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1. Lesebuch für ländliche Fortbildungsschulen - S. 343

1906 - Wittenberg : Herrosé
Xii. Gesetz und Recht. 343 Die gelehrten Richter haben hierbei das Amt, durch Vorunter- suchung und durch die Leitung der Gerichtsverhandlung die tatsächlichen Umstände des Vergehens bis ins kleinste klarzulegen und für den Fall der Schuld die Strafe nach dem Gesetzbuche zu bestimmen. Da die Geschworenen auf Grund der angehörten Verhandlung, wobei die Untersuchungsschriftstücke verlesen, die Zeugen vernommen werden und der Angeklagte sich selbst verteidigen oder durch einen Rechtsanwalt verteidigen lasset: katin, nur ihre Überzeugung aus- zusprechen haben über die Schuld oder Nichtschuld, so bedürfen sie keiner eigentlichen Rechtsgelehrsamkeit; es genügt ein klarer Verstand und ein redliches Gewissen. Wie es bei Gerichtsverhandlungen zu- geht, davon kann sich jeder leicht eine Vorstellutig verschaffen, da sie in allen höher entwickelten Staatetl, soiveit nicht besvtidere Gründe da- gegen sprechen, öffentlich sind. Bei bürgerlichen Streitigkeiten aber, tvo alles lediglich auf die Auslegung des Rechts ankommt, entscheidet allein der fachmännisch ge- bildete und vom Staate angestellte Richter. Die Rechtsverhältnisse sind jedoch oft so verwickelt, daß die Richter selbst in Verlegenheit kommen; es kann vorkommen, daß zwei von ihnen über die gleiche Sache eine verschiedene Meinung haben. Deshalb begnügt sich eure gute Rechtsverfassung nicht damit, für alle Fälle nur eine einmalige Aburteilung zuzulassen; es kann der Verurteilte, namentlich in wichtigen Dingen, ein höheres Gericht (eine obere Instanz) anrufen und z. B. vom Einzelrichter (Amtsrichter) an ein Kollegialgericht (Land- gericht usw.) appellieren, damit seine Sache nochmals geprüft und ein neuer Spruch gefällt werde. Das höchste deutsche Gericht ist das Reichsgericht in Leipzig, bei dem gegen 100 berühmte Rechtsgelehrte die allerschwierigsten Rechtsfälle endgültig entscheiden. Die Rechtsanwälte sind die Fürsprecher für die streitenden Parteien und notwendig, weil die rechtlichen Formen so verwickelt sind, daß ein Rechtsunkundiger nicht damit umgehen kann. Der ge- richtliche Rechtshandel wird freilich teuer durch die Rechtsanwälte; denn diese müssen ebensogut wie andere Leute von ihrer Arbeit leben. Allein ein guter und ehrlicher Rechtsbeistand verhütet auch manche Rechtsklage, wenn er die Parteien zu einem gütlichen Vergleiche bewegt. Deimling. 225 (243). Aus der Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871. Bundesgebiet. Das Bundesgebiet umfaßt 26 Staaten: die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg; die Großherzog- tümer Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weinmr, Oldenburg; die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Koburg-Gotha; die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß ä. L., Reuß j. L., Schaumburg-Lippe, Lippe; die freien Reichs- und Hansestädte Hamburg, Lübeck, Bremen; das Reichsland Elsaß-Lothringen.

2. Lesebuch für ländliche Fortbildungsschulen - S. 408

1906 - Wittenberg : Herrosé
Xiii. Vaterland und Volkstum. •108 ein, Preußen durch die Erstürmung der Düppeler Schanzen und die Eroberung der Insel Al seit. Dänemark trat beide Herzogtümer an Preußen und Österreich ab. So hatte König Wilhelm als deutscher Mann die Schmach Deutschlands gesühnt und das verlorene Schmerzenskind wieder- gewonnen. Jeder gute Deutsche freute sich darüber und jubelte: „Die Preußen sind die alten noch; du Tag von Düppel, lebe hoch!" 4. Wilhelm I. als tapferer Held im österreichischell Kriege 1866. Bei der Verwaltung voll Schleswig und Holstein entzweiten sich Preußen und Österreich. Schon lange herrschte zwischen beiden Reichen eine geheime Feindschaft. Preußen war ein deutscher Staat und wollte Deutschland einigen. Österreich hatte viele Völker und Spracheil und konnte seine Oberherrschaft in Deutschland nur be- haupten, wenn Deutschland zersplittert und uneinig blieb. Der kluge Minister Otto von Bismarck sprach es aus, „Deutschland könne nur dikrch .Blut und Eisen' geeinigt werden!" In den: Streite über die Verwaltung der Elbherzogtümer wollte der Bundestag Preußen zur Nachgiebigkeit zwingen. Da löste ihn Preußen auf und erklärte Österreich und seinen Bundesgenossen den Krieg. Das vortrefflich ge- schulte preußische Heer fiel mit drei Heersäulen unter viel siegreichen Gefechten in Böhmen ein, besiegte am 3. Jikli 1866 unter Führung des Königs bei Königgrätz an der Elbe das österreichische Heer und zwang Österreich zum Frieden. In demselben erhielt Preußen außer Schleswig- Holstein das Königreich Hannover, Kurfürstentum Hessen, Herzogtum Nassau und die freie Stadt Frankfurt a. M. Den entthronten Fürsten wurden viele Millionen Entschädigung bewilligt. Alle deutschen Staaten nördlich vom Main vereinigte Preußen zum Norddeutschen Bunde. Der siebentägige Krieg hatte Preußen in der ganzen Welt berühmt ge- macht. Wie weise hatten der König und seine Räte alles vorbereitet kmd ausgeführt! Wie tapfer hatten die Soldaten gefochten! Wie willig und begeistert hatte das ganze Volk große Opfer gebracht! 5. Wilhelm I. als demütiger Sieger im französischen Kriege 1870/71. a) Was den Krieg veranlaßte. Die Franzosen sind seit alten Zeiten die Erbfeinde Deutschlands. Unsägliches Unglück habeik sie schon über unser Vaterland gebracht. Nach dem österreichischen Kriege waren sie neidisch auf Preußens Siege und Erfolge und suchteil eine Ursache zum Kriege. Da sich eine gerechte nicht fand, so wurde eine ungerechte voln Zaune gebrochen. Die Spanier hatten ihre Königin verjagt und einen Prinzen von Hohenzollern zum Könige gewählt. Das wolltell die Franzosen nicht leiden und erhoben darüber ein großes Geschrei. Da verzichtete der Prinz freiwillig auf die Krone. Trotzdem verlangte der Kaiser Napoleon voll unserem Könige ein Entschuldigungsschreiben. Da dies verweigert wurde, erklärten die Franzosen Preußen den Krieg. Ganz Deutschland war empört. Alles eilte zu beit Waffen. Die süddeutschen Brüder reichten den nord- deutschen die Bruderhand zum Bunde, nub so war durch beu frevel- haften Angriff ganz Deutschland geeinigt. b) Wie die deutschen Heere in Frankreich eindrangen.

3. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. IV

1906 - Leipzig : Hahn
Iv Aus den bisher erschienenen Lesebüchern haben wir Lesestoffe herübergenommen, die den von uns aufgestellten Forderungen entsprechen; doch bringen wir auch eine große Zahl neuer Lese stücke, ins- besondere solche, die neuzeitliche Verhältnisse und deren geschichtliche Entwicklung ins Auge fassen. Gesetzliche Bestimmungen sind von uns absichtlich im Wortlaute des Gesetzes gebracht worden, weil der Schüler lernen muß, die Sprache des Gesetzgebers zu verstehen. Wie schon aus dem Titel ersichtlich ist, stellt unser Lesebuch nicht die Arbeit eines einzelnen dar, sondern ist aus den langjährigen Erfahrungen einer ganzen Reihe von Schulmännern erwachsen. Möge das aus der Praxis hervorgegangene Buch sich als ein brauchbares Unterrichtsmittel erweisen! Leipzig, Ostern 1901. Die Herausgeber. Vorwort;ur vierten Auflage. Nachdem bereits in der zweiten Auflage die Veräuderungen vor- genommen worden sind, die durch die neue Rechtschreibung bedingt wurden, konnten die dritte und vierte unverändert abgedruckt werden. Es sei an dieser Stelle noch daraus hingewiesen, daß von Teil A unseres Lesebuches außer der Ausgabe für das Königreich Sachsen Ausgaben für das Großherzogtum Oldenburg, für die thüringischen Staaten, für das Königreich Preußen, für die Provinz Hessen-Nassau, für Westfalen und die angrenzenden rheinischen Jndustriebezirke und für die Provinzen Sachsen und Ost- und Westpreußen bearbeitet worden sind. Als Ergänzung zur sächsischen Ausgabe kanu der Dresdener Bogen dienen, der eine Reihe von Lesestücken über Dresden und den Osten Sachsens bringt. Fachlesebücher (Teil B) sind bisher erschienen: 1. für Metallarbeiter (2. Aust.), 2. für Bauhandarbeiter, 3. für Bäcker (2. Ausl.), 4. für Kellner und Köche und 5. für Barbiere und Friseure. Leipzig, Ostern 1906. Die Herausgeber. f

4. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 276

1906 - Leipzig : Hahn
276 Durch drei blutige Kriege erwarb er für seinen Staat eine große blühende Provinz, Schlesien; kampflos fiel ihm dagegen durch die erste Teilung Polens Westpreußen (ohne Danzig und Thorn) und der nörd- liche Teil der heutigen Provinz Posen zu. Während Preußen bei seinem Regierungsantritte 2190 Quadratmeilen mit 2 pst Millionen Einwohnern gezählt hatte, war es bei seinem Tode 3515 Quadratmeilen groß und zählte 6 Millionen Einwohner. Die Einkünfte waren während seiner Regierungszeit von 22stz auf 72 Millionen Mark gestiegen. Seinem Nachfolger hinterließ er einen Staatsschatz von 165 Millionen Mark. Auf Preußens größten König folgte dessen unbedeutendster, Friedrich Wilhelm Ii., der durch seine energielose Regierung und Charakterschwäche, die nachteilig aus Heer und Volk wirkten, Preußens Verfall 1806/7 vor- bereitet hat. Für den Staat erwarb er vorübergehend Ansbach und Bayreuth und in der zweiten und dritten Teilung Polens weite Teile Polens, die zum Segen Preußens bis aus den südlichen Teil Posens später an Rußland abgetreten wurden. Friedrich Wilhelm Iii., der persönlich sittenrein und sparsam war, dem es aber an Entschlossenheit fehlte, konnte den Verfall Preußens nicht hindern. In dem ehrlichen Versuche, Preußens Selbständigkeit zu wahren, unterlag er dem gewaltigen französischen Imperator Napoleon I. Fast die Hälfte seiner Länder mußte er diesem abtreten und dulden, daß das arme Preußen noch unerschwingliche Kriegslasten tragen mußte. Aber Preußen erstand vom tiefsten Falle. Friedrich Wilhelm Iii. fand den Mann, der geeignet war, den Staat zu retten. Das war der Freiherr von Stein, durch dessen Reformen (Aufhebung der Erbuntertänigkeit und Leib- eigenschaft, Einführung der Städteordnung, Besserung der Verwaltung und Finanzwirtschaft, Reorganisation des Heeres und Einrichtung der Landwehr) Preußen im Innern gekräftigt, die Selbsttätigkeit des Einzelnen entfesselt und in den Dienst des Ganzen gestellt werden sollte, „um bei erster Gelegenheit den Kamps für die Unabhängigkeit und Ehre des Vaterlandes zu wagen." Diese Gelegenheit kam; der König sah in den Befreiungskriegen die höchste Begeisterung, deren ein Volk fähig ist, und diese hob Preußen aus der Tiefe zu neuem Ruhmesglanze. Nach Niederwerfung Napoleons erhielt es im Wiener Kongreß fast alle seine Besitzungen zurück. Als neuen Besitz bekam es die nördliche Hälfte des Königreichs Sachsen, den letzten Rest von Vorpommern mit Rügen und geistliche Besitzungen im Westen, während es besonders polnische Landesteile abtrat, wodurch es aber an deutschem Charakter gewann, sodaß es dadurch noch mehr berufen wurde, die Führerrolle in Deutschland zu übernehmen. Im ganzen besaß Preußen bei des Königs Tode 5082 Quadratmeilen mit 15 Millionen Einwohnern. Der Nachfolger, Friedrich Wilhelm Iv., ein kunstsinniger und ge- bildeter Regent, hat für die Entwicklung des Staates insofern eine hervorragende Bedeutung, als er nach manchen Stürmen Preußen am 31. Januar 1850 eine Verfassung gab und es dadurch in die Reihe der konstitutionellen Staaten führte. Im Jahre 1849 traten ihm die Fürsten von Hohenzollern freiwillig ihr Ländchen, 21 Quadratmeilen, ab, sodaß auch das Stammland der Hohenzollern mit der Krone Preußens vereinigt war. Unbedeutend war

5. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 277

1906 - Leipzig : Hahn
der Erwerb eines kleinen Gebietes am Jadebusen zur Anlegung eines Kriegshafens, welcher nun der gesamten deutschen Flotte dient. Dagegen verzichtete er 1857 auf das geographisch weit entlegene Fürstentum Neuen- burg (Neuchâtel), welches nun ein Kanton der Schweiz wurde. Zu höchstem Ruhmesglanze gelangte Preußen durch die Regierung Wilhelms I., der feinem Bruder Friedrich Wilhelm Iv. 1861 gefolgt war und bis 1888 regiert hat. Er löste sich los von dem beengenden Einflüsse, den Österreich und Rußland auf die preußische Regierung aus- geübt hatten, und verbesserte das Heerwesen. Glänzende Siege erfocht das Heer im Kriege gegen Dänemark 1864 und befreite Schleswig- Holstein von dänischer Herrschaft. Hiermit war ein Schritt zur Lösung der „deutschen Frage", zur Einigung Deutschlands getan, der aber Öster- reich entgegenstand, sodaß es leider 1866 zu einem Kriege zwischen den deutschen Staaten kam, in dem Preußen kaum glaubliche Siege erfocht. Preußen gewann die drei Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau mit 1308 Quadratmeilen und Millionen Einwohnern, sodaß nun die Größe des preußischen Staates 6394 Quadratmeilen mit 24 Millionen Einwohnern betrug. Wichtiger als dieser Erwerb war die Bildung des norddeutschen Bundes unter Führung Preußens, die Bildung eines süddeutschen Bundes und das Ausscheiden Österreichs aus den deutschen Staaten. Damit war die Gelegenheit zu weiterer Einigung Deutschlands gegeben, die erfolgte, als Nord- und Süddeutschland vereint in beispiellosen Siegen Frankreich unterwarfen. Noch während Deutschlands Heere auf feindlichem Boden kämpften und die Hauptstadt Paris belagerten, ward am 18. Januar 1871 Wilhelm I. zuin deutschen Kaiser ausgerufen. Für sich und seine Nach- folger hatte der greise Herrscher in der Krone Preußens die deutsche Kaiserwürde angenommen. Dadurch war der preußische Staat zum höchsten Ansehen unter Deutschlands Völkern emporgestiegen und sein Geschick mit dem des Reiches verbunden für immerdar. Nach Biedermann. („Deutsche Volks- und Kulturgeschichte.") 122. Äus Preußens Staatsverfassung. 1. Die preußische Staatsverfassung beruht auf der Verfassungsurkunde vorn 31. Januar 1850. Das Staatsoberhauvt ist der König, der gleichzeitig auch als Deutscher Kaiser das Oberhaupt des Deutschen Reiches ist. Die Person des Königs ist heilig und unverletzlich. Alle seine Regierungshandlungen bedürfen der Gegenzeichnung der verantwortlichen Minister. Die Krone ist erblich im Mannesstamme des Hauses Hohenzollern nach dem Rechte der Erstgeburt. Der König wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres großjährig und legt bei dem Regierungsantritt den Eid auf die Verfassung ab. Er übt die vollziehende Ge- walt aus, beruft die beiden Häuser des Landtags, schließt deren Sitzungen, kann sie auch vertagen und das Haus der Abgeordneten auflösen, verkündet die Ge- setze und erläßt die zur Ausführung nötigen Verordnungen. Der König führt den Oberbefehl über das Heer und die Marine und besetzt alle Stellen in der preußischen Arinee, beschließt über Krieg und Frieden, ernennt und entläßt die Minister, vereinbart die Verträge mit fremden Regierungen, hat das Recht der Begnadigung, läßt Münzen prägen und Papiergeld anfertigen, verleiht Orden und Auszeichnungen. Bei Ausübung der gesetzgebenden Gewalt ist der König an die Zustimmung des Landtags gebunden, der zudem auch das Recht der Teil- nahme an der Aufstellung des jährlichen Staatshaushalts, der Überwachung der Finanzverwaltung und des Staatsschuldenwcsens und das Steuerbewilligungsrecht

6. Deutsches Lesebuch für kaufmännische Fortbildungsschulen und verwandte Anstalten - S. 472

1905 - München [u.a.] : Oldenbourg
472 265. Deutsche Lieder. Regierung über dieselben führen solle, machte das Maß der Uneinigkeit zwischen beiden voll, so daß es 1866 zum Kriege zwischen ihnen kam. Preußen, welches seit den Befreiungskriegen von Napoleons Zwing- herrschaft fortwährend für die Entwicklung seiner inneren Wohlfahrt und Kriegstüchtigkeit große Opfer gebracht hatte, besiegte sowohl Sachsen, Han- nover, Kurhessen, Nassau, Hessen-Darmstadt, Frankfurt, Bayern, Württem- berg und Baden als auch Österreich selbst in wenigen Wochen. Die ent- scheidende Schlacht war die bei Königgrätz oder — wie die Franzosen sie nennen — bei Sadowa am 3. Juli 1866. Infolge dieser Ereignisse mußte Österreich auf seine Stellung als deutsche Vormacht verzichten und aus dem deutschen Staatsverband ausscheiden. Preußen war nun die Hauptmacht in Deutschland. Die übrigen norddeutschen Staaten schlossen mit ihm den sogenannten „Norddeutschen Bund" und die südlich vom Main gelegenen vereinbarten mit ihm ein Schutz- und Trutzbündnis für den Fall einer Be- drohung des deutschen Gebietes. Die Franzosen betrachteten diese Erstarkung Deutschlands unter Preußens Führung sehr mißgünstig und erblickten darin eine Beeinträchtigung ihrer Stellung in Europa. Sie riefen deshalb: „Wiedervergeltung für Sadowa!" und sannen darauf, wie sie Preußen demütigen könnten. Dies war eine Hauptursache der Kriegserklärung 1870. Es war ein äußerst wichtiger Wendepunkt in der deutschen Geschichte eingetreten, als König Wilhelm am 18. Januar 1871 die deutsche Kaiser- würde annahm und damit wieder ein Deutsches Reich schuf. Die frühere deutsche Kaiserwürde, welche ungefähr 1000 Jahre bestanden hatte, war zu- gleich eine römische, die neu erstandene eine rein deutsche. Darin liegt, daß das Deutsche Reich sich in fremde Angelegenheiten nicht unbefugt mischen, aber auch von fremden Mächten nicht abhängen will. Nach Hottinger. 26». Deutsche Lieder. a) Ein Volk, ein Herz, ein Vaterland! 1. Ob wir in Not und Schmach versunken, In blut'gem Hader uns entzweit, Uns blieb ein lichter Gottesfnnken, Der Traum der deutschen Herrlichkeit; Und häuften sich die Leidenstage, Daß schon der Treu'sten Hoffnung schwand, Fast klang's wie eine heil'ge Sage: Ein Volk, ein Herz, ein Vaterland! 2. Das klang durch unsre schönsten Lieder, Das traf die deutsche Brust mit Macht; Von Strom und Bergen schallt es wider, An unsern Marken hielt es Wacht. Und als des Kampfes wilde Flammen Entlohten von verruchter Hand, Da standen endlich wir zusammen: Ein Volk, ein Herz, ein Vaterland!

7. Deutsches Lesebuch für kaufmännische Fortbildungsschulen und verwandte Anstalten - S. 446

1905 - München [u.a.] : Oldenbourg
446 254. Die Gründung des Deutschen Zollvereins u. s. w. den Plan Preußens. Eine argwöhnische Scheu vor Preußen war in den meisten kleinstaatlichen Kreisen weit verbreitet. In Baden kämpfte man ganz gewaltig gegen eine Verbindung mit Preußen. Auch in Sachsen erhoben sich gewichtige Stimmen dagegen und man sagte hier: „Auf Leipzigs Straßen wird Gras wachsen, wenn Sachsen dem Zollverein beitritt." Diese preußen- seindliche Stimmung in Deutschland war begründet in dem schroffen Vor- gehen Preußens gegen alle, die sich an der freiheitlichen Bewegung beteiligt hatten, sowie in dem starren Festhalten an der alten Verfassung, trotzdem das Volk schon längst eine andere verlangte und viele Kleinstaaten sich bereits einer neuen Verfassung erfreuten. Länger als fünf Jahre dauerte es, bis Friedrich Wilhelm Iii. sein Ziel erreichte, bis sich das Verständnis für diese notwendige Einrichtung Bahn brach und bis die Vorurteile gegen Preußen nur einigermaßen verschwanden. Die Verhältnisse waren aber doch stärker als die Macht des Widerstandes. König Ludwig I. von Bayern hatte den Anstoß dazu gegeben, daß am 12. April 1827 ein bayerisch-württembergischer Zoll- und Handelsvertrag abgeschlossen wurde, welchem am 18. Januar 1828 unter Anschluß der beiden Fürstentümer Hohenzollern der Bayerisch-Württem- bergische bezw. Süddeutsche Zollverein folgte. Am 14. Februar 1828 schloß Preußen einen Zollvertrag mit Hessen-Darmstadt, dem 1831 auch Kurhessen beitrat. Durch den Zollvereinigungsvertrag vom 12. März 1833 wurde -endlich der Allgemeine Deutsche Zollverein gegründet. Alle Eingangs-, Durch- gangs- und Ausgangszölle zwischen den einzelnen Staaten Deutschlands kamen in Wegfall; nur fremde Waren, die in das gemeinsame Zollgebiet eingeführt wurden, mußten am Einführungsorte versteuert werden. In der Nacht des 31. Dezember 1833 sielen die Schlagbäume zwischen der großen Mehrzahl der deutschen Länder und ein großes Gebiet Deutsch- lands war dem freien Verkehr im Innern erschlossen. In der Neujahrsnacht harrten auf allen Landstraßen Mitteldeutschlands die hochbeladenen Fracht- wagen in langen Zügen vor den Mauthäusern, umringt von fröhlichen Volks- haufen. Mit dem letzten Glockenschlage des alten Jahres hoben sich die Schlagbäume; die Rosse zogen an und unter Jubelruf und Peitschenknall ging es vorwärts durch das befreite Land. Bis zum Jahre 1854 traten nach und nach alle deutschen Staaten dem Zollvereine bei mit Ausnahme von Bremen, Hamburg, Lübeck und Mecklenburg und mit Ausschluß Öster- reichs, mit dem übrigens 1853 ein Zoll- und Handelsvertrag abgeschlossen wurde. Handel und Industrie atmeten auf. Der Handelsverkehr in Deutsch- land nahm von Jahr zu Jahr zu; die Zolleinnahmen wuchsen gleichmäßig. Während dieselben im Jahre 1834 sich auf 36 Millionen Mark beliefen, er- reichten sie im Jahre 1842 die Höhe von 63 Millionen Mark. Die Ein- nahmen wurden nach der Bevölkerungszahl an die Staaten des Zollvereins verteilt und diese materiellen Interessen banden mehr als die idealen. Man sah die wohltätige Kraft der Einigung deutscher Staaten untereinander sich praktisch bewähren. Ein jeder erkannte, daß der Zollverein nicht so leicht aufgehoben werden könne. Ebenso leuchtete ein, daß durch denselben Preußen
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