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1. Kurzer Abriß der Geschichte und Verfassung des Großherzogtums Hessen - S. 10

1911 - Breslau : Hirt
10 I. Geschichte. § 4. .Hessen als Großherzogtmn. Großherzog Ludwig I. (1806—1830) erhielt durch Mediatisierung die Souveränität über die vormals reichsständischen Gebiete der Grafen Erbach-Erbach, Erbach-Fürstenau und Erbach-Schönberg, der Grafen Stolberg - Ortenberg und Stolberg - Gedern, der Grafen von Solms-Laubach, Solms-Wildenfels und Solms-Rödelheim, des Grafen von Schlitz, des Grafen Leiningen-Westerbnrg, der Fürsten von Solms-Brannsels und Solms-Lich, des Fürsten von Löwenstein-Wertheim, des Fürsten von Wittgenstein, des Landgrafen von Hessen-Homburg und des Freiherrn von Riedesel, außerdem die Souveränität über einige ritterschast-liche Gebiete, wie die der Herren von Wambolt und von Gemmingen. Dafür war Hessen gezwungen, an allen Feldzügen Napoleons teilzunehmen. Hessische Truppen fochten mit gegen Preußen und Österreich, unter der glühenden Sonne Spaniens und auf den Eisfeldern Rußlands. Besonders zeichnete sich der zweitjüngste Sohn des Großherzpgs, Prinz Emil von Hessen, ans, der sich schon während des Feldzugs 1809 im Hauptquartier Napoleons befand und während der Feldzüge 1812—1815 als General-Kommandeur die großherzoglichen Truppen befehligte. Die Tapferkeit der Hessen erntete allgemeine Anerkennung. In den Jahren 1792—1815 beteiligten sie sich an nicht weniger als 27 Hauptschlachten und 40 kleineren Treffen und Gefechten. Noch bei Leipzig hatte Prinz Emil mit seinen Hessen in todesverachtender Kühnheit den Rückzug Napoleons gedeckt. Er selbst mit etwa 45 Offizieren und 200 Unteroffizieren und Soldaten geriet in Gefangenschaft; nur wenigen gelang es zu entrinnen. Erst nach der Schlacht bei Hanau schloß sich der Großherzog durch den Vertrag von Dörnigheim den verbündeten Mächten an. Auch au den Kämpfen gegen Napoleon 1814 und 1815 nahmen die hessischen Truppen unter der Führung des Prinzen Emil teil. Durch den Wiener Kongreß erfuhr das Großherzogtum abermals Gebietsveränderungen und erhielt im wesentlichen seine heutige Gestalt. Es mußte an Preußen das Herzogtum Westfalen und die Souveränität über Wittgenstein abtreten, an Hessen-Kassel das Amt Dorheim, die Orte Großauheim, Großkrotzenburg, Oberrodenbach und Praunheim, an Bayern Alzenau, Miltenberg, Amorbach und Heubach. Hessen-Homburg wurde vom Großherzogtum getrennt und erhielt 1817 die Souveränität. Dafür erhielt der Großherzog die Proviuz Rheinhessen, bestehend aus dem größten Teile des seitherigen französischen Departements Donnersberg (Mont-Tonnerre) mit den Städten Mainz, Worms, Bingen und Alzey sowie die Landeshoheit über den größten Teil der gräflich Jsenburgischen, Solms-Rödelheimischen und Jugel-heimischen Besitzungen. Das ganze großherzoglich hessische Gebiet umfaßte etwa 150 Quadratmeilen mit 629 359 Einwohnern. Der Großherzog nahm nun den Titel „Großherzog von Hessen und bei Rhein" an. Ludwig I. war eifrig und mit Erfolg bemüht, die so verschiedenartigen Teile seines Landes zu einem einheitlichen Ganzen zu verschmelzen.

2. Kurzer Abriß der Geschichte und Verfassung des Großherzogtums Hessen - S. 11

1911 - Breslau : Hirt
§ 4. Hessen als Großherzogtum. 11 Besondere Verdienste erwarb er sich durch die Abschaffung aller Staatsfronen, die Aufhebung der Leibeigenschaft und das Gesetz über die Ablösbarkeit der Zehnten, vor allem aber durch die Verfassung, mit der er am 21. Dezember 1820 sein Volk beschenkte. Von hoher Bedeutung war auch der durch die Vermittelung des Ministers du Thil mit Preußen 1828 abgeschlossene preußisch-hessische Zollverein. Durch ihn wurde nicht nur die wirtschaftliche Lage Hessens gehoben, sondern auch die deutschen Einheitsbestrebungen, wenigstens auf wirtschaftlichem Gebiet, gefördert und der preußisch-deutsche Zollverein vorbereitet. Auch in anderer Hinsicht war Ludwig I. auf die Wohlfahrt seines Landes und die Verschönerung seiner Hauptstadt eifrig bedacht. Er war ein Verehrer von Kunst und Wissenschaft und liebte besonders die Oper. In Darmstadt ließ er ein neues Theater bauen, das Museum anlegen und die Hofbibliothek vergrößern. In Friedberg und Bensheim wurden Lehrerseminarien eingerichtet. Am 6. April 1830 starb Ludwig I. nach 40 jähriger segensreicher Regierung. Im Jahre 1844 errichtete ihm „sein dankbares Volk" die hochragende, 43 m hohe Ludwigssäule mit dem 7 m hohen Standbild. Ludwig Ii. (1830—1848) setzte das Werk seines Vaters in dessen Sinne fort und erwarb sich Verdienste um die Hebung des Schulwesens, die Verbesserung der Verwaltung und des Rechtswesens und die Pflege der Landwirtschaft und des Gewerbes. Während seiner Regierung wurde auch die Main-Neckarbahn eröffnet (1846) und der Bau der Main-Weserbahn begonnen. Beim Beginn der Märzunruhen des Jahres 1848 ernannte er seinen ältesten Sohn zum Mitregenten, starb aber am 16. Juni desselben Jahres. Ludwig Iii. (1848—1877) verstand es, durch liberale Maßregeln (Heinrich v. Gagern Minister) die revolutionären Strömungen in seinem Lande einzudämmen. Hessische Truppen halsen auch die Ausstände in Baden und der Rheinpfalz 1849,50 unterdrücken. Im Kriege 1866 stand der Großherzog auf der Seite Österreichs. Im Friedensschlüsse verlor daher Hessen die Landgrasschaft Hefsen-Hom-bnrg, die ihm kurz vorher zugefallen war, das sog. hessische Hinterland mit den Kreisen Biedenkopf, Battenberg, Vöhl und der Herrschaft Itter, den nördlichen Teil des Kreises Gießen, Rödelheim und die Hälfte von Niedernrfel. Dagegen erhielt es einige kleinere Gebiete, vor allem das jetzt so blühende Bad Nauheim. Die Provinz Oberhessen gehörte von nun an zum Norddeutschen Bunde, die hessischen Truppen wurden durch die hessischpreußische Militärkonvention (1867) für den Fall eines Verteidigungskrieges unter den Oberbefehl des Königs von Preußen gestellt. Die Großherzoglich hessische (25.) Division kommandierte Prinz Ludwig, der Neffe des Großherzogs. Unter feiner Führung nahm sie ruhmvollen Anteil an dem Kriege 1870/71 und zeichnete sich aus in den Schlachten und Gefechten in der Umgebung von Metz, bei Vionville, Mars la Tour, Gravelotte, St. Privat, ferner bei Noiffeville, Orleans, Beangenzy-Cravant, Montlivant und durch die Erstürmung von Chambord.

3. Kurzer Abriß der Geschichte und Verfassung des Großherzogtums Hessen - S. 1

1911 - Breslau : Hirt
Kurzer Abriß der Geschichte und Verfassung des Erzherzogtums Hessen. Von Professor K. Henkelmann, Oberlehrer am Grotzh. Gymnasium zu Bensheim a. d. V. I. Geschichte. Übersicht. Das Großherzogtum Hessen, bestehend aus den drei Provinzen Starkenbnrg, Oberhessen und Rheinhessen mit zusammen 7690 qkm Flächeninhalt und 1282000 Einwohnern, ist eine Schöpfung der Neuzeit und erhielt im wesentlichen seine heutige Gestalt durch den Wiener Kongreß (1815). Schon im Jahre 1806 hatte der Landgraf Ludwig X. von Hessen-Darmstadt den Titel eines Großherzogs von Hessen angenommen. Der Begründer der Hessen-Darmstädtischen Linie ist Landgraf Georg I. (1567—1596), der jüngste Sohn Philipps des Großmütigen, der die gesamten hessischen Lande unter seine vier Söhne geteilt hatte. Der erste Landgraf von Hessen war der Enkel der hl. Elisabeth, Heinrich I. (1264—1308), aus dem Hause Brabant. Vom Jahre 1122—1247 war nämlich Hessen, das Land der alten Chatten, im Flußgebiet der Werra, Fulda, Eder und Lahn gelegen, mit der Landgrafschaft Thüringen vereinigt. Vorher gehörte es zum Herzogtum Franken. Der deutsche König Konrad I. und sein Bruder Eberhard waren Herzöge von Franken und Herren von Hessen. Nach dem Verfall des Konradinischen Hauses kamen die hessischen Lande an verschiedene Grasengeschlechter und schließlich durch Erbschaft an Thüringen. § 1. Hessen mit Thüringen vereinigt (1122—1247). Von den Landgrafen von Thüringen, die zugleich Herren von Hessen waren, seien erwähnt Hermann I. (1190—1217), ein Vetter des Kaisers Heinrich Vi. An dem kunstsinnigen, aber leichtlebigen Hofe Hermanns fand außer Wolfram von Eschenbach und anderen Sängern auch Walther von der Vogelweide Aufnahme. Das geräuschvolle Treiben, das dort herrschte, schildert er in dem launigen Lied: Der in den ören siech von ungestillte st, daz ist min rät, der laz den hof ze Düringen fr!. Bekanntlich verlegt die Sage auch den Sängerkrieg auf der Wartburg in die Regierungszeit Hermanns. Sein Sohn Ludwig Iv. (1217—1227) war vermählt mit Elisabeth, der Tochter des Königs Andreas Ii. von Ungarn. Schon als vierjähriges Kind wurde sie auf die Wartburg gebracht und mit Ludwig erzogen, dem sie im zarten

4. Kurzer Abriß der Geschichte und Verfassung des Großherzogtums Hessen - S. 16

1911 - Breslau : Hirt
16 Ii. Verfassung. Zur deutschen Kriegsmacht stellt das Großherzogtum Hessen die zum Xviii. Armeekorps gehörende 25. Division. Sie besteht aus den Infanterie-Regimentern Nr. 115 (Großh. Leibgarde; Darmstadt), Nr. 116 (Inhaber: Kaiser Wilhelm; Gießen), Nr. 117 (Großherzogin; Mainz), Nr. 118 (Prinz Karl; Worms), Nr. 168 (Offenbach und Butzbach), den Dragonerregimentern Nr. 23 (Leibgarde; Darmstadt) und Nr. 24 (Inhaber. Kaiser Nikolaus von Rußland; Darmstadt), den Artillerie-Regimentern Nr. 25 und 61 (Darmstadt) und dem Trainbataillon Nr. 18 (Darmstadt). Der Großherzog ist Chef und Kontingentsherr der hessischen Landestruppen und hat die Rechte eines Generals über die in seinem Land liegenden oder dorthin kommandierten Truppen. Das Rechts wesen unterliegt der Reichsgesetzgebung, aber neben den Reichsgesetzen kommen für bürgerliches Recht und Strafrecht auch hessische Landesgesetze in Betracht. Die wichtigsten sind das hessische Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch und das Polizeistrasgesetzbnch. Die oberste hessische Behörde für das Justizwesen ist das Justizministerium. Die Rechtsprechung wird von den zuständigen Gerichten ausgeübt. Die hessischen Gerichte sind: das Oberlandesgericht in Darmstadt, die drei Landgerichte in Darmstadt, Gießen und Mainz und 53 Amtsgerichte. Mit den Landgerichten verbunden sind die Schwurgerichte. Über die Verfassung des Deutschen Reiches im allgemeinen, das Rechtswesen und alle diejenigen Gebiete, die der Reichsgesetzgebung unterliegen, vergleiche Pfeifers Lehrbuch der Geschichte, Sonderausgabe für Südwestdeutschland, Vi. Teil § 118—129. Die wichtigsten Jahreszahlen zur hessischen Geschichte. 1122—1247 1264—1567 1450 1479 1509—1567 1567—1806 1596-1626 1736 1803 1806—1830 1830—1848 1848—1877] 1877—1892 1892 Hessen mit Thüringen vereinigt. Hermann I. Ludwig Iv. (die hl. Elisabeth). Heinrich Raspe. Hessen selbständige Landgrafschaft. Heinrich I. aus dem Hause Brabant 1264—1308. Ludwig I. erwirbt die Grafschaft Ziegenhain und Nidda. Heinrich Iii. erbt die Obere und die Niedere Grafschaft Katzenelnbogen. Philipp der Großmütige. Sickingensche Fehde. Bauernaufstand. Einführung der Reformation (1526). Restauration Ulrichs von Württemberg. Schmalkaldener Bund. Gefangenschaft. Teilung der Landgrafschaft. Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Georg l. (1567—1596) vortrefflicher Regent und Wirtschafter. Ludwig V. Erbstatut. Majorennitätsprioilegium. Gründung der Universität Gießen (1607). Dreißigjähriger Krieg. Ludwig, als Landgraf Ludwig Viii. (1739—1768), erbt die Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Ludwig X. verliert im Reichsdeputationshauptschlutz die Grafschaft Hanau-Lichtenberg und erhält dafür mainzische, wormsische und pfälzische Gebiete und das Herzogtum Westfalen. Hessen Grohherzogtum. Ludwig I. Hessen erhält im Wiener Kongreh für Westfalen und andere Abtretungen die Rheinprovinz. Hessen erhält eine Verfassung. Der Preußisch-Hessische Zollverein. Ludwig Ii. Ludwig Iii. Hessen verliert das sogenannte Hinterland und den nördlichen Teil des Kreises Gießen; es erhält u. a. das Bad Nauheim. Oberhessen kommt zum Norddeutschen Bund. Ludwig Iv., der Führer der hessischen Division 1870/71. Ernst Ludwig. Druck von Breitkopf & Härtel in Leipzig.

5. Kurze Geschichte von Hessen - S. 56

1881 - Gießen : Roth
— 56 — Kurz nach Ausbruch der französischen Revolution zur Regierung gelangt, blieben ihm die traurigsten Erfahrungen nicht vorenthalten. Der Lüneviller Friede, (1801) welcher den Reichskrieg mit dem republikanischen Frankreich beendete, raubte ihm die ans dem linken Rheinufer gelegene Grafschaft Hanau-Lichtenberg und der Reichsdepntationshauptfchluß(1803) — die auf Deutschland bezüglichen Ergänzungen zu diesem Friedensschluß — nöthigte ihn zur Abtretung mehrerer Aemter an Baden und Nasfan-Usingen. Als Entschädigung erhielt er das Herzogthum Westfalen, die kurmainzischen Aemter Heppenheim, Gernsheim, Lorsch, Fürth und Steinheim, die pfälzischen Aemter Lindenfels und Umstadt, die Reste des Hochstifts Worms, die Abtei Seligeustadt, die Reichsstadt Friedberg und Marienschloß. (Jetzt Landeszuchthaus.) d) Das „heilige römische Reich deutscher Nation", schon längst nur noch eine klägliche Ruine, sank unter dem Anprall der Stürme von Westen vollends zusammen. Kaiser Franz H. legte die Krone, deren Glanz längst erblichen war, nieder und nannte sich fortan Franz I., Kaiser von Oesterreich. Landgraf Ludwig X., den die Verhältnisse, namentlich die Rücksichten auf sein Land, zum Eintritt in den von Napoleon I. mit den kleineren Staaten Süd- und Westdeutschlands gegründeten Rheinbund gezwungen hatten, nahm am 14. Aug. 1806 als souveräner Fürst den Titel eines Großherzogs an und nannte sich Ludwig I. Das neue Großherzogthum, aus den verschiedensten Gebieten zusammengewürfelt, bot eine förmliche Musterkarte staatlicher Einrichtungen dar. Es ist dies nicht zu verwundern, denn jedes der etwa 1000 selbständigen Territorien, aus denen das alte Reich zusammengesetzt war, hatte seine besonderen staatlichen Einrichtungen, sein besonderes Geld, seine verschiedenen Maße und Gewichte. Ein Glück für das neue Staatswesen, daß es in seinem ersten Großherzog den Mann besaß, der es verstand, sofort gestaltend einzugreifen, das Alte, Ueberlebte mit Schonung zu entfernen und Neues, Lebensfähiges an dessen Stelle zu setzen. Schon unterm 1. Oktober wurden die alten ständischen Einrichtungen , welche Darmstadt mit Kassel gemeinschaftlich hatte und die sich so vollständig überlebt hatten, daß sie seit 200 Jahren außer Gebrauch gekommen waren, aufgehoben, ebenso die besonderen Einrichtungen in den neuen Gebietstheilen, soweit sie den veränderten Verhältnissen nicht mehr entsprachen. Die überall noch bestehende Leibeigenschaft wurde noch unter den Wirren des Krieges (1811) aufgehoben. e) Das Jahr 1813 ließ das deutsche Volk die Fesseln brechen,

6. Kurze Geschichte von Hessen - S. 61

1881 - Gießen : Roth
— 61 — Trutzbündniß mit Italien abgeschlossen hatte, im Bunde mit den kleineren Staaten Norddeutschlands stand auf der einen, Oesterreich mit den übrigen Staaten auf der andern iseite. Auf Oesterreich3 Seite stand auch Hessen, dessen Fürst und Regierung sich durch den Beschluß des Bundestags für gebunden erachteten. Die Ueberlegenheit der preußischen Führung im Verein mit dem Züuduadelgewehr führte trotz der größten Tapferkeit auf anderer Seite die Entscheidung rasch herbei. Die Schlacht bei Kö-niggrätz (3. Juli 1866) brach Oesterreichs Macht und zwang es zum Friedeu. Auck die hessischen Truppen kämpften am 14. Juli bei Laufach tapfer gegen eine preußische liebermacht, aber sie konnten das Geschick nicht aushalten. Dem Waffenstillstand vom 1. August folgte bald der Friede von Würzburg. (3. September.) Hessen mußte an Preußen 3 Millionen Gulden Kriegskosten bezahlen und außerdem die ihm kurz vorher durch Erbschaft angefallene Landgrafschaft Hessen-Homburg mit Meisenheim, die Kreise Biedenkopf und Vöhl, den nördlichen Theil des Kreises Gießen, (8 Orte) Rödelheim und die Hälfte von Nieder-Ursel abtreten. Preußen gab an Hessen: den Distrikt Katzenberg, das Amt Nauheim, Trais an der Lumda, Massenheim, Rumpeuheim, einen Walddistrikt zwischen Altenstadt und Bönstadt, den früher kurhessischen Theil von Mittel-Grüudau, das Amt Reichelsheim in der Wetterau, Harheim und die früher franffurtifchen Orte Dortelweil und Niedererlenbcich. Der Flächeninhalt des Landes verminderte sich dadurch von 152 aus 139,4 □ M. Zugleich trat Hessen mit seiner Provinz Oberhessen dem neugegründeten „norddeutschen Bunde" bei und schloß mit Preußen eine Militärconvention. c) Als 1870 Frankreich in frevelhaftem Uebermuth Preußen den Krieg erklärte, da stand Ludwig Iii. mit seinem Volke, alles Vergangene vergessend, treu auf der Seite des Verbündeten und die hessischen Truppen fügten auf den Schlachtfeldern Frankreichs unter der Führung ihres geliebten Erbprinzen den alten Lorbeeren neue hinzu. Noch half Ludwig Iii. im Vereine mit den übrigen deutschen Fürsten und freien Städten das „neue deutsche Reich" mit einem Kaiser an der Spitze aufrichten, dann starb er, beweint von seinem Volke, dem er ein treuer Vater gewesen, am 13. Juni 1877 in Seeheim an der Bergstraße. Georc-Eckort-Mstitut für internationale Schulbuchforschung Braunscnweig -Schulbuchb",biiothek -

7. Das Großherzogtum Hessen - S. 3

1902 - Gera : Hofmann
den Landgraben; Herrengarten; großer Woog. Aber auch seinen Nachfolgern verdankt unser Land manche segensreiche Einrichtung, so Ludwig V., dem Ge- treuen, das Gymnasium und die Universität zu Gießen 1607; Georg Ii., dem Gelehrten, das Gymnasium zu Darmstadt 1629; Ludwig Vi. die Hofbibliothek und das Glockenspiel 1671; Ernst Ludwig das Opernhaus, die Erwerbung vieler Ämter und Orte an der Bergstraße und im Odenwald und die Ein- führung des Gregorianischen Kalenders; Ludwig Viii. die Pflege der Musik und die Erwerbung der Hanau-Lichtenbergischen Lande nebst zehn elsässischen Ämtern, zu denen auch Wörth und Buchsweiler gehörten; Ludwig Ix., 1768—1790, die Pflege der Dichtkunst (Goethe, Herder, Schiller, Claudius, Kriegszahlmeister Merk, die Ausbildung des Militärwesens (Pirmasenser Garde), Aufhebung der Tortur, Bau der ersten Chausseen Seiner Gemahlin Henriette Caroline, Prinzessin von Pfalz-Birkenfeld, ließ der mit dem landgräflichen Hause sehr befreundete preußische König Friedrich der Große auf einer Marmor- urne im Herrengarten die bekannte (latemifche) Grabschrift widmen: „Von Ge- schlecht eine Frau, an Geist ein Mann." — Diese wenigen Andeutungen mögen genügen, um zu zeigen, welches dankbare Andenken wir den Vorfahren unseres jetzigen Regentenhauses schuldig sind. 4. Hessen als Großherxsgtum. Landgraf Ludwig X. hatte 1790 die Regentschaft unter schwierigen Verhältnissen angetreten. Im Frieden zu Lüneville 1801 hatte er die auf dem linken Rheinufer gelegenen Hanau-Lichtenbergischen Besitztümer eingebüßt, dafür aber das Herzogtum Westfalen und mehrere Mainzer und Pfälzische Ämter, sowie die Abteien Seligenstadt und Worms nebst den freien Reichsstädten Wimpfen und Friedberg erhalten. Bei der Stiftung des Rheinbundes 1806 wurde Hessen zum Groß- Herzogtum erhoben; zugleich erhielt Ludwig I. als Großherzog den Titel „Königliche Hoheit". Während der Rheinbundszeit mußte Ludwig seine ganze Streitmacht Napoleon zur Verfügung stellen. In Spanien, bei Aspern und Wagram, in Rußland und bei Leipzig glänzte auch unter französischer Regierung der Ruhm der hessischen Waffen. Noch in der Schlacht bei Leipzig rief Napoleon dem tapfern Prinzen Emil zu: „Vorwärts, künftiger König von Preußen!" Nach der Niederlage Napoleons 1813 erhielt das Großherzogtum durch den Wiener Kongreß fast ganz seine jetzige Ausdehnung, und namentlich kam Rheinhessen (ein Teil des französischen Departements Donnersberg) hinzu, welches für Westfalen eingetauscht wurde. Nach dem preußisch-österreichischen Kriege 1866, in welchem Hessen den Gegnern Preußens beigetreten war, mußte es das mitten in preußisches Gebiet hineinziehende Hinterland mit der Herrschaft Itter (Biedenkopf und Vöhl), sowie das kurz zuvor ererbte Hessen-Homburg an Preußen abtreten, wofür es einige kleine, zwischen Starkenburg und Oberhessen gelegene Gebietsteile erhielt. Durch eine freisinnige Verfassung (1820), durch Beförderung des Handels, durch Aufhebung der Fronen, durch Gründung der Schullehrerseminarien zu Fnedberg und Bensheim, durch Pflege der Musik (die Oper zu Darmstadt galt damals als die beste in Deutschland) u. a. m. hat Ludwig als ein vortrefflicher Fürst sich gezeigt, so daß zu seinem Andenken 1844 die Ludwigsäule zu Darm- stadt errichtet wurde, mit der Inschrift: „Ludwig dem I. sein dankbares Volk." Ludwig Ii., 1830—1848, und Ludwig Iii., 1848—1877 ver- folgten die betretenen Bahnen weiter. Namentlich legte Ludwig Iii. in dem vielbewegten Jahre 1848 durch Ein- fuhrung der Preßfreiheit, Öffentlichkeit und Mündlichkeit im Gerichtsverfahren

8. Hessische Geschichte - S. 108

1897 - Gießen : Ricker
— 108 — fanden sie Tausende von Anhängern, welche die Republik statt der Monarchie wünschten. Die badische Regierung suchte um Hilfe beim Bundestage nach, da ihre Truppen auch schon die meuterische Gesinnung teilten. Mitte April rückten Hessen im Vereine mit den Badensern unter Friedrich von Gagern gegen Freiburg. Gageru wurde vor dem Kampfe von den Aufständigen meuchlings erschossen; aber seine Truppen zerstreuten bald die Empörer. In 10 Tagen war der Aufstand erstickt. Am 18. Mai 1848 trat in der Paulskirche in Frankfurt das deutsche Parlament zusammen. Man wählte den österreichischen Erzherzog Johann zum Reichsverweser. Einem Ausschusse wurde übertragen, über die künftige Verfassung Deutschlands, die sogenannten Grundrechte des deutschen Volkes, welche die Grundsätze des bürgerlichen politischen Lebens feststellen sollten, in Beratung zu treten. Viel Zeit wurde mit dem Hin- und Herstreiten über die Grundrechte verschwendet. Am 12. Juli löste sich der Bundestag auf und legte seine Befugnisse in die Hände des Reichsverwesers nieder. Da trat ein Ereignis ein, welches die schwersten Folgen für die Frankfurter Versammlung hatte. Die dänische Regierung hatte im Jahr 1848 den Versuch gemacht, das mit dem deutschen Herzogtume Holstein „up ewig ungedeelt" verbundene Schleswig dem° dänischen Staate einzuverleiben. Die schleswig-holsteinische Bevölkerung empörte sich dagegen und rief den deutschen Bund um Hilfe an. Preußische Truppen rückten im Aufträge des Bundes unter General von Wrangel am 4. April in Holstein ein, zerstörten das Dannewerk, schlugen bei Düppel das dänische Heer und vertrieben dasselbe bis zum nördlichen Jütland. Aber nun trat Rußland dazwischen. Es forderte vom Könige Friedrich Wilhelm Iv., seine Hand von der Sache zurückzuziehen. Preußen gab dem Drohen Rußlands nach und schloß am 20. August mit Dänemark den Waffenstillstand zu Malmö, der die Rechte der Herzogtümer wenig schützte. Dieser Ausgang rief in der Paulskirche die heftigsten Kämpfe zwischen den gemäßigten und radikalen Parteien hervor. Auf den Straßen kam es zu den heftigsten Scenen; der Volkshaufe will das Parlament sprengen, Barrikaden werden errichtet, und zwei Parlamentsmitglieder, von Auerswald und Fürst Lichnowsky, von der wütenden Volksmenge bei einem Spazierritte in Stücke zerrissen. Diese That erfüllte alle Vaterlandsfreunde mit Scham und Entrüstung. Mit Unwillen sah man, wie in Baden sich republikanische Freischaren unter Struwe und Blind zusammenscharten. Die Ernüchternden unter dem Volke erhoben sich gegen das demokratische Treiben, und der Ausstand in Baden wurde mit geringer Mühe unterdrückt. Struwe hatte am 21. November zulörrach die deutsche Republik proklamiert mit dem Wahlspruche: „Wohlstand, Bildung, Freiheit für alle!" Rasch waren die braven und tapferen Hessen von Frankfurt, wo sie in den Straßen für die gesetzliche Ordnung gekämpft hatten, herbeigeeilt und in Verbindung mit 800 Mann badischen Truppen hatten sie die Aufrührer geschlagen. So hatte der „Strnweputsch" noch kläglicher geendigt, wie der Heckerzug.

9. Hessische Geschichte - S. 129

1897 - Gießen : Ricker
— 129 — möge." Am 14. Dezember 1878 hauchte sie ihr teueres Leben aus, das ganz dem Wohle ihrer Familie und dem ihres Landes gewidmet war. In dem großherzoglichen Mausoleum auf der Rosenhöhe bei Darmstadt ruhen ihre sterblichen Überreste. Als treuer Bundesfürst suchte Großherzog Ludwig Iv. stets die Interessen des Deutschen Reiches zu fördern. Seine militärischen Verdienste ehrte Kaiser Friedrich dadurch, daß er ihm die Verwaltung der 3. Armee-Inspektion übertrug. Die Regierung Ludwigs Iv. war aus einen ruhigen Fortschritt bedacht und suchte den Bedürfnissen des Landes durch • Gewährung zweckmäßiger Mittel stets Rechnung zu tragen. Durch Errichtung neuer Bildungsanstalten, wie des Lehrerseminars in Alzey, der landwirtschaftlichen Mittelschule in Groß-Umstadt, der Blindenanstalt in Friedberg förderte er das geistige Wohl seines Landes. Seine Regierung begünstigte den Verkehr dnrch den Bau mehrerer Nebenbahnen, durch die Ausführung einer Brücke bei Mainz über den Rhein und die Überbrückung des Mains bei Offenbach. Seine schlichte, liebenswürdige Persönlichkeit gewann ihm die Herzen seiner Unterthanen, die es schmerzlich beklagten, als der Tod ihn unerwartet am 13. März 1892 von einer segensreichen Regierung abrief. 7. Das Grotzherzogtrinr Hessen in seinem Verhältnisse zirin Deutschen Reiche. Das Deutsche Reich ist hervorgegangen aus den Verträgen, welche der Norddeutsche Bund im November 1870 mit den süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen abgeschlossen hatte. An Stelle dieser Vertrüge trat dann am 4. Mai 1871 die deutsche Reichsverfassung. Zum Deutschen Reiche gehören 26 Bundesstaaten, über welche der König von Preußen als Deutscher Kaiser das Präsidium führt. Die Kaiserwürde ist mit der Krone Preußen erblich verbunden. Das Großherzogtum Hessen nimmt mit einem Flächenranme von 7682 Quadratkilometern und einer Einwohnerzahl von 1039388 die sechste Stelle unter den Bundesstaaten ein. Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bund es rat und den Reichstag. Ersterer besteht aus 58 Mitgliedern, welche die Vertreter der einzelnen Bundesstaaten sind. Je nach der Größe des betreffenden Staates besitzen die einzelnen Regierungen eine oder mehrere Stimmen; so Hessen 3. Die Vorlagen, welche an den Reichstag zu gehen haben, werden von dem Bundesrate überreicht. Der Reichstag erscheint als die deutsche Volksvertretung. Er zählt 397 Abgeordnete, von welchen 9 auf Heffeu kommen. Dieselben werden direkt gewählt, d. h. ein jeder Wahlberechtigter giebt seine Stimme ab für die Persou, welche er als geeignet zum Abgeordneten hält. Wahlberechtigt und wählbar ist jeder unbescholtene Deutsche nach Berg Sr, Hessen. 9

10. Hessische Geschichte - S. 68

1897 - Gießen : Ricker
- 68 — liehe, im Oktober die geschlagene schwedische Armee des Herzogs Bernhard von Weimar und nach deren Abzug die kaiserlichen und ligu-istischen Regimenter der Mansseldischen Armee. „Wie Inseln ragten Gießen, Grünberg, Laubach, Sich, Nidda, Büdingen, Hungen, Frankfurt, Friedberg und Butzbach aus der verwüsteten und verödeten Wetterau heraus, die im Jahre 1635 den traurigsten Anblick bot. Die Felder, die bis dahin unter allen Drangsalen noch bebaut worden waren, konnten jetzt nicht mehr bestellt werden." Eine fürchterliche Teuerung entstand. „In Grünberg kostete damals ein Achtel Kleie 100 fl., ein halbe Meste Mehl 60 fl." Mit Laub, Gras und Leder stillte man seinen Hunger; für eine Maus zahlte man 4 fl. Dazu kam noch im Jahre 1635 eine furchtbare Pest. „In Altenstadt bei Friedberg lag der Ackerbau im Jahre 1638 schon vier Jahre wüst." e) Der Hessenkrieg. Während dieser Ereignisse spielte zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt der Marburger Erbfolgestreit. Der zweite Sohn Philipps des Großmütigen, Ludwig Iv. der Ältere, erbte von seinem Vater Oberhessen mit Marburg, Gießen, Biedenkopf, Grünberg, Alsfeld, Homberg, Kirchhain, Nidda. Als dieser 1604 ohne Kinder starb, wurde Oberhessen unter Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt geteilt, und zwar erhielt ersteres Marburg mit Biedenkopf; Hessen-Darmstadt bekam Gießen, Grünberg, Alsfeld, Homberg und Nidda. In seinem Testamente aber hatte Ludwig der Ältere bestimmt, daß derjenige seiner Erbschaft verlustig gehen werde, der den lutherischen Glauben abschaffte. Trotzdem führte Landgraf Moritz von Kassel die kalvinische Lehre ein. 53 lutherische Professoren und Geistliche wurden, da sie die Annahme derselben verweigerten, des Landes verwiesen. Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt beanspruchte nach dem Testamente die andere Hälfte, also Marburg mit Kirchhain und Biedenkopf. Der Streit über diesen Besitz wurde bei dem Reichshofrate zu Regens-burg geführt und durch den Reichstag zu Regensburg am 1. April 1623 zu Gunsten Hessen-Darmstadts entschieden, welches nun ganz Oberhessen erhielt. Außerdem wurde Hessen-Darmstadt eine bedeutende Entschädigungssumme für die Nutzungen und Einkünfte, welche Heffen-Kafsel von 1604—1622 bezogen hatte. Der aus Westfalen anrückende Tilly wurde beauftragt, die Räumung von Marburg, Kirchhain und Biedenkopf seitens der Kasseler bnrchzuführeu. 1627 würde auch unter dem Lanbgrafen Wilhelm V. von Hessen-Kassel der Streit beenbet, aber nur auf 16 Jahre. 1643 erneuerte die Witwe Wilhelm V., die Lanbgräfin Amalie von Heffen-Kaffel, den Streit mit Hessen-Darmstabt wegen der Marburger Erbschaft. Der Kaiser weigerte steh, in biefer Angelegenheit etwas zu thun, und ba Lanbgraf Georg von Darmstabt das streitige Gebiet nicht herausgeben wollte, so mußte wieber zu den Waffen gegriffen werben. General Geife zog mit 4000 hessen-kasselischen Truppen vom Rhein aus, wohin er die französische Armee begleitet hatte, durch die Wetterau,
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