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1. Handbuch der alten Geschichte Geographie und Chronologie - S. 125

1825 - Altona : Hammerich
der Israeliten, 125 ihre drei großen jährlichen Feste, da9 Passah im Nisan (April) beim Anfänge der Aerndte, das Aerndtefest (Pfingsten) sieben Wochen nach dem Passah, am Schlüsse derselben, und das Laub- hütten - Fest zur Zeit der Obst- und Weinlese, im October, gottesdienstliche Handlungen, doch- nicht unbegleitet von einer öffentlichen wohl geordneten Freude. — Nach dem Gesetze soll- ten alle Israeliten Ackerbauer sein ; auch waren nur wenige Nomaden. Jedes andere Gewerbe, besonders der Handel, war ausgeschlossen, da- mit die Israeliten, an ihr Grundeigenthum ge- fesselt, keine Veränderung wünschen, und un- vermischt mit andern Nationen bleiben mögten. Diese Gesetze beförderten den später übertrie- benen Hafs gegen Fremde: denn 5 Mos. 10, v. 18. 19» heifst es noch: ,,Jehovah hat die Fremd- linge lieb; also sollt ihr auch die Fremdlinge lieben.“ — Die Israeliten waren, ohne Unter- schied der Stände, einander gleich. Nur ein Stamm, der Stamm Levi, der zwar kein Grund- eigenthum hatte, sondern durch alle Stämme veitheilt, einzelne Städte und den Zehnten des Gewinnes erhielt, bildete gleichsam einen ge- lehrten Adel: aus ihm wuraen die Priester, die Richter, die Schreiber, die Polizeiaufseher er- wählt; sie handelten im Namen des Jehovah, und das Oberhaupt derselben , der Hohepriester, hatte unmittelbaren Umgang mit dem Jehovah, und war Stellvertreter des eigentlichen Oberhauptes der Nation. Selbst die Könige waren ihm unter- geordnet, oder, wie es in der Sprache der Prie- ster heifst, standen unter dem Gesetze Jehovah’s. Indefs mufste doch jede neue Anordnung erst einer Versammlung von Volks - Repräsentanten vorgelegt werden; und die besondern Angele- genheiten jedes einzelnen Stammes wurden von den Stamm- und Familien - Aeltesten besorgt. Denn Stamm - Verfassung blieb; die einzelnen gesonderten Stämme verband der gemeinschaftli- che Jehovah-Dienst zu einem verbündeten Staate.

2. Handbuch der alten Geschichte Geographie und Chronologie - S. 160

1825 - Altona : Hammerich
160 Geschichte her etwas (s. Hieronymus ad Ezecb. 26, 7.), und eine gleichzeitige biblische Quelle (Hese- kiel Cap. 29, 18) deutet sogar auf eine Nicht- eroberung hin. Wahrscheinlich endete die Be- lagerung mit einem friedlichen Abkommen und Büudnifs. 0 ' Ithohal oder Ethbaal blieb bei dieser Bela- gerung, und sein Nachfolger Baal herrschte in Alt-Tyrus wahrscheinlich nur als babylonischer Vasall. Nach dessen Tode ward bei der Verse- tzung des Hauptstammes auf die Insel die Regie- rungs - Verfassung geändert, und es regierten vom Volke erwählte Obrigkeiten, Suff den, nicht lebenslänglich. Doch diese Regierung währte nur 7 Jahre. Es treten wieder Könige von Ty- rus unter babylonischer Hoheit auf: Balator; 555 Merbal; liiram zur Zeit des Cyrus, da Ty- rus, und also ganz Phönicien, unter persische Herrschaft kam; denn in der Schlacht bei Sala- do mis werden Mapen, König von Tyrus, und Te- tramnestus von Sidon, der dem Xerxes 300 Schiffe zuführt und im Kriegsrathe den Vorrang vor dem Könige von Tyrus hat (Herodot. Vii, 98. Viii,, 67.)) als die wichtigsten Anführer auf der persischen Flotte genannt, und als die erfahren- sten Seefahrer vom Xerxes mit vieler Ächtung behandelt. Um diese Zeit muís sich Sidon wieder erho- den haben; denn sie heifst die reichste Stadt Phö- niciens, und steht an der Spitze der Empörung, als auch Phönicien die Härte der persischen Ober- herrschaft empfand, und sich mit Nektanebus von Aegypten gegen Artaxerxes Mnemon, und 561 nachher gegen Artaxerxes Ochus verband. Ten- ues, der König von Sidon, unterstützt von Gria- 1) S. Gefmius philologisch - kritischer und histo- rischer Kommentar über den Jesaia. Leipzig 1821. Erster Theil, zweite Abtheilung. S.

3. Handbuch der alten Geschichte Geographie und Chronologie - S. 283

1825 - Altona : Hammerich
der Hellenen. 283 Sehr früh — fünf Generationen vor dem trojanischen Kriege — sollen aus Hestiaeotis Do- rier unter Tectamus nach der Insel Ki'ßta ge- kommen sein, welche früher Eteokreter (ur- sprüngliche Kreter, Pelasger) bewohnt haben. Wenigstens ist die minoische Verfassung offenbar dorischen Ursprungs, und das Urbild anderer dorischen Gesetzgebungen geworden. Die Un- terscheidung eines Minos I. und Ii. beruht blos darauf, dafs die Geschichte den weisen Gesetz- geber mit dem Wütherich, den die attische Mythe darstellte, nicht reimen konnte; Homer und Thucydides kennen nur einen. Dieser Mi- nos, Sohn des Zeus und der Europa, Bruder des Rhadamanth und Sarpedon, erscheint als weiser Gesetzgeber (A 10g occplat7]g), als Gründer einer Seemacht und Vertreiber der Seeräuber, als mäch- tiger Herrscher (Leleger und Karer, die Bewoh- ner der Cykladen, sind seine Matrosen, Megaris ist ihm unterthan, Attika zinsbar; bei dem Zuge nach Sicilien stirbt erf, endlich als Schützer der Künste. An seinem Hofe soll Dädalus, der atti- sche Bildschnitzer, (¿cudcikog, kunstvoll) gelebt haben, von dem man noch in später Zeit hölzerne Schnitzbilder ('ßgocwot,) aufzeigen wollte, von roher Gestalt, aber einer gewissen heiligen Würde. — Minos Enkel ist Idomeneus, der die Völker der hundert Städte Kreta’s (Knossus damals die erste) gegen Troja anführt. Wenn Kreta damals oder überhaupt je einen Staat bildete, so zerfiel es doch bald in eine Anzahl kleinerer Monarchien, hernach Aristokratien. I

4. Handbuch der alten Geschichte Geographie und Chronologie - S. 296

1825 - Altona : Hammerich
296 Geschichte lernte (Thaies); nach Klein-Asien, woher er Homers Gesänge, doch nicht geschrieben, nach dem europäischen Griechenlande brachte ; nach Aegypten. (?) Bei seiner Rückkehr fand er das Vaterland in Verwirrung, und man verlangte von ihm eine neue Staatseinrichtung. — Um dieser Eingang zu verschaffen, liefs er von dem delphischen Orakel, das bei den Doriern in ei- nem ganz besondern Ansehen stand, zu diesem Geschäft sich weihen; und mehrere der Vorneh- men vereinigten sich mit ihm, Unrichtig scheint es dargestellt, dafs Lykurgs Gesetzgebung den Lakoniern ihren rauhen , kriegerischen Charakter gegeben habe. Die Dorier waren kriegerisch; Lykürg fügte also seine Gesetze diesem Charakter nur an, und heiligte vielleicht blos manches Her- kommen jetzt zum Gesetze. Man erkennt in den als lykurgisch genannten Einrichtungen vorzüg- lich zwei Endzwecke: 1. Beschränktheit der königlichen Macht. Zwei erbliche Könige bleiben an der Spitze, deren Macht im Frieden sehr beschränkt ist, während sie im Krie- ge Feldherrn mit unbedingter Vollmacht waren. Ihnen zur Seite stand der Rath der 28 Alten (über 60 Jahr), die Gerusia, zugleich oberste Regierungsbehörde und höchstes Griminalgericht. Der Gerusia gegenüber stand die allgemeine Volks- versammlung, woran jeder Bürger, der über 50 Jahr alt war, Theil hatte, und die xegel- mäfsig an jedem Vollmonde bei Sparta zwi- schen dem Flüfschen Knakion und der Brücke Babyka zusammenkam. Sie hatte die letzte Ent- scheidung über Krieg und Frieden, ernannte die angesehensten Obrigkeiten, namentlich die Ge- ronten, und hatte alle neuen Gesetzvorschläge zu bestätigen. Aus der Volksversammlung wur- den jährlich fünf Ephoren gewählt, ursprüng- lich blos Civilrichter und Aufseher des Markt- veikehrs, späterhin aber, da ihre Gewalt sich immer mehr erweiterte, Stellvertreter ja Leiter der ganzen Volksversammlung. 2. Gleichheit

5. Handbuch der alten Geschichte Geographie und Chronologie - S. 331

1825 - Altona : Hammerich
der Hellenen. 331 lantiern, und von ihren eigenen ausgetriebenen aristokratischen Mitbürgern angegriffen, suchten bei den Corcyräern Hülfe. Da diese aber, die theils eifersüchtig waren auf des Tochterstaates emporstrebende Gewalt, theils, wie es scheint, damals aristokratisch regiert, zögerten, wandten sie sich an Korinth. Bereitwillig schickte dieses 436 ihnen eine Flotte, und die Feinde wurden ver- ^ ^6> trieben. Die Corcyräer, hierüber erbittert, un- terstützten die Geschlagenen, besiegten die ko- rinthische Flotte, nahmen Epidamnus ein, und droheten mit einer Landung im Peloponnes. Dies gab den Korinthern gute Gelegenheit, die Peloponnesier zu bewaffnen. Die Corcyräer schickten Gesandte nach Athen, und obgleich ihnen Gesandte von Korinth folgten, schlossen die Athener doch ein Defensiv - Bündnifs mit Cor- cyra. Die corcyräische Flotte wird geschlagen, 452 und die Korinther wollen nach der Schlacht lan- Ol. 87» den, die treulose Kolonie zu züchtigen, als 20 athenische Schiffe der geschlagenen Flotte zu Hülfe erscheinen. Die Korinther erklären dies für Bundbrüchigkeit, und reizen aus Rache die Macedonier, meist unterthänige Bundesgenossen der Athener, zur Empörung. Doch eine gegen Potidäa geschickte Flotte siegt durch Kallias, und die Stadt wird belagert. Indefs hatte Poti- däa Gesandte an Korinth, Sparta, Megaris und andere den Athenern feindliche Staaten ge- schickt, und um Hülfe' gebeten. Abgeordnete dieser Staaten versammeln sich, klagen über die Härte der Athener, besonders über den Despo- tismus, mit dem sie ganz Griechenland bedrohen, und beschliefsen Krieg. — Als man in Athen dies noch besorgte, brach Unwillen gegen Peri- kies aus. Durch die Anklage seiner Freunde suchte man sich den Weg zur Anklage gegen ihn zu bahnen. Anaxagoras, sein Lehrer und . Freund, ward der Irreligiosität angeklagt, und Perikies geleitete ihn aus Athen. Phidias, den er bei der Verschönerung der Stadt gebraucht

6. Handbuch der alten Geschichte Geographie und Chronologie - S. 404

1825 - Altona : Hammerich
404 Griechenland 5. Geschichte des achäischen und ätoli- schen Bundes und der daran Theil nehmenden Staaten Griechenlands, bis auf die Unterjochung durch die Rö- mer 189* *68, 146. 1. Achaja war ursprünglich, wie alle die kleinen Staaten Griechenlands, ein Königreich gewesen. Nach dem Jahre 1000, da alle Staa- ten Griechenlands sich republikanisirten, ver- jagten auch die Achäer ihren König Gyges und führten republikanische Verfassung ein. — Jede der 12 Städte (Dymä, Paträ, Pharä, Tritäa, Leontium, Aegira, Pellene, Aegium, Bura, Geraunia, Olenus, Halice,) behielt ihre Frei- heit; alle aber wurden nach gleichen Gesetzen regiert, hatten einerlei Geld, Maafs, Gewicht und Obrigkeit, und bildeten einen verbundenen Freistaat, der durch seine vortreffliche Verfassung in Kurzem berühmt wurde. So blieb es bis auf Philipp und Alexander. Beide stifteten Uneinig- keit auch in Achaja, und ihnen gleich handelten die Nachfolger Alexanders. Die Folgen davon wurden bald sichtbar: der Eifer der Achäer für ihr gemeinschaftliches Wohl erkaltete: es standen Tyrannen unter ihnen auf, die, von den Mace- doniern unterstützt, wohl gar angesetzt wurden. Endlich aber erkannten die Achäer die Absicht der Macedonier, so sich zu Herren von Achaja zu machen. Der alte Eifer für Freiheit erwachte, 281 und der achäische Bund ward erneuert. 281 ver- einigten sich zuerst Paträ, Dymä, Tritäa und 276 Pharä; ihnen schlossen sich 276 an: Aegium, nach der Vertreibung der macedonischen Besa- tzung; Bura, nachdem es seinen Tyrannen ge- tödtet; und Ceraunia (Carynia), nachdem der Tyrann Iseas freiwillig abgedankt hatte. Bald folgten mehrere, unter denen auch Argos. — Alle diese Städte hatten gemeinschaftliche Ge- setze; jährlich waren zwei ordentliche Bundes- versammlungen zu Aegium; die Obrigkeiten

7. Handbuch der alten Geschichte Geographie und Chronologie - S. 475

1825 - Altona : Hammerich
von Karthago. 475 Gegend von Karthago. Dido aber, die mit einer großen Kolonie hinkam, erweiterte die Anlage so, dafs sie für die Stifterin gehalten werden konnte, und setzte Karthago ganz aufser dem Ver- hältnifs einer Kolonie zum Mutterstaate: Kar- thago war gleich von Anfang an ein unabhängi- ger Staat, wiewohl man gegenseitig die Pflichten einer frommen Anhänglichkeit beobachtete. Bei ihrer Ankunft fand Dido Widerstand von den Ein- gebornen : endlich setzte sie sich auf einer b e v e- stigten Höhe, Byrsa, und erbauet eine neue Stadt, Karthada, Karchedon, Karthago. Doch mufste die neue Kolonie Tribut an die Eingebor- nen bezahlen. — Nach der Dido sind an zwei Jahrhunderte leer. Ihre Verfassung war wahr- scheinlich von Anfang an Aristokratie mit dem Scheine von Demokratie. Zwei jährlich erneu- erte Suffeten, Schophetim, (die Griechen übersetzten den Titel ßoauxsve, die Lateiner rex,) stehen an der Spitze der Staatsverwaltung. Ihnen zur Seite stand der Senat. Dieser bestand aus einem engeren Ausschufs (griechisch über- setzt yepovvioc), der die oberste Leitung der wich- tigsten Staatsangelegenheiten hatte, und aus dem gröfseren Rath (avyxh\roq), dessen Zustim- mung bei jedem zu fassenden Senatsbeschlusse erforderlich war. Das Volk gab nur in dern Falle seine Stimme und Entscheidung, wenn die beiden Senatskollegien unter sich uneins waren. Das Kollegium der Fünfmänner war eine Art von Finanzbehörde, die über die Staatseinkünfte, die Besteuerung und den Staatsschatz gesetzt war. — Aufserdem gab es späterhin noch zwei andere Behörden: 1. das Kollegium der Hundertmän- ner, erst seit Mago’s Zeit eingeführt, dessen Mitglieder aus dem Senat gewählt wurden, und vor welchem alle Feldherren über ihre Kriegs- verwaltung R-echenschaft ablegen mufsten; 2. das Kollegium der 104, aus den geachtetsten Bür- gern zusammengesetzt, die eigentliche Justiz- behörde für alle bürgerlichen Streitigkeiten und

8. Handbuch der alten Geschichte Geographie und Chronologie - S. 607

1825 - Altona : Hammerich
der Römer. 607 - \ orientalisch eingerichtet, mit einer großen Zahl von Bedienten. Damals wurde auch Rangord- nung nach Titeln eingefiihrt.*) — Die Gothen und Sarmaten hielt Konstantin in Ruhe. Gegen die Perser, die aufs neue in Mesopotamien ein- fielen, rüstete Konstantin ein grofses Heer; ward aber krank, liefs sich taufen, da er die Annähe- rung des Todes fühlte; und starb bald darauf, 537 den 22 Mai. 357 Zwar hatte Konstantin das Reich unter seine drei Söhne, Constantinus Ii., Constantius und Constans, und unter seine beiden Brudersöhne, Dalmatius und Hannibalianus, getheilt; doch ward nach seinem Tode auf diese Beiden gar nicht geachtet, und in einem von Constantius angestifteten Tumulte werden sie Beide mit vie- len andern Personen der kaiserlichen Familie er- mordet: nur Gallus, der sehr krank, und Julia- nus, der erst 7 Jahr alt war, Brudersöhne des Konstantin, entkamen. — Jetzt theilen die drei 338 Brüder das Reich. Konstantin Ii., unzufrieden mit der Theilung, zieht von Gallien gegen 34,0 Constans, fällt aber bei Aquileja durch einen Hinterhalt, und Constans wird mit Einwilligung des Constantius Herr des ganzen Abendlandes. Nach einigen unbedeutenden Zügen gegen die Deutschen und Britten ergab er sich der Geist- lichkeit und Trägheit, beschenkte die Kirchen, eiferte gegen die Arianer, und ward bei Bürgern und Soldaten verächtlich. Magnentius daher, zählt; in denkaiserlichen Akten vom 24 Sep- tember an; in den päbstlichen vom 1 Januar 3»3- 1) Nobilissimi heifsen die Kaisersöhne; Illustres die Konsuln, Patricier, und die Obervorste- her der Bürger, Soldaten und der Hofbedien- ten, alle vom Kaiser selbst eingesetzt; Spe- ctabiles die Verwalter der Provinzen, die Co- mites u. s. w.; Clarissimi die Consulares u. A.; Perfectissimi, Egregii.

9. Handbuch der alten Geschichte Geographie und Chronologie - S. 573

1825 - Altona : Hammerich
der Römer. 573 mord. Aegypten wurde römische Provinz, und 29 bei ihrer Einrichtung zeigte Octavian sich zu- 724 a. u. c erst als Herrn Roms: er richtete sie als seine Provinz ein; stellte den Cn. Cornelius Gallus als Statthalter, Oberrichter und Finanz - Aufseher an; und liefs Soldaten dort. Sechste Periode. Geschichte Roms unter den Kai- sern, bis zur Theilung des römi- schen Kaiserthums, 395 nach Chr. , > T. Blühender Zustand der äufsern Macht bis auf M. Aurelius, 180 nach Chr. 1. Octavian ward in Rom mit den ausschwei- fendsten Ehrenbezeigungen empfangen; drei Tri- umphe wurden ihm zuerkannt, und der^Titel Imperator,auf immer. Schlau gab Octavian vor, er wolle seine Würde niederlegen:* 1 allein Macenas, ein kluger Staatsmann, durchschauete ihn; und es ward jetzt ein Plan eingeleitet, wie bei dem Scheine von Republik Octavian als Ober- herr regieren könne. Das Volk wurde mit Spie- len unterhalten, wie gewöhnlich zu den Wah- len versammelt, und der Einflufs des Impera- tors äufserte sich nur leise. Für sich aber konnte er alle Würden erhalten. So ward er 726 a. u. c. Censor, und entfernte alle Senatoren, die er fürchtete; dem Volke erliefs er die Schulden an die Schatzkammer; und Ae*mern gab'er Geld, t^R^ri 1) Doch liefs er sich nicht'' ffllp&rator nennen, sondern nomine Principis cunctas^j^mperium accepit. Tacit. Annal. I, i.j|^^?^nlorat. Od. I, 2, 50. Dio Cass. 53, 28 1

10. Handbuch der alten Geschichte Geographie und Chronologie - S. 574

1825 - Altona : Hammerich
574 Geschichte um Senatoren werden zu können. Auch verschö- nerte er die Stadt mit Gebäuden. Nach diesen Vorbereitungen erklärte er, er wolle das Imperium niederlegen; und Senat und Volk zwangen ihn scheinbar, es auf zehn Jahre anzunehmen, mit dem neuen Titel Augustus. Nun theilte er die Provinzen, liefs dem Senate die sichersten, und behielt sich alle diejenigen, die eines Heeres bedurften. x) Zugleich hielt er in seiner Nähe zehn prätorische Kohor- ten, nachher die kaiserliche Leibwache, die hohen Sold erhielten und meist aus Deutschen bestanden. Eine republikanische Würde nach der andern liefs er sich übertragen : so erhielt er 731 die Gewalt der Tribunen und Prokonsuln; 732 ward er Praefectus annonae bei Gelegenheit einer Hungersnoth, (Horat. Od. I, 2.); 735 Praefectus morum; und 741, nach des Lepidus Tode, Pontifex maximus. Auch hielt er einen geheimen Rath, und von jedem Urtheile konnte an ihn appellirt werden. Er besoldete die Obrig- keiten, und vermehrte ihre Zahl; er führte neue Würden ein, unter denen die wichtigsten Prae- fectus urbi und Praefectus praetorio. Dabei lehnte er anmafsende Titel ab, und liefs den Schatten von Republik, Senat und Volkswahlen : alte Namen ohne Gewalt. Nachdem aber Augustus seine Herrschaft so gegründet sah, ward er eigenmächtiger. Schon nachdem ihm 736 die höchste Gewalt wieder auf fünf Jahre übertragen war, unternahm er eine strenge Musterung des Senats; und verminderte ihn auf Sechshundert, Von 740 an besetzte er die hohen Aemter fast allein, 1 1) In die senatorischen Provinzen sandte man Proconsules (Landvögte ohne Militair - Kom- mando) ; in die kaiserlichen Provinzen schick- te der Kaiser auf kürzere oder längere Zeit Legati Augusti oder Praesides oder Procura- tores.
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