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1. Landeskunde der Provinz Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Lübeck mit ihrem Gebiete - S. 32

1910 - Breslau : Hirt
32 Landeskunde der Provinz Schleswig-Holstein. 1227. 22. Juli. Sieg Adolfs Iv. im Bunde mit norddeutschen Fürsten über Waldemar Ii. von Dänemark bei Bornhöved. 1326. Die Waldemarische Konstitution. Waldemar Iii. tritt das Herzog- tum Schleswig an Gerhard den Großen ab, Schleswig soll nie wieder mit Däne- mark zu einem Staate vereinigt werden. Nach dem Tode des letzten Schauenburgers, Adolfs Viii., wurde sein Neffe, der dünische König Christian I. aus dem Hause Oldenburg, 1460 von den Ständen zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein gewählt und somit die Lande durch Personal-Union mit Dänemark verbunden. Beide Länder sollten „bliveu ewich tosamende, ungedelt". Holstein gehörte nach wie vor zu Deutsch- land und wurde 1474 zu einem Herzogtum erhoben. Dithmarschen blieb noch 100 Jahre ein Freistaat, bis 1559. Frühzeitig sand die Reformation Eingang. Um ihre Einführung haben sich verdient gemacht: Hermann Taft aus Husum, Nikolaus Boje in Meldorf, Heinrich von Zütphen (Heinrich Möller aus Zütpheu) und Bugenhagen, von dem 1542 eine schleswig-holsteinische Kirchenordnuug verfaßt wurde. Bei der Säkularisation der Kirchengüter siel der größte Teil an die Landesherren, der Adel erhielt die Klöster zu Preetz, Itzehoe, Üterseu und Schleswig. Die Verbindung der Herzogtümer mit Dänemark hatte zur Folge, daß sie in die Kriege Dänemarks verwickelt wurden. So führte die Beteiligung Christians Iv. an dem Dreißigjährigen Kriege kaiserliche und ligistische Truppen: unter Wallenstein und Tilly und später Schweden unter Torstenson ins Land. Die vielfachen Teilungen unter die einzelnen Linien des Hauses Oldenburg, wobei niemals die Eider, die Grenze zwischen Schleswig und Holstein, die Grenze der Landesteile bildete, und die Einheit dadurch gewahrt blieb, daß mancherlei einer gemeinsamen Regieruug vorbehalten wurde, hatten viele Streitigkeiten zwischen den regierenden Fürsten, besonders zwischen dem König und den Gottorser Herzögen zur Folge und führten wiederholt die Herzöge auf die Seite der Feinde Dänemarks, der Schweden. 1713 Zerstörung Altonas durch deu schwedischen General Steenbock. 1721 wurde der Gottorser (herzogliche) Anteil an Schleswig, 1773 der an Holstein (Hauptstadt Kiel) mit dem königlichen Anteil vereinigt. Seitdem hatte das Land wieder einen Landesherrn. (S. die Stammtafel auf S. 34.) Die napoleonische Zeit sah Dänemark und somit die Herzogtümer aus [eitert des französischen Kaisers. Holsteinische Truppen halfen 1809 Schill in Stralsund be- siegen. So hatten die Schleswig-Holsteiner keinen Anteil an den ruhmreichen Befreiungskriegen. 1815 wurde Holstein in den Deutschen Bund aufgenommen, Helgoland kam an England. Am 1. Januar 1895 erfolgte die Aufhebung der Leibeigenschaft. Das im 19. Jahrhundert immer mehr hervortretende Bestreben der dänischen Regierung, die Herzogtümer Schleswig und Holstein enger mit dem Hauptlande zu verknüpfen, zerstörte allmählich das sonst gute Verhältnis, in dem die Schleswig- Holsteiner zu ihrem Landesherrn gestanden hatten, und erweckte das Nationalgesühl. Diese Stimmung fand einen entsprechenden Ausdruck in dem von dem Schles- wiger Advokaten Chemnitz gedichteten, von dem Organisten Bellmann komponierten

2. Landeskunde der Provinz Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Lübeck mit ihrem Gebiete - S. 71

1910 - Breslau : Hirt
Vii. Staatliches und Sonstiges. 71 Die Verfassung ist republikanisch. Die Staatsgewalt steht dem Senat und der Bürgerschaft gemeinsam zu. Der Senat besteht aus 14 auf Lebenszeit gewählten Mitgliedern, von denen 8 dem Gelehrtenstande (darunter mindestens 6 Juristen) angehören und 6 Nichtgelehrte, darunter wenigstens 5 Kaufleute, seiu müssen. Der Bürgermeister ist der Vorsitzende des Senats und wird von: Senat auf 2 Jahre gewählt. Der Senat vertritt den Staat nach außen und übt im Innern die vollziehende Gewalt aus. Die Bürgerschaft besteht aus 120 auf 6 Jahre gewählten Mitgliedern und er- gänzt sich alle 2 Jahre zum dritteu Teil. Ihr steht die Mitwirkung bei der Gesetz- gebung und den finanziellen Angelegenheiten zu. Bürgerausschuß von 30 Bürger- schastsmitgliedern. Das Staatsbudget belief sich in ordentlichen Einnahmen und Ausgaben int Jahre 1907 auf je 8 860 000 Mark. Von den Ausgaben fielen über 2 Mill. Mark auf die Staatsschuld, 1,4 Mill. Mark auf die Schulen. Die Landesfarben sind Weiß und Rot. Das Wappen ist der doppelköpfige Adler mit weiß und rotem Schilde auf der Brust. Lübeck ist Sitz eines Amtsgerichts und eines Landgerichts. Zu dem Bezirk des Landgerichts gehört auch das Fürstentum Lübeck. Das Oberlandesgericht, welches Lübeck, Hamburg und Bremen umfaßt, hat seinen Sitz in Hamburg. Für die evangelisch - lutherische Kirche ist die oberste Behörde der Kirchen- rat, deu Vorsitz führt der Bürgermeister. Im Stadtgebiet 8 Kirchengemeinden: St. Marien. St. Jakobi, St. Petri, St. Ägidien, Don?, St. Lorenz, St. Matthäi, St. Gertrud. Für das Schulwesen ist die oberste Behörde die Oberschulbehörde. Schulen: Katharineum (Gymnasium mit Realgymnasium), Johannenm (Reformrealgymnasium mit Realschule), Realschule zum Dom, von Groß- heimsche Privat-Realschnle; Ernestinenschule (Höhere Mädchenschule mit Lehrerinnen-Seminar) und private Höhere Mädchenschulen; Lehrer-Se- minar; Bau gewerkschule; Gewerbeschule; Navigationsschule; 2 Kuaben- und 2 Mädchenmittelschulen und 27 Volksschulen in den? Stadtgebiet. Außerdem sind zu nennen: Stadtbibliothek, Öffentliche Bücher- und Lesehalle, Museum (Abb. 29) undmehrerewohltätigkeitsanstalten: Allgemeines Krankenhaus, Irrenanstalt, Waisenhaus, Heilige-Geist-Hospital, St.-Johannis-Jnngfrauen-Kloster, Burgkloster u. a. Krankenhaus und Irrenanstalt sind Staatsanstalten, die anderen beruhen auf Stiftungen. Die Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit, ge- gründet 1789, besitzt und verwaltet eine Spar- und Anleihekasse, das Museum am Dom, enthaltend kuust- und kulturgeschichtliche, naturgeschichtliche Sammlungen, Gemäldegalerie, Gewerbe-, Völker- und Handelsmuseum, serner die Frauen- gewerbeschule, Kleiukinderschnlen, die Herberge zur Heimat, Volksküche und anderes.

3. Landeskunde der Freien und Hansestadt Lübeck und ihres Gebietes - S. 8

1890 - Breslau : Hirt
8 Landeskunde der freien und Hansestadt Lübeck und ihres Gebietes. meister. Der Senat vertritt Lübeck nach außen und übt die vollziehende Gewalt aus. Der Titel des Senates ist: Hoher Senat. Tie gesetzgebende Gewalt wird gemeinsam durch Senat und Bürgerschaft ausgeübt. Rat- und Bürgerschluß. Die Bürgerschaft besteht aus 120 Mitgliedern, von welchen alle 2 Jahre Y3 ausscheidet und durch Wahlen seitens der Bürger des lübeckischen Staates ergänzt wird. Beschlüsse von minderem Belange werden durch eiueu Ausschuß von 30 Bürgerschaftsmitgliedern — dem Bürgerausschusse — in Gemein- schaft mit dem Senate gefaßt. Jeder im lübeckischeu Gebiete wohnende Deutsche kann, wenn er das 25. Lebensjahr vollendet hat, lübeckischer Bürger werden. Das jährliche Budget beläuft sich aus 3'/2 Millionen Mark. Das Wappen Lübecks ist der doppelköpfige Adler mit dem quergeteilten weiß und roten Schilde auf der Brust. Die Landesfarben sind weiß und rot; die Flagge ist weiß und rot, quer geteilt. Seit 1871 gehört Lübeck als selbständiger Staat dem Deutscheu Reiche an, ist im Buudesrate mit einer Stimme und im Reichstage durch einen Abge- ordneten vertreten. Die Militärhoheit ging durch die 1867 mit Preußen abgeschlossene Militärkonvention an den König von Preußeu über. In Lübeck steht ein Bataillon des zweiten hanseatischen Infanterieregiments No. 76 Lübeck trat dem Zollverein bereits 1868 bei. Lübeck ist der Sitz eines Amtsgerichtes und eines Landgerichtes, dieses gemeinsam mit dem Fürsteutum Lübeck. — Das Oberlaudesgericht, welches Lübeck, Hamburg und Bremen umfaßt, hat seinen Sitz in Hamburg*). — Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht ein aus Mitgliedern beider Teile zusammengesetztes Gewerbegericht mit einem rechtsgelehrten Senator als Vorsitzendem. Vii. Grtskunde. \. Die Stadt Lübeck. Die Stadt Lübeck liegt auf dem von Trave und Wakenitz umflossenen, nur nach N. mit schmaler Laudverbindung versehenen Höhenrücken. Die Länge der inneren Stadt von N. nach S. beträgt 1550 m; ihre Breite von O. nach W. 980 m; der höchste Puukt liegt 16 m über der Trave. Der Name Lübeck ist wendisch, seine Bedeutung unsicher, er ward von Alt-Lübeck, zwischen Schwartaumündung und Trave [1138 von den Rugiern zerstört —Ringwall — Fundament der Kirche) auf die neue Stadt übertragen. Gründung 1143 durch den Grafen Adolf Ii. von Holstein — Hügel Buko — Krutos Feste. _ Anlage der Burg am Nordende zum Schutz der Landverbindung und des Hafens. — Zerstörung der Stadt durch eine große Feuersbrünst im Jahre 1157; die Bewohner siedelten in Heinrichs des Löwen Löwenstadt in der Nähe von Herrenburg an der Wakenitz über, kehrten jedoch an den alten günstig gelegenen Ort zurück, der nun 1159 in den Besitz Heinrichs des Löwen überging, dessen'vogt in der Burg wohnte. Die Stadt gewann sehr allmählich ihre Ausdehnung über den ganzen Hügel, den noch lange an beiden Uferseiten breite Wiesen und Sumpfstreifen umgaben und schützten. Der Anbau ging von drei Stellen aus, im N. von der Burg (herzogliche Stadt), in der Mitte vom Markt (bürgerliche Stadt), im S. vom Dom (Domkapitel). Die Häuser waren anfänglich aus Holz *) Bis 1879 bestand als höchster Gerichtshof für die Hansestädte das Oberappel- lationsgericht zu Lübeck.

4. Landeskunde der Freien und Hansestadt Lübeck und ihres Gebietes - S. 7

1890 - Breslau : Hirt
Bevölkerung. Die besondere Fürsorge für Handel und Verkehr liegt einer Senatskom- Mission und der Handelskammer ob. Über Eisenbahnen, Post u. s. tu. vergl. S. 11. Unter den Gewerben blühen vor allen diejenigen, welche zu dem Handel in näherer Beziehung stehen. Die Zahl der Fabriken ist nicht groß; die bedeutendsten sind: Sage- mühlen, Ziegeleien, Eisengießereien und Maschinenbauanstalten, Schiffswerft für den Bau eiserner Schiffe, Emaillierwerke, Dampfmühlen, Brot-, Konserve- und Cigarreufabrikeu, Brauereien und Fischräuchereien; in letzteren werden, neben hier gefangenen, große Mengen schwedischer Heringe verarbeitet. Die Stadt- und Wakenitzfischer beschränken sich auf den Fang der Süß- wasserfische; für den von Gothmund, Schlutup und Travemünde aus betrie- benen Fang von Seefischen kommen namentlich im Frühjahre Heringe, im Sommer Monate ohne r) Butt und im Winter (Monate mit r) Dorsche in Betracht. In den Vorstädten und deren nächster Umgebung befinden sich bedeu- tende Kunst- und Handelsgürtnereien, daneben wird ausgedehnter Gemüsebau (Spargel) betrieben. Ans dem Lande beschäftigt sich über 2/3 der Bevölkerung mit der Landwirtschaft, und nur y6 betreibt ein Handwerk. Die Hauptfrüchte sind: Roggen, Weizen auf schwerem Boden, Gerste, Hafer mit Wicken (Meng- fntter), Kartoffeln, Kohl- und Bohnenarten, Erbsen, stellenweise Buchweizen, auf den Höfen Raps. — Die einzelnen Felder sind durch Knicks abgetrennt. 3 500 ha Land, d. h. fasty8 des Gebietes, sind mit Wald bedeckt; von diesem sind 3/4 Buchen- und Eichenbestände und 1/4c Nadelwald. In den meisten Dörfern find die Wohnhäuser schon von den Ställen und Scheunen gesondert und massiv gebaut, au Stelle der warmen, aber seuerge- fährlichen Strohdächer ist säst überall harte Bedachung getreten. Das alte sächsische Bauernhaus mit zwei Pferdeköpfen am Firste und Stroh- dach ist in seiner ursprünglichen Form nur noch selten zu finden, z. B. in Cronssorde. Den größten Raum nimmt die Diele aus fest gestampftem Lehm ein, ein großes Thor dient als Ein- und Ausfahrt- an der einen Seite befinden sich die Ställe für Pferde, an der andern diejenigen für die Kühe, darüber der Hühnerstall, dahinter die Kammern für Knechte und Mädchen-, im Hintergrunde der Diele hat der große Herd seinen Platz, hinter diesem Wohn- und Schlafräume der Familie. Der Rauch entweicht jetzt meist durch einen besonderen Schornstein, früher suchte sich derselbe über die Diele hinweg einen Ausweg. Unter dem Boden hängen Speckseiten, Schinken und Würste; der Boden dient bis zum Dachfirste hinauf zur Aufbewahrung der Getreide- und Heuernte. Die Seitenmauern sind niedrig, aus Fachwerk aufgeführt, das ausgeflochten und mit Lehm beworfen ist; die kleine Thür ist in eine obere und untere Hälfte geteilt. Für Schweine und Jungvieh ist zu beiden Seiten des Einganges ein Vorbau angebracht. Besondere Trachten haben sich nur wenige erhalten, z. B. Geistlichkeit, Ratsdiener, Träger, Fisch- und Gürtnerfrauen, Dienstmädchen, Waisenkinder. Vi. Staatswesen. Die Verfassung ist republikanisch und beruht auf dem Staatsgrund- gefetze vom 29. Dezember 1851 (Neufaffung vom 7. April 1875). Die Staats- gewalt wird durch Senat und Bürgerschaft ausgeübt. Der Senat besteht aus 14 Mitgliedern, von deueu 8 dem Gelehrten- stände (darunter 6 Rechtsgelehrte) angehören und 5 Kaufleute sein müssen. Die Wahl erfolgt auf Lebenszeit. Der Vorsitzende im Senat, welcher auf 2 Jahre vom Senat gewählt wird, führt für diese Zeit den Titel Bürger-
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