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1. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 47

1904 - Oldenburg : Nonne
— 47 — Schleswig, Holstein, Stormarn und der Dithmarschen, Graf zu Olden-burg und Delmenhorst 2c. rc. Entbieten allen und jeden-----------------in Unseren durch den Aus- tausch Unseres sonstigen einseitigen und gemeinschaftlichen Anteils an dem Herzogtum Holstein, von Seiner Königlichen Majestät 31t Dänemark und Norwegen adquirierten (erworbenen) beiden Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst cum Pertinentiis (mit Zubehör) Unsern gnädigsten Gruß, und tun für Uns, Unsere Descendenten, Erben und Nachkommen auch samt und sonders kund und zu wissen, wasgestalt Wir aus wichtigen Bewegursachen, vornehmlich aber, um der jüngeren Linie Unsers Herzoglich - Holstein - Gottorpschen Hauses ein hinlängliches anständiges Etablissement zu verschaffen und das Glück derselben auf die Zukunft zu befestigen, die wohlerwogene Entschließung gesasset, die beiden adquirierten Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst nicht für Uns selbst und Unsere Descendenten zu behalten, sondern solche an die jüngere Holstein-Gottorpsche Branche (Zweig), und sogleich jetzo an Unseres vielgeliebten Oheims, des Herrn Bischofs zu Lübeck, Herzogs Friedrich August Durchlaucht und Liebden, als ersten Percipieuten (Empfänger) und dero männliche Descendenten, wieder zu übertragen und zu cedieren. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Großfürstlichen Jnsiegel. Gegeben Peterhof, den 19/30. Juli 1773 und publizieret Oldenburg, den 14. Dezember 1773. (L. S.) Pani. 50. Die feierliche Übertragung der Grafschaften. 1773 Dez. 10. — Oldenburgische Zeitschrift, herausgegeben von A. v. Halem und G. A. Gramberg. 1. Bd, S. 39 f. Oldeubnrg 1804. — (Durch den Vertrag von Zarsko-Selo mn -I"^unt' 1^3 verzichtete der Großfürst Paul Petrowitfch zu Gunsten Dänemarks ans seine Ansprüche an das Herzogtum Schleswig. Dafür erhielt er von Dänemark die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst. Dann übertrug er das Laud dem Fürstbischof von Lübeck, den: ältesten Fürsten der jüngeren Gottorpischen Linie. Vergleiche Nr. 48 u. 49.) Der 10. Dezember 1773 war der merkwürdige Tag, da das große Geschäft für Oldenburg in Erfüllung ging. Des Morgens zwischen 8 und 9 Uhr marschierte die hiesige Garnisons-Kompagnie in dem inneren Schloßplätze ans. Gegen 11 Uhr versammelten sich die zur Huldigung eingeladenen Kollegia der Regierung und des Konsistorii, der Kammer und des Magistrats (von welchen letzteren nur die Bürgermeister zugegen waren) wie auch sämtliche Landvögte und Beamte, nicht weniger als Repräsentanten der Geistlichkeit, der Generalsuperintendent, die Olden-bnrgischen Stadtprediger und der erste Prediger aus Delmenhorst in einem Zimmer unten im Schloß. Zuerst ward der Garnisons-Kompagnie — — — bekannt gemacht, daß sie ihrer Pflicht gegen den König von Dänemark entlassen sei. Dann wurden sämtliche zur Huldigung geforderte Bediente (Beamte) ans den

2. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 74

1904 - Oldenburg : Nonne
— 74 — Art. 12. (Des Vertrages zwischen Preußen und Hannover vom 29. Mai 1815..) Leine britische Majestät, der König von Hannover, dem Wunsche Seiner preußischen Majestät entgegenkommend, ein abgerundetes Gebiet zu schaffen, das Seiner Hoheit dem Herzoge von Oldenburg genehm ist, verspricht, ihm einen Distrikt mit einer Bevölkerung von 5000 Einwohnern abzutreten. 72. Ein Schreiben Blüchers an den Herzog Peter. 1815 Okt. 30. — Pleitner, Oldenburg im 19. Jahrhundert, Bd. 1. Oldenburg 1899, S. 292. — (Der Wiener Kongreß hatte Oldenburg die Großherzogliche Würde zugesprochen; aber erlt Pan! Friedrich August führte den Titel.) Durchlauchtigster, gnädigster Großherzog! Euer Königl. Hoheit gebe ich mir die Ehre, unterthänigst zu benachrichtigen, daß der Gang der Unterhandlungen in Paris soweit angerückt ist, daß die verbündeten Armeen jetzt ans Frankreich aufbrechen können. Die preußische Armee setzt sich demnach nach der Heimat in Marsch, und ich habe auch dem Eontingente Euer Königl. Hoheit bey dem 'Nord- deutschen Bundeskorps, welches zu commandieren ich die Ehre habe, die Weisungen zum Rückmarsch nach Euer Königl. Hoheit Landen erteilt. Euer Königl. Hoheit Truppen haben sich mit Ausdauer und Tapferkeit benommen und dem Namen „braver Teutschen" Ehre gemacht. Es macht mir ein besonderes Vergnügen, diesen achtungswerten Truppen bei Ew. Königlichen Hoheit dies Zeugnis geben zu können. Hierbei verfehle ich nicht, Euer Königlichen Hoheit zu eröffnen, daß es die Absicht Sr. Majestät des Königs, meines Herrn, ist, den ver- bündeten Truppen einen Theil von Feld-Geschütz von den im laufenden Feldzuge eroberten Stücken zu überweisen, welches Geschütz alsdann von den Verbündeten bei neuer Gefahr des gemeinschaftlichen Vaterlandes mit ins Feld genommen würde. Das Nähere dieser Sache würde wohl Gegenstand einer diplomatischen Verhandlung sein. Es ist mir sehr ehrenvoll gewesen, daß Euer Königliche Hoheit mir Hochdero Truppen vorzugsweise unter meinen Befehl gestellt haben. Ich benutze diese Gelegenheit, Euer Königlichen Hoheit persönlich die vorzüglichste Hochachtung auszudrücken, mit der ich beharre r , . ^ • Ew. Königl. Hoheit Haumquar ler Gomp.egne, gehorsamster Diener am 30. Oktober 1815. ' Blucher, 73. Ein Zusammentreffen mit Herzog Peter. Oktober 1823. — Friedrich Perthes Leben. Gotha 1855, Bd. 3 S. 75. — (Der berühmte Buchhändler Friedrich Perthes (1772—1843) traf auf der Reise von Hainburg nach Gotha mit dem Herzog Peter zusammen.) Ans der Fahrt von Hamburg nach Harburg mußte das Dampfschiff mehrere Male in dichtem Nebel still liegen; der Herzog von Olden-

3. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 77

1904 - Oldenburg : Nonne
— 77 — Möbel 2cv Häuser, kurz alles, was die unglücklichen Bewohner besaßen, ein Raub der Wellen geworden. An der ganzen Küste liegt totes Vieh, zertrümmerte Möbel, Steine, Balten und zerstörte Häuser. Allein in unserem Amte sind 20 Menschen dabei ertrunken und in den anderen Aemtern eine ähnliche Anzahl. Alle Polders und Groden in Oftfriesland und Jeverland sind ein Raub der Wellen. Unser Zufluchtsort ist die Kirche, wohin ich bereits 20 Oxhost frisches Wasser habe bringen lassen. Gott behüte uns vor neuem Sturm. Hört ihr einen heftigen Sturm aus Nordwesten wehen, so denkt Euch nur, daß wir armen Leute nun verloren sind. Ich mag nicht mehr daran denken und will hiermit schließen, auch sehlt es mir an Zeit, da ich wieder zum Deiche muß. 7<>. Grabschrift des Herzogs Peter Friedrich Ludwig. Hier ruht Peter Friedrich Ludwig, Herzog zu Oldenburg, Fürst v. Lübeck und Birkenfeld, geboren den 17. Jannar 1755, gestorben den 21. May 1829, regierte vier und vierzig Jahre. Vater dem Lande zu seyn, war ihm höchster Beruf. v. Die posslxrzoglicbc Zeit. A. Großherzog H>aul' Ariedrich August. 77. Proklamation des Großherzogs Paul Friedrich August vom Is. März 1848. — Einzelblatt. — (Im März 1848 entstanden auch in Oldenburg Unruhen, hervorgerufen durch das Bestreben nach einer Einigung Deutschlands und der Einführung einer landständischen Verfassung. Wenn der Großherzog bisher dem Volke keinen Anteil an der Gesetzgebung eingeräumt batte, so war dies die Schuld Dänemarks und Rußlands, die ihn daran gebindert Hatten- Es wurde nunmehr bestimmt, es sollten 34 Abgeordnete gewählt werd. a, die mit einer vom Landesherrn ernannten Kommission den Entwurf eines Grundgesetzes beraten sollten. Nachdem darauf Deputationen aus allen Teilen des Landes dem Großherzoge die Wünsche der Bevölkerung vorgetragen hatten, erließ dieser die nachstehende Proklamation:) Allen getreuen Einwohnern des Herzogtums Oldenburg und der Herrschaft Jever Meinen freundlichen Gruß. Nach der Erlassung des Gesetzes vom 10. d. Mts., wodurch die Beratung des Grundgesetzes über eine landständische Verfassung für das Großherzogtum Oldenburg mit frei gewählten Abgeordneten des Landes bestimmt ist, sind aus vielen Teilen desselben Mir Vorstellungen überreicht, welche teils die Grundlagen des landständischen Verfassungswerkes zum Gegenstände haben, teils sonstige Wünsche ausdrücken, deren Er-

4. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 104

1904 - Oldenburg : Nonne
— 104 — 103. Grabschrift des Großherzogs Nikolaus Friedrich Peter. 1900. (Von dem verstorbenen Großherzoge selbst bestimmt.) • Nikolaus Friedrich Peter Großherzoq von Oldenburg. Geboren 8. Juli 1827, gest. 13. Juni 1900. Ev. Lukas 18 V. 13 u. 14: Und der Zöllner stand von ferne, wollte auch seine Augen nicht aufheben gen Himmel, sondern schlug an seine Brust und sprach: Gott sei mir Sünder gnädig! Ich sage euch: Dieser ging hinab gerechtfertigt in sein Haus vor jenem. Wer sich selbst erhöhet, der wird erniedrigt werden, und wer sich selbst erniedrigt, der wird erhöhet werden. C. Groß Herzog Iriedrich August. 104. Patent wegen Übernahme der Regierung durch deu Großherzog Friedrich August- 1900 Juni 15. Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden Großherzog von Oldenburg, Erbe zu Norwegen, Herzog von Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen und Oldenburg, Fürst von Lübeck und Birkenfeld, Herr von Jever und Kniphausen 2c., verkünden Unseren lieben und getreuen Untertanen, daß es der göttlichen Vorsehung gefallen hat, Unseren innigst geliebten und unvergeßlichen Herrn Vater, den Großherzog Nikolaus Friedrich Peter, Königliche Hoheit, am 13. d. Mts. nach siebenundvierzig-jähriger segensreicher Regierung aus diesem Leben abzuberufen. Mit Unseren getreuen Untertanen stehen Wir unter dem erschüt-ternden Eindruck dieses für Uns und Unser Großherzogliches Haus so schmerzlichen _ Ereignisses und sind von der Überzeugung durchdrungen, daß an Unserer Trauer das Oldeuburger Land in altbewährter Anhänglichkeit an das angestammte Herrscherhaus den innigsten Anteil nehmen werde. Da kraft der in Unserem Großherzoglichen Hause bestehenden Erbfolgeordnung die Regierung des Großherzogtums auf Uns übergangen ist, so geben Wir Unseren nunmehrigen Untertanen Unseren Regierungsantritt hiermit zu erkennen, indem Wir zugleich eidlich versprechen: „die Staatsversafsuug unverbrüchlich aufrecht zu erhalten und in Gemäßheit der grundgesetzlichen Bestimmungen, sowie nach den Gesetzen zu regieren." Indem Wir die Mitglieder des Staatsministeriums und alle Unsere Beamten und Diener in ihren Ämtern bestätigen, vertrauen Wir ihnen wie allen Unseren Untertanen, daß sie auf Uns die Liebe, Treue und Anhänglichkeit übertragen werden, die sie Unserem hochseligen Herrn Vater, Königliche Hoheit, bewiesen haben, wogegen Wir sie versichern,

5. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 73

1904 - Oldenburg : Nonne
— 73 — (Eh folgt nun bic Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und die Einteilung der Bewaffnung in Landsturm und Kontingent oder reguläre Miliz. Alle männlichen Untertanen vom 17. bis znm vollendeten 40. Jahre wurden für wehrpflichtig erklärt. Die Verordnung schließt:) Mil Vertrauen übergeben Wir Unsern treuen Untertanen diese Verordnung der allgemeinen Landesbewaffnung. Ihre Anhänglichkeit an die Sache des Rechts, von der sie noch jüngst so rührende Beweise Uns gegeben haben, ist Uns der sicherste Bürge, daß sie eine Maßregel mit Eiser und Kraft unterstützen werden, die sie vertrauensvoll in die Zukunft blicken läßt und ihnen die Fortdauer der Veränderung des Augenblicks sichert. Bedenkt, daß der Gott, der den Völkern beisteht, die für die Sache des Vaterlandes streiten, seine Hand abzieht von denen, die nicht wissen, mit Mut und Beharrlichkeit Freiheit und Unabhängigkeit zu verteidigen. Die gerechte Verachtung der Zeitgenossen und Nachkommen und die Willkür des übermütigen rückkehrenden Siegers ist ihre wohlverdiente Strafe. Es ist der schönste Kampf, zu dem Wir Unsere treuen Untertanen ausrufen. Nicht fremden Vorteil wollen Wir mit Unserem Blute erfechten, des eigenen Herdes Glück, des Einzelnen Wohl und unsers Eigentums Sicherheit wollen wir gegen die Anmaßungen^ eines Feindes sichern, dessen Versahrungsweise wir in drei kummervollen Jahren kennen gelernt haben. Die Sache, die Wir, geliebte Landsleute, verteidigen, ist die Sache der Menschheit. Wer möchte hier nachstehen und nicht Anteil nehmen an dem Ruhme seiner deutschen Mitbrüder und so Teilnehmer werden an der Wiederbefreiung des deutschen Vaterlandes! Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedruckten Herzoglichen Jusiegels. Gegebe-n auf dem Schlosse zu Oldenburg, den 24. Dezember 1813. Peter. 71. Aus der Wiener Bnudesakte. — Aste des Wiener Kongresses. Erlangen 1816, Bd. 6. — (In deutscher Übersetzung.) Artitel 34. Großherzogtum Oldenburg. Se. Hoheit der Herzog von Holstein-Oldenburg wird den Titel Großherzog von Oldenburg annehmen. Artikel 49. Vorbehaltene Gebiete für die Häuser Oldenburg, Sachsen-Kobnrg, Mecklenburg-Strelitz und die Grafen von Pappenheim. Es ist vorbehalten in dem vorigen Departement der Saar, an den Grenzen der Staaten S. M. des Königs von Preußen, ein Distrikt, enthaltend eine Bevölkerung von 69 000 Seelen, über die in folgender Weise verfügt werden wird: der Herzog von Sachsen-Kobnrg und der Herzog von Oldenburg werden erhalten jeder ein Gebiet mit 20tausend Einwohnern.

6. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 87

1904 - Oldenburg : Nonne
— 87 - Strapazen und Entbehrungen die Achtung Eurer Kameraden und Kampfgenossen, nicht minder aber auch durch strenge Mannszucht und gesittetes Betragen die dankbare Anerkennung der Bevölkerung derjenigen Länder Euch erworben, in welche die kriegerischen Ereignisse Euch geführt. So habt Ihr überall der oldenburgischen Fahne wie dem olden-burgischen Namen Ehre gemacht und das zuversichtliche Vertrauen, welches ich in Euch gesetzt, in vollstem Maße erfüllt. Indem Ich Eurem Kommandeur, allen Euren Vorgesetzten und Euch, Soldaten, dafür in Meinem und des ganzen Landes Namen danke, heiße Ich mit allen Oldenburgern Euch iu der Heimat herzlich willkommen. Oldenburg, 1866 September 22. Peter. 87. Sonderrechte Oldenburgs bei der Militärkonventiou mit Preußen. 1866 Juli 15. — v. Finckh, Geschichte des Infanterieregiments Nr. 91. Berlin 1881, S. 376. — Artikel 3. Die Offiziere re. verpflichten sich mittelst Reverses, das Wohl und Beste Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs zu fördern, Schaden und Nachteile von Höchstdemselben und Seinem Hause und Lande abzuwenden. Artikel 4. Von den Wehrpflichtigen des Großherzogtums sollen die ans dem Herzogtum Oldenburg selbst nur als Ersatz für die im Artikel 3 aufgeführten Truppenabteilungen dienen, abgesehen von der für Jäger, Festungsartillerie, Pioniere, Train und Bundes-Kriegsmarine erforderlichen Quote. — — Artikel 5. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg und die Großherzogliche Familie erhalten von den im Großherzogtnm garnifonierenden Truppen die dem Landesherrn und Höchstdessen Angehörigen zukommenden Ehrenbezeugungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog stehen zu den Truppen in dem Verhältnis eines kommandierenden Generals, üben auch als solcher neben den bezüglichen Ehrenrechten die entsprechende Disziplinargewalt aus und erlassen in dieser Beziehung Höchst Ihre Befehle direkt an die Abteilungskommandeure. Ebenso steht Höchstdemselben die freie Verfügung über die im Großherzogtum dislozierten Bundestruppen zu Zwecken des inneren Dienstes zu, und haben in dieser Beziehung die Truppenkommandeure Höchstdessen Befehlen Folge zu geben. — — (In einem Schlußprotokoll wurde noch bestimmt, daß die Infanterie ein „P", die Kavallerie und Artillerie ein „A" ans den Achselklappen tragen solle, zur Erinnerung an die Stifter der Regimenter; ferner, daß bei Ordensverleihungen von seiten des Großherzogs an preußische Offiziere, die im Großherzogtnm garnisonierten, eine Erlaubnis des Königs vou Preußen znr Anlegung der betreffenden Ehrenzeichen nicht erforderlich sei.)

7. Für einjährigen Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 140

1869 - Hildburghausen : Nonne
140 - Mittlere Geschichte. und Gregor's Ix., welche die Idee eines sichtbaren, die ganze christliche Welt umfassenden Gottesstaatö zu verwirklichen trachteten, traten die nicht minder bedeutenden Kaiser F r i e d r i ch I. B a r b a r o s s a und F r i e d r i ch Ii. auf, um ihren Thron über den päpstlichen Stuhl zu stellen. Aber die Päpste siegten und mit dem zweiten Friedrich erlischt der Glanz der Kaiserkrone. Bei dem Ringen mit Italien hatten die Hohenstaufen den Boden unter den Füßen verloren, auf dem ihre Macht gegründet war, und hatten sie Rechte eingebüßt, auf denen das Ansehen des deutschen Königthums beruhte. Um sich nämlich gegen die nach der Krone lüsternen Welfen und die von den Päpsten aufgestellten Könige behaupten zu können, hatten sie die klei- Auflösung ncren Lehnsträgcr auf alle Weise begünstigen, die großen Herzogtümer ^r,°, _ auflösen oder schwächen H und außerdem ihre eigenen Familiengüter zer- ttsiimer Mückeln müssen. Deutschland war daher in mehr als 1000 (ohne die Reichö- ritterschaft in etwa 350) Lehen getheilt, deren Besitzer fast sämmtlich die Landeshoheit (den Heerbann und die Gerichtsbarkeit, sowie die Nutzung der Zölle, der Münze und Bergwerke) ausübten. Nur in einzelnen Theilen Deutschlands hatten sich kleinere, dem Kaiser unmittelbar unterworfene Be- zirke erhalten, welche durch kaiserliche Vögte verwaltet wurden. Aber auch diese N e i ch s v o g t e i e n wurden zum größten Theile verpfändet oder ver- kauft, und so beschränkten sich die kaiserlichen Rechte auf die Oberlehnshcrr- schaft, die Gerichtsbarkeit über die Reichsfürsten, die Anführung des Reichs- Germge Heeres und die Berufung der Reichstage. Die Kaiserwürde war auf diese Nechte d. Weise nur noch dann von Bedeutung, wenn sie mit großem Landbesitz ver- Kagers. mar, weshalb denn auch' seit dem Interregnum das Streben aller Kaiser auf Erwerbung einer ansehnlichen Hausmacht hinging. 1 1. Aus Lothringen gingen hervor die Grafschaft Elsaß und das Herzogthum Brabant; dann die reichsunmittelbaren Grafschaften Luremburg, Limburg, Gel- dern, Flandern, Hennegau, Holland, Jülich, Kleve, Berg; die Erzbiölhümer Trier und Köln, die Bisthümer Utrecht, Lüttich, Metz, Toul, Verdün und die Reichsstädte Aachen und Köln. — Die niederländ. Gebiete kamen zu Anfang des 15.866. in Besitz der Herzoge von Burgund u. 1477 in den des Hauses Oesterreich. 2. Schwaben hörte mit den Hohenstaufen 1268 auf und zerfiel in eine Menge reichsunmittelbarer Gebiete und Reichsstädte (Würtemberg, Baden, Hohenzol- leru, Habsburg. — Augsburg, Ulm, Straßburg rc. rc.) 3. Bayern, feit 1070 unter den Welfen, kam 1180 an das Wittelsbach'sche Haus, doch wurden Oesterreich, Tyrol, Steiermark, Kärnthen, das Erzstisl Salzburg und die Reichsstadt Regensbnrg davon getrennt. — Oesterreich, mit dem 1200 Steiermark, Kärnthen und Krain verbunden war, kam 1250 an Ottokar von Böhmen und 1278 an das Haus Habsburg, das 1363 auch Tyrol erwarb. 4. Franken hörte 1125 auf und fiel meist an die Pfalzgrafen bei Rhein; doch entstanden daraus auch das Erzbisthum Mainz (wenigstens zum Theil), die Biöthümer Speier, Worms, Fulda, Würzburg, Bamberg; die Grafschaften Henneberg und Nassau; die Reichsstädte Frankfurt, Nürnberg rc. und später die Fürstenthümer Ansbach und Baireuth. 5. Dqs alte Sachsen hörte 1180 auf. Brandenburg, Oldenburg, Braunschweig, Lüneburg, Mecklenburg, Holstein, Anhalt und Pommern wurden rcichsunmit- telbar; Westfalen fiel an Köln; Lübeck, Hamburg und Bremen wurden Reichs- städte. Manches kam noch an die Erzbischöfe von Mainz, Magdeburg und Bremen, und die Bischöfe von Osnabrück, Paderborn, Hildeshenn, Verden, Münster und Minden, den Rest erhielt Bernhard von Anhalt als (neues) Herzogthum Sachsen l Wittenberg); dieses fiel 1423 an die Markgrafen von Meißen, welche schon seit 1247 die Landgrafschaft Thüringen besaßen.

8. Für einjährigen Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 245

1869 - Hildburghausen : Nonne
Die französische Revolution. 245 Herzog von Braunschweig ein Manifest an die französische Nation erlassen. Manifest d. Darin ward Allen, die nicht sogleich die geheiligten Rechte des König- Herzogs v. thums anerkennen würden, besonders der Stadt Paris, mit Feuer und Braun- Schwert gedroht. Ihr, dem Heerde der Empörung, sollte es ergehen, wie einst Jerusalem: kein Stein sollte auf dem anderen bleiben. Einer so drohenden Sprache hatte es gerade bedurft, um die Vaterlandsliebe der Franzosen anzufachen. Der General Dumouriez sah rasch sein Heer verstärkt und nahm Stellung auf den Höhen von Valmy ^). Beim Ver- Valmy. such des Herzogs von Braunschweig, die Feinde aus dieser Stellung her- auszumanövriren, kam es zur Kanonade von Valmy (20. September), in welcher Tausende von Kugeln gewechselt wurden. Es schien nichts Son- derliches geschehen zu sein und doch waren die Folgen dieses Artilleriege- fechts von unermeßlicher Tragweite 2). Noch an demselben Abend trat im Lager der Preußen Entmuthigung an die Stelle des bisher herrschen- den Selbstvertrauens. Anhaltende Regengüsse hatten den lehmigen Bo- den der Champagne in einen sumpfigen Morast verwandelt; der Genuß von unreifen Trauben — tagelang das einzige Nahrungsmittel — hatte Ruhrkrankheiten erzeugt und viele Krieger auf das Krankenlager oder ins Grab gestürzt; man mußte auf den Rückzug denken und alles gewonnene Land sammt den Festungen räumen. Schon am 23. Oktober verkündigte Kanonendonner längs der ganzen Grenze, „daß das Land der Freiheit (so lautete der französische Bericht) von den Despotenknechten geräumt sei!" Der französische General Custine drang nun gegen den Mittel- rhein vor, eilte über Speier und Worms nach Mainz und bekam diese wichtige deutsche Feste, die Beherrscherin zweier Ströme, durch bloße Droh- ungen in seine Gewalt. Dann wandte er sich nach dem reichen Frankfurt, trieb große Brandschatzungen ein, wurde aber hier von den Hessen und Preußen überfallen und über den Rhein zurückgeworfen. Am 6. Novem- der 1792 besiegte Dumouriez die Oesterreicher bei I e ma p pes2) und über- Jemappes. schwennnte mit seinen Schaaren die Niederlande. Ein anderes französisches Heer nahm dem Könige von Sardinien Savoyen und Nizza weg, weil er sich den Verbündeten angeschlossen hatte. 3. Bei solcher Sachlage wurde auch von dem deutschen Reiche der Krieg Theilnahme gegen Frankreich beschlossen und das Dreifache des gesetzlichen Kontingens ver- d. deutschen langt. Dazu stellte Oesterreich eine neue Armee von 50,000 Mann und Reiches. Preußen eine solche von 45,000 Mann ins Feld. Weit größer waren aber die Anstrengungen der Franzosen. Zufolge eines Konventbeschlusses wurden auf einmal 300,000 Mann ausgchoben, die bei der natürlichen Tüchtigkeit des Franzosen zum Kriegshandwerk bald in brauchbare Sol- daten verwandelt waren. Und wenn sie auch anfangs an Uebung noch hinter den streitbaren Truppen Oesterreichs und Preußens zurückstanden, so ersetzte die Freiheitöidee, von der sie beseelt waren, hinlänglich diesen Man- 0 Valmy, Dorf bei St. Menehould an der Aiöne. 0 Deutschlands großer Dichter Gölhe, der den Herzog Karl August von Sach- sen-Weimar auf diesem Feldzuge begleitete, erkannte die Bedeutung des Tages von Valmy und sprach sie im Kreise von Freunden mit den Worten aus: „Von hier und heute geht eine neue Epoche der Weltgeschichte aus, und Ihr könnt sagen, Ihr seid dabei gewesen." b) Jemappes, belgischer Flecken unweit Mons.

9. Für einjährigen Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 271

1869 - Hildburghausen : Nonne
Die deutschen Befreiungskriege. 271 Schon vorher, am 26. Sept. 1815, schlossen die Monarchen Rußlands, Oesterreichs und Preußens in Folge der Ereignisse der drei letzten Jahre den „heiligen Bund", nach welchem sie, gestützt auf die erhabenen Heiliger Wahrheiten des Evangeliums, zur christlichen Liebe und zum Frieden sich Bund, unzertrennlich verbrüderten. Sich selbst wollten sie nur betrachten als Bevollmächtigte der Vorsehung, als drei Familienväter einer und derselben christlichen Nation und diese in eben dem Geiste der Brüderlichkeit leiten. — Mit Ausnahme Englands, das sich entschuldigte, und des Papstes und des Sultans, die nicht aufgefordert wurden, traten alle Mächte Europas (Frankreich erst 1818) dieser heiligen Allianz bei. 2. Inzwischen waren auch die europäischen Staatsverhältnisse und insbesondere die Angelegenheiten Deutschlands durch den Wiener Kongreß (Schluß 9. Juni 1815) geordnet worden. Oesterreich erhielt alle seine Provinzen, auch Tyrol und Salzburg, zurück; ferner Oberitalien bis zum Po und Testino (das lombardisch- venetianische Königreich), Preußen bekam die nordöstliche Hälfte des Ordnung d. Königreichs Sachsens, das Großherzogthum Posen, große Länderstriche Staatsver- am Rhein und (für Hildesheim und Ostfrieöland) Schwedisch-Pommern. hält niste. Hannover wurde Königreich und erhielt von Preußen Ostfriesland, Hildesheim u. s. w. Baiern bekam Würzburg, Aschaffenburg, den Rheinkreis, Anspach und Baireuth; Hessen-Darm sta dt Rheinhessen; Kurhessen Fulda; Weimar, Oldenburg, Mecklenburg-Schwe- rin und Strelitz wurden Großherzogthümer; Frankfurt, Bremen, Hamburg und Lübeck freie Städte. Rußland gab Galizien an Oesterreich zurück und erhielt das Herzog- thum Warschau (außer Posen) als ein besonderes Königreich mit eigener Verfassung; Krakau wurde Republik; Holland und Belgien kamen nebst dem Großherzogthum Luxemburg an das Haus Oranien; England behielt Malta und wurde Schutzherr über die jonischen Inseln. — Die Schweiz erhielt drei neue Kantone: Genf, Neuenburg und Wallis. Dem Königreich Sardinien wurde Genua einverleibt; Parma und Piacenza erhielt Napoleons Gemahlin, nach deren Tode beide mit Lukka unter dem Sohne des ehemaligen Königs von Hetrurien vereinigt werden sollten. Norwegen fiel als besonderes Königreich an Schweden; Dänemark erhielt das Herzogthum Lauenburg, das es gegen Schwedisch- Pommern von Preußen eingetauscht hatte. 3. Das deutsche Reich wurde nicht wieder hergestellt, an dessen Stelle trat der deutsche Bund, mit der Bestimmung, die innere und Deutscher äußere Sicherheit Deutschlands und die Unverletzlichkeit der einzelnen Bun- Bund, desstaaten zu wahren. Die Zahl des souveränen Bundesmitglieder war anfangs 38 *), nämlich: 1. Oesterreich. 2. Preußen. 3. Baiern. 4. Sachsen. 5. Hannover. 6. Würtemberg. 7. Baden. 8. Kurhessen. 9. Großher- zogthum Hessen. 10. Der König von Dänemark als Herzog von Hol- stein. 11. Der König der Niederlande als Herzog von Luxemburg. 12. Braunschweig. 13. Mecklenburg-Schwerin. 14. Nassau. 15. Weimar. i) Bis 1866 starb Gotha aus, worauf der Herzog von Hildburghausen Alten- burg erhielt; außerdem fielen Köthen und Bernburg an Dessau und die Hohenzoller- schen Fürstenthümer Hechingen und Sigmaringen an Preußen.

10. Für einjährigen Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 272

1869 - Hildburghausen : Nonne
m Neue Geschichte 16. Gotha. 17. Koburg. 18. Meiningen. 19. Hildburghausen. 20. Mecklenbnrg-Strelitz. 21. Oldenburg. 22. Dessau. 23. Bernburg. 24. Köthen. 25. Sondershausen. 26. Rudolstadt. 27. Hechingen. 28. Sigmaringen. 29. Lichtenstein. 30. Waldeck. 31. Schlei). 32. Greiz. 33. Lippe-Detmold. 33. Lippc-Schaumburg. 35. Hamburg. 36. Lübeck. 37. Bremen. 38. Frankfurt; später kam dazu noch 39. Hessen-Homburg. Die wichtigsten Bestimmungen der deutschen Bundesakte waren folgende: Alle Bundesglieder haben als solche gleiche Rechte. Die gemeinsamen Angelegenheiten werden durch eine Bundesversammlung besorgt, bei wel- cher Oesterreich den Vorsitz führt; sie hat ihren beständigen Sitz zu Frank- furt a. M. Der Bundestag soll sich zuerst mit der Abfassung der Grund- gesetze und seiner organischen Einrichtung in Bezug auf seine auswärtigen, kriegerischen und inneren Verhältnisse beschäftigen. Alle Bundeöglieder versprechen mit einander gegen jeden Angriff zu stehen und, wenn der Bundestag Krieg erklärt, keine einseitige Unterhandlung mit dem Feinde einzugehen oder Frieden zu schließen. Ebenso wollten sie unter keinerlei Vorwand einander bekriegen, sondern ihre Streitigkeiten bei der Bundes- versammlung vorbringen. In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden *). Die christlichen Religionöparteien genießen gleiche Rechte. Wie eine Verbesserung der Israeliten in bürgerlicher Hin- sicht zu bewirken sei, wird die Bundesversammlung berathen. Die Unter- thanen der deutschen Fürsten haben das Recht, aus einem Lande frei in das andere wegzugehen und dort bürgerlichen oder Kriegsdienst anzu- nehmen, wenn keine Verbindlichkeit zum Kriegsdienst gegen das bisherige Vaterland im Wege steht. Die Bundesversammlung wird sich mit Ab- fassung gleichförmiger Gesetze über die Preßfreiheit, den Nachdruck, sowie über Handel und Verkehr zwischen den Bundesstaaten beschäftigen. Der Bundestag wurde am 5. Novbr. 1816 eröffnet. Die Schluß- akte von 1820 vollendete die Verfassung Deutschlands als Bundesstaat. Nach den Bestimmungen von 1821 und 1822 betrug das deutsche Bun- deöhecr 300,000 Mann und ist in 10 Armeecorps getheilt. Der Bundes- feldherr war von der Bundesversammlung zu erwählen und in Pflicht zu nehmen 2). 82. Die Bildung im 19. Jahrhundert. 1. Die Romantiker und ihre Geistesverwandten. Deren Hinneigung zum Mittelalter; ihr vortheilhafter Einfluß auf Rythmus und Biegsamkeit der Sprache. Unabhängige Dichter. Dichter des Befreiungskrieges. Die schwäbischen und österreichischen Dichter. 2. Aufschwung der Naturwissenschaften. Berühmte Reisende. Niller's und Humbold's 1) Zuerst (1816) erhielt Weimar, darnach Baden (1818), Würlemberg (1819), Darmstadt (1820) und später jeder der übrigen Bundesstaaten eine landständische Verfassung. 2) In Folge des Krieges vom Jahre 1866 (Schlacht bei Königsgrätz 3. Juli) wurde der deutsche Bund aufgelöst. Während Oesterreich, Luxemburg und Lichtcnstein auö dem Verein schlechthin ausschieden, und Baiern, Würtemberg, Baden und Hcssen- Darmstadt (mit Ausnahme der Provinz Oberhessen) eine mehr selbstständige Stellung erhielten, schloß Preußen, indem es zugleich seinem Gebiete Hannover, Holstein, Kur- hessen, Nassau, Hessen-Homburg und Frankfurt hinzufügte, mit den übrigen Staaten den Norddeutschen Bund. Der Norddeutsche Bund ist mit den genannten 4 süddeutschen Staaten durch den Zollverein (1834) und das Zollparlameut (1868) verbunden.
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