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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 88

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
88 Das l. Buch, von Böhmen erste Jnftantz, und von demselben können sie ans Kömgliche Ober. Gerichte oder sogenannte Tribunal nach Berlin ap# pelliren, und von selbigem , im Fall daß sie graviret, au den König selber suppliciren. Hingegen bat Ober »Schlesien auch A. 1744. eine König, liche Oder Amls'regrerung zu 0ppeex erhatten, welch? von den beyden vorhergehenden zwar nicht abhängt, aber doch auf eben den Fuß eingerichtet ist; darunter stehen alle Preußische Unterthanen in Ober. Schlesien. Etliche Fürstenthümer haben noch ihre besondere Fürsten, die ihre Fürstenthümer von neuen vom Könige als Thron. Lehne zu Lehne genommen , und die werden Médiate Her. tzogkhümer geneunet ; dre ausgestorbenen aber werden Imme, äiate Fürstenthümer genannt ; diese letzten stehen unter eiucr von den beyden Ober »Amts-Regierungen , welcher sie vemlich am nächsten gelegen. Die ersten aber, nebst den Standes - Herrschaften bleiben nebst der Stadt Breslau dev ihren besondern Regierungen; doch wird von beyden Ober. Amts. Regierungen auf ihre bestellte Regierungen und Gerichte genau Achtung gegeben , und dahin gesehen, daß die Institz überall nach Recht und Billigkeit verwaltet wird. Und sie können, wenn die Summe ioo. Rthlr. ist, unmittelbar an das Tribunal nach Berlin appelllren. Die Fürsten haben ihr Fürsten-Recht behak'en, und be» stätiget bekommen ; daßnemiich, wann unter ihnen streit über ein Fürstliches und Herrschaftliches Stücke Landes ent. stehet, derselbe alleine nach diesem Recht entschieden wird. Dieses Fürsten-Recht wird unter der Ober'amts. Regierung zu Breslau, und unter dem Præsidio des Fürstens von Slbol^A Lb-Laeol^Tb, als perpetuirli. chen Ober. Fürsten. Rechts » Präsidenten , des Jahrs znrny. mal gehalten, und denen 6ravar>8 ist der Relursn8 au den König Vorbehalten. Es sind aber auch in Rieder. Schlesien, sowol zu Breslau, , als zu ©logeai, zmey deiondere Rriego- und Domainen, , Rammcrn angeleget, davon jede ihren Præmdenten I hat, und an stakt der sogenannten Landes, Attesten, mit 1 Land . Rathen besetzet sind, welche ror die jährliche Con. » Mbution Sorge im La> de tragen müssen. Was die Geistliche Regierung anbetrift, so sind den Evan. geulchcn Unterthanen zum bcstea drey Ober.w^si. Stoma,,

2. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 900

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
Anhang 9t0 Dieses General Postwesen erstreckte sich An-» fange über das gantze Reich, und das General- Reichs-Postmeifter-Amt ward demfürstlichen Hanse Tour und Taxjs erblich aufgetragen, von dem es auch noch bis auf diesen Tag verwaltet wird, und A. 1744- ist es vom Kayser Carolo Vil gar zu einem Thron-Lehu erhoben werden. Es hat aber nach diesem Kayser Ferdinand Ii* allberett A. 1624. in den Oesterreichischen Erb- Landen ein besonderes Postwesen angeleget. Es hieß die Erb - Land - und Hof- Post , und das Gräfliche Haus von Mar besaß dieses Postmei- ster-Amt erblich, bis 1702. da es gegen einander Aeqmvalent der Kayserlichen Kammer eiuverleibet ward. Was nun dem Kayser in seinen Erb-Landen frey stund, da meynten die andern Reichs-Stande, Kraft ihrer Landesherrlichen Hoheit, gleichfalls befugt zu seyn, darauf sind die vielen Landes-po- sten angeleget worden, wodurch dem grossen Reichs-Post-Amte gar viel abgegangen ist. Der L1v. )lrticul. Von dem Appanagio und Par Agio. . In vielen Deutschen Fürstenthümern ist das l Recht der ersten Geburt, Lat. Jus Pr1mogen1- - Tur7e, eingeführet. Ob mm der älteste Sohn r zwar alleine regieret, so muß er doch seine Brüder 3 auch Standes-mäßig versorgen. Giebt er ihnen nun jährlich zu ihrem Unterhalte $ ein Stück baares Geld, so wird es ein App Ana- - Gium genennet: trir er ihnen aber, mit Vorbehalt 1 der Landesherrlichen Hoheit, einige Ländereyen n ab, die sie selber verwalten können: so deist es ein 11 Parag1uai. Bey- "

3. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 785

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
C. Iv, vom Narmafthum Mersien, 78s ländischen Palla sie, nach der Müntze, nach dem grüne« Gewöibe, nach der Chmfürstlichen Biblivtheck, und nach dem grossen Garten ausser der Stadî, so wird er dergleichen mündliche Beschreibung nicht ohne Erstau- nen anhören kö nen. Von dem Zeug, Hause muß ich dock was erzehleu. A. 16^7. ward Churfürst ^obsnusl Georgius 1. vom Kayser Matthia, und von dem Ertz« H-rtzvge kerctinlnào Ii. in Dreßden besuchet, Nichts fiel diesen hohen Gästen so sehr io die Augen, als das Zeug, Haus. Endlich sagte Käufer Matthias zu seinem Söetcer Ferdinande, ,* Das §eug--Haus ist vortref- Uch, aber. . und damit hielt er inne. Der Churfürst verstund diele Sprache gleich, und führete den Kayser bald darauf rn das sogenannte grüne Gewölbe, welches damals m t Silbe?. Platten angefüllek war, und da sagte der Churfürst : Auergnädigstek Rayser, hier ist Das Ader. D:e Weltlichen Collegia will ich nicht beschreiben r Was aber die geistliche Verfassung des Landes betrift, so ist m Dreßden nicht nur ein grosses Oder » Consu Storium, darunter sowol die beyden Universitäten, als auch die beyden Consistoria zu Wittenberg und zu Leipzig stehen müssen: sondern cs ist noch darüber em hoher Krchen.rach bestellet, darinnen nur dreh Per. .joren sitzen, nehmiich der Geheimde Raths - Präsiden, te, der Präsidente vom Ober. Consistorio, und der Cvurfürstliche Ober. Hof. Prediger an der Schloß, Kir. che. Die princrpalste Kirche in der Stadt wird sonst zum heiligen Creutz genennet, daran der Superin« tendens stehet. Es ist ein magnifiques Gebäude, und der Thurm ist so Maß v, daß eimge Canonen darauf haben können gepsigntzu werden. Im übrigen lieget D'eßdrn niedrig, und hat einen gantz Ädmiradlen Pro. speck, gegen alle vier Winde : Es wirb auch nicht nur aus dem Lande, sondern auch aus dem benachbarten Königreiche Böhmen eine so starcke Zufuhr unterhalten, day man an den gewöhnlichen Wachen. Mürckren, wenn man dw unzähiicheu Bicmalieu ein wenig drschaue! hay nowwendrg ansrufen, oder doch bey sich im Hertzm sagen muß: Hemj die Erde ist voll demek Güte. Ui. The». D dd «I«

4. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 888

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
888 _______ Anhang________________________ dem Kloster 8.Lgi6ii, gehalten: Anjetzo aber exer- ciren es die beydenmarggrafen zubareut und An- spach gemeinschaftlich, und zwar aufdem sogenann- ten grosenland-Hause zu Anfpach, jahärlich vier- mal. Die Bürger der Republik Nürnberg sind von der Jurisdiction dieses Gerichtes befreyet; aber nicht ihre Unterthanen in den Vorstädten. Deswe- gen werden allemal zwey Assessores aus Nürnberg zu diesem Gerichte zugelaffen. Der Xxx Vh. Articul. Von den Austregis. Austragen Heist so viel,als zumende bringe»/oder ausmachen; es ist auch eine gar bekannte Redens- Art, daßlnan etwas kns zum Austrage dersache verfparet.nun wird man wol errathersskönnen,was dieses barbarische Wort vor eine Bedeutung hat. Es sind also die Auftregae rechtliche Entscheidun- gen in der ersten Inftantz, welche die unmittelba- ren Reichs-Stande dergestalt zu geniessen haben, daß sie nicht so gleich vor die hohen Reichs-Gerich- te können gezogen werden. Man findet Nachricht, daß diese Arten von Ge- richten etwan um die Zeit des grossen Inrerregni aufgekommen sind, da sich die Stande vor denr Faust-Rechte kaum genug haben schützen können. Es geniessen aber dieses Benesicinm nicht nur alle Fürsten, Prälaten, Grafen und Herren, sondern mich die appanagirten Standes-Personen, die Reichs-Ritterschaft, die Dom Capitula, zur Zeit der Sedisvacantz, und auch einige Reichs-Städte. Es giebet Auftregas Legales, die in der Kammer- Ordnung gegründet sind; Es giebet auch Auftregas Conventionales, welche gewisse Familien unter sich

5. Von Dänemarck, Norwegen, Schweden, Preussen, Polen, Rußland, Ungarn, Türckey, Asia, Africa, America, und von den unbekannten Ländern - S. 62

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
C2 Das I. Buch, von Danemarck/ ein Nxrhl - Rönicweich gewesen: doch^ sind die Starrde nicht leicht von dem Königl. Stamme abgegangen. Vor diesem sind die Könige auch nicht souve- rain gewesen, sondern der geistliche , der ade- liche und der Bürgerliche Stand hatten gar viel dey der Regierung des Landes zu faßen. Das alles hat gewahret bis An. 1660. da tru- gen die Stände dem damaligen Könige Fri- Derico Iii. selber die Sonverainitat auf, und erklärten zugleich Dänemarck vor ein Erb-Kö- nigreich : Und bey dieser neuen Verfassung hat sich das Königreich nunmehr schon 87. Jahr nach einander recht wohl befunden. Das heutige Königliche Hans ist ans dem Gräflichen Hallst Oldenburg in Deutsch- land entsprossen, aus welchem folgende Kim ge auf dem Throne gesessen haben: Christia- Nus 1. bls 148». 10hannes bis Isiz. Christler'nus bis 152z. Frldericüs I. bts i^Z. Christianusiu. bis ifs9- Fri- Dericqs Ii. bis 1588. Christianus Iv. dis 1648. Fr1der1cusit f>i$ 1670. Chri- Stianus V. bisi699. Fr1der1cusiv. W 1730. Christianus Vi bis 174c und llttn- mehro regieret Fridericus V. gebohren 1723. Der Geheime Rath, der Kriegs-Rath, der Jnstitz - Rath, der Finantzen -Rath, der Eanh- Ley-Rath, der See-Rath und der Commer- rielp

6. Von Dänemarck, Norwegen, Schweden, Preussen, Polen, Rußland, Ungarn, Türckey, Asia, Africa, America, und von den unbekannten Ländern - S. 63

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
Cap. Iv. vom Hertzogch. Schlesiwich. 6z cien-Rüth, "sind Vu. hohe Collegia in Coppen- hagcn, darinnen die Regierung des Königreichs verwaltet wird. Ii. Von der Religion. Gantz Dänemarck bekennet sich zur Evange- lisch - Lutherischen Religion. König Fraderi- Cus J. hat dieselbe zuerst angenommen ; und sein Sohn Christlanus üj, hat sie im gan- tzen Königreiche An. 1536. eingeführet. Vor der Reformation hatten die Bischöffe in Dänemarck viel zu sprechen, weil sie Reichs- Stande waren. Aber König Christlanus Iji. ließ ihnen zwar den Bischöflichen Titnl, und auch zulängliche Einkünfte: Um Staats- Sachen aber müssen sie sich weiter nicht be- kümmern. Es sind in Dänemarck an sich selber nicht mehr als sechs Bischöffe: i. zu Coppenha- Gen über Seeland, 2 zu Ooen8ee über Fü- nen , z. zu Ryfen, 4. ju Aalborg, s. zu Arhusen, 6. zu Wiborg über Jütland. In Schleswich aber hat das Haupt der Geistlich- keit nur den Titnl eines General - Superinten- dentens. In Copp>enhagen haben diereformirten eine öffentliche Kirche, darinne sowol Deutsch als Frantzösisch geprediget wird. Es werden auch in dieser Residentz - Stadt die Juden geduldet. Die Catholicken aber wer- den nur so ferne gelitten, als es der Handlung zuträglich ist. Als

7. Von Dänemarck, Norwegen, Schweden, Preussen, Polen, Rußland, Ungarn, Türckey, Asia, Africa, America, und von den unbekannten Ländern - S. 562

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
<62 Das Ix. Buch von A s i a. sten Kinder aus dem Lande sind : Ader das ist nur ein scharten - Werck gegen der vorigen Herrlichkeit. Ihre Waffen sind noch jetzo fcharffe Lantzen, und leichte Feuer- Röhre : Aber sie haben keine Gelegenheit mehr dieselben zu brauchen. Unterdessen hat doch gleichwohl eine jedwede was besonderes zu thun. Zum Erempel, eine sorget vor des Königs Toback, die andere vor seine Pantoffeln, die dritte hält ihm einen Sonnen-Schirm über das Haupt , die vierdte wedelt ihm die Fliegen von der Nase, und die übrigen haben etwan eine andere Bedienung , die zwey oder drey Kammer-Diener alle mit einander verrichten könnten. Die sind am glücklichsten darunter, die der Kö- nig etwan an seine Favorita verschencket, welche sie so. dann als rechtmäßige Gemahlin tractireu. 6 A T A Via, die unvergleichliche Stadt, lieget an der See, der Fluß Jacatra Hieltet mitten durch, und weil gegen über eine kleine Insul gelegen ist, so hat der Hafen eine volle Sicherheit. Der Ort ist groß , ausbundig schöne, und nach der neuesten Art fortificiret, und mit tresiichen Alleen versehen. Sie haben auch eine Citadel- le von 4. realen Bastionen darbey angeleget , wozu sie Steine aus Europa dahin haben schleppen müssen. Es lieget allezeit eine Garnifon zum wenigsten von 600. Mann darinnen; Uberdem haben sie um die Stadt her- um <. Forts angeleget, damit niemand dieselbe weder zu Lande noch zu Wasser beunruhigen kan. Der Ort hat sehr viel Einwohner von allerhand Nationen. Es rciidiret daselbst der Holländische General-Gouver- Neur, von allen Indianischen Golonien dieser Nation. Er führet einen Königlichen Staat; aber die Herrlichkeit währet nur z. Jahr, so kömmt ein anderer an die^Stelle. Es ist daselbst ein hoher Rath vor die Staats-Sachen; eine Ober-Rechen-Cammer vor die Ost-Indische Com- pagnie ; und ein Parlament vor dle Iustitz - Sachen. Die Holländer haben daselbst auch ihr prineipalstes Zeug- Haus , ein grosses Arsenal , ein Waysen-Haus, eine beständige Flotte, und welches am melsten importiret, eine unschätzbare Niederlage von allen Ost-Indlschen Waaren. A. 1741. machten die Chineser, welche sich da aufhalten, einen gefährlichen Aufstand, welchen wieder zu Wen viel Mühe gekostet hat.

8. Von Dänemarck, Norwegen, Schweden, Preussen, Polen, Rußland, Ungarn, Türckey, Asia, Africa, America, und von den unbekannten Ländern - S. 318

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
318 Das Vil Buch, voll Ungarn, 2. Medweis, z. Nöfen, 4. Cronftadt, s. Sches- burg, 6. Millenbach, 7. Claufenburg. Das Land ist voller Berge, die aber nicht unfrucht- bar sind: denn es giebet seinen Einwohnern Brod und Wein, und hat über dieses noch schöne Gold- Silber-Bley-Eisen-Alaun-undquecksilber-Berg- wercke. Es ist dieses Land bald unter der Türckischen Scla- verey gewesen; bald hat es seine eigene Fürsten ge- habt ; bald hat es zugleich mit Ungarn unter einem Könige gestanden. Anjetzo erkennet gantz Sieben- bürgen die Königin von Ungarn aus dem Hauseoe- sterrcich vor ihre eintzige und rechtmäßigeregentin. Die Religion im Lande ist mancherley, als Catho- licken, Lutheraner, Reformirte, Soeinianer, Pho- tiniancr, Arrianer, Griechen und Mahometaner. Als der A. 1740. verstorbene Kayser Carolus Vi. die Erbfolge in seinem Hause regulierte, so folgte dieses Fürstenthum dem Beyspiel des König- reichs Ungarn; Wie er nun mit Tode abgegan- gen war,~fo nahm dessen älteste Tochter Maria Theresia, als Königin von Ungarn, Besitz von diesem Lande, welches sie durch ein Gubernium Civile & Militare regieren laßt, weiches aus 2. Catholischen Gubernatoribus und Xli. Ra- then aus z. Nationen bestehet, darunter 6. Ccttbo- lische, z. Lutheraner und z. Reformirte, der erste Gouverneur in Civil - Sachen ist jetzo der Graf Johannes Haller , der andere Gouverneur ilt Militair-Sachen ist seit 175 I Franciscus Wen- ceslaus Graf von Veallis, Kayferlicher Gene- ral-Feld-Atarsiball, welche Bedingung desto wich- ' tiger ist, werl Siebenbürgen nunmehro eine Vor- mauer der Chnstenheit ist. Ii. Von

9. Von Dänemarck, Norwegen, Schweden, Preussen, Polen, Rußland, Ungarn, Türckey, Asia, Africa, America, und von den unbekannten Ländern - S. 595

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
von der s9s Die Emkheilung. Nachdem die Stadt Algier allerhand Fata ge- habthatte, so ward sie endlich vor 2^7. Jahren durch den Türckiichen See - Räuber Barbarossa. in die Freyheit gesetzt. Esgeschach solches A. und von selbiger Zeit an ist Algier an und vor sich selber mit ihrem Ten-itorio eine fteye Republick bis auf diesen Tag geblieben. Sie bat sich zwar unter den Schutz des Türcki- schcn Kaysees begeben, und es residiret auch ein Türckischer Befehlshaber daselbst, der ein Ba ssa. genennet wird : Aber er hat wenig zu sprechen,aus- ser daß er jährlich vor feinen Kayser das gewöhnli- che Schutz - Geld abfordert, und nachloràà nopel überschicket. Nachgehends hat diese Republick um sich gegrif- fen , und har vier wichtige Königreiche unter sich gebracht, und auch behauptet. Zwey liegen zur Lincken oder gegen Abend , und heissen und Tremesin oder Telensin ; zwey aber liegen zur Rechten oder gegen Morgen, und heiffmblsi^ und Constantine. Also bestehet dasgantze Reich aus fünf Stücken. 1. Algier , eine Republick am Mittelländi- schen Meere, darinnen ist: Algier , La! Algeria, die Hauptstadt am Mittellän- discher! Meere, liegrtan emer Lehne, »mv prästuuret sich also gegen dir Seite als ein Amphitheatrum, Sie lieget ins Gevierte, und man braucht eme Stunde, wenn marr herum gehen will. Dir Mauer ist ea Fuß dlcke, und ;c>. Fuß hoch ; der Graden ist 7. Schutze tief, und 20. Schuhe breit. Rings herum sind schöne Bvliwercke und starcke Thürme. Es sind i<;ooo Hauser ln der Stadt, aber nur von einem Slsckvercke, und oben placr. Die Gaffen sind sehr enge , aaögmommen eure. Es sind 6. Ttzsrc, und 170. Moichéea, oder Turckffche Kttchtn dgrrum ; die P p » Anzahl

10. Von Dänemarck, Norwegen, Schweden, Preussen, Polen, Rußland, Ungarn, Türckey, Asia, Africa, America, und von den unbekannten Ländern - S. 597

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
von der Bavbarey. 597 ' 111. Tenezein kleines Königreich. Tlne^, eine Festung am Meere mit einem Hafen, unh mit einer Citadelle. 8er8ee, Stadt, Hafen und Schloß. Cuco , eine kleine Festung im Lande. Iv. Bugia, ein kleines Königreich. Bugia, liegt am Meere, sieben Meilen von Algier, an einem Berge, bat schöne Häuser, einen guten Hafen. unl> ein festes Schloß. Giger1, ober Gilgel, war vorhin eine Festung, jetz» ein offener Ort mit einem Hafen und Schlosse. V. Const Antine, ein Königreich. Const Antine, eine grosse und schöne Stadt an ei- nem Berge, hat starcke Mauern, und ohngefchr ivooo. Häuser, nebst einem festen Schloß. Man kans an den Ruinen wol sehen, daß die Stadt vor diesem grösser gewe. sen ist. Bona , Stadt und Hafen am Meere. Der Ort hieß vor diesem Hippon , und der heilige Augustinus war Bi- schof daselbst im sechsten Seculo. Allerhand Merckwürdigleiten. Die höchste Gewalt zu Aizier stehet bey dem Divan, das ist, bey dem Staats - Rathe. Dieses Collegium bestehet aus $oo, auch wol aus i;oo. Personen, und in allen Dingen gelten die meisten Stimmen. Es hat nemlich ein jeder Officierer von der Ianitscharen. Militz seine Stelle in diesem Collegio. Der Ianitscharen. Aga proponiret, und die Fo-m der Republik ist nichts anders als eine Aristocrarie der Soldaresca. In Algier liegen allemal nooo. Ianitscharen in Garnison: In den andern Städten aber ?oooo. oute Soldaten, und im Nothfall sind im Augenblick 100000. Mann beysammen. Die Einkünfte der Republick belaufen sich auf Sovooo. Ducaten, die werden aus dem Kopf-Ge>de, Zöllen und Schatzungen durch militärische Erecution eingehoben. Die ausserordentlichen Einkünfte kommen auf die See- Rauberey an , die ernem jeden erlaubet ist , wenn er bas ge- hörige davon abgiebet. Pp r Die
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