Das Flachland. 107
den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vvr uns liegt
mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschaft, die wir heute durchwandert
haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und
Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S.
Lutherstein in der Dübener Heide.
4. Schmiedeberg als Badeort.
Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne
für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Neinigungsbad.
Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg
feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt.
Er läszt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme-
grad vorhanden ist.
Woher ist die Moorerde genommen?
Der Boden in der Umgegend von Schiniedeberg enthält unerschöpfliche
Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem
ein Arzt in früherer Zeit anf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte,
wnrden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste
wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter auf einem freien
Platze liegen.^ Ehe sie zur Bereitung des Moorbades gebraucht wird,
schüttet man sie auf eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie
in eine feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln
und Steiucheu ist.
TM Hauptwörter (50): [T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser]]
TM Hauptwörter (100): [T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T12: [Wasser Luft Erde Höhe Körper Fuß Dampf Bewegung Druck Gewicht], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T70: [Boden Teil Land Wald Gebirge Ebene Gebiet See Klima Tiefland], T18: [Donau Stadt Ungarn Böhmen Wien Hauptstadt Land Einw. Königreich Mulde]]
TM Hauptwörter (200): [T89: [Wasser Fluß Quelle Bach See Erde Boden Brunnen Land Ufer], T124: [Wasser Luft Sauerstoff Körper Stoff Kohlensäure Teil Feuer Pflanze Kalk], T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf], T130: [Elbe Stadt Sachsen Provinz Saale Kreis Schlesien Elster Neiße Magdeburg], T94: [Stadt Fabrik Handel Dorf Schloß Weberei Einwohner Einw. Nähe Bergbau]]
Extrahierte Personennamen: Schmiedeberg
Extrahierte Ortsnamen: Kemberg Wittenberg Eilenburg S.
Lutherstein Dübener_Heide Schiniedeberg Schmiedeberg_Moorbadeeinrichtungen
108
8. Das Land zwischen ^aale und Elbe.
Von welchen Kranken werden diese Moorbäder aufgesucht?
50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg Salze; infolgedessen wirkt das
Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat,
kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken,
die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher,
der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte,
hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarein Herzen hat er
Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur
3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen
besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind
Moorhalde bei ^chmiedeberq.
in den großen Ferien hier in den Waldungen"zu treffen. Frisch und
rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen-
werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore
ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich-
falls daran.
B. Gewässer.
1. Die weiht (flfter.
Die Quelle der Weißen Elster liegt auf dem Elstergebirge. In
zahlreichen Krümmungen fließt sie nach N. durch das Vogt- und das
Osterland. Ihr tiefes Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem
Oberlause eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen
vorüber, im Mittelläufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, vou Zeitz
au, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder
TM Hauptwörter (50): [T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
TM Hauptwörter (100): [T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T18: [Donau Stadt Ungarn Böhmen Wien Hauptstadt Land Einw. Königreich Mulde], T48: [Fluß Meer See Strom Land Wasser Mündung Kanal Lauf Ostsee], T39: [Kind Vater Mutter Frau Mann Haus Jahr Eltern Sohn Knabe], T70: [Boden Teil Land Wald Gebirge Ebene Gebiet See Klima Tiefland]]
TM Hauptwörter (200): [T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf], T130: [Elbe Stadt Sachsen Provinz Saale Kreis Schlesien Elster Neiße Magdeburg], T119: [Fluß See Kanal Strom Lauf Wasser Land Ufer Mündung Elbe], T111: [Kind Mutter Vater Eltern Frau Jahr Knabe Schule Haus Mann], T124: [Wasser Luft Sauerstoff Körper Stoff Kohlensäure Teil Feuer Pflanze Kalk]]
Extrahierte Ortsnamen: Schmiedeberg Leipzig Greiz Gera Zeitz
Das Flachland. 121
den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vor uns liegt
mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschast, die wir heute durchwandert
haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und
Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S.
Lutherstem in der Dübener Heide.
4. Schmiedeberg als Badeort.
Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne
für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Reinigungsbad.
Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg
feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt.
Er läßt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme-
grad vorhanden ist.
Woher ist die Moorerde genommen?
Der Boden in der Umgegend von Schmiedeberg enthält unerschöpfliche
Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem
ein Arzt in früherer Zeit auf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte,
wurden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste
wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter aus einem freien
Platze liegen. Ehe sie zur Vereitung des Moorbades gebraucht wird,
schüttet man sie aus eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie
in eilte feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln
und Steiuchen ist.
TM Hauptwörter (50): [T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser]]
TM Hauptwörter (100): [T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T12: [Wasser Luft Erde Höhe Körper Fuß Dampf Bewegung Druck Gewicht], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T70: [Boden Teil Land Wald Gebirge Ebene Gebiet See Klima Tiefland]]
TM Hauptwörter (200): [T89: [Wasser Fluß Quelle Bach See Erde Boden Brunnen Land Ufer], T124: [Wasser Luft Sauerstoff Körper Stoff Kohlensäure Teil Feuer Pflanze Kalk], T130: [Elbe Stadt Sachsen Provinz Saale Kreis Schlesien Elster Neiße Magdeburg], T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf]]
10
Ii. Kreis: Wanderungen im Heimatorte.
I. Die Obrigkeit.
a) Die Verwaltung des Borfcs*).
An der Spitze einer Dorfgemeinde stehen der Genieindevorsteher
(früher Schulze genannt) nebst zwei Schöpften und die Geineindeoer-
tretung. Der Gemeindevorsteher und die Schoppen bilden den Ge-
meindevorstand. (Er entspricht dem Magistrat einer Stadt und die
Gemeindevertretung den Stadtverordneten.) Der Gemeindevorstand ver-
waltet das Eigentum der Gemeinde, z. B. Acker, Wiesen, Wälder, und
sorgt dafür, daß es möglichst viel einbringt. Zu dem Zwecke verpachtet
er z. B. Äcker, Wiesen, Weideplätze und Obstgärten. Er hat aber auch
für die Schulen, für die Instandhaltung der Straßen und ihre Be-
leuchtung zu sorgen. Ferner liegt ihm die Unterstützung der Armen und
das Feuerlöschwesen ob. Er zieht die Steuern ein und deckt alle Aus-
gaben der Gemeinde. Die Gemeindevertretung berät in Gemeinschaft mit
dem Gemeindevorstand alle Angelegenheiten der Gemeinde. Bei vielen
Sachen bedarf der Gemeindevorstand der Zustimmung der Gemeinde-
Vertretung, z. B. bei allen Zahlungen.
Jedes Dorf, auch das kleinste, besorgt und verwaltet im allgemeinen
alle seine Angelegenheiten allein. Die Polizeigewalt wird von einem
Amts vorsteh er ausgeübt. Er hat für Sicherheit und Ordnung im
Dorfe zu sorgen. Bisweilen bilden mehrere Dörser einen Amtsbezirk
unter einem Amtsvorsteher.
b) Tic Verwaltung der Stadt*).
An der Spitze der Stadt stehen der Magistrat und die Stadt-
verordneten. Beide verwalten (regieren) die Stadt und vertreten alle
ihre Angelegenheiten. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister
und den Stadträten. Große Städte haben außerdem einen Ober-
bürgermeister. Die Stadtverordneten werden von den Bürgern gewählt.
Sie sind Bürger. Der Magistrat wird von den Stadtverordneten
gewählt.
Der Magistrat behütet das Eigentum der Stadt (Häuser, Äcker,
Wiesen, Geld usw.). Er wacht darüber, daß es nicht geschädigt wird,
nicht nutzlos daliegt, sondern etwas einbringt. So verpachtet er z. B.
Wiesen, Acker, Gebäude und die Marktstände. Er legt die Straßen an,
hält sie im Stande und sorgt für ihre Beleuchtung. Ihm liegt die
öffentliche Armenpflege ob, die Unterhaltung der Feuerwehr, die Sorge
für die Gesundheit der Einwohner, die Erbauung und Erhaltung der
Schuleu, die Anstellung der Lehrer und der Beamten.
*) Aus Th, Henze und E. Martini: „Heimatkunde der Stadt Magdeburg".
Verlag von Ferdinand Hirt, Breslau 1899.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T13: [Baum Wald Feld Wiese Garten Gras Winter Mensch Sommer Haus], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
Extrahierte Personennamen: Martini Ferdinand_Hirt Ferdinand
122
8. Das Land zwischen Saale und Elbe.
Von welchen Kranken werden diese Moorbäder ausgesucht?
50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg' Salze; infolgedessen wirkt das
Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat,
kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken,
die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher,
der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte,
hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarem Herzen hat er
Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur
3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen
besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind
Moorhalde bei ^chmiedeberg.
in den großen Ferien hier trt den Waldungen zu treffen. Frisch und
rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen-
werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore
ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich-
falls daran.
B. Gewässer.
1. Sic weihe Elster.
Die Quelle der Weißen Elster liegt aus dem Elstergebirge. In
zahlreichen Krümmungen stießt sie nach N. durch das Bogt- und das
Osterland. Ihr tieses Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem
Oberlaufe eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen
vorüber, im Mittellaufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, von Zeitz
an, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder
TM Hauptwörter (50): [T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
TM Hauptwörter (100): [T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz], T18: [Donau Stadt Ungarn Böhmen Wien Hauptstadt Land Einw. Königreich Mulde], T70: [Boden Teil Land Wald Gebirge Ebene Gebiet See Klima Tiefland], T39: [Kind Vater Mutter Frau Mann Haus Jahr Eltern Sohn Knabe]]
TM Hauptwörter (200): [T130: [Elbe Stadt Sachsen Provinz Saale Kreis Schlesien Elster Neiße Magdeburg], T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf], T111: [Kind Mutter Vater Eltern Frau Jahr Knabe Schule Haus Mann], T51: [Kind Himmel Nacht Sonne Tag Gott Wald Baum Blume Feld], T133: [Boden Land Ackerbau Klima Wald Viehzucht Teil Wiese Anbau Fruchtbarkeit]]
Extrahierte Ortsnamen: Schmiedeberg Leipzig Greiz Gera Zeitz
— 38 —
nur beschäftigt werden, wenn sie nicht mehr zum Besuche der Volks-
schule verpflichtet sind. Die Beschäftigung von Kindern unter vier-
zehn Jahren darf die Dauer von sechs Stunden täglich nicht über-
schreiten.
Junge Leute zwischen vierzehn und sechzehn Jahren dürfen in
Fabriken nicht länger als zehn Stunden täglich beschäftigt werden.
§ 136. Die Arbeitsstunden der jugendlichen Arbeiter dürfen
nicht vor füufeiuhalb Uhr morgens beginnen und nicht über achteinhalb
Uhr abends dauern. Zwischen den Arbeitsstunden müssen an jedem
Arbeitstage regelmäßige Pausen gewährt werden. Für jugendliche
Arbeiter, welche nur sechs Stunden täglich beschäftigt werden, muß die
Pause miudestens eine balbe Stunde betragen. Den übrigen jngend-
lichen Arbeitern muß mindestens mittags eine einstündige, sowie vor-
mittags und nachmittags je eine halbstündige Pause gewährt werden.
An Sonn- und Festtagen, sowie während der von dem ordentlichen
Seelsorger für den Katechumenen- und Konfirmanden-, Beicht- und
Kommunionunterricht bestimmten Stunden dürfen jugendliche Arbeiter
nicht beschäftigt werden.
0
21. Aus den Wohlsahrtsgesetzen.
j^Tlcnnit die Arbeiter auch in den Tagen der Krankheit, der Arbeits-
Unfähigkeit und des Alters nicht ohne das tägliche Brot
find, müssen sie gegen Krankheit, Unfall und Arbeitsunfähigkeit
im Alter versichert werden. In welcher Weise dies geschieht,
erkennen wir aus dem Kranken-Versicherungs-Gesetz, aus dem Ge-
werbe-Uufall-Verficherungs-Gefetz und ans dem Jnvaliden-Ver-
fichernngs-Gefeh.
Das Kranken-Versicherungsgesetz.
Im Kxanken-Versichernngs-Gesetz heißt es:
§ 1. Personen, welche gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind
1. in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüchen
und Gruben, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eisen-
bahn- und Binnenschiffahrtsbetriebe, auf Werften und bei
Bauten,
2. im Haudwerke oder in sonstigen stehenden Gewerbebetrieben,
3. in Betrieben, in denen Dampfkessel oder durch Wind, Wasser,
Dampf, Gas, heiße Luft bewegte Triebwerke zur Verwendung
kommen,
sind gegen Krankheit zu versichern. —
Es gibt verschiedene Kasfen, in denen die versicherungspflichtigen
Perfonen versichert werden können und zwar außer der Gemeinde-
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober], T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art], T77: [Baum Nacht Himmel Wald Tag Gott Kind Vogel Sonne Blume], T87: [Tag Tisch Haus Frau König Mann Gast Herr Hand Abend]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T110: [Tag Jahr Stunde Nacht Monat Uhr Zeit Winter Sommer Juni], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T24: [Luft Wasser Wärme Körper Erde Wind Regen Höhe Temperatur Schnee]]
— 40 —
Wartung und Pflege nicht bestehen kann, so ist für die Dauer dieser
Hilflosigkeit die Rente bis zu100 Prozent des Jahres-Arbeitsverdienstes
zu erhöhen.
§ 15. Im Falle der Tötung ist als Schadenersatz außerdem
zu leisten:
1. als Sterbegeld der 15. Teil des Jahres-Arbeitsverdieustes,
jedoch mindestens 50 Mark,
2. eine den Hinterbliebenen vom Todestage des Verstorbenen
ab zu gewährende Rente.
§ 16. Hinterläßt der Verstorbene eine Witwe oder Kinder, so
beträgt die Rente für die Witwe bis zu deren Tode oder Wieder-
Verheiratung sowie für jedes Hinterbliebene Kind bis zu dessen zurück-
gelegtem füufzehnten Lebensjahre je 20 Prozent des Jahres-Arbeits-
Verdienstes.
Die Alters- und Invalidenversicherung.
Die dauernd Erwerbsunfähigen und die Leute, die das sieb-
zigste Lebensjahr überschritten haben, werden vor Not durch die Alters-
und Invalidenversicherung geschützt.
Die Versicherte n.
§ 1. Vom vollendeten sechzehnten Jahre ab werden versichert:
1. Personen, welche als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge
oder Dienstboten gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden;
2. Betriebsbeamte, Werkmeister und Techniker, Handlnngs-
gehilfen und -Lehrlinge sowie sonstige Angestellte, deren
dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, foferu sie
Lohu oder Gehalt beziehen, ihr regelmäßiger Jahres-Arbeits-
verdienst aber 2000 Mark nicht übersteigt, sowie
3. die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Personen der
Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge.
§ 15. Invalidenrente erhält ohne Rücksicht auf das Alter der-
jenige Versicherte, welcher dauernd erwerbsunfähig ist.
Altersrente erhält ohne Rücksicht auf das Vorhandensein an
Erwerbsunfähigkeit derjenige Versicherte, welcher das siebzigste Lebens-
jähr vollendet hat.
Die Aufbringung der Mittel.
§ 27. Die Mittel zur Gewährung der in diesem Gesetze vor-
gesehenen Leistungen werden vom Reiche, von den Arbeitgebern und
von den Versicherten aufgebracht.
Die Beiträge entfallen auf den Arbeitgeber und den Versicherten
zu gleichen Teilen und sind für jede Beitragswoche zu entrichten.
§ 28. Zur Erlangung eines Anspruches auf Invaliden- oder
Altersrente ist, außer dem Nachweise der Erwerbsunfähigkeit be-
ziehungsweise des gesetzlich vorgeseheneu Alters, erforderlich:
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt]]
- 41 —
1. Die Zurücklegung der vorgeschriebenen Wartezeit.
2. Die Leistung von Beiträgen.
§ 29. Die Wartezeit beträgt:
1. bei der Invalidenrente, wenn mindestens einhundert Beiträge
auf Grund der Versicherungspflicht geleistet worden sind,
zweihundert Beitragswochen, andernfalls fünfhundert Bei-
tragswochen;
2. bei der Altersrente eintausendzweihundert Beitragswochen.
Von der B e i t r a g s l e i st u u g.
§ 30. Für jede Woche, in welcher der Versicherte in einem die
Versicherungspflicht begründenden Arbeits- oder Dienstverhältnisse ge-
standen hat, ist ein Versicherungsbeitrag zu entrichten. (Beitrags-
Woche.) Die Beitragswoche beginnt mit dem Montage einer jeden
Kalenderwoche.
§ 32. Die für die Beitragswoche zu entrichtenden Beiträge
werden nach L o h n k l a s s e n im voraus für je zehn Jahre durch den
Bundesrat einheitlich festgesetzt.
Für die Zeit vom 1. Januar 1911 bis zum 31. Dezember 1920
sind in jeder Versicherungsanstalt an wöchentlichen Beiträgen zu
erheben:
In Lohnklasse I .... 16 Pfennig
11 .... 24
1 Iii .... 32
H ii 1^ .... 40 „
„ „ V .... 48 „
§ 34. Nach der Höhe des Jahres-Arbeitsverdienstes werden für
die Versicherten folgende Lohnklassen gebildet:
Klasse I bis zu 350 Mk. einschließlich,
„ Ii von mehr als 350 Mk. bis zu 550 Mk.
n Hi „ „ „ 550 „ „ „ 850 „
„ xv „ • „ „ 850 „ „ „ 1150 „
^ „ i, ,, H50 „
§ 142. Die Versicherten sind verpflichtet, bei den Lohn-
zahlnngen die Hälfte der Beiträge sich einbehalten zu lassen.
§ 130. Zum Zwecke der Erhebung der Beiträge werden an jeder
Versicherungsanstalt für die einzelnen Lohnklassen Marken mit
der Bezeichnung ihres Geldwertes ausgegeben. Die Marken einer
Versichernugsaustalt können bei allen in ihrem Bezirke belegenen Post-
austeilten käuflich erworben werden.
§ 131. Die Entrichtung der Beiträge erfolgt durch Einklebung
eines entsprechenden Betrages von Marken in die Q n i t t n n g s -
karte des Versicherten.
§ 135. Eine Quittuugskarte verliert ihre Gültigkeit, wenn sie
nicht innerhalb zweier Jahre nach dem auf der Karte verzeichneten
Aufstellungstage zum Umtausche eingereicht ist.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund]]
TM Hauptwörter (200): [T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme]]
66
für die Sicherheit, Ruhe mrd Gesundheit der Bürger erlassen werden,
von allen Einwohnern beachtet werden. Die Übertreter müssen sie zur
Anzeige bringen. Sie erhalten für ihre Übertretung die festgesetzten
Strafen, die man Polizeistrafen nennt. Die Polizeistrafen sind Geld'
strafen. Wenn aber der Übertreter die Geldstrafe nicht zahlen kann
oder will, dann bekommt er eine Freiheitstrafe. Die Polizeibeamten
haben eine Uniform. Ebenfo haben die städtischen Angestellten des
Gaswerks und der Wasserleitung und der Ratsdiener eine besondere
Kleidung. Die vielen städtischen Beamten, die im Rathause arbeiten,
haben keine Uniform.
Die Gesundheitskommission achtet aus die Einrichtungen, die der
Gesundheit der Bürger dienen. Dazu gehören die Badeanstalten, die
Krankenpflege, die Krankenhäuser, die Fleischbeschau und die Unter-
suchung der Nahruugs- und Genußmittel.
Die städtischen Einrichtungen kommen allen Bürgern der Stadt
zugute. Aber sie kosten Geld, viel Geld. Das Geld dafür müssen alle
Bürger aufbringen. Jeder muß nach feinen Kräften und Vermögen
dazu beitragen. Diese Abgaben nennt man Steuern. Die Reichen
müssen viel und die Armen wenig Steuern zahlen.
In jedem Frühjahre erhält jeder Bürger der Stadt eiueu
Steuerzettel. Darauf steht, was für und wieviel Steuern für die Stadt
bezahlt werden müssen. Man nennt diese Steuern mit einem Namen
Gemeindeabgaben. Es sind Grundsteuern, Gebäudesteuern, Gewerbe-
steuern, Betriebssteuern, Einkommensteuern und Hundesteuern zu eut-
richten. Außerdem müssen die Leute, deren Kinder das Gymnasium,
die Oberrealschule, die höhere Mädchenschule, die Mittelschule oder die
gewerbliche Fortbildungsschule besuchen, noch besonders Schulgeld
zahlen. Wann die Abgaben erhoben werden, ist auf dem Steuerzettel
augegeben. Wer hat Grund-, Gebäude-, Gewerbesteuern zu zahlen?
Betrachtet den Steuerzettel genau und gebt an, wie er eingerichtet ist!
Berechnet die Steuern eures Vaters!
Die Schreiben des Magistrats tragen in dem Siegel das Wappen
der Stadt Bielefeld. Wie sieht es aus? Zeichnet das Wappen der
Stadt! Wer kann es erklären?
35. Aus der Preußischen Städteordnung.
Von der Verwaltung der Stadtgemeinden.
§ 3. Alle Einwohner des Stadtbezirks, mit Ausnahme der
Militärpersonen des aktiven Dienststandes, gehören zur Stadt-
gemeinde. Als Einwohner werden diejenigen betrachtet, welche in
dem Stadtbezirk nach den Bestimmungen der Gesetze ihren Wohnsitz
haben.
§ 4. Alle Einwohner des Stadtbezirks sind zur Mitbenutzung
der öffentlichen Gemeindeanstalten der Stadt berechtigt und zur Teil-
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf]]
— 71 —
Aus der Verordnung über den Verkehr mit Fuhrwerken auf öffentlichen
Wegen, Straßen und Plätzen.
§ 11. Innerhalb der geschlossenen Ortschaften und überall £>a,
wo ein lebhafter Straßenverkehr stattfindet, dars nur im Schritt oder
im mäßigen Trabe gefahren werden.
§ 16. Das Befahren der öffentlichen Wege mit mehr als zwei
aneinander gekoppelten Fuhrwerken ist verboten.
Aus der Verordnung über den Radfahrverkehr.
§ 2. Jedes Fahrrad muß versehen sein:
1. Mit einer sicher wirkenden Hemmvorrichtung;
2. mit einer helltönenden Glocke zum Abgeben von Warnungs-
zeichen;
3. während der Dunkelheit und bei starkem Nebel mit einer
hellbrennenden Laterne mit farblosen Gläsern, die den Licht-
schein nach vorn auf die Fahrbahn wirft.
§ 3. Der Radfahrer hat eine auf seinen Namen lautende Rad-
fahrkarte bei sich zu führen und auf Verlangen dem zuständigen Be-
amten vorzuzeigen.
§ 5. Die Fahrgeschwindigkeit ist jederzeit so einzurichten, oaß
Unfälle und Verkehrsstörungen vermieden werden. Innerhalb ge-
schlossener Ortsteile darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren
werden. Es ist verboten, beide Hände gleichzeitig von der Lenkstange
oder die Füße von den Pedalen zu nehmen.
§ 12. Das Radfahren ist nur auf den für Fuhrwerke bestimmten
Wegen und Plätzen gestattet.
§ 15. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu
60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
Aus der Verordnung über die Straßenreinigung.
§ 1. An denjenigen Tagen, auf die ein Sonn- oder Feiertag
folgt, muß die Straßenreinigung während der Monate Oktober bis
März zwischen 1 und 3 Uhr und während der Monate April bis
September zwischen 3 und 5 Uhr erfolgen.
0
37. Vom Gemeindehaushaltsplan.
in jeder Familie zum Lebensunterhalt Einnahmen und Aus-
Wsäb gaben nötig sind, so muß in dem Haushalt der Gemeinde neben
den Ausgaben auch Einkommen vorhanden sein. In dem Haushalt
der Familie ist es vorteilhaft, wenn die Frau ein Wirtschaftsbuch
führt, in das sie alle Ausgaben einschreibt. Das Haushaltungsbuch
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T7: [Erde Luft Sonne Wasser Himmel Berg Tag Licht Wolke Nacht]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T87: [Tag Tisch Haus Frau König Mann Gast Herr Hand Abend], T12: [Wasser Luft Erde Höhe Körper Fuß Dampf Bewegung Druck Gewicht], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch]]
TM Hauptwörter (200): [T12: [Wagen Wasser Stein Rad Fuß Maschine Pferd Bewegung Hand Schiff], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T110: [Tag Jahr Stunde Nacht Monat Uhr Zeit Winter Sommer Juni], T43: [Haus Frau Kind Mann Arbeit Wohnung Familie Zeit Zimmer Kleidung], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital]]