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1. Neue Landeskunde des Königreichs Württemberg - S. 94

1911 - Stuttgart : Holland & Josenhans
I , Zur Hebung von Industrie und Handel dienen ferner die Köiiigl. Zentralstes Handel und Gewerbe, das Landesgewerbemuseum, die Technische Hochschule, die ^'be- gewerbeschule, die kunstgewerbliche Lehr- und Versuchswerkstätte und die Baugewert die in Stuttgart, ferner die Fachschulen für Feinmechanik und Elektrotechnik in S> ningen, für Gerberei in Metzingen, für Klavierindustrie in Stuttgart, die .-f, schulen zu Reutlingen und Laichingen, die Stickschule in Wolfschlugen, die Gew ' ,l und Handelsschulen in allen größeren Orten. Den Interessen des Handwerks dum^ insbesondere die 4 Handwerkskammern zu Stuttgart, Ulm, Heilbronn und Reutlings'^ staatliche Lehrkurse, Handwerkergenossenschaften u. a. 4. Das Staatswesen. Das Königreich Württemberg ist eine erbliche, durch die Verfassung beschränkte Monarchie. Die Rechte und Pflichten der Staatsbürger und ebenso die Rechte und Pflichteu des Landesherrn sind festgesetzt durch die Verfassungsurkunde vom 25. Sept. 1819. Oberhaupt des Staats ist der König (König Wilhelm Ii., seit 1891). Die oberste Behörde ist das Staatsministerium, das aus 6 Ministern, dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten und des Verkehrswesens, dem Minister des Innern, den: Finanzminister, dem Justizminister, dem Minister des Kirchen- und Schulwesens und dem Kriegsminister besteht. Die gesetzgebende Gewalt übt der König in Gemeinschaft mit den Land ständen ans. Diese setzen sich ans der Ersten und Zweiten Kammer zusammen. Die Erste Kammer besteht aus den Prinzen des Königlichen Hauses, aus 20 Häuptern fürstlicher und gräflicher Familien, 6 vom König ans Lebenszeit ernannten Mitgliedern, 8 Mitgliedern des ritterschaftlichen Adels, 4 Vertretern der evangelischen und 2 der katholi- schen Kirche, je einem Vertreter der Universität in Tübingen und der Tech- nischen Hochschule in Stuttgart, 2 Vertretern von Industrie und Handel, 2 Vertretern der Landwirtschaft und 1 Vertreter des Handwerks. Die Zweite Kammer besteht aus 92 durch allgemeines, direktes, gleiches und geheimes Stimmrecht gewählten Abgeordneten. Ihr gehören 63 Ab- geordnete der Oberämter, 6 Abgeordnete für Stuttgart, je 1 Abgeordneter für die „guten" Städte Ludwigsburg, Tübingen, Reutlingen, Heilbronn, Ulm und Ellwangen und 17 durch Verhältniswahl bestimmte Vertreter der Kreise ein. Der höchste Gerichtshof im Lande ist das Oberlandesgericht in Stuttgart. Unter diesem stehen die 8 Landgerichte 511 Stuttgart, Heilbronn, Tübingen, Rottweil, Ulm, Ravensburg, Ellwangen und Hall, sowie die 64 Amtsgerichte des Landes. Politisch ist Württemberg in vier Kreise und 64 Oberämter eingeteilt. Die oberste Verwaltungsbehörde in jedem Kreis ist die Kreis- regierung. Sitz der Regierung des Neckarkreises ist Ludwigsburg, der des Schwarzwaldkreises Reutlingen, Hauptstadt des Jag st kreise s ist Ellwaugeu, des Donaukreises Ulm. Neckarkreis und Schwarzwald- kreis zählen je 17 Oberämter; zum Jagstkreis gehören 14 und zum Donau- kreis 16 Oberämter. Der Fläche nach die größten sind die Oberämter Münsingen und Ellwangen, am kleinsten ist das Oberamt Cannstatt.

2. Neue Zeit - S. 203

1897 - Stuttgart : Neff
I — 203 mangelhaft und teilweise unlauter war, und das in kirchlichen Dingen eine einseitig presbyterianische Richtung verfolgte, wider- strebte seiner gänzlichen Ersetzung durch Neuwahlen und wurde von Cromwell April 1652 gesprengt. Der Lordgeneral Cromwell regierte jetzt mit Hilfe eines neuen Staatsrates, der zu 2/3 aus Offizieren bestand. Ein von diesen aus Listen puri- tanischer Vertrauensmänner ausgelesenes „kleines Parla- ment“ (Bareboneparlament), dem Cromwell die Souveränität übertrug, war bei allem Uebermass von Gottseligkeit doch viel- fach von modernen Ideen geleitet; als es die Interessen wichtiger Berufsstände gefährdende Reformen (z. B. Abschaffung des Zehnten) unternahm, das Heer einschränken, andrerseits zur Vorbereitung der „fünften Monarchie“, d. h. der Herrschaft Christi völlige Niederwerfung der Niederlande wollte, wurde es Dezember 1653, teils gütlich, teils durch Waffengewalt zur Auflösung gebracht. Eine neue Verfassung wies dem lebenslänglichen Lord Protektor Cromwell („Hoheit“ — Hof halt in Whitehall) Regierung, Verordnungsrecht und Kriegshoheit über eine stehende Streitmacht von bestimmter Höhe, sowie Leitung der äusseren Politik zu; Schottland und Irland wurden mit England vereinigt (je 30 Sitze im Parlament; England 340), von der Kultfreiheit blieben Papisten und Episko- pale ausgeschlossen. Dem Parlament, dessen Wahl in einer für die Städte günstigen Weise neugeordnet wurde, wurde die Gesetzgebung Vorbehalten. Aber als das neue Parlament, von dessen Wahl man alle „Malignanten“ aus- geschlossen hatte, wiederholt versuchte, die Macht des Protektors zu seinen Gunsten einzuschränken, und die Summe für die militia höchstens für die Lebenszeit Cromwells festlegen wollte, wurde es Januar 1655 aufgelöst, Willkürliche Verhaftungen häuften sich immer mehr; die wohlhabenden Royalisten wurden mit einer Einkommensteuer von 10°/o belastet und im Sommer das Militärregiment so organisiert, dass die Generalmajore der zwölf Distrikte auch für Verwaltung und Gericht grosse Vollmacht erhielten. Als ein grosses Deficit ein neues Parlament nötig machte, wurde den trotz grossen Drucks gewählten etwa 100 Oppositionellen vom Staatsrat der Zutritt verweigert. Die ihm dann angebotene Königskrone, der beträchtliche Teile des Heeres widerstrebten, lehnte Cromwell ab, nahm aber sonst die neue Verfassung an (Mai 1657), die ein Oberhaus schuf, dessen Mitglieder der Protektor ernannte, und diesem das Recht verlieh, seinen Nachfolger zu ernennen. Ein Parlament der neuen Verfassung mit nur schwach besetztem Oberhaus

3. Neue Zeit - S. 216

1897 - Stuttgart : Neff
Diplomatie mit einer Verschwörung ungarischer Magnaten — einen Neutralitätsvertrag geschlossen. Schweden schloss mit Frankreich, weil es besser zahlte als die Niederlande, April 1672 ein zehnjähriges Bündnis, in dem Schweden sich verpflichtete, jeden Reichsfürsten anzugreifen, der Holland beistehen würde. Der damalige Leiter der Niederländischen Politik Johann de Witt erkannte die von Frankreich drohende Gefahr ziemlich spät; aber selbst die von ihm für notwendig er- kannte Vermehrung des Landheeres war infolge des Widerstands der Mehrheit seiner Partei nur zum Teil durchgeführt worden. Der holländische Krieg* bis zur Erklärung: des Reichs- krieg*s 1672—74. England erklärte den Niederlanden zuerst den Krieg (Seeschlacht bei Solsbay zwischen der englisch- französischen und der holländischen Flotte unter de Ruyter Juni), Frankreich, Köln-Lüttich und Münster im April. Die schlecht vorbereiteten und uneinigen Niederlande wurden von verschiedenen Seiten zugleich angegriffen; die französische Haupt- macht drang aus dem Lütticher und Kurkölner Gebiet vor (clevische Festungen wurden jetzt von Frankreich besetzt). Schnelle Fortschritte und Eroberungen der Franzosen und die Verzweiflung grosser Teile der niederländischen Handelsaristo- kratie brachten „Holland in Not“; ein Friedensanerbieten, das Frankreich die Generalitätslande u. a. abtrat, wies Ludwig durch höhere Forderungen ab. Aber nachdem Wilhelm Iii. von Oranien (geb. 1650) zuerst Statthalter der Provinz Holland, dann Generalkapitän und Generaladmiral der ge- samten Republik geworden war (Juli), that das Durch- stechen der Deiche dem französischen Vordringen Einhalt. Der Sieg der oranischen Partei über die Aristokraten und der Entschluss der Volksmasse zu zähem Widerstande gegen Frank- reich wurde besiegelt und geschändet durch die tumultuarische Ermordung der Brüder Jan und Cornelius de Witt im Haag (August). Der Befehl, den Ludwig bei seiner Rückkehr nach Frankreich hinterliess („manger le pays“), wurde von Luxemburgs Heer durch Misshandlung und Plünderung der Be= wohner nach Kräften befolgt. Derkurbrandenburger hatte den Kaiser Juni zum Abschluss eines Bündnisses behufs Schutzes der Friedensverträge seit 1648 bestimmt; jedoch erklärte keiner von beiden Frankreich den Krieg. Dem Kaiser war es nur darum zu thun, durch kriegerische Demonstrationen einigermassen das Reich zu schützen, er stellte 16000, Brandenburg 12000 Mann. Des Kaisers damaliger Minister Lokköwitz (Oktober 1675 gestürzt und bald vom Hofe verwiesen) wollte Frankreich zulieb Kurbrandenburg von energischem Ein-

4. Neue Zeit - S. 311

1897 - Stuttgart : Neff
311 1 Français“) auch in der Exekutive beschränkte (Ernennung nur eines Teils der Beamten und Offiziere). Frankreich wurde in 83 Departements geteilt, die an Stelle der alten Pro- vinzen traten; die Departements zerfielen in Distrikte, diese in Kantone, diese in Gemeinden. Von allen selbständigen Männern des Departements, die mindestens 25 Jahre alt waren und eine direkte Steuer im Mindestbetrag eines dreitägigen Arbeitslohns zahlten, den „Aktivbürgern“, sollten die „Wahlmänner“ des Departements, deren Zensus 373mal so gross war, von diesen d i e A b g e o r d n e t e n für die Nationalversammlung (im ganzen 745) gewählt werden, die wieder einen höheren Zensus und Grundbesitz haben mussten. Von den Wahlmännern waren auch die Verwaltungsbeamten der Departements und Distrikte, von den Aktivbürgern die Gemeindebeamten zu wählen. Die Verwaltung wurde einheitlich geregelt, insbesondere Gleich- heit der Münze, des Masses und Gewichts angeordnet. Die Stadt Paris wurde in 48 Sektionen eingeteilt, die städtische Verwaltung sollte von einem grossen und einem kleinen Rat mit einem Maire an der Spitze geführt werden, aber unter dem Einfluss der zu einer stehenden Einrichtung gemachten Distrikts- versammlungen, deren Besucher Taggelder erhielten. Der Grund- satz der Abschaffung der indirekten Steuern wurde ausgesprochen, aber nicht durchgeführt; zur direkten Steuer wurden alle Franzosen nach Massgabe ihres Einkommens herangezogen. Die Rechtsprechung wurde von der Verwaltung getrennt und nach den Grundsätzen der Gleichheit vor dem Gesetz und der Oeffentlichkeit des Verfahrens ge- ordnet, Folter, körperliche Züchtigung und Verschärfung der Todesstrafe durch irgend welche Martern abgeschafft; die Richter wurden durch die Aktivbürger, bzw. die Wahlmänner auf sechs Jahre gewählt; die Entscheidung der Thatfrage in Kriminalsachen erhielten Geschworenen-Gerichte; Pressfreiheit wurde eingeführt. Die Kirche wurde durch die „Zivilverfassung des Klerus“ (Juli 1790) zu einer rein nationalen An- stalt gemacht: die bisherigen Diöcesen wurden aufgehoben, jedes Departement erhielt seinen Bischof; die Geistlichen sollten gewählt werden und „der Nation, dem König und den Gesetzen Treue“ schwören, die Bischöfe dem Papst-ihre Wahl einfach an- zeigen und keinen geistlichen Eid schwören ausser dem, dass sie i sich zur katholischen Kirche bekennen ; die Kirchengüter waren „zur Verfügung der Nation gestellt“ und auf sie schon Dezember 1789 400 Mill. Frs. „Assignaten“ ausgegeben worden ; die Besoldung der Geistlichen übernahm der Staat. Den Orden war Februar 1790 die Eigenschaft gesetzlich anerkannter

5. Neue Zeit - S. 287

1897 - Stuttgart : Neff
287 bald einen zersetzenden Einfluss. Wöllner, der mit dem Flügel- adjutanten Oberst Bischoffsiverder den König beherrschte, erliess nach Verdrängung des Justiz- und Kultministers v. Zedlitz sofort das „Religionsedikt“ (9. Juli 1788), das durch Androhung der Amtsentsetzung Kanzel, Schule und Katheder von der Auf- klärung säubern sollte, aber nur Heuchelei erzeugte; und das „erneuertezensuredikt“ (Dezember 1788) verhinderte wohl öffentliche Besprechung bestehender Missstände, aber nicht das Erscheinen von Schmähschriften gegen König und Regierung. Die geplante Steuerreform scheiterte an dem Widerstand des Beamtentums, es kam nur zur Erhöhung der indirekten Steuern auf notwendige Lebensmittel, ohne dass das Anwachsen einer beträchtlichen Staatsschuld verhütet wurde. Ergebnisse von bleibendem Wert waren die dem König abgerungene Anerken- nung des Grundsatzes, dass kein Staatsbeamter ohne richterliches Urteil entlassen werden könne, und die Einführung des preussischen Landrechts (s. S. 279). - Die Politik, die zur Gründung des deutschen Fürstenbunds geführt hatte, wurde nicht weiter geführt, wohl aber der Ver- such der die Anschauungen des „Febronius“ (s. S. 262) ver- folgenden deutschen Erzbischöfe, durch die „Emser Punktation“ vom 25. August 1786 im Einverständnis mit Kaiser Joseph die katholische Kirche Deutschlands dem Papst gegenüber selb- ständiger zu stellen, dadurch vereitelt, dass der Erzbischof von Mainz als Mitglied des Fürstenbunds veranlasst wurde, von der Punktation zurückzutreten. — Die Markgrafschaften Ansbach und Baireuth (6 500 qkm = 115 Qm) wurden auf Grund eines Vertrags mit Karl Alexander, dem Letzten des markgräflichen Hauses, 1792 in preussische Verwaltung genommen. § 88. Oesterreich unter Joseph Ii. und Leopold Ii. Josephs Reformpolitik. Das Ziel, das Joseph Ii. als Alleinherrscher in Oesterreich (1780—90) verfolgte, war die Vereinigung aller Teile der Monarchie zu einem stramm zentralisierten Einheitsstaat deutschen Gepräges: er wollte „ohne Rücksicht auf Vorurteile und Vorrechte der ver- schiedenen Völker seines Reiches nur das Wohl des Ganzen im Auge haben“. Aber die Verfolgung dieses Ziels musste ihn an und für sich in Widerspruch mit einem grossen Teil seiner Unter- thanen bringen, und die Art seines Vorgehens war vielfach überstürzt; so kam es, dass die wenigsten seiner Einrichtungen ihn überlebten, während andererseits von seiner Regierung viele fruchtbare Anregungen für später ausgingen. Die Stände wurden

6. Neue Zeit - S. 327

1897 - Stuttgart : Neff
dessen Mitglieder unter sich uneins und der Mehrzahl nach un- fähige und selbstsüchtige Persönlichkeiten waren, verfolgte im Innern eine schwächliche Schaukelpolitik („jeu de bascule“) und war seiner Hauptaufgabe, die Staats- finanzen in Ordnung zu bringen, so wenig gewachsen, dass es durch ungeheuerliche Vermehrung der Assignaten diese vollends entwertete und dadurch einen schweren Notstand her- vorrief. Unehrlichkeit und Unterschleife in der Verwaltung steigerten sich immer mehr; selbst manche der Direktoren be- reicherten sich durch Börsenspekulationen. Ein Zeichen der herrschenden Unzufriedenheit war, dass die Verschwörung Babeufs, deren Ziel eine Umwälzung mit allmählicher Abschaffung des Privateigentums war, zahlreichen Anhang und von seiten jako- binischer Kreise Unterstützung fand; die Verschwörung wurde noch rechtzeitig (Mai 1796) entdeckt und unterdrückt. Aber die Wahlen von 1797 brachten in beide Räte eine royalistische Mehrheit, die sich äusserlich gut republikanisch gebärdete. Die Direktoren Carnot und Barthélemy (der Vermittler des Basler Friedens) verkannten die der Republik drohende Gefahr und wollten keine Gewalt brauchen. Nach einem missglückten Versuch der Mehrheit des Direktoriums (besonders Barras'), durch General Hoche die Gegner unschädlich zu machen, bewerkstelligte Bonaparte die „Rettung der Republik“ durch Sendung des Generals Augereau, mit dessen Hilfe der Staatsstreich vom 18. Fructidor (4. September 1797) gemacht wurde: Barthélemy, Picbegru, der Präsident des Rats der 500, 50 Mitglieder der beiden Räte und viele Journalisten wurden verhaftet; Carnot entkam. Die verstümmelten Bäte mussten über die Verhafteten Deportation nach Cayenne verhängen und die Ungültigkeit der Wahlen von 49 Departements aussprechen. Am 30. September folgte ein Gesetz, das den Staatsbankerott aussprach: von den Renten der Staatsgläubiger wurden zwei Drittel gestrichen und das „konsolidierte“ Drittel auf 20prozent herunter- gesetzt; ein anderes Gesetz führte die Zensur ein. Das Direk- torium, das seine Rettung Bonaparte verdankte, machte vergebens den Versuch, an den Bedingungen, die inzwischen Bonaparte Oesterreich gegenüber für den endgültigen Frieden festgestellt hatte, zu ändern; Oesterreich, das sich bisher vergebens um Russlands Hilfe bemüht hatte und ohne Grund eine Verbindung Preussens mit Frankreich befürchtete, nahm jetzt diese Be- dingungen an. So gab Bonaparte Frankreich, in dessen innere Politik er eben entscheidend eingegriffen hatte, auch den Frieden, der Frankreich grössere Vorteile bot, als irgend ein früher geschlossener.

7. Neue Zeit - S. 330

1897 - Stuttgart : Neff
1 V ► ■Чч — 330 — können glaubte: zu den von der Constituante ausgegebenen Assignaten im Gesamtbetrag von 1800 Millionen kamen Assignaten unter der Legislative für 900, unter dem Konvent für 7274, unter dem Direktorium für 35 603 Mill. fr. hinzu; im selben Mass sank der Kurs der Assignaten (1791 auf 91 Prozent, 1792 auf 51, 1794 auf 34, 1795 von 18 auf 0,67, 1796 auf 0,29 Prozent), bis sie ganz ausser Kurs gesetzt wurden (die aus der Zeit des Königtums schon 1793, die aus der Zeit der Republik 1799); nachdem die rückständigen Zinsen von der Staatsschuld allmählich bis auf 5 Prozent ihres Betrags herabgesetzt waren, erfolgte 20. September 1797 eine Herabsetzung der Staatsschuld auf 7з ihres ursprünglichen Betrags (s. S. 327). — Von indirekten Steuern hatte die Constituante beibehalten die Stempel- und die Registrierungssteuer (that- sächlich wurden auch andere indirekte Steuern noch vielfach forterhoben); neugeschaffen wurde 1791 die Patentsteuer und 1797 und 1798 endgültig ge- regelt (1798 ein Markenschutzgesetz mit Markensteuer eingeführt); 1798 griff man zu der drückenden Fenster- und Thürsteuer. Für den Handel war die Aufhebung aller Verkehrsschranken innerhalb der Grenzen Frankreichs (5. November 1790) am bedeu- tungsvollsten. Aber der Binnenhandel litt unter den allgemeinen Wirkungen der Revolution, am schwersten unter dem vom Konvent 11. September 1793 für Frankreich (schon 3. Mai für Paris) eingeführten, 24. Dezember 1794 wieder abgeschafften „Maximum“ (d. h. der Festsetzung eines Höchstpreises für die notwendigen Lebensrnittel, bald auch für verschiedene Gegenstände des täglichen Gebrauchs), ausserdem namentlich unter dem sich immer mehr verschlechternden Zustand der Strassen: 1789 gab es in Frankreich öffentliche Strassen in einer Gesamtlänge von 10000 lieues (= Wegstunden); diese wurden nicht nur nicht vermehrt, sondern verfielen immer mehr, sodass zu „freiwilligen Fronen“ auf- gefordert werden musste und 1797 (bis 1806) Weggelder eingeführt wurden. Der Krieg brachte ein Verbot aller Erzeugnisse der Länder, mit denen Frank- reich Krieg führte, insbesondere Englands ; 21. September 1793 wurde für den französischen Seehandel ein der englischen Navigationsakte (s. S. 204) nach- gebildetes Gesetz gegeben. Am 12. Juli 1793 wurde die Anlegung der ersten optischen Telegraphenlinie nach der Nordostgrenze angeordnet, die am 30. August 1794 das erste Telegramm beförderte. Für die Entwickelung der Industrie war bedeutsam die Einführung der Erfindungspatente (31. Dezember 1790 bis 7. Januar 1791) und vor allem die Aufhebung der Zünfte und Innungen (17. März 1791). Aber die Luxusartikel, die die Stärke der französischen Industrie ausmachten, gingen während der Revolution nicht mehr; so wurde die Seidenfabrikation von Lyon nahezu vernichtet. Die erste französische Industrie-Ausstellung (1798) zählte 110 Aussteller. Die tiefstgreifenden Wirkungen übte die Revolution auf die landwirtschaftlichen Verhältnisse: nicht bloss wurde ungefähr Vio des französischen Grund und Bodens von der Revolution ver- kauft (für die Gesamtheit der Emigrantengüter berechnet man 370000 Ver- käufe im Durchschnittsbetrag von 1630 fr.), wovon der grössere Teil in die Hände des Kleinbauernstands überging (ziemlich viel auch in die des Gewerbe- und Handelsstands der kleineren Städte), es wurde auch der Grund und Boden frei von allen bisher auf ihm ruhenden Lasten, insbesondere den Fronen und dem Zehnten, sowie dem Jagdrecht eines bevorzugten Standes, und frei von allen Beschränkungen des freien Verfügungsrechts des Eigentümers, was ein weiteres Fort- schreiten der durch den Verkauf der Kirchen- und der Emigrantengüter be- gonnenen Auflösung des Grossgrundbesitzes bewirkte und die Entstehung neuen Grossgrundbesitzes erschwerte. Der sofortige Nutzen für den Anbau des Bodens war allerdings gering, weil wiederholte lokale Verbote, etwas

8. Neue Zeit - S. 331

1897 - Stuttgart : Neff
331 anderes als Weizen zu bauen, zusammen mit den Bestrebungen, den Preis der Körnerfrucht durch gesetzliche Massregeln möglichst nieder zu halten, von einer intensiven Ausnützung des Bodens abschreckte. Unterrichts wesen. Ein grosses Verdienst erwarb sich die Bevolution durch die Organisation des Unterrichtswesens. Als dafür mass- gebende Grundsätze stellte ein Bericht Condorcets (vom 20. April 1792) auf: staatlich organisierter Unterrichtso allgemein, gleichartig und vollständig als möglich, allen zugänglich durch vollständige Unentgeltlichkeit, unabhängig von der Staatsgewalt gestellt, um seinem ausschliesslichen Zweck der „Mit- teilung von Wahrheiten“ dienen zu können; sie kamen aber im Drang der politischen Kämpfe nur langsam und unvollständig zur Ausführung. Das „organische Gesetz“ vom 25. Oktober 1795 (3. Brumaire Iv.) bestimmte, dass in jedem Kanton mindestens eine Primär schule mit getrenntem Unter- richt für Knaben durch Lehrer, für Mädchen durch Lehrerinnen, in Lesen, Schreiben, Rechnen und den Elementen der republikanischen Moral sein solle; der obligate Charakter und die Unentgeltlichkeit war auf gegeben ; ein Viertel der Schüler konnte „wegen Bedürftigkeit“ durch die Municipalität vom Schul- geld befreit werden; die Freiheit der häuslichen Erziehung und der Privat- schulen war wiederhergestellt, ebenso die Unterrichtsmethode wieder frei- gegeben. Von den „Zentralschulen“ sollte mindestens eine in jedem Departe- ment sein ; zehn Professoren sollten Physik und Chemie, Logik und „Analyse der Empfindungen und Gedanken“, Staatswissenschaft und Gesetze, philo- sophische Geschichte der Völker, Hygiene, Künste und Gewerbe, allgemeine Geschichte, schöne Litteratur, alte und lebende Sprachen, Zeichnen lehren; aber den Schülern sollte die Wahl zwischen verschiedenen Kursen freistehen. Auch hier war die Wahl der Methode dem Lehrer freigestellt; auch hier gab es Freiplätze für „Bedürftige“ (früher „élèves de la patrie“). Einzelne dieser Schulen blühten, so in Paris, Besançon, die meisten führten neben den mehr und mehr aufkommenden Privatschulen ein kümmerliches Dasein. Für den „höheren Unterricht11 begnügte man sich, nach Abschaffung der alten Uni- versitäten, bis 1795 mit der durch das jeweilige Bedürfnis veranlassten Er- richtung einzelner Specialschulen; das „organische Gesetz“ bestimmte, dass es „écoles de services publics“ (polytechnische Schule, Artillerieschule, Schulen für Genie-Offiziere, für Brücken- und Wegebau, Bergbau, Geographie, Schiff- bau, Schiffahrt und Marine) und Specialschulen (für Astronomie, Geometrie und Mechanik, Naturgeschichte, Medizin, Tierheilkunde, Landwirtschaft, Altertümer, Staatswissenschaft, bildende Künste, Musik) geben solle. Die bedeutendste dieser Schöpfungen war die von Lamblardie, Carnot u. a. orga- nisierte „polytechnische Schule“ (seit 1. September 1795), mit Labora- torien, Sammlungen und Bibliothek reich ausgestattet; an ihr wirkten Ge- lehrte wie Berthollet und Lagrange; der Unterrichtskurs war dreijährig; die Schüler hatten freien Unterricht und erhielten jährlich 1200 fr. Die „Normalschule“ wurde 20. Januar 1795 eröffnet mit der Bestimmung, die Kunst des Unterrichts, besonders in der Moral, beizubringen in einem vier- monatlichen Kurs, zu dem je ein mindestens 25 Jahre alter Schüler auf 20 000 Einwohner, von den Municipalitäten gewählt, mit einem Bezug von 1200 fr., beigezogen wurde; die Normalschule, an der ebenfalls die hervor- ragendsten Gelehrten wirkten, hörte nach dem ersten Kurs auf und hatte so wesentlich den Wert einer bedeutungsvollen Anregung für die Zukunft. Das medizinische Studium, das an drei Specialschulen („écoles de santé“ in Paris, Montpellier und Strassburg) betrieben wurde, war gegründet auf den prak- tischen Unterricht im Amphitheater und Spital und auf „klinische Vorlesungen“. An Stelle der von Ludwig Xiv. gegründeten école des jeunes de langue (für Heranbildung von Dragomans) führte der Konvent 2. April 1793 Kurse für alle Sprachen, die für Politik und Handel von Nutzen sein könnten, ins-

9. Neue Zeit - S. 332

1897 - Stuttgart : Neff
332 besondere die orientalischen, ein; ans der Vereinigung dieser Kurse wurde die école spéciale des langues orientales. Der jardin des plantes wurde 1795 zu einem naturwissenschaftlichen Museum mit 13 neuen Lehrstühlen, einer Bibliothek und einer Menagerie erweitert, 1795 ein bureau des longitudes gegründet. Von der neugeschaffenen militärischen Luftschiffahrt wurde in der Schlacht bei Fleurus (s. S. 324) zum erstenmal Gebrauch gemacht. Die frühere königliche Bibliothek wurde, bedeutend vergrössert und trefflich organisiert, als Nationalbibliothek dem unbeschränkten Gebrauch des Publikums zugänglich gemacht, in jeder Departementshauptstadt eine öffentliche Bibliothek errichtet. Für alle Urkunden „von Interesse für Geschichte, Wissenschaft und Kunst“ wurde ein Generalarchiv im Louvre geschaffen. 1794 wurde die Errichtung eines Konservatoriums für Künste und Gewerbe mit Modell- sammlungen, drei „démonstrateurs“ und einem Zeichner verfügt. Das Werk der Einrichtungen für den öffentlichen Unterricht wurde gekrönt durch das Institut de France, das durch das organische Gesetz vom 25. Oktober 1795 an Stelle der alten Akademien geschaffen wurde als „Vertretungskörper der Republik der Wissenschaften“, mit der Bestimmung, an der Vervollkomm- nung der Künste und Wissenschaften durch ununterbrochene Forschungen und Veröffentlichung von Entdeckungen, sowie durch Korrespondenz mit andern gelehrten Gesellschaften zu arbeiten; es hatte drei Klassen (später wieder „académies“) : für Physik und Mathematik, für Litteratur und schöne Künste, für Moral und Politik. (Letztere wurde 1803 von Napoleon beseitigt, 1832 wieder hergestellt; hinzugekommen war die wiederaufgerichtete Académie française und eine Académie des beaux arts, sodass das Institut de France heutzutage aus fünf [1806—32: vier] Akademien besteht.) Kapitel Xxviii. Der zweite Koalitionskrieg und die Errichtung der Militärmonarchie in Frankreich. § 100. Honapartes Zug nach Aegypten und der zweite Koalitionskrieg bis zum Rücktritt Russlands. Der Zug- nach Aegypten. Bis Ende 1797 wurden die österreichischen Truppen vom Rhein zurückgezogen, Januar 1798 von den Franzosen das seiner Flotte und seiner Kunstschätze beraubte Venedig an Oesterreich übergeben. Aber die Verhand- lungen in Rastatt über den Reichsfrieden kamen sofort ins Stocken, weil die französischen Gesandten das ganze linke Rheinufer ver- langten und Oesterreich als Ersatz die Legationen (s. S. 326) haben wollte; sie gaben nur der französischen Diplomatie Gelegenheit, mit den deutschenvmittel- unctlhnlnstaaten enge Fühlung zu bekommen. Der Friede auf demfestland wurdefranzösischer-

10. Neue Zeit - S. 336

1897 - Stuttgart : Neff
336 Zürich zurückgebliebenen Russen und Oesterreicher unter Korsä- kow und Hotze von Massénas Uebermacht vernichtend geschlagen (25. September 1799), sodass Suworoff, der drei Tage darauf im Muottathal ankam, sich nur unter den äussersten Anstreng- ungen und Opfern den Rückzug ins Vorderrheinthal erkämpfen konnte; von da ging er nach Feldkirch und dann hinter den Lech zurück. Die Franzosen waren wieder Herren der Schweiz. Die Engländer hatten ihren Angriff auf Holland mit der Wegnahme der ganzen holländischen Flotte glücklich ein- geleitet (31. August), aber das englisch-russische Landungsheer wurde von General Brune so geschlagen, dass es froh sein musste, unter dem Schutz des Waffenstillstands von Alkmar (18. Oktober) sich wieder einschiffen zu dürfen. Der russische Kaiser aber, über die besonders gegen Sardinien gerichteten öster- reichischen Vergrösserungspläne schon längst ungehalten, kün- digte auf die Nachrichten vom Schweizer Kriegsschauplatz dem Kaiser Franz die Waffengemeinschaft; im März 1800 brach er auch jede Verbindung mit England ab. § 101. Die Errichtung des Konsulats in Frankreich. Der Staatsstreich vom 18. Brumaire. Diedirektorial- regierung hatte sich nicht ohne neue Ge waltthätig- keiten behaupten können: um das Emporkommen der Jakobiner („Anarchisten“) zu verhindern, waren am 11. Mai (22. Floréal) 1798 mehr als sechzig Wahlen umgestossen und ein- fach die Kandidaten der Minderheit für gewählt erklärt worden ; trotzdem war das Verhältnis zwischen den Räten und Direktorium ein so unleidliches geworden, dass der Rat der 500 am 18. Juni (30. Prairial) 1799 den Rücktritt von zwei Direktoren erzwang; aber das Direktorium in seiner neuen Zusammensetzung war auch sofort wieder mit dem Rat der 500, der jakobinische An- wandlungen zeigte, in Streit geraten, und Gesetze, über die man sich unter dem Eindruck der äusseren Gefahr einigte, das sogenannte Geisselgesetz, das für die sich wieder mehrenden Un- ruhen und Gewaltthaten ausschliesslich die „Royalisten“ des betreffenden Bezirks verantwortlich machte, und eines, das ein Zwangsanlehen in Form einer progressiven Grundsteuer (bis über die Hälfte des Ertrags) einführte, riefen überall die Furcht vor Wiederkehr der Konventszeiten hervor. Der Jakobinerklub ent- stand, mit weitreichenden Verzweigungen, unter anderem Namen wieder, wurde aber bald wieder geschlossen. Der Zerfall der Regierungsgewalt und aller inneren Ordnung, das all- gemein verbreitete Gefühl der Unsicherheit, das Stocken des
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