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1. Leitfaden beim ersten Schulunterricht in der Geschichte und Geographie - S. 123

1851 - Braunschweig [u.a.] : Westermann
— 123 — Zu Oxford und zu Cambridge, sowie in London, eine Universität. Das ganze Land ist in Shires, Grafschaften, eingetheilt. Die Engländer haben Besitzungen in allen Erdtheilen. Die wichtigsten sind in Afrika: die Capcolonic, Ännabon, St. Helena und andere Inseln; in Asien: der größte Thcil Indiens, Ceylon, die Hafenstadt Aden in Ara- bien; in Amerika: Kanada, die Bahama-Jnfeln, Jamaica, mehrere kleine Antillen, ein Thcil von Guinea; in Australien: die Ostküste von Neuhol- land, van Diemensland, Neu-Seeland. Außerdem noch in Europa: Gi- braltar, Malta und die ionischen Inseln. §. 70. Die nordischen Reiche. Schweden. Gustav Adolph. Dänemark, Schweden und Norwegen haben den ge- meinschaftlichen Namen: Nordische Reiche. Diese Länder standen bald einzeln unter eignen Königen, bald waren zwei derselben vereinigt, bald auch alle drei, wie dies 1397 der Fall war unter der dänischen Königin Margarethe nach dem Ver- trage zu Calmar, einer Stadt an der Ostküste von Schweden, der Insel Öland gegenüber. Jetzt gehören Schweden und Norwegen zusammen. Dänemark bildet gleichfalls eilten eigrlen Staat. 1) Dänemark. Die Hauptstadt Kopenhagen liegt auf Seeland, einer fruchtbaren und ganz ebenen Insel. Der Hauptort auf Fünen ist Odensee. Diese beiden Inseln bil- den nebst den Küsten von Jütland und Schweden den Sund, den großen und kleinen Belt. Zu Helsingör auf der nördlichen Spitze von Seeland wird von den Schiffen, welche durch den Sund fahren, Zoll bezahlt. Außer einigen außereu- ropäischen Besitzungen haben die Dänen noch die Faröer-Jn- seln und Island. Eben so gehören zu ihrem Ländergebiete die drei Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg. Was die beiden ersteren betrifft, so wurde Schleswig einst mit zum deutschen Reiche gerechnet, und bildete, ob es gleich 1815 nicht wie Holstein in den 'deutschen Bund ausgenommen wurde, doch fernerhin mit Holstein in Bezug auf die Erbfolge, das Regierungssystem und die höchsten Behörden eine Einheit. Da aber die dänische Regierung auf alle Weise, und besonders seit dem I. 1846, dahin trachtete, beide selbstständige Herzogthümer ihrer Rechte zu berauben und dem dänischen Staate als bloße Provinzen einzuverleiben: so wurde auch in diesen die Stim- mung immer feindseliger. Endlich brach in dem bcwegungsrei- chen Jahre 1848 das unter der Asche glimmende Feuer in helle

2. Leitfaden beim ersten Schulunterricht in der Geschichte und Geographie - S. 147

1851 - Braunschweig [u.a.] : Westermann
147 §. 80. Die deutschen Bundesstaaten. Sie granzen im O. an Rußland, das russische Königreich Polen, an die preußische Provinz Polnisch-Posen, an die öster- reichischen Länder Galizien und Ungarn; im S. an das adria- tische Meer, das österreichische Italien und an die Schweiz; im W. an Frankreich, Belgien und Holland; im N. an die Nordsee, das dänische Herzogthum Schleswig und an die Ostsee. Eine Menge von freien Reichsstädten und Herrschaften, viele geistliche Fürsten, Grafen und kleine Fürsten wurden mediati- sirt, d. h. unter die Landeshoheit anderer Fürsten gestellt, so daß der deutsche Bund bei seiner Stiftung aus 34 unabhängi- gen Staaten und aus 4 freien Städten nebst ihren Gebieten bestand. Seitdem ist zwar in denselben noch Hessen-Homburg (1817) ausgenommen worden, dagegen aber ist das herzogliche Haus Sacbsen-Gotha (1825) erloschen, und die Fürsten von Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen haben ihre Fürsten- thümer an Preußen (1850) abgetreten; und so werden jetzt im Ganzen nur noch 36 deutsche Bundesstaaten gezählt. A. Achtundzwanzig kleinere, unter der Größe von 200 Geviertmeilen. Die Fürstenthümer: 1. Lichtenstein, südlick vom Bodensee am rechten Nheinufer. 2. Reuß älterer Linie und 3. Reuß jüngerer Linie, nordöstlich vom Frankenwald. 4. Schwarzburg-Rudolstadt und 5. Schwarzburg-Sondershausen, nordöstlich vom Thüringer Wald 6. Waldeck, an der Eder. 7. Lippe-Detmold und 8. Lippe-Schaumburg, um die Mittelweser. 9. Die Landgrafschaft Hessen-Homburg, am Taunus nördlich von Frankfurt. Die Herzogthümer: 10. Sachsen-Koburg-Gotha, 11. Sachsemmeiningen und 12. Sachfen-Altcnburg, um den Thüringer Wald. 13. Anhalt-Dessau, 14. Anhalt-Bernburg und 10

3. Leitfaden beim ersten Schulunterricht in der Geschichte und Geographie - S. 148

1851 - Braunschweig [u.a.] : Westermann
— 148 — 16. Anhalt-Köthen, vom Südharz östlich bis über die Elbe. 16. Braunschweig, an der Ocker und um den Harz. 17. Nassau, am Taunus. 18. Holstein-Lauenburg, südlich von Jütland. Die Großherzogthümer: 19. Sachsen-Weimar, um die mittlere Saa^. 20. Mecklenburg-Strelih, an der Ostsee. 21. Oldenburg, westlich an der Unterwcscr um dir Hunte. 22. Luremburg, an und auf den Ardennen. 23. Hessen, nördlich und südlich vom Untcrmain. Die lrci Provinzen Starken bürg mit Darmstadt, Nh ein Hessen mit Mainz, Ober Hessen mit Gießen. 24. Das Kurfürstenthum Hessen, zu beiden Setten der Fnlda. Die vier Provinzen: Niederhessen mit Kassel, Oberhrssen mit Marburg, Fulda mit Fulda und Hanau mit Hanau. 25—28. Die vier freien Reichsstädte Hamburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt. 8. Die mittleren, von 225—1390 Geviertmeilen. Die Großherzogthümer: 29. Mecklenburg-Schwerin, an der Ostsee. 30. Baden, östlich am Obcrrhein. Vier Kreise: Der Seekreis mit Kostnitz, der Oberrheinkreis mit Freibnrg', der Mittelrheinkreis mit Rastadt, der Unterrheinkreis mit Mannheim. Dienesidcnz Karlsruhe. Die Königreiche: 31. Sachsen, nördlich vom Erzgebirge. Fünf Kreise: Der meißni- sche mit Dresden, der leipziger mit Leipzig, der erzgebirgische mit Freiberg, der v oigtländische mit Plauen, der lansitzer mit Bautzen. 32. Hannover, größtcntheils im Weser- und Emsgebiete. Die sechs Landdrosteien oder Kreise: Hannover, Hildesheim, Lüne- burg, Stade, Osnabrück, Aurich und 7) die Berghauptmannschaft Kla us th a l. 33. Wür temb erg, um de« Neckar, die rauhe Alb und die Ober- donau. Vier Kreise: Der Neckarkreis mit Ludwigsburg, der Schwarz- waldkrcis mit Reutlingen, der Donaukreis mit Ulm, der Jaxtkreis mit Ellwangen. Die Residenz Stuttgart. 34. Baiern, die Lage ergibt sich nach der Benennung der 8 Pro- vinzen: Ober-Baicrn, Nieder-Baiern, Pfalz, Ober-Pfalz, Ober-, Mittel-, Unter-Franken, Schwaben. Die Residenz München; Passau, Speier, Regens bürg, Baireuth, Anspach, Würz bürg, Augsburg. 0. Die zwei großen: 35. Das Kaiserthum Oesterreich. Im Ganzen 12206 Gcviertmeilen mit 36 Mill. Einwohnern. Zum deutschen Bund

4. Leitfaden beim ersten Schulunterricht in der Geschichte und Geographie - S. 114

1851 - Braunschweig [u.a.] : Westermann
114 Neuere Geschichte. Von Karl V. bis zur ersten französischen Rev olution. Von 1520 bis 1789. Das deutsche Reich. 8. 65. ^em edlen und ritterlichen Kaiser Maximilian I. verdank- ten die Deutschen die Stiftung des ewigen Landfriedens. Alle Streitigkeiten wurden von nun an durch das Reichs- kammergericht entschieden, welches anfänglich zu Frankfurt a. M., dann zu Spei er, am längsten aber zu Wetzlar sei- nen Sitz hatte. Eine andere Einrichtung, um den Landfrieden gehörig beschützen zu können, war die Eintheilung des Reichs in zehn Kreise 1512. Die Kreise hießen: 1) Franken, 2) Baiern, 3) Schwa- den (zwischen dem Lech und Oberrhein), 4) Oberrhein, 5) Nic- derrhein, 6) Westphalen, 7) Niedersachsen (Ostphaleu, Holstein, Mecklenburg), 8) Obersachsen (Thüringen, Meißen, Bran- denburg, Pommern), 9) Belgien oder das österreichische Nie- derland (unrichtig Burgund genannt) und 10) Oesterreich. Außerdem gehörte» noch zum deutschen Reiche die vier Nebenländer Böh- men, Mähren, Schlesien und die Lausitz. Von der Hauptstadt Wien aus nach Belgien führte Maxi- milian einen regelmäßigen Postenlauf ein und machte den Grafen Franz von Taxis zum Generalpostmeister. Jeder Kreis hatte außer einem weltlichen und einem geistlichen kreisausschrci- benden Fürsten einen Kriegsobersten, welcher bisweilen auch den Titel eines Fcldmarschalls führte. Unter dem Kaiser standen die Wahl- oder Kurfürsten von Mainz, Trier, Cöln, Sachsen, der Pfalz, Brandenburg, Böhmen; später noch die von Baiern und Hannover. War von diesen der Sohn des Kaisers schon als Nachfolger erwählt, so hieß derselbe römischer König.

5. Leitfaden beim ersten Schulunterricht in der Geschichte und Geographie - S. 120

1851 - Braunschweig [u.a.] : Westermann
— 120 — sie zuerst Maximilian, dann Karl V. erbte. Mit dem sorg- fältigen Anbau des Landes nahm Bevölkerung, Handel und Wohlstand in den Städten zu. Nach dem Tode Karl's wurde sein finsterer Sohn, Philipp Ii. von Spanien, Herr der Nie- derlande. Die Reformation fand auch in ihnen Eingang. Die Kctzcrverfolgungen, welche schon ftüher angefangen hatten, mach- ten die Niederländer unzufrieden. Sie empörten sich endlich förmlich gegen die Härte und Grausamkeit des spanischen Kö- nigs, welcher ihnen 1567 den Wütherich Alba als Statthalter sandte; dieser ließ innerhalb sechs Jahren gegen 18,000 Men- schen hinmorden. Prinz Wilhelm von Oranien. Egmont. Hoorne. — Geusen. — Die Folge des 68jährigen Befreiungs- krieges war die gänzliche Losrei'ßung der sieben nördlichen, pro- testantischen Provinzen der Niederlande von der spanischen Herr- schaft. Die südlichen oder katholischen Provinzen blieben eine spanische Besitzung und kamen später an Oesterreich; die nörd- lichen behaupteten sich als Republik unter Erbstatthaltern aus dem Hause Oranien. 1815 wurden sie sämmtlich zum Königreich der Nieder- lande unter Wilhelm I. vereinigt. Nach der gewaltsamen Auf- lösung dieser Verbindung 1830 bildeten die südlichen Provinzen das Königreich Belgien unter dem selbstgewählten König Leopold I., die nördlichen das Königreich Holland oder der Niederlande. Wilhelm I. von Holland dankte 1840 freiwillig ab. Ihm folgte sein ältester Sohn, der Prinz von Oranien, als Wil- helm U. und diesem Wilhelm Hl 1) Holland enthält 622 Gev.-M. mit mehr als 3 Mil- lionen Einwohnern und ist in 12 Provinzen eingetheilt. Die Hauptprovinz heißt Holland mit den Städten Amsterdam, Haag (Residenz des Königs), Rotterdam, Lenden. Das Großherzogthum Luxemburg ist zugleich ein deutsches Bundesland. Hol- land besitzt in Asien die Insel Java mit der Hauptstadt Batavia, einen Theil von Sumatra, die Molukken; in S -Amerika Surinam und einige kleine westindische Inseln. Die Provinzen Hollands heißen: 1) Nordholland, 8) Herzogthum Limburg, 9) Drcnthe, 2) Südholland, 6) Geldern, 10) Fricsland, 3) Seeland, 7) Utrecht. 1t) Groningen, 4) Nordbrabant, 8) Obcryssel, 12) Luxemburg. ^.Belgien enthält 536 Gev.-M. mit fast 43/2 Millionen Einwohnern und zerfällt in 9 Provinzen. Die Hauptstadt Brüssel liegt mit dem prächtigen königlichen Schlosse Lacken

6. Leitfaden beim ersten Schulunterricht in der Geschichte und Geographie - S. 149

1851 - Braunschweig [u.a.] : Westermann
— 149 — gehören davon 3595 Geviertmeilen mit fast 12 Mill. Einwoh- nern. 1) Das Erzherzogthum Oesterreich mit Wien. 2) Steiermark mit Grätz. 3) Jllyrien mit Laibach. 4) Tyrol sammt Vorarlberg mit Innsbruck und Bregenz. 5) Böhmen mit Prag. 6) Mähren, worin Brünn und Olmütz, und Schlesien, worin Troppau. Dem Kaiser von Oesterreich gehören noch die außerdeutschen Länder: Ungarn mit Prcßburg, Ofen und Pesth; Slavonien, Kroatien, Sie- benbürgen, die Mititairgränze; Galizien mit Lemberg und dem durch Salz- bergwerke berühmten Wieliczka; Dalmatien; Lombardei-Venedig mit Mailand und Venedig. 36. Das Königreich Preußen. Von den acht Provin- zen, welche in 25 Regierungsbezirke und 326 Kreise eingetheilt .sind, gehörten bis zum I. 1848 nur die ersten sechs zum Bunde mit 3362 Geviertmeilen und gegen 12 Millionen Einwohnern; von da an auch die siebente und ein Theil der achten. Im Ganzen 5077 Geviertmeilen mit über 15^2 Mill. Einwohnern. 1) Provinz Brandenburg zwischen der Oder und Elbe, Hauptstadt Berlin. Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt. 2) Provinz Pommern an der Ostsee. Stettin, Stralsund und Köslin. 3) Provinz Sachsen an der Elbe und Saale. Magdeburg, Merseburg und Erfurt. 4) Provinz Schlesien an der obern Oder. Vreölau, Oppeln und Liegnitz. 5) Provinz Westphalen zwischen der Weser und dem Niederrhein. Münster, Minden und Arnsberg. 6) Die Rheinprovinz an den Rheinufern von Bingen bis Holland. Cöln, Düsseldorf, Coblenz, Aachen und Trier. 7) Provinz Preußen von der Niederweichsel bis zum Niemen. Königsberg, Gumbinnen, Danzig und Marienwerder. 8) Provinz Posen an der untern Warthe. Posen und Bromberg. Ncufchlttl oder Ncuenburg, ein Saufen der Schweiz, östlich von Frank- reich mitten im Jura, gehört außerdem als souveraines Fürstenthum noch zu Preußen. 8. 81. Andere Länder außer Deutschland. 1) Italien. Im Mittelalter wurden die Griechen und Araber von den Normannen aus Unteritalien verdrängt. Diepäpste dehnten ihre Besitzungen in Mittelitalien aus, und Oberitalien

7. Leitfaden beim ersten Schulunterricht in der Geschichte und Geographie - S. 150

1851 - Braunschweig [u.a.] : Westermann
— 150 — theilte sich in viele kleinere und größere Freistaaten. Italien stand lange Zeit unter den deutschen Kaisern. Es setzten sich aber auch die Franzosen in Oberitalien fest, und Ncavel und Sicilien gehörte, bald vereinigt, bald getrennt, den Franzosen oder den Spaniern. Jetzt zerfällt die apenninische Halbinsel in folgende Staaten. A. Oberitalien: a) Das Königreich Sardinien, der westliche Theil von Oberitalien und die Insel Sardinien, mit den Städten Turin, Alessandria, Chambery, Nizza, Genua; Cagliari und Sassari auf Sardinien; b) das lombardisch-venetianische Königreich, das östliche Oberitalien mit den Hauptstädten Mailand und. Venedig; e) das Herzogthum Parma, südlich vom Mittlern Po; 6) das Herzogthum Modena, östlich von Parma. B. Mittelitalien: a) das Großherzogthum Toscana mit Einschluß des Herzogthums Lucca, südlich von Modena, vom Arno durchflossen, mit der Hauptstadt Florenz; b) der Kirchenstaat. Der Papst ist auch Schutzherr der kleinen Republik San Marino. Der jetzige Papst heißt Pius Ix. C. Unteritalien oder das Königreich beider Sici- lien besteht 1) aus dem Königreiche Neapel mit der gleichnamigen Hauptstadt; 2) aus der Insel Sicilien mit der Hauptstadt Palermo. König ist Ferdinand Ii. 2) Griechenland. Die Schwäche des türkischen Reichs benutzten die unterdrück- ten Griechen und erhoben 1821 einen Aufstand, welcher den glücklichen Erfolg hatte, daß Griechenland jetzt ein eignes Kö- nigreich ausmacht. Alexander Npfllanti. Die Seehelden Ka- naris und Miaulis. (Ibrahim Pascha.) Graf Kapodi- strias, Präsident von Griechenland. Seeschlacht bei Nava- rino (das alte Pylos an der Westküste von Messenien) den 20. October 1827. Der Friede zu Adrianopel zwischen Rußland und der Türkei 1829. Der neue griechische Staat unter dem 1832 gewählten König Otto I., dem zweiten Sohn des Königs von Baiern, besteht aus Livadien (Hellas), Morea (Peloponnes) und den Inseln im ägeischen Meere; diese drei Theile zerfallen in zehn Nomen oder Kreise, welche sämmtlich die Namen der ältesten Einthei-
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