Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Lehrbuch der Geographie - S. 6

1827 - Erfurt : Keyser
6 V. Politische Geographie. Ländern bestehen, und in der Hand des gemeinschaftlichen Kaisers zu einem großen Staatskörper vereinigt sind. 3. Bevölkerung, Wohnplahe. Die Volkszahl der Monarchie wird, wie gesagt, zu 30 Mill. angenommen (2469 auf die Q. M.), welche in 777 Städten, 2224 Msi., 69,105 Df. und Weilern, oder einzelnen Hausern, zusammen in 4,181,351 H. wohnen. (Auf 15ch Q. M. kommt eine Stadt, auf 5z Q. M. 1 Fl. und auf 1 Q. M. 5f Dfr.) Von den E. sind 5z Mill. Deutsche, 13 Mill. Slawen von verschiedenen Stam- men, 2,750,000 eigentliche Ungarn, 480,000 Juden, 1 Mill. Wla- chen (oder wie sie sich selbst nennen, Romani srömlinge^j), 4 Mill. Italiener, 65,000 Griechen, Armenier und Zigeuner. 4. Staatsform, Orden. Die Monarchie ist in männlicher, und seit der pragmatischen Sanction auch in weiblicher Linie erblich. Der Regent besteigt den Kaiserthron Kraft seines Erbrechts, nach dem Rechte der Erstgeburt. Im Falle des Aussterbens der ganzen herrschenden Dynastie wählen sich die Stande von Ungarn und Böhmen einen neuen Regenten; über die Erbschaft der deutschen, wie der übrigen Erbstaaten, verfügt aber der letzte Stammerbe nach Willkühr. Der jetzige Kaiser aus dem Habs- burgischen Hause heißt Franz I. seit 1806, als sonstiger deutscher Kaiser seit 1792 Franz Ii. — Eine allgemeine Staatsform findet nicht Statt; verschieden ist die Verfassung in den verschiedenen Be- standtheilen des Reichs, und dasselbe gilt von den Staatsgrundge- setzen. Landstande gibt es zwar überall, seit 1817 auch in Galizien und in der Lombardei, aber mit ganz verschiedenen Rechten; Tirol, wo der Bauer Landftand ist, hat die freieste Verfassung. In Ungarn kann nur der Adel Grundeigenthum besitzen, und Landstand seyn. Die Prinzen des kaiserl. Hauses führen den Titel: Erzherzog von Oester- reich. Der jetzige Kronprinz heißt Ferdinand, geb. 19. April 1793. Die höchste Leitung aller Geschäfte hat unter des Kaisers Vorsitz die geheime S ta a t s c on feren z. Der aus Ministern und Rathen bestehende Staatsrath ist keine Verwaltungs-, sondern eine Controllirungsbehörde. Die Verwaltungsstellen bestehen aus zwei Haupt- klassen. 3) Aus solchen, deren Verwaltung sich über den ganzen Staat erstreckt, als Haus-, Hof- und Staatskanzlei, Hofkriegsralh k., und b) aus solchen, die nur für einzelne Abtheilungen des Staats bestehen, als für die Deutschen, Polnischen, Italienischen Provinzen u. s. f. Die herrschende Religion, zu der sich auch der Kaiser mit seinem gan- zen Hause bekennt, ist die katholische. Auf dem Deutschen Bundes- tage hat der Kaiser den Vorsitz, und in der engeren Versammlung eine, in der weiteren 4 Stimmen. Der Staat hat 7 Orden: Den Orden des goldnen Vließes, den Sternkreuzorden (für Da- men), den Maria-Theresiaorden (für militärische Verdienste), den Eli- sabeth-Theresiaorden (für militärische Verdienste), den Ungarischen Ste- phansorden (für Civilverdienste, zu Ehren des ersten Königs von Ungarn,

2. Lehrbuch der Geographie - S. 61

1827 - Erfurt : Keyser
A. Mittel - Europa. Ul Der Deutsche Staatenbund. 61 Iii. Der Deutsche Staatenbund. Deutschland bildet jetzt, mit Ausnahme der Schweiz und des größten Lheils des ehemaligen Burgundischen Kreises, einen Födera- tivstaat, der aus 39 verschiedenartigen Theilen besteht, welche auf den Grund der Wiener Congreßacte vom 8. Juni 1815 den Deut- schen Bund ausmachen. Die Mitglieder desselben, die souveränen Fürsten und die freien Städte Deutschlands, verbanden sich zu gegen- seitiger Vertheidigung und Erhaltung der Unabhängigkeit und des Be- sitzstandes eines jeden Mitgliedes des Bundes; mit dem Vorbehalte, daß jeder einzelne der 39 Staaten seine inncrn Angelegenheiten nach eige- nem Ermessen ordnen, oder auch mit auswärtigen Machten Bündnisse schließen könne, insofern dadurch nicht die Sicherheit des ganzen Bun- des oder einzelner Staaten gefährdet ivird. Jeder einzelne Bundesstaat soll eine landständische (repräsentative) Verfassung erhalten, wie dies auch bei den meisten schon geschehen ist. Zur Besorgung allgemeiner Angelegenheiten bilden die Abgeordneten aller Bundesstaaten eine Bun- desversammlung, oder den Bundestag, der seinen Sitz zu Frankfurt am Main genommen, und die Sitzungen am 5. Nov. 1816 eröffnet hat. Die Versammlung zahlt, wenn sie voll ist, 69 Stimmen, wobei von den größeren Staaten jeder vier, die minder mächtigen drei, die kleineren zwei und die kleinsten jeder Eine Stimme haben. Das Prä- sidium dabei führt Oesterreich, als der mächtigste Deutsche Staat, die volle Versammlung heißt das Plenum; ehe jedoch die zu verhandeln- den Sachen dieser vorgelegt werden, bespricht man sie in einer engeren Versammlung von nur 17 Stimmen, in welcher auch die größeren Staaten nur Eine Stimme, und mehrere der kleineren zusammen Eine haben. Im Kriege stellen alle Staaten zusammen ein Bundesheer. Die- ses soll aus 301,637 Mann bestehen, so daß jeder Bundesfürst von 100 Seelen seines Staates Einen Mann stellt, und außerdem von 200 noch 1 Mann zur Reserve. Zusammen besteht das Heer dann aus 222,119 M. Linieninfanterie, 43,090 M. Eavallcrie, 21,717 M. Artillerie und Train mit 612 Geschützen, 11,694 M. Jäger, 3017 M. Pionniers und Pontoniers. Die engere Bundesversammlung wählt den Feldherrn. Das ganze Bundesheer ist in 10 Armeecorps getheilt. Davon stellt Oesterreich 3, Preußen 3, Baiern 1, Wür- tembcrg, Baden, Hohenzollcrn, Hessen-Darmstadt, Frankfurt 1, Sachsen, Anhalt, Hessen-Cassel, Nassau, Luxemburg und die 4 thü- ringischen Herzogthümer 1 und die übrigen 1 Armeccorps (die einzel- nen Contingente s. bei den einzelnen Bundesstaaten). Bundesfestun- gen sind: Mainz, Luxemburg und Landau. Sämmtliche Bun- desstaaten umfassen 11,870 Q. M., und zählen 301- Mill. E., wel- che in 2500 St., 22,000 Flecken und 100,000 Dfn. wohnen. Auf 4yir M. kömmt 1 St., auf 4l| Q. M. 1 Flecken und auf eine Q. M. 9^ Dfr. Ueberficht der Bundesstaaten. A. 1 Kaiserthum: Oesterreich mit 3700 Q. M. deutsche Lander.

3. Lehrbuch der Geographie - S. 71

1827 - Erfurt : Keyser
A. Mittel - Europa. Hi. Der Deutsche Staatenbund. 71 231,300 Gebäuden wohnen. Unter den Städten sind 2 mit mehr als 30,000 E., 1 mit mehr als 10,000 und 4 mit mehr als 5000. Fast alle Städte und Flecken sind reinlich und nett gebaut. Auf Q.m. kömmt 1 Stadt; auf 4^° Q.m. 1 Fl. und auf 1 Q.m. 11* Dfc. 4. Staatsform, Orden. Das Königreich Sachsen ist eine durch Landstande eingeschränkte Monarchie. Der König beruft die Stande zusammen, wenn und wo er will. Von ihnen hangt die Bewilligung der Steuern ab, und wich- tige Landesgesetze müssen ihnen zur Verathung vorgelegt werden. Der König hat aber allein die vollziehende und alle Militärgewalt, so wie das Recht der Ernennung der Mitglieder der höchsten Landescollegien. Diese sind: a) Das geheime Rathscolleg ium, dessen Wirksam- keit blos berathend ist. b) Das geheime Kabinet, in 3 Abthei- lungen. c) Die Landesregierung, in 2 Banke, adeliche und ge- lehrte, getheilt. Die Thronfolge ist in der männlichen Linie (der Albcrti- nischen) erblich. Sollte diese in ihrem Mannsstamme erlöschen, so würde sie auf Sachsen-Weimar (die Ernestinische Linie) übergehen. Der jetzige König (seit 5.Mai 1827) ist Anton (Clemens Theodor). Die Landes^ religion ist die evangelische, der Hof ist katholisch. Als Mitglied des Deut- schen Bundes hat der König eine Stimme, und 4 Stimmen im Plenum. Der Orden sind 3: a) Der Sächsische Rautenkranz, 1807 gestiftete Hofehre, b) Der Heinrichsorden, für Militärverdienst, in 3 Klassen, 1706 gestiftet und 1766 erneuert, mit einer Pension verbunden, c) Der Civil- verdienstorden, 1815 gestiftet, in 3 Klassen. Neben diesen Orden ist noch eine Verdienstmedaille. 5. Finanzen. Die Staatseinkünfte mögen jetzt etwa 13,500,000 Gulden, die Abgaben 9,000,000 Gulden betragen; die individuelle Quote 6^- Gul- den. Die Staatsschuld 32,653,800 Gulden. Sachsen hat aber einen festen Kredit, der kaum aus Augenblicke schwanken kann. 6. Münzen, Maaße, Gewichte. In ganz Sachsen gilt der Conventionsfuß. In geprägtem Gelde hat man: einfache und doppelte Augustd'or zu 5 Thlr. 8 Gr. und 10 Thlr. 16 Gr., Ducaten zu 2 Thlr. 20 Gr., Spcciesthaler zu 1 Thlr. 8 Gr., Gulden zu 16 Gr , halbe Gulden zu 8 Gr., 4, 2 und 1 Groschenstücke, 8 und 6 Pfennigstücke, Vierlinge, Dreier, Zweier und Pfennige in Kupfer. Außerdem die Kassenbillets, seit 1772, zu 1, 2 und 5 Thlr., im Ganzen für 2,500,000 Thlr. — Das L ängenmaaß ist die Elle und der Fuß; die Ruthe zu 15 bis 16 F., die Meile zu 1500 Ruthen. Beim Getreide- maaß hat man Wispel, Malter, Scheffel, Viertel, Metzen. 1 Mispel — 2 Malter — 24 Scheffel, 48 Viertel, 96 Metzen. Der Dresdner Eimer hat 72 Kannen, der Leipziger Eimer 63 Kannen, oder 126 Nösel. Das Gewicht ist theils leichtes, oder Handelsgewicht, theils schweres; vom leich- ten hat der Ctr. 110 Pf., vom schweren 114 und 118 Pf. 7. Festungen und sonst wichtige militärische Punkte und Linien an der Grenze und im Innern des Staates. Sachsen hat jetzt nur Eine Festung, den König st ein. Gegen die Nachbarstaaten ist es, bis auf Böhmen, wo die Passe des Lausitzer- und

4. Lehrbuch der Geographie - S. 31

1827 - Erfurt : Keyser
A Mittel-Europa. Ii. Daz Königreich Preußen. 31 sau-Saarbrück; Lheilen der Herzogtümer Geldern, Limburg, Luxem- burg, Lothringen und dem Fürstenthum Neuschatel in der Schweiz. 3. Bevölkerung, W ohnplatze. Die Volksmenge betragt gegenwärtig 12,250,000 Seelen, dar- unter 6,300,000 Protestanten, 4,023,000 Katholiken und 127,000 Juden, welche in 1028 Städten, 281 Marktflecken, 34,451 Dörfern, 45,000 Vorwerken und 3,139,144 Hausern wohnen. In der östl. Halste rechnet man auf eine Q. M. 1952 Köpfe, in der westl. 2891, in den Deutschen Landern 2314, in den Äußer-Deutschen 1723. Auf 6^ Q. M. kömmt eine Stadt, auf 17* Q.. M. ein Flecken und auf 1 Q. M. 6/g- Dfr. Die Masse der Einwohner besteht aus 8,621,600 Deutschen, 1,777,000 Slawen, 5000 Franzosen und 127,300 Juden. 4. Staats form, Orden. Der Preußische Staat ist eine in männlicher und weiblicher Linie erbliche, unbeschrankte Monarchie. Der König, seit 1797 Friedrich Wilhelm Iii., besteigt den Thron Kraft seines Geburtsrechts, und die Thronfolge findet in der Linealordnung, und in einer jeden Linie nach dem Erstgeburtrechte Statt. In dem Augenblicke des Ablebens des Vorfahren tritt der Nachfolger in die volle Ausübung aller Maje- statsrechte, eine Krönung ist vorher nicht nöthig. Die königlichen Prinzen sind sammtlich geborene Markgrafen von Brandenburg, und Prinzen von Preußen. Der älteste Prinz (seit dem 15. Oct. 1795, Friedrich Wilhelm) heißt Kronprinz. Das königliche Haus bekennt sich zur evangelischen Kirche, ist aber durch kein Grundgesetz dazu verpflichtet; auch ist es nicht erforderlich, daß eine Prinzessin, die einer andern Kirche angehört, dieselbe verlasse, wenn sie Königin von Preußen wird. Die Volljährigkeit tritt mit dem 18ten Jahre ein, und der nächste volljährige Agnat führt die Regentschaft, wenn der Thronerbe minderjährig ist. An der Spitze der Staatsverwaltung stehen, unter der höchsten Leitung des Königs, der geheime Kabi- nets- und der Staatsrath. Das Staatsministeriuin ist höchste verwaltende Behörde, und besteht 1) aus dem Ministerium des In- nern, 2) der Finanzen, 3) des Handels, der Gewerbe und des Bau- wesens, 4) der auswärtigen Angelegenheiten, 5) des Krieges, 6 ) der Geistlichen-, Unterrichts - und Medicinal-Angelegenheiten, 7) des königli- chen Hauses, 8) der Justiz, 9) dem General-Postamt. In jeder Provinz ist ein Oberprasidenc für die Verwaltung dee allge- meinen Landesangelegenheiten und ein Eonsistorium; in jedem Regierungs- bezirke ein Regierungspräsident; in jedem Kreise ein Landrath. In jedem Regierungsbezirke ist auch in der Regel ein Oberlandesgericht für die ge- sammte Rechtspflege; so wie eine Kirchen- und Schulcommissiour, als Theil der Regierung, und Organ des Consiftotiums. Die Prooinzial- Landstände sind jetzt auch überall organisirt. Als Mitglied des Deutschen Bundes hat der König in der engeren Versammlung eine, in der wei- teren 4 Stimmen. Der Staat hat folgende Orden: - 1) Den Schwarzen Adleror den, 1701 von Friedrich r. gestiftet;

5. Lehrbuch der Geographie - S. 78

1827 - Erfurt : Keyser
?s V. Politische Geographie. 2,706 auf der Q. M., meistens Katholiken, doch genießen auch die 1,090,000 Protestanten überall freie Religionsübung, vollkommene Ge- wissensfreiheit und gleiche bürgerliche Rechte. An Wohnplätzen zahlt man 229 Städte, darunter eine über 60,000, zwei über 30,000, sie- den über 10,000, und zwölf über 5000 E. haben, 392 Mfl. 16,582 Dörfer und Weiler, und überhaupt 650,100 Gebäude. Auf 6 Q. M. kommt 1 Stadt, auf 3^ Q. M. 1 Flecken, und auf 1 Q. M. 12 Dörfer. Die Bauart ist ganz Deutsch, doch nach den Provinzen ver- schieden. Die schönste Stadt des Reichs ist die Hauptstadt. 4. Staatsform, Orden. Nach der Constitutionsacte vom 26. Mai 1818 hat Bakern eine repräsentative Verfassung, durch welche der König (jetzt, seit 13. October 1825) Ludwig I. Karl August beschränkt ist. Alle 3 Jahre beruft er die Stände zusammen, welche Theil an der Gesetz- gebung und Besteurung haben. Die Versammlung der Stände besteht aus 2 Kammern: der Kammer der Reichsräthe mit den Prinzen des Hauses, den mediatisirten Fürsten und Grafen, und der Kammer der Abgeordneten der Universitäten, Geistlichen, Bürger und Landeigenthü- mer. Der Staatsrath ist die höchste berathende Behörde, welche nach der königl. Verordnung vom 18. Nov. 1825 unter der unmittelbaren Leitung des Königs, aus dem Kronprinzen (sobald dieser volljährig ist), aus den volljährigen Prinzen des königl. Hauses, wenn der König ihre Berufung für nöthig erachtet, aus den activen Ministern, aus dem Feldmarschall, und 6 vom Könige ernannten Staatsräthen besteht. Die 5 Ministerien sind: das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern, der Finanzen, der Justiz und des Kriegs. Die Thron- folge ist in männlicher und weiblicher Linie erblich; die katholische Reli- gion ist die herrschende und Hofreligion. Als Bundesglied hat der Kö- nig eine Stimme, und 4 Stimmen im Plenum. Orden hat Baiern fünf: 1) Den Hubertusorden, 1444 gestif- tet, nur für Fürsten und höchste Staatsbeamte. 2) Der St. Georgs- orden, in den Zeiten der Kreuzzüge entstanden, hat 3 Klassen. 3) Der für Militarverdienste, 1803 von dem vorigen Könige gestiftete Max-Jo- sephsordcn, in 3 Klassen, mit 1500, 500 und 300 Gulden dotirt. 4) Der Civil-Berdienstorden der Baierschen Krone, 1808 ge- stiftet, und aus 4 Klaffen bestehend. 5) Der St. M i ch aels o rden, zur Bewahrung göttlicher Ehre, 1693 gestiftet, 1812 erneuert. Außerdem gol- dene und silberne Verdienstmedaillen für Künstler, Bürger, Bauern, und die Denkmünze für die Jahre 1813, 1814 und 1815. 6. Finanzen. Die Staatseinkünfte betragen über 36 Mill. Gulden, darunter sind Steuern und Abgaben 22,223,100 Gulden; die individuelle Quote beträgt fast 6 Gulden. Die Staatsschulden 110^ Mill. Gulden. Die Einkünfte reichen zur Deckung der Ausgaben hin, und lassen noch einen Ueberfchuß zur Bezahlung der Zinsen und Abtragung der Schulden. Die Staatsschuld ist durch die Constitution unter Garantie der Stände gefetzt, und fest bestimmt, daß keine neue Anleihe gemacht werden soll.

6. Lehrbuch der Geographie - S. 88

1827 - Erfurt : Keyser
\ 88 V. Politische Geographie. etwa 4137, welch« in 132 Städten, 175 Mfl., 3453 Dörfern und Weilern, 9093 Wohnplatzen, 310,365 Gebäuden wohnen. So stark ist verhältnißmaßig kein Land in Deutschland bevölkert, daher auch wohl die nicht selten verkommenden Auswanderungen. Auf 2^ Q.m. kömmt schon 1 Sr., auf 2 Q. M. ein Flecken, und auf 1 Q. M. 9f Dörfer. 4. Staatsform, Orden. Würtemberg ist, nach dem Hausgesctze vom 1 Jan. 1808, eine im absteigenden Mannsstamme erbliche eingeschränkte Monarchie; doch gelangt nach dessen Erlöschen auch das weibliche Geschlecht zur Thron- folge. Nach mancherlei Schwierigkeiten ist es dem jetzigen Könige, Wilhelm I. (seit dem 30. Oct. 1816), gelungen, seinem Volke eine feste Verfassung zu geben (seit 25. Sept. 1819). Nach dersel- den ist die Gewalt des Königs durch die Landstände beschränkt, welche alle 3 Jahre zusammen berufen werden, und sich in 2 Kammern thci« len. Gesetzesvorschlage gehen nur vom Könige aus, werden aber von den Ständen sanctionirt; dagegen hat der König allein die vollziehende Gewalt, besetzt alle Staatsämter, erklärt Krieg, und schließt Frieden. Der Geheime Nath ist die höchste berathende Behörde; und 6 Mini- sterien: der auswärtigen Angelegenheiten, der Justiz, des Innern, der Kultur und des Unterrichts, des Krieges, der Finanzen und der Poli- zei sind die höchsten Verwaltungsbehörden. In der engeren Vun- desversmnmluug hat der König Eine Stimme, und 4 Stimmen im Plenum. Außer den für den letzten Krieg ertheilten allgemeinen Ehrenzei- chen hat Würtemberg 2 Orden: 1) Den Orden der Würtember- scheu Krone, in 3 Klassen, statt des seit 1806 bis 1818 bestan- denen Civil-Verdienstordens. 2) Den Militär-V erdienstorden in 4 Klassen, den blos Officiere erhalten. 5. Finanzen. Die Staatseinkünfte betragen 11,040,800 Gulden; darunter sind Steuern und Abgaben fast 6 Mill. Gulden; die individuelle Quote betragt 4^ Gulden; die Staatsschuld über 26 Mill. Gulden, zu deren Tilgung ein Amortisationsfonds cxistirt. 6. Münzen, Maaße, Gewichte. Würtemberg hat sein eigenes Geld, bei gröberen Sorten den Conven- tionsfuß , bei Scheidemünzen keinen gewissen Markwerth. Buch und Rech- nung führt man im 24guldcnfuß. — Maaß und Gewichte sind seit 1807 Im ganzen Lande gleich. Ruthe, Schuhe, Zolle und Linien dienen als Län- genmaaß; die Ruthe hat 10 F., der F. 10 Zoll, der Zoll 10 Linien. 1z,000 F. machen 1 Stunde, 2 Stunden 1 Meile. — Der Flächenin- halt wird nach Jaucherten, Morgen, Quadratruthen und Quadratfuß ge- messen; 1 Jauchert ist Morgen, 1 Morgen 384 Quadrate., 1 Qua- dratruthe 100 Quadratsuß. Das Getreidemaaß besteht aus Scheffeln, Sim- ris und Vierlingen: 1 Scheffel macht 8 Simris, 3 Simri 4 Vierlinge. — Da-s ßluffigkeirsmaaß zcrfällr in Fuder, Eimer, Zni, Maaß und Schoppen. —

7. Lehrbuch der Geographie - S. 108

1827 - Erfurt : Keyser
108 V. Politische Geographie. rlch I. Zeiten in der Gegend des heutigen Braunschweigs einige Schlös- ser, z. B. D a n kw order o de rc.; dieser soll die Stadt aufgebaur, und sie nach seinen Ahnherrn, den Brunonen, Brunswik ge- nannt haben, die Heinrich der Löwe nachher erweiterte. — Nach- dem das Land von 1807 bis 1813 einen Theil des Königreichs Wesi- phalcn ausgemacht hatte, ward es wieder in seiner Integrität dem al- ten Herrschcrhause hergestellt. Es bildet kein zusammenhängendes Ganze, und liegt zwischen 26 Gr. 50 Min. bis 29 Gr. 2 Min. der östl. L. und 51 Gr. 38 Min. bis 52 Gr. 32 Min. der nördl. Br., bestehend aus 4 großem und mehreren kleineren Stücken, welche an der Oker, Leine und Weser, an und auf dem Harze liegen, und von Preußischen und Hannöverschcn Landern begrenzt werden. Die Größe betragt 72 Q. M. und die 3 abgesonderten Lander, das Fürstenthum Wolfenbüttel, das Stift Walkenried, und die Grafschaft Blankenburg, bilden die Bestandtheile. — Die Bevölkern ng betragt 230,000 Köpfe, welche in 12 Städten, 15 Mfl., 417 Dfn. und Weilern und 65 Höfen wohnen. — Die Staatsverfassung ist monarchisch mit Landständen, welche bei der Gesetzgebung und Be- steuerung einwirken, und in 2 Kammern zusammen kommen. Die Verfassungsurkunde ist vom 19. Jan. 1820. Der jetzige Herzog seit dem 16. Jul. 1815 heißt Karl (Friedrich August Wil- helm). Die Erbfolge findet in dem Mannsftamme statt. Mit Han- nover bestehen enge Hausverträge. Mit Nassau hat der Herzog auf dem Bundestage 1 Stimme, und im Plenum 2 Stimmen. Wegen Oels ist er Preußischer Standesherr. Die Hofreligion ist die Lu- therische. — Das Total des Staatseinkommens belauft sich auf 2,965,100 Guld.; davon betragen die Steuern und Abgaben 1,165,100, und die individuelle Quote 5 Gulden. Die Staatsschuld ist besonders unter Westphälischer Administration bis auf 9,491,400 Gulden gestiegen. — In Braunschweig gilt der Eonventionsfuß. Maaße und Gewichte wie bei Hannover. — Die Landmacht zählt 2432 M., von denen aber nur activ ist, darunter sind 1150 M. Infanterie, 496 Jäger, 370 M. Husaren, 296 M. Artillerie; das Wundescontingent 2096 M., welche zur ersten Division des 10ten Ar- meecorps stoßen. — Eine Militär - Administrations - Commission ist die Vorgesetzte Behörde; auch besieht eine Soldatenschule. — Festungen vergl. b. Hannover. Eintheilung des Staats und Ortsbeschreibung. Das ganze Herzogthum ist in 2 Stadt- und 19 Kreisgerichte ein- getheilt; diese bilden 6 Distrikte. 1. Der District Wolfenbüttel (21 Q. M. mit 101,900 E. ) enthält die 2 Stadtgerichte Braunschweig und Wolfenbüttel, und die Kreisgerichte Betmar, Saldern, Wolfenbüttel, Rid- dagshausen und Scheppenstädt. Darin: Braunschwesig (Br. 52° 15' 35", S. 28° 12 ^ 12"), Haupt - und Residenzstadt in einer fruchtbaren und freundlichen Gegend an der Oker, mit Spaziergängen an der Stelle der alten abgetragenen Wälle umgeben, und mit 34,000 Einw. Ihr erstes Aufblühen verdankt sie Heinrich dem Löwen, ihren

8. Lehrbuch der Geographie - S. 124

1827 - Erfurt : Keyser
124 V. Politische Geographie. Ortsbeschreibung. 1) Die Herrschaft Homburg, darin: Homburg vor der Höhe, Residenz des Landgrafen, mit einem Forstlehrinstitut und 3000 E. Das Schloß auf einer Anhöhe, hat eine überaus reizende Lage und Aussicht. Dornholzhausen und Fr i e d r i ch s th a l, zwei seit 1687 und 1698 von Hugenotten und Waldensern angelegte Dörfer. 2) Die Herrschaft Meisenheim, darin: Meisen heim mit 1800 E-, Glashütte und Eisenhämmer. Ottweiler, mit 1400 E. ry. Das Fürstenthum Lichtenstein. Dieses Fürstenthum, der kleinste Staat des Deutschen Bundes, hat seinen Namen von der alten Burg Lichtenstein bei dem Flek- ken Vaduz, und liegt, von hohen Bergen umgeben, zwischen der Schweiz, Vorarlberg und dern Rheine, nicht mehr als 2-g- Q. M. umfassend. — Die beiden Herrschaften Vaduz und Schellend erg sind die Bestandtheile. Die Bevölkerung betragt 5800 Individuen, welche in 1 Mst., 8 Dfn., 2 Schlössern und 1207 Hausern wohnen. Außerdem besitzt das regierende Haus aber noch 104 Q. M., mittel- bare Fürstenthümer und Herrschaften, und zwar 1) die Schlesischen Für- stenthümer Jägerndorf und Troppau. 2) Die Lausitzer Herr- schaft Gersdorf und 3) die in 8 Bezirke getheilten Mährisch- Oesterreichischen Güter. Diese mittelbaren Güter enthalten 350,000 Unterthanen in 24 Städten, 2 Vorstädten, 35 Mst., 756 Dfn., 29 Herrschaften, 46 Schlössern, 11 Klöstern, 164 Meierhöfen. Das Karlische Majorat, welches außer andern die Herrschaften Großmeseritsch in Mahren und Zhorz umfaßt, har gegen 60,000 E. — Die Staats- form ist monarchisch, doch findet seit der Constitution von 1819 eine repräsentative Verfassung Statt, nach welcher sich in Lichtenstein die Stande in einer Kammer versammeln. Der Fürst (seitdem 24. Marz 1805 Johann) ist Oesterreichischer Gen. Feldzeugmeister, Vasall von Oesterreich und Preußischer Standesherr. Als deutscher Bundes- fürst hat er im engem Rathe mit Reuß, Lippe rc. Eine, und im Plenum eine besondere Stimme. Er bekennt sich zur katholischen Religion. — Das Total der Staatseinkünfte betragt 21,600 Gulden, davon betragen die Steuern und Abgaben 20,000 Gulden, mit 3rv Gulden individueller Quote. Aus seinen mittelbaren Besitzungen zieht der Fürst 1,200,000 Guld. Das Karlische Majorat hat 300.000 Guld. Einkünfte. Schulden sind nicht vorhanden. — Das Bundes-Con- tingent betragt 6.5 M., welche zur 3. Division des 8. Armeecorps stoßen. - Ortsbeschreibung. ») Die Herrschaft Vaduz enthält den Mst. Lichtenstein, unweit dem Rheine, am Fuße eines Felsens, auf welchem das Schloß Lich- tenstein steht, 600 E. Walzers, Triefen und Schan, Dörfer im Rheinthale. 8) Die Herrschaft Schellenberg enthalt das Schloß gleiches Namens und die zwer Dörfer, Wende reck und Mauren.

9. Lehrbuch der Geographie - S. 126

1827 - Erfurt : Keyser
126 V. Politische Geographie. Schlosse und 1000 C. Ostrach, Dorf mit 1000 <5. Hier wurden die Franzosen unter Jourdan vom Erzherzog Karl geschlagen, den Li. März 1799. Jmnau, Sauerbrunnen und Bad. 2i. Die drei Fürstenthümer Reuß. 3) Greiz, b) Schleiz. c) Ebers dorfr Lob enstein. Die Fürsten des Hauses Reuß stammen von den Grafen von Osterode, und ihr Ursprung verliert sich in die ältesten Zeiten. Der Stammvater des jetzigen Gesammthauses, Heinrich Ii., lebte am Ende des 11. Jahrh. Er erhielt zuerst den Beinamen Reuß. Durch Erbvertheilungen entstanden seit 1616 die zwei jetzt vorhandenen Haupt- linien, die altere Neuß-Greiz, und die jüngere Neuß-Schleiz, welche letztere sich wieder in die beiden Linien L 0 bensiein und Ebers- dorf theilte. Im Jahre 1824 starb mit Heinrich Liv. die Loben- steinsche Linie aus und Ebersdorf erhielt die Länder derselben. Bis ins 17. Jahrh. führte die Familie, welche damals schon einen Theil des alten Boigtlandes beherrschte, den Namen Reußen, Herrn von Plauen, nahm aber den Grafentitel an, und wurde 1806 in den Fürstenstand erhoben. Sie führen sämmtlich den Namen Heinrich, mit dem Unterschied durch eine Zahl, und zwar in jeder Linie beson- ders. Die jüngere Linie hat 1801 wieder mit I. angefangen, die äl- tere zählt seit 1701 fort. Die Reußischen Länder liegen in ein grö- ßeres und kleineres Stück getheilt, meistens im Frankenwalde, au der Saale und Elster; und grenzen an Preußen, Altenburg, Sachsen, Baiern, Saalfeld, Schwarzburg-Rudolstadt und Weimar. Der klei- nere Theil, der nördlicher liegt, oder die Herrschaft Gera, wird blos von Preußen, Weimar und Altenburg umgeben. Die Größe des Ganzen beträgt 28§ Q. M. und besteht aus Theilen des alten Voigt- landes. — Die Bevölkerung beträgt 77,800 Individuen. Da- von kommen auf Greiz 23,000; auf Schleiz 16,600, und auf Ebers- dorf-Lobenstein 15,200. Auf die Herrschaft Gera kommen 22,000 Köpfe. Man zählt 8 Städte, 5 Flecken, 262 Dfr., und 13,187 Häuser. — Das Land wird jetzt von drei Fürsten regieret; Greiz seit 1817 von Heinrich Xix.; Schleiz seit 1818 von Heinrich Lxii. (I.); Ebersdorf-L obenstein, (seitdem die Lobensteinsche Linie mit Heinrich Uv. 1824 ausgestorben und Lobenstein an Ebersdorf gefallen ist), seit 1822 von Heinrich Lxxii. Jeder ver- waltet seine Besitzungen insbesondere, alle sind aber durch Familienver- Iräge verbunden, und berathen gemeinschaftliche Angelegenheiten zusam- men, wobei Greiz als Aeltester des Stammes den Vorsitz führt. Die bisherige frühere ständische Verfassung ist noch beibehalten. In der Bundesversammlung führt die ältere als Hauptlinie im Plenum Eine Stimme, in der engern Versammlung haben alle drei Linien mit Ho- henzollern, Lichtensiein, Waldcck und Lippe gemeinschaftlich Eine Stimme. Die Fürsten bekennen sich zur lutherischen Religion. — Das Total der Staatseinkünfte beider Linien betragt 684,000 Guld.; davon kommen auf

10. Lehrbuch der Geographie - S. 134

1827 - Erfurt : Keyser
134 V. Politische Geographie. der Marienkirche mit dem marmornen Altäre und dem berühmten astrono- mischen, sehr künstlichen Uhrwerke und der Börse, weiter keine sehr ansehn- lichen Gebäude. Handel und Schifffahrt sind , wie bei Hamburg, die Haupt- quelle des Erwerbs. Die kleine Stadt Travemünde mit einem Hafen, Leuchtthurme, vortreffl. Seebade und einigen Befestigungen, 2 Ml. von Lübek, hat 900 E. Die Verfassung Lübeks iss demokratisch, mit gemeinsamer Theil- nähme des Senats und der Bürgerschaft Der Senat besteht aus 4 Bürge - meistern und 16 Rathsherrn, die Einkünfte betragen 480,000 Gulden, dar- unter sind 880,000 Gulden Steuern und Abgaben, mit einer individ. Quote von 9-j Gulden. Die Schulden belaufen sich auf 3,600,000 Gulden. Eine Compagnie Stadtsoldaten und 26 Bürgercompagnien machen das Militär aus. Als Bundescontingent stellt Lübek 406 M., welche zur 2ten Division des loten Armeeccrps stoßen. Auf dem Bundestage hat die Stadt mit Ham- burg , Bremen und Frankfurt Eine Stimme. 6. Bremen. (Br. 5z0 4' 57", L. 26° 27' 5"> Sie verdankt ihre Entstehung dem hier von Karl dem Gr. gegründeten Disthume. Im 13ten Jahrhunderte wuchs sie bald zu einer mächtigen Han- delsstadt empor, besonders seit ihrem Beitritte zur Hanse. Obgleich Bre- men schon von Otto 1. Zeiten an seine Freiheit behauptete, ward sie doch von den Erzbischöfen nicht anerkannt, und bekam nur dann erst Sitz und Stimme auf dem Reichstage, als 1731 das Crzbisthum als Herzogthum an Hannover kam. Im I. 1810 kam auch diese Stadt an Frankreich, erhielt aber 1813 ebenfalls ihre Unabhängigkeit wieder. Das Gebiet betragt 3} Q. M. mit 48,500 E. in 1 St., 1 Mktst., 14 Kirchspielen, 35 Dfrn. und 6900 Hausern. — Die Hauptstadt liegt in einer sandigen Niederung an beiden Seiten der Weser, die Altstadt auf der rechten, die Neustadt auf der linken. Dazwischen eine Insel, die ebenfalls bebaut und durch Brücken verbunden ist. Außerhalb der ehemali- gen Walle liegt auch noch eine Vorstadt. Zahl der E. 38,000. 2m Gan- zen ist die Stadt altfränkisch gebaut, und unter den Gebäuden verdienen der Dom (in dessen Gewölben oder Bleikellern sich seit Jahrhunderten mehrere Leichen unverweset erhalten haben), das Rathhaus, in dessen weitläuftigen Kellern große Vörräthe von alten und edeln Weinen aufbewahrt werden) und die Börse Aufmerksamkeit. Handel und Schifffahrt sind sehr lebhaft, da die Stadt nur 15 Ml. von der Nordsee liegt; die größeren Schiffe können jedoch nicht bis zur Stadt kommen, sondern müssen in den Oldenburgischen Hä en Brake und Elsfleth loschen; deshalb beabsichtigt man jetzt, in Verbindung mit Hannover, den Bau eines neuen Hafens. Vegesack, mit 1500 E. Hafen. Die Verfassung Bremens ist demokratisch; die Verwaltung führen 4 Bürgermeister, 2 Syndici und 24 Rathsherren. Die Einkünfte be- laufen sich auf 480,000 Guld., davon betragen die Steuern und Abgaben 420,000 Guld., mit einer individuellen Quote von 9^ Guld. Die Staats- schuld betragt 5,400,000 Guld. Stehendes Militär hält die Stadt nicht; zur bewaffneten Bürgerwehr gehört die ganze waffenfähige Mannschaft von 20 bis 25 Jahren. Das Bundescontingent beträgt 385 M., welche zur Lten Division des loten Armeecorps stoßen. I). Frankfurt. (Br. 50° 7' 40 ", L. 26° 15' 45"). Frankfurt am Main ( Drrssectum all Moemim) ist eine der älte- sten Städte Deutschlands, die nach ddr Lheilung der Monarchie Karls des
   bis 10 von 27 weiter»  »»
27 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 27 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 5
4 1
5 1
6 3
7 0
8 5
9 0
10 0
11 1
12 1
13 2
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 1
20 0
21 3
22 1
23 0
24 0
25 10
26 8
27 0
28 1
29 0
30 0
31 4
32 0
33 0
34 0
35 7
36 0
37 0
38 0
39 10
40 3
41 3
42 0
43 0
44 2
45 0
46 0
47 2
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 1
3 4
4 0
5 1
6 0
7 1
8 9
9 0
10 1
11 0
12 4
13 1
14 0
15 0
16 2
17 1
18 2
19 0
20 6
21 0
22 0
23 0
24 0
25 0
26 0
27 1
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 2
34 2
35 0
36 14
37 0
38 1
39 0
40 0
41 11
42 0
43 0
44 9
45 0
46 0
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 0
53 0
54 1
55 0
56 0
57 2
58 0
59 1
60 1
61 2
62 1
63 4
64 4
65 0
66 0
67 0
68 1
69 7
70 0
71 0
72 2
73 3
74 2
75 0
76 12
77 0
78 2
79 0
80 2
81 0
82 0
83 1
84 0
85 0
86 0
87 1
88 0
89 0
90 0
91 1
92 0
93 0
94 1
95 2
96 1
97 1
98 0
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 77
1 1
2 1
3 1
4 2
5 2
6 42
7 6
8 2
9 15
10 3
11 23
12 3
13 2
14 25
15 2
16 14
17 2
18 6
19 6
20 13
21 6
22 0
23 3
24 12
25 103
26 2
27 1
28 1
29 12
30 10
31 18
32 15
33 3
34 23
35 0
36 20
37 2
38 18
39 51
40 1
41 0
42 0
43 3
44 11
45 41
46 2
47 45
48 5
49 2
50 1
51 0
52 0
53 62
54 0
55 12
56 0
57 16
58 0
59 3
60 31
61 1
62 0
63 0
64 2
65 2
66 27
67 1
68 19
69 0
70 33
71 1
72 1
73 2
74 5
75 2
76 10
77 2
78 17
79 5
80 2
81 20
82 3
83 28
84 0
85 0
86 31
87 86
88 20
89 8
90 46
91 4
92 2
93 22
94 77
95 7
96 33
97 9
98 27
99 2
100 2
101 8
102 0
103 12
104 11
105 2
106 2
107 15
108 5
109 33
110 6
111 0
112 0
113 10
114 20
115 3
116 0
117 12
118 1
119 82
120 0
121 1
122 9
123 0
124 1
125 5
126 1
127 22
128 1
129 27
130 27
131 10
132 1
133 34
134 15
135 15
136 8
137 1
138 34
139 10
140 15
141 0
142 134
143 1
144 4
145 2
146 1
147 0
148 0
149 23
150 4
151 1
152 10
153 52
154 0
155 3
156 3
157 4
158 1
159 28
160 120
161 1
162 0
163 2
164 12
165 4
166 14
167 1
168 0
169 1
170 19
171 2
172 1
173 16
174 32
175 38
176 10
177 8
178 24
179 1
180 23
181 0
182 5
183 19
184 36
185 9
186 9
187 1
188 10
189 0
190 0
191 8
192 3
193 59
194 1
195 12
196 0
197 29
198 9
199 62