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1. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 16

1841 - Solingen : Amberger
16 und Burbach ausgenommen) über das Fürstenthum Hadamar, über die Herrschaften Westerburg, Schadeck und Bilstein, und den auf dem rechten Ufer der Lahn gelegenen Theil der eigentlich sogenannten Herrschaft Runkel zugewiesen. Der übrige Theil der Nassau-Oranienschen Erblande wurde dem Herzog vonnassarl- Usingen und dem Fürsten von Nassau-Weilburg übertragen. Zur Verbindung des Herzogthums Kleve mit den Besitzungen an der Nordseite wurde dem Großherzog durch die Staaten des Fürsten von Salm eine Straße eingeräumt und die innerhalb des neuen Gebiets eingeschlossenen ritterschaftlichen Güter mit voller Lan- dcshoheit in Besitz genommen. Dem noch bestehenden Vertrage von 1796 und 1801 ungeachtet, wurde die Demarkationslinie gegen Preußen überschritten und die Stifter Essen, Werden und Elten durch militairische Besetzung dem preußischen Staate entzogen und durch eine Bekanntmachung vom 4. Nov. 1806 die Besitzergreifung urkundlich vollendet, jedoch spater dem Groß- herzog vertragsmäßig überwiesen; und zwar in Folge des Tilsiter Friedens vom 9. Juli 1807, nach welchem auch die Stadt Dort- mund und der königl. preuß. Antheil an Lippstadt, der im Jahre 1803 an Preußen gekommene Theil des Hochstiftes Münster, die Grafschaften Lingen und Tecklenburg und die Suverainitätsrechte über die Grafschaft Limburg und die Herrschaft Rheda dem Großherzogthum Berg zugegeben wurden. Durch die am 15. Juli 1808 erfolgte Beförderung des Großherzogs Joachim zum König von Neapel ging das Großherzogthum an Frankreich über und wurde am 31. Juli 1808 durch die kaiserlichen Com- missäre Beugnot und Belleisle in Besitz genommen und die Un- terthanen ihres Eides am 17. August 1808 von Joachim ent- bunden. Das Land wurde jetzt im Namen Napoleons und für dessen Rechnung verwaltet, durch das im kaiserlichen Pallaste der Tuillerien vom 3. März 1809 erlassene kaiserliche Decret aber an Louis Napoleon, Sohn des Königs von Holland, übertragen, während dessen Minderjährigkeit der Kaiser sich die vormund- schaftliche Verwaltung vorbehielt. Während der Verwaltung am Ende des Jahres 1810 trennte Napoleon den größten Theil des Fürstenthums Münster mit den Gebieten von Tecklenburg, Lin- gen, Steinfurt, Bentheim, Horstmar und Rhema-Wolbeck von dem Großherzogthum Berg und vereinigte solche mit Frankreich (dem Lippe-Departement). Dagegen vereinigteer am 29. Jan. 1811 das Best oder die Grafschaft Recklinghausen und den süd- lichen Theil des Gebiets von Dülmen, zwischen der Lippe und Stever gelegen, mit dem Großherzogthum Berg. Dasselbe sollte für seine Verluste durch eine Anweisung auf die Erträge des

2. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 333

1841 - Solingen : Amberger
333 • 2. Die Provinz Sachsen. Die Provinz Sachsen ist aus der Altmark, dem Herzog- tum Magdeburg, dem Saalkreise, dem Fürstenthum Halber- stadt, den Grafstaften Mansfeld, Wernigerode, Nordbansen, Mühlhausen, Eichsfeld, Erfurt, aus dem von Sachsen an Preu- ßen gelangten Herzogthum Sachsen, von welchem Tbeile die Provinz ihren Namen hat, aus dem vormaligen Thüringischen Kreise, einem Tbeile des Königreichs Sachsen, den Grafschaften Stolberg, Kosla, dem Hochstifte Merseburg, Naumburg und Zeitz, einzelnen Theilen der Kreise Leipzig, Meißen, Neustadt, Voigtlaud und aus den Aemtern des Fürstentbums Querfnrt und Heldrungen zusammengesetzt. Sie liegt zwischen 27° 29' und 310 33' östl. Länge und 59° 27' und 53° 5' nördl. Breite. Gegen S.-W. grenzt dieselbe an das Königreich Sachsen; gegen S. an die Länder des Großherzogs von Weimar, des Herzogs von Gotba und der Fürsten von Reuß; gegen W. an Hanover, Brannschweig und Knrbesfen; gegen N. und N.-O. an die Provinz Branden- burg. Die anhalt'schen Länder ein Theil von Stwarzburg und einige braunschweigische, hanöverische und weimariscbe Aemter liegen von dem Haupttbeile getrennt. Die größte Länge der Pro- vinz beträgt 33 und die größte Breite gegen 34 Meilen. Sie hat einen Flächeninhalt von 460,03 Q.m., mi 1,539,353 Ein- wohnern. Durchschnittlich leben demnach auf der O..M. 3346 Menschen. Die Evangelischen verbalten sich zu den Katholiken wie 14 zu 1, und die Christen zu den Juden wie 250 zu 1. Der Boden ist an Fruchtbarkeit verschieden. Die Gegenden auf der rechten Seite der Elbe sind meist sandig; die südlich gelegene Gegend von Magdeburg, besonders die sogenannte Blöde, und von Halbcrstadt, das ehemalige Thüringen, wo sich die goldene Aue befindet, und die Gegend von Halle zeichnen sich durch Fruchtbarkeit aus. Namentlich gebört Mag- deburg zu den Kornkammern des Staats, und Erfurt ist durch den reichen Gewinn aus seinen Gärten und Feldern bekannt. Der nördliche und östliche Theil der Provinz ist eben, und nur bei Halle erhebt sich der mäßig hohe Petersberg. Im Westen liegt ein Theil des Harzes mit dem 3489 Fuß hoben Brocken oder Blocksberge, dessen Vorgebirge sich östlich bis gegen die Saale erstrecken und südlich den Rgsbz. Erfurt durchziehen. Im Süden wird die Provinz von dem Thüringer Walde be- rührt, so daß der ganze südwestliche Theil von den sich zwischen beiden Gebirgen erhebenden Rücken, der hohen Finne, Hainleit

3. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 457

1841 - Solingen : Amberger
457 ämtern, entweder unmittelbar, oder durch seine Ministerien und Kollegien, die Ertheilung der Orden. Ein allgemeines Staats- grundgesetz besteht nicht. Durch einen Beschluß des vorigen Kö- nigs wurden den Provinzen ständische Verfassungen verliehen, die nach und nach in allen Provinzen eingeführt sind. In den we- sentlichen Bestimmungen sind sic einander gleich, und nur nach den Provinz-Verhältnissen, besonders in der Gesammtzahl der Stände verschieden. Dem deutschen Bunde gehört der Staad mit den Provinzen Pommern, Brandenburg, Schlesien. Sachsen, Westphalen und der Rhein-Provinz an. Der Läuderbestand der Monarchie wurde durch die Schlußakte des Wiener-Congresses vom 9. Juny 1815 bestimmt. Alle seit dem Jahre 1810 erlas- senen Gesetze sind in den unter Aufsicht des Staats gedruckten Gesetzsammlungen enthalten. Der jetzt regierende Landesfürst, Friedrich Wilhelm Iv., ge- boren am 15. Oktober 1795 und am 29. November 1823 mit Elssabeth Ludovika, Prinzessin von Baiern, geboren den 13. No- vember 1801, vermählt, ist der 6te König von Preußen und bestieg am 7. Juni 1840 den Thron. Die gewöhnliche Residenz des Königs ist Berlin; Potsdam ist als die zweite Residenzstadt zu betrachten, und Königsberg und Breslau führen auch den Titel Residenz. Außer dem Titel König, der von der Provinz Preu- ßen ausgeht, führt der Regent auch den Titel Groß Herzog vom Nieder-Rhein und von Posen, Herzog zu Sachsen rc. rc.. Burggrafzu Nürnberg, Landgraf zu Thüringen, Mark- graf zu Brandenburg, Fürs zu Rügen rc., Prinz von Ora- nien, Neufchatel rc., gefürstc<:r Graf zu Henneberg, Graf zu Rupin, zu Hohenzollern rc., Herr der Lande Rostock rc. In öffentlichen Urkunden ist nach Verschiedenheit derselben ein dreifacher Titel gebräuchlich; der große oder vollständige, der mittlere und der kleine. Ebenso wird auch ein dreifaches Wappen geführt und nach Verschiedenheit der Urkunden ange- wandt: das große, aus 4 Mittelschildern, bezüglich auf Preu- ßen, Brandenburg, Nürnberg und Hohenzollern und 48 Feldern des Hauptschildes, bezüglich auf Schlesien, Niederrhein, Posen, Sachsen rc. bestehend; das mittlere, welches außer den4mit- telschildern 10 Felder des Hauptschildes enthält; das kleine, wel- ches nur aus dem ersten Mittelschilde, nämlich Preußen, besteht. Der Hofstaat des Königs besteht aus j2 Hofchargen, an welche sich dieehren-, Hof-und Erbämter in den Provinzen anreihen, aus 200 — 260 einheimischen und auswärtigen Kammerherrn, von denen an 30 in Berlin, Potsdam, Charlottenburg wohnen, 2 Leibärzten, 1 Geheimen Kämmerer, dem Hofmarschall und dem Ober-

4. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 282

1841 - Solingen : Amberger
263 durch Erbschaft der Krone Preußen zufielen; aus einem Theile der vormaligen Herzogthümer Geldern und Luxemburg, aus der Reichsstadt Köln mit dem Erzstifte Köln, aus dem Erzstifte Trier, den Reichsstädten Aachen und Wetzlar, aus den Fürsten- thümernsimmern und Veldenz; den Standesherrschaften: Broich, Styrum, Gimborn-Neustadt, Homburg, Wied-Neuwied, Wied- Runkel und größtentheils Solms; den Herrschaften: Wyckerath, Mylendonk, Bedbur, Dyck, Elsen, Ottweiler; den Grafschaften: Saarbrück, Sayn-Altenkirchen und einzelnen Theilen von Sayn- Hachenburg, der Reichsherrlichkeit Hörstchen, den Abteien: Essen, Werden, Elten, welche im Jahre 1802 durch den Entschädigungs- Receß erlangt und 1814 wieder erworben wurden. Ferner aus den Abteien Prüm, Kornelius-Münster, Malmedy, verschiedenen Nassauischen Aemtern und einigen kleinern Gebieten. Die auf der linken Rheinseite gelegenen Landestheile wur- den im franzöfischen Revolutionskriege 1794 von den Heeren der Franzosen besetzt und unter die Verwaltung der Republik ge- stellt, welche zu Aachen eine Centralverwaltung für die zwi- schen Rhein und Maas belegenen Länder errichtete. Beim Frie- den zu Basel, 5. April 1795, genehmigte Preußen die Besetzung seiner westrheinischen Provinzen, deren spätere Bestimmung dem gänzlichen Friedensschluß vorbehalten wurde. Die französische Verwaltung ward nun am 18. Vent. I. V. (8. März 1797) aufgehoben und die Ländertheile kamen wieder unter die zu Kleve eingeführte Regierung, während die übrigen eroberten Länder den am 28. Floreal I. Iv. (17. Mai 1796) gebildeten Gene- ral-Direktionen der Länder zwischen Rhein und Maas untergeord- net blieben. Zufolge Beschlusses des Vollziehungs-Direktoriums vom 14. Brumaire I. Vi. (4. Nov. 1797) sollten diese Länder- theile eine neue Organisation erhalten, welche am 4, Pluviose und 27.Prairiali.vi. (23. Jan. und 25. Juni 1798) erfolgte; die eroberten Länder wurden, so weit sie der jetzigen preußischen Rhein-Provinz angehören, in die Departements der Roer (Haupt- ort Aachen), der Saar (Hauptort Trier), des Rheines und der Mosel (Hauptort Koblenz), eingetheilt. Hinsichtlich der Länder auf der rechten Rheinseite wurde zur Sicherung der Neutralität von Norddeutschland in dem am 5. August 1796 zu Berlin ab- geschlossenen Vertrage eine Demarkationslinie festgesetzt, und be- stimmt, daß alles Land rechts der Ruhr von den französischen Truppendurchmärschen befreit bleiben, und nur der auf der lin- ken Ruhrseite gelegene Theil der Grafschaft Mark zu denselben frei- gegeben werden sollte. Durch den Frieden zu Lüneville, 9. Febr. 1801, kamen die preuß. Provinzen Geldern und Mörs, der westrheins

5. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 428

1841 - Solingen : Amberger
428 Achilles vereinigte die fränkischen Fürstentümer Anspach und Bai- reuth mit dem Kurfürstenthum und erhielt die Städte Krossen, Züllichau und Sommerfeld. Durch die von ihm entworfene Hausverordnung wurde bestimmt, daß die fränkischen Besitzun- gen nur unter zwei brandenburgische Prinzen vertheilt, die Länder des Kurfürstenthums Brandenburg aber nie zersplittert werden sollten. Die fränkischen Länder wurden nun von Bran- denburg getrennt, und beim Tode Albrechts im Jahre 1486 war das Kurfürstenthum 692 Q.-M. groß. Sein Sohn Johann Cieero kaufte die 6 Q.-M. große Grafschaft Zossen. Joachim I. erhielt die Lehnsherrschaft über Pommern; auch erbteer 1524 die Grafschaft Ruppin, und der Staat umfaßte bei seinem Tode, im Jahr 1535, 641 Q.-M. Seiner Verordnung gemäß erhielt sein Sohn Johann die Neumark und Krossen, der Kurprinz Joa- chim die übrigen Länder, so daß das Kurfürstenthum nur 421 Q.-M. umfaßte. Joachim Li. schloß mit dem Herzog von Brieg, Liegnitz und Wohlau einen Erbvertrag, nach welchem diese Be- sitzungen beim Aussterben der herzoglichen Linie an Brandenburg kommen sollten. Dies war der erste Grund zu den Ansprüchen auf Besitzungen im Schlesien. Auch erhielt Joachim die Mitbe- lehnung über das Herzogthum Preußen. Durch den Tod Joa- chims fielen die Neumark und Krossen wieder an Brandenburg, so daß das Kurfürstenthum unter Johann Georg 666 Q.-M. groß war. Johann Sigismund erhielt durch Erbschaft im Jahr 1609 die Herrschaften Schwedt und Vierraden, im Jahr 1614 das Herzogthuin Kleve und die Grafschaften Mark und Ravens- berg, undstmjahr 1618 das Herzogthum Preußen. Der Staat war jetzt 1444 Q.-M. groß. Durch den Frieden zu Münster und Osnabrück kam Stettin und Vorpommern an die Schwe- den, Hinterpommern aber an das Kurfürstenthum und zur Ent- schädigung für den Verlust der pommcrschen Landestheile erhielt dasselbe das Erzbisthum Magdeburg, die Bisthümer Halber- stadt, Minden und Kammin, so wie die Grafschaft Hohenstein, und Brandenburg hatte beim Ableben Friedrich Wilhelms im Jahr 1688 einen Flächeninhalt von 2046 Q.-M. Kurssürst Friedrich Iii. trat zur Erlangung der Königswürde an Oestreich den schlesischen Kreis Schwiebus ab, dagegen kaufte er die Städte Quedlinburg und Nordhausen und die Grafschaft Tecklenburg; 1694 erhielt er durch Erbschaft das Fürstenthum Neufchatel oder Neuenburg und die Grafschaft Vallcngin in der Schweiz; 1698 vereinigte er die ihm verpfändete Stadt Elbing und 1700 ei- nen Theil des Herzogthums Geldern mit seinen Staaten; 1707 erbteer die Grafschaften Mörs undlingen, so daß das Land jetzt

6. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 429

1841 - Solingen : Amberger
429 2078 Q.-M. groß war. Unter der Regierung Friedrich Wil- helm I. wurde das Reich durch die Grafschaft Limburg in Fran- ken, durch Vorpommern bis an den Peenefluß und durch die Inseln Usedom und Wollin vergrößert, und es umfaßte 2275 O.-M. Friedrich der Große vergrößerte den Staat durch Ober- und Niederschlesien und die Grafschaft Glatz bis auf die Städte Troppau- und Jägerndorf und das Gebirge am Flüßchen Oppa; auch fiel ihm durch Erbschaft das Fürftenthum Ostfriesland zu. Nach dem siebenjährigen Kriege, bei der Theilung Polens, kam Polnisch-Preußen, nachher Westprcußen genannt, und der Bezirk von Großpolen bis an den Netzefluß, mit Ausschluß von Dan- zig und Thorn hinzu, 1779 kam ein Theil der Grafschaft Mansfeld zu Preußen, und 1787 hatte das Königreich 3609 Q.-M. Flächengröße. 1791 erbte Friedrich Wilhelm Ii. die Fürstcnthümer Anspach und Baircuth. 1792, bei- der zweiten Theilung Polens, kam Danzig und Thorn und ein großer Landstrich, Süd-Preußen genannt, und 1794 noch 900 Q.-M. unter dem Namen Neu-Ost-Preußen zum Königreiche. Unter der Regierung des genannten Königs hatte dasselbe einen Flä- cheninhalt von 5250 Q.-M. Durch den Lüneviller Frieden ver- lor Preußen Mörs, Lingen, Geldern und einige andere Landes- theile, im Ganzen 46 Q.-M. Doch erhielt es durch den Frie- den zu Basel 1802 die Bisthümer Hildesheim und Paderborn, die Stadt und das Gebiet Erfurt, das Eichsfeld, einen Theil des Bisthums Münster, die Städte Mühlhausen, Nordhausen, Goslar und Quedlinburg, die Abteien Herford, Elten, Essen und Werden, zusammen ein Flächenraum von 241 Q.-M. Dem im Jahre 1805 zu Wien abgeschlossenen Vertrage gemäß, trat Preußen an Frankreich Kleve mit der Festung Wesel und Neuf- chatel in der Schweiz, an Baiern das Fürstenthum Anspach ab. Des Tilsiter Friedens zufolge, mußte Preußen alle Länder zwi- schen Rhein und Elbe, ganz Süd-Preußen, Neu-Ost-Preußen und die Stadt Danzig, zusammen 2700 Q.-M. an Frankreich abtreten. Auf dem Wiener Congresse 1815 erhielt die Krone Preußens außer den abgetretenen Landestheilen das Großher- zogthum Niederrhein, Jülich, Kleve, Berg, einen sehr großen Theil von Sachsen, das Hcrzogthum Sachsen genannt, den schwe- dischen Antheil Pommerns mit der Insel Rügen, von Polen das Großherzogtbum Posen. Dagegen wurde an Baiern Anspach und Baireuth, an Hanover Hildesheim abgetreten. 1834 kam noch durch. Ankauf das Fürftenthum Lichtenberg zu Preußen, und der Staat hat nun mit Einschluß des Fürftenthums Neufchatel eine Flächengröße von 5091 Q.-M.

7. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 430

1841 - Solingen : Amberger
450 2. Lage. Der preußische Staat zerfällt bet einer 162 Meilen langen Ausdehuung in zwei Hauptbestandtheile und einzeln liegende Be- sitzungen, die einen dritten kleinern Bestandtheil bilden. Der größte zusammenhängende Haupttheil besteht aus den Provinzen Brandenburg, Pommern, Preußen, Schlesien und Sachsen, und liegt vom 27° 30' — 40° 30' östl. Länge und vom 49° 45 — 55° 52' nördl. Breite. Der zweite kleinere Theil besteht aus der Provinz Westphalen und der Rhein-Provinz, mit Ausschluß des Kreises Wetzlar, und erstreckt sich zwischen 23° 35' und 27° 5' östl. Länge und 49° 8' und 52° 30' nördl. Breite. Den dritten Bestandtheil, der nicht den hundertsten Theil des Flä- chenraumes des Staates beträgt, bilden einzelne Furstenthümer, Kreise, Aemter und Dörfer, die nur theilweise mit einem der beiden Hauptbestandtheile in Verbindung stehen, oder gänzlich von fremden Gebieten eingeschlossen sind. Bleibt Reufchatel un- berücksichtigt, so liegt der äußerste südl. Punkt des Staats auf der Feldmark der Dörfer Welfersdingen und Hanweiler an der Saar, unweit der französischen Stadt Saargemünd oder 8asr- guemine unter 49° 8' nördl. Breite; der westlichste Punkt auf den Feldern zwischen Kranenburg und dem niederländischen Ge- biete, unter 23° 35' östl. Länge; der nördlichste Punkt zwischen Nimmersath und der russischen Stadt Polangen unter 55° 52' nördl. Breite und der äußerste östl. Punkt liegt bei der Stadt Schirwind und dem russisch-polnischen Dorfe Kolikitschen unter 40« 30' östl. Länge. 3. Grenze«. Der größte Haupttheil des Staats grenzt gegen O. an Rußland und Polen (179 geogr. Meilen) und an den Freistaat Krakau (3 M.); gegen W. an Mecklenburg (64 M.), Hanover, Braunschweig und Hessen-Kassel (79 M.); gegen S. an Oest- reich (84 M.), Sachsen <36 M.>, an die Altenburgischen, Reus- sischen, Weimarschen, Schwarzburg-Sondershausischen und Go- thaischen Lande (36 M.); gegen N. an die Ostsee (104 M.), in welcher mehrere zu Preußen gehörende Inseln liegen, und^an Mecklenburg. Der zweite Haupttheil, von jenem durch Hessen- Kassel, Hanover und Braunschweig getrennt, grenzt gegen O. an Lippe, Braunschweig, Hessen-Kassel, Waldeck, Hanover, Hes- sen-Darmstadt, Nassau, Hessen-Homburg, Oldenburg und Rhein- Maiern (115 M.); gegm W. an Luxemburg und die Niederlande

8. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 15

1841 - Solingen : Amberger
hörende Städtchen Kaiserswerth. Unterm 30. Nov. 1803 und 20. Febr. 1804 wies der Kurfürst Maximilian Joseph dem Her- zoge Wilhelm von Baiern*) das Herzogthum Berg zum Apana- gialgenusse der Einkünfte desselben und zur Stadthalterschaft an, und nannte sich vom 1. Jan. 1806 an König von Baiern. Durch den Artikel 15 des Presburger Friedens hörte die Eigenschaft des Landes als Reichslehn auf, und wurde das Herzogthum Berg, nachdem Baiern dafür das von Preußen an Frankreich übergegangene Fürstenthnm Anspach erhallen hatte, am 15. März 1806, an den damaligen Kaiser der Franzosen, Napoleon Bo- naparte abgetreten. Das Land enthielt 58*/^ lh.m. und war in 18 Aemter und die Unterherrschaften Hardenberg und Broich eingetheilt.**) Die Herrschaften Schöller, dem Grafen vonschäs- berg, Odendahl, dem Grafen von Wolf-Metternich gehörig, so wie Richrath und Linnep hatten auf Verwaltung keinen Einfluß. Unter dem 15. März 1806, an dem nämlichen Tage an welchem der König von Baiern zu München die Abtretungs-Urkunde unter- zeichnete, übergab der Kaiser Napoleon (datirt Pallast der Tuit- lerien), die beiden zu seiner Verfügung gelangten Herzogthümer Kleve und Berg, ostseits Rheins, dem Prinzen Joachim Mürat, seinem Schwager, welcher von denselben am 19. desselben Mo- nats Besitz und den Titel eines Herzogs zu Berg und Kleve annahm und diese Besitznahme durch einen öffentlichen Aufruf vom 21. März verkündigte. Der neue Herzog kam am 25. März in Düsseldorf an, ward als deutscher Reichsfürst ange- sehen, und Kleve-Berg bestand in dieser Gestalt bis zur rheini- schen Bundesacte vom 12. Juli 1806, welche es vom deutschen Reiche trennte, dem Herzog Joachim den Titel Groß-Herzog ver- lieh, und seinem Gebiete wurde Deuz, Vilich und Königswinter, zugleich die Souverainitäts-Rechte über die Herrschaften Limburg, Styrum, Broich, Hardenberg, Gimborn-Neustadt und Wilden- burg, über die Grafschaften Homburg, Bentheim, Steinfurt und Horstmar, über die Besitzungen des Herzogs von Looz, über die Fürstenthümer Siegen und Dillenburg (Wehrheim, Kyrburg *) Unter ihm zählte d-Z Herzogthum Berg im I. 1804 263,037 Einw., welche in 61,356 Familien (wovon auf die Kathol. 31,057, auf die Re- form. 15,264, auf die Luther. 14,791, auf die Mennoniten 4, und auf die Juden 240 Familien kamen) lebten. Adelige Familien gab es 94, Rathe und Beamten waren 316, Kaufleute 2649, Handwerker 25,956 und Bauern 29,553. Kirchen gab es 291 (40 luth., 34 ref., die übri- gen kath.), Pfarrhäuser 219, Schulen 299 und Rittersitze 160. Bis zum Jahre 1803 zählte es beinahe dreißig Klöster. ) Siehe Kreis Elberfeld, Hardenberg; Kreis Duisburg, Broich bei Mül- heim an der Ruhr.

9. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 539

1841 - Solingen : Amberger
559 gewesen waren, Provinzen, die in Rücksicht des Ackerbaues, Ge- werbefleißes und Handels die vorzüglichsten waren. Mebr als die Hälfte seines Staates, 3000 Q.-M., mit 5 Mill. Untertha- nen, ging verloren. Außerdem mußte er 140 Millionen Kriegs- steuern zahlen, und das Heer durfte nur 42,000 Mann stark sein. Die letztere Bedingung, die die preußische Macht vernich- ten sollte, war ebenso Veranlassung zur Rettung, wie die Miß- bandlung des treuen preußischen Volkes durch die Soldateske des Eroberers. Die eroberten Provinzen nebst den dem Herzog von Braunschweig und dem Kurfürsten von Hessen abgenommenen Ländertheilen und Hanover übergab er seinem Bruder Hieroui- mus als Königreich Westphalen. Die dem Könige verbliebenen Provinzen wurden von franz. Truppen besetzt gebalten, die alles Gefühl empörende Ausschwei- fungen begingen, bimmelschreiende Thaten vollführten. Keine Un- schuld, teme Ebre war mehr sicher, achtbare Bürger mußten Knechtedienste verrichten, französische Quälbeamten und Em- quartirungen drückten das Volk, sogen das Land aus, Seu- chen rafften Menschen und Vieh weg, Theuerung und Roth herrschte, Aecker waren verödet, Handel und Gewerbe lagen darnieder; wer aber nicht zagte, war der hochherzige König, der die Mißhandlungen seiner getreuen Unterthanen doppelt em- pfand, der im unbegrenzten Vertrauen auf Gott einer bessern Zukunft entgegen sab und unabläßlich bemüht war, des Volkes Wohl zu fördern. Er hob den Zunftzwang auf, gab eine neue Städte-Ordnung, ordnete die bäuerlichen und gutsberrlicben Ver- hältnisse, stiftete die Universität zu Berlin, verlegte die von Frank- furt nach Breslau, verbesserte die Lehranstalten, errichtete unter Beiblllfe des wackern Generals Scharnhorst eine neue Mllitair- cinrichtung. Jeder waffenfähige Bürger wurde zum Krieger ge- bildet, und durch ein wohlberechnetes Bcurlaubungssvstem die von Nayoleon festgesetzte Größe des Heeres nicht überschritten. Es wurde eine Armee gebildet, die von gutem Geiste beseelt, dem mächtigen Eroberer zu widerstehen vermochte. Alle Staatö- kräfte waren in Bewegung, um das Vaterland zu retten. Langsam zogen sich endlich die verhaßten Franzosen zurück und erst im Dezember 1808 räumten sie die Hauptstadt Berlin. Der König resiete mit seiner Gemahlin nach Petersburg, schloß mit Alexander ein noch festeres Freundschaftsbündniß, kehrte nach einigen Wochen zurück und hielt am 23. Dez. 1808 seinen fei- erlichen Einzug in Berlin. Bald traf aber ein herber unersetz- licher Verlust den guten König. Die allverehrte Königin, die Mutter ihres leckenden Volkes, starb unerwartet am 19. Juli

10. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 549

1841 - Solingen : Amberger
549 zurückgesetzt. Preußen erhielt von den von Frankreich abgetre- tenen ^Ländertheilen die Festung Saarlouis mit einem Theile von Lothringen; von den 700 Mill. Franken Kricgsstcuer, die die Franzosen zahlen mußten, 145 Millionen. * Bis zum Jahre 1818 hielten 150,000 Mann Verbündeten die Nordostgrcnze von Frank- reich besetzt. Mit dem zweiten Pariser Frieden schloß der große Befreiungskrieg Deutschlands. Vor seiner Beendigung wurde schon am 8. und 9. Juni 1815 der Monarchen-Kongreß zu Wien geschlossen. 39 einzelne Staaten Deutschlands verbanden sich auf demselben zu einem ewigen Bunde zur Auftechthaltung innerer und äußerer Sicherheit, zur Erhaltung der Unverletzbar- keit jedes einzelnen Staates. Um den Bund in Wirksamkeit zu halten und die alle deutschen Staaten betreffenden Sachen zu verhandeln, besteht in Frankfurt am Main eine fortwährende Bundesversammlung, bei der die einzelnen Bundesstaaten durch Gesandte vertreten werden. Bei einem ausbrechenden Kriege stellt der Bund ein Heer von 300,000 Streitern, und jeder Staat hierzu seine festgesetzte Zahl Truppen. Preußen ist eins der Hauptmitglieder dieses Bundes. Durch die Wiener Kongreß- akte erhielt es den Verlust, den die Monarchie durch den Frie- den zu Tilsit erlitten hatte, größtenteils ersetzt. Halb Sachsen, Posen, die Rhein-Provinz, Neuenburg in der Schweiz kamen zum Staate, dagegen wurden aber Theile von Polen, Anspach, Baireuth, Hildesheim, Ostfriesland re. abgetreten. Friedrich Wilhelm kam aus dem Feldzuge am 19. Oktober steggekrönt wieder in seine Residenzstadt zurück; hier feierte er am 22. Okt. 'das 400jährige Regierungsjubiläum seines Stamm- hauses Hohenzollern. Am'18. Januar 1816 beging das preu- ßische Volk mit freudigen Dankgefühlen gegen'den Vater im Himmel das Friedensfest. Groß war der Jubel und. Jeder er- wartete die Segnungen des so lange ersehnten Friedens. Freu- dig und vollkommen entsprach der allverehrte König den Erwar- tungen. Die Umbildung der Monarchie zu einem wohlverbun- dencn und weise organisirten Ganzen begann mit der Jmellung einer übereinstimmenden Verfassung und Verwaltung der ver- schiedenartig gestalteten und zusammengesetzten Landes- und Volks- theile. Mehrere königliche Verordnungen vereinfachten den Ge- schäftsgang. Ein Stacttsrath, als berathende Behörde trat in's Leben, dem die Einrichtung der Staatsverwaltung der einzelnen Provinzen durch Regierungen, durch Justiz- und Militärbehör- den folgte. Nach diesen Einrichtungen berief der König im Jahre 1823 Provinzialstände, die 1824 in Wirksamkeit traten und durch zu machende Vorschläge sür's Beste ihrer Provinzen mitwirken.
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