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1. Landeskunde von Thüringen - S. 1

1913 - Breslau : Hirt
Landeskunde von Thüringen von tor totamatton»*# Dr. Fritz Regel, sembueworschun« o. ö. Professor der Erdkunde an der Universität Würzburg. Br»unsc^"*erv 8chulbuchbibhottw* Vierte, durchgesehene Auflage._^ ^ Inhaltsübersicht. Seite Zur Einführung.....1 A. Thüringen in seiner natürlichen Umgrenzung. 1. Das Land. 1. Stellung zu den Nachbargebieten 2 2. Grenzen........3 3. Bodengestalt und Bewässerung 4 4. Klima.........14 5. Pflanzen- und Tierwelt ... 15 Ii. Die Bewohner. 1. Allgemeines.......17 2. Zur geschichtlichen Entwicklung 18 Iii. Landeskulturundverteilung der Städte. 1. Bodenbenutzung.....25 2. Gewerbe........26 3. Handel........27 4. Verkehrswege und Verteilung der Städte.......28 Seite B. Die Thüringischen Staaten. a) Die Ernestinischen Länder. 1. Das Großherzogtum Sachsen . . 30 2. Das Herzogtum Sachsen-Meiningen 32 3. Das Herzogtum Sachsen-Koburg und Gotha........33 4. Das Herzogtum Sachsen-Altenburg 35 b)Dieschwarzburgischenländer. 5. Das Fürstentum Schwarzburg-Ru- dolstadt.........36 6. Das Fürstentum Schwarzburg-Son- dershausen........37 c) Die Reußischen Länder. 7. Das Fürstentum Reuß ältere Linie 37 8. Das Fürstentum Reuß jüngere Linie 38 C. Tabellen.........39 D. Bilderanhang.......41 Die Ausdehnung von Thüringen ist nicht überall ganz scharf zu bestimmen. Die Staatengruppe, welche heute mit dem Namen der Thüringischen Staaten belegt wird, d. h. die Länder unter der Herrschaft der ernestinischen, schwarz- burgischen und reußischen Fürsten - das Großherzogtum Sachsen-Weimar- Eisenach, die Herzogtümer Sachsen-Koburg und Gotha, Sachsen- Meiningen, Sachsen-Altenburg, die Fürstentümer Schwarzburg- Rudolstadt und -Sondershausen, sowie Reuß ältere und jüngere Linie - greift selbst schon an mehreren Stellen über die natürlichen Grenzen Thüringens hinaus: so das Eisenacher Oberland nach der Rhön hin, Meiningen und Koburg nach Franken zu, ja die Reußischen Fürstentümer und Mtenburg werden von manchen überhaupt nicht mehr zu Thüringen, sondern bereits zum Sächsischen Bergland gerechnet. Außer den Thüringischen Staaten liegen aber auch erhebliche preußische Gebietsteile in Thüringen. Die meisten der- selben gehören zur Provinz Sachsen: fast der ganze Regierungsbezirk Erfurt und vom Regierungsbezirk Merseburg vollständig oder teilweise die Kreise Merseburg, Halle, der Saalkreis, Weißenfels, Naumburg, Eckartsberga, Querfurt, Mansfeld, Sangerhausen. Auf der Süd- Westseite des Thüringer Waldes gehört der Kreis Schmalkalden zur Provinz Hessen-Nassau, und strenggenommen müßte man auch einige nordwestliche Teile bis zum Leinetal, welche der Provinz Hannover angehören, und die bay- rischen Striche im Südosten des Thüringer Waldes östlich der Haßlach-Loquitz- Regel, Landeskunde von Thüringen. 4. Aufl. 1

2. Thüringen - S. 9

1899 - Weimar : Huschke
§ 14. Grenzen und Vröße Thüringens. Thüringens Grenzen sind nicht genan zu bestimmen. Im engeren Sinne begreift man unter Thüringen das Land zwischen der Werra und der «Saale, dem Thüringerwalde und dem Harze. Jni weiteren '^inne reicht Thüringen ungefähr im Norden bis zu den Vorbergen des Harzes, im Osten bis zur weißen Elster, im Süden bis in die Nähe des Mains, im Westen bis an die Ulster und (von deren Mündung an) bis an die Werra. Im Norden bildet die Grenze die preußische Provinz Sachsen, im Osten das Königreich Sachsen, im Süden das Königreich Bayern, im Westtn die preußische Provinz Hessen. Thüringen im weiteren Sinne nimmt ungefähr einen Raum von 400 Quadratmeilen ein und wird von etwa 2 Millionen Menschen bewohnt. § 15. Thüringens Staaten. In Thüringen liegen die 4 sächsischen Länder der ernestinischen Linie: 1. das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, 2. das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha, 3. das Herzogtum Sachsen Meiningen-Hildburghausen, 4 das Herzogtum Sachsen-Altenburg und dann: 5. das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, 6 das Fürstentum Schwmzburg-Sondersliansen, 7. das Fürstentum Neuß-Greiz (Reuß ältere Linie), 8. das Fürstentum Neuß-Schleiz-Gera (Neuß jüngere Linie), 9. Teile vom Königreich Preußen, (nämlich von der Provinz Sachsen und Hessen), auch einige königlich sächsische Landesteile. A, Die Länder Der eruestiiiischen Linie. § 16. Geschichtliches. Um 500 n. Chr. bildete Thüringen ein selbständiges Königreich. Nach dem letzten König Hermannfried wurde das meiste Land eine srän- kische Provinz, der nordöstliche Teil aber sächsisch. 630 setzten die Franken Herzöge ein, zu deren Zeit Bonifacius in Thüringen das Christentum predigte. Später treten Markgrafen in Thüringen auf. Um 1030 kam

3. Thüringen - S. 16

1899 - Weimar : Huschke
— 16 — § 25. Vil Das Fürstentum Reuß ältere Linie oder Neuß-Greiz. 1. Größe: Es besitzt fast 6 Quadratmeilen (315 qkm) und 66500 Einwohner 2. Regierender Fürst: Se. Durchlaucht Fürst Heinrich Xx H. seit 1859 Sämtliche Fürsten führen den Namen Heinrich und zählen bis hundert, um dann von eins wieder zu beginnen 2. a) Verfasfung: Seit 1867 ein konstitutionelles erbliches Fürsten- tum. — Die Regierung besteht aus dem Staatsministerium verbunden mit dem Konsistorium, dem Geheimkabinet und der Kammer in Greiz. — Der Landtag wird von 12 auf 6 Jahre gewählten Abgeordneten gebildet. — Im Bundesrate hat es 1 Stimme, und in den Reichstag wählt es 1 Abgeordneten. — Die Truppen bilden mit denen von Altenburg, Schwarz- burg-Rudolstadt und Reuß jüngere Linie das 96. deutsche, 7. thüringische Infanterie-Regiment. — Die Landesfarbe ist schwarz-rot-gelb. b) Das Fürstentum besitzt 1 Gymnasium mit Realabteilung und 1 Lehrerseminar (Greiz). 4. Orte sind: a. Greiz, 22300 E., Zeulenroda; b. Burgk. § 26. Viii. Das Fürstentum Reuß jüngere Linie oder Renß-Schleiz-Gera. 1. Größe: Es besitzt 15 Quadatmeilen (826 qkm) und 120000 Einwohner. 2. Regierender Fürst: Se. Durchlaucht Fürst Heinrich Xiv. seit 1867. Die Fürsten dieses Landes heißen ebenfalls sämtlich Heinrichs mit Anfang jedes neuen Jahrhunderts beginnt eine neue Zählung derselben von 1 an. 3. a) Verfassung: Seit 1852 ein konstitutionelles erbliches Fürsten- tum. — Das Staatsministerium zu Gera mit 3 Gruppen bildet die höchste Behörde. — Den Landtag bilden 16 Abgeordnete. — Das Land hat 1 Stimme im Bundesrate und wählt 1 Abgeordneten in den Reichs- tag. — Das Militär ist mit dem von Reuß älterer L., dem von Alten- bürg und Rudolstadt vereinigt (96. deutsche, 7. thür. Jnf.-R). — Die Landesfarbe ist schwarz-rot-gelb. — b) Das Fürstentum besitzt 2 Gymnasien (Schlei,z, Gera), 1 Realgymnasium (Gera), 1 Lehrerseminar (Schleiz). 4. Die beiden Teile des Fürstentums sind: a. das Oberland (die Herrschaft Schleiz): Schleiz, 5100 E., Saalburg, Ebersdorf, Lobenstein, Hohenleuben; b. das Unterland (die Herrschaft Gera): Gera, 44000 E., Köstritz.

4. Thüringen - S. 10

1899 - Weimar : Huschke
— 10 — aus Franken Graf Ludwig der Bärtige nach Thüringen, dessen Enkel Ludwig 1130 Landgraf wurde. Das Landgrafengeschlecht aus der Familie Ludwigs des Bärtigen starb mit Heinrich Raspe 1247 aus. Infolge des thüringischen Erbfolgekrit-ges zwischen dem Wettiner Heinrich den» Erlauchten von Meißen und der hessischen Gräfin Sophie von Brabant kam Thüringen an Meißen. Im Jahre 1423 kam das Wettinische Haus auf den Kurfürsten- thron Sachsens. 1485 fand zwischen Einit und Albert eine Talling der Lande statt. Ernst, der Gründer der ernestinischen Linie, bekam Thü- ringen und die Kurwürde; Albert, der Giünder der albertinnchen Linie, erhielt Meißen. 1547 verlor im schmalkaldischen Kriege der Kurfürst Joh. Friedr. der Großmütige Freiheit und Land. Tie ernestinischen Besiz- zungen und die Kurwürde kamen an die albertinische Linie. Nur wenige Ämter erhielten die Söhne Johann Friedrichs Mehrfache Teilungen der thür. Lande fanden im Laufe der Zeit statt Zur Zeit des unheilbringenden 30jähr. Krieges teilien i 640 die Lande der Herzog Wilhelm, der Stifter des Weimarischen Hauses, und sein Bruder Einst der Fromme, der Stifter der gothasäen (gothaiscben, meininmschen und alienburgischen) Linie Die letztere zeifiel 1680 in 7, von denen nach dem Aussterben mehrerer Linien 1825 noch die drei Herzogtümer S.-Altenburg, S.-Meiningen und S.-Coburg- Gotha übrigblieben Das Herzogtum S.-Wennar erhielt 1815 einen Zuwachs an Land und wurde unter Karl August ein Großherzogtum. § 17. l. Das Grichherzogtum Slchscn-Weimar-Eisenach. 1. Größe: Das Großherzogtum Eachsen-Weimar-Eisenach hat fast 66 Quadratmeilen (3585 qkm) und 339220 Einwohner. 2 Negierender Fürst: Se. König!. Hoheit der Großherzog Karl Alexander seit 1853. 3. a) Verfassung: Das Großherzoatum ist eine 1816 durch eine Verfassung eingeschränkte (oder konstitutionelle) ei bliche Moimrct,ie. — Das Staatsministerium besteht aus den 4 Abteilungen (der der Angelegenheiten des großberzogl. Hauses und des Kultus; der Justiz; des Innern und Äußern; der Finanzen). — Die Landesvertretung liegt in den bänden des aus 31 Abgeordneten bestehenden, auf 3 Juhre gewählten Landtages. Im Bundesrat hat das Großherzoatum 1 Stimme; in den Reichstag sendet es 3 Abgeordnete. — Das Militär bildet das 94. deutsche oder 5. thüringische Jnlanterieregimeni Großherzog von Sachsen und gehört zur 22. Division des Xi. Armeekorps. — Die Landesfarbe ist schwarz- grün-gold, — Ii) Im Großherzogtnine giebt es eine Universität (Jena), 3 Gymnasien (Weimar, Jena, Eisenach), 2 Realgymnasien (Weimar, Eise- nach), 2 Lehrerstminare (ebenda), '1 Lehranstalt für Landwirte, 1 Forst-

5. Thüringen - S. 12

1899 - Weimar : Huschke
— 12 — § 18. Il Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha. 1. Größe. Es hat 36 Ootabratmeilen (1968 qkm) und etwa 217000 Einwohner und besteht ans dein Herzogtum Gotha im Norden und dem Herzogtum Coburg im Süden. In jenem Teile wohnen vor- nehmlich Thüringer, in diesem Franken. 2. Regierender Fürst: Se. Königl. Hoheit Herzog Alfred seit 1893. 3 ^Verfassung. Seit 1852 eine konstitutionelle Monarchie.— Das Gesamtministeriuin hat eine Abteilung für Gotha und eine für Coburg. — Von den 30 Mitgliedern des gemeinschaftlichen Landtages gehören 11 dem Sonderlandtag Coburg, 19 dem Sonderlandtag Gotha an, die ans je 4 Jahre gewählt werden. — Das Herzogtum hat im Bundesrate 1 Stimme, in den Reichstag wählt es 2 Abgeordnete. — Die Truppen bilden mit denen von Meinmgen vereinigt das 6. thüringische Infanterie- regiment Nr. 95 und gehören zur 22. Division des Xi. Armeekorps. — Die Landesfarbe ist weiß-grün — b) Im Herzogtum giebt es 2 Gymnasien und 2 Lehrerseminare (Gottm und Coburg) und ein Realgymnasium (Gotha). 4. Das Herzogtum Gotha hat 3 Landratsamtsbezirke: Gotha, Ohr- ruf und Äaltershausen. Gotha. 31670 Einwohner; Neudietendorf, Ohrdruf, Tambach, Altenberga, Waltershausen, Remhardsbrunn, Friedrichroda, Ta- barz, Ruhla (halb), Schnepfenthal, die Wachsenburg, Elgersburg. Das Herzogtum Coburg hat einen Landgerichtsbezirk: Coburg, 18700 Einwohner; die Feste Coburg, Neustadt a. d. Heide, Neuseß (Nückert); — Königsberg. § 19- Iii. Das Herzogtum Sachsen-Miaingen-Hildburghauseu. 1. Größe: Es besitzt fast 45 Quadralmeilen (2468 qlan) und 235000 Einwohner. Das Hauptland ist halbniondförinig ausgedehnt. 2. Negierender Fürst: Se, Hoheit der Herzog Georg Ii. seit 1866. 3. a) Verfassung: Seit 1829 eure konstitutionelle erbliche Monarchie. — Das Ministerium hat 4 Abteilungen (Äußeres; Finanzen; Justiz, Kirchen- und Schulsacken; Inneres). — Der Landtag besteht aus 24 auf 6 Jahre gewählten Abgeordneten. — Im deutschen Bundesrate hat es 1 Stimme; in den Reichstag wählt es 2 Abgeordnete. — Die Truppen sind mit den von Coburg-Gotha vereinigt. — Die Landesfarbe ist weiß- grün. — d)Das Herzogtum hat 2 Gymnasien (Meiningen, Hildburghauseu), 2 Realgymnasien ^Meiningen, Saalfeld), 1 Lehrerseminar (Hildburghausen).

6. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 191

1912 - Breslau : Hirt
104. 105. Die Frstenverschwrung unter Moritz von Sachsen. 191 lation (vgl. 97) fremdes Kriegsvolk aus Italien und den Niederlanden an sich. Sebastian Schrtlin, der Anfhrer der sddeutschen Bundes-truppen, riet, die Ehrenberger Klause zu besetzen, um den Sldnern den Eintritt ins Reich zu verwehren; aber sein Rat wurde nicht befolgt. An der Spitze eines starken Heeres rckte der Kaiser den verbndeten Prote-stanten an der Donau entgegen und verschanzte sich bei Ingolstadt. Doch kam es hier zu keiner Entscheidung; beide Teile verloren viele Truppen durch Krankheiten, und endlich wichen die Schmalkaldener nach Schwaben zurck. Whrend Johann Friedrich in Sddeutschland stand, fiel Moritz in Kursachsen ein und eroberte es bis auf Wittenberg. Auf die Nachricht hiervon kehrte der Kurfürst in sein Land zurck. Da auch Philipp Sd-deutschland verlie, fiel der Bund auseinander. Die groen sddeutschen Reichsstdte erkauften durch schwere Geldbuen den Frieden vom Kaiser; auch die Fürsten von Wrttemberg und der Pfalz unterwarfen sich. Im Frhjahr 1547 vertrieb Johann Friedrich seinen Vetter Moritz Dnfeidzug und eroberte sein Land zurck. Da aber wurde er bei Mhlberg (anan<1547). der Elbe) von dem kaiserlichen Heere unerwartet angegriffen und besiegt; er selbst wurde verwundet und mute sich ergeben. Er wurde zum Tode verurteilt, blieb aber standhast seinem Glauben treu; die Strafe wurde schlielich in lebenslngliche Gefangenschaft umgewandelt. Er mute aber in der Wittenberger Kapitulation auf alle seine Lnder und die Kurwrde verzichten. Landgraf Philipp kam auf Einladung seines Schwiegersohnes Moritz nach Halle und unterwarf sich; er bat den Kaiser kniefllig um Verzeihung, wurde aber gleichfalls in Haft genommen. Der Kaiser hatte es der Uneinigkeit und Energielosigkeit der Schmalkaldener zu verdanken, da er einen vollstndigen Sieg der den Protestantismus erfochten hatte. Moritz erhielt den ausbedungenen Lohn fr seine Hilfe; dadurch ging die Kurwrde von den Ernestinern auf die Albertiuer der. Die Shne Johann Friedrichs erhielten von ihm nur den ernestinischen Teil Thringens zurck. Die Ordnung der religisen Angelegenheiten aus eigener kaiserlicher Das ai^s-Machtvollkommenheit auf dem Reichstage zu Augsburg lie den Evange- tertnuisi). lischen nur wenig uerlichkeiten ihrer Lehre brig. Die Bestimmungen dieses Augsburger Interim" sollten zwar nur so lange in Deutschland gelten, bis das Konzil in Trient endgltige Beschlsse gefat htte; sie stieen aber berall auf geheimen oder offenen Widerstand. der die Stadt Magdeburg, die den vertriebenen evangelischen Predigern Schutz und Frei-heit zu tatkrftiger literarischer Ttigkeit gewhrte, wurde die Acht verhngt. 105. Die Frflenverschwrung unter Moritz von Sachsen. Nach- Kaiser, Vo dem die innere Zwietracht in Deutschland zum offenen Kriege gefhrtunb 5uiiten' hatte und der Kaiser an die Spitze der einen Partei getreten war, bte er in weiten Kreisen der Nation den Rest seines Ansehens ein und wurde von ihnen als eine feindliche Macht betrachtet, gegen die man Verbndete im Auslande suchen msse. Das Interim, das auch die Fürsten erbitterte,

7. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 232

1912 - Breslau : Hirt
232 Thringen. 122. Eisenach, Koburg) bekamen (1572).1 Bald darauf spalteten sich beide Hlften aufs neue: die westliche (1596) in die Herzogtmer Gotha (mit Koburg) und Eisenach, die stliche (1603) in die Herzogtmer Weimar-Jena und Alten-burg-Saalseld. Von den so entstandenen vier Linien starb indessen die Ko-burger schon 1633, die Eisenacher 1638 wieder aus, und ihre Lnder wurdeu mit den verbleibenden Herzogtmern Weimar und Altenburg wieder vereinigt. Whrend die Altenbnrger während des Dreiigjhrigen Krieges schon aus geographischen Grnden der kurschsischen Politik folgten, waren Herzog Wilhelm Iv. von Weimar und seine Brder, der Tradition ihres Hauses folgend und in bewutem Gegensatze zu den Albertinern, krftige Anhnger der protestantifch-schwedifchen Partei. Der jngste der acht Brder, Bern-hard von Weimar, wurde der berhmteste; aber auch Wilhelm und sein Bruder Ernst kmpften bis zum Prager Frieden unter schwedischen Fahnen, während die beiden ltesten Brder schon unter Mansseld ihr Leben gelassen hatten. Nach Bernhards Tode waren, da die anderen Brder jung gestorben waren, nur noch drei Brder, Wilhelm, Ernst und Albrecht, brig. Diese drei teilten im Jahre 1640 ihr Land, das eben erst durch den Rck-fall von Eisenach und Gotha vergrert worden war, aufs neue: Wilhelm bekam Weimar-Jena, Ernst Gotha und Albrecht Eisenach; als dieser schon nach vier Jahren kinderlos starb, erhielt Wilhelm Eisenach, Ernst Albrechts frnkische Gebiete. Die beiden Brder sind die Stammvter der heutigen ernestinischen Huser: von Herzog Wilhelm von Weimar stammt die heutige groherzoglich schsische Linie ab, Herzog Ernst (der Fromme, vgl. 121) von Gotha ist der Ahnherr der heutigen herzoglich schsischen Linien. Denn die dritte Linie der Ernestiner, die neben jenen zur Zeit des Westflischen Friedens noch bestand, die Altenbnrger, erlosch 1672. Ihr Land fiel zum grten Teil Ernst dem Frommen von Gotha zu, vor allem Alten-brg, Saalfeld, Eisenberg, Kahla, Koburg und das eben erst erworbene Meiningen; die Shne Wilhelms von Weimar bekamen den kleineren Teil, darunter Allstedt, Brgel, Sulza, Dornburg. 1 Ioh. Friedrich I. d. Gromtige t 1554 I Ioh. Friedrich Ii. d. Mittlere (abgesetzt 1567, f 1595) Teilung 1572: !vestthr.-frnk. Linie Qoh. Friedrichs Ii. Shne) Teilung 1596: Koburg erl. 1633 Lifenach erl. 1638 Gstthring.-weilnar. Linie (Ioh. Friedrichs Ii. Bruder) Teilung 1603: Altenburg Weimar erl. 1672 Teilung 1640: A. Weimar (Wilhelm Iv.) Teilung 1672: Lifenach B. Gotha (Albrecht) (Lrnst d. Fromme) erl. 1614 Teilung 1679 (1680): 0 2) 3) 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) Weimar Lisenach Jena Gotha- Koburg Zlieintn Rmhild (Effenberg Hildburg- Saalfcij erl. 1741 erl. 1690 Altenburg erl. 1699 gen erl. 1710 eil. 1707 Haufen erl. 1825 (A. Groherzogl. fchf. Linie) (B. Herzog!, fchf. Linien)

8. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 233

1912 - Breslau : Hirt
122. Thringen. 233 Schon vorher war den Wettinern ein wichtiger Gebietszuwachs zu-gefallen. 1554 hatten die Ernestiner mit den Grafen von Henneberg-Schleusingen einen gegenseitigen Erbvertrag abgeschlossen; als aber 1583 die Henneberger wirklich ausstarben, hatte Kurfürst August von Sachsen, der damals fr Johann Friedrichs des Mittleren Shne die Vormundschaft fhrte, es durchzusetzen verstanden, da auch die Albertiuer auf einen Teil der Erbschaft Anspruch haben sollten. Nach langen Streitigkeiten fand die endgltige Teilung des Erbes endlich 1660 statt: die Albertiner bekamen den Sdosten der Grafschaft mit Suhl und Schleusingen, den Sdwesten mit dem von Wrzburg eingetauschten Meiningen erhielt Altenburg, von dem er dann zwlf Jahre spter an Gotha fiel, Ilmenau und verschiedene Gebiete in der Rhn erhielt Weimar, den Rest Gotha. Nur der Kreis Schmalkalden fiel an Hessen, mit dem gleichfalls ein Erbvertrag der Henne-berger bestand. Aber bald darauf spalteten sich die so vergrerten Herzogtmer Weimar und Gotha aufs neue: denn die Shne Herzog Wilhelms von Weimar teilten (1672) unmittelbar, nachdem das Aussterben der Altenburger ihr Gebiet um ein geringes vergrert hatte, dieses in die Herzogtmer Weimar, Jena und Eisenach; und ebenso teilten nach Herzog Ernsts des Frommen Tode (1679) seine Shne das mit dem Altenburger Erbe vereinte Land in die sieben Herzogtmer Gotha-Altenburg, Koburg, Meiningen, Rmhild, Eisenberg, Hildburghausen und Saalfeld. Es gab somit im Jahre 1680 zehn ernestinische Herzogtmer, drei der weimarischen und sieben der gothaischen Linie gehrige. Auch die albertinischen Lnder wurden nach Johann Georgs Tode Das aiber-^1656) von seinen vier Shnen geteilt, trotzdem hier ein Hausgesetz die Uit- tmit^gjp' teilbarkeit des gesamten kurschsischen Territoriums bestimmte. Wahrend der lteste Sohn die Kur und die Hauptmasse Kursachsens behielt, begrndeten seine jngeren Brder die Nebenlinien Sachsen-Merseburg, Sachsen-Weienfels und Sachsen-Zeitz. Zu Weienfels gehrten die nord-thringischen Gebiete Kursachsens, zu Zeitz das Vogtland, der Neustdter Kreis sowie der aus dem Hennebergischen Erbe erworbene Anteil mit Schleusingen und Suhl. Fr die Entwicklung des Schwarzburger Territoriums, wo ebenfalls Die Schwarz-Erbteilungen von jeher blich gewesen waren, wurde bedeutungsvoll eine~uj|ea^tof= Teilung, die im Jahre 1552 die vier Shne des Grafen Gnther des Reichen vornahmen. Von den so entstandenen vier Linien starben zwei bald wieder ans; brig blieben Schwarzburg-Arnstadt und Schwarzburg-Rudolstadt. Die Arustdter Linie erhielt ein Drittel der Oberherrschaft mit Arnstadt, Plaue, Gehren und zwei Drittel der Unterherrschaft mit Sondershausen, Greuen, Ebeleben; der Rudolstdter Linie fielen zwei Drittel der Oberherrschast mit Schwarzburg, Rudolstadt, Paulinzella und ein Drittel der Unterherrschaft mit Frankenhausen zu. (der die Grnde der Verteilung von Ober- und Unterherrschaft vgl. 86.) Vorbergehend spaltete sich die Arnstdter Linie noch einmal (1643) in die Linien Arn-stadt, Sondershausen und Ebeleben und nach erfolgter Wiedervereinigung nochmals in eine Arnstdter und Sondershuser Linie, so da es in der zweiten Hlfte des 17. Jahrhunderts vier und dann nochmals drei Graf-

9. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 234

1912 - Breslau : Hirt
234 Thringen. 122. schaften Schwarzburg gab. Indessen starb die Linie Arnstadt aus, und ihr Gebiet fiel an die Grafen von Sondershausen. 1697 wurden diese in den Reichsfrstenstand erhoben, und ebenso erlangten 1711 die Rudolstadts Grafen dieselbe Erhhung. Freilich kostete es beiden lange Mhe, den Widerstand der Wettiner zu berwinden und die Anerkennung Kur-sachsens und der ernestimschen Herzge zu erlangen; denn nur mit den einstigen bhmischen Lehen waren die Schwarzburger Grafschaften reichs-unmittelbar, während der grte Teil derselben als schsische Lehen galt. Auch mit der Anerkennung der Standeserhhung durch die Wettiner wurden diese Lehnsverhltnisse nicht geklrt, und die neuen Frstentmer muten auch weiterhin an Kursachsen, Weimar und Gotha Steuern entrichten. Die reutzi- Auch die Reuen hatten sich in zahlreiche Linien gespalten.1 Zwar schengebiete. ha^te die Greizer Linie, die Nachkommen des jngsten Sohnes Heinrichs des Reichen, den nach allen Absplitterungen noch brigen Besitz wieder vereint (vgl. 86), aber schon 1566 erfolgte eine neue Teilung in eine ltere, mittlere und jngere Linie. Die mittlere erlosch 1611, die beiden anderen sind die noch heute bestehenden Linien. Heinrich der ltere hatte Greiz er-halten; sein Haus spaltete sich aber (1625) aufs neue in Unter- und Ober-greiz und dieses (1694) wieder in Obergreiz, Burgk und Dlau. Auch die von Heinrich dem Jngeren begrndete Linie spaltete sich mehrfach, obgleich der Sohn des Stifters, Heinrich Posthumus, durch ein Hausgesetz die Un-teilbarkeit des Landes bestimmt hatte. Von den durch die Teilung (1647) entstandenen Linien erlosch die in Saalburg zwar bald wieder, dagegen spaltete sich die Linie Reu-Lobenstein wieder (1666) in die Linien Loben-stein, Hirschberg und Ebersdorf. Die beiden anderen Linien, Gera und Schleiz, blieben ungeteilt; eine Abzweigung der Linie Reu-Schleiz in Kstritz (1689) wurde nicht souvern, sondern erhielt nur Rang und Titel der brigen und die Einknfte der Herrschaft Kstritz als sogenanntes Paragium", 1 Heinrich der Reiche Teilung *2^0: Iveida--Hof Gera-Schleiz- Greiz-Plauen erl. 1535 Lobenstein (Heinrich der Reue) (Gebiet an Sachsen erl. 1550 und Nrnberg) (Gebiet an Greiz) platten Reu erl. 1572 Teilung 1566: (Gebiet an Sachsen) Heinr. der ltere Heinr. der Mittlere Heinr. der Jngere erl. 1611 | Heinr. posthumus A. Reu . . B. Reu j. . _Teilung 1625: _ Teilung 16$7:_ Untergreiz V bergreiz Gera Schlctj Lobenstein Saalburg erl. 1768 Teilung 169): erl. 1802 (Abzweigung Teilung 1666: bald erl. 1689 Kstritz als paragiats* Itrtte) (Gber)-Greiz Burqk Dlau Hirschberg Lobenstein (Ettersdorf bald erl. erl. 1698 erl. 17u erl. 182$ erl. 1853

10. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 174

1912 - Breslau : Hirt
Tafel Ix. . 1450. Die Kirche. Deutschland. Italien. Das Reich. Die Grenzlande. Wiederherstellung d. Kirchenstaates. 1440-1493 Friedrich Iii. 1460 Holstein an Christian I. von Dnemark. 1466 2. Friede zu Thorn. Schlesien und die Lausitzen an Ungarn (Matthtas Corvinus). Die Sforza Herzge v. Mailand. Cosimo Medici in Flo-renz; sein Enkel So renzo der Prchtige. Alexander Vi. (93orgta). 1485 Leipziger Teilung: Spaltung der Wet-tiner in Erne-stiner it. Alber-tiner. 1 1493-1519 Maximilian I. Die Niederlande und die Freigrafschaft mittelbar an das Reich zurck. Cypern fllt an Venedig. Hchste Blte v. Venedig. 1495 Reichstag zu Worms; Versuch einer Reichsreform. (1499) Die Schweiz trennt sich vom Reiche. ! 1495 Savonarola in Florenz. Beginn der Fremdherr-schaft. 1500. Mailand französisch. Julius Ii. Maximilians er-folgloser Anteil an d. Kmpfen in Italien. Neapel an Ferdinand von Aragon. Die Heilige Liga. Leo X. (Medici). 1 1512 Reichstag zu Cln: Kreiseinteilung des Reiches. Italien von den Fran-zosen gerumt. 1515 Schlacht bei Mari* gnano. Mailand französisch.
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