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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Besonderer Theil - S. 36

1856 - Eßlingen : Weychardt
36 Erste Abtheilung. Europa. Bundes, das Kaiserthum Oesterreich und das Königreich Preußen, gehören aber nur mit einem Theil ihrer Staaten zu demselben. 2 Königreiche, die Niederlande und Belgien, sind für sich geblieben. 7. Die lateinischen Völker bilden 11 Staaten: 1 Kaiserthum. 2 Herzogthümer. 4 Königreiche. 2 Republiken. 1 Großherzogthum. 1 geistliche Wahlmonarchie. 8. Die griechischen Völker bilden 2 Staaten: 1 Königreich. 1 Republik. 9. Die slavischen Völker bilden 2 Staaten: 1 Kaiserthum. | 1 Fürstenthum. 10. Die Dimanen bilden 1 Staat: 1 Sultanat. 11. Die Staatsformen der 85 europäischen Staaten sind monarchische und die republikanische. Es gibt 52 Erbmonarchien, 1 geistliche Wahlmonarchie und 32 Republiken. 12'. Die europäischen Staaten lassen sich nach ihrer politischen Be- deutung als Mächte des ersten, zweiten, dritten und vierten Ranges charakterisiren.2) §.19. Die Verwaltung. 1. Die Staatsgewalt übt der Fürst in den Monarchien durch ver- schiedene Behörden aus, an deren Spitze die Ministerien stehen. In den Republiken trägt die vom Volk theils unmittelbar, theils mittelbar berufene Centralregierung verschiedene Namen: Bundesversammlung, Senat rc. Sie leitet den republikanischen Staat durch verschiedene Behörden, deren Anzahl aber nicht so groß ist, als in den monarchischen Staaten. 2. Die Gesammteinnahmen der europäischen Staaten lassen sich nicht genau angeben; sie belaufen sich etwa auf über 1500 Millionen Thaler. Eine noch höhere Summe mögen die Staatsausgaben ausmachen, da in manchen, besonders in den größeren Staaten, die Ausgaben nicht voll- ständig durch die Einnahmen gedeckt werden können, und daher Anleihen 2 2) 1. Die Staaten des ersten Ranges: Oesterreich; Frankreich; Groß- britannien; Rußland; Preußen (der Zeitfvlge nach aufgezählt, in welcher sie zu ihrer jetzigen politischen Wichtigkeit gelangten). Diese 5 Großmächte leiten die europäischen Angelegenheiten und vertreten die Interessen der europäischen Christenheit gegenüber von den Mächten anderer Erdtheile. Oesterreich und Preußen haben dadurch noch eine große Bedeutung, daß sie an der Spitze aller der Staaten zweiten, dritten und vierten Ranges stehen, die zum ehemaligen deutschen gleiche gehörten und seit 1815 als souveräne Staaten zum deutschen Bunde zusammengetreten sind. Als ein orga- nisches Ganze betrachtet, kann deßwegen der deutsche Bund als eine politische Macht ersten Ranges angesehen werden. 2. Die Staaten des zweiten Ranges: Spanien; Schweden und Nor- wegen; die Niederlande; Türkei; Portugal; beide Sicilien; Sardinien; Belgien; Bayern. 3. Die Staaten des dritten Ranges: Dänemark; helvetische Eidgenossen- schaft; Kirchenstaat: Toskana; Griechenland; Württemberg; Sachsen; Hannover; beide Hessen; Sachsen-Weimar; Luxemburg; Oldenburg; Mecklenburg. 4. Die Staaten des vierten Ranges sind die übrigen nicht genannten Staaten, besonders die deutschen, insofern sie als selbstständige, souveräne Staaten betrachtet werden.

2. Besonderer Theil - S. 92

1856 - Eßlingen : Weychardt
92 Erste Abtheilung. Europa. schiefer; sehr gute Bau- und andere Werksteine, z. B. Granit, Kalksteine aller Art, Gyps, Marmor, Alabaster, herrliche Sandsteine, Mühlsteine rc. 4. Die brennbaren Mineralien. Schwefel [c. 250,000 Sir.]; Steinkohlen [40 Mill. Ctr. Schwarzkohlen und 10 Mill. Ctr. Braunkohlen; Preußen allein liefert 1 % mal mehr Kohlen, als Frankreich und Belgien]; Tors in allen Ländern Deutschlands, vorzüglich in den nordwestlichen; Bern- stein; Asphalt; Steinöl. 5. Die salzigen Mineralien. Salz, theils Stein-, theils Sud-, theils Meersalz [e. 6 Mill. Ctr. ; in allen Staaten, mit Ausnahme von Sach- sen, Anhalt und Nassau; Meersalz nur im österreichischen Küstenlandes; Vi- triol [e. 60,000 Ctr.]; Alaun [c. 50,000 Ctr.]. 6. Deutschland besitzt gegen 1000 Mineralquellen aller Art. Süd- deutschland hat den größten Reichthum an Säuerlingen und Thermen, wäh- rend diese im nördlichen Deutschland fast gar nicht vorkommen. Die meisten Mineralquellen sind in Böhmen, Nassau, Württemberg, Baden, Bayern und Schlesien. J) l) 1. Nach den Bestandtheilen, die die Mineralquellen mit sich führen, zerfallen sie in Heilquellen und in Quellen, aus denen Stoffe zu technischen Zwecken gewonnen werden. Nach ihrem Wärmegrad theilen sich die Mineralquellen in Ther- men oder in Quellen von hoher Temperatur und in solche von einem niedrigen Wärmegrad. 2. Heilquellen. a. Eisen- oder Stahlwasser: Franzensbad bei Eger in Böhmen; Mal- medy in Rheinpreußen; Nippoldsau in Baden; Schwalbach in Nassau; Pyrmont in Waldeck-Pyrmont; Alexisbad in Anhalt-Bernburg; Liebenstein in Sachsen-Meiningen- Hildburghausen. b. Schwefelwasser: Baden in Unterösterreich; Aachen und Burtscheid in Nheinpreußen; Warmbrunn in preußisch Schlesien; Kreuth in Bayern; Nenndorf in Kurhessen. c. Alkalisch e oder Laugenwasser: Gastein in Salzburg; Teplitz und Bilin in Böhmen; Wildbad in Württemberg; Ems, Fachingen und Schlangenbad in Nassau. d. Bitterwasser: Bilna, Saidschütz und Seidlitz in Böhmen. e. Glaubersalzwasser: Karlsbad und Marienbad in Böhmen. f. Kochsalzwasser: Ischl in Oberösterreich; Kreuznach in Nheinpreußen; Kissingen in Bayern; Kannstatt und Mergentheim in Württemberg; Baden in Ba- den; Wiesbaden in Nassau; Homburg in der Landgrafschaft Hessen. g. Säuerlinge: die Mineralquellen im Fellathale in Kärnthen; Salzbrnnn in Schlesien; Teinach in Württemberg; Geilnau und Selters in Nassau. h. Seebäder: Norderney in Hannover; Wangeroog in Oldenburg; Kuxha- ven im Hamburgischen; Kiel in Holstein; Dobberan in Mecklenburg-Schwerin; Putt- bns auf Rügen; Swinemünde auf Usedom; Rügenwalde in Pommern. 3. Quellen, aus denen man Stoffe zu technischem Gebrauche gewinnt. a. Naphtha- oder Bergölquellen zu Kleinscheppenstädt bei Braun- schweig, zu Ohbergen bei Hildesheim. b. Cementquellen, welche Kupfervitriol enthalten: St. Pölten in Unter- öfterreich; Jnnichen in Tyrol. 4. W ar m e Q u e l l e n : Burtscheid 43°,7 — 77°,5; Karlsbad 33°,7 — 73°,7; Wies- baden 460,8 — 70°; Baden in Baden 50'—67°,5; Aachen 46°,2 — 57°,5; Gaftein 37°,5 —50°; Ems 22°,5 —50°; Teplitz in Böhmen 26°,2 — 49°,3; Teplitz in Krain 45°; Warmbrunn 35° — 38°; Baden in Unterösterreich 28°,? — 37°,5; Wildbad 31 °,2 — 35°; Bertrich in der Nheinprovinz 310,2 — 32°,z. Die ver- schiedenen Angaben beziehen sich auf das Minimum und Maximum der Temperatur verschiedener, an demselben Orte zu Tage kommenden Quellen.

3. Besonderer Theil - S. 97

1856 - Eßlingen : Weychardt
Die deutsch. Bundesst. D.abstamm., Stände- u. Religionsverschiedenheit rc. 97 und fast ausschließliche Schriftsprache, die hochdeutsche, welche zugleich auch die Umgangs- und Geschäftssprache aller Gebildeten in ganz Deutschland bil- det. Sie ist aus den hochdeutschen Mundarten erwachsen, zunächst aus dem Obersächsischen, und hat durch Luthers Bibelübersetzung ihre Herrschaft er- rungen und behauptet. Das Plattdeutsche dagegen hat sich im Holländischen zu einer eigenen Sprache und Literatur ausgebildet und macht auch eines der wichtigsten Elemente des Englischen aus. 3. Ständeverschiedenheit. Hoher und niederer Adel; Geistlichkeit; Bürger; Bauern. Die Glieder dieser Stände stehen als Staatsbürger und Staatsunterthanen in Bezug auf Rechte und Pflichten im Allgemeinen auf völlig gleicher Linie miteinander. Doch find dem Adel, besonders dem hohen Adel, und auch der Geistlichkeit einige Vorrechte ge- blieben, wozu in den meisten Ländern hauptsächlich das Recht der Landstand- schast gehört. 4) -----------------—--------------------------------------M---------------------- Unterösterreich, in Steyermark und Kärnthen, in Ost- und Südböhmen und an ein- zelnen Punkten Mährens. 3. Die Franken, zu denen auch die Hessen gehören, im nördlichen Baden und Württemberg, in den bayrischen Kreisen Ober-, Mittel-, Unterfranken und Rhein- pfalz, im Herzogthum Gotha, in Sachsen-Meiningen-Hildburghausen, in den 3 hes- sischen Ländern, in Nassau, im östlichen Theil des Regierungsbezirkes Koblenz und im Fürstenthum Birkenfeld. 4. Die Oberlotharinger im westlichen Theil des Regierungsbezirkes Ko- blenz und im südlichen Theil des Regierungsbezirkes Trier. 5. Die Niederlotharinger im nördlichen Theil des Regierungsbezirkes Trier, in den Regierungsbezirken Aachen, Köln und Düsseldorf, in Luxemburg und Limburg. 6. Die Thüringer in Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Koburg, Sach- sen-Altenburg, in den preußischen Regierungsbezirken Erfurt und Merseburg, in den schwarzburgischen und reußischen Ländern. 7. Die Sachsen zerfallen in Weftphalen, Engern, Ostphalen und Nordal- bingier. Sie wohnen in Weftphalen, Waldeck-Pyrmont, in Lippe-Detmold, in Lippe- Schauenburg, im kurhessischen Schauenburg, in Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Holstein, in Bremen, Hamburg und Lübeck. 8. Die Friesen in Ostfriesland, an der Küste von Oldenburg, in Ditmar- schen an der Westküste von Holstein und auf den Inseln der Nordsee. 9. Die Bewohner des Königreiches Sachsen sind, mit Ausnahme der slavi- schen Sorben, ein Gemisch von Thüringern und Franken. Schlesien, in dem jetzt noch Slaven wohnen, hat eine sehr gemischte Kolonisation, größtentheils von Süden her, aufgenommen. Die Altmark, das Magdeburgische, Brandenburg und Anhalt hat eine gemischte, jedoch vorwaltend sächsische Bevölkerung. Lauenburg und Mecklenburg sind ein altwendisches Land mit fast ausschließlich sächsischer Kolonisation. Pommern, zum Theil noch von Slaven bewohnt, hat hauptsächlich sächsische Bevölkerung. Die ursprünglichen Kolonisten Preußens und Posens, in dem sich jetzt noch Litthauer und Slaven finden, gehörten allen deutschen Gauen an. 4) Zum hohen Adel gehören alle diejenigen fürstl. und gräfl. Häuser, welche ehemals unmittelbare Reichsstände und Reichsangehörige waren. Er ist der privile- girteste Stand, hat aber seit 1848 viele von den durch die Bundesakte garantirten Rechten verloren. Man zählt 50 fürstl. und 50 gräfliche Häuser ehemals reichs- ftandischer, nunmehr mit dem Recht der Staudesherrlichkeit und Ebenbürtigkeit me- diatisirter Häuser mit einem Gebiet von c. 500 Qm. und 11/2 Mill. Einwohnern. Dir Häupter der fürstl. Häuser führen das Prädikat „Durchlaucht," die der gräfl. Häuser „Erlaucht". Der hohe Adel ist am zahlreichsten in Bayern, Württemberg, Hessen-Darmftadt, Nassau, Sachsen und in den preußischen Provinzen Rhein, West- phalen und Schlesien. Der niedere Adel besteht aus den Grafen, welche nicht Sitz und Stimme auf dem Reichstag hatten, aus den Freiherren oder Baronen, den Bannerherren, den Rittern, den Edlen von und den Herren von. Die Bestimmung Volt er, Lehrbuch der Geographie. Ii. 7

4. Besonderer Theil - S. 100

1856 - Eßlingen : Weychardt
100 Erste Abtheilung. Europa. 4. Kein Volk der Erde übertrifft die Deutschen an geistiger Bil- dung; wenige können sich mit ihm vergleichen. Unterricht, Gelehrsamkeit und Kunst haben in keinem andern Lande der Erde eine so große Verbrei- Handelsplätze sür den Binnenverkehr sind in den österreichischen Ländern: Wien, Prag, Neichenberg, Brünn, Olmütz, Troppau, Linz, Steyer, Salzburg, Grätz, Botzen, Noveredo; in der preußischen Monarchie: Berlin, Breslau, Köln, Magdeburg, Frankfurt a. d. O., Naumburg, Posen, Fraustadt, Aachen, Koblenz, Elberfeld, Bar- men, Crefeld, Erfurt, Münster, Minden; in den übrigen deutschen Ländern: Leipzig, Frankfurt a. M., Augsburg, Nürnberg, Braunschweig, Kassel, Hannover, München, Mainz. Der Binnenhandel concentrirt sich in Wien für den So., in Augsburg sür den Sw., in Frankfurt a. M. für den Nw., in Leipzig für den No. 4. Der Seehandel wird von den Häfen aus getrieben, welche an den Kü- sten der 3 Meere liegen, von denen Deutschland berührt wird. Die Ostsee verbin- det Deutschland mit Rußland, Dänemark und Schweden und bietet durch den Sund einen Ausweg nach dem atlantischen Ocean und den übrigen Ländern der Erde. Häfen: Memel, Pillau, Königsberg, Danzig mit Weichselmünde, Stolpemünde, Rü- genwalde, Kolberg, Stettin, Swinemünde, Wolgast, Greifswalde, Stralsund, Rostock mit Warnemünde, Wismar; Travemünde; Kiel. Die Nordsee, noch günstiger ge- legen als die Ostsee, erleichtert den Verkehr mit England und Nordamerika. Häfen: Hamburg, Kuxhasen; Altona, Glückstadt; Bremen, Vegesack, Bremerhafen; Braake, Varel; Norden, Emden. Das Adria me er ist die Verbindungsstraße mit allen Ländern des Mittelmeeres. Hafen: Triest. Für den levantischen Handel ist die Handels- und Dampfschiffahrtsgesellschaft des österreichischen Lloyd in Triest von der größten Wichtigkeit. Die Handelsmarine Deutschlands ist nach der von England und von der nordamerikanischen Union die drittgrößte. Sie besteht aus mehr als 5300 Schiffen mit einem Tonnengehalt von 700,000 Lasten. 5. Die wichtigsten schiffbarenflüsse: Rhein mit Neckar, Main, Mosel und Maas; Ems; Weser mit Fulda und Aller; Elbe mit Havel und Spree; mit Mulde und Saale; Oder mit Warthe; Donau mit Traun, March, Drau und Sau. 6. Die wichtigsten Kanäle: der Ludwigskanal in Bayern zwischen Do- nau und Main; der Wiener Kanal in Unterösterreich von Wienerisch Neustadt bis Wien; der Finowkanal in Brandenburg zwischen Oder und Havel; der Friedrich- Wilhelms - Kanal oder der Müllroser Kanal in Brandenburg zwischen Spree und Oder; der plauensche Kanal in der Provinz Sachsen zwischen Havel und Elbe; der Münsterkanal in Westphalen zwischen Ems und Vecht; der Eiderkanal in Holstein zwischen Eider und Nordsee. Außerhalb des deutschen Bundes: der Bromberger Kanal zwischen Netze und Brahe in Posen; der große und kleine Friedrichsgraben in Ostpreußen verbinden Deine und Memel. 7. Die Länge der Eisenbahnen am Ende des Jahres 1852: 11353/» M. Deutsch-Oesterreich: 226vo; Preußen: 443; Bayern: 96; Sachsen: 71; Hannover: 491/2; Württemberg: 333a; Baden: 42; Kurhessen: 40; Großherzogthum Hessen: 163/r>; sächsische Herzogthümer: 12‘/2j Braunschweig: ll3/4j Nassau: 6; Anhalt: 14'A; Mecklenburg: 293a; Holstein und Lauenburg: 331/2; Schauenburg-Lippe: 3>/»; freie Städte: 71/2 Meilen. Keine Eisenbahnen haben bis jetzt: Luxemburg, Limburg, Hessen-Homburg, Waldeck, Oldenburg, Lippe-Detmold, Schwarzburg, Neuß, Liechtenstein. 8. Die deutschen Staaten gehören theils zu 4 Zollvereinen, nämlich zu dem österreichischen, preußischen, hannoveranischen und dänsichen, theils zu keinem Zollverein. Zu keinem Zollverein gehören die beiden Mecklenburg, Limburg, Hamburg, Lübeck und Bremen. a. Der österreichische Zollverein begreift die österreichische Mo- narchie und Liechtenstein, so wie die italienischen Herzogthümer Parma und Modena. b. Der preußische Zollverein begann 1828 und hat den Zweck, unter Anwendung eines gemeinsamen Zolltarifs den Verkehr zu erleichtern und zu sichern, so wie die vaterländische Industrie zu sichern und zu heben. Er ist 8307 Om. groß und hat 291/2 Mill. Einwohner. Die Zollgrenze beschreibt eine Linie von 1106 Meilen. Er begreift Preußen, Lippe-Detmold, Luxemburgs Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, Großherzogthum Hessen und Hessen-Homburg, den Thüringer Verein ^Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Alten- burg, Sachsen-Koburg-Gotha, Schwarzburg-Sondershausen und Rudolstadt, Reuß

5. Besonderer Theil - S. 399

1856 - Eßlingen : Weychardt
Königr. Dänemark. Grundmacht. Kultur. Verfassung. Verwaltung. 399 148 Mill. fl. — 3. Landm acht in Friedenszeiten: 24,800 Mann. Seemacht: 23 größere Kriegsschiffe. ") Verfassung u. Verwaltung.— 1.König: Friedrich Vii. Karl Christian aus dem Hause Holstein; seit 20. Jan. 1848; geb. 6. Okt. 1808. Lutherisch. — 2. Titel: Wir N. N. von Gottes Gnaden, König zu Dänemark, der Wenden u. Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen u. zu Lauen- burg, wie auch zu Oldenburg rc. — 3. Das königl. Wappen wird durch das Dannebrogskreuz im Hauptschilde quadrirt u. ist mit einem Mittel- u. Herzschilde ver- sehen. Der Hauptschild enthält im ersten Felde rechts: 3 himmelblaue goidgekrönte Löwen, v. 9 rothen Herzen in goldenem Grunde umgeben, für Dänemark; im zweiten Felde links: 2 blaue goldgekrönte Löwen in goldenem Grunde für Schleswig; im dritten Felde, welches in 3 Theile zerschnitten, oben: 3 goldene Kronen in blauem Felde, als Symbol der früheren Vereinigung der 3 nordischen Reiche unter einem Regenten; unten rechts: den weißen, gespaltenen u. gekrönten Stockfisch für Island in Roth, u. links: den weißen, schwarzgefleckten Bock für d. Färöer in Blau, so wie den aufrecht stehenden weißen Bär für Grönland in Blau; im vierten Felde schreitet oben oin blauer Leopard über 9 rothe Herzen in goldenem Grunde für Jütland, u. unten steht der goldene, gekrönte,* wendische Lindwurm in Roth. Der Miltelschild ist gleich- falls in 4 Theile getheilt. In der obern Hälfte rechts steht ein mit der Spitze nach unten gekehrtes Nesselblatt in rothem Felde u. an jeder der 3 Ecken m. einem silbernen Nagel für Holstein; links: ein silberner Schwan in rothem Felde mit einer goldenen Kette um den Hals für Stormarn; in der untern Hälfte rechts: in rothem Felde ein geharnischter Reiter auf einem silbernen Pferde mit entblößtem Schwerte für Dith- marschen , u. links: der goldene Kopf u. Hals eines Pferdes in rothem Felde für Lauenburg. Der Herzschild enthält rechts: 2 silberne Querbalken in goldenem Felde für Oldenburg, u. links: ein goldenes Kreuz in Silber für Delmenhorst. Um den Hauptschild, den eine offene Königskrone bedeckt, hängt der Elephantenorden, entweder an einer Kette o. an einem blauen Bande. 2 wilde Männer mit Keulen sind Schild- halter. — 4. Thronfolgegesetz vom 31. Juli 1853. Wenn die vom König Fried- rich Iii. fff 1670] im Mannsstamme abstammende männl. Nachkommenschaft mit dem jetzigen Könige ausstirbt, so geht die Thronfolge in dem Gesammtstaat Dänemark sbestehend aus dem eigentl. Dänemark, dem Herzogth. Schleswig, Hofftein u. Lauen- burg, den Färöern, Island, Grönland, den westindischen u. asiatischen Besitzungens auf den Prinzen Christian v. Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg u. auf seine aus der Ehe mit Louise, geb. Prinzessin von Hessen-Kassel, entsprossene männl. Nach- kommenschaft über, nach dem Rechte der Erstgeburt u. der agnatischen Linealfolge. Würde in der Zeitfolge der zur Thronfolge berufene sürstl. Mannsstamm aussterben, so hat der zu dieser Zeit regierende Fürst für die weitere Thronfolge im Gesammt- staate Sorge zu tragen. — 5. Im eigentl. Königr. Dänemark theilt der König die gesetzgebende Macht mit dem Reichstag. Er besteht aus dem Volksthing und Landsthing [thing — Gerichts. Die Färöer haben 2 Mitglieder im Reichstage. Island hat berathende Stände salthings. Die außereuropäischen Besitzungen sind im Reichstage nicht besonders vertreten. Schleswig hat berathende Provinzialstände ». einen eigenen Minister, der nur dem Könige verantwortlich ist u. in Kopenhagen seinen Sitz hat. — 6. Centralbehörden. Der Staatsrath. Er besteht aus d. 9 Ministern, darunter d. Minister für Schleswig u. der für Holstein-Lauenburg. Den Vorsitz führt der König. Das höchste Gericht ist in Kopenhagen. — 7. Verwal- tungsbehörden. a. In weltl. Beziehung zerfällt das eigentl. Königr. Däne- mark in die Stadt Kopenhagen, die ein Oberpräsident leitet, u. in 19 Aemter, die von Amtmännern verwaltet werden, b. Schleswig wird eingetheilt in 15 Aemter o. Landschaften, in 13 Städte, in die adeligen Klöster u. Güter u. in 22 octroirte Köge seingedeichte Marschländereien a. d. Westküste u. auf den Inseln Schleswigs mit dem Rechte der selbstständigen Vcrwaltungs. Die Amtmänner haben nur die Aufsicht über die Aemter; die übrigen Bestandtheile haben ihre eigene Verwaltung. — 8. Die Land- macht kann in Kriegszeiten auf 100,000 M. gebracht werden. Das Holstein-Lauen- burgische Bundeskontingent besteht in Fricdenszeiten nicht als eine selbstständige Einheit. — 9. Seemacht 1853: 5 Linienschiffe, 7 Fregatten, 3 Corvetten, 1 Barkschiff, 4 Briggs u. 3 Schooner; zusammen m. 884 Kanonen. Ferner: 1 Kutter, 5 Dampf- lchiffe, 1 Schrauben-Dampf-Kanonen-Schaluppe u. eine Ruderflotille von 87 Fahr- zeugen. — 10. Festungen: Kopenhagen, mit dem auf Amager gelegenen Theile

6. Besonderer Theil - S. 517

1856 - Eßlingen : Weychardt
Das Königreich Sardinien. Verfassung. Verwaltung. 517 geringe Bodenkultur. Nur 1/i des Bodens ist angebaut u. gibt viel Wein, Oel, Obst u. Südfrüchte, auch Baumwolle. Das Uebrige ist Waide land für Schaf-, Rinder- und Ziegenheerden; viel Esel und Pferde. Große Waldungen. Bedeutender Fang v. Thunfischen, Sardellen u. Korallen. Etwas Bergbau sblci, Eisen u. Seesalzs. Fast keine Industrie. Geringer Verkehr im Innern Meist fremde Schiffe führen die vielen Naturprodukte aus. 12 Seehäfen: Cagliari; Sassari re. Sehr geringe Bildung. 2 Universiäten: Cagliari; Sassari. 3. Verfassung und Verwaltung. Untheilbare konstitutionelle Erb Monarchie 13). 1s) Verfassung u. Verwaltung. — 1. König. Viktor Emannel Ii.; teil 23. März 1849; geb. 14. März 1820. Kathol. — 2. Großer Titel. König von Sardinien, Cypern und Jerusalem, Herzog v. Savoyen, Genua, Monferrat, Chablais, Aosta u. Genevois, Fürst v. Piemont u. Oucglia, Markgraf v. Italien, Salnzzo, Susa, Jvrea, Ceva, Maro, Oristano u. Sezano, Graf v. Manrienne, Genf, Nizza, Asti, Alesfandria, Tenda, Goccano n. Nomont, Freiherr v. Vaud u. Faucigny, Herr v. Ver- celli, Piguerolo, Tarantaise, Lomellino u. Val di Scfia. Kleiner Titel. König von Sardinien, Herzog v. Savoyen u. Genna, Fürst v. Piemont. — 3. Der Titel des Thronfolgers: Herzog v. Savoyen.— 4. Thronfolge. Nach d. Rechte der Erst- geburt in gerader männl. Linie, im Hause Savoyen, u. zwar in der Seitenlinie Sa- voyen-Carignan. Nach dem Aussterben derselben fällt die Insel Sardinien an Spa- nien zurück. — 5. Wappen. -Ein in 4 Felder getheilter Schild mit einer Spitze u. einem Mittelschilde. Das erste Hauptfeld, welches auf die alten Ansprüche des Hauses Savoyen hinweist, zerfällt wieder in 4 Fächer, von denen das erste ein gol- denes Krückenkrenz nebst 4 kleinen Kreuzen in silbernem Felde darbietet swegen des Königr. Jerusalems, das zweite silbern u. blau zehnsach in die Quere getheilt mit einem goldenen gekrönten Löwen erscheint swegen des Königr. Cyperns, das dritte mit einem gekrönten rothen Löwen ans goldenem Grunde, sbeide wegen srüherer Erbau- sprüche auf Armenien u. Luxemburgs. Das zweite Hauptfeld, gleichfalls nur den ftammverwandtschaftl. Zusammenhang des Hauses bezeichnend, besteht ans 3 Ab- theilungen, rechts ans einem silbernen Pferde auf rothem Grunde, links aus einem schräg stehenden Nautenkranz ans schwarz und goldenem zehnfach quer getheiltem Grunde, unten ans 3 rothen Hörnern auf silberneni Grunde salle 3 Embleme wegen der vermeinten Abstammung des Grafen Beroald als Urenkel v. dem Sachsenherzoge Wittekind für Niedersachsen, Obersachsen u. Engern. Die übrigen Embleme des Wappens dienen da- gegen zur Bezeichnung des heutigen Besitzstandes des Staates, denn das dritte Hauptfeld bietet wiederum 4 Fächer dar. Im ersten ein silberner Löwe auf schwar- zem Grunde wegen Aosta; im zweiten ein rothes Kreuz auf silbernem Grunde wegen Genna; im dritten ein schwarzer Löwe auf einem m. schwarzen Schildchen bestreuten Felde^ swegen des Fürstenth. Chablaiss; im vierten ein schwarzer Adler über 2 Felsen auf silbernem Grunde wegen Nizza. Das vierte Hauptfeld besteht wieder aus 4 Fächern, von welchen das erste ein silbernes Kreuz m. einem blauen Turnierkragen ans rothem Grunde zeigt swegen des Fürstenth. Piemonts, das zweite ein rothes Schildeshaupt auf silbernem Grunde swegen Montserrats, das dritte ein goldenes und blaues Schachbrett von 9 Feldern swegen des Herzogth. Genevoiss, das vierte einen silbernen Schild mit einem blauen Schildeshaupt swegen Salnzzo.s Auf der weißen Spitze des ganzen Wappenschildes sieht man ein rothes Kreuz mil 4 Mohrenköpfen auf silbernem Grunde swegen des Königr. Sardiniens. Der goldene Mittel sch i ld zeigt den schwarzen Adler v. Aitsavoyen m. einem kleinen rothen Hcrzschilde, auf wel- chem das silberne Kreuz v. Neusavoyeü erblickt wird. Als Schildhalter dienen zwei goldene Löwen. Den ganzen Wappenschild umfliegt ein Purpurmantel m. silbernen Kreuzen bestreut u. von einer Königskrone gedeckt. — 6. Flagge. Blau, mit einem viersachen weißen Kreuze im inneren u. oberen Winkel. — 7. Ritterorden. Online Supremo dell’ Annunciata s— höchster O. der Verkündigung Maria'ss v. 1360. Heil, geistlicher O. des h. Mauritius und Lazarus v. 1434. Militär. O. v. Savoyen v. 1815. Eivil-Verdienstord. v. Savoyen v. 1833. — 8. Der König theilt die gesetzgebende Gewalt m. dem Parlament. 2 Kammern: ein vom König ernannter Senat und eine vom Volke gewählte Deputirteukammer. — 9. Centralbehörden. Ministerralh

7. Kurzgefaßte Geographie von Württemberg - S. 3

1885 - Eßlingen : Selbstverl. des Verf.
geographische Beschreibung des Landes Württemberg. Das Königreich Württemberg, unser Vaterland, ist ein Teil des deutschen Kaiserreichs. Es liegt im Südwesten Deutschlands.*) Württemberg grenzt im Osten an das Königreich Bayern, im Norden an das Königreich Bayern und an das Großherzogtum Baden, im Westen an Baden und im Süden an Baden, Hohenzollern und an den Bodensee (die Schweiz). Württemberg ist 354 Quadratmeilen gros; (= 1 950 369 Hektar), der 28. Teil des deutschen Reiches. Seine größte Länge von Süden nach Norden, von Friedrichshasen bis Mergentheim, beträgt 224 km (60 Std.); die größte Breite von Westen nach Osten, von der badischen bis Zur bayrischen Grenze, von der Hornisgrinde bis nach Nördlingen, beträgt 168 km (45 Std.). Württemberg ist kein ebenes Land. Es wechseln Gebirgs-, Hügel- und Flachlandschaften miteinander ab Infolge dieser Abwechslung aber gewährt das Land fast überall einen sehr freundlichen, hänfig sogar einen malerisch schönen Anblick. An der Westgrenze des Landes erhebt sich der Schwarzwald; östlich von demselben breitet sich das von dem Neckar in 2 Teile geteilte Ebenen- und Hügelland von Niederschwaben und Franken aus. Die Süd- westgrenze desselben bildet die schwäbische Alb, die sich von Südwest nach Nordost quer durch unser Land hinzieht. Südlich von der Alb, zwischen Donau und Bodensee. liegt die Hochebene von Oberschwaben. So ist unser Vaterland von Natur in 4 schöne Teile geteilt. Die Regierung hat es in 4 Kreise und diese wieder in 64 Oberämter einge- teilt. Man unterscheidet darum auch eine natürliche und eine politische Einteilung Württembergs. Die Anzahl der Bewohner des Landes beträgt gegen 2 Millionen (1 970132). Über zwei Drittel derselben (1361412) sind ev angelisch; etwa ein Drittel (590405) ist katholisch. 13326 Israeliten leben im ganzen Königreich zerstreut. Die Einwohner beschäftigen sich mit Acker-, Obst- und Weinbau, mit Pserde- und Rindviehzucht, mit Gewerbe und Handel. In den Städten und auf dem Lande mehren sich die Fabriken. Die Gewerbsthätigkeit ent- faltet sich immer mehr. Zur Erleichterung von Handel und Verkehr durchziehen gnte Land- straßen und verschiedene Eisenbahnen unser Land. Auf dem Bodensee und auf dem Neckar wird Schiffahrt getrieben. Der Neckar und die größeren Schwarzwaldstüsse werden mit Flößen befahren. *) Anmerkung: Vorausgesetzt wird die Beschreibung des Wohnorts und Oberamtsbezirks.

8. Besonderer Theil - S. 31

1856 - Eßlingen : Weychardt
Die Religionen. Die Kultur. 31 4. Die Juden sind über alle Länder, mit Ausnahme von Norwegen und Island, zerstreut. Am zahlreichsten finden sie sich in Polen und in den angrenzenden rnssischen Provinzen, in Galizien, Posen und in einigen Staa- ten Deutschlands. 5. Die Muhamedaner leben in der europäischen Türkei und in Rußland sim Userland des schwarzen und kaspischen Meeres und im süd- lichen Uralsi 6. Die Heiden ^Buddhisten und Lamadiener^ sind über die weiten Flächen der Petschora und am Kaspi See, über die unwirthbaren uralischen und lappischen Gebirgshöhen und über die eisigen Küsten von Kola zerstreut. §. 17. Pie Kultur. 1. Fast alle Völker Europas haben feste Wohnsitze. Nur c. 1 Million Nomaden treiben sich aus den eisigen Fjelden des lappischen * 2 3 4 * 6 7 8 9 in Rußland, besonders in Siidrnßland. Unirte Griechen in Oesterreich 13,700,000; besonders in Galizicn, in der Bukowina, in Ungarn, Siebenbürgen, in der Woiwodschaft, in der Militärgrenze und im lombardisch - venetianischcn König- reichs, in Italien ^besonders im Königreich beider Siciliens. 2. Die römisch-katholische Kirche. Ausschließlich in Italien, Spanien, Portugal und Belgien. Herrschend in Frankreich, Oesterreich, Ir- land, Polen. Mehr oder minder stark mit der protestantischen Kirche gemischt in Preußen, Bayern, Württemberg, Baden, in den hessischen Ländern, in der Schweiz und in den Niederlanden. Z e r st r e u t in den übrigen Staaten Deutschlands, in England, Wales, Schottland, Rußland, aus den ionischen Inseln und in der europäischen Türkei.' Die Kirche von Utrecht in den Niederlanden. 3. Die lutherische Kirche. Ausschließlich in Dänemark, Schweden, Norwegen, Island, auf den Färbern, Orkaden und Schetlands Inseln. Herr- schend in Kurland, Liefland, Esthland, Finnland, in den sächsischen, rcnßischcn und schwarzburgischen Ländern, in Waldeck-Pyrmont, Lippe-Schaumburg, Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Holstein, Lauenburg, Mecklenburg. Stark gemischt mit der katholischen, reformirten oder unirten Kirche in Württemberg, Bayern und in den hessischen Ländern. Zerstreut in vielen Ländern Oesterreichs, in man- chen Provinzen Preußens, in den Niederlanden, in Frankreich selsaßss und in Süd- rußland. 4. Die Episkopalkirche. Herrschend in England und Wales. Zer- streut in Schottland und Irland. _ 5. Die reformirte Kirche. Herrschend in den Niederlanden und in der Schweiz. Gemischt mit der katholischen, lutherischen, unirten oder andern Kir- chen in manchen Ländern Oesterreichs und Preußens, in Hannover, in den hessischen Ländern, in Lippe-Detmold, Bremen, Frankreich, Rußland, Großbritanicn und Irland. 6. Die presbyterianische Kirche. Herrschend in Schottland. Zer- streut in England, Wales und Irland. 7. Die unirte Kirche. Vorherrschend in Preußen, Baden, in der bayri- schen Rheinpfalz, im Großherzogthum Hessen, in Nassau und in den anhaltischen Ländern. 8. Die armenisch-greg orianische Kirche. Z e r st r e u t in der europäi- schen Türkei und in Rußland; wenige in Oesterreich. Unirte Armenier in Oesterreich, Rußland und in der europäischen Türkei. 9. Die meisten protestantischen Sektirer in England Methodisten; Jn- dependenten; Plymouthbrüder; Baptisten; Mennoniten; Jrviugianer; Quäker; Swe- denborgianeri und in den Niederlanden snemonstranten; Mennoniten; Hcrrenhuters. Zerstreuz in Deutschland smennoniten in Preußen, Hannover, Baden, Kurhessen, Holstein, Nassau, Braunschwcig, Neust, Hamburg; Herrnhuter; Swcdenbvrgianerch in Oesterreich sunitarier in Siebenbürgen und in der Militärgrenzel, in Sardinien swaldenser^ u. s. w.

9. Besonderer Theil - S. 96

1856 - Eßlingen : Weychardt
96 Erste Abtheilung. Europa. Familien an. Letztere sind die germanische, slavische, lateinische, lettische, semitische und indische Familie. 2) 2. Die Deutschen zerfallen in Beziehung auf ihre Sprache in Hoch- deutsche und in Niederdeutsche oder Plattdeutsche. Diese reden aber wieder eine Menge von Mundarten. — u. Hochdeutsche: Allemanen und Schwaben, Bayern und Oesterreicher, Franken und Hessen, Oberlothringer und ein Theil der Niederlothringer oder Ripuarier, die Thüringer, Obersachsen und Schlesier. — b. Niederdeutsche: Sachsen und Friesen, Mecklenbur- ger, Pommern, Brandenburger, die Deutschen in Westpreußen, Ostpreußen und Posen. ^ — Trotz der vielen Mundarten gibt es aber nur eine allgemeine 3 4 5 6 2) Die 6 Nölkerfamilien in Deutschland mit Einschluß der preußischen Pro- vinzen Westpreußen, Ostpreußen und Posen. 1. Die germanische Familie: 38 Miss. Deutsche, welche die eigent- liche Bevölkerung Deutschlands bilden. 2. Die Slaven: c. 8 Mill. in Deutsch-Oesterreich, Preußen und Sachsen. — a. Polen: Polaken in Posen, West- und Ostpreußen; Masuren in Ostpreußen; Kassnben in Westpreußcn und Pommern; Wasserpolaken in preußisch und österrei- chisch Schlesien; Goralen [— Bergbewohners auf der Babia Gora. — b. Russen: 1313 Russen, welche zu der griechischen Sekte der Philipponen gehören im Seesbur- ger Kreis des Regierungsbezirkes Gumbinnen. — o. Sorben oder Serben in der Ober- und Niederlausitz, zu beiden Seiten des obern Spreelaufs von Bautzen ab- wärts bis Lübben, in Sachsen, Brandenburg und Schlesien. — >1. Die Tschechen. Eigentliche Tschechen im mittlern und östlichen Theil von Böhmen; die Moraver oder Mähren in Mähren und in preußisch Oberschlesien; Hannaken in der Ebene an der Hanna in Mähren; Slowacken und Walachen in Mähren. — e. Illyro - Ser- den. Kroaten haben viele, doch kleine Sprachinseln in Oesterreich und Mähren inne; Slowenzen oder die sseyrischen, kärnthner und krainischen Wenden. 3. Die lateinische Familie: 500,000. — a. Italiener in Südtyrol und im Küstenland; außerdem als Ackerbauer swaldenser^ in verschiedenen Gegen- den des protestantischen Deutschlands, so wie in allen großen Städten meistens als Kuchenbäcker, Conditoren, Delikatessenhäudler u. d. m.. auch als Fabrikanten, als Großhändler und Bankhalter, vornämlich in Wien. — b. Ladiner im Grödner-, Abtei- und Enneberger Thal Tyrols. — c. Franzosen auf der Westgrenze von Deutschland im rheinpreußischen Kreis Malmedy. Zahlreich sind die Franzosen, welche im 17. und zu Ansang des 18. Jahrhunderts wegen Religionsverfolgungen ihr Vaterland verlassen und eine Zufluchtsstätte suchen mußten, die sie auch in den protestantischen Ländern Deutschlands gefunden haben. Alle diese Refugies haben ihre Sprache aufgegeben und sind mehr oder weniger Deutsche geworden, so in Preußen, Württemberg, Baden, Kurhessen, Nassau, Braunschweig, Sachsen-Weimar re.; nur die Walloneugemeiuden im Großherzogthum Hessen und die Refugies in der Landgrafschaft Hessen haben ihre Muttersprache bisher bewahrt. Außerdem leben noch viele Franzosen einzeln oder mit ihren Familien in allen größeren Städten Deutschlands. 4. Die lettische Familie: 161,000. Dazu gehören die preußstchen Lit- thauer im nördlichsten Theil des Regierungsbezirkes Gumbinnen und Königsberg. 5. Die semitische Familie: 556,500 Juden in ganz Deutschland zer- streut, davon leben 215,000 in den preußischen und 116,000 in den österreichischen Provinzen. 6. Die indische Familie: 14,000 Zigeuner, die als Nomaden und Vaga- bunden umherziehen. 2) Die deutschen Stämme. 1. Die Allemanen im südlichen und mittlern Baden und im Jnnthal Ty- rols von Fiustermünz bis Jmst. Die Schwaben im südlichen und mittlern Würt- temberg, in Hohenzollern, im bayrischen Kreis Schwaben und Neuburg und in Vorarlberg. 2. Die Bayern in den bayrischen Kreisen Oberbayern, Niederbayern, Ober- pfalz und Regensburg, im nördlichen und mittlern Tyrol, in Salzburg, Ober- und

10. Besonderer Theil - S. 184

1856 - Eßlingen : Weychardt
184 Erste Abtheilung. Europa. u. Gyps bei Segeberg; Salz zu Oldesloe; viel Torf, etwas Bernstein in u. an der Nordsee. -— 2. Die Industrie hat keinen großen Umfang; sie wird nur in den grö- ßeren Städten, des. in Altona, Glückstadt, Kiel u. Rendsburg betrieben. — 3. Nächst der Landwirthschaft ist der Handel eine Hauptnahruugsqnelle. Bedeutender See- u. Transithandel; letzterer auf der Eider u. dem Eiderkanal. Der Binnenhandel ist durch den Mangel an Straßen erschwert, aber neuerdings durch die Eisenbahnen gefördert/) — 4. Gute Bildun g sanstat en. 7, Verfassung. — 1. Konstitutionelle Erbmonarchie, deren Herzog der König von Dänemark ist. Für Holstein u. Lauenburg ist ein dem König allein verantwort- licher Minister ernannt. Das Land regiert ein Gouverneur u. Landdrost.') Holstein soll eine ständische Repräsentation m. beschließender Stimme erhalten. — 2. Ge- richtsverfassung. Die wichtigsten Untergerichte: die Aemter u. Landschaften, die Oberbeamten, die städt. Gerichte, die Patrimonialgerichte d. adeligen Güter u. Klöster u. die Koogsgerichte. Mittelgerichte für die Aemter u. Städte das Obergericht, zugl. Obercriminalgericht, u. d. Oberconsiftorium, für d. adeligen Distrikte d. Landge- richt, sämmtl. in Glückstadt; außerdem in einigen Gegenden Gödinge sgaugerichte). Oberster Gerichtshof für Holstein u. Lauenburg in Kiel. — 3. Einnahmen: c 2j/a Mill. fl. 8. Landesherr!. Herrschaft Pinneberg. 9 7z Qm. 36,000 E. Altona. snach dem Bache Altenau, der es von Hamburg trennt, genannt.) St. u. Freihafen a. d. Elbe. 7« M. v. Hamburg. 30,000 E. Als ein kleines Dorf 1500 entstanden, das 1664 das Stadtrechl erhielt. Berbreunung der Stadt durch die Schweden 1713. 5 Kirchen; 2 Synagogen. Wichtigste Fabrik- u. Handelsstadt. Fabriken v. Baum- wollenw., Wollengarn, Posamentierw., Wachstuch, Hüten, Leder, Fischbein, Seife u. Lichtern, Oel, Taback, Cichorien, Zucker, Bleiweiß, Leim, Chokolade, Fortepiano's u. Wagen. Esstgfabr., Bierbr. Branntweiubr. 4 Schiffswerften. Fischfang; viele Schiffe gehen auf den Härings- u. Wallfischfang aus. Schiffahrt. Seehandel, Haupts, m. Bremen, Hannover, Preußen, Holland, Norwegen, Großbritanien u. Südamerika. 4 * 6 4) 1. Ausfuhrartikel: Getreide, Hülsenfrüchte, Reps, Pferde, Mastvieh, Wolle, Federvieh, Butter, Käse, Pöckelfleisch. — 2. Einfuhrartikel: Kolonialwaaren, Südfrüchte, Metallwaaren, Wein, Salz, Wollen-, Baumwollen-, Seide- u. Leinen- waaren, Glas, Porzellan, allerlei Modewaaren — 3. Die wichtigsten Handels- städte: Altona, Kiel, Glückstadt, Neustadt, Rendsburg. Die 4 ersteren sind Seehä- fen. — 4. Schiffbare Flüsse: Elbe; Stör; Eider mit dem Eiderkanal; Trave. — 5. Eisenbahnen, a. Berlin-Hamburger Bahn; v. Rumbeck bis Berge- dorf. b. Ostseebahn König Christian Viii.; v. Altona n. Kiel; 14 M. l. c. Zweigbahnen: v. Emlshorn n. Glückstadt, 27. M. l.; v. Wrist n. Kellinghau- sen, 7, M. l. d. Rendsburger-Neumünsterb ahn; 47» M. l. 6) Bildungsanstalten. 1 luth. Univ. in Kiel; anatom. Collegium in Altona 1 Forstlebranstalt; 1 Gymn.; 5 Gelehrtenschulen; 1 Schullehrerseminar; 1,052 Bür- ger- u. Landschulen. *) 1. Herzog: Friedrich Vii., Kön. v. Dänemark; seit 20. Jan. 1848; geb. 6. Oct. 1808. Lutherisch. — 2. In Beziehung auf d. Erbfolge besteht der Streit, ob, wenn d. männl. Linie des dän. Königshauses ausstirbt, das sog. dän. Königs- gesetz, nach welchem in Dänemark auch d. weibl. Linie succedirt, ebenso auf Schles- wig u. Holstein, wo nach deutschem Fürstenrecht nur d. männl. Erbfolge gilt, anwend- bar sei oder nicht. Die Dänen behaupten dieß, die Schleswig-Holsteiner bestreiten es. Letztere wollen daher die Ansprüche der Cognaten, d. h. des zunächst in Schleswig- Holstein erbberechtigten Hauses Sondcrburg-Augustenburg aufrecht erhalten. Dadurch würde Schleswig-Holstein nach dem Ableben des kinderlosen Königs v. Dänemark von der dän. Monarchie getrennt u. ganz in d. deutschen Bund eintreten. — 3. W a p- pen: ein ausgebreitetes u. in 3 Theile zerschnittenes silbernes Ncsselblatt, mit in Sil- der u. Noth gespaltenem Schildchen in der Vertiefung, gegen welches zw. den 3 Thei- len des Nesselblatts 3 silberne Nägel, mit den Spitzen gegen einander gekehrt, liegen. Außerdem führen d. Herz. v. Holst, noch d. Wappen v. Stormarn seinen silbernen Schwan m. schwarzen Füßen u. Schnabel u. goldener Krone am Halse im rothen Felde), v. Dithmarschen seinen goldgeharnischten Reiter auf einem silbernen rennenden Pferde im rothen Felde), v. Norwegen u. Schleswig. — 4. Feldzeichen, Orden u. Ehrenzeichen: wie in Dänemark.
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