§ 9. Deutschland als Wehreinheit.
21
bayrischen Truppen unterstehen ihm zwar nur für den Fall eines Krieges;
doch ist die Organisation des bayrischen Heeres die gleiche wie die der
übrigen Truppen. Das Recht der Offiziersernennung haben die Einzel-
staaten, außer Bayern, Sachsen und Württemberg, dem König von
Preußen überlassen.
Jeder Wehrpflichtige ist vo>n 1. Januar des Jahres, in beni er sein
20. Lebensjahr vollendet, der Militärpflicht unterworfen; er hat sich
zwischen dem 15. Januar und dem 1. Februar dieses Jahres zur Rekru-
tierungs-Stammrolle zu melden. Die Dienstpflicht dauert bis zuni
31. März des Jahres, in dem er das 39. Lebensjahr vollendet.
In dieser Zeit gehört er 7 Jahre dem stehenden Heere an: und
zwar 2 Jahre davon (bei der Kavallerie, der reitenden Artillerie und
der Marine 3 Jahre) bei der Fahne, den Rest, 5 bezw. 4 Jahre, bei
der Reserve. Bei der Landwehr 1. Aufgebots bleibt er darauf 5 Jahre
(nur 3, wenn er 3 Jahre bei der Fahne gedient hat); bis zum 39. Jahre
gehört er zur Landwehr 2. Aufgebots.
Alle übrigen Wehrpflichtigen gehören, auch wenn sie nicht Soldaten
gewesen sind, vom 17. bis zum 45. Lebensjahre dem Landsturm an.
Die deutsche Armee zerfällt in 23 Armeekorps, die von komman-
dierenden Generälen befehligt werdenfi. Das Armeekorps besteht in der
Regel aus 2 Divisionen, die Division ans 2 Infanterie-Brigaden und
1 Kavallerie-Brigade, die Brigade aus 2 oder 3 Regimentern, das
Infanterieregiment ans 3 Bataillonen zu 4 Kompagnien, das Kavallerie-
regiment aus 5 Eskadrons. Die Friedensstärke des Heeres betrug 1908
619 000 Mann; dabei waren etwa 24 500 Offiziere und 85 000 Unter-
offiziere.
Die deutsche Flotte besitzt 2 Kriegshäfen, zu Kiel und Wilhelms-
haven. Zur Wehrpflicht in der Marine ist vor allem die seemännische 1
1) Das Gardekorps hat seinen Standort in Berlin, das I. Armeekorps (Provinz
Ostpreußen) in Königsberg, das Ii. (Pommern) in Stettin, des Iii. (Brandenburg)
in Berlin, das Iv. (Provinz Sachsen) in Magdeburg, das V. (Provinz Posen) in
Posen, das Vi. (Schlesien) in Breslau, das Vii. (Westfalen) in Münster, das
Viii. (Rheinlande) in Coblenz, das Ix. (Schleswig-Holstein) in Altona, das X. Pro-
vinz Hannover) in Hannover, das Xi. (Hessen und Thüringen) in Kassel, das Xii. (das
eine der beiden kgl. sächsischen Korps) in Dresden, das Xiii. (Kgr. Württemberg) in
Stuttgart, das Xiv. (Grhzt. Baden) in Karlsruhe, das Xv. (Elsaß) in Straßburg,
das Xvi. (Lothringen) in Metz, das Xvii. (Westprenßen) in Danzig, das Xviii.
(Grhzt. Hessen und Nassau) in Frankfurt a. M., das Xix. (das zweite kgl. sächsische
Korps) in Leipzig. Dazu kommen die 3 bayr. Armeekorps, die ihre Standorte in
München, Würzburg und Nürnberg haben.
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Sachsen Württemberg Berlin Königsberg Pommern Stettin Brandenburg Berlin Magdeburg Posen Breslau Westfalen Rheinlande Coblenz Schleswig-Holstein Altona Hannover Hessen Kassel Dresden Stuttgart Karlsruhe Straßburg Lothringen Danzig Hessen Nassau Frankfurt_a._M. Leipzig Würzburg Nürnberg
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
8
Grimdzüge der Verfassung. Staatsgebiet.
Preußen. Deutsches Reich.
2. Welches sind die Grundzüge
der preußischen Verfassung? der deutschen Neichsverfassung?
1. Der preußische Staat ist eine kon-
stitutionelle Monarchie;
er besteht aus 12 Provinzen.
2. An der Spitze Preußens steht der
König, dessen Würde im Hause
Hohenzollern nach dem Rechte der
Erstgeburt erblich ist.
3. Die gesetzgebende Gewalt wird
durch den König und den Landtag
ausgeübt.
4. Die vollziehende Gewalt steht
dem König zu.
5. Die richterliche Gewalt wird
durch die Gerichte nach den Ge-
setzen ausgeübt ss. Seite 43).
1. Dasdeutschereich ist ein „Bundes-
staat" in der Form einer konstitutio-
nellen Monarchie;
es besteht aus 26 Staaten.
2. An der Spitze des Reiches stehen
der Bundesrat und der Kaiser;
dieser ist der jedesmalige König
von Preußen mit dem Titel „Deut-
scher Kaiser".
3. Die gesetzgebende Gewalt wird
durch den Bundesrat und den
Reichstag ausgeübt.
4. Die vollziehende Gewalt ist
zwischen Bundesrat und Kaiser ge-
teilt.
5. Die richterliche Gewalt wird
durch das Reichsgericht in Leipzig
nach den Gesetzen ausgeübt.
3. In welche Landesteile zerfällt
Preußen?
In 12 Provinzen.
Man teilt sie ein in 9 alte und
3 neue (1866 erworben).
9 alte: Ostpreußen, Westpreußen,
Pommern, Brandenburg, Posen,
Schlesien, Sachsen, Westfalen,
Rheinprovinz.
3 neue: Hessen-Nassau, Hannover,
Schleswig-Holstein.
das Deutsche Reich?
In 26 Bundesstaaten.
4 Königreiche: Preußen, Bayern,
Württemberg, Sachsen.
6 Großherzogtümer: Baden, Hessen,
Oldenburg, Mecklenburg - Schwerin,
Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-
Weimar-Eisenach.
5 Herzogtümer: Anhalt, Braun-
schweig, Sachsen-Altenburg, Sach-
sen - Meiningen, Sachsen - Koburg -
Gotha.
7 Fürstentümer: Waldeck, Reuß alt.
Linie, Reuß jüug. Linie, Schaum-
burg - Lippe, Lippe - Detmold,
Schwarzburg-Rudolstadt,Schwarz-
burg-Sondershauseu.
3 Reichsstädte: Hamburg, Bremen,
Lübeck.
1 Reichsland: Elsaß-Lothringen.
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
16
Sonderrechte der Staaten.
s
Deutsches Reich.
8. Welche Sonderrechte haben die Bundesstaaten?
Der Reichsgesetzgebung unterliegen
alle Gesetze, die einer einheitlichen
Regelung bedürfen, so das gesamte
Verkehrs-, Rechts-, Militär-, Preß-
und Vereinswesen. Einige Staaten
haben sich 1870 Vorrechte ausbe-
dungen.
A. Sonderrechte in der Or-
ganisation.
1. Preußen hat das Präsidium des
Bundes.
2. Preußen, Bayern, Württemberg,
Sachsen sind im „Ausschuß" für
auswärtige Angelegenheiten.
B. Reservatrechte, das ist Be-
freiung von der Zuständigkeit
des Reiches.
1. Heer.
a) Bayern sieht nur im Kriege
unter dem Oberbefehl des
Kaisers,
d) Bayern, Sachsen und Würt-
temberg haben ein besonderes
Kriegsministerium, alle anderen
Staaten stehen unter dem preu-
ßischen Kriegsministerium.
2. Post.
Bayern und Württemberg haben
eigene Postverwaltung.
3. Handel.
a) Bayern, Württemberg, Baden
haben besondere Biersteuern.
d) Hamburg und Bremen haben
einen Freihafen.
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
Thronfolge. — Bundesrat.
23
Preußen. Deutsches Reich.
11. Bestimmungen über die Thronfolge.
1. Die preußische Köuigswürde ist
im Manuesftamme der Hohenzollern
erblich.
2. Immer der älteste, männliche
Nachkomme (Kronprinz) ist erbbe-
rechtigt.
3. Mit dem vollendeten 18. Le-
bensjahr wird der König volljährig.
4. Wenn er noch minderjährig ist,
übernimmt der nächste volljährige Ver-
wandte die Regentschaft.
12. Welches sind die wichtigsten Bestimmungen über die Zusammen-
setzung des Bundesrats^
In Preußen entspricht nichts dem 1. Er besteht aus den Vertretern
Bundesrat; denn dieser ist keine Kam- der 26 Staaten.
2. Diese haben 61 Stimmen, da-
von hat Preußen nur 17 (18), ob-
wohl es 2/g vom Deutschen Reich
umfaßt!! Bayern 6, Württemberg
und Sachsen 4, Baden, Hessen und
Elsaß-Lothringen 3, Mecklenburg-
Schwerin und Braunschweig 2, alle
anderen Staaten 1. Waldeck hat seine
Stimme an Preußen abgegeben (daher
hat Preußen 18).
3. Den Vorsitz führt der Reichs-
kanzler, der meistens zugleich preu-
ßischer Ministerpräsident ist.
4. Seine Versammlungen sind
nicht öffentlich. Seine Beschlüsse
werden mit Stimmenmehrheit gefaßt.
5. Die Bevollmächtigten der Staa-
ten haben ihre Stimmen als Beauf-
tragte der Regierung abzugeben, —
anders als int Reichstag und im
Landtag. Frage15,4.— Diestimmen
einer Regierung können außerdem
nur einheitlich abgegeben werden.
mer und entspricht nicht dem Herren-
hause, sondern Kaiser und Bundesrat
entsprechen dem Fürsten einer kon-
stitutionellen Fürstenherrschast und der
Reichstag dem Landtag eines solchen.
Vgl. auch S. 19.
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212 Cilffi Per. Von -er Entdeck. viert- Trdtheilr
und erhält den größten Theil von Pommern und
die Herzogthümer Bremen und Verven; und
Frankreich erhält die Oesterreichischen Besitzun-
gen in dem Elsaß. Außerdem erhält das Reich
ein neues Rurfürftemhum. Denn da die Pfäl-
zische Lur bei dem Anfange des Krieges dem un-
glücklichen Kurfürsten von der Pfalz Friedrich V
war genommen und dem herzoglich Bairischen
Hause gegeben worden, und das Pfälzische Haus
nun seine verlornen Lande und Rechte zurück be-
kommen sollte: so ward für dieses Haus die
achte Rurwürdg errichtet. Aber einen Theil der
alten Lande behielt der Kurfürst von Barern.
Auch verliert das teutsche Reich durch diesen
Frieden noch seine Hoheitsrechte über die
Schweizer und die vereinigten Naeverlanve, die
beide als freie, vom teutschen Reiche unabhän-
gige, Republiken anerkannt werden. Bei diesem
Frieden, auf welchen sich die ganze neuere Ver-
fassung des teutschen Reechs gründet, konnten
viele einzelne Punkte nicht gleich berichtiget wer-
den, von welchen manche bis heutiges Tages
auch noch nicht berichtiget sind.
Welche Begebenheit macht seit der Entdeckung von Ame-
rika in der Europäischen Geschichte Epoche?
Wer regierte im teutschen Reiche als Kaiser, als Ame-
rika entdeckt ward?
Wodurch hat Maximilian I. sein Haus mächtiger ge-
macht?
Was that Maximilian I. für das teutsche Reich?
Welche große Begebenheit erlebt Maximilian der t. noch?
Wer fieng die Reformation der Kirche an?
Wodurch war die Reformation der Kirche vorbereitet
worden?
Was half zur geschwindern Verbreitung der Reforma-
tion?
Wodurch beförderte Karl V. diese Sache?
Wodurch war die Lehre d<r Apostel entstellt worden?
Was
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_V Friedrich Maximilian_I. Maximilian_I. Maximilian_I. Maximilian Maximilian Karl_V. Karl_V. Apostel
244 Zwölfte Per. Vomwestphälischen Frieden
Volk erklärte sich für frei, und so entstand eine
*798, im römische Republik. Der Papst ward nach Frank,
Kevr. retcl) abgeführt, wo ec im folgenden Jahre starb.
Seine Stelle ward aber dach zu Venedig mit
i8c>o, im t?ius Vii. besetzt, welcher itzt auch / nachdem die
M»rz. römische Republik aufgehört hat, Rom im Besitze
hüt. Allein der Kirchenstaat hat vieles von sei-
nem Umfange verloren.
Die Königreiche Neapel und Sicilien, um
welche Spanien, Frankreich und Oesterreich sich
*736. .. so lange gestritten, besitzt seit dem Wiener Frie-
»759. den ein Spanischer Prinz. Der itzige Besitzer,
Ferdinand Iv. ist ein Sohn des Königs von Spa-
nien, Larlsm. und seit 1768 mit einer Oesters"
reichlichen Prinzessin vermählt. Er hat zweimal
an dem französischen Kriege Theil genommen,
und sich zwar durch fremde Machte auf dem
Throne erhalten, zugleich sich aber doch von den
Franzosen so gut wie enrwaffnen lassen müssen.
1713. Sardinien kömmt im Utrechter Frieden an
das Haus Oesterreich. Aber seit 1720 besitzt es,
mit dem Lönigk-tirel, der Herzog von Savoyen.
Savoyen war m alten Zeiten ein Theil des Are-
lauschen Königreichs. Im eilften Jahrhunderte
besaßen es Grafen, als ein teutsches Reichölehen.
1416. Amadeus Vill. erhielt die herzogliche würde,
i?lz. und Viccor Amadeus Ii mit Sicilien die Rönigss
würde. Sicilien aber muß er bald darauf
1720. vertauschen mit Sardinien. Bei den Kriegen
zwischen Frankreich und Spanien, und dann
zwischen Spanien und Oesterreich, haben die
Herzoge von Savoyen und Könige von Sardi-
nien viel gelitten, in unsern Tagen aber am mei-
sten. Denn als Kön'g Victor Amadeus I!I. sich
r?9z. mit Oesterreich gegen die Franzosen verband: so
empörte sich Savoyen, und ward, nebst der
Grafschaft Nizza der französischen Republik ein«
,796. verlerbt. Emanuel Iv. erhielt zwar einen F"e-
4 • den
TM Hauptwörter (50): [T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land], T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp]]
TM Hauptwörter (100): [T96: [Ludwig Karl König Frankreich Kaiser Xiv Napoleon Krieg Franz Italien], T74: [Frankreich England Spanien Krieg Frieden Rußland Italien Holland Preußen Deutschland], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit]]
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Extrahierte Personennamen: Frank Ferdinand_Iv Ferdinand Amadeus Amadeus Victor_Amadeus Emanuel_Iv
Extrahierte Ortsnamen: Rom Neapel Sicilien Spanien Frankreich Oesterreich Sardinien Haus_Oesterreich Sardinien Frankreich Spanien Spanien Oesterreich Sardi- Oesterreich
2g.6 Zwölfte Per. Vom Weflphälischen Frieden
als ein teutsches Reichslehn seinem Sohne, dem
spanischen Könige Philipp 11. Nach Erlöschung
dieses Hauses in Spanien mit Karl Ii. erhielt
17i3- Mailand im Utrechtes Frieden das Haus Gcfter-
reich, und hat es seitdem bis auf unsere Tage
ungestört besessen. Als aber die Franzosen in
Italien eingefallen waren, begünstigten sie hier
eine Revolution, durch welche Mailand an die
Spitze einer neuen großen Republik, der Lisals
1797, panischen, gestellt ward. Oesterreich erkannte
ry-chuu. j-je (m ^ne5en Campo Formio förmlich an;
ihre innere Einrichtung ist aber noch nicht vollen,
i>et Die Franzosen befehlen gegenwärtig auch
noch hier.
*328- In Mamua herrschte seit dem vierzehnten
Jahrhunderte die Familie Gonzaga. Kaiser
*4?2 Sigismund erhob Mantua zu einer Markgraf-
I5;o. schüft, und Larl V. zum -Herzogthum. Der er-
ste Herzog von Mantua. Friedrich Ii., erhielt
>i;'z6 die Belehnung mit der Markgrafschaft Monrfe-
157;. rat, die Kaiser Maximilian 1!. auch für ein Her»
zogrhum erklärte. Der Mannsstamm des re-
1627. gierenden Hauses Gonzaga starb aus im i7ten
Jahrhunderte. Ihm folgten nach vielen Strei-
tigkeiten die Herzoge von Nevers in Frankreich.
Weil aber Rarl Iv. in dem Spanischen Erbfol-
gekrieg es mit Frankreich hält gegen seinen
Lehnsherrn, so wird er in die Reichsacbr erklärt,
und Manrua behalt das Haus Oesterreich,
Monrferac aber der Herzog von Savoyen. Seit
der letztern großen Revolution in Italien macht
das vormalige Herzogchum Mantua einen Theil
der cisalpinischen Republik aus.
»45r. Modena erhebt Kaiser Friedrick Ih. zu ei-
nem Hcrzogrhume. Papst Riemens Viii. trennt
1597. davon Ferrara, das ec als ein päpstliches Lehn
*78i. einzieht Der letzte Herzog aus dem Hause
i7?l- Este Herkules Rainald, vermählt seine einzige
Tochter
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Extrahierte Personennamen: Philipp Karl_Ii Karl Gonzaga Sigismund Friedrich_Ii Friedrich Maximilian Maximilian Gonzaga Rainald
Extrahierte Ortsnamen: Spanien Mailand Haus_Gcfter- Italien Mailand Oesterreich Mamua Mantua Mantua Frankreich Spanischen_Erbfol- Frankreich Haus_Oesterreich Italien Mantua Modena Ferrara
15° Zwölfte Per. Dom Westphälischen Frieden
Wodurch ward die Republik Venedig reich und mächtig?
Wann eroberte Venedig wichtige Inseln im Archipel?
Was erwarb Venedig in i4ten uno ixten Jahrhunderte?
Was gab ihrer Handlung ?en ersten großen Stoß?
Wodurch siel Venedigs Macht int i6ten Jahrhunderte?
Behauptet itzt Venedig noch seinen alten Rang unter
den Seemächten?
Wann ward Mailand ein Herzoatbum?
Wer erhielt es als ein teutsches Reichslehn?
Wer suchte Mailand seit dem Ende des rxtcn Iahrhun-
verts zu erobern?
W m gab Kaiser Karl V. Mailand, als ein teutsches
Reichslehn?
Wer besitz! Mailand seit dem Utrechter Frieden?
Wer herrschte in Mantua seit ie,n i^ten Jahrhunderte?
W nn ward Mantua eine Markgrast cha ft'?
Wann ward cs ein Herzogrhum?
Wann erlosch der Mannsstamm des Hauses Gonzaga?
Wer folate diese u Hause in der Regierung?
Wann kam Mantua au das Haus Oesterreich.?
Bei welcher Gelegenheit geschah dieses ?
Wann ward Morena ein Herzogthum?
Wer war der letzte Herzog aus dem Hause Este?
Mit wem vermahlte dieser seine Tochier?
An wen sollte Morena falle!, ?
Was dar Papst Klemens Vui. dem Herzogthume Mo-
dena entrissen?
Welcher Papst zieht Parma und Piacenza zum Kirchen-
staat ?
Wen belehnt damit Papst Paul Ui.?
Wann erhalt das Haus Farnese die Belehnung vom
teutschen Reiche?
Wann stirbt der Farnesische Mannsstamm aus?
Wer erhalt Parma nur Piacenza in dem Aachner Frie-
den ?
Wie heißt der itzige Herzog?
Mit wem ist dcr jetzige Herzog vermahlt?
Wer belaß nn irr n Jahrhunderte einen Theil von dem
heutig'" Großberzogthumc Florenz?
Unter w sien Hoheit stand das ganze Land?
Welche Statte halten cine republikanische Verfassung?
Wer machte sich zum Herrn der Republik Florenz?
Wann geschah dieies?
Wann 'e dielt die regierende Familie in Florenz die
Großherzogliche Wurde?
Wann stirbt diese regierende Familie ans?
Wer bekommt da das Großhcrzogthum Toskana?
Wer
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Extrahierte Personennamen: Karl_V._Mailand Karl_V. Klemens_Vui Paul
2? 8 Zwölfte Per. Vom Westphalischen Frieden
Was wird bei dieser Gelegenheit mit der Königsgewalt
vorgenommen?
Warum mußten die innern Unruhen fortdauern?
Wer regierte eigentlich in Polen?
Was unternahmen die mit Rußland unzufriedenen Po»
len?
Wie gelang ihre Unternehmung?
Wie heißt der letzte König von Polen?
Dänemark. §. io. Dänemark wird die Königsge-
1648. walt bei Friedrichs Iii. Wahl so sehr einge-
schränkt, daß fast alle Majestätsrechte mit dem
Adel und der Klerisei getheilt werden. Das
Volk ttxtb bei dieser Verfassung von dem Adel
*¿57- unterdrückt. Ein unglücklicher Krieg mit Schwe-
den veranlaßt die Stände, dem Könige die Erb-
lichkeit und die uneingeschränkteste Souveräne-
*662. rät der Btrone zu übertragen. Christian V.
*¿76. bringt die Grafschaften Oldenburg und Dehnen,
Horst an sich. Die Herzoge von -Holstein r Goc-
torp machen auch Ansprüche darauf. Die Kö-
nige hingegen verlangen noch, daß die Herzoge
ihren Ancheil an Schleswig als ein Dänisches
Lehn ansehen sollen. Darüber entstehen viele
Unruhen, die durch Einmischung der Schweden
und anderer Mächte sehr blutig werden, bis end-
lich Friedrich Iv., durch Rußland unterstützt,
*?2o. den Herzogen ihre Halste von Schleswig ent-
reißt. Aber die Herzoge, die der Uebermacht
weichen müssen, behalten sich ihre Ansprüche vor.
Und der russische Kaiser, Peter Iii., ein Prinz
dieses Hauses, stand auf dem Punkt, die Köni-
ge von Dänemark zur Schadloshaltung zu zwin-
gen, als er des Throns entsetzt ward. Seitdem
haben Friedrich V und Christian Vli. an güt»
lichec Ausgleichung gearbeitet, und durch
>77?. Umtausch der Grafschaften Oldenburg und Del-
menhorst gegen den herzoglichen Antheil von
-Holstein diese langwierigen Händel geendet.
An
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Extrahierte Personennamen: Friedrichs Christian_V. Friedrich_Iv. Friedrich_Iv. Peter_Iii Friedrich_V Friedrich Christian_Vli
bis auf den Papst Hildebrand. l6z
W-'lckre teutsche Furstenfamilie kömmt nach Abgang der
Säcksilch-ur auf den butschen Königsthron?
Wie lange besitzt ihn ime Familie?
Was gebt unter dics.r Regierung mit Biirgund vor?
Wie geht es im Innern des teutschen Reichs zu?
Was maß n sich die Pchste an?
Unter welcher Regierung fängt dieses päpstliche Unwe-
sen vorzüglich an?
Wer saß damals auf dem päpstlichen Stuhl?
H. 2. In Frankreich» regierten die Laro-Frankreich.
Unger bis 9^8, wo sich ein Magnate, <öugo
Rapar, des Throns bemächtiget. Während die-
ser Zeit stiftet Bcho 879 das Königreich Nredcr-
burgund, und Rudolf 888 das Königreich Gbers
burgrmd. Beide werden 93o vereint, und füh-
ren von der Hauptstadt Arles, den Namen des
Arelaeischen Reichs Es gehörten dazu ein Theil
von dem heutigen Frankreich, Savoyen und ein
Theil der Schweiz. Diese Lande fielen 1032
durch Verträge an das teutsche Reich. .Frank-
reich wird in diesem Zeiträume, da es keine
Seemacht zur Vertheidigung seiner Küsten hat,
von den Narmanncrn verwüstet, die sogar die
Seine hinauf bis vor Paris gehen, und der Kro-I.c.yir.
ne ein Glück Land abzwingen, das von ihnen
den Namen der Nerinandie erhält. -Hugo La-
pes ist der Stammvater aller Könige von Frank-
reich, die daher Lapeeingcr heißen. Dock
sci rankt inan diesen Namen gewöhnlich nur auf
seine männlichen Nachkommen in gerader Linie
ein.
In Portugal und Spanien verlieren die Ara-Portugal,
der immer mehr; und in Spanien entstehn setzt
mehrere christliche Staaten, die einer nach dem
andern von den beiden Staaten von Rastillen
und Arracronien verschlungen werden.
In Britannien vereiniget Ecberr 828 ailebritan,
Angelsächsische Staaten in ein Reich, und giebt uien.
ihm den Namen England. Alfred der Große isti.c. 872.
' der
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Extrahierte Personennamen: Rudolf Rudolf Alfred
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Arles Frankreich Savoyen Paris Frank- Portugal Spanien Spanien Britannien England