1856 -
Eßlingen
: Weychardt
- Autor: Völter, Daniel
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
36
Erste Abtheilung. Europa.
Bundes, das Kaiserthum Oesterreich und das Königreich Preußen, gehören
aber nur mit einem Theil ihrer Staaten zu demselben. 2 Königreiche, die
Niederlande und Belgien, sind für sich geblieben.
7. Die lateinischen Völker bilden 11 Staaten:
1 Kaiserthum. 2 Herzogthümer.
4 Königreiche. 2 Republiken.
1 Großherzogthum. 1 geistliche Wahlmonarchie.
8. Die griechischen Völker bilden 2 Staaten:
1 Königreich. 1 Republik.
9. Die slavischen Völker bilden 2 Staaten:
1 Kaiserthum. | 1 Fürstenthum.
10. Die Dimanen bilden 1 Staat: 1 Sultanat.
11. Die Staatsformen der 85 europäischen Staaten sind
monarchische und die republikanische. Es gibt 52 Erbmonarchien,
1 geistliche Wahlmonarchie und 32 Republiken.
12'. Die europäischen Staaten lassen sich nach ihrer politischen Be-
deutung als Mächte des ersten, zweiten, dritten und vierten
Ranges charakterisiren.2)
§.19.
Die Verwaltung.
1. Die Staatsgewalt übt der Fürst in den Monarchien durch ver-
schiedene Behörden aus, an deren Spitze die Ministerien stehen. In den
Republiken trägt die vom Volk theils unmittelbar, theils mittelbar berufene
Centralregierung verschiedene Namen: Bundesversammlung, Senat rc.
Sie leitet den republikanischen Staat durch verschiedene Behörden, deren
Anzahl aber nicht so groß ist, als in den monarchischen Staaten.
2. Die Gesammteinnahmen der europäischen Staaten lassen sich
nicht genau angeben; sie belaufen sich etwa auf über 1500 Millionen Thaler.
Eine noch höhere Summe mögen die Staatsausgaben ausmachen, da
in manchen, besonders in den größeren Staaten, die Ausgaben nicht voll-
ständig durch die Einnahmen gedeckt werden können, und daher Anleihen 2
2) 1. Die Staaten des ersten Ranges: Oesterreich; Frankreich; Groß-
britannien; Rußland; Preußen (der Zeitfvlge nach aufgezählt, in welcher sie zu ihrer
jetzigen politischen Wichtigkeit gelangten). Diese 5 Großmächte leiten die europäischen
Angelegenheiten und vertreten die Interessen der europäischen Christenheit gegenüber
von den Mächten anderer Erdtheile. Oesterreich und Preußen haben dadurch noch
eine große Bedeutung, daß sie an der Spitze aller der Staaten zweiten, dritten und
vierten Ranges stehen, die zum ehemaligen deutschen gleiche gehörten und seit 1815
als souveräne Staaten zum deutschen Bunde zusammengetreten sind. Als ein orga-
nisches Ganze betrachtet, kann deßwegen der deutsche Bund als eine politische Macht
ersten Ranges angesehen werden.
2. Die Staaten des zweiten Ranges: Spanien; Schweden und Nor-
wegen; die Niederlande; Türkei; Portugal; beide Sicilien; Sardinien; Belgien;
Bayern.
3. Die Staaten des dritten Ranges: Dänemark; helvetische Eidgenossen-
schaft; Kirchenstaat: Toskana; Griechenland; Württemberg; Sachsen; Hannover;
beide Hessen; Sachsen-Weimar; Luxemburg; Oldenburg; Mecklenburg.
4. Die Staaten des vierten Ranges sind die übrigen nicht genannten
Staaten, besonders die deutschen, insofern sie als selbstständige, souveräne Staaten
betrachtet werden.
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- Autor: Völter, Daniel
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
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- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
92
Erste Abtheilung. Europa.
schiefer; sehr gute Bau- und andere Werksteine, z. B. Granit, Kalksteine aller
Art, Gyps, Marmor, Alabaster, herrliche Sandsteine, Mühlsteine rc.
4. Die brennbaren Mineralien. Schwefel [c. 250,000 Sir.];
Steinkohlen [40 Mill. Ctr. Schwarzkohlen und 10 Mill. Ctr. Braunkohlen;
Preußen allein liefert 1 % mal mehr Kohlen, als Frankreich und Belgien];
Tors in allen Ländern Deutschlands, vorzüglich in den nordwestlichen; Bern-
stein; Asphalt; Steinöl.
5. Die salzigen Mineralien. Salz, theils Stein-, theils Sud-,
theils Meersalz [e. 6 Mill. Ctr. ; in allen Staaten, mit Ausnahme von Sach-
sen, Anhalt und Nassau; Meersalz nur im österreichischen Küstenlandes; Vi-
triol [e. 60,000 Ctr.]; Alaun [c. 50,000 Ctr.].
6. Deutschland besitzt gegen 1000 Mineralquellen aller Art. Süd-
deutschland hat den größten Reichthum an Säuerlingen und Thermen, wäh-
rend diese im nördlichen Deutschland fast gar nicht vorkommen. Die meisten
Mineralquellen sind in Böhmen, Nassau, Württemberg, Baden, Bayern und
Schlesien. J)
l) 1. Nach den Bestandtheilen, die die Mineralquellen mit sich führen, zerfallen sie
in Heilquellen und in Quellen, aus denen Stoffe zu technischen Zwecken
gewonnen werden. Nach ihrem Wärmegrad theilen sich die Mineralquellen in Ther-
men oder in Quellen von hoher Temperatur und in solche von einem niedrigen
Wärmegrad.
2. Heilquellen.
a. Eisen- oder Stahlwasser: Franzensbad bei Eger in Böhmen; Mal-
medy in Rheinpreußen; Nippoldsau in Baden; Schwalbach in Nassau; Pyrmont in
Waldeck-Pyrmont; Alexisbad in Anhalt-Bernburg; Liebenstein in Sachsen-Meiningen-
Hildburghausen.
b. Schwefelwasser: Baden in Unterösterreich; Aachen und Burtscheid in
Nheinpreußen; Warmbrunn in preußisch Schlesien; Kreuth in Bayern; Nenndorf in
Kurhessen.
c. Alkalisch e oder Laugenwasser: Gastein in Salzburg; Teplitz und
Bilin in Böhmen; Wildbad in Württemberg; Ems, Fachingen und Schlangenbad
in Nassau.
d. Bitterwasser: Bilna, Saidschütz und Seidlitz in Böhmen.
e. Glaubersalzwasser: Karlsbad und Marienbad in Böhmen.
f. Kochsalzwasser: Ischl in Oberösterreich; Kreuznach in Nheinpreußen;
Kissingen in Bayern; Kannstatt und Mergentheim in Württemberg; Baden in Ba-
den; Wiesbaden in Nassau; Homburg in der Landgrafschaft Hessen.
g. Säuerlinge: die Mineralquellen im Fellathale in Kärnthen; Salzbrnnn
in Schlesien; Teinach in Württemberg; Geilnau und Selters in Nassau.
h. Seebäder: Norderney in Hannover; Wangeroog in Oldenburg; Kuxha-
ven im Hamburgischen; Kiel in Holstein; Dobberan in Mecklenburg-Schwerin; Putt-
bns auf Rügen; Swinemünde auf Usedom; Rügenwalde in Pommern.
3. Quellen, aus denen man Stoffe zu technischem Gebrauche
gewinnt.
a. Naphtha- oder Bergölquellen zu Kleinscheppenstädt bei Braun-
schweig, zu Ohbergen bei Hildesheim.
b. Cementquellen, welche Kupfervitriol enthalten: St. Pölten in Unter-
öfterreich; Jnnichen in Tyrol.
4. W ar m e Q u e l l e n : Burtscheid 43°,7 — 77°,5; Karlsbad 33°,7 — 73°,7; Wies-
baden 460,8 — 70°; Baden in Baden 50'—67°,5; Aachen 46°,2 — 57°,5; Gaftein
37°,5 —50°; Ems 22°,5 —50°; Teplitz in Böhmen 26°,2 — 49°,3; Teplitz in
Krain 45°; Warmbrunn 35° — 38°; Baden in Unterösterreich 28°,? — 37°,5;
Wildbad 31 °,2 — 35°; Bertrich in der Nheinprovinz 310,2 — 32°,z. Die ver-
schiedenen Angaben beziehen sich auf das Minimum und Maximum der Temperatur
verschiedener, an demselben Orte zu Tage kommenden Quellen.
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- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
Die deutsch. Bundesst. D.abstamm., Stände- u. Religionsverschiedenheit rc. 97
und fast ausschließliche Schriftsprache, die hochdeutsche, welche zugleich auch
die Umgangs- und Geschäftssprache aller Gebildeten in ganz Deutschland bil-
det. Sie ist aus den hochdeutschen Mundarten erwachsen, zunächst aus dem
Obersächsischen, und hat durch Luthers Bibelübersetzung ihre Herrschaft er-
rungen und behauptet. Das Plattdeutsche dagegen hat sich im Holländischen
zu einer eigenen Sprache und Literatur ausgebildet und macht auch eines der
wichtigsten Elemente des Englischen aus.
3. Ständeverschiedenheit. Hoher und niederer Adel;
Geistlichkeit; Bürger; Bauern. Die Glieder dieser Stände stehen
als Staatsbürger und Staatsunterthanen in Bezug auf Rechte und Pflichten
im Allgemeinen auf völlig gleicher Linie miteinander. Doch find dem Adel,
besonders dem hohen Adel, und auch der Geistlichkeit einige Vorrechte ge-
blieben, wozu in den meisten Ländern hauptsächlich das Recht der Landstand-
schast gehört. 4)
-----------------—--------------------------------------M----------------------
Unterösterreich, in Steyermark und Kärnthen, in Ost- und Südböhmen und an ein-
zelnen Punkten Mährens.
3. Die Franken, zu denen auch die Hessen gehören, im nördlichen Baden
und Württemberg, in den bayrischen Kreisen Ober-, Mittel-, Unterfranken und Rhein-
pfalz, im Herzogthum Gotha, in Sachsen-Meiningen-Hildburghausen, in den 3 hes-
sischen Ländern, in Nassau, im östlichen Theil des Regierungsbezirkes Koblenz und
im Fürstenthum Birkenfeld.
4. Die Oberlotharinger im westlichen Theil des Regierungsbezirkes Ko-
blenz und im südlichen Theil des Regierungsbezirkes Trier.
5. Die Niederlotharinger im nördlichen Theil des Regierungsbezirkes
Trier, in den Regierungsbezirken Aachen, Köln und Düsseldorf, in Luxemburg und
Limburg.
6. Die Thüringer in Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Koburg, Sach-
sen-Altenburg, in den preußischen Regierungsbezirken Erfurt und Merseburg, in den
schwarzburgischen und reußischen Ländern.
7. Die Sachsen zerfallen in Weftphalen, Engern, Ostphalen und Nordal-
bingier. Sie wohnen in Weftphalen, Waldeck-Pyrmont, in Lippe-Detmold, in Lippe-
Schauenburg, im kurhessischen Schauenburg, in Hannover, Braunschweig, Oldenburg
und Holstein, in Bremen, Hamburg und Lübeck.
8. Die Friesen in Ostfriesland, an der Küste von Oldenburg, in Ditmar-
schen an der Westküste von Holstein und auf den Inseln der Nordsee.
9. Die Bewohner des Königreiches Sachsen sind, mit Ausnahme der slavi-
schen Sorben, ein Gemisch von Thüringern und Franken. Schlesien, in dem jetzt
noch Slaven wohnen, hat eine sehr gemischte Kolonisation, größtentheils von Süden
her, aufgenommen. Die Altmark, das Magdeburgische, Brandenburg und
Anhalt hat eine gemischte, jedoch vorwaltend sächsische Bevölkerung. Lauenburg
und Mecklenburg sind ein altwendisches Land mit fast ausschließlich sächsischer
Kolonisation. Pommern, zum Theil noch von Slaven bewohnt, hat hauptsächlich
sächsische Bevölkerung. Die ursprünglichen Kolonisten Preußens und Posens,
in dem sich jetzt noch Litthauer und Slaven finden, gehörten allen deutschen Gauen an.
4) Zum hohen Adel gehören alle diejenigen fürstl. und gräfl. Häuser, welche
ehemals unmittelbare Reichsstände und Reichsangehörige waren. Er ist der privile-
girteste Stand, hat aber seit 1848 viele von den durch die Bundesakte garantirten
Rechten verloren. Man zählt 50 fürstl. und 50 gräfliche Häuser ehemals reichs-
ftandischer, nunmehr mit dem Recht der Staudesherrlichkeit und Ebenbürtigkeit me-
diatisirter Häuser mit einem Gebiet von c. 500 Qm. und 11/2 Mill. Einwohnern.
Dir Häupter der fürstl. Häuser führen das Prädikat „Durchlaucht," die der gräfl.
Häuser „Erlaucht". Der hohe Adel ist am zahlreichsten in Bayern, Württemberg,
Hessen-Darmftadt, Nassau, Sachsen und in den preußischen Provinzen Rhein, West-
phalen und Schlesien. Der niedere Adel besteht aus den Grafen, welche nicht
Sitz und Stimme auf dem Reichstag hatten, aus den Freiherren oder Baronen, den
Bannerherren, den Rittern, den Edlen von und den Herren von. Die Bestimmung
Volt er, Lehrbuch der Geographie. Ii. 7
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- Inhalt: Zeit: Geographie
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Erste Abtheilung. Europa.
4. Kein Volk der Erde übertrifft die Deutschen an geistiger Bil-
dung; wenige können sich mit ihm vergleichen. Unterricht, Gelehrsamkeit
und Kunst haben in keinem andern Lande der Erde eine so große Verbrei-
Handelsplätze sür den Binnenverkehr sind in den österreichischen Ländern:
Wien, Prag, Neichenberg, Brünn, Olmütz, Troppau, Linz, Steyer, Salzburg, Grätz,
Botzen, Noveredo; in der preußischen Monarchie: Berlin, Breslau, Köln, Magdeburg,
Frankfurt a. d. O., Naumburg, Posen, Fraustadt, Aachen, Koblenz, Elberfeld, Bar-
men, Crefeld, Erfurt, Münster, Minden; in den übrigen deutschen Ländern: Leipzig,
Frankfurt a. M., Augsburg, Nürnberg, Braunschweig, Kassel, Hannover, München,
Mainz. Der Binnenhandel concentrirt sich in Wien für den So., in Augsburg
sür den Sw., in Frankfurt a. M. für den Nw., in Leipzig für den No.
4. Der Seehandel wird von den Häfen aus getrieben, welche an den Kü-
sten der 3 Meere liegen, von denen Deutschland berührt wird. Die Ostsee verbin-
det Deutschland mit Rußland, Dänemark und Schweden und bietet durch den Sund
einen Ausweg nach dem atlantischen Ocean und den übrigen Ländern der Erde.
Häfen: Memel, Pillau, Königsberg, Danzig mit Weichselmünde, Stolpemünde, Rü-
genwalde, Kolberg, Stettin, Swinemünde, Wolgast, Greifswalde, Stralsund, Rostock
mit Warnemünde, Wismar; Travemünde; Kiel. Die Nordsee, noch günstiger ge-
legen als die Ostsee, erleichtert den Verkehr mit England und Nordamerika. Häfen:
Hamburg, Kuxhasen; Altona, Glückstadt; Bremen, Vegesack, Bremerhafen; Braake,
Varel; Norden, Emden. Das Adria me er ist die Verbindungsstraße mit allen
Ländern des Mittelmeeres. Hafen: Triest. Für den levantischen Handel ist die
Handels- und Dampfschiffahrtsgesellschaft des österreichischen Lloyd in Triest von der
größten Wichtigkeit. Die Handelsmarine Deutschlands ist nach der von England und
von der nordamerikanischen Union die drittgrößte. Sie besteht aus mehr als
5300 Schiffen mit einem Tonnengehalt von 700,000 Lasten.
5. Die wichtigsten schiffbarenflüsse: Rhein mit Neckar, Main, Mosel und
Maas; Ems; Weser mit Fulda und Aller; Elbe mit Havel und Spree; mit Mulde
und Saale; Oder mit Warthe; Donau mit Traun, March, Drau und Sau.
6. Die wichtigsten Kanäle: der Ludwigskanal in Bayern zwischen Do-
nau und Main; der Wiener Kanal in Unterösterreich von Wienerisch Neustadt bis
Wien; der Finowkanal in Brandenburg zwischen Oder und Havel; der Friedrich-
Wilhelms - Kanal oder der Müllroser Kanal in Brandenburg zwischen Spree und
Oder; der plauensche Kanal in der Provinz Sachsen zwischen Havel und Elbe; der
Münsterkanal in Westphalen zwischen Ems und Vecht; der Eiderkanal in Holstein
zwischen Eider und Nordsee. Außerhalb des deutschen Bundes: der Bromberger
Kanal zwischen Netze und Brahe in Posen; der große und kleine Friedrichsgraben
in Ostpreußen verbinden Deine und Memel.
7. Die Länge der Eisenbahnen am Ende des Jahres 1852: 11353/» M.
Deutsch-Oesterreich: 226vo; Preußen: 443; Bayern: 96; Sachsen: 71; Hannover:
491/2; Württemberg: 333a; Baden: 42; Kurhessen: 40; Großherzogthum Hessen:
163/r>; sächsische Herzogthümer: 12‘/2j Braunschweig: ll3/4j Nassau: 6; Anhalt:
14'A; Mecklenburg: 293a; Holstein und Lauenburg: 331/2; Schauenburg-Lippe: 3>/»;
freie Städte: 71/2 Meilen. Keine Eisenbahnen haben bis jetzt: Luxemburg, Limburg,
Hessen-Homburg, Waldeck, Oldenburg, Lippe-Detmold, Schwarzburg, Neuß, Liechtenstein.
8. Die deutschen Staaten gehören theils zu 4 Zollvereinen, nämlich zu
dem österreichischen, preußischen, hannoveranischen und dänsichen, theils zu keinem
Zollverein. Zu keinem Zollverein gehören die beiden Mecklenburg, Limburg,
Hamburg, Lübeck und Bremen.
a. Der österreichische Zollverein begreift die österreichische Mo-
narchie und Liechtenstein, so wie die italienischen Herzogthümer Parma und Modena.
b. Der preußische Zollverein begann 1828 und hat den Zweck,
unter Anwendung eines gemeinsamen Zolltarifs den Verkehr zu erleichtern und zu
sichern, so wie die vaterländische Industrie zu sichern und zu heben. Er ist 8307 Om.
groß und hat 291/2 Mill. Einwohner. Die Zollgrenze beschreibt eine Linie von
1106 Meilen. Er begreift Preußen, Lippe-Detmold, Luxemburgs Bayern, Sachsen,
Württemberg, Baden, Kurhessen, Großherzogthum Hessen und Hessen-Homburg, den
Thüringer Verein ^Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Alten-
burg, Sachsen-Koburg-Gotha, Schwarzburg-Sondershausen und Rudolstadt, Reuß
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Königr. Dänemark. Grundmacht. Kultur. Verfassung. Verwaltung. 399
148 Mill. fl. — 3. Landm acht in Friedenszeiten: 24,800 Mann.
Seemacht: 23 größere Kriegsschiffe. ")
Verfassung u. Verwaltung.— 1.König: Friedrich Vii. Karl Christian
aus dem Hause Holstein; seit 20. Jan. 1848; geb. 6. Okt. 1808. Lutherisch. —
2. Titel: Wir N. N. von Gottes Gnaden, König zu Dänemark, der Wenden u.
Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen u. zu Lauen-
burg, wie auch zu Oldenburg rc. — 3. Das königl. Wappen wird durch das
Dannebrogskreuz im Hauptschilde quadrirt u. ist mit einem Mittel- u. Herzschilde ver-
sehen. Der Hauptschild enthält im ersten Felde rechts: 3 himmelblaue goidgekrönte
Löwen, v. 9 rothen Herzen in goldenem Grunde umgeben, für Dänemark; im zweiten
Felde links: 2 blaue goldgekrönte Löwen in goldenem Grunde für Schleswig; im
dritten Felde, welches in 3 Theile zerschnitten, oben: 3 goldene Kronen in blauem
Felde, als Symbol der früheren Vereinigung der 3 nordischen Reiche unter einem
Regenten; unten rechts: den weißen, gespaltenen u. gekrönten Stockfisch für Island in
Roth, u. links: den weißen, schwarzgefleckten Bock für d. Färöer in Blau, so wie den
aufrecht stehenden weißen Bär für Grönland in Blau; im vierten Felde schreitet oben
oin blauer Leopard über 9 rothe Herzen in goldenem Grunde für Jütland, u. unten
steht der goldene, gekrönte,* wendische Lindwurm in Roth. Der Miltelschild ist gleich-
falls in 4 Theile getheilt. In der obern Hälfte rechts steht ein mit der Spitze nach
unten gekehrtes Nesselblatt in rothem Felde u. an jeder der 3 Ecken m. einem silbernen
Nagel für Holstein; links: ein silberner Schwan in rothem Felde mit einer goldenen
Kette um den Hals für Stormarn; in der untern Hälfte rechts: in rothem Felde ein
geharnischter Reiter auf einem silbernen Pferde mit entblößtem Schwerte für Dith-
marschen , u. links: der goldene Kopf u. Hals eines Pferdes in rothem Felde für
Lauenburg. Der Herzschild enthält rechts: 2 silberne Querbalken in goldenem Felde
für Oldenburg, u. links: ein goldenes Kreuz in Silber für Delmenhorst. Um den
Hauptschild, den eine offene Königskrone bedeckt, hängt der Elephantenorden, entweder
an einer Kette o. an einem blauen Bande. 2 wilde Männer mit Keulen sind Schild-
halter. — 4. Thronfolgegesetz vom 31. Juli 1853. Wenn die vom König Fried-
rich Iii. fff 1670] im Mannsstamme abstammende männl. Nachkommenschaft mit dem
jetzigen Könige ausstirbt, so geht die Thronfolge in dem Gesammtstaat Dänemark
sbestehend aus dem eigentl. Dänemark, dem Herzogth. Schleswig, Hofftein u. Lauen-
burg, den Färöern, Island, Grönland, den westindischen u. asiatischen Besitzungens auf
den Prinzen Christian v. Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg u. auf seine
aus der Ehe mit Louise, geb. Prinzessin von Hessen-Kassel, entsprossene männl. Nach-
kommenschaft über, nach dem Rechte der Erstgeburt u. der agnatischen Linealfolge.
Würde in der Zeitfolge der zur Thronfolge berufene sürstl. Mannsstamm aussterben,
so hat der zu dieser Zeit regierende Fürst für die weitere Thronfolge im Gesammt-
staate Sorge zu tragen. — 5. Im eigentl. Königr. Dänemark theilt der König die
gesetzgebende Macht mit dem Reichstag. Er besteht aus dem Volksthing und
Landsthing [thing — Gerichts. Die Färöer haben 2 Mitglieder im Reichstage.
Island hat berathende Stände salthings. Die außereuropäischen Besitzungen sind im
Reichstage nicht besonders vertreten. Schleswig hat berathende Provinzialstände
». einen eigenen Minister, der nur dem Könige verantwortlich ist u. in Kopenhagen
seinen Sitz hat. — 6. Centralbehörden. Der Staatsrath. Er besteht aus d.
9 Ministern, darunter d. Minister für Schleswig u. der für Holstein-Lauenburg. Den
Vorsitz führt der König. Das höchste Gericht ist in Kopenhagen. — 7. Verwal-
tungsbehörden. a. In weltl. Beziehung zerfällt das eigentl. Königr. Däne-
mark in die Stadt Kopenhagen, die ein Oberpräsident leitet, u. in 19 Aemter, die
von Amtmännern verwaltet werden, b. Schleswig wird eingetheilt in 15 Aemter o.
Landschaften, in 13 Städte, in die adeligen Klöster u. Güter u. in 22 octroirte Köge
seingedeichte Marschländereien a. d. Westküste u. auf den Inseln Schleswigs mit dem
Rechte der selbstständigen Vcrwaltungs. Die Amtmänner haben nur die Aufsicht über
die Aemter; die übrigen Bestandtheile haben ihre eigene Verwaltung. — 8. Die Land-
macht kann in Kriegszeiten auf 100,000 M. gebracht werden. Das Holstein-Lauen-
burgische Bundeskontingent besteht in Fricdenszeiten nicht als eine selbstständige Einheit.
— 9. Seemacht 1853: 5 Linienschiffe, 7 Fregatten, 3 Corvetten, 1 Barkschiff,
4 Briggs u. 3 Schooner; zusammen m. 884 Kanonen. Ferner: 1 Kutter, 5 Dampf-
lchiffe, 1 Schrauben-Dampf-Kanonen-Schaluppe u. eine Ruderflotille von 87 Fahr-
zeugen. — 10. Festungen: Kopenhagen, mit dem auf Amager gelegenen Theile
1856 -
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- Inhalt: Zeit: Geographie
Das Königreich Sardinien. Verfassung. Verwaltung. 517
geringe Bodenkultur. Nur 1/i des Bodens ist angebaut u. gibt viel Wein,
Oel, Obst u. Südfrüchte, auch Baumwolle. Das Uebrige ist Waide land
für Schaf-, Rinder- und Ziegenheerden; viel Esel und Pferde. Große
Waldungen. Bedeutender Fang v. Thunfischen, Sardellen u. Korallen.
Etwas Bergbau sblci, Eisen u. Seesalzs. Fast keine Industrie.
Geringer Verkehr im Innern Meist fremde Schiffe führen die vielen
Naturprodukte aus. 12 Seehäfen: Cagliari; Sassari re. Sehr geringe
Bildung. 2 Universiäten: Cagliari; Sassari.
3. Verfassung und Verwaltung. Untheilbare konstitutionelle
Erb Monarchie 13).
1s) Verfassung u. Verwaltung. — 1. König. Viktor Emannel Ii.; teil
23. März 1849; geb. 14. März 1820. Kathol. — 2. Großer Titel. König von
Sardinien, Cypern und Jerusalem, Herzog v. Savoyen, Genua, Monferrat, Chablais,
Aosta u. Genevois, Fürst v. Piemont u. Oucglia, Markgraf v. Italien, Salnzzo,
Susa, Jvrea, Ceva, Maro, Oristano u. Sezano, Graf v. Manrienne, Genf, Nizza, Asti,
Alesfandria, Tenda, Goccano n. Nomont, Freiherr v. Vaud u. Faucigny, Herr v. Ver-
celli, Piguerolo, Tarantaise, Lomellino u. Val di Scfia. Kleiner Titel. König von
Sardinien, Herzog v. Savoyen u. Genna, Fürst v. Piemont. — 3. Der Titel des
Thronfolgers: Herzog v. Savoyen.— 4. Thronfolge. Nach d. Rechte der Erst-
geburt in gerader männl. Linie, im Hause Savoyen, u. zwar in der Seitenlinie Sa-
voyen-Carignan. Nach dem Aussterben derselben fällt die Insel Sardinien an Spa-
nien zurück. — 5. Wappen. -Ein in 4 Felder getheilter Schild mit einer Spitze
u. einem Mittelschilde. Das erste Hauptfeld, welches auf die alten Ansprüche des
Hauses Savoyen hinweist, zerfällt wieder in 4 Fächer, von denen das erste ein gol-
denes Krückenkrenz nebst 4 kleinen Kreuzen in silbernem Felde darbietet swegen des
Königr. Jerusalems, das zweite silbern u. blau zehnsach in die Quere getheilt mit
einem goldenen gekrönten Löwen erscheint swegen des Königr. Cyperns, das dritte mit
einem gekrönten rothen Löwen ans goldenem Grunde, sbeide wegen srüherer Erbau-
sprüche auf Armenien u. Luxemburgs. Das zweite Hauptfeld, gleichfalls nur
den ftammverwandtschaftl. Zusammenhang des Hauses bezeichnend, besteht ans 3 Ab-
theilungen, rechts ans einem silbernen Pferde auf rothem Grunde, links aus einem
schräg stehenden Nautenkranz ans schwarz und goldenem zehnfach quer getheiltem Grunde,
unten ans 3 rothen Hörnern auf silberneni Grunde salle 3 Embleme wegen der vermeinten
Abstammung des Grafen Beroald als Urenkel v. dem Sachsenherzoge Wittekind für
Niedersachsen, Obersachsen u. Engern. Die übrigen Embleme des Wappens dienen da-
gegen zur Bezeichnung des heutigen Besitzstandes des Staates, denn das dritte
Hauptfeld bietet wiederum 4 Fächer dar. Im ersten ein silberner Löwe auf schwar-
zem Grunde wegen Aosta; im zweiten ein rothes Kreuz auf silbernem Grunde wegen
Genna; im dritten ein schwarzer Löwe auf einem m. schwarzen Schildchen bestreuten
Felde^ swegen des Fürstenth. Chablaiss; im vierten ein schwarzer Adler über 2 Felsen
auf silbernem Grunde wegen Nizza. Das vierte Hauptfeld besteht wieder aus 4
Fächern, von welchen das erste ein silbernes Kreuz m. einem blauen Turnierkragen
ans rothem Grunde zeigt swegen des Fürstenth. Piemonts, das zweite ein rothes
Schildeshaupt auf silbernem Grunde swegen Montserrats, das dritte ein goldenes und
blaues Schachbrett von 9 Feldern swegen des Herzogth. Genevoiss, das vierte einen
silbernen Schild mit einem blauen Schildeshaupt swegen Salnzzo.s Auf der weißen
Spitze des ganzen Wappenschildes sieht man ein rothes Kreuz mil 4 Mohrenköpfen
auf silbernem Grunde swegen des Königr. Sardiniens. Der goldene Mittel sch i ld
zeigt den schwarzen Adler v. Aitsavoyen m. einem kleinen rothen Hcrzschilde, auf wel-
chem das silberne Kreuz v. Neusavoyeü erblickt wird. Als Schildhalter dienen zwei
goldene Löwen. Den ganzen Wappenschild umfliegt ein Purpurmantel m. silbernen
Kreuzen bestreut u. von einer Königskrone gedeckt. — 6. Flagge. Blau, mit einem
viersachen weißen Kreuze im inneren u. oberen Winkel. — 7. Ritterorden. Online
Supremo dell’ Annunciata s— höchster O. der Verkündigung Maria'ss v. 1360. Heil,
geistlicher O. des h. Mauritius und Lazarus v. 1434. Militär. O. v. Savoyen v.
1815. Eivil-Verdienstord. v. Savoyen v. 1833. — 8. Der König theilt die gesetzgebende
Gewalt m. dem Parlament. 2 Kammern: ein vom König ernannter Senat und eine
vom Volke gewählte Deputirteukammer. — 9. Centralbehörden. Ministerralh
1885 -
Eßlingen
: Selbstverl. des Verf.
- Autor: Streich, Traugott Friedrich
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 24
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- Regionen (OPAC): Württemberg
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- Inhalt: Zeit: Geographie
geographische Beschreibung des Landes Württemberg.
Das Königreich Württemberg, unser Vaterland, ist ein Teil des
deutschen Kaiserreichs. Es liegt im Südwesten Deutschlands.*)
Württemberg grenzt im Osten an das Königreich Bayern, im
Norden an das Königreich Bayern und an das Großherzogtum Baden,
im Westen an Baden und im Süden an Baden, Hohenzollern und an
den Bodensee (die Schweiz).
Württemberg ist 354 Quadratmeilen gros; (= 1 950 369 Hektar),
der 28. Teil des deutschen Reiches. Seine größte Länge von Süden nach
Norden, von Friedrichshasen bis Mergentheim, beträgt 224 km (60 Std.);
die größte Breite von Westen nach Osten, von der badischen bis Zur
bayrischen Grenze, von der Hornisgrinde bis nach Nördlingen, beträgt
168 km (45 Std.).
Württemberg ist kein ebenes Land. Es wechseln Gebirgs-, Hügel- und
Flachlandschaften miteinander ab Infolge dieser Abwechslung aber gewährt das
Land fast überall einen sehr freundlichen, hänfig sogar einen malerisch schönen Anblick.
An der Westgrenze des Landes erhebt sich der Schwarzwald; östlich
von demselben breitet sich das von dem Neckar in 2 Teile geteilte Ebenen-
und Hügelland von Niederschwaben und Franken aus. Die Süd-
westgrenze desselben bildet die schwäbische Alb, die sich von Südwest nach
Nordost quer durch unser Land hinzieht. Südlich von der Alb, zwischen
Donau und Bodensee. liegt die Hochebene von Oberschwaben.
So ist unser Vaterland von Natur in 4 schöne Teile geteilt. Die
Regierung hat es in 4 Kreise und diese wieder in 64 Oberämter einge-
teilt. Man unterscheidet darum auch eine natürliche und eine politische
Einteilung Württembergs.
Die Anzahl der Bewohner des Landes beträgt gegen 2 Millionen
(1 970132). Über zwei Drittel derselben (1361412) sind ev angelisch;
etwa ein Drittel (590405) ist katholisch. 13326 Israeliten leben
im ganzen Königreich zerstreut.
Die Einwohner beschäftigen sich mit Acker-, Obst- und Weinbau,
mit Pserde- und Rindviehzucht, mit Gewerbe und Handel. In den Städten
und auf dem Lande mehren sich die Fabriken. Die Gewerbsthätigkeit ent-
faltet sich immer mehr.
Zur Erleichterung von Handel und Verkehr durchziehen gnte Land-
straßen und verschiedene Eisenbahnen unser Land.
Auf dem Bodensee und auf dem Neckar wird Schiffahrt getrieben.
Der Neckar und die größeren Schwarzwaldstüsse werden mit Flößen befahren.
*) Anmerkung: Vorausgesetzt wird die Beschreibung des Wohnorts und
Oberamtsbezirks.
1856 -
Eßlingen
: Weychardt
- Autor: Völter, Daniel
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
Die Religionen. Die Kultur.
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4. Die Juden sind über alle Länder, mit Ausnahme von Norwegen
und Island, zerstreut. Am zahlreichsten finden sie sich in Polen und in den
angrenzenden rnssischen Provinzen, in Galizien, Posen und in einigen Staa-
ten Deutschlands.
5. Die Muhamedaner leben in der europäischen Türkei und in
Rußland sim Userland des schwarzen und kaspischen Meeres und im süd-
lichen Uralsi
6. Die Heiden ^Buddhisten und Lamadiener^ sind über die weiten
Flächen der Petschora und am Kaspi See, über die unwirthbaren uralischen
und lappischen Gebirgshöhen und über die eisigen Küsten von Kola zerstreut.
§. 17.
Pie Kultur.
1. Fast alle Völker Europas haben feste Wohnsitze. Nur c.
1 Million Nomaden treiben sich aus den eisigen Fjelden des lappischen * 2 3 4 * 6 7 8 9
in Rußland, besonders in Siidrnßland. Unirte Griechen in Oesterreich
13,700,000; besonders in Galizicn, in der Bukowina, in Ungarn, Siebenbürgen, in
der Woiwodschaft, in der Militärgrenze und im lombardisch - venetianischcn König-
reichs, in Italien ^besonders im Königreich beider Siciliens.
2. Die römisch-katholische Kirche. Ausschließlich in Italien,
Spanien, Portugal und Belgien. Herrschend in Frankreich, Oesterreich, Ir-
land, Polen. Mehr oder minder stark mit der protestantischen Kirche
gemischt in Preußen, Bayern, Württemberg, Baden, in den hessischen Ländern, in
der Schweiz und in den Niederlanden. Z e r st r e u t in den übrigen Staaten
Deutschlands, in England, Wales, Schottland, Rußland, aus den ionischen Inseln
und in der europäischen Türkei.' Die Kirche von Utrecht in den Niederlanden.
3. Die lutherische Kirche. Ausschließlich in Dänemark, Schweden,
Norwegen, Island, auf den Färbern, Orkaden und Schetlands Inseln. Herr-
schend in Kurland, Liefland, Esthland, Finnland, in den sächsischen, rcnßischcn
und schwarzburgischen Ländern, in Waldeck-Pyrmont, Lippe-Schaumburg, Hannover,
Braunschweig, Oldenburg, Holstein, Lauenburg, Mecklenburg. Stark gemischt
mit der katholischen, reformirten oder unirten Kirche in Württemberg, Bayern und
in den hessischen Ländern. Zerstreut in vielen Ländern Oesterreichs, in man-
chen Provinzen Preußens, in den Niederlanden, in Frankreich selsaßss und in Süd-
rußland.
4. Die Episkopalkirche. Herrschend in England und Wales. Zer-
streut in Schottland und Irland.
_ 5. Die reformirte Kirche. Herrschend in den Niederlanden und in der
Schweiz. Gemischt mit der katholischen, lutherischen, unirten oder andern Kir-
chen in manchen Ländern Oesterreichs und Preußens, in Hannover, in den hessischen
Ländern, in Lippe-Detmold, Bremen, Frankreich, Rußland, Großbritanicn und Irland.
6. Die presbyterianische Kirche. Herrschend in Schottland. Zer-
streut in England, Wales und Irland.
7. Die unirte Kirche. Vorherrschend in Preußen, Baden, in der bayri-
schen Rheinpfalz, im Großherzogthum Hessen, in Nassau und in den anhaltischen
Ländern.
8. Die armenisch-greg orianische Kirche. Z e r st r e u t in der europäi-
schen Türkei und in Rußland; wenige in Oesterreich. Unirte Armenier
in Oesterreich, Rußland und in der europäischen Türkei.
9. Die meisten protestantischen Sektirer in England Methodisten; Jn-
dependenten; Plymouthbrüder; Baptisten; Mennoniten; Jrviugianer; Quäker; Swe-
denborgianeri und in den Niederlanden snemonstranten; Mennoniten; Hcrrenhuters.
Zerstreuz in Deutschland smennoniten in Preußen, Hannover, Baden, Kurhessen,
Holstein, Nassau, Braunschwcig, Neust, Hamburg; Herrnhuter; Swcdenbvrgianerch in
Oesterreich sunitarier in Siebenbürgen und in der Militärgrenzel, in Sardinien
swaldenser^ u. s. w.
1856 -
Eßlingen
: Weychardt
- Autor: Völter, Daniel
- Auflagennummer (WdK): 2
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- Inhalt: Zeit: Geographie
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Erste Abtheilung. Europa.
Familien an. Letztere sind die germanische, slavische, lateinische, lettische,
semitische und indische Familie. 2)
2. Die Deutschen zerfallen in Beziehung auf ihre Sprache in Hoch-
deutsche und in Niederdeutsche oder Plattdeutsche. Diese reden
aber wieder eine Menge von Mundarten. — u. Hochdeutsche: Allemanen und
Schwaben, Bayern und Oesterreicher, Franken und Hessen, Oberlothringer und
ein Theil der Niederlothringer oder Ripuarier, die Thüringer, Obersachsen
und Schlesier. — b. Niederdeutsche: Sachsen und Friesen, Mecklenbur-
ger, Pommern, Brandenburger, die Deutschen in Westpreußen, Ostpreußen
und Posen. ^ — Trotz der vielen Mundarten gibt es aber nur eine allgemeine 3 4 5 6
2) Die 6 Nölkerfamilien in Deutschland mit Einschluß der preußischen Pro-
vinzen Westpreußen, Ostpreußen und Posen.
1. Die germanische Familie: 38 Miss. Deutsche, welche die eigent-
liche Bevölkerung Deutschlands bilden.
2. Die Slaven: c. 8 Mill. in Deutsch-Oesterreich, Preußen und Sachsen.
— a. Polen: Polaken in Posen, West- und Ostpreußen; Masuren in Ostpreußen;
Kassnben in Westpreußcn und Pommern; Wasserpolaken in preußisch und österrei-
chisch Schlesien; Goralen [— Bergbewohners auf der Babia Gora. — b. Russen:
1313 Russen, welche zu der griechischen Sekte der Philipponen gehören im Seesbur-
ger Kreis des Regierungsbezirkes Gumbinnen. — o. Sorben oder Serben in der
Ober- und Niederlausitz, zu beiden Seiten des obern Spreelaufs von Bautzen ab-
wärts bis Lübben, in Sachsen, Brandenburg und Schlesien. — >1. Die Tschechen.
Eigentliche Tschechen im mittlern und östlichen Theil von Böhmen; die Moraver oder
Mähren in Mähren und in preußisch Oberschlesien; Hannaken in der Ebene an der
Hanna in Mähren; Slowacken und Walachen in Mähren. — e. Illyro - Ser-
den. Kroaten haben viele, doch kleine Sprachinseln in Oesterreich und Mähren
inne; Slowenzen oder die sseyrischen, kärnthner und krainischen Wenden.
3. Die lateinische Familie: 500,000. — a. Italiener in Südtyrol
und im Küstenland; außerdem als Ackerbauer swaldenser^ in verschiedenen Gegen-
den des protestantischen Deutschlands, so wie in allen großen Städten meistens als
Kuchenbäcker, Conditoren, Delikatessenhäudler u. d. m.. auch als Fabrikanten, als
Großhändler und Bankhalter, vornämlich in Wien. — b. Ladiner im Grödner-,
Abtei- und Enneberger Thal Tyrols. — c. Franzosen auf der Westgrenze von
Deutschland im rheinpreußischen Kreis Malmedy. Zahlreich sind die Franzosen,
welche im 17. und zu Ansang des 18. Jahrhunderts wegen Religionsverfolgungen
ihr Vaterland verlassen und eine Zufluchtsstätte suchen mußten, die sie auch in den
protestantischen Ländern Deutschlands gefunden haben. Alle diese Refugies haben
ihre Sprache aufgegeben und sind mehr oder weniger Deutsche geworden, so in
Preußen, Württemberg, Baden, Kurhessen, Nassau, Braunschweig, Sachsen-Weimar re.;
nur die Walloneugemeiuden im Großherzogthum Hessen und die Refugies in der
Landgrafschaft Hessen haben ihre Muttersprache bisher bewahrt. Außerdem leben
noch viele Franzosen einzeln oder mit ihren Familien in allen größeren Städten
Deutschlands.
4. Die lettische Familie: 161,000. Dazu gehören die preußstchen Lit-
thauer im nördlichsten Theil des Regierungsbezirkes Gumbinnen und Königsberg.
5. Die semitische Familie: 556,500 Juden in ganz Deutschland zer-
streut, davon leben 215,000 in den preußischen und 116,000 in den österreichischen
Provinzen.
6. Die indische Familie: 14,000 Zigeuner, die als Nomaden und Vaga-
bunden umherziehen.
2) Die deutschen Stämme.
1. Die Allemanen im südlichen und mittlern Baden und im Jnnthal Ty-
rols von Fiustermünz bis Jmst. Die Schwaben im südlichen und mittlern Würt-
temberg, in Hohenzollern, im bayrischen Kreis Schwaben und Neuburg und in
Vorarlberg.
2. Die Bayern in den bayrischen Kreisen Oberbayern, Niederbayern, Ober-
pfalz und Regensburg, im nördlichen und mittlern Tyrol, in Salzburg, Ober- und
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- Inhalt: Zeit: Geographie
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Erste Abtheilung. Europa.
u. Gyps bei Segeberg; Salz zu Oldesloe; viel Torf, etwas Bernstein in u. an der
Nordsee. -— 2. Die Industrie hat keinen großen Umfang; sie wird nur in den grö-
ßeren Städten, des. in Altona, Glückstadt, Kiel u. Rendsburg betrieben. — 3. Nächst
der Landwirthschaft ist der Handel eine Hauptnahruugsqnelle. Bedeutender See- u.
Transithandel; letzterer auf der Eider u. dem Eiderkanal. Der Binnenhandel ist durch
den Mangel an Straßen erschwert, aber neuerdings durch die Eisenbahnen gefördert/)
— 4. Gute Bildun g sanstat en.
7, Verfassung. — 1. Konstitutionelle Erbmonarchie, deren Herzog der König
von Dänemark ist. Für Holstein u. Lauenburg ist ein dem König allein verantwort-
licher Minister ernannt. Das Land regiert ein Gouverneur u. Landdrost.') Holstein
soll eine ständische Repräsentation m. beschließender Stimme erhalten. — 2. Ge-
richtsverfassung. Die wichtigsten Untergerichte: die Aemter u. Landschaften, die
Oberbeamten, die städt. Gerichte, die Patrimonialgerichte d. adeligen Güter u. Klöster
u. die Koogsgerichte. Mittelgerichte für die Aemter u. Städte das Obergericht, zugl.
Obercriminalgericht, u. d. Oberconsiftorium, für d. adeligen Distrikte d. Landge-
richt, sämmtl. in Glückstadt; außerdem in einigen Gegenden Gödinge sgaugerichte).
Oberster Gerichtshof für Holstein u. Lauenburg in Kiel. — 3. Einnahmen: c
2j/a Mill. fl.
8. Landesherr!. Herrschaft Pinneberg. 9 7z Qm. 36,000 E. Altona.
snach dem Bache Altenau, der es von Hamburg trennt, genannt.) St. u. Freihafen
a. d. Elbe. 7« M. v. Hamburg. 30,000 E. Als ein kleines Dorf 1500 entstanden,
das 1664 das Stadtrechl erhielt. Berbreunung der Stadt durch die Schweden 1713.
5 Kirchen; 2 Synagogen. Wichtigste Fabrik- u. Handelsstadt. Fabriken v. Baum-
wollenw., Wollengarn, Posamentierw., Wachstuch, Hüten, Leder, Fischbein, Seife u.
Lichtern, Oel, Taback, Cichorien, Zucker, Bleiweiß, Leim, Chokolade, Fortepiano's u.
Wagen. Esstgfabr., Bierbr. Branntweiubr. 4 Schiffswerften. Fischfang; viele
Schiffe gehen auf den Härings- u. Wallfischfang aus. Schiffahrt. Seehandel, Haupts,
m. Bremen, Hannover, Preußen, Holland, Norwegen, Großbritanien u. Südamerika. 4 * 6
4) 1. Ausfuhrartikel: Getreide, Hülsenfrüchte, Reps, Pferde, Mastvieh, Wolle,
Federvieh, Butter, Käse, Pöckelfleisch. — 2. Einfuhrartikel: Kolonialwaaren,
Südfrüchte, Metallwaaren, Wein, Salz, Wollen-, Baumwollen-, Seide- u. Leinen-
waaren, Glas, Porzellan, allerlei Modewaaren — 3. Die wichtigsten Handels-
städte: Altona, Kiel, Glückstadt, Neustadt, Rendsburg. Die 4 ersteren sind Seehä-
fen. — 4. Schiffbare Flüsse: Elbe; Stör; Eider mit dem Eiderkanal; Trave.
— 5. Eisenbahnen, a. Berlin-Hamburger Bahn; v. Rumbeck bis Berge-
dorf. b. Ostseebahn König Christian Viii.; v. Altona n. Kiel; 14 M. l.
c. Zweigbahnen: v. Emlshorn n. Glückstadt, 27. M. l.; v. Wrist n. Kellinghau-
sen, 7, M. l. d. Rendsburger-Neumünsterb ahn; 47» M. l.
6) Bildungsanstalten. 1 luth. Univ. in Kiel; anatom. Collegium in Altona
1 Forstlebranstalt; 1 Gymn.; 5 Gelehrtenschulen; 1 Schullehrerseminar; 1,052 Bür-
ger- u. Landschulen.
*) 1. Herzog: Friedrich Vii., Kön. v. Dänemark; seit 20. Jan. 1848; geb.
6. Oct. 1808. Lutherisch. — 2. In Beziehung auf d. Erbfolge besteht der Streit,
ob, wenn d. männl. Linie des dän. Königshauses ausstirbt, das sog. dän. Königs-
gesetz, nach welchem in Dänemark auch d. weibl. Linie succedirt, ebenso auf Schles-
wig u. Holstein, wo nach deutschem Fürstenrecht nur d. männl. Erbfolge gilt, anwend-
bar sei oder nicht. Die Dänen behaupten dieß, die Schleswig-Holsteiner bestreiten es.
Letztere wollen daher die Ansprüche der Cognaten, d. h. des zunächst in Schleswig-
Holstein erbberechtigten Hauses Sondcrburg-Augustenburg aufrecht erhalten. Dadurch
würde Schleswig-Holstein nach dem Ableben des kinderlosen Königs v. Dänemark von
der dän. Monarchie getrennt u. ganz in d. deutschen Bund eintreten. — 3. W a p-
pen: ein ausgebreitetes u. in 3 Theile zerschnittenes silbernes Ncsselblatt, mit in Sil-
der u. Noth gespaltenem Schildchen in der Vertiefung, gegen welches zw. den 3 Thei-
len des Nesselblatts 3 silberne Nägel, mit den Spitzen gegen einander gekehrt, liegen.
Außerdem führen d. Herz. v. Holst, noch d. Wappen v. Stormarn seinen silbernen
Schwan m. schwarzen Füßen u. Schnabel u. goldener Krone am Halse im rothen
Felde), v. Dithmarschen seinen goldgeharnischten Reiter auf einem silbernen rennenden
Pferde im rothen Felde), v. Norwegen u. Schleswig. — 4. Feldzeichen, Orden
u. Ehrenzeichen: wie in Dänemark.