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1. Heimatkunde, Globuslehre, Das Königreich Bayern, Überblick über die Erdoberfläche - S. 30

1911 - München : Oldenbourg
30 Das Königreich Bayern. Dritter Teil. Das Königreich Bayern. Lage und Bestandteile. Das Königreich Bayern ist ein Teil von Süd- dentschland. Es zerfällt in zwei ungleich große, voneinander getrennte Gebiete, einen größeren Teil rechts des Rheins und einen kleineren Teil links des Rheins, die Pfalz. Beide sind durch das Königreich Württemberg und die beiden Großherzogtümer Baden und Hessen geschieden. Natürliche und staatliche Grenzen. Im Süden bilden der Bodensee und die Alpen eine scharfe Naturgrenze gegen das Kaisertum Österreich und zwar gegen folgende Länder desselben: Vorarlberg, die gesürstete Grafschaft Tirol und das Herzogtum Salzburg. Im Osten wird die natürliche Grenze durch die Salzach, den Inn und den Böhmerwald bezeichnet. Auch diese Grenzmarken scheiden Bayern von Öster- reich und zwar vom Erzherzogtum Osterreich und vom Königreich Böhmen. Die natürliche Nordgrenze bilden der Franken- und Thüringer Wald und die Rhön. Die staatliche Nordgrenze folgt dem Frankenwalde und der Rhön, verläuft aber südlich vom Thüringer Walde. Als Grenzstaaten folgen hier nebeneinander: das Königreich Sachsen, die Thüringischen Staaten und das Königreich Preußen. Der Westen hat abgesehen vom unteren Jllerlanfe keine deutliche Natur- grenze; er ist offen. Die Nachbarstaaten sind hier: Das Königreich Württemberg und die beiden Großherzogtümer Baden und Hessen. Die Grenzen der Pfalz s. S. 61. Bayerns Grenzen sind größtenteils von der Natur vorgezeichnet. Lage zum Meere. Mit dem völkerverbindenden Meere hat Bayern keine unmittelbare Berührung; Bayern ist ein Binnenstaat. Doch wird es durch den Rhein mit der Nordsee, dnrch die Donau mit dem Schwarzen Meere verknüpft. Beide Meere verbindet der Ludwigskanal. Größe und Einwohnerzahl. Die Größe Bayerns beträgt 76000 qkm, seine Einwohnerzahl 6x/2 Mill. Unter den deutschen Staaten nimmt Bayern in beiden Beziehungen nach dem Königreich Preußen die erste Stelle ein. Einteilung in Naturgebiete. Das rechtsrheinische Bayern wird durch den Laus der Donau iu zwei Teile geschieden: das südliche und das nördliche Bayern. Südbayern besteht 1. aus den Alpen zwischen Bodensee und Salzach und 2. aus dem Alpeuvorlaude, der Schwäbisch-Bayerischeu Hochebene, nördlich davon.

2. Heimatkunde, Globuslehre, Das Königreich Bayern, Überblick über die Erdoberfläche - S. 71

1911 - München : Oldenbourg
Allgemeine Übersicht. 71 ferner die Gegenden um Nen-Ulm, Lindau und Passau und Teile des Fichtel- gebirges. Erkläre dies! 6,7^76,6% '76,7-23,6% %3,7_J7,I% 37,3,—4/1/% 4%, 77^ % der Jfevoucriuiy Industrielle Bevölkerung. Das ganze übrige Bayern hat zwischen 40—60 E. auf 1 qkm. Im Durchschnitte entfallen im Königreich auf 1 qkm 85 E. Abstammung, Sprache, Bekenntnis, Bildung. Ihrer Abstammung nach sind die Bayern Deutsche. Demzufolge ist auch die Sprache, deren sich die Bayern durchweg bedienen, die deutsche. Sie wird aber in vier Mundarten gesprochen; es sind dies die bayerische in Ober- und Niederbayern und in der Oberpfalz, die schwäbische westlich vom Lech, die fränkische in den fränkischen Kreisen und die pfälzische, eine Abart der fränkischen, in der Rheinpfalz. Nach der Religion sind die Bewohner Katholiken, Protestanten und Juden. Die Katholiken bilden über 2/3, die Protestanten fast ein kleiner Bruchteil (über 50000) gehört der israelitischen Konfession an. Auf hoher Stufe steht die allgemeine Volksbildung. Ihr dienen vor allem Tausende von Volksschulen; außerdem besteht noch eine große Menge höherer

3. Für die Klassen III - I der Realschulen, Untertertia - Untersekunda der Oberrealschulen - S. 47

1911 - Leipzig : Dürr
— 47 — 4. Donaukreis. Natürliche Gebiete: oberdeutsche Hochebene, schwäbischer Jura. V. Großherzogtum Baden: 15000 qkm; 2!/7 Mill. Einw., davon fast 2/3 Katholiken. Natürliche Gebiete: oberrheinische Tiefebene und ihre östliche Begrenzung, Anteil am fränkisch-schwäbischen Stufenland und am schwäbischen Jura. Einteilung in 11 Kreise. Hauptstadt Karlsruhe. Vi. Großherzogtum Hessen: 7700 qkm; l2/7 Mill. Einw. 2 Teile, von denen der von der Provinz Hessen--Nassau umschlossene Teil den Namen Oberhessen führt. Natürliche Gebiete: oberrheinische Tiefebene und Odenwald, Vogelsberg und Teile des rheinischen Schiefergebirges. Hauptstadt Darmstadt. Vii. und Viii. Die Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin: 13000 qkm; 640000 Einw.; und Mecklenburg-Strelitz: 3000 qkm; 106000 Einw. M.-Strelitz ist der am dünnsten bevölkerte Staat des Deutschen Reiches; ein Stück davon liegt zwischen M.-Schwerin und Lübeck. Hauptstädte Schwerin und Neu-Strelitz. Ix. Großherzogtum Oldenburg: 6500 qkm; 483000 Einw. 3 Stücke: 1. das von Hannover und Bremen umschlossene Hauptstück mit der Hauptstadt Oldenburg; 2. das sog. Fürstentum Lübeck, westlich vom Freistaat Lübeck mit der Stadt Eutin; 3. Birkenfeld im Hunsrück. X. Großherzogtum Sachsen-Weimars. In allen thüringischen Staaten, die den Namen „Sachsen" führen, regieren ernestinische Wettiner. 3 Hauptstücke. Hauptstadt Weimar. Xl Herzogtum Sachsen-Meiningen. Hauptfluß die Werra, hier die Hauptstadt Meiningen; es greift aber bei Saalfeld auch ins Saaletal herüber. Xii. Herzogtum Sachsen-Altenbnrg. Ost- und Westkreis; im Ostkreis die Hauptstadt Altenbnrg. Xiii. Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha. Eigentlich ein Doppelstaat: fränkisch ist das Herzogtum Coburg, thüringisch das Herzogtum Gotha. Xiv. Herzogtum Braunschweig. 5 Stücke. Im Hauptteil die Hauptstadt Braunschweig. Xv. Herzogtum Anhalt. Zu beiden Seiten der Elbe; im linkselbischen Teile die Hauptstadt Dessau. Xvi. und Xvii. Die Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schw.-Rudolstadt haben je 2 größere Stücke am Franken- und Thüringer Walde und je 1 Stück im Unstrutgebiet. Hauptstädte Sondershausen und Rudolstadt. Xviii. und Xix. Die Fürstentümer Renß ältere und R. jüngere Linie. Im Elstergebiet die Hauptstädte Greiz (ä. L.) und Gera (j. L.). Außerdem Anteil am Saalegebiet. Xx. und Xxi. Die Fürstentümer Lippe und Schaumburg-Lippe. Sch.-L. hat unter allen deutschen Staaten die niedrigste Bevölkerungsziffer. Hauptstädte Detmold und Bückeburg. Xxii. Das Fürstentum Waldeck steht unter preußischer Verwaltuug. Hauptstadt Arolsen. Abgetrennt liegt der Bezirk von Pyrmont. Xxiii.—Xxv. Die drei Freien Städte Lübeck, Bremen, Hamburg. Bremen ist der kleinste deutsche Staat. Größe und Einwohnerzahl der Staaten X—xxv siehe S. 182.

4. Wirtschaftsgeographie des Deutschen Reiches und seiner Kolonien mit besonderer Berücksichtigung des deutschen Anteils am Welthandel und Weltverkehr - S. 53

1918 - München [u.a.] : Oldenbourg
Iii. Die einzelnen deutschen Landschaften. 53 Woll- und Baumwollindustrie emporgewachsen sind, so Glauchau, M e e r a n e, Crimmitschau,Plauen,Reichenbach,Zwickau, während C h e m- n i tz außerdem noch große Maschinenwerkstätten besitzt. Im E r z g e b i r g e hat nach Erschöpfung der Metallager der einst blühende Bergbau fast ganz aufgehört. Jetzt hat sich dort bei der Unergiebigkeit des Bodens und der Rauheit des Klimas das Hausgewerbe, Weberei, Herstellung von Spielwaren, Spitzenklöppelei und Fein- stickerei, seßhaft gemacht. Ähnliche Verhältnisse wiederholen sich in den Sudeten, wo namentlich in Hirschberg, Landeshut und Waldenburg die Leinenweberei blüht. Die großen Steinkohlenlager und Erzhütten Oberschlesiens endlich haben auch hier eine Reihe von Fabrikstädten ins Leben gerufen: Königshütte, B e u t h e n, G l e i w i tz. Die Staaten der Mitteldeutschen Gebirgsschwelle. An der Mitteldeutschen Gebirgsschwelle haben folgende Staaten Anteil: das Königreich Preußen mit größeren oder kleineren Teilen der Provinzen Rheinland, Westfalen, Hessen-^ Nassau, Hannover, Sachsen und Schlesien, ferner das Großherzog tum Hess e n mit der Provinz Oberhessen, die Fürstentümer Walde ck, Lippe, Sckaumbura-Livve. das Herzogtum Braunschweig mit eint* gen Gebieten, das Groß Herzogtum Sachse n - W e i m a r, die Her- zogtümer Sachsen.lm e iningen, Sachs en - Al t e n b u r g, S a ch - sen-Kobura-Gotba. die Fürstentümer Schwarzbura-Son- dershauseu, Schwar 5 burg -- Ruholstadt. Reuß älterer Li- nie, Reuß jüngerer Linie, endlich das Königreich Sachsen mit einem ansehnlichen Gebiet und das Königreich Bayern mit Teilen des Frankenlandes. 3. Das Siidwestdeutsche Landbecken. Stufenbau der Landschaft. Die Oberrheinische Tiefebene, ein Einbruchstal, teilt das ganze Becken in zwei gleichartige Seitenflügel, die in Stufen zur Tief- ebene absinken: das Fränkisch-Schwäbische und das Lothringische Stufenland. Hinsichtlich seiner Bewässerung umfaßt das Landbecken den Mittel- rhein von Basel bis Mainz mit dem Schwäbisch-Fränkischen Stufenland im O. und dem Lothringischen Stufenland, dem Flußgebiet der Mosel, im W. Klimatisch und bodenwirtschaftlich ist das Südwest- deutsche Landbecken der bevorzugte st e Teil von ganz Deutschland. Da überdies der Talboden und vielfach noch die unteren Berg- hänge mit fruchtbarem Löß bedeckt sind, so vereinigen sich hier alle Bedingungen zu fruchtreichem Gedeihen, am meisten in der Oberrheinischentiefebene, „dem Garten Deutschlands". Da werden besonders gepriesen der W e i n b a u des Elsaß, des Markgrafenlandes, der Pfalz und namentlich des Rheingaus, die K a - stanienwälder am Donnersberg, die K i r s ch e n h a i n e um Freinsheim bei Frankenthal, die Spargelzucht von Schwetzingen, der Tabakbau in der Pfalz und der Hopfenbau Badens. Aber auch außerhalb des Rhein- tals fehlt es nicht an edlen Erzeugnissen der gabenfreudigen Natur. Geschätzte Weine

5. Lehrstoff der unteren Klassen - S. 53

1897 - Leipzig : Engelmann
§ 28. Verfassung und Staatenbildung. 53 deutsche Bund durch Aufnahme der süddeutschen Staaten zum Deutschen Reich. Am 18. Januar 1871 wurde König Wilhelm I. von Preußen in Versailles zum Deutschen Kaiser proklamiert. Das jetzige Deutsche Reich ist eilt Bundesstaat von 26 Einzelstaaten. An der Spitze steht der König von Preußen als erblicher Deutscher Kaiser. Er hat die Ent- scheidung über Krieg und Frieden, ist Oberbefehlshaber über Heer und Kriegsflotte und vertritt das Deutsche Reich gegenüber den auswärtigen Staaten durch von ihln ernannte Gesandte. Im übrigen kann er die Angelegenheiten des Reichs nicht nach Willkür regeln, sondern ist da- bei an die Zustimmung des Bundesrats (bestehend aus den Abgesandten der einzelnen Staaten) und des Reichstags (bestehend aus den auf je 5 Jahre gewählten Vertretern des Volkes) gebunden. Reichsangelegenheiten sind: 1. das Heerwesen und die Kriegsflotte; 2. das Post- und Telegraphenwesen (außer in Bayern und Württemberg); 3. die höchste Gerichtsbarkeit (Reichsgericht in Leipzig); 4. die Verwaltung der Zölle, d. h. der Abgaben, welche auf die von allswärts eingeführten Waren erhoben werden, und einiger anderer Steuern. Alle übrigen öffentlichen Angelegenheiten sind Sache der Einzelstaaten. Jeder wehrhafte Deutsche ist dienstpflichtig vom 20. bis 45. Lebensjahr und zwar 7 Jahre beim stehenden Heer (davon 2 bis 3 Jahre, die Einjahrig-Freiwilligen 1 Jahr, bei der Fahne, die übrigen bei der Reserve), 12 Jahre bei der Landwehr, 6 Jahre beim Landsturm. In Friedenszeiten zählt das Deutsche Heer mehr als eine halbe Million Soldaten, in Kriegszeiten kann es durch Einberufung der Reserven und Landwehren auf fast die sechsfache Stärke gebracht werden. Es ist das zweitgrößte Europas (nur von Rußland an Zahl der Soldaten übertroffen), durch seine vortreffliche Einrichtung und Ausbildung aber allen anderen Heeren überlegen. Die Kriegsflotte dagegen kommt erst an fünfter Stelle. England, Frankreich, Rußland und Italien haben größere Kriegsflotten. Die Staateu Deutschlands sind: 1. Königreich Preußen, 350 000 qkm 32 Mill. Einw. 2. „ Bayern, 76 000 „ 5,8 „ „ 3. „ Sachsen, 15 000 „ 3,8 „ 4. „ Württemberg, 20 000 „ 2 „ 5. Großherzogtum Baden, 15 000 „ 1,7 „ „ 6. „ Hessen, 8 000 „ 1 7. „ Mecklenburg- Schwerin, 13 000 „ 0,6 „ „ 8. „ Mecklenburg-Strelitz, 9. „ Oldenburg, 10. „ Sachsen-Weimar-Eisenach, 11. Herzogtum Sachsen-Meiningen, 12. „ Sachsen-Ko burg-Gotha, 13. „ Sachsen-Altenburg, 14. „ Anhalt, 15. „ Braunschweig, 16. Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, 17. „ Schwarzb urg-Sondershausen,

6. Lehrstoff der unteren Klassen - S. 54

1897 - Leipzig : Engelmann
54 Zweiter Kursus. 18. Fürstentum Reust, ältere Linie, 10. „ Reust, jüngere Linie, 20. .. Waldeck, 21. „ Lippe, 22. „ Schaumburg-Lippe, 23. Freie und Hansa st adt Hamburg, 24. „ „ Bremen, 25. „ „ .. Lübeck, 8—25 zusammen 30 000 qkm, 4 Mill. Einw. 26. Reichsland Elsaß-Lothringen 15 000 „ 1,6 „ „ Die drei freien Städte sind kleine Republiken; der höchste Beamte ist ein aus eine Anzahl von Jahren gewählter Bürgermeister. Hansa- städte heißen sie, weil sie früher dem im Mittelalter mächtigen Städte- bund der Hansa angehörten. Die sämtlichen übrigen Staaten sind konstitutionelle Monarchien. Das Reichsland Elsaß-Lothringen wird vom Kaiser im Namen des Reichs durch einen von ihm ernannten Statthalter regiert. Man unterscheidet drei Formen der Monarchie: Die Despotie, die Autokratie und die konstitutionelle Monarchie. In despotisch regierten Staaten sind die Unterthanen dem Herrscher gegenüber vollständig rechtlos. Autokratie heißt die Form der Monarchie, bei welcher der Fürst zwar an bestimmte Gesetze gebunden ist, das Recht der Gesetzgebung aber ihm allein zusteht. In konstitutionellen Monarchieen ist der Fürst bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Staates an die Zustimmung von (erblichen oder ge- wählten) Vertretern des Volkes gebunden. Die Rechte der Volks- vertreter sind durch die Verfassung (Konstitution) festgesetzt. An Kolonieen besitzt Deutschland: In Afrika: Kamerun und Togo, Deutsch Südwest-Afrika und Deutsch Ost-Afrika; in Australien: Kaiser Wilhelms-Land, den Bismarck- Archipel, den nördlichen Teil der Salomon-Inseln und den Marschalls-Archipel. § 29. Das Königreich Preußen. Das Königreich Preußen ist hervorgegangen aus der Markgrafschaft Brandenburg, die, anfänglich von kleinem Umfang, sich durch Kämpfe mit den Slaven allmählich immer weiter nach 0. ausdehnte und später zum Kurfürsten- tnm erhoben wurde. Im Jahre 1415 wurde Friedrich, Burggraf von Nürnberg, aus der Familie der Hohen;ollern, der Stanimvater der jetzigen preußischen Königsfamilie, Kurfürst von Brandenburg. Nachdem die Hohenzollern durch Erbschaft das Herzogtum Preußen und verschiedene Besitzungen am Rhein erworben und durch glückliche Kriege ihr Land auch sonst vergrößert hatten, nahmen sie 1701 den Titel „König von Preußen" an. Auch in den beiden letzten Jahrhunderten hat sich Preußen durch die Thatkraft und Umsicht seiner Herrscher noch bedeutend ausgedehnt und vor allem eine Anzahl ursprünglich deutscher Länder, die aber in den Zeiten der Schwäche des alten Reichs an Polen, Schweden, Dänemark verloren gegangen waren, für Deutschland wiedergewonnen.

7. Lehrstoff der unteren Klassen - S. 55

1897 - Leipzig : Engelmann
§ 30. Die nordöstlichen Provinzen. Die Großherzogtümer Mecklenburg. 55 Preußen wird in 12 Provinzen eingeteilt: 1. Ostpreußen, 2. West Preußen, 3. Posen, 4. Schlesien, 5. Brandenburg, 6. Sachsen, 7. Pommern, 8. Schleswig-Holstein, 9. Hannover, 10. Hessen-Nassau, 11. Westfalen, 12. Rheinprovinz. Die Provinzen sind von sehr ungleicher Größe. Die kleinste Provinz ist Schleswig-Holstein mit 19 000 qkm Fläche und 1,3 Millionen Einwohner, die größte der Fläche nach Schlesien mit 40 000 qkm Fläche und 4,4 Millionen Einwohnern, der Einwohnerzahl nach die Rhein- provinz mit nur 27 000 qkm Fläche, aber 5 Millionen Einwohnern. An der Spitze jeder Provinz steht ein Oberpräsident. Eingeteilt werden die Provinzen, ausgenommen Schleswig-Holstein, weiter in Regierungsbezirke, die von Regierungspräsidenten verwaltet werden. Konfessionell ist die Bevölkerung Preußens ebenfalls gemischt; etwa f sind Evangelische, | Katholiken, 350 000 Juden. § 30. Die nordöstlichen Provinzen. Die Großherzogtümer Mecklenburg. Die nordöstlichen Provinzen Preußens und Mecklenburg ziehen sich längs der Küste der Ostsee hin; sie umfassen im wesentlichen das Gebiet des Baltischen Landrückens nebst den breiten Flußniederungen der unteren Oder, Weichsel, Pregel und Memel. Ackerbau und Vieh- zucht bilden die Hauptbeschäftigung der Bevölkerung. Daneben sind Handel und Schiffahrt von Bedeutung. Der Seehandel nach Skandi- navien und den russischen Ostseehäfen ist schon seit vielen Jahrhunderten sehr beträchtlich, ebenso derjenige nach Polen auf der Weichsel, seit aber große Eisenbahnliuien das Land durchziehen, hat sich auch ein lebhafter Verkehr mit dem Innern Rußlands entwickelt, der sich namentlich auf die Einfuhr russischen Getreides und die Ausfuhr deutscher Fabrikerzeugnisse bezieht. Industrie dagegen ist im Nord- osten Deutschlands wenig vorhanden. Da auch der Boden des Landes nur teilweise fruchtbar ist, so ist die Bevölkerungsdichte gering. Größere Städte finden sich nur an der Küste; im Innern meist kleine Land- städte. Provinz Ostpreußen (Reg.-Vez. Königsberg und Gum- binnen) setzt sich aus den Landschaften Litauen, Masuren, Sam land, Ermeland zusammen. Im nordöstlichsten Teil der Provinz finden sich noch litauisch sprechende Bewohner, in der Land-

8. Lehrstoff der unteren Klassen - S. 91

1897 - Leipzig : Engelmann
§ 50. Das Königreich Italien. 91 bewohnbar. Nur in der kühleren Jahreszeit weiden auf den üppigen Grasflächen zahlreiche Büffelherden; im Sommer werden dieselben in das kühlere Bergland geführt. Die C a m p a n i f ch e Ebene ist eine der reichsten und zugleich durch landschaftliche Schönheit ausgezeichnetsten Gegenden Europas. Hier reisen neben Orangen und Citronen die herrlichsten Weine Italiens. Die Hügel sind mit Öl-, Mandel- und Feigenbäumen, die Abhänge der Berge mit dichten Kastanienwaldungen bedeckt. In der Mitte der Ebene erhebt sich steil kegelförmig der Vulkan Vesuv, 1300 in, der bei seinem ersten historisch überlieferten Ausbruch im Jahre 79 n. Chr. die Städte Herculanum und Pompeji zerstörte, seitdem zahl- reiche, z. T. verheerende Ausbrüche gehabt hat. Der Südosten Italiens wird von der Apulischen Ebene ein- genommen, die wasserarm ist und daher meist nur als Weideland dient. Nur der südlichste Teil bringt Wein, Oliven und Südfrüchte hervor. Die Insel Sardinien hat viereckige Gestalt. Sie ist größtenteils gebirgig, schließt aber anch einige fruchtbare Ebenen ein. An der Küste vielfach Sumpffieber. Corsica siehe § 62. § 50. Das Königreich Italien. Bis über die Mitte dieses Jahrhunderts hinaus zerfiel Italien in zahlreiche einzelne Staaten, von denen das Königreich Sardinien und Piemont, das König- reich Neapel und der Kirchenstaat die bedeutendsten waren. Die Lombardei und Venetien waren im Besitz von Österreich. Durch eine Reihe von Kriegen (1859—1870) wurde die Einigung Italiens unter dem König von Sardinien- Piemont durchgeführt, der nun den Namen König von Italien annahm. Das Königreich Italien ist 285000 girrn, etwas mehr als halb so groß als das Deutsche Reich, hat aber 31 Millionen Ein- wohner, ist also dichter als dieses bevölkert. Ackerbau, Schiffahrt und Handel sind die Haupterwerbszweige der Bevölkerung. Wein, Olivenöl, Südfrüchte und Rohseide bilden die Hauptartikel der Aus- fuhr. Außerdem vermittelt Italien großenteils den Handel zwischen dem Orient und dem mittleren und westlichen Europa. Seine Handels- flotte ist eine der bedeutendsten Europas, auch die Kriegsflotte kommt bereits an vierter Stelle. Viele der im Handel und Geldverkehr ge- bräuchlichen Ausdrücke (z. B. Brutto, Netto, Tara, Disconto) stammen aus dem Italienischen. Die Entwickelung der Industrie ist durch das Fehlen von Kohlen erschwert. Die allgemeine Volksbildung ist, nament- lich in Mittel- und Süd - Italien, gering; dagegen ist für höhere Bildungsanstalten, Gymnasien und Universitäten wohl gesorgt. Im allgemeinen ist das Land seit seiner Einigung im Aufschwung begriffen. Eingeteilt wird das Königreich in 69 Provinzen, die aber in 16 größere Landesteile gruppiert sind. I. Nord-Italien (Antike Landschaften: Galli a Transpa- dana, Gallia Cispadana, Venetia, Liguria) umfaßt die
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