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1. Welt- und Staatskunde - S. 86

1910 - Berlin : Mittler
;) Hl. Die Entwicklung der Rulturnationen. Flotte bei Trafalgar; Franz Ii. und Alexander I. wurden aber in der Dreikaiserschlacht bei Austerlitz völlig geschlagen. Österreich nutzte im Pretzburger Frieden (26. Dezember 1805) Venetien, Friaul und Dalmatien an das neue Königreich Italien, Tirol und Vorarlberg an Bayern, die vorderösterreichischen Lande an Württemberg und Baden abtreten, außerdem die Erhebung Bayerns und Württembergs zu souveränen Königreichen anerkennen. Jetzt schloß sich der ganze Süden und Westen des deutschen Reiches (16 Fürsten, von denen der Kurfürst [bis 1803 Markgraf] von Baden den großherzoglichen Titel annahm) im Rheinbund an Frankreich an. Kaiser Franz Ii., der bereits 1804 auf seine Erblonde ein österreichisches Kaisertum gegründet hatte, legte die deutsche Kaiserkrone, die er nicht mehr verteidigen und deshalb nw mehr tragen konnte, nieder. Damit erreichte das „heilige römische Reich deutscher Nation" sein Ende (August 1806). Napoleons Macht hatte bereits eine gewaltige Höhe erreicht. (Er benutzte sie, um auch seine Verwandten weiter mit Fürsten-und Königskronen zu bedenken. Seinem Schwager Murat gab er das Großherzogtum Berg, das aus Berg, dem rechtsrheinischen Kleve und anderen Gebieten gebildet worden war; sein Bruder Louis erhielt die benachbarte batavische Republik — jetzt Königreich Holland; an otelle der aus Neapel verjagten Bourbonen erhob er seinen ältesten Bruder Joseph zum König von Neapel. 3m nächsten Jahre sollte sich auch das Schicksal Preußens erfüllen. Friedrich Wilhelm Iii. (1797—1840) verhielt sich anfangs neutral, wurde aber durch die gegen alles Völkerrecht verstoßende Durchschreitung preußischer Gebietsteile (Ansbach) von französischen truppen und durch Napoleons verräterisches Treiben, das ihm England zum Feind machte, schließlich gezwungen, in den Krieg gegen Napoleon einzutreten. Nach der unglücklichen Doppelschlacht von Jena und Auerstädt (14. 10. 1806) verlor es auch feinen letzten Verbündeten unter den deutschen Fürsten, den Kurfürsten von Sachsen, der in den Rheinbund eintrat und von Napoleon die Königskrone empfing (Dezember 1806). Nach der unglücklichen Schlacht bei ^riedland und nachdem Rußland, wortbrüchig, sich von Napoleon hatte gewinnen lassen, mußte Preußen sich zum Frieden von Tilsit verstehen (1807), durch den alle Gebiete westlich der Elbe und der größte Teil des polnischen Besitzes für Preußen verloren gingen. Das westelbische Gebiet wurde mit Kurhessen und ©raurtfchmetg zum Königreich Westfalen vereinigt, das Napoleons 23ruder^ ^erome erhielt; die polnischen Gebiete kamen als Herzogtum Warschau an König Friedrich August von Sachsen (1813 an Rußland).

2. Welt- und Staatskunde - S. 89

1910 - Berlin : Mittler
Iii. Die Entwicklung der Kulturnationen. 89 zurück (1. März 1815). Das Heer trat sofort zu ihm über. Ludwig Xviii. floh. Bei Belle Alliance ward aber Napoleons Schicksal endgiltig besiegelt. Die Insel St. Helena wurde ihm als neuer Aufenthaltsort angewiesen, der Krieg durch den zweiten Pariser Frieden abgeschlossen (20. 11. 1815). Ludwig Xviii. lehrte auf den Thron seiner Väter zurück. Auf dem Wiener Kongreß, dessen Abmachungen später in der Wiener Schlußakte vom 9. Juli 1815 niedergelegt wurden, waren inzwischen die nach dem ersten Pariser Frieden noch offen gebliebenen Fragen erledigt worden. Die Bourbonen, die in Frankreich wieder zur Herrschaft gekommen waren, traten auch in Spanien und Neapel die Herrschaft wieder an, auch der Kirchenstaat und die übrigen Einzelstaaten in Italien wurden wieder hergestellt. Österreich erhielt Tirol zurück, nutzte aber die Niederlande dauernd preisgeben, die mit Holland zum „Königreich der vereinigten Niederlande" unter Wilhelm von Dräniert verbunden wurden. ((Er nahm am 23. März 1815 als Wilhelm I. den Titel eines Königs der Niederlande an.) England erhielt Malta und die Ionischen Inseln. Die Schweiz wurde für neutral erklärt. Preußen erwarb im Westen bedeutende Gebiete im Rheinland und in Westfalen, im Osten vom Großherzogtum Warschau das Großherzogtum Posen, vom sächsischen Gebiet die nördliche Hälfte an der Saale und Unstrut und die elbischen Gebiete, die Niederlausitz und einen Teil der Oberlausitz, im Norden Schwedisch-Pommern. Bayern erhielt von Preußen die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth, Hannover bekam Hildesheim und Ostfriesland. Dänemark trat Norwegen an Schweden ab, das dadurch für den Verlust Finnlands an Rußland im Jahre 1809 entschädigt wurde, doch wurden Schweden und Norwegen nur in Personalunion vereinigt. Dänemark erhielt Schwedisch-Pommern, das es gegen Lauenburg an Preußen gab. Der Kurfürst von Hannover, der Ostfriesland, Hildesheim und Eoslar erhielt, nahm den Königstitel an; den großherzoglichen Titel, den Baden und Hessen-Darmstadt 1806 angenommen hatten, erhielten jetzt auch Weimar, Oldenburg und die beiden Mecklenburg. Von dem pfälzischen Gebiet kam der größte Teil an Bayern, das kleine Stück zwischen der unteren Nahe und dem Rhein an das Großherzogtum Hessen. Das Großherzogtum Würzburg fiel ebenfalls größtenteils an Bayern zurück. An die Stelle des deutschen Reichs trat eine völkerrechtliche Vereinigung von 38 Staaten unter Österreichs Führung, genannt der Deutsche Bund. Preußen, das jetzt zur Hälfte aus neuerworbenen deutschen Gebieten — 4v2 Millionen neuer Untertanen aus Trümmerstücken

3. Welt- und Staatskunde - S. 92

1910 - Berlin : Mittler
92 Iii. Die Entwicklung der Kulturnationen. tag wieder vollzählig zusammen. Im August 1852 wurde die deutsche Flotte, die während der Revolutionszeit aus freiwilligen Beiträgen aufgekommen war, öffentlich meistbietend versteigert. Und doch ward der Einheitsgedanke nicht aufgegeben. Daß er sich nicht unter dem Nebeneinander von Preußen und Österreich verwirklichen konnte, und daß hier noch einmal das Schwert entscheiden mußte, darüber war man sich nun klar. Österreich ward zunächst durch Aufstände auf allen Seiten {©alizien, Böhmen, Wien, Ungarn [ftossuth]), die nach und nach gedämpft wurden, stark in Anspruch genommen. Der Anlaß, daß die deutsche Frage wieder ausgenommen und endlich gelöst wurde, fam, wenn auch zunächst mittelbar, vom meerumschlungenen Norden. Dort war das dänische Königtum schon seit langem bestrebt gewesen, die beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein ihrer Privilegien (S. 60) zu berauben, das Deutschtum zu unterdrücken uni>, Schleswig wenigstens, dem eignen Lande völlig anzugliedern. Zu dieser nationalen Frage trat denn in den vierziger Jahren auch noch die Erbfolgefrage. Nach dem dänischen Königsgesetz war nämlich beim Aussterben der älteren männlichen Linie des dänischen Königshauses — ein Fall der in absehbarer Zeit zu erwarten war — im eigenen Lande die ältere weibliche Linie zur Thronfolge berufen. Holstein mußte, da dort salisches Recht herrschte, das das weibliche Geschlecht von der Thronfolge ausschließt, dann an die jüngere Linie Sonderburg-Augustenburg fallen. Christian Viii. erklärte nun in einem „offenen Brief", daß er den Auguftenburgrni die Thronfolge in Holstein zwar nicht streitig mache, daß aber Schleswig und Lauenburg dänische Provinzen und daher mit dem Lande weiter zu vererben seien. Diese Kundgebung, die mit der Zusage, daß die Herzogtümer „up ewig ungedeelt" bleiben sollten, in schroffem Widerspruch stand, rief nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch in ganz Deutschland große Entrüstung hervor. Als Friedrich Vii. von Dänemark die Erklärung seines Vaters durch Ankündigung der Einverleibung Schleswigs in die Tat umzusetzen sich anschickte, erhoben sich die Herzogtümer und erhielten auch von Deutschland Hilfe. Aber trotz der Erfolge der preußischen Truppen mußte es infolge des Einspruchs der Mächte (Rußland, England) und infolge der Untätigkeit Österreichs geschehen, daß die Herzogtümer an Dänemark ausgeliefert wurden. (Olmützer Punktation Nov. 1850.) Eine Konferenz in London (1852) erkannte die Nachfolge des Prinzen Christian von Sonderburg-Elücks-tiurg als des Erben des kinderlosen Friedrich Vii. für die gesamte dänische Monarchie, einschließlich der Herzogtümer, ausdrücklich an.

4. Welt- und Staatskunde - S. 95

1910 - Berlin : Mittler
Iii. Die Entwicklung der Kulturnationen. 95 und kühne Politik vor allem ein starkes und schlagfertiges Heer erforderte. Es wurde denn auch bald gebraucht. Als nämlich Christian Ix. von Dänemark nach Friedrichs Vii. Tode eine Landesverfassung unterzeichnet hatte, in der die Einverleibung Schleswigs in die dänische Monarchie ausgesprochen war, gleichzeitig aber das Haus Sonderburg-Augustenburg seine (früher aufgegebenen) Ansprüche auf die Nachfolge in den Elbherzogtümern geltend machte, sahen sich Preußen und Österreich veranlaßt, einzuschreiten, indem sie die strikte Forderung, diese Verfassung aufzuheben, stellten. Da Dänemark nicht nachgab, rückten preußische und österreichische Truppen in das Land ein. (Den Kriegsplan hatte Helmuth von Moltke entworfen.) Die neue preußische Heerordnung bewährte sich glänzend. Dänemark wurde im Frieden zu Wien (30. 10. 64) gezwungen, Schleswig-Holstein und Lauenburg an Preußen und Österreich abzutreten. Die Lösung der Frage, was ferner aus den Herzogtümern werden sollte, brachte auch die Lösung der deutschen Frage. Zunächst wurde sie dahin versucht, daß Preußen im Vertrag zu Gastein (1865) Lauenburg gegen eine Geldzahlung in Allein-besitz bekam, Schleswig unter preußische, Holstein unter österreichische Verwaltung gestellt wurde. Daß dies kein dauernder Zustand sein konnte, lag auf der Hand. Preußen schloß im April 1866 mit Italien auf 3 Monate ein Bündnis. Es brachte dann beim Bundesrat den Antrag ein, zum Zweck der Reform des deutschen Bundes eine aus direkten Wahlen nach allgemeinem Stimmrecht hervorgehende Volksversammlung einzuberufen. Österreich stellte aber nun die Entscheidung der schleswig-holsteinschen Sache dem Bund anheim. Darauf ließ Preußen, das hierin eine Verletzung des Gasteiner Vertrags erblickte, seine Truppen in Holstein einrücken. Österreich antwortete mit Stellung des Antrags auf Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preußen. Der preußische Gesandte erklärte hierauf den seitherigen Bundesvertrag für erloschen. Der Krieg war da. Preußen forderte zunächst die Regierungen von Nassau, Kurhessen, Hannover und Sachsen auf (15. 6. 1866), ihre Rüstungen einzustellen und den preußischen Vorschlägen beizutreten. Bei Annahme der Forderung wurde den Herrschern ihr Landbesitz zugesichert. Da sie ablehnten, rückten preußische Truppen in Sachsen, Kurhefsert und Hannover ein. Der Kurfürst von Hessen ward gefangen genommen und seine Truppen zogen nach Süden; das, sächsische Heer ging nach Böhmen, das hannoversche nach Langensalza, wo es am 29. Juni gezwungen wurde- die Waffen zu strecken.

5. Welt- und Staatskunde - S. 164

1910 - Berlin : Mittler
164 V. Verfassung und Verwaltung und die Parteien. Festsetzungen der vier Jahre vorher vereinbarten Verfassung des Norddeutschen Bundes (S. 152). Danach ist das Deutsche Reich ein Bundesstaat, dessen einzelne Staaten insofern ihre Selbständigkeit bewahrt haben, als sie nicht zugunsten der Neichsgewalt eingeschränkt worden ist. Nach den Eingangsworten der Verfassungsurkunde schließen die deutschen Staaten einen „ewigen Bund zum Schutz des Bundesgebiets und des innerhalb dieses Gebiets geltenden Rechts und zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes". Das Deutsche Reich hat seine eigenen Organe und Verwaltungsbehörden und ist somit von den Einzelstaaten völlig unabhängig gemacht worden. Die deutsche Reichsverfassung zerfällt in 14 Abschnitte und 78 Artikel: Abschnitt I behandelt das Bundesgebiet, „ Ii „ die Reichsgesetzgebung, „ Iii „ den Bundesrat, „ Iv „ das Präsidium, Ii V „ den Reichstag, „ Vi „ das Zoll- und Handelswesen, „ Vii „ das Eisenbahnwesen, Ii Viii „ das Post- und Telegraphenwesen, „ Ix „ die Marine und Schiffahrt, „ X „ das Ronsulatmesen, „ Xi „ das Reichskriegswesen, „ Xii „ das Reichsfinanzwesen, " Xiii " die Schlichtung von Streitigkeiten und Strafbestimmungen, Xiv enthält allgemeine Bestimmungen. Nach Abschnitt I besteht das Bundesgebiet aus 25 Staaten und dem Reichslande Elsatz-Lothringen. Von diesen Staaten sind 4 Königreiche: Preußen, Baiern, Württemberg, Sachsen; 6 Eroßherzogtümer: Baden, Hessen, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Sachsen-Weimar; 5 Herzogtümer : Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Alten-burg, Braunschweig, Anhalt; 7 Fürstentümer: Schwarzburg-Rudol-stadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Lippe, Schaumburg-Lippe; 3 freie Städte: Hamburg, Lübeck und Bremen. Im Jahre 1890 erwarb das Reich durch Tausch von England die Insel Helgoland, die Preußen einverleibt worden ist. Das Deutsche Reich ist 540 743,6 qkm groß und hatte im Jahre 1905 rund 60 605 000 Einwohner.

6. Welt- und Staatskunde - S. 85

1910 - Berlin : Mittler
Iii. Die Entwicklung der Kulturnationen. oo der den Krieg in Italien gegen Napoleon aussichtsreich in die Hand nahm, ward infolge von Streitigkeiten zwischen Franz Ii. und Paul I. zurückgerufen und nun wandte sich Napoleon gegen die Österreicher und schlug sie bei Marengo. Ein zweiter Sieg Napoleons bei Hohenlinden machte dem Krieg ein Ende. Im Frieden zu Lunsville (1601) wurden die Bestimmungen des Friedens von Campo Formio bestätigt. Belgien und das linke Rheinufer wurden an Frankreich, Mailand und Mantua an die Lisalpinische Republik, Venedig und das Gebiet bis an die Etsch, Istrien und Dalmatien an Österreich abgetreten. Für den Verlust ihrer Besitzungen auf dem linken Rheinufer sollten die betroffenen deutschen Reichsfürsten durch Säkularisation der geistlichen Stifter und Mediatisation der Reichsstädte (S. 141) entschädigt werden. Diesem Frieden folgte im Deutschen Reiche denn auch eine Eebietsregulierung, die im ,,Reichsdeputationshauptschluß" von 1803 ausgesprochen wurde. Die durch die Eroberung des linken Rheinufers geschädigten weltlichen Fürsten Deutschlands wurden für ihren Verlust auf Kosten der geistlichen Fürsten entschädigt. Preußen erhielt Hildesheim, Paderborn, den südlichen Teil von Münster, die Reichsstädte Goslar, Nordhausen, Mülhausen, ferner die zu Mainz gehörigen thüringischen Gebiete: das Eichsfeld und das Gebiet um Erfurt; Hannover bekam Osnabrück; Bayern erhielt Augsburg, Freising, Würzburg, Bamberg, Passau; Baden erhielt die rechtsrheinischen Gebiete von Speier, Straßburg, Basel, Konstanz. Nur das Erzbistum Mainz mit Regensburg und kleinen Gebieten am Main blieb vorläufig als geistliches Fürstentum bestehen. Die Reichsritterschaft und die Reichsstädte, mit Ausnahme von Hamburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt a. M., Nürnberg, Augsburg (die beiden letztgenannten wurden 1806 bairisch), wurden meist den Staaten zugesprochen, in deren Machtbereich sie lagen. — Der Ehrgeiz ließ Napoleon nicht rasten. 3m Jahre 1.804 wurde ihm durch Senatsbeschluß das erbliche Kaisertum übertragen. Im Herbst desselben Jahres zeigte er sich den alten Kaiserstädten am Rhein auf einem Triumphzug in seiner neuen Würde. Nach feierlicher Salbung im Dezember durch Papst Pius Vii. setzte er sich und seiner Gemahlin Iosephine die Kaiserkrone auf. Und nun trat er seinen Eroberungszug von neuem an. Zunächst krönte er sich im Mai 1805 in Mailand zum König von Italien und setzte seinen Stiefsohn Eugen Beauharnais als Vizekönig dort ein. Österreich, das sich hierdurch stark gefährdet sah, verband sich jetzt mit Rußland zum Krieg gegen Napoleon; auch England und Schweden schlossen sich dem Bündnis, der dritten Koalition, an. Zwar besiegte Nelson wiederum die französische

7. Welt- und Staatskunde - S. 87

1910 - Berlin : Mittler
Iii. Die Entwicklung der Kulturnationen. Zu den schweren Opfern, die Preußen durch Bezahlung der Kriegskosten an Napoleon auferlegt wurden, traten noch große wirtschaftliche Schäden, die die Festlandssperre verursachte. Von Napoleon gegen England verhängt und von Rußland unterstützt, nutzte sich auch Preußen jetzt an ihr beteiligen. Auch Spanien mußte sich dem gewaltigen Eroberer fügen. Hier setzte Napoleon an Stelle des bourbonischen Königs seinen Bruder Joseph ein, der wieder Neapel an seinen Schwager Joachim Murat abtrat. Durch eine Erhebung der Waffen in Österreich ward Napoleon bald aus Spanien zurückgerufen. Österreich glückte es, in der Schlacht bei Aspern (21./22. Mai 1809) Napoleons Ruf der Unüberwindlichst zu erschüttern, ebenso gewannen die Tiroler Bauern unter Führern wie dem Wirt am Sand, Andreas Hofer, am Berg bei Ischl eine Schlacht gegen die Bayern unter Wrede. Die auf die Nachrichten aus Österreich hin erfolgten Schilderhebungen im Norden (Dörnberg, Schill, Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig) brachten jedoch keinen Erfolg; auch Österreich erlitt wieder bei Wagram durch Napoleon eine schwere Niederlage (5./6. ^uli 1809) und im Frieden zu Wien (14. 10.) bedeutende Eebietsoerluste (Jllyrische Provinzen, Salzburgisches Gebiet). Tirol ward zurückgewonnen, Andreas Hofer erschossen. Napoleon stand jetzt auf dem Gipfel seiner Macht. Er zog den Kirchenstaat ein und verleibte Holland, da Ludwig sich mit der Festlandssperre nicht einverstanden erklärte und abdankte, dem französischen Gebiet ein. Die Schweden wählten sich Napoleons Marschall Bernadotte als Kronprinz. England, Rußland und dis Türkei blieben in Europa die einzigen, von Napoleon nicht abhängigen Staaten. Nach der Vertreibung des Herzogs von Oldenburg aus seinem Lande löste der Zar Alexander I. das mit Napoleon 1807 geschlossene Bündnis, und nun rüstete Napoleon, um mit Hilfe der Truppen seiner Verbündeten, der Rheinbundfürsten, denen sich auch preußische und österreichische Truppen anschließen mußten, das russische Reich zu züchtigen und seinem Willen gefügig zu machen. Aber an dem Widerstand dieses eisigen Kolosses brach seine Macht, und die Flammen der brennenden Stadt Moskau verkündeten der Welt, daß Napoleons Stern im Sinken begriffen sei. Fluchtartig eilte er nach Paris. Inzwischen hatten sich auch in Spanien die Dinge zu Napoleons llngunsten gewendet. Preußen hatte die Zeit nach den traurigen Ereignissen in den Jahren 1806/7 benutzt, um eine innere Reorganisation (die Stein-

8. Welt- und Staatskunde - S. 185

1910 - Berlin : Mittler
V. Verfassung und Verwaltung und die Parteien. 185 An der Spitze des ebenfalls im Jahre 1879 errichteten Mini-fteriums für Elsatz-Lothringen steht ein verantwortlicher Staatssekretär. Das Ministerium zerfällt in vier Abteilungen (Inneres; Justiz und Kultus; Finanzen, Gewerbe und Domänen ; Landwirtschaft und öffentliche Arbeiten) mit je einem Unterstaatssekretär an der Spitze. Im Bundesrat ist Elsaß-Lothringen seit 1879 mit beratender Stimme vertreten. In den Reichstag entsendet Elsaß - Lothringen seit 1874 15 Abgeordnete. 3. Die Verfassung des Preußischen Staates. Die Verfassungsurkunde des Preußischen Staates trägt das Datum vom 31. Januar 1850. Sie zerfällt in 9 Titel, Allgemeine Bestimmungen und Übergangsbestimmungen. Es handeln Titel I vom Staatsgebiet. „ Ii von den Rechten der Preußen. „ Iii vom Könige. „ Iv von den Ministern. „ V vom Landtage. „ Vi von der richterlichen Gewalt. „ Vii von den nicht zum Richterstand gehörenden Staatsbeamten. „ Viii von den Finanzen. „ Ix von den Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- und Provinzial-Verbänden. Es folgen Allgemeine Bestimmungen und Übergangsbestimmungen. Die Artikel 1 und 2 des T i t e 1 s I, der vom Staatsgebiet handelt, besagen: Alle Landesteile der Monarchie in ihrem gegenwärtigen Umfang bilden das Preußische Staatsgebiet. Die Grenzen dieses Staatsgebiets können nur durch ein Gesetz geändert werden. Der Preußische Staat ist 348 657 qkm groß und hat gegenwärtig etwa 38 Millionen Einwohner. Das Gebiet zerfällt in zwölf Provinzen: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Rheinprovinz, Westfalen, Hannover, Schleswig-Holstein, Hessen-Nassau. Die Hohenzollernschen Lande Hechingen und Sigmaringen bilden einen besonderen Regierungsbezirk mit dem Sitz der Regierung in Sigmaringen. Die Kreise dieses Bezirks (vier) führen die Bezeichnung Oberamt.

9. Welt- und Staatskunde - S. 151

1910 - Berlin : Mittler
Iv. Deutsche Verfassungs- und Kulturgeschichte. 151 vor. Die landständischen Rechte wurden aufgehoben, an ihre Stelle trat der Absolutismus nach französischem Muster. Das Lehnswesen wurde größtenteils beseitigt. Die Befreiung des Bauernstandes ward durchgeführt, Religionsfreiheit anerkannt^ Justiz und Verwaltung getrennt. Die Justizorganisation geschah nach französischem Vorbild; es wurden Schwurgerichte eingerichtet, der Code Napoleon (Zivilgesetzbuch) wurde eingeführt. Für den Heeresdienst kam der Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht zur Anwendung, doch verblieb eine Möglichkeit der Stellvertretung für die besitzenden und Freiheit von der Aushebung für die gebildeten Klassen. Über die Reformen im preußischen Staatswesen zu dieser Zeit wird S. 153 die Rede sein. Die von Napoleon errichteten neuen Staatsgebilde (Westfalen, Berg, Frankfurt) hatten ebenso wie der Rheinbund nur kurzen Bestand. Sie fanden durch die Befreiungskriege ein jähes Ende. Die alten Staatswesen Hannover, Braunschweig, Kurhessen, Oldenburg, Nassau, Frankfurt a. M. und die drei Hansastädte wurden wiederhergestellt. Nachdem im ersten und zweiten Pariser Frieden die deutschen Gebietsgrenzen von 1792 bzw. 1790 wiederhergestellt waren, fand eine weitere Gebietsregulierung zwischen den deutschen Staaten durch den Wiener Kongreß (S. 89) statt, die in der Hauptsache bis 1866 bestanden hat. Die zur Zeit 39 deutschen Staaten (deren Zahl allmählich auf 33 sank) hatten sich auf dem Wiener Kongreß zu einem „völkerrechtlichen Verein der deutschen Fürsten und freien Städte" vereinigt. Vertreten wurde der Bund durch eine Gesandtenversammlung, die ihren Sitz in Frankfurt a. M. hatte. Im Plenum (der vollzähligen Versammlung) der Bundesvertretung waren die einzelnen Staaten mit derselben Stimmenzahl vertreten, die sie auch heute im Bundesrat führen (Bayern hat 6 Stimmen, Preußen führt nach Einbezug der Stimmen der inzwischen einverleibten Lande [Hannover, Holstein, Hessen, Nassau, Frankfurt] 17 Stimmen). Den Vorsitz auf dem Bundestag führte Österreich. Der Erfolg des Bundes stand von vornherein in Frage infolge der Verschiedenartigkeit der einzelnen Bundesglieder, die sämtlich volle Souveränität besaßen. Vor allem fehlte ihm eine kraftvolle Zentralgewalt. Er wurde eher ein Hemmschuh für die freie Entwicklung des Staatslebens, das Volk trat ihm mehr und mehr mißtrauisch gegenüber. Die Bewegung der französischen Februarrevolution warf ihre Wellen auch nach Deutschland herüber und bewirkte, daß sich die Bundesversammlung eingehend mit der Frage der Beteiligung der Nation an den Geschäften der Gesetzgebung und Staatsverwaltung

10. Welt- und Staatskunde - S. 60

1910 - Berlin : Mittler
60 Iii. Die Entwicklung der Kulturnationen. reich. Dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg hatte Sigmund die Mark Brandenburg (auf dem Concil zu Constanz 1415) verliehen; dem Markgrafen Friedrich dem Streitbaren von Wettin hatte er das durch Aussterben der wittenbergischen Askanier erledigte Kurfürstentum Sachsen übertragen.*) 1416 hatte er auch Savoyen zum Herzogtum erhoben.**) Mit Albrecht von Österreich beginnt (1438) die ununterbrochene Reihe der habsburgischen Kaiser. Albrecht starb bereits 1439 im Kampf gegen die Türken und sein Vetter Friedrich Iii. (1440—93) folgte ihm auf dem Thron. Unter seiner Regierung gingen Böhmen und Ungarn dem habsburgischen Hause wieder verloren. Auch das Reich verlor Gebiete im Norden und Nordosten. Im Norden war nach dem Aussterben der Grafen von Holstein, die auch Herzöge in dem zu Dänemark gehörigen Herzogtum Schleswig waren, im Jahre 1460 von den Ständen beider Länder König Christian von Dänemark, Norwegen und Schweden (aus dem Hause Oldenburg) zum Grafen und Herzog beider Länder gewählt und dabei festgesetzt worden, daß sie ,,up ewig ungedeelt" bleiben und nach ihren Privilegien regiert werden sollten. Danach gehörte Holstein zwar noch immer zum deutschen Reich, stand aber tatsächlich unter der Herrschaft eines ausländischen Königs. Im Nordosten wurde der deutsche Orden von dem polnischen Reich nach 13 Jahre langen Kämpfen im Frieden zu Thorn (1466) zur gänzlichen Abtretung Westpreußens und Ermlands genötigt; für Ostpreußen mußte er die polnische Lehnshoheit anerkennen (vgl. S. 66). Im Westen wurde das Deutsche Reich von dem französischen Herzog Karl dem Kühnen (1467—1477) von Burgund bedroht. Karl der Kühne fiel aber nach wiederholter Niederlage durch die Schweizer (bei Granson und bei Murten) im Kampf vor Nancy 1477. Durch die Vermählung der Erbtochter Karls des Kühnen, Maria, mit dem Sohne Friedrichs Iii., Maximilian, kamen im Jahre 1479 die Freigrafschaft Burgund und die burgundischen Niederlande zu dem habsburgischen Besitz; die Bourgogne und die *) Dadurch, daß die Brüder Ernst und Albert die ererbten Länder in das Kurfürstentum und Herzogtum Sachsen mit den Hauptstädten Wittenberg und Dresden teilten (1485), ging der Name Sachsen auf die meißenschen und thüringischen Lande über. **) Das Gebiet dieses Herzogtums war seinerzeit als ein Bestandteil des Königreichs Burgund mit diesem durch Erbschaft unter Konrad Ii. an Deutschland gefallen. Konrad Ii. hatte Humbert I., den Stammvater des savoyischen Herzogshauses, hier mit einer Grafschaft belehnt, die sich im Lauf der Zeit wesentlich erweiterte.
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