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1. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 240

1836 - Leipzig : Schumann
240 Allgemeine Erdkunde. losophie, Geschichte und Erdkunde, die mathematischen und Natur- wissenschaften, sodann über alle Zweige der Theologie, Jurispru- denz und Medicin. Mit denselben sind überall eine Bibliothek ver- bunden, ein botanischer Garten, ein physikalisches und chemisches Kabinet, naturwissenschaftliche (mineralogische, zoologischere.) Samm- lungen, ein anatomisches Kabinet, und oft auch eine Sternwarte. 8. 1004. Unsere deutschen Universitäten haben in der Regel vier Fakultäten: der Theologie nämlich, der Jurispru- denz, der Medicin und der Philosophie, welche letztere alle Disciplinen begreift, welche nicht zu den drei ersten gehören. Mehre jedoch haben seit einiger Zeit auch eine fünfte, die derstaats- wirthschafll Die Professoren werden aus den bei manchen Uni- versitäten beträchtlichen Fonds fest besoldet, und erhalten außerdem von den ihre Vorlesungen besuchenden Studenten ein festbestimmtes Honorar. Jeder dieser Letzteren hat freie Wahl der Vorlesungen, und ist, mit Ausnahme der baierischen und österreichischen Akade- mien, im Laufe seiner Studien keinerlei Art von Prüfungen unter- worfen. Jede einzelne Fakultät hat das Recht, denen, welche ihr würdig scheinen, akademische Grade zu ertheilen. §. 1005. Deutschland hat gegenwärtig fünf und-zwanzig Uni- versitäten (nachdem in diesem Jahrhunderte mehre eingegangen und nach andern Städten verlegt oder mit andern vereinigt worden sind), die trotz mancher Mängel in ihren Einrichtungen von jeher die Träger ver wahren Wissenschaftlichkeit waren und es auch blei- den werden. Die deutschen Staaten des österreichischen Kaiserthums haben folgende Uni- versitäten: Wien (gestiftet 1365), Prag in Böhmen (1385), In n s bru ck in Tyrol (1673 und 1826 erneuert), Gra tz in Steiermark (1586 und 1826), Olmütz in Mähren (1581 und 1827).— In Preußen: Berlin (1810), Königsberg (1544), Halle (1694), Breslau (1702), Greifswal- de (1456), Bonn (1818); eine Universität für katholische Theologie und Philosophie befindet sich zu Münster in Westfalen. — In Hannover: Gdttingen (1737); in Baiern: München (1826, vormals in Lands- hut), Würzburg (1403), Erlangen (1743); in Sachsen: Leipzig (1409): für die sächsischen Herzogtümer Jena (1557); für Würtemberg: Tübin- g en (1477); für Baden: Heidelberg (1386) und Fr e y b ur g im Brcie- gau (1457); für Kurhessen: Marburg (1527); für Hessendarmstadt: Gie- ßen (1607); für Mecklenburg: Rostock (1419), und für Holstein: Kiel (1665). §. 1006. Viele Universitäten im übrigen Europa sind nach dem Plane, welcher den deutschen zum Grunde liegt, eingerichtet worden, namentlich in Norwegen, wo Christiania; in Schwe- den, wo Lund und Upsala; in Dänemark, wo Kopenhagen; in Nordniederland, wo Leyden, Utrecht und Gröningen; in Belgien, wo Löwen und Gent; sodann zwei neue Universitäten, wovon die sogenannte liberale in Brüssel, und die katholische, welche vielleicht nach Löwen verlegt werden wird, in Mecheln; in der Schweiz, wo Bern, Zürich und Basel; gewissermaßen auch Genf. In Italien finden wir im Königreiche beider Sici- lien: Neapel, Palermo und Catania; im sardinischen König- reiche: Turin, Genua, Cagliari und Sassari; im Kirchen- staate: Rom, Bologna, Urbin o und Perugia; in Toskana:

2. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 289

1836 - Leipzig : Schumann
289 Iv. Politische Geographie. sich der Staat vorbehalten hat, z. B. den Ertrag des Bergbaues und der Salinen, der Münze, der Posten, der ausschließlichen Fa- brikation gewisser Waaren, z. B. des Tabaks in Oesterreich und Frankreich; aus den Zöllen, aus den direkten und indirekten Steuern rc. §. 1185. Die Linien, welche die Umrisse eines Staates be- zeichnen und jenseit deren das Gebiet anderer Staaten oder das Meer liegt, nennt man dessen Gränzen. Sie sind entweder na- türliche, d. h. werden durch Gebirge, Flüsse, Seen oder das Meer gebildet, oder künstliche, politische, die meist auf Ver- trägen mit den Nachbarstaaten beruhen, und oft mit jenen keines- wegs zusammenfallen. Ein vom Gebiete eines Staates ringsum eingeschlossener Theil eines andern Staates heißt eine Enclave. §. 1186. Die innerhalb der Gränzen eines Staates lebende Gesammtzahl von Menschen bildet dessen Bevölkerung. Abso- lute Bevölkerung nennt man die Anzahl der Bewohner des gan- zen Staates ohne Rücksicht auf die Ausdehnung des Landes/rela- tive Bevölkerung ist die Anzahl von Menschen, welche auf eine Quadratmeile kommt. In einem Lande, das 30,000,000 absoluter Bevölkerung und 10,000 Ihm. Flächeninhalt hat, beträgt die relative Population 3000 Seelen. — Die natürliche Völkerscheide wird durch die Sprache gezogen. — §. 1187. Die Beherrscher monarchischer Staaten führen sehr verschiedene Titel, und heißen je in den verschiedenen Staaten: Kaiser, König, Kurfürst, Großherzog, Herzog, Fürst, Landgraf, Graf, Sultan, Khan, Imam und Scherst. Jeder Monarch führt einen oder mehre Titel, hat ein Wappen und in der Regel auch einen oder mehre Ritterorden, mit denen oft Einkünfte verbun- den sind, und die der Fürst nach Belieben, an wen er will, aus- theilt. Sie haben in neueren Zeiten fast alles Ansehen in der öf- fentlichen Meinung verloren, z. B. in Frankreich der Orden der Ehrenlegion. Jeder Staat hat ferner seine Nationalfarbe und, wenn er Schifffahrt treibt, auch seine Flagge. §. 1188. Jeder irgend bedeutende Staat ist, um die Verwal- tung desselben zu erleichtern, in gewisse Unterabtheilungen gesondert. Diese sind entweder politischer Art, wie die Eintheilung in Pro- vinzen, Gouvernements, Gespanschaften, Eyalets und Liwas (in der Türkei), Grafschaften (in England); mit Departements, Kan- tonen, Kreisen, Hunderden, Gemeinden; oder kirchlich, nach Erz- bisthümern, Bisthümern, Generalsuperintendenturen rc.; oder mi- litairisch, nach Werbedistrikten, Sektionen rc.; oder endlich rein geographisch, nach Festland und Inseln, nach Bergen und Flüssen rc. Europa. Dieser Erdtheil, dessen Bodenverhältnisse schon in der physika- lischen Geographie, woraus wir in dieser Hinsicht verweisen, berührt worden sind, liegt zwischen 36° 22' und 71° 11 — 12 nördlicher Breite, und von 8° 10° bis etwa 81° östlicher Länge von Ferro. Andree Geogr. 19

3. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 347

1836 - Leipzig : Schumann
Iv. Politische Geographie. Europa. 347 Die Staaten des deutschen Bundes. Dieselben liegen zwischen 54° 50' bis 45« 5' nördlicher Breite und 22° 33' bis 37° 30' östlicher Länge, und haben vom westlich- sten Punkte Luxemburgs bis nach Auschwitz in Galizien eine Aus- dehnung von 147, und von Roveredo in Südtyrol bis Rendsburg in Holstein 135 Meilen. — Gränzen. — Sie bestehen, mit Ausnahme des Kaiserthums Oesterreich und des Königreichs Preu- ßen, aus 4 Kö-nig reichen: Sachsen, Hannover, Barern und Würtemberg; 7 Großherzogthümern: Baden, Hessen-Darm- stadt, Luxemburg, Mecklenburg-Schwerin und Strelitz, Weimar und Oldenburg; dem Kurfürste n th ume Hessen; 9 Herzogthü- mern: Holstein mit Lauenburg, Braunschweig, Nassau, Sachsen- Koburg-Gotha, Sachsen-Meiningen-Hildburghausen, Sachsen-Alten- burg, Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen; 11 Fürstenthümern: Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg- Rudolstadt, Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen, Liechtenstein, Waldeck, Reuß, ältere und jüngere Linie, Schaumburg- Lippe, Lippe-Detmold, Hessen-Homburg (Landgrafschaft); der sou- verainen Herrschaft Kniphausen, und den vier freien Städten: Hamburg, Lübeck, Bremen und Frankfurt am Main. Die sämmtlichen Staaten des deutschen Bundes halten 11,584 L3m. — Gebirge. — Seen. — Ströme: zum schwarzen Meere, Donau; zur Nordsee, Rhein, Ems, Weser, Elbe; zur Ostsee, Trave, Warnow, Recknitz, Oder, Rega, Persante; zum adriatischen Meere, Etsch. — Kanäle. — Produkte. — Gew erbthärigkeit ist in allen Zweigen der Industrie ausgezeichnet. Der Handel ist sowohl auf den großen Strömen und Kanälen, als zur See, aus , Triest, den Ostsee- und Nordseehäfen (Hamburg, Altona, Bremen, Emden einerseits, Lübeck, Rostock, Stralsund und Stettin andrer- seits) sehr lebhaft, und wird im Innern (Landhandel) durch gute Landstraßen, am meisten aber durch den großen deutschen Zoll- verein, der von Preußen ausging, wesentlich befördert. Außer Oesterreich mit Liechtenstein, Braunschweig, Hannover, Oldenburg, den Hansestädten, Mecklenburg und Holstein, begreift derselbe alle übrigen Staaten Deutschlands. Manche Eisenbahnen sind im Werden; Dampfböte fahren auf den größeren Strömen, auf denen die Fahrt, wenige Beschränkungen ausgenommen, frei ist. Unsere bedeutendsten Handelsstädte iin Innern sind in Preußen: Berlin und Frankfurt in Brandenburg, Breslau in Schle- sien, Köln am Rhein, Magdeburg, Erfurt und Naumburg in der Provinz Sachsen; in Oesterreich: Wien; Prag in Böh- men, Gräz in Steyermark, Botzen in Tyrol; im übrigen Deutschland: Frankfurt, Leipzig, Augsburg, Nürnberg, Braun- schweig, Offenbach, Hannover, Kassel, Mainz, München und viele andere.^ Messen. In Wissenschaft und Kunst steht unser Vater- land höher als alle übrige Länder. Universitäten. — Die gesummte Volksmenge wird auf 35,730,000 Seelen geschätzt; davon kommen 11 Mill. auf die österreichischen, 10 Mill. auf die

4. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 348

1836 - Leipzig : Schumann
348 Allgemeine Erdkunde. preußischen Provinzen Deutschlands und 440,000 E. auf Holstein und Lauenburg, so daß etwa 14,120,000 Seelen auf die ausschließ- lich deutschen Staaten kommen. Von der Gesammtmasse sind 28 Millionen reine Deutsche, 5-'- Mill. Slawen; 190,000 Italiener, in Jllyrien und Wälsch-Tyrol, 300,000 Wallonen und Franzosen, 300,000 Juden, Griechen, Armenier und Zigeuner. — 19^ Mill. sind Katholiken, 15| Mill. Protestanten. Diese letztem bilden die Mehrzahl in allen Ländern, mit Ausnahme der österreichischen Pro- vinzen, Baiern, Baden, Hohenzollern, Liechtenstein und den früheren geistlichen Staaten. Bisthum Breslau, Erzbisthum Köln mit den Bisthümern Trier, Münster und Paderborn in Preußen; Bisthum Hildesheim-Osnabrück in Hannover; Erzbisthum Freising-München mit den Bisthümern Paffau, Augsburg, Regensburg; Erzbisthum Bamberg mit den Bisthümern Eichstädt, Würzburg, Speier, sämmt- lich für Baiern; Erzbisthum Freyburg für Baden und Hohenzollern, mit den Bisthümern Mainz für Hessen-Darmstadt, Rottenburg für Würtemberg; Limburg für Nassau und Frankfurt. In Oesterreich das Erzbisthum Salzburg und viele andere. Das heilige römische Reich deutscher Nation bestand aus 9 Krei- sen (mit Ausnahme des burgundischen oder der österreichischen Nie- derlande, welche den zehnten bildeten); dem österreichischen, baieri- schen und schwäbischen im Süden, dem fränkischen, ober- und nie- derrheinischen in der Mitte, dem westfälischen, ober- und niedersäch- sischen im Norden. Böhmen, Schlesien, Mähren und die Lausitz gehörten zu keinem Kreise. Oberhaupt war der römische oder deut- sche Kaiser. — Nachdem 1806 Kaiser Franz Ii. die Würde eines deutschen Kaisers niedergelegt und Deutschland später sich vom fran- zösischen Joche befreiet hatte, ward 1815 der deutsche Bund gestiftet, als dessen Zweck in der Bundesakte angegeben steht: Aufrechterhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands, so wie der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit jedes einzelnen Staa- tes und Sicherung eines Rechtszustandes für die Unterthanen aller deutschen Länder. Die Bundesangelegenheiten werden von der Bundesversammlung besorgt, die in Frankfurt ihren Sitz hat. Bei derselben hat jeder Staat seinen Abgeordneten, und Oester- reich führt den Vorsitz. Wenn über organische Bundeseinrichtun- gen, Grundgesetze des Bundes, und Beschlüsse, welche die Bundes- akte betreffen, abgestimmt wird, muß das Plenum versammelt sein, in welchem 70 Stimmen abgegeben werden; Oesterreich, Preußen und die drei Königreiche haben davon jedes 4, Baden, die beiden Hessen, Holstein und Luxemburg jedes 3, Braunschweig, Mecklen- burg und Nassau jedes 2, die übrigen Staaten jeder 1 Stimme. — In allen Bundesstaaten soll eine landständische Verfassung ein- geführt werden; die vormals unmittelbaren, jetzt mediatisirten Reichs- stände (84 mit 486 Iljm., 1,900,000 E.) gehören zum hohen Adel; die Häupter der Familien sind die ersten St an de sh erren in ih- ren respektiven Staaten. Die Verschiedenheit bet christlichen Reli- gionsparteien begründet in allen Bundesstaaten keinerlei Unterschied im Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte. Es bestehen gemeinschaftliche Appellationsgerichte für die Staaten, welche nicht

5. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 205

1836 - Leipzig : Schumann
205 Iii. Kultur - Geographie. §. 870. Die griechische Sprache, die sich durch Fülle, Kraft, Melodie und die Leichtigkeit, mit der sich Wörter zusammensetzen lassen, vor den meisten übrigen auszeichnet, scheint asiatischm Ur- sprungs zusein; das Neugriechische wird mit denselben staben geschrieben, hat aber eine große Anzahl neuer Wörter aufgenommen und auch in der Grammatik manche Veränderungen erfahren. 877. Die zum germanischen Stamme gehörenden Völker sprechen sämmtlich auch germanische Sprachen. Die d eutsche Sprache im Allgemeinen wird in ganz Deutschland geredet, in den russischen Ostsee-Provinzen und in Preußen, im Elsaß und einem Theile Lothringens, Ungarns, Siebenbürgens, ferner in den meisten Kantonen der Schweiz. Unser sogenanntes Hochdeutsch, das in allen diesen Landern die Sprache der gebildeteren Klassen und allgemeine Schriftsprache geworden ist, hat sich im Laufe der letzten drei Jahrhunderte gebildet, lebt jedoch im Volke weder in Meißen, und hier am allerwenigsten, noch sonst irgendwo. Es ist rein ein Produkt der Kunst und wird von wenigstens 12 bis 15 Millionen Deutschen kaum verstanden; der Landmann spricht es niemals; die Predigten, die im Hochdeutschen gehalten werden, ver- steht er nur halb oder gar nicht; in den kleineren Städten sowohl als den größeren herrscht immer im gewöhnlichen Wandel und Ver- kehr ein Dialekt, nie das Hochdeutsche vor. Durch dieses letztere ist freilich viel Verwirrung ins Leben der niedern Stände, die bis- her dadurch von den höheren gewissermaßen isolirt standen, gebracht worden, allein es ist auch nur durch dasselbe eine allgemeine deutsche Literatur möglich geworden. — Die deutschen Mundarten lassen sich in zwei große Abtheilungen sondern, in die oberländische und in die mederdeutsche. Zum Oberdeutschen gehören die Dialekte in der Schweiz, in Tyrol, in den übrigen deutschen Provinzen Oester- reichs, in Böhmen, Baiern, Schwaben, Franken, im Elsaß und der Pfalz, überhaupt am Ober- und Mittelrhein, die in den ge- sammten sächsischen Ländern, Thüringen und einem großen Theile Hessens. — Zum Niederdeutschen gehört das Sassisch-nje- de rd eutsche, oft sehr unpassend Plattdeutsche genannt; eine durch Wortfülle, Weichheit und ungemeinen Reichthum an Wurzelwörtern, von denen sicherlich kaum die Hälfte ins Hochdeutsche übergegangen sind, ausgezeichnete Sprache, die noch jetzt Volkssprache bei mehr als 10,000,000 Deutschen, die eigentliche Schwestersprache des Skan- dinavischen und Muttersprache des Holländischen und Flämi- schen ist; Dialekte desselben sind das Angelsächsische und Frie- sische. Das Sassische wird mit einigen Modifikationen gesprochen von der Mehrzahl der Bewohner in Livland, Pommern, den Mar- ken, Mecklenburg, Holstein, ganz Hannover, Braunschweig, über- haupt bis zum Harze (in dessen Süden thüringische Mundart vorwaltet), in Oldenburg, ganz Westfahlen, einem Theil von Hes- sen und am Niederrhein. Auch das jetzt korrumpirte Deutsch der Siebenbürger stammt von ihm ab. — Das Hochdeutsch oder die Schriftsprache wird am unangenehmsten in Altbaiern, Schwaben, in Meißen und im Königreiche Sachsen überhaupt pro- nuncirt, grammatisch richtig natürlich von den gebildeten Leuten

6. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 292

1836 - Leipzig : Schumann
292 Allgemeine Erdkunde. Andorra und Goust in den Pyrenäen und die schweizerische Eid- genossenschaft. Europa hat beinahe an 100 selbstständige Staaten, davon sind drei Kaisertümer: Oesterreich, Rußland (Czaar), Türkei (Sultan); — sieb enzehn Königreiche: Frankreich, Spanien, Großbritannien, Dänemark, Schweden, Norwegen, beide Sicillen, Portugal, (Polen), Preußen, Sardinien, Baiern, Würtemberg, Sachsen, Nordniederland, Hannover, Belgien, Griechenland. Un- gern, Böhmen, Galizien, Dalmatien, Polen, Lombardien, Jllyrien, Ireland, Schottland sind nicht durchaus selbstständig, sondern mit anderen unter einem Regenten vereinigt;— eine g eistli che Wahl- monarchie, der Kirchenstaat; — acht Großherzogthümer: Toscana, Baden, Hessen-Darmstadt, (Luxemburg), Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg; — ein Kurfürstenthum: Hessen-Kassel; — dreizehn Herzogtü- mer: Braunschweig, Nassau, Sachsen-Koburg - Gotha, Sachsen- Meiningen-Hildburghausen, Sachsen-Altenburg, Anhalt-Dessau, An- Halt-Bernburg, Anhalt-Köthen, (Holstein,Lauenburg), Modena, Lucca, Parma; — zwölf Fürstenrhümer: Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Hohenzollern-Hechingen, Hobenzollern- Sigmaringen, Waldeck, Reuß ältere und Reuß jüngere Linie, Lippe- Detmold, Schaumburg-Lippe, Liechtenstein, Monaco und Neufcharel, das zugleich einen Kanton der schweizerischen Eidgenossenschaft bil- det; — eine Landgrafschaft: Hessen-Homburg; — eine souveraine Herrschaft: Kniphausen. — Sodann die obenge- nannten zehn Freistaaten. I. West-Europa. Königreich Portugal. Lage 8^° bis etwa 12° östlicher Länge und 36° 55' nörd- licher Breite. Gränzen. — Ausdehnung: von Melgasso am Minho bis Faro in Algarve, 78 M., von Eampo Mayor in Alentejo bis zum Kap la Roca etwa 32 Meilen. Etwa 1700 ülmeilen Flächeninhalt. — Hauptgebirge: die Serra d'estrella. — Ströme: Minho, Lima, Douro, Tejo und Gua- diana. — Der Boden ist in allen Thälern ungemein fruchtbar, im Gebirge rauh; das Klima mild und angenehm, weil das , Land zwischen dem Ocean und den Gebirgen liegt. Hauptpro- dukte sind Wein, Südfrüchte, besonders Oliven, Korkholz, Seide und Wolle; Getreide wird vom Auslande zugeführt. Die Bewoh- ner, etwa 3,440,000, sind ein Mangvolk; im Umgänge mit Frem- den gefällig und zuvorkommend, gastfrei, zum Theil aber sehr aber- gläubisch und unglaublich faul, daher der Ackerbau sehr darnieder- liegt; auch mit Manufakrurwaaren wird Portugal großentheils vom Auslande versehen. Hauptbeschäftigungen sind Schifffahrt und Handel. Für den Unterricht wird erst seit etwa einem Jahre besser gesorgt als früher, wo er ganz in den Händen der Geistlichkeit war, woher denn auch die große Unwissenheit der Mas-

7. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 341

1836 - Leipzig : Schumann
341 Iv. Politische Geographie. Europa. sen, Nassau, Waldeck und Lippe..— Gränzen und Lage. — Der ganze Gränzumfang 735 Meilen; auf die östliche Masse kom- men etwa 4200 Hl M. mit 9,460,000 Einw., auf die westliche 845 □ M. mit 3,500,000 E.; mit Neufchatel hat die gesammte Monarchie 5054 lllm. mit etwas mehr als 13,000,000 E. — Ge- birge. — Sudeten, Thüringerwald, Harz, Wesergebirge, sauerlän- dische Geb., Westerwald, Eifel, hohe Veen. — Klima, an der Ostsee und am Rhein. — Inseln, die Gruppe von Rügen und die Oderinseln. Viele Haffe, und eine große Anzahl von Seen im eigentlichen Preußen; ferner der Goplo-See in Posen, der Aren d-See in der Altmark, und andere. Ströme, zur Ostsee: Memel oder Niemen, Pregel, Weichsel, Oder und viele kleinere; zur Nordsee: Elbe, Weser, Ems, Rhein, berühren nur streckenlang preu- ßisches Gebiet und münden in andern Staaten. Kanäle: Fried- rich-Wilhelms-, Finow-, plauensche, bromberger rc. Kanal. — Unter den Produkten auch Elenthiere im Nordosten; hier, an der Mosel und in der Eifel auch Wölfe. Die Gewerbthätigkeit hat in neuerer Zeit einen erfreulichen Aufschwung genommen; für den Handel liegt Preußen vortrefflich, hat eine ausgedehnte Seeküste, schiffbare Ströme und Kanäle, vortreffliche Landstraßen, freien Verkehr im Innern, und mit den meisten deutschen Staaten eiy und denselben Zollverein. Ausgezeichnet in Wissenschaften und Unterrichtsanstal- ten. —• Von den 13,000,000 E. gehören 10} Mill. zum germa- nischen Stamme; im östlichen Pommern leben Kassuben, in der Lausitz Sorben und Wenden; bei Tilsit rc. Lithauer; am kurischen Haff lettische Küren, in Posen Polen; sodann an der Westgränze auch Wallonen und Flamänder; 150,000 Ju- den überall zerstreut; '7,700,000 sind evangelische Christen, 4,800,000 Katholiken. Die Staatsverfassung ist unumschränkt monar. chisch; die Provinzialstände haben eine berathende Stimme und dür- fen sich nur mit den Propositionen der Regierung beschäftigen. 6 Orden. Die Armee besteht auf dem Friedensfuße aus 122,000 Mann; im Kriege kann sie auf 347,000, und im Nothfalle auf 530,000 Mann erhöht werden, vermöge des vortrefflichen Landwehr- systems. 27 Festungen. Einnahme etwa 51 Mill.; Staats- schulden etwa 170 Millionen Thaler. Für seine sämmtlichen Pro- vinzen, mit Ausnahme der beiden Preußen, Posens und Neufcha- tels ist das Königreich Mitglied des deutschen Bundes, stellt als solches 79,000 Mann Bundestruppen, hat mit Oesterreich gemein- schaftlich das Besatzungsrecht in Mainz, und mit Luxemburg in der gleichnamigen Bundesfestung. Eintheilung der gesammten Monar- chie in 10 Provinzen und 25 Regierungsbezirke. 1. Deutsche Provinzen der östlichen Gebietsmasse. ,1. Provinz Brandenburg, 723 mm., 1,580,000®., Flachland, zum Theil sehr wenig fruchtbar. — Berlin, Hauptstadt des Königreichs, an der Spree, mit 20.5,000 E., gehört zu den schönsten Städten Europas; die Lin- den mit dem brandenburger Thore, leipziger und Fricdrichsstraße, der Opern- platz von den Linden bis zum Schlosse, Thiergarten, Gebäude; Universität und viele andere wissenschaftliche und Kunstanstaltcn; Berlin ist gewissermaßen der

8. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 349

1836 - Leipzig : Schumann
349 Iv. Politische Geographie. Europa. 300,000 haben, für Braunschweig, Lippe und Waldeck zu Wol- fenbüttel, für beide Mecklenburg in Parchim, Nassau und Hohenzollern in W iesbade n, Anhalt und Schwarzburg in Zerbst, für die freien Städte in Lübeck, für Liechtenstein in Innsbruck, für Homburg in Darmstadt; die übrigen Staaten haben eigene Oberappellationsgerichte. ' Zum Bundes Heere, das in 10 Armee- korps eingetheilt ist, stellt jeder Staat sein Kontingent; zusam- men 303,484 Mann. Den Oberfeldherrn wählt der Bund in der engern Versammlung. Bundesfestungen sind 1) Mainz, worin im Frieden stets 7200, im Kriege 20,600 Mann Besatzung liegt, die aus einem Bataillon hessen-darmstädtischer Truppen, und so- dann zur Hälfte aus Oesterreichern und zur Halste aus Preußen besteht; 2) Luxemburg, H preußische, ^ niederländische Besatzung; 3) Landau, im Frieden ganz baierische, im Kriege außerdem £ badische Besatzung. Königreich Baiern. Dasselbe besteht aus 2 durch Baden und Hessen von einander getrennten Gebietsmassen, wovon die eine, der Rheinkreis, auf dem linken Rheinufer liegt. Beide zusammen haben etwa 1383 Ihm., 4,134,000 E., davon 2,900,000 Katholiken. — Im Sü- den norische, allgauer, rhätische Alpen, im O. Böhmerwald, im N. O. Fichtelgebirge, im N. W. Franken- und Thüringerwald; außerdem der Steigerwald und die Rhön; im Rhcinkreis Vogesen, Haardt, Donnersberg. — Viele Sumpsstrecken, sogenannte Moose oder Filze, besonders auf dem rechten Donauufer. — Viele Seen: Boden-, Chiem-, starnberger oder Würm-, Ammer-, Le- gern-See rc. — Ströme: Donau (57^ M.) mit Iller, Lech, Isar, Inn rechts; links Altmühl, Naab, Regen; — Main (46 M.) mit Regnitz, Tauber und der fränkischen Saale; der Rhein mit Lauter und Queich. — Produkte. — Industrie ist im All- gemeinen noch zurück, da Baiern wesentlich ackerbautreibend ist; Leinwand-, Leder-, Woll-, Metalls, sind am bedeutendsten; sodann die Bierbrauerei; jährlich 500,000,000 Maß. — 3 Universitäten. — Die Staatsverfassung ist eine durch Stände beschränkte Monarchie; die Stände bestehen aus der Kammer der Neichs- räthe und jener der Abgeordneten. Sitzungen der Kammer öffentlich. Der König bekommt vom Staate jährlich drei Mil- lionen Gulden. 7 Orden. Einkünfte 284 Mill. Gulden; Schulden im Jahre 1826 — 127 Millionen Gulden. Kontingent 35.000 Mann. Befestigt sind: Landau, Passau, Ingolstadt; sodann Würzburg und Forchheim. Eintheilung in 8 Kreise. rx 1. .Lsarkreis, 286 Ihm., 594,000 E; im südlichen Theile Alpenwirth- schast; im nördlichen Hopfen, Hanf, Flachs. Biel Steinkohlen und Salz; Ei- senfabrikation und Kienruß, Pech, Potasche rc. — München, die Haupt- stadt des Königreichs, an der Isar hat mit der Borstadt Au mehr als 80.000 E.; viele herrliche Gebäude, Schloß, Glyptothek, Pinakothek, Thea- ter rc.; Metropolitankirche; Universität und andere wissenschaftliche Anstalten; optisches Institut; ein solches für Lithographie, die hier 1798 von Senefelder erfunden ward; Oktoberfest; mannichsache Fabriken, besonders in Gold- und

9. Für die obere Stufe - S. 61

1892 - Berlin : Gaertner
Neueste Zeit. 61 Franzosen; weiteres Ziel: Herrschaft in ganz Europa, bis Asien. 1805 Der 3. Koalitionskrieg. (Österreich, Rußland. England.) Dreikaiserschlacht bei Austerlitz. Österreich verliert Tirol. 1806 Rheinbund. (Bayern, Württemberg, Sachsen als Königreiche; ferner Louis Napoleon König von Holland; etwas später Königreich Westfalen unter Jeröme [Kassel].) Franz Ii. legt die deutsche Kaiserwürde nieder. (Franz I. von Österreich.) 1806 Krieg mit Preußen. Jena und Auerstädt. 1807 Der 4. Koalitionskrieg. (Preußen, Rußland — England.) Friede zu Tilsit. Freundschaft Napoleons und Alexanders. Kontinentalsperre gegen England. 1808 In Spanien ist Joseph Bonaparte König. Yolksaufstand in Spanien, vorübergehend durch Napoleon persönlich bewältigt. Erneuerung des Aufstandes, unterstützt durch England (Wellington). 1809 Erregung und Erhebungen in Deutschland. (Schill—berlin, Stralsund; Herzog von Braunschweig—böhmen, Wesermündung; Andreas Hofer—tirol.) Kriegserklärung Österreichs. Aspern (Erzh. Karls Sieg), Wagram. Tirol wird preisgegeben (Hofers Tod); Erzherzogin Maria Luise wird Napoleons Gemahlin. 1810 Holland, die Nordseeküste, das Travegebiet kommen zu Frankreich. Größte Ausdehnung des Empire. 1812 Russischer Feldzug — die Krisis. Siege der großen Armee bei Smolensk und Borodino.

10. Für die obere Stufe - S. 68

1892 - Berlin : Gaertner
Neueste Zeit. Provinzialverwaltung; das Gefühl der Zusammengehörigkeit erwacht. Der Ausbau der Verfassung nach Steins Plänen wird aufgegeben; nur 1823 Einrichtung von Provinzialständen. Evangelische Union (1817). Hebung des Ackerbaus, der Industrie (Maschinen). — Berlin 1840: 300 000 Einw. 1828—1834. Zollverein (erst mit kleineren, dann mit den sächsischen und den süddeutschen Staaten) zur Beseitigung der Zollschranken im Innern und zu einheitlichem Verhalten nach aufsen. — Anfang der nationalen Einigung unter Preußens Führung Geistige Bestrebungen: Trotz geringer Mittel sorgt der König für die Kunst. Schinkel baut im Anschlufs an griechische Vorbilder in Berlin die Neue Wache, das Schauspielhaus, das Alte Museum (1830 eröffnet). Gotisch ist das Kreuzbergdenkmal. Rauch schafft die Gestalt der schlummernden Königin Luise (im Mausoleum zu Charlottenburg), später die des Königs; ferner Feldherren der Befreiungskriege auf dem Opernplatze (Blücher, York etc.); nach 1840: Das Denkmal Friedrich des Grofsen. Die Geschichte (das Studium des Mittelalters, die ersten Werke Leopolds von Ranke) und die Naturwissenschaft (Alexander von Humboldt). Umwälzungen in politischer und wirtschaftlicher Beziehung. a) Die Revolutionsjahre 1830 und 1848. 1830 Julirevolution in Paris. Die Truppen sind unzuverlässig. Karl X. (Bourbon) flieht. Folgen: Belgien löst sich von Holland los (Leopold I. von Koburg); Braunschweig (Herzog Wilhelm — 1885), Kurhessen, Sachsen, Hannover erhalten Verfassungen. Nur Kaiser
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