Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die außerdeutschen Staaten Europas - S. 15

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 15 — Spitzenfabrikation, Baumwoll- und Wollwebereien. Die Umgegend ist äußerst industriereich. 5. Lüttich an der Maas, das „belgische Birmingham", mit Eisenerzlagern und Kohlenbergwerken in der Nähe; Gewehr- und Waffenfabriken, Tuch- und Papierfabrikation. Universität. 3. Das Großherzogtum Luxemburg. H 19. Luxemburg, ein von der Rheinprovinz, Belgien und Frankreich eingeschlossener konstitutioneller Kleinstaats, liegt auf dem Lothringer Stufen- lande und den Ardennen. Es ist durch Wald- und Mineralreichtum (Kohle und Eisenerze) und sehr fruchtbaren Boden von der Natur bevorzugt. Die Bewohner sind Deutsche und katholischer Konfession. Die Haupt- und Residenz- stadt Luxemburg war bis 1867 eine uubezwingliche Felsenfestung. 4. Die Republik Frankreich. § 20* Modenform xnxb Gewässer. Frankreich bedeckt die Süd- westecke des europäischen Festlanddreiecks. Seine Oberfläche enthält außer der Nordabdachung der (größtenteils zu Spanien gehörenden) Pyrenäen: ein Hochgebirge (südliche Hälfte der Westalpen), ein Mittelgebirge (französisches) und zwei Ebenen (das vom Hoch- und Mittelgebirge eingeschlossene schmale Rhone-Saöne-Becken im 0. und das große französische Flachland im W. (s. Karte 5). 1. Die französischen Westatpen, „eine ganze Gebirgswelt voll massiger Stöcke mit schnee- und eisbedeckten Gehängen", reichen vom Mittelmeer bis zum Montblanc. Ihr Hauptkamm, über den die französisch-italienische Grenze läuft, gliedert sich von 8. nach N. in die Meeralpen, die eottischen und die grajischen Alpen. In den letzteren verbinden die Pässe des Mont Cenis^) und des kleinen St. Bernhard Frankreich mit Italiens. Den nördlichen Abschluß der Westalpen bildet die Montblane-Grnppe, deren Boden etwa zur Hälfte mit Gletschern und Firnfeldern bedeckt ist. In ihr ragt der 4800 m hohe Montblanc, ein Riesengrenzpfeiler zwischen Frankreich, der Schweiz und Italien, auf (f. Abb. 2). *) Das frühere Herrscherhaus der Luxemburger hat dem deutschen Reiche einige Kaiser gegeben (Heinrich Vii., 1308—1313; Karl Iv., Wenzel und Sigismund, 1347—1437). *2) Die 30 km lange Mont Cenis-Straße ist die Hauptverkehrslinie zwischen Frank- reich und Italien. Die (fälschlich sogenannte) Mont Cenis-Bahn durchbricht im Col de Frejus mit einem 1274 km langen Tunnel die Westalpen (Kosten 60 Mill. M.). ') Den bequemsten Fußpfad zwischen beiden Ländern bildet der gleich dem Mont Cents mit einem Hospiz versehene St. Bernhard-Paß. Brust und Berdrow, Geographie für mehrkl. Bolkssch. Ii. 2

2. Das Deutsche Reich - S. 12

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 12 — nach N. die Saale, nach 0. die Eger, beide zur Elbe, nach 8. die Nab zur Donau und nach W. der Main zum Rhein. Nenne die beideu Meere, in welche die dreih auptströme münden! 4. Seit alter Zeit hat das Fichtelgebirge einen gewaltigen Grenzpfeiler zwischen verschiedenen Stämmen und Ganen gebildet. Von N. her strebt ihm der deutsche Volksstamm der Thüringer zu; im 0. wohnen slavische Böhmeu, im 8. die Bayern und im W. die Frauken. Vier Landschaften breiten sich zu seinen Füßen aus: im 8. das deutsche Alpenvorland, im Sw. das südwest- deutsche Beckeu, im Nw. die mitteldeutsche Gebirgsschwelle und im 0. die Böhmer Mulde, von der jedoch nur die nördliche Umwalluug zum deutschen Reiche gehört. Nördlich von dieser und der mitteldeutschen Gebirgsschwelle liegt das norddeutsche Flachlaud. — Mithin läßt sich Deutschland in folgende fünf Landschaften zerlegen: 1. das deutsche Alpenvorland, 2. das südwestdeutsche Becken, 3. die mitteldeutsche Gebirgsschwelle, 4. die nördliche Umwalluug Böhmens, 5. das norddeutsche Flachland. Jlolitifdje Gliederung.^ § 12. 1. Das deutsche Reich ist im Jahre 1871 durch deu Anschluß der süddeutschen Staaten an den (1866 gegründeten) norddeutschen Bund ent- standen. Es ist ein Bundesstaat"), der aus 25 Eiuzelstaaten und einem Reichslande besteht. Derselbe umfaßt: vier Königreiche: Preußeu, Bayern, Sachsen, Württemberg, sechs Großherzogtümer: Badeu, Hessen, Oldenburg, Mecklenburg- Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weimar, fünf Herzogtümer: Sachsen-Meiningen, Sachseu-Coburg-Gotha, Sachsen-Altenbnrg, Brauuschweig, Anhalt, sieben Fürstentümer: Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sou- dershausen, Renß ä. L., Renß j. L., Waldeck, Lippe, Schaumburg-Lippe, drei freie Städte: Hamburg, Lübeck, Bremen, ein Reichsland: Elsaß-Lothringeu. Die genauere Darstellung der politischen Verhältnisse siehe § 41. -) Bundesstaat — Bereinigung mehrerer Staaten zu einem Bunde mit gemeinsamen Behörden.

3. Das Deutsche Reich - S. 31

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 31 — 3. Das Thüringer Becken selbst fällt mit steilen Rändern im W. zur Werra, im 0. zur Saale ab. Es besteht am Südfuße des Harzes zunächst aus der langgedehnten, von der Helme (zur Unstrut) dnrchflosseueu, fruchtbaren „goldenen Aue". Dann zieht quer durch das Becken vom Werra- bis zum Saaleufer ein aus mehreren Gruppen bestehender Hügelzug, der zum Teil schöne Forsten trägt. Zwischen diesem und der goldenen Aue erhebt sich der sagenberühmte Kyffhäufer.^) Südlich vom Hügelzuge bildet das Becken eine 200 m hohe Senke, die von dem Oberlauf der Saale mit der Unstrut durch- flössen wird. Ihre hügelige, mit Städten und Dörfern, Schlössern und Burgen besäte Oberfläche gehört zu den anmutigsten und gesegnetsten Gauen des Reiches. § 29. Erwerbsquellen. Ackerbau und Viehzucht bilden für einen großen Teil der Landschaft die Hanptnahrnngsqnelle. Für die meisten Gegenden ist aber der Reichtum an Bodenschätzen die Grundlage des Erwerbs. Der Thüringer Wald liefert Schiefer, Porzellanerde und Eisen, der Harz silberführende Bleierze und Kupfer. Auch das Vorland des Harzes ist mit Salz, Eisen, Kohle und nutzbarem Gestein reich ausgestattet. Etwa die Hälfte des im Reiche ge- wonnenen Steinsalzes entstammt den unerschöpflichen, bis 240 m mächtigen Lagern von Staßfnrt und Leopoldshall. Aus Grund der Bodenreich- tümer hat sich in der Landschaft eine bedeutende Industrie entwickelt, be- fonders in Eisen-, Textil- und Spielwaren. Der Handel beschäftigt sich mit der Ausfuhr dieser Jndustrieerzengnisse und der Produkte des im eigentlichen Becken blühenden Feld- und Gartenbaus. § Zi. Staaten, Wewohner und Städte. Politisch verteilt sich die Landschaft unter folgende Staaten: die Königreiche Preußen (Prov.hefsen-Nassan, Sachsen und Hannover) und Bayern (teilweise), das Großherzogtum Sachseu-Weimar-Eisenach, die Herzogtümer Sachseu-Meiniugen, Sachsen-Cobnrg-Gotha, Sachsen- Altenburg, Anhalt und Braunschweig, die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt u. Schw.-Sondershausen, teilw. Reuß ä. L., Reuß j. L. Das Thüringer Becken gehört zu den stark bevölkerten Teilen des deutschen Reichs; es wird im 8. von Thüringern, im N. von Niedersachsen be- wohnt. Nirgends herrscht eine größere politische Zerstückelung des Bodens als im Thür. Becken, dem Sitze der deutschen Kleinstaaten. i) Auf dem Kyffhäuser, wo die Sage unter den Ruinen der alten Kaiserburg den greisen Barbarossa schlafen läßt, soll dem Wiederbringer der Reichsherrlichkeit, Kaiser Wil- Helm I., ein Riesendenkmal errichtet werden. — Der alte Barbarossa, v. Rikfert. Brust und Berdrow, Geographie für mehrkl. Volkssch, I. 3

4. Das Deutsche Reich - S. 13

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 13 — 2. Das Königreich Preußen, eine Erbmonarchie *) unter Herrschern aus dem Fürstenstamme der Hohenzollern, besteht aus 12 Provinzen und den hohenzollernschen Landen. Jede Provinz ist in Regierungsbezirke, jeder Regierungsbezirk in Kreise geteilt. An der Spitze einer Provinz steht der Oberpräsident, eines Regierungsbezirkes der Regierungspräsident und eines Kreises der Landrat. — Die Proviuzen und Regierungsbezirke sind: 1. Ostpreußen (Regierungsbezirke Königsberg und Gumbinnen), 2. Westpreußen (Reg. Danzig und Marienwerder), 3. Pommeru (Reg. Stettin, Köslin und Stralsund), 4. Brandenburg (Reg. Potsdam, Frankfurt a/O. und Stadtkreis Berlin), 5. Posen (Reg. Posen und Bromberg), 6. Schlesien (Reg. Breslau, Liegnitz, Oppeln), 7. Sachsen (Reg. Magdeburg, Merseburg und Erfurt), 8. Hannover (Reg. Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade,Osnabrück und Aurich), 9. Schleswig-Holstein (Reg. Schleswig mit Helgoland), 10. Westfalen (Reg. Münster, Minden und Arnsberg), 11. Hessen-Nassan (Reg. Kassel und Wiesbaden), 12. Rheinland (Reg. Koblenz, Düsseldorf, Köln, Trier, Aachen und Hohenzollern). Größe und Bevölkerung. § 13. Das deutsche Reich umfaßt rund 540000 qkm mit 50 Mill. Einwohnern. Wenn diese gleichmäßig über den Boden verteilt wäreu, so würdeu auf 1 qkm etwa 92 Menschen wohnen. Die Bevölkerungsdichtig- keit oder Volksdichte beträgt somit 92. — Die Bevölkerung ist nach Abstammung und Sprache zu 9/10 deutsch; die nichtdentsche Bevölkerung wohnt größtenteils an den Grenzen des Reiches und besteht aus Dänen (im N.), Litauern, Polen, Weudeu (im 0. und So.), Franzosen und Wallonen (im W.). — Nach dem Dialekte teilt man die Deutschen in Oberdeutsche (im 8.) und Nieder- deutsche (im N.). Die erstereu zerfalleu in vier Hauptstämme, die Schwaben, Franken, Bayern und Thüringer, die letzteren in zwei Stämme, die Sachsen und die Friesen. — Der Religion nach sind fast 2/3 der Bewohner prote- stantisch, über 1/3 ist römisch-katholisch; 600000 gehören dem mosaischen Be- kenntnisse an. i) Monarchie —Reich, das von einein Herrscher regiert w-rd: Erbmonarchie ein Reich, in dem die Herrschaft vom Vater auf den Sohn forterbt. Das alte deutsche Reich war eiue Wahlmonarchie.

5. Lehrbuch der Geographie - S. 7

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 7 — vier Königreiche: Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, sechs Großherzogtümer: Baden, Hessen, Oldenburg, Mecklenburg- Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weimar-Eisenach, fünf Herzogtümer: Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Altenburg, Braunschweig, Anhalt, sieben Fürsteutümer: Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Souders- Hausen, Reuß ü. &, Renß j. L., Waldeck, Lippe, Schaumburg-Lippe, drei freie Städte: Hamburg, Lübeck, Bremen, ein Reichsland: Elsaß-Lothringen. § 5. Das Königreich Preußen, eine Erbmonarchie *) unter Herrschern aus dem Geschlechte der Hohenzollern, besteht aus 12 Provinzen und den hohenzollernschen Landen. Jede Provinz ist in Regierungsbezirke, jeder Regie- rnngsbezirk in Kreise geteilt. An der Spitze der Provinz steht der Ober- Präsident, des Regierungsbezirkes der Regierungspräsident und des Kreises der Landrat. — Die Provinzen**) und Regierungsbezirke des preußischen Staates sind: 1. Ostpreußen (Regierungsbezirke Königsberg und Gumbinueu), 2. Westpreußen (Reg. Danzig und Marienwerder), 3. Pommern (Reg. Stettin, Köslin und Stralsund), 4. Brandenburg (Reg. Potsdam, Frankfurt a/O. n. Stadtkreis Berlin), 5. Posen (Reg. Posen n. Bromberg), ^ 6. Schlesien (Reg. Breslau, Liegnitz, Oppeln), 7. Schleswig-Holstein (Reg. Schleswig mit Helgoland), 8. Sachsen (Reg. Magdeburg, Merseburg u. Erfurt), 9. Hauuover (Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Aurich), 10. Westfalen (Reg. Münster, Minden u. Arnsberg), 11. Hessen-Nassau (Reg. Kassel u. Wiesbaden), 12. Rheinland (Koblenz, Düsseldorf, Köln, Trier, Aachen n. Hohenzollern). *) Monarchie = Reich, das von einem Herrscher regiert wird; Erbmonarchie ein Reich, in dem die Herrschaft vom Vater auf den Sohn forterbt. — Das alte deutsche Reich war eine Wahlmonarchie. **) Nach der Zeit ihrer Erwerbung und Einverleibung geordnet: 1. Brandenburg (die Stammprovinz der Monarchie, seit 1415 im Besitze der Hohen- zollern), 2. Ostpreußen (1618 durchjohann Sigismund erworben), 3. Po mmern (1648—1815 unter dem großen Kurfürsten, Friedrich Wilhelm I. und Friedrich Wilhelm Iii. erworben), 4. Schlesien (1742 durch Friedrich den Großen erobert), 5. Westpreußen (1772 durch Friedrich den Großen erworben), 6. Posen (1793 unter Friedrich Wilhelm Ii. bei der Tei- lung Polens hinzugekommen), 7. Sachsen (1648 und 1680 durch den großen Kurfürsten erworben und 1815 unter Friedrich Wilhelm Iii. wiedergewonnen), 8. Rheinland (1815 unter Friedrich Wilhelm Iii. erworben), 9. Westfalen (hauptsächlich 1815 unter Friedrich Wilhelm Iii. gewonnen), 10. Schleswig-Holstein, 11. Hannover und 12. Hessen- Nassau (1866 unter Wilhelm I. einverleibt).

6. Lehrbuch der Geographie - S. 30

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 30 — Kr:r> er 60 q u elten. §22. Ackerbau und Viehzucht bilden für einen großen Teil der Landschaft (goldene Aue, Becken) die Hauptnahrungsquelle. Für die meisten Gegenden ist aber der Reichtum an Bodenschätzen die Grundlage des Erwerbs. Der Thüringer Wald liefert Schiefer, Porzellanerde und Eisen, der Harz silberführende Bleierze und Kupfer. Schon vor dem Jahre 1000 begann hier der Bergbau am Rammelsberge, dessen Ertrag in Gestalt von „Segensthalern" durch alle deutscheu Lande ging. Auch das Vorland des Harzes ist mit Salz, Eisen, Kohle und nutzbarem Gestein reich ausgestattet. Etwa die Hälfte des im Reiche gewonnenen Steinsalzes entstammt den unerschöpflichen, bis 240 m mächtigen Lagern von Staßsnrt und Leopolds- hall. Auf Gruud der Bodenreichtümer hat sich in der Landschaft eine bedeu- teude Industrie entwickelt, besonders in Eisen-, Textil- und Spielwaren. Der Handel beschäftigt sich mit der Ausfuhr dieser Jndustrieerzeuguisse und der Produkte des im eigentlichen Becken blühenden Feld- und Gartenbans. Wervohner, Stclcrten und Städte. § 23. Das Thüringer Becken gehört zu den starkbevölkerten Teilen des deutschen Reiches; es wird im 8. von Thüringern, im N. von Nieder- sachsen bewohnt. Nirgends herrscht eine größere politische Zerstückelung des Bodens als im Thüringer Becken, dem Sitze der deutschen Kleinstaaten. Politisch verteilt sich die Landschaft unter folgende Staaten: die Königreiche Preußen (Prov. Hessen-Nassau, Sachsen und Hannover) und Bayern steilweise); das Großherzogtum Sachseu-Weimar-Eiseuach; die Herzogtümer Sachseu-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiuiugeu und teil- weise Sachseu-Alteuburg, Anhalt und Braunschweig; die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schw.-Sondershauseu und teilweise Renß ä. 2., Reuß j. L. Residenzstädte im Werravorlande des Thüringer Waldes: 72. Coburg, von Schlössern, Gärten und Weinbergen umgebene Residenz von Sachsen-Eobnrg-Gotha; östl. davon die Feste Coburgs), „die fränkische Krone". 73. Hildburghausen an der Werra, Technikum. 74. Meiningen an der Werra, Residenz von Sachsen-Meiningen. Industriestädte im Franken- und Thüringer Walde: 75. Hof an der Saale, wichtiger Verkehrsknoten zwischen dem Becken und Bayern, Mittelpunkt eines Jndnstriebezirks für Textilwaren. *) Aufenthalt Luthers. Belagerung durch Wallenstein (1632).

7. Lehrbuch der Geographie - S. 75

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 75 — 3. Das Grotzherzogtum Luxemburg. § ^9. Luxemburg, ein von der Rheinprovinz, Belgien und Frankreich ein- geschlossener konstitutioneller Kleinstaats, liegt auf dem Lothringer Stufen- lande und den Ardenneu. Es ist durch Wald-und Mineralreichtum (Kohle und Eisenerze) und äußerst fruchtbaren Boden von der Natur bevorzugt. Die Bewohner sind Deutsche und katholischer Konfession. Die Haupt- und Residenzstadt Luxemburg war bis 1867 eine unbezwingliche Felsenburg. X. Die Republik Frankreich. Lcrge mtd Wegrenzung. § 50. Frankreich bedeckt die Südwestecke des europäischen Festlands- dreiecks. Es hat die Gestalt eines unregelmäßigen Fünfecks, das fast überall natürliche Grenzen besitzt: im No. die Ardennen und das Lothringer Stufenland, im 0. der Wasgau, der Schweizer Jura, der Genfer See und die Westalpen, im 8. das Mittelmeer (Golf du Liou) und die Pyrenäen, im W. der atlantische Ocean (Golf von Biseaya) und im Nw. der Kanal und die Straße von Ealais. Die Nachbarstaaten Frankreichs sind im No. und 0. Belgien, Luxemburg, das deutsche Reich, die Schweiz und Italien, im 8. Spanien. Modenform und Gewässer. § 51. Die Oberfläche Frankreichs enthält außer der Nordabdachung der (größtenteils zu Spanien gehörenden) Pyrenäeu: ein Hochgebirge (südliche Hälfte der Westalpen), ein Mittelgebirge (französisches) und zwei Ebenen (das vom Hoch- und Mittelgebirge eingeschlossene schmale Rhone-Saone-Becken im 0. und das große französische Flachland im W.). 1. Die französischen Westalpen, vom Mittelmeer bis zum Montblane reichend, umfassen „eine ganze Gebirgswelt voll massiger Stöcke mit schnee- und eisbedeckteu Gehängen". Ihr Hauptkamm, über den die sranzösisch-italienische Grenze läuft, gliedert sich von 8. nach N. in die Meeralpen, die eottischen (mit dem Monte Biso) und die grajischeu Alpen. In den letzteren ver- binden die Pässe des Mont Eenis**) und des kleinen St. Bernhard *) Das frühere Herrscherhaus der Luxemburger hat dem deutscheu Reiche einige Kaiser gegeben (Heinrich Vii., 1303—1313; Karl Iv.. Wenzel und Sigismund, 1347—1437). **) Die 30 km lange M ont-C6 nis-Straße ist die Hauptverkehrslinie zwischen Frank- reich und Italien. Die (fälschlich sogenannte) Mont-Cenis-Bahn durchbricht im Col de Frejus mit einem 12*/* km langen Tunnel die Westalpen (Bauzeit 1857—1870, Kosteu 60mill. Ji).

8. Lehrbuch der Geographie - S. 331

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 331 — und Flechtindustrie, für die chemische und Droguen-Judustrie, für die Leder- und Rauchwarenindustrie, für die Kantschukiudustrie entnehmen, und bezeichne die Länder der Herkunft dieser Roh- stoffe näher! c) Der Handel. Der Binnenhandel des Reiches und seine Verkehrsmittel. § 283. Das deutsche Reich bildet mit Ausnahme der Freihafengebiete von Hamburg und Bremen und Helgolands ein Zollgebiet, innerhalb dessen der Warenaustausch zollfrei vor sich geht. Der Binnenhandel bezweckt den Austausch der Güter zwischen den einzelnen Landschaften des Reiches. Die fast ausschließlich Ackerbau und Viehzucht treibenden Gegenden (Oldenburg, der Norden Hannovers, Schleswig-Holstein, Mecklenburg, Pommern, Posen, West- und Ostpreußen und das Alpenvorland) müssen Jndustrieerzeuguisse und Brennmaterial aus den Jndnstrlebezirken und den Bergbau treibenden Gegenden eintauschen. Judustriereiche, aber kohlen- und erzarme Gegenden (Württemberg, Baden, Großherzogtum Hessen, Elsaß-Lothringen) erhalten von den Nachbar- ländern Kohlen, während sie ihren Bedarf von Lebensmitteln zum größten Teil selbst erzeugen. Kohlen-, erz- und industriereiche Landschaften (Rhein- land, südl. Westfalen, thüringische Staaten) bedürfen der Einfuhr von Lebens- Mitteln, während manche Gegenden (bayerische Pfalz, Anhalt, Provinz und Königreich Sachsen, Schlesien) zugleich fruchtbaren Boden, erz- und kohlenreiche Tiefen und hoch entwickelte Industrie besitzen und sich handelnd mit dem Aus- tausch der Produkte ärmerer Gegeuden befassen können. Dieser Austausch er- folgt auf Land- und Wasserwegen. Erstereu folgen auch zahlreiche Bahnlinieu. — Haupthaudelsplätze für den Binnenverkehr sind Berlin, Leipzig, Frank- snrt a. M. und Köln; ihnen stehen an Bedeutung zunächst in Norddeutsch- land Breslau, Magdeburg, Frankfurt a. O. und Braunschweig, in Süddeutsch- laud Nürnberg, Regensburg, Augsburg, Stuttgart, Mainz, Mannheim, Straß- bürg und Mülhausen. Die wichtigsten Geldplätze sind Berlin, Hamburg, Bremen, Leipzig, Frankfurt a. M. und Augsburg. § 284. Deutschland hat nächst Rußland die größte Gesamtlänge der Wasserstraßen (25347 km) aufzuweisen, steht an Kanälen jedoch hinter Frankreich und Großbritannien bedeutend zurück. Es lassen sich zwei große Schiffahrtsgebiete mit ihren Fluß- und Kanalverzweigungen unterscheiden: 1. Das Rhein-Donangebiet und 2. Das Elb-Odergebietiuverbiudung mit der unteren Weichsel. Das erstere beherrscht den gesamten W. und S., das letztere den 0. und N. des deutschen Reiches. Für den Norden sind noch zwei kleinere Gebiete von Wichtigkeit: die Flußgebiete der Ems, Weser und Eider (Nordostseekanal) und des Pregel und Niemen.

9. Das Deutsche Reich - S. 31

1897 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 31 — und die Unstrut aufnimmt. Dieser flachwellige, fruchtbare Kern des Beckens gehört mit seinen Städten und Dörfern, Schlössern und Burgen zu den an- mutigsten und gesegnetsten Gauen des Reiches. § 30. Erwerbsquellen. Ackerbau und Viehzucht bilden für einen großen Teil der Landschaft die Hauptnahrungsquelle. Für die meisten Gegenden ist aber der Reichtum anbodenschätzen die Grundlage des Erwerbs. Der Thüringer Wald liefert Schiefer, Porzellanerde und Eisen, der Harz silberführende Bleierze, Kupfer- und Eisenerze. Auch das Vorland des Harzes ist mit Salz, Eisen, Kohle und nutzbarem Gestein reich ausgestattet. Etwa die Hälfte des im Reiche gewonnenen Steinsalzes entstammt den unerschöpf- lichen, bis 240 in mächtigen Lagern von Staßfnrt und Leopoldshall. Auf Grund der Bodenreichtümer hat sich !in der Landschaft eine bedeutende Industrie entwickelt, besonders in Eisen-, Textil- und Spielwaren. Der nicht unbedeutende Handel vermittelt besonders die Ausfuhr der Jndustrieerzengnisse und der Produkte des Gartenbaues, der im eigentlichen Becken auf hoher Stufe steht. Natürliche Verkehrsstraßen bilden die Unterläufe der Unstrut und Saale; Eisenbahnen durchqueren das Becken in verschiedenen Richtungen, darunter die Linie Frankfurt a. M.-Erfurt-Halle- Leipzig. Zwei wichtige Verkehrscentra, Hof und Halle, liegen am Ostrande der Landschaft. § 31. Staaten, Bewohner und Städte. Politisch verteilt sich die Landschaft unter folgende Staaten: die Königreiche Preußen (Prov. Hessen-Nassau, Sachsen und Hau- nover) und Bayern (teilweise), das Großherzogtum Sachsen-Weimar, die Herzogtümer Sachsen-Meiningen, Sachseu-Coburg-Gotha,Sachsen- Altenburg, Anhalt und Braunschweig (die beiden letzteren teilweise), die Fürstentümer Schwarzburg-Rndolstadt und Schwarzburg- Sondershansen, Reuß ä. L. und Renß j. L. (die letzteren teilweise). Das Thüringer Becken gehört zu den stark bevölkerten Teilen des deutschen Reiches; es wird im 3. von Thüringern, im X. von Niedersachsen be- wohnt. Nirgends herrscht eine größere politische Zerstückelung des Bodens als in dieser Landschaft, dem Sitze der deutschen Kleiustaateu. Die protestan- tische Konfession herrscht vor. Städte der südl. Gebirgsumrandung und ihres Vorlandes: *48. Hos an der Saale, wichtiges Verkehrscentrum zwischen dem Becken und dem Alpeuvorlaude, Mittelpunkt eines Textilindnstrie-Bezirks. *49. Coburg, die von Gärten, Schlössern und Burgen (Feste Coburg, die „fränkische Krone") umgebene Residenz des Herzogtums Sachsen-Coburg- Gotha. *50. Meiningen an der Werra, Residenz des Herzogtums Sachsen- Meiningen. — Waldeinwärts davon

10. Das Deutsche Reich - S. 12

1897 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
4. Zu Füßen des Fichtelgebirges breiten sich vier Landschaften aus: im 8. das deutsche Alpenvorland, im W. das südwestdeutsche Becken, im N. die mitteldeutsche Gebirgsschwelle und im 0. die Böhmer Mulde, die freilich nicht zum deutschen Reiche gehört. Nördlich von der mitteldeutschen Gebirgsschwelle liegt das norddeutsche Flachland (s. Karte 5). — Mithin läßt sich das deutsche Reich in die folgenden vier Landschaften zerlegen: 1. das deutsche Alpenvorland, 2. das südwestdeutsche Becken, 3. die mitteldeutsche Gebirgsschwelle, 4. das norddeutsche Flachland. Politische Gliederung.^ § 11. 1. Das deutsche Neich ist im Jahre 1871 durch den Anschluß der süddeutschen Staaten an den (1866 gegründeten) norddeutschen Bund ent- standen. Es ist ein Bundesstaat, der aus 25 Einzelstaaten und einem Reichslande besteht. Er umfaßt folgende Staaten (mit ihren Hauptstädten): 4 Königreiche: Preußen (Berlin), Bayern (München), Sachsen (Dresden), Württemberg (Stuttgart); 6 Großherzogtümer: Baden (Karlsruhe), Hessen (Darmstadt), Olden- bürg (Oldenburg), Mecklenbnrg-Schwerin (Schwerin), Mecklenburg- Strelitz (Strelitz), Sachsen-Weimar (Weimar); 5herzogtümer: Sachsen-Meiningen(Meiningen),Sachsen-Cobnrg- Gotha (Gotha), Sachsen-Altenburg (Altenburg), Braunschweig (Braun- schweig), Anhalt (Dessau); 7 Fürstentümer: Schwarzburg-Rudolstadt (Rudolstadt), Schwarz- burg-Soudershausen (Sondershausen), Renß ältere Linie (Greiz), Reuß jüngere Linie (Gera), Waldeck (Arolsen), Lippe (Detmold), Schaumburg- Lippe (Bückeburg); 3 freie Städte: Hamburg, Lübeck, Bremen; 1 Reichsland: Elfaß-Lothringen (Straßburg). 2. Das Königreich Vreuken, eine Erbmonarchie") unter Herrschern aus dem Fürsteustamme der Hoheuzolleru, besteht aus 12 Provinzen und den hohenzollernschen Landen. Jede Provinz ist in Regierungsbezirke, jeder Regierungsbezirk in Kreise geteilt. An der Spitze einer Provinz steht der Oberpräsident, eines Regierungsbezirkes der Regierungspräsident und eines Kreises der Landrat. — Die Provinzen mit ihren Regierungsbezirken sind: *) Die genauere Darstellung der politischen Verhältnisse siehe § 45. 2) Monarchie ist ein Reich, das von einem Herrscher regiert wird, Erbmonarchie ein Reich, in dem die Herrschaft vom Vater auf den Sohn forterbt. Das alte deutsche Reich war eine Wahlmonarchie.
   bis 10 von 55 weiter»  »»
55 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 55 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 713
1 200
2 94
3 331
4 202
5 3181
6 218
7 1573
8 68
9 118
10 750
11 162
12 83
13 129
14 163
15 224
16 732
17 234
18 354
19 389
20 140
21 288
22 159
23 181
24 360
25 62
26 116
27 175
28 395
29 404
30 739
31 56
32 63
33 669
34 93
35 55
36 365
37 3606
38 537
39 350
40 228
41 236
42 130
43 442
44 131
45 910
46 212
47 124
48 148
49 265

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 3
2 0
3 2
4 5
5 9
6 5
7 5
8 5
9 4
10 3
11 2
12 0
13 0
14 0
15 3
16 13
17 6
18 2
19 1
20 3
21 0
22 0
23 0
24 0
25 0
26 0
27 2
28 1
29 13
30 0
31 0
32 0
33 1
34 6
35 0
36 1
37 2
38 7
39 0
40 1
41 3
42 0
43 0
44 34
45 2
46 0
47 0
48 1
49 2
50 2
51 5
52 0
53 0
54 0
55 0
56 0
57 2
58 0
59 0
60 14
61 5
62 1
63 2
64 2
65 0
66 0
67 0
68 1
69 0
70 7
71 1
72 0
73 2
74 16
75 0
76 3
77 0
78 0
79 1
80 6
81 0
82 0
83 0
84 0
85 4
86 0
87 0
88 0
89 0
90 0
91 0
92 3
93 3
94 0
95 1
96 13
97 1
98 5
99 1

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 1
1 0
2 0
3 1
4 0
5 0
6 0
7 4
8 0
9 14
10 0
11 2
12 0
13 0
14 4
15 0
16 3
17 1
18 0
19 2
20 0
21 4
22 0
23 0
24 0
25 6
26 0
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 1
34 1
35 2
36 4
37 0
38 2
39 2
40 0
41 0
42 0
43 0
44 4
45 0
46 0
47 2
48 0
49 0
50 0
51 2
52 0
53 0
54 0
55 4
56 0
57 0
58 0
59 4
60 0
61 2
62 0
63 0
64 0
65 0
66 3
67 11
68 0
69 0
70 0
71 6
72 0
73 4
74 0
75 4
76 0
77 0
78 3
79 0
80 1
81 4
82 0
83 0
84 0
85 0
86 1
87 0
88 1
89 0
90 3
91 0
92 0
93 3
94 1
95 1
96 4
97 0
98 5
99 0
100 0
101 1
102 0
103 4
104 0
105 0
106 0
107 3
108 0
109 0
110 0
111 0
112 0
113 0
114 0
115 0
116 0
117 4
118 0
119 0
120 0
121 0
122 1
123 0
124 0
125 0
126 0
127 0
128 0
129 0
130 0
131 0
132 0
133 2
134 0
135 0
136 0
137 1
138 0
139 10
140 0
141 1
142 0
143 0
144 0
145 0
146 0
147 0
148 0
149 0
150 2
151 1
152 1
153 2
154 0
155 0
156 3
157 8
158 0
159 1
160 2
161 0
162 0
163 0
164 0
165 0
166 1
167 0
168 0
169 0
170 5
171 0
172 0
173 1
174 27
175 0
176 12
177 1
178 2
179 1
180 1
181 0
182 2
183 1
184 0
185 0
186 0
187 0
188 6
189 0
190 0
191 3
192 0
193 3
194 0
195 0
196 0
197 7
198 4
199 0