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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 26

1911 - Breslau : Hirt
26 Aus der Geschichte des Altertums. Schon in den Zeiten der Republik war die Verehrung der Götter des Staates zu einem äußerlichen, inhaltlosen Dienste hinabgesunken. Seitdem wandte sich hoch und gering krassem Aberglauben und ausländischen, besonders orientalischen Kulten zu. Die Entartung der Sitten entging scharfen Beobachtern nicht. Der Spanier Martialis geißelte sie in seinen Epigrammen, Persius und Juvenalis entwarfen in ihren Satiren düstere Schilderungen von dem Leben ihrer Zeitgenossen. Wer inmitten dieses Verfalls aber nach festen Regeln für sein Handeln suchte und den Vorfahren ähnlich zu werden wünschte, wandte sich der stoischen Philosophie zu. Seneka aus Cordoba in Spanien, der Lehrer Neros, gab ihren Gedanken in glänzender Form Ausdruck. Der gefeiertste Vertreter ihrer Lehren aber wurde der Sklave, später Freigelassene eines Günstlings Neros, Epiktet. „Dulde und enthalte dich!" war der Grundsatz seiner Ethik; alles, worüber man keine Macht hat, alle äußeren Dinge, die die innere Freiheit stören, von sich abwehren, das sei Tugend. Niemals zählte die stoische Philosophie vielleicht mehr Anhänger als damals; denn alle, die zu den Kaisern in Gegensatz standen, wandten sich ihr zu, weil sie das republikanische Staatsideal pflegte, und darum erlitten die Philosophen mehrmals Verfolgungen. Im 2. Jahrhundert gewann die Schule auch unter den Kaisern Anhänger, Mark Aurel wurde ihr letzter namhafter Schriftsteller. Unzweifelhaft zeigte ja das Leben unter Nerva und seinen Nachfolgern weniger abschreckende Züge als unter den julisch-klaudischen Kaisern. Man war sich bewußt, daß den Geist der Zeit eine gewisse Humanität auszeichne, und handelte danach. Dem Herrn wurde das äußerste Recht über den Sklaven, das Recht, ihn zu töten, genommen. Man machte Stiftungen für Kinder armer Leute, aus denen ihnen bis zu einem gewissen Lebensalter der Unterhalt gereicht wurde (Alimentationen). Aber den langsam fortschreitenden wirtschaftlichen Verfall hielt man nicht auf, schon Hadrian sah sich genötigt, Steuernachlässe zu bewilligen. Mit tiefem Pessimismus beurteilt daher Mark Aurel seine Zeit. Die römische Literatur hat noch ihr silbernes Zeitalter. Unter Trajan lebte Taeitus, der Verfasser des Agricola, der liistoriae, der libri ab excessu divi Augusti, der Germania. Plinius der Ältere stellte eine bistoria naturalis zusammen, sein Neffe und Adoptivsohn Plinius der Jüngere hinterließ mehrere Bücher Briefe. Quinetilian verfaßte seine Schrift über die Redekunst. In Griechenland schrieb Plutarch vergleichende Biographien bedeutender Griechen und Römer und philosophische Schriften, in Syrien Sucian seine Dialoge.

2. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 224

1911 - Breslau : Hirt
224 Aus der Geschichte der Neuzeit. Unter den territorialen Änderungen innerhalb des Reiches waren die wichtigsten: 1. Brandenburg erhielt Hinterpommern und wurde für den Verlust von Vorpommern durch die Stifter Magdeburg, Halberstadt, Minden und Kammin entschädigt. 2. Bayern behielt die Oberpfalz und die Kurwürde. 3. Die Rheinpfalz mit einer neugeschaffenen achten Kurwürde erhielt der Sohn (des inzwischen verstorbenen) Friedrichs V. Kirchliche Fragen. Der Augsburger Religionsfriede wurde bestätigt und auch auf die Reformierten ausgedehnt. Das Restitutionsedikt wurde aufgehoben, das Jahr 1624 als Normaljahr angesehen, d. h. der katholische und der evangelische Besitz wurde so wiederhergestellt, wie er in diesem Jahre gewesen war. Von dieser Bestimmung nahm der Kaiser seine Erblande aus. Die kirchliche Trennung bestand weiter, der Protestantismus wurde anerkannt, wenn auch die Schranken, die seiner Ausbreitung 1555 gezogen waren, erhalten blieben. Innere Reich sau ge legen heilen. Wofern nicht besondere Regelungen im Frieden vorgenommen sind, tritt eine Wiederherstellung des Zustandes von 1618 ein, und eine allgemeine Amnestie wird erlassen. Hiervon nimmt der Kaiser seine Erblande aus. Die volle Landeshoheit (= Souveränität, wozu die Besteuerung, Rechtspflege, Polizei, das Militär-, Unterrichts- und Münzwesen gehörten) der Landesfürsten wurde anerkannt, das jus pacis et armorum, das Recht, zu ihrer Sicherheit Bündnisse untereinander und mit auswärtigen Mächten zu schließen, ausgenommen gegen Kaiser und Reich, den Landfrieden und den Westfälischen Frieden, wurde ihnen zugestanden. Der Kaiser blieb Oberlehnsherr, hatte das Recht der Standeserhöhung, der Privilegierung von Universitäten, der Erteilung des Dichterlorbeers und ähnlicher unbedeutender Vorrechte. Aus dem Reich bezog er ein Einkommen von 13000 Gulden. Über Reichsangelegenheiten (Krieg und Frieden, Reichsgesetze, Steuern und Bündnisse) sollte er mit dem Reichstage (den Abgesandten von 314 Reichsständen) beschließen. Der Reichsverband war also förmlich ausgelöst, das Reich als solches war unter den vertragschließenden Mächten nicht einmal genannt. Der alte Kampf zwischen kaiserlicher Majestät und ständischer Libertät war also zugunsten der Fürsten entschieden worden, und zwar ans Kosten des Reichsganzen. Das Reich verlor etwa 100000 qkm und erhielt eine gänzlich zerbröckelte, wehrlose Westgrenze. Die Notwendigkeit einer neuen Verfassung wurde anerkannt und deren Beratung in Aussicht genommen. Für die kaiserlichen Erblande wurden wesentliche, durch Friedensbeschlüsse allgemein festgestellte Bestimmungen aufgehoben, sie gehörten also nicht mehr
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