volkswahlen hervorgehen, aber zwei Drittel ihrer Mitglieder muten dem Konvent angehrt haben; diese Bestimmung wurde auf-genommen, da sich der Bevlkerung von Frankreich eine so groe Er-bitteruug gegen die Republikaner bemchtigt hatte, da mau eine Wieder-Herstellung des Knigtums fr mglich hielt. Als sich die Bevlkerung von Paris, von den Royalisten aufgewiegelt, gegen diese Beschrnkung der Wahlfreiheit erhob, schlug der junge General Bonaparte an der Spitze der Truppen des Konvents den Aufstand nieder (13. Vendemiaire 5. Oktober). Darauf wurden die Wahlen vollzogen, und die Direktorial-regiernng trat in Kraft.
61. Der Krieg der ersten Koalition -17931797). Nach der Hinrichtung Ludwigs Xvi. bildete sich die erste Koalition der euro-pischeu Mchte gegen Frankreich, an der England, Holland, Spanien, Neapel und andere italienische Staaten, sterreich, Preußen und das Reich teilnahmen. Die sterreicher machten Fortschritte in den Nieder-landen, wo Dnmouriez im Mrz 1793 bei Neerwinden geschlagen wurde und mit dem Sohne des Herzogs von Orleans vor der Rache des Konvents zu den Gegnern floh; die Preußen eroberten Mainz zurck. Nach der Einschlieung von Landau erstrmte der sterreichische General Wnrmser, ein geborner Elssser, am 13. Oktober die Weienburger Linien, besetzte Hagenau und nherte sich Straburg, wo er verwandt-schaftliche Beziehungen hatte.
Da erschienen die Konventskommissare St. Just und Lebas in Stra-brg, gingen mit blutiger Energie gegen deutsche Sympathien und schwch-liche Mutlosigkeit vor und stellten die erschtterten Armeen wieder her. Pichegrn wirft im November und Dezember die sterreicher bis zur Moder zurck, Ho che besiegt am 22. Dezember ein preuisches Korps bei Frschweiler und Wrth, sodann am 26. Dezember den General Wnrmser bei Weienburg und erzwingt dadurch die Aufhebung der Belagerung von Landau. Die sterreicher gehen der den Rhein, die Preußen unter die Mauern von Mainz zurck. Inzwischen waren unter dem Druck der von allen Seiten drohenden Gefahren in Frankreich alle Waffenfhigen vom achtzehnten bis zum fnfundzwanzigsten Lebens-jhre auf Befehl des Kouvents ausgehoben worden. Der Kriegsminister Carnot gab den zusammenstrmenden Menschenmengen ihre Organisation, sorgte fr ihre Bewaffnung und stellte 600000 Mann ins Feld.
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Extrahierte Personennamen: Ludwigs_Xvi Ludwigs
Extrahierte Ortsnamen: Paris Frankreich Paris Frankreich England Holland Spanien Neapel Nieder-landen Mainz Landau Hagenau Weienburg Landau Rhein Mainz Frankreich
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Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
Regionen (OPAC): Hessen
Inhalt: Zeit: Neuzeit
Geschlecht (WdK): Jungen
108 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der deutschen Geschichte.
sterreichischen Husaren, wahrscheinlich in der Absicht, ihnen Akten, die die sterreichische Politik belasteten, abzunehmen, berfallen, zwei von ihnen ermordet und der dritte, de Bry, der 1815 kurze Zeit kaiserlicher Prsekt in Straburg war, schwer verwundet, eine Gewalttat, deren Grnde noch immer nicht ganz aufgeklrt sind. In Italien bernahm um dieselbe Zeit Suworow das Kommando und trieb, vereint mit den sterreichern, durch eine Reihe von Siegen (bei Cassano, an der Trebbia, bei Novi) die Franzosen der die Westalpen. Um im Verein mit dem nrdlich der Alpen stehenden russischen Heere unter Korsakow den Feind auch aus der Schweiz zu verjagen, berschritt er Ende September unter steten Kmpfen den St. Gotthard; da er aber gerade an dem Tage, an dem Korsakow bei Zrich eine schwere Niederlage erlitt, in Altdorf anlangte, so kam er selbst in die grte Bedrngnis, fhrte sein Heer unter den grten An-strengungen erst der den Kinzigpa ins Mnotatal, dann der den Pragelpa ins Liuthtal und schlielich der den Panixer Pa in das Vorderrheintal bei Jlanz, wo er am 8. Oktober nur noch mit Trmmern seines Heeres anlangte. Suworow wurde nach Rußland zurckberufen.
Auf die Nachricht von den Niederlagen der franzsischen Waffen be-schlo Napoleon, das Oberkommando in gypten an Kleber zu bergeben und nach Frankreich zurckzukehren. Es gelang ihm, mit zwei Fregatten zwischen den englischen Wachschiffen hindurch zu entkommen und in Frejus zu landen. Mit unermelichem Jubel wurde er'begrt. Am 18. Bru-maire (9. November) 1799 strzte er durch einen Staatsstreich das Direk-torinm, dessen Regierung allgemein verhat war, setzte die Konsnlar-regiernng ein und wurde selbst Erster Konsul auf zehn Jahre; er erhielt eine vollstndig diktatorische Gewalt.
Im Jahre 1800 berschritt er den Groen St. Bernhard und schlug den sterreichischen General Melas in der Schlacht von Marengo; Desaix, der die Entscheidung herbeigefhrt hatte, fiel. Im Dezember wurde der Erzherzog Johann von sterreich bei Hohenlinden, unweit Mnchen, von Moreau besiegt, dessen Heer den Rhein bei Kehl, Altbreisach, Basel und Schaffhausen berschritten, die sterreicher und Bayern aus dem Schwarz-wald vertrieben und durch die Gefechte bei Stockach, Eugen, Biberach und Ulm nach Bayern zurckgedrngt hatte; darauf lste sich die zweite Koalition auf. Im Frieden zu Luneville (1801) traten Kaiser und Reich das linke Rheinufer an Frankreich ab. Hierdurch verlor Deutschland etwa 62000 Quadratkilometer und dreieinhalb Millionen Einwohner.
1802 schlo England nach dem Rcktritt des jngeren Pitt vom Ministerium den Frieden von Amiens.^ Die franzsischen Truppen, die unter Klebers Fhrung die Trken bei Heliopolis besiegt hatten (Mrz 1800), waren nach dessen Ermordung (Juni 1800) schon im Jahre 1801 aus gypten auf englischen Schissen nach Frankreich zurckgefhrt worden.
Mit Kleber war eine der anziehendsten Gestalten unter den Gene-reilen der Revolution dahingegangen. 1753 zu Straburg geboren, trat er 1777 als Offizier in den sterreichischen Heeresdienst, den er 1785
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Autor: Borries, Emil von, Pfeifer, Wilhelm, Henkelmann, Karl, Brandt, Paul, Kienitz, Otto
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
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Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
Regionen (OPAC): Hessen
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206 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der deutschen Geschichte.
Am 23. Januar erschien Jules Favre in Versailles und schlo mit Bismarck einen Waffenstillstand ab, der den Zweck hatte, der franzsischen Regierung der Nationalverteidigung die Berufung einer vom franzsischen Volke frei gewhlten Versammlung zu gestatten, die der die Frage entscheiden sollte, ob der Krieg fortzusetzen und unter welchen Bedingungen Frieden zu schlieen sei. Als Ort wurde der Versammlung Bordeaux angewiesen. Dem deutschen Heere wurden die Forts von Paris bergeben, die Besatzung der Stadt wurde entwaffnet und blieb kriegsgefangen in Paris, die Verpflegung wurde freigegeben. Am 29. Januar trat diese Vereinbarung in Kraft, und es erfolgte die Kapitulation von Paris.
Von diesem Waffenstillstand war der sdstliche Kriegsschauplatz aus-genommen, wo nach dem bertritte der Ostarmee in die Schweiz am 16. Februar auch die Festung Belfort in die Hnde der Deutschen ber-ging, nachdem die Besatzung mit allen militrischen Ehren abgezogen war, während die Verteidiger der kleinen lothringischen Feste Bsch gar erst am 24. Mrz den tapfer behaupteten Platz mit wehenden Fahnen und unter klingendem Spiel verlieen.
Die seit dem 13. Februar in Bordeaux tagende Franzsische National-Versammlung erkannte die unbedingte Notwendigkeit eines schlenni-gen Friedensschlusses an. Es begannen daher in der zweiten Hlfte des Februars die Verhandlungen der den Frieden, die zwischen Thiers, der am 17. Februar von der Versammlung zum Haupt der voll-ziehenden Gewalt" (Chef du Pouvoir Executif) gewhlt worden war, Jules Favre und Bismarck gefhrt wurden. Am 26. Februar wurde der Friedensprliminarvertrag zu Versailles unterzeichnet. In demselben trat Frankreich an das Deutsche Reich Elsa und Deutsch-Lothringen ab, d. h. das ganze Departement Bas-Rhin, den Haut-Rhin auer Belfort, zwei Drittel des Departements Moselle mit Metz, ein Drittel des Departements Menrthe und ein kleines Stck des Departe-ments Vosges, im ganzen 14874 Quadratkilometer mit 1600000 Einwohnern, und verpflichtete sich, die Summe von fnf Milliarden Frank als Kriegsentschdigung zu zahlen. Sodann wurde am 1. Mrz der westliche Teil der Stadt Paris von den deutschen Truppen in der Strke von 30000 Mann besetzt, aber der Verabredung gem, da die Nachricht von der Annahme der Friedensbedingungen sofort eintraf, nach zwei Tagen schon wieder gerumt. Im Mrz kehrte der König ans dem Felde zurck, und im Juni hielten die siegreichen Truppen ihren Einzug in Berlin.
Am 18. Mrz begann in Paris der Aufstand der Kommu-ne, die Regierung wurde gestrzt und ein Angriff gegen die Regierung in Versailles organisiert. Vier Wochen spter drang der Marschall Mac Mahon in Paris ein und brachte nach achttgigem Kampfe die Hauptstadt wieder in die Hnde der Regierung. Am 10. Mai wurde der endgltige Friede zwischen Deutschland und Frankreich in Frankfurt am Main unterzeichnet. Deutsche Truppen hielten Teile des stlichen Frankreich bis zur vollen Bezahlung der Kriegsentschdigung besetzt.
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Autor: Borries, Emil von, Pfeifer, Wilhelm, Henkelmann, Karl, Brandt, Paul, Kienitz, Otto
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
Regionen (OPAC): Hessen
Inhalt: Zeit: Neuzeit
Geschlecht (WdK): Jungen
Die Revolution des Jahres 1848.
163
er sich in der Gunst des franzsischen Volkes und der Armee noch mehr befestigt hatte, fhrte er am 2. Dezember 1851, dem Gebenktage der Krnung Napoleons I. und der Schlacht bei Ansterlitz, einen Staats-streich gegen die unbeliebte Nationalversammlung aus, lie mehrere Depu-tierte verhaften und die Kammer von Truppen besetzen. Die Straen-kmpfe in den folgenben Tagen fielen zu seinen Gunsten ans. Die neue Verfassung wrbe fast mit Einstimmigkeit biirch Plebiszit angenommen und Napoleon auf zehn Jahre zum Prsibenten mit der Gewalt eines fast absoluten Monarchen gewhlt.
96. Die Revolution in Teutschland. Die Revolution ergriff fast alle beut)cheit Bunbesstaateu, am heftigsten die sterreichische Monarchie, die an den Ranb des Verberbens gebracht wrbe. Die Unzufriedenheit mit den bestehenben Zustubeu hatte sich schon lngst in der Presse und hin und wieber auch in Unruhen geuert. Unter dem Einbrnck der Julirevolution war 1830 der Herzog Karl von Braunschweig, der Sohn des bei Quatrebras gefallenen Herzogs Friedrich Wilhelm, ein Sonberling, gestrzt und fein Bruder Wilhelm auf den Thron erhoben worben.
Bei dem Fest auf der Maxburg bei Hambach in der Pfalz (1832), einer von etwa 20000 Menfchen, barunter auch Polen und Franzosen, besuchten Volksversammlung, wrben zum ersten Male republikanische Tenbenzen in Deutschland) laut. Ihm folgte 1833 der Frankfurter Putsch", ein Anfstanb, der gegen den Bnnbestag gerichtet, aber mhelos uiebergeschlageu wurde. Darauf besttigte der Bundestag die Beschlsse der Ministerkonferenzen zu Teplitz und Wien, durch welche die Rechte der Stnde in den Bundesstaaten beschrnkt wurden.
Als im Jahre 1837 der absolutistisch gesinnte, in London geborene und bis dahin meist in England lebende Ernst August, der kaum Deutsch sprechen konnte, den Thron von Hannover bestieg, hob er die wenige Jahre zuvor erlassene liberale, das Knigtum nach seiner Meinung zu sehr beschrnkende Verfassung auf, da sie ohne seine, als des nchsten Thronerben, Einwilligung gegeben worden sei. Es erregte ein ungeheures Aufsehn, als ihm sieben Professoren der Universitt Gttingen, die Historiker Dahlmann und Gervinus, die Germanisten Jakob und Wilhelm Grimm, der Physiker Weber, der Jurist Albrecht und der Orientalist Ewald den Huldigungseid verweigerten, da sie durch ihren Eid an die alte Verfassung gebunden seien. Sie wurden ihres Amtes entsetzt.
Als nun Ende Februar 1848 die Kunde von den Pariser Ereig-nissen erscholl, war kein Halten mehr; berall wurden die lange zurck-gedrngten Wnsche strmisch laut und in den meisten deutschen Mittel-und Kleinstaaten den Forderungen der Volksversammlungen auch sofort nachgegeben. Minister, die dem Volk nicht genehm waren, wurden entladen und durch seine Fhrer ersetzt. In Bayern legte Ludwig I. die
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Autor: Borries, Emil von, Pfeifer, Wilhelm, Henkelmann, Karl, Brandt, Paul, Kienitz, Otto
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
Regionen (OPAC): Hessen
Inhalt: Zeit: Neuzeit
Geschlecht (WdK): Jungen
166 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der deutschen Geschichte.
99. Die preuische Verfassung. Im Mai war in Berlin eine preuische Nationalversammlung, in der die radikale Partei ber-wog, zur Beratung einer Verfassung zusammengetreten. Da sie sich in unfruchtbaren Streitigkeiten verzehrte, wurde sie im November 1848 nach Brandenburg verlegt und am 5. Dezember aufgelst. An demselben Tage verlieh der König aus eigener Machtvollkommenheit eine Verfassung, die im nchsten Jahre von einer auf Grund derselben einberufenen Volks-Vertretung durchberaten und verndert und endlich am 6. Februar 1850 vom König beschworen wurde. So erhielt Preußen eine geschriebene Ver-fassuug, es wurde eine konstitutionelle Monarchie.
Die wichtigsten der den Staatsbrgern durch die Verfassung gewhr-leisteten Grundrechte sind die Gleichheit vor dem Gesetz, die Ge-Whrleistung der brgerlichen Freiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses, Freiheit der Auswanderung, des religisen Bekenntnisses, der Mei-nungsnernng (die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei"), Ver-eins- und Versammlungsrecht.
Das Staatsoberhaupt ist der König, dem allein die vollziehende Gewalt zusteht; er ernennt und entlt die Minister, besetzt alle Stellen im Heere und den brigen Zweigen des Staatsdienstes; er beruft die Kammern, vertagt sie und schliet ihre Sitzungen. Alle Regie-rnngsakte des Knigs bedrfen zu ihrer Gltigkeit der Gegenzeich-nnng eines Ministers, der dadurch die Verantwortlichkeit bernimmt.
Die verfassungsmige Vertretung der Staatsbrger ist der Land-tag. Er ist aus zwei Kammern zusammengesetzt, dem Herrenhaus und dem Hause der Abgeordneten. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und durch die zwei Kammern ausgebt.
Das Herrenhaus besteht aus erblichen Mitgliedern und Mit-gliedern auf Lebenszeit; diese werden teils vom Könige unmittelbar berufen, teils von ihren Standesgenossen gewhlt und vorge-schlagen (prsentiert), aber auch vom Könige berufen.
Das Haus der Abgeordneten besteht aus 433 (seit 1906 443) vom Volke gewhlten Vertretern. Die Wahl der Abgeordneten geschieht mittelbar, indirekt. Die Whler, genannt Urwhler, whlen nur die Wahlmnner, diese die Abgeordneten.
Die deutsche Frage.
Im Jahre 1848 wurden die ersten Versuche gemacht, die deutsche Einigung im nationalen Staate zu schaffen. Bis zum Jahre 1870 wurden nacheinander drei verschiedene Wege eingeschlagen.
1. Das Frankfurter Parlament will die deutsche Einheit von dem Prinzip der Volkssouvernitt, ohne Rcksicht auf die Fürsten, gleich-sam von unten her" ins Leben rufen.
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