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die Thätigkeit seiner Bewohner standen beim Auslande in unbestrittenem Ansehen.
Friedrichs des Großen Zeitgenossen.
Der von Friedrich dem Großen bethätigte Grundsatz, daß der König der erste Diener des Staates sei, sowie die von den französischen Philosophen beherrschte Zeitrichtnng begeisterte die Regenten Europas, für das materielle Wohl ihrer Unterthanen eifrig zu sorgen, Toleranz und geistige Bildung zu pflegen. Man nennt diese Periode die Zeit des aufgeklärten Absolu-tismus oder der humanen Selbstherrschaft. Die Unterthanen verloren aber darüber oft den Trieb, selbst thätig zu sein; sie versanken in Gleichgültigkeit gegen die politischen Jntereffen des Vaterlandes und, da die Reformen der Regierenden häufig aus die Beseitigung des kirchlichen Einflusses gingen,
auch in Gleichgültigkeit gegen Religion und Sitte.
Den Anstoß zu der zur Zeit Friedrichs des Großen aufkommenden freigeistigen Richtung gab der Engländer John Locke (1632—1704), der in seinen „Untersuchungen über den menschlichen Verstand" zu dem Resultate kam, die Seele sei eine tabula rasa und nichts sei im Verstaude, was nicht vorher
in den Sinnen gewesen ist (Empirismus). Die Fortführung des Empirismus
zum Extreme, dem Materialismus, haben die Franzosen auf sich genommen und hängt eng zusammen mit den Zuständen des französischen Volkes und Staates im Zeitalter vor der Revolution (unter Ludwig Xv).
1. Frankreich. Ludwig Xv., 1715—1774, folgte auf Ludwig Xiv., der dem Volke eine Schuldenlast von 3000 Millionen Livres hinterließ. Während seiner Minderjährigkeit führte der Herzog Philipp von Orleans die Regierung, der die höchste Weisheit in der Kunst fand, das Leben zu genießen, und daher der Befriedigung aller Gelüste die Staatseinkünfte opferte.
a) Die Verwaltung Fleurys. Im Jahre 1726 übertrug der jugendliche König die Staatsleitung seinem Erzieher, dem Kardinal Fleury, bessert weise Sparsamkeit die Verwüstungen der Regentschaft schnell verschwinden ließ. Im polnischen Erbfolgekriege gewann Frankreich Lothringen (siehe S. 270) und im österreichischen Erbfolgekriege befolgte es seine alte Politik, sich den Feinden Habsburgs anzuschließen.
b) Änderung der Politik. Allmählich aber suchten die an Ränke und sinnlichen Genuß gewöhnten Höflinge Einfluß auf den König auszuüben und gewöhnten ihn an den Umgang mit sinnlich schönen und lasterhaften Frauen, von denen namentlich die berüchtigte Marquise von Pompadour eine verhängnisvolle Herrschaft über den König ausübte. Sie war der Mittelpunkt einer glänzenden Gesellschaft, welcher Schamhaftigkeit und Frömmigkeit fremd ivaren; keine der höheren Stellen wurde ohne ihre Einwilligung besetzt; ihre prachtvollen Schlöffer und ihre überreichen Einkünfte mehrten sich von Jahr zu Jahr. Millionen wurden vergeudet, während die notwendigsten Staatsausgaben unberücksichtigt blieben. Auch in die auswärtigen
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Extrahierte Ortsnamen: Europas Frankreich Frankreich_Lothringen Habsburgs
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2. Die verderbliche Regierung Ludwigs Xv.
a) Der König selbst hatte durch sein unwürdiges, sittenloses Leben jede Achtung vor der monarchischen Würde im Volke erstickt.
b) Die äußere Politik war von den Maitressen des Königs beeinflußt. Die unnütze Beteiligung an Kriegen, die zum Teil der geschichtlichen Vergangenheit Frankreichs entgegen waren (österreichische Erbfolgekrieg, der siebenjährige Krieg und der Seekrieg mit England), hatten die Schuldenlast des Landes vermehrt und das Ansehen der Armee erschüttert. Ludwig Xiv. hatte eine Schuld von 3 Milliarden Frank hinterlassen; beim Regierungsantritte Ludwigs Xvi. betrug das jährliche Defizit 100 Millionen. Die Disziplin in der Armee war gelockert; die Regierung konnte sich auch aus die Offiziere nicht mehr verlassen, die meist durch Kaus in ihre Stellen gelangt waren.
c) In der inneren Politik war die königliche Gewalt aufs straffste angespannt und hatte alle Selbstverwaltung und mit ihr den Sinn für politische Freiheit und Selbständigkeit vernichtet. In jeder Provinz übte ein königlicher Intendant eine starke polizeiliche Gewalt aus und trieb mit Strenge die drückenden Steuern ein.
tl) Das Volk ermangelte auch eines sicheren Rechtsschutzes. Den Parlamenten, welche die obersten Gerichtshöfe bildeten, entriß der König die richterliche Befugnis. Jede Opposition wurde durch geheime Haftbriefe im Keime erstickt.
3. Der Einfluß der sogenannten Philosophen. Die Encyklopädisten Diderot und dälembert hatten für die Verbreitung der verschiedensten Kenntnisse unter dem Volke gewirkt. Die Litteratur der Philosophen war voll Spott und scharfer Angriffe auf die staatlichen und kirchlichen Zustände. Montesquieu stellte seinen Landsleuten die konstitutionelle Regierungsform als erstrebenswert hin, Rousseau forderte in dem „Gesellschaftsvertrage" demokratische Zustände.
4. Unter diesen Umständen mußte der Eindruck, den der Sieg der politischen Freiheit in Nordamerika bei den gebildeten Franzosen machte, ein mächtiger sein.
B. Die nähere Veranlassung. Unter Ludwig Xvi., der im Jahre 1774 den Thron bestiegen hatte, war das jährliche Defizit bis auf 198 Millionen Frank gestiegen, und Frankreich stand vor dem Staatsbankerott. Der König selbst war sittenrein, sparsam, aber zu wenig energisch, um durchgreifende Maßregeln zur Beseitigung der Geldnot treffen zu können. Seine Gemahlin Marie Antoinette, die Tochter Maria Theresias, wurde bei ihrem arglos jugendlichen Benehmen inmitten eines verderbten Hofes das Opfer schamloser Verleumdungen; gegen sie besonders wandte sich der Haß des Volkes. Als die schnell wechselnden Finanzminister (Turgot, Necker, Calonne, de Brienne) sich in vergeblichen Versuchen zur Besserung der Finanzen erschöpft hatten, riet der zum zweitenmale ernannte Necker dein Könige zur Berufung der Reichsstünde, die seit 1614 nicht mehr versammelt worden waren. Mit dieser In-
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zahlt werden, wovon 8 Pfennige in die kurfürstliche, 4 Pfennige in die städtischen Kassen flössen. Die Stadt Stendal, welche sich der Einführung der Steuer widersetzte, wurde ihrer Privilegien beraubt.
2. Wissenschaftliche Bestrebungen. Aus dem Reichstage zu Worms, 1495, war den Fürsten seitens des Kaisers die Anregung gegeben worden, Universitäten zu errichten. Johann legte, unterstützt von dem Arzte Pistoris, in Frankfurt a. d. Oder den Grund zu einer solchen. In Stendal errichtete er die erste Buchdruckerei der Mark, in Berlin die erste Apotheke.
3. Erwerbungen. Die große Sparsamkeit des Kurfürsten machte es ihm möglich, 1490 die Herrschaft Zossen, die früher zur Lausitz gehörte, zu kaufen.
V. Joachim I. Nestor, 1499—1535. Obgleich er erst 15 Jahre alt war, besaß er doch eine so ungewöhnliche geistige Reife, daß er die Regierung selbständig antreten konnte.
1. Rechtspflege.
a) Die durch Mißwachs in den letzten Jahren des vorigen Kurfürsten hervorgerufene Not unter dem Adel, sowie die noch immer vorhandene Neigung zum „Stegreifreiten" ließen bei der Jugend des Kurfürsten das Raubritterwesen noch einmal aufleben. Joachim aber ergriff ernste Maßregeln dagegen und bestrafte in einem Jahre 70 Übelthäter, darunter viele vom Adel, mit dem Tode.
b) In gleicher Weise glaubte Joachim der Gerechtigkeit Genüge zu leisten, als er 1510 eine Verfolgung der Juden veranstaltete, die der Entweihung von Hostien beschuldigt wurden.
c) Um der Mangelhaftigkeit in der Rechtspflege abzuhelfen, gründete der Kurfürst 1516 das Kammergericht, das viermal im Jahre, zu Köln und zu Tangermünde, 'zusammentrat. Auch für das Familien- und Erbrecht führte er gleiche Normen durch die Constitutio Joachimica ein.
2. Verwaltung.
a) Einen gleich praktischen Blick zeigte Joachim in der sogenannten Reformation der Städte (1515), die nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit sehr herabgekommen waren. Es wurde ein Grundgesetz für die städtische Verwaltung bekannt gemacht, das alles betras, was den Wohlstand der Städte bezweckte.
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Friedens. Dem Grundsätze gemäß: „Der König ist der erste Diener des Staates," lebte Friedrich ganz dem Wohle seines Staates und Volkes.
Die leitenden Gesichtspunkte in Friedrichs Politik waren:
a) den Staat durch die Bildung eines tüchtig geübten, disziplinierten und stets schlagfertigen Heeres in der Lage zu erhalten, die so rasch errungene Großmachtstellnng gegen die Eifersucht größerer Mächte verteidigen zu können;
b) die Mittel hierfür durch die möglichste Belebung und Entwickelung der wirtschaftlichen Kräfte des Landes zu gewinnen.
Bei der Universalität des großen Königs, der alles selbst ordnete und leitete, hat die Ausführung dieser Prinzipien Verbesserungen auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens zur Folge gehabt.
A. Das Heerwesen. Friedrich brachte die preußische Armee bis auf 200 000 Mann, deren Erhaltung etwa 2/3 der Staatseinkünfte in Anspruch nahm. Zur Aufbringung dieses starken Heeres wurde das Werbe- und Kantonsystem beibehalten. Friedrichs eigenstes Verdienst ist namentlich die vortreffliche Ausbildung der Reiterei und die Einführung der reitenden Artillerie. Die Offiziere wurden in Kadettenaustalteu ausgebildet und fast nur aus den Reihen des Adels entnommen, den der König überhaupt, besonders aber wegen seiner Opferfreudigkeit im siebenjährigen Kriege, begünstigte.
B. Die Finanzen. Die reinen Staatseinnahmen erhöhte Friedrich von 7 Millionen Thalern bis auf 20 Millionen; während seiner Regierung sammelte er einen Schatz von 55 Millionen. Die Hauptquelle der Einnahmen waren die indirekten Steuern, deren Eintreibung er nach französischer Art ordnete und auch Franzosen übertrug (Regie). Die Sparsamkeit des Königs schien die Mittel des Staates gleichsam zu verdoppeln. Er selbst verbrauchte von seinem Etat nur 1j6 und verwandte das Übrige für das Gemeinwohl.
C. Handel und Industrie. Um aus der Aeeise und den Zöllen größere Mittel zu gewinnen, richtete Friedrich seine volle Aufmerksamkeit auf die Hebung der Gewerbthätigkeit und des Handels.
a) Dem General-Direktorium wurde eine Abteilung für Manufakturen, Fabriken und Handel eingefügt.
b) Industrielle Unternehmungen wurden durch staatliche Beihilfen
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wärts vordrang. Die preußische Vorhut wurde bei Saalseld geschlagen, wo ihr Führer, der Prinz Louis Ferdinand, fiel. Am 14. Oktober erlag das Hauptheer in der Doppelschlacht bei Jena und Auerstädt der französischen Übermacht unter Napoleon und Davonst. Die zerstreuten Abteilungen des preußischen Heeres ergaben sich einzeln; auch die bedeutendsten Festungen kapitulierten fast ohne Widerstand. Nur die schlesischen Festungen Glatz, Kosel und Silberberg, sowie Kolberg, von Gneisenau, Schill und Nettelbeck verteidigt, und Graudenz, wo Courbiöre kommandierte, leisteten tapferen Widerstand. Auch Berlin wurde von den Franzosen besetzt; der König begab sich nach Königsberg und von da nach Memel.
Von Berlin aus erließ Napoleon am 21. November 1806 gegen England das Dekret der Kontinentalsperre, das in den unterworfenen Ländern allen Handel und brieflichen Verkehr mit England untersagte. Er wollte auf diesem Wege den Vernichtungskrieg gegen England zum Ziele führen.
b) Die Schlachten bei Eylau und Friedland. Der Kaiser von Rußland stellte jetzt ein Heer ins Feld, um gemeinschaftlich mit Preußen gegen Napoleon zu kämpfen. Nach einigen unentschiedenen Gefechten folgte die mörderische Schlacht bei Preußisch-Eylan, welche beide Teile aus längere Zeit kampfunfähig machte. Die Verbündeten erhielten nun auch Hilfe von England und Schweden. Doch wurde in der Schlacht bei Friedland das russisch-preußische Heer besiegt, und die Verbündeten baten um Frieden.
c) Der Friede zu Tilsit, 1807. Die voraussichtlich ungünstigen Friedensbedingungen hatte die Königin Luise durch persönliche Bitten bei Napoleon zu mildern versucht, war aber von ihm mit Geringschätzung behandelt worden. Die Bestimmungen des zu Tilsit vollzogenen Friedens waren folgende:
1. Preußen verlor alle Länder westlich von der Elbe, nebst Magdeburg, und sämtliche polnischen Gebietsteile mit Ausnahme der in der ersten Teilung Polens gewonnenen;
2. es mußte 154 Millionen Frank Kriegskosten zahlen und durfte nur 42 000 Mann Militär halten;
3. die Kontinentalsperre wurde auch auf Preußen ausgedehnt.
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wichtigste Sorge, da von der pünktlichen Zahlung der Kontrilmtions-raten die Befreiung des Staates abhing. Es wurde Papiergeld mit Zwangskurs ausgegeben und in allen Teilen der Verwaltung die strengste Sparsamkeit eingeführt. Der königliche Hof beschränkte seine Ausgaben "aufs knappste; das goldene Tafelservice wanderte in die Münze. Die Verbrauchs und Lu^ussteuern wurden erhöht; die Gewerbesteuer ward eingeführt. Durch den Verkauf der Domänen, die Einziehung der geistlichen Güter (1810) und durch Anleihen sollten die Staatsschulden gedeckt werden.
Iii. Die Verwaltung. Am glänzendsten trat die reiche organisatorische Kraft Steins in der „Verordnung über die veränderte Verfassung der obersten -Verwaltungsbehörden" hervor. Der Hauwveck derselben war, der Verwaltung die möglichste Einheit, Kraft und Regsamkeit zu geben und auch die Kräfte jed:s einzelnen dafür in Anspruch zu nehmen. Die Minister sollten fortan nur unter den Augen des Königs beraten; die Geschäfte wurden nach Gegenständen, nicht mehr nach Provinzen behandelt (5 Zweige der Staatsverwaltung unter 5 Ministern); dem Ministerium untergeordnet wurden die Regierungen; au die Spitze der Provinzen traten Präsidenten. Die Rechtspflege wurde von der Verwaltung getrennt.
Iv. Das Städtewesen, 1808. Es lag tu Steins Absichten, den Landgemeinden Selbstverwaltung zu geben; doch nur bei den Städten ist ihm dies gelungen. Bisher standen die Stadtbehörden unter völliger Abhängigkeit von den Regierungsbehörden; an die Spitze der Stadtverwaltung war gewöhnlich ein Invalide gestellt, deut die nötige Sachkenntnis abging. Fortan hatte die Bürgerschaft eine selbstgewühlte Vertretung, die Stadtverordneten, welche sämtliche Gemeinde-augelegenheiten zu besorgen, Leistungen und Lasten aus bic Bürgerschaft zu verteilen hatten. Die ausführende Behürbc war der Magistrat. Die Bürgermeister würden von den Stäbten der Regierung präsentiert.
B. Die Verbesserung des Heeres. Dieselbe würde vou Scharnhorst und Gneisenan vollzogen.
Scharnhorst stammte aus Hannover imb legte in der Kriegsschule zu Wilhelntstem den Grund zu der reichen wissenschaftlichen und soldatischen Bildung, die ihn auszeichnete. Im Jahre 1801 trat er als Offizier in preußische Dienste und suchte als Lehrer und Schriftsteller die jüngeren Offiziere anzuregen. Als Schriftsteller hat er mehrfach die revolutionäre Kriegsführung der
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schärfte den Gegensatz so, daß die Regierungen zu einem aggressiven Vorgehen veranlaßt tonrben („Kanzelparagraph," Ausweisung der Jesuiten, — Schulaufsichtsgesetz und Maigesetze in Preußen). Da-burch würde die katholische Kirche, ba sie biesen Gesetzen Wiberstanb entgegenstellte, in ihrer Thätigkeit zum Teil lahm gelegt. Der srieb-liebenbe Papst Leo Xiii. knüpfte aber tüieber Unterhanblungcn mit den Regierungen an und bewirkte vorzüglich in Preußen eine wesentliche Milberung der Gesetze.
2. Einignngsmiltel. Von einschneibenber Bebentnng auf das Leben des Volkes waren mehrere Reichsgesetze, welche das Gefühl der Einheitlichkeit und Zusammengehörigkeit zu beleben geeignet waren.
a) Im Jahre 1874 würde die Münz-, Maß- und Gewichtsorb-nung durch ein Gesetz einheitlich gestaltet.
b) An basselbe reihte sich ein Bankgesetz, das die Reichsbank in Berlin zum Mittelpunkte des deutschen Bankwesens machte.
c) Am 1. Oktober 1879 trat zufolge eines Gesetzes vom Jahre 1875 die Justizreorganisation ins Leben, nachbem schon 1871 das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich eingeführt worben war. Der Sitz des Reichsgerichtes würde Leipzig.
d) Vom 1. Januar 1876 an trat das Gesetz über die Einführung der obligatorischen Civilehe und die Beurkunbung des Personenstand in Kraft.
3. Soziale Folgen der Milliarden. Der Zufluß der Kriegs-entfchäbiguug Frankreichs hatte aus das wirtschaftliche Leben des deutschen Volkes einen ungeheuren Einfluß. Die bebeutenben Summen, welche an geschäbigte Privatleute verteilt würden, ferner biejenigen, welche die Regierung für die Komplettierung des Heerwesens und der Marine, für Festungsbauten und Eisenbahnen anlegte, hatten einen großen Aufschwung inbustrieller Thätigkeit zur Folge. Reue Fabriken und gewerbliche Etablissements würden angelegt, Aktiengesellschaften gegrünbet, Bauten ausgeführt^ und an den Börsen blühte der Gelbverkehr. Die gesteigerte Nachfrage nach Arbeitskräften erhöhte die Löhne der Arbeiter, die sich barum an Genüsse gewöhnten, bte thuen bisher jremb waren. Auch nach Österreich verbreitete sich der in-bustrielle Aufschwung. Sehr balb aber machte sich die Überprobuktion bemerkbar, und als int Mai 1873 in Wien bte Spekulationslust durch massenhafte Zahlungseinstellungen ein jähes Ende genommen
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Vorgeschichte des brandenburgisch-preuischen Staates von 11341640 55
30 jhrigen Kriege zu erkennen. Johann Cicero war der erste der hohen-zollernschen Kurfrsten, der sich heimisch in der Mark fhlte und sich in-folgedessen den friedlichen Arbeiten der Staatsverwaltung widmete. Seitdem Albrecht Achilles durch das nach ihm genannte Hausgesetz das Kur-srstentnm vor Zerstcklung gerettet hatte, konnte sein Sohn nebst seinen Nachfolgern die Ordnung der Verwaltung beginnen, soweit das unter den stndischen Vorrechten berhaupt mglich war. Naturgem trachtete Johann Cicero nach einer Hebung der Einnahmen; denn nur mit Geld-Mitteln konnte dem Staate geholfen werden. Die Domnen, vor allem aber die wiedereingefhrte unmittelbare Vermgenssteuer der Bede und die mittelbare Steuer der Bierziese wie auch das vom Kurfrsten beanspruchte Zollregal muten neue Einnahmen liefern. Joachim I. brachte die jhr-liehen Einknfte auf 80000 Goldgulden (ca. 560000 Mk.); er hat auch die stdtische Verwaltung geordnet und Einheit in die Mannigfaltigkeit t)er stdtischen Verwaltungsformen geschaffen (zwei Brgermeister, sechs Ratsherren, Befestigung der Städte, Bewaffnung der Brger). Unter Joachim Ii. ist die von Johann angebahnte Finanzverwaltung wieder ver-fallen. Seine glnzende Hofhaltung und Verschwendungssucht brachten den Staat in Schulden, deren Bezahlung die Stnde des Landes nach langer Weigerung erst bernahmen, als ihnen vom Kurfrsten Zugestndnisse ge-macht wurden, unter denen am wichtigsten fr die Zukunft das Recht der eigenen Verwaltung der neuaufgelegten Steuern wurde. Die Beseitigung dieser Zersplitterung der Finanzverwaltung durch die stndischen Kassen ist dem Groen Kurfrsten besonders schwer geworden. Johann Georg mute den Gutsherren und Magistraten Zugestndnisse machen, um sie zu neuen Steuern heranzuziehen, mit denen er die Schulden seines Vaters tilgen wollte. Einen groen Fortschritt in der Verwaltung fhrte Joachim Friedrich durch die Schpfung des Geheimen Rats herbei, der zum Mittel-Punkt der gesamten Landesverwaltung wurde, eine Art Ministerium, das die Oberaufsicht der Finanzen, Handel und Gewerbe und das Kriegswesen führen sollte.
d) Die Hebuug des materiellen Wohlstandes und der Aufschwung des wirtschaftlichen Lebens sind ebenfalls ein Be-weis von dem Aufblhen der Mark unter den Hohenzollern bis zum Dreiigjhrigen Kriege. Mit sachkundigem Blicke haben die Kurfrsten Gewerbe und Handel und besonders diejenigen gewerblichen Erwerbszweige in ihrem Staate gefrdert, die den Wohlstand heben konnten (Tuchindustrie, Eisenwerke, Kupferhmmer, Papiermhlen). Durch hohe Besteuerung aus-lndischer Erzeugnisse wurde das einheimische Gewerbe wesentlich untersttzt. Die Einfhrung gleicher Mae und Gewichte durch Joachim I. war dem Aufschwung des Handels besonders frderlich, wie auch die Herstellung
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Geschichte des brandenburgisch-preuischen Mittelstaates von 16481740 81
nnb Pflicht hielten, die Krfte der Brger heranzuziehen zur Erhaltung des Staates und selbst mit Zwangsmitteln Abgaben von ihren Untertanen zu forbern. Der Groe Kurfürst und Friedrich Wilhelm I. suchten die klar erkannten Ziele ihrer Politik auch baburch zu erreichen, ba sie ihre Untertanen steuerkrftig machten. Die als notwenbig erkannten Aus-gaben wuten sie sich zu beschaffen, inbem sie die erforberlichen Einnahmen erreichten. Inbem sie berblickten, was der Staat fr seine bevorzugte Stellung in der Welt, fr seine rechtlichen Orbnungen und seine Kulturaufgaben brauche, muten sie oft mit den grten Schwierigkeiten auch die Gelbmittel dazu aus ihrem Volke zusammenbringen. So ver--traten sie den richtigen Stanbpunkt der Finanzverwaltung, ba im Staate sich die Einnahmen nach den Ausgaben richten mssen und nicht umgekehrt. Am schwersten ist es dem Groen Kurfrsten geworben, sich die Einnahmen zu verschaffen, bereu er fr feine Ziele beburfte. Wie er der Schpfer des preuischen Heeres geworben ist und seinen Nachfolgern Plan und Weg der Weiterarbeit berlie, so hat er auch die einheitliche Finanzwirtschaft in Preußen angebahnt, auch auf biesem Gebiete ein Vorlufer Friedrich Wilhelms I. Die Unter-Haltung des siehenben Heeres ntigte ihn zur wieberholten Besteuerung seiner Untertanen; benn die Hilfsgelber, die ihm von seinen Verbnbeten -gezahlt wrben, reichten nicht aus und bahin wenigstens ging das Streben des Monarchen muten ganz entbehrt werben knnen, weil sie ihn in der Freiheit seiner Politik beeinfluten; die alten sprlichen Gelbquellen aber waren nicht ausreichend Es ist bekannt, welche Schwierigkeiten die Stube in Branbenburg, Kleve und namentlich in Preußen dem Kurfrsten bereiteten, als er sie zum Steuerzahlen zwingen wollte. Die bliche unmittelbare Kopf- und Grunbsteuer, die Kontribution", die immer von neuem mit Bewilligung der Stnbe erhoben werben mute, war eine groe Last sr die Brger und Bauern. Die Einknfte aus den Domnen, den Kammergtern, waren bei der bamaligen Art der Gterverwaltung nur gering. So ging des Groen Kurfrsten Streben auf eine Steuerreform, auf eine Vergrerung der Staatseinnahmen. Die Einrichtungen, die er traf, finb wieber nur Anfnge; aber sie finb Don der grten Bebeuwng gewesen und haben seinen Nachfolgern die Wege gewiesen und geebnet.
Die unmittelbaren Einnahmen sollten erhht werben a) durch Umgestaltung der Domnenverwaltung. Es ivurbe ein Versuch dazu gemacht durch Vermittlung zwischen der bis bahin blichen Staatsverwaltung und der spter allgemein burchgeshrten Verpachtung der Domnen. So wrben die Beamten zum Teil an dem Gebeihen der Kammergter selbst beteiligt; aus dieser Verwaltung^
auffmann, Berndt nnb Tomujchat, Geschichtsbetrachtungen. Ii. 6
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Wilhelm_I. Friedrich Wilhelms_I. Berndt
84 Das Zeitalter des Absolutismus
standen gleichsam zwei Finanzministerien nebeneinander; zu ihrer ber-wachung richtete der König schon 1714 die Generalrechenkammer ein, jene wichtige Behrde, die die Blte des preuischen Finanzwesens mit herbeifhren sollte. Doch auch diese Einrichtungen bestanden nur bis zum Jahre 1728, als Friedrich Wilhelm I. die grte Reform in der Staatsverwaltung herbeifhrte. Die Zweiteilung brachte Unzutrglichkeiten und Prozesse mancher Art mit sich, und der Streit zwischen den beiden Behrden hrte nicht auf. So fate er sie denn in eine oberste Behrde, das General-Ober-Kriegs-, Finanz- und Domnendirektorium, zusammen. Weiterhin wird eine regelmige Aufstellung des Haushalts von ihm gefordert. Die Entwrfe dazu haben die Provinzialbehrden im Mrz dem Generaldirektorium ein-zureichen, das sie unter Mitwirkung der Generalrechenkammer durchsieht und den einzelnen der fnf Minister vorlegt, die fr den Haushalt ihres Amtsbereiches verantwortlich sind. Prfung und Besttigung liegen in der Hand des Knigs.
c) Um die Steuerkraft ihres Landes zu erhhen, haben die Mon-archen des brandenbnrgisch-preuischen Staates die Kolonisation, sowohl die innere wie die uere, gefrdert.
Es gengt hier ein Hinweis auf die innere Besiedlung, die ein dringendes Bedrfnis fr die entvlkerten Gaue der Mark Brandenburg und der Provinz Preußen waren (Einwanderung aus den Niederlanden, aus Schlesien nach dem Dreiigjhrigen Kriege; Einwanderung der Huge-notten nach der Aufhebung des Ediktes von Nantes 1685; Einwanderung der Salzburger unter Friedrich Wilhelm I.; gnstige Bedingungen der Einwanderung; als segensreiche Folgen Hebung der Landwirtschaft und des Gewerbes).
Viel bemerkenswerter und fr die Gegenwart interessanter, weil sie nahe berhrend, sind die Plne berseeischer Kolonialgrndungen. Wenn wir in unseren Tagen die Mierfolge und die ungeheuren Verluste, die wir durch den Krieg in Deutsch-Sdwestafrika in der Entwicklung unserer Kolonie erleiden, tief beklagen, wenn wir berblicken, mit welchen Schwierig-feiten und Opfern unsere brigen Kolonien gegrndet worden sind und noch erhalten werden, so bewundern wir die Khnheit und den Unternehmungsgeist des Groen Kurfrsten mit Recht, der unter den damaligen schwierigen politischen und wirtschaftlichen Verhltnissen seines Staates seinen Blick in ferne Erdteile schweifen lie und Mhe und Kosten nicht scheute, mit den geringen Mitteln, der die er verfgte, berseeische Kolonien zu grnden.
Wie kam der Groe Kurfürst zu diesem Unternehmen, warum hatte es keinen Bestand und welche Bedeutung hat es fr die Entwickelung des Staates gehabt?
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