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1. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 107

1911 - Magdeburg : Creutz
Das Flachland. 107 den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vvr uns liegt mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschaft, die wir heute durchwandert haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S. Lutherstein in der Dübener Heide. 4. Schmiedeberg als Badeort. Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Neinigungsbad. Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt. Er läszt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme- grad vorhanden ist. Woher ist die Moorerde genommen? Der Boden in der Umgegend von Schiniedeberg enthält unerschöpfliche Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem ein Arzt in früherer Zeit anf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte, wnrden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter auf einem freien Platze liegen.^ Ehe sie zur Bereitung des Moorbades gebraucht wird, schüttet man sie auf eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie in eine feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln und Steiucheu ist.

2. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 108

1911 - Magdeburg : Creutz
108 8. Das Land zwischen ^aale und Elbe. Von welchen Kranken werden diese Moorbäder aufgesucht? 50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg Salze; infolgedessen wirkt das Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat, kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken, die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher, der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte, hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarein Herzen hat er Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur 3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind Moorhalde bei ^chmiedeberq. in den großen Ferien hier in den Waldungen"zu treffen. Frisch und rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen- werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich- falls daran. B. Gewässer. 1. Die weiht (flfter. Die Quelle der Weißen Elster liegt auf dem Elstergebirge. In zahlreichen Krümmungen fließt sie nach N. durch das Vogt- und das Osterland. Ihr tiefes Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem Oberlause eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen vorüber, im Mittelläufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, vou Zeitz au, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder

3. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 121

1911 - Magdeburg : Creutz
Das Flachland. 121 den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vor uns liegt mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschast, die wir heute durchwandert haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S. Lutherstem in der Dübener Heide. 4. Schmiedeberg als Badeort. Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Reinigungsbad. Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt. Er läßt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme- grad vorhanden ist. Woher ist die Moorerde genommen? Der Boden in der Umgegend von Schmiedeberg enthält unerschöpfliche Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem ein Arzt in früherer Zeit auf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte, wurden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter aus einem freien Platze liegen. Ehe sie zur Vereitung des Moorbades gebraucht wird, schüttet man sie aus eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie in eilte feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln und Steiuchen ist.

4. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 10

1911 - Magdeburg : Creutz
10 Ii. Kreis: Wanderungen im Heimatorte. I. Die Obrigkeit. a) Die Verwaltung des Borfcs*). An der Spitze einer Dorfgemeinde stehen der Genieindevorsteher (früher Schulze genannt) nebst zwei Schöpften und die Geineindeoer- tretung. Der Gemeindevorsteher und die Schoppen bilden den Ge- meindevorstand. (Er entspricht dem Magistrat einer Stadt und die Gemeindevertretung den Stadtverordneten.) Der Gemeindevorstand ver- waltet das Eigentum der Gemeinde, z. B. Acker, Wiesen, Wälder, und sorgt dafür, daß es möglichst viel einbringt. Zu dem Zwecke verpachtet er z. B. Äcker, Wiesen, Weideplätze und Obstgärten. Er hat aber auch für die Schulen, für die Instandhaltung der Straßen und ihre Be- leuchtung zu sorgen. Ferner liegt ihm die Unterstützung der Armen und das Feuerlöschwesen ob. Er zieht die Steuern ein und deckt alle Aus- gaben der Gemeinde. Die Gemeindevertretung berät in Gemeinschaft mit dem Gemeindevorstand alle Angelegenheiten der Gemeinde. Bei vielen Sachen bedarf der Gemeindevorstand der Zustimmung der Gemeinde- Vertretung, z. B. bei allen Zahlungen. Jedes Dorf, auch das kleinste, besorgt und verwaltet im allgemeinen alle seine Angelegenheiten allein. Die Polizeigewalt wird von einem Amts vorsteh er ausgeübt. Er hat für Sicherheit und Ordnung im Dorfe zu sorgen. Bisweilen bilden mehrere Dörser einen Amtsbezirk unter einem Amtsvorsteher. b) Tic Verwaltung der Stadt*). An der Spitze der Stadt stehen der Magistrat und die Stadt- verordneten. Beide verwalten (regieren) die Stadt und vertreten alle ihre Angelegenheiten. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister und den Stadträten. Große Städte haben außerdem einen Ober- bürgermeister. Die Stadtverordneten werden von den Bürgern gewählt. Sie sind Bürger. Der Magistrat wird von den Stadtverordneten gewählt. Der Magistrat behütet das Eigentum der Stadt (Häuser, Äcker, Wiesen, Geld usw.). Er wacht darüber, daß es nicht geschädigt wird, nicht nutzlos daliegt, sondern etwas einbringt. So verpachtet er z. B. Wiesen, Acker, Gebäude und die Marktstände. Er legt die Straßen an, hält sie im Stande und sorgt für ihre Beleuchtung. Ihm liegt die öffentliche Armenpflege ob, die Unterhaltung der Feuerwehr, die Sorge für die Gesundheit der Einwohner, die Erbauung und Erhaltung der Schuleu, die Anstellung der Lehrer und der Beamten. *) Aus Th, Henze und E. Martini: „Heimatkunde der Stadt Magdeburg". Verlag von Ferdinand Hirt, Breslau 1899.

5. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 122

1911 - Magdeburg : Creutz
122 8. Das Land zwischen Saale und Elbe. Von welchen Kranken werden diese Moorbäder ausgesucht? 50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg' Salze; infolgedessen wirkt das Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat, kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken, die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher, der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte, hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarem Herzen hat er Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur 3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind Moorhalde bei ^chmiedeberg. in den großen Ferien hier trt den Waldungen zu treffen. Frisch und rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen- werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich- falls daran. B. Gewässer. 1. Sic weihe Elster. Die Quelle der Weißen Elster liegt aus dem Elstergebirge. In zahlreichen Krümmungen stießt sie nach N. durch das Bogt- und das Osterland. Ihr tieses Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem Oberlaufe eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen vorüber, im Mittellaufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, von Zeitz an, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder

6. Heimatkunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 6

1897 - Oldenburg : Bültmann und Gerriets
_ 6 — Oldenburg liegt größtenteils am linken Ufer der Hunte; nur ein kleiner Teil liegt am rechten Ufer dieses Flusses. Der Stau ist der Anlegeplatz für Flußschiffe und kleine Seeschiffe. Die bedeutendsten Märkte der Stadt Oldenburg sind: der Medardusmarkt, der Augustmarkt und Kramermarkt. 12. Durch das Heiligengeistthor kommt man nach Norden, durch das Haarenthor nach Westen, durch das Stauthor uach Osten und durch das Dammthor, sowie durch das. Everstenthor nach Süden. 13. Von der Stadt Oldenburg aus führt die Nadorster Chaussee nach Norden, die Wieselsteder Chaussee uach Nordwesten, die Ohmsteder Chaussee nach Nordosten, die Ofener Chaussee und die Petersoehner Chaussee uach Westen; außerdem führen von Osternburg aus die Bremer- Chaussee nach Osten und die Cloppenbnrger Chaussee nach Süden. Grand-Chaussee und Klinker-Chanssee. 14. Von der Stadt Oldenburg aus führen 5 Eisenbahnen, nämlich eine nördlich nach Wilhelmshaven, eine andere westlich nach Leer, eine dritte südlich nach Osnabrück, eine vierte östlich nach Bremen und die fünfte nordöstlich nach Brake. 15. Stadt und Stadtgebiet bilden die Stadtgemeinde Olden- bürg. Außerdem giebt es eine Landgemeinde Oldenburg. Die Bürger der Stadtgemeinde wählen aus ihrer Mitte mehrere Männer, welche das Wohl der Stadt zu beraten haben. Diese Männer bilden den Stadtrat. Derselbe wählt die Behörde der Stadt. Die Behörde der Stadt heißt Magistrat. Zu demselben gehören der Ober- bürgermeister, der Syndikus, der Auditor und 5 Ratsherren. Magistrat und Stadtrat halten ihre Beratungen im Rathause. Die Bewohner der Landgemeinde wählen ebenfalls Männer, die über das Wohl der Gemeinde zu beraten haben. Diese Männer bilden den Gemeinderat. Der Gemeinderat wählt die Obrigkeit der Gemeinde. Diese Obrigkeit besteht aus dem Gemeindevorsteher und einigen Beigeordneten. Rottmeister. — Bezirksvorsteher. — Armenväter. — Aktuare. — Polizeiwacht- meister. — Polizeidiener. — Feldhüter. Fast sämtliche Bewohner von Stadt und Landgemeinde Oldenburg gehören zu einer Kirchengemeinde, und zwar zur lutherischeu Kirchen- gemeinde Oldenburg. Diese hat 5 Pfarrer. Außerdem giebt es in Olden- bürg eine katholische Kirchengemeinde, eine jüdische Gemeinde und andere kleine Kapellengemeinden mehr, zu denen indes auch Bewohuer aus Ostern- bnrg und umliegenden Ortschaften gehören. Karte vou der Stadt, vom Stadtgebiet und von der Land- gemeinde Oldenburg.*) 16. Ans einer Landkarte ist Norden oben, Süden unten, Osten rechts und Westeu links. 17. Die Landgemeinde Oldenburg zerfällt in eine östliche und West- liche Landgemeinde. *) Anm. Dieselbe ist an der Wandtafel zu entwerfen.

7. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 3

1918 - Breslau : Hirt
Allgemeines. — Staatsverfassung. 3 Das Großherzogliche Wappen enthält auf einem Hauptschilde mit sechs Feldern für Norwegen, Schleswig, Holstein, Stormarn, Dith- Marschen und Kniphausen einen Mittelschild mit fünf Feldern für die roten oldenburgischen Balken auf goldenem Grunde oben links, das goldene Delmenhorster 5treuz auf blauem Grunde oben rechts, das goldene Lübecker Kreuz auf blauem Grunde mit darüber schwebender Bischofsmütze unten links, das von Rot und Silber geschachte Wappen für Birkenfeld unten rechts und auf der von unten eingepfropften Spitze den goldenen Jeverischen Löwen auf blauem Grunde. Die Zentralbehörden des Großherzogtums führen diesen Mittelschild des großen Wappens. Die Staatsverwaltung wird unter dem Eroßherzog von einem dem Landtage verantwortlichen Staatsministerium geleitet. Es umfaßt folgende Ministerien: 1. des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten,- 2. des Innern; 3. der Justiz; 4. der Kirchen und Schulen; 5. der Finanzen. Es gibt aber nur drei Minister, dem Minister des Innern sind auch die Ministerien des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten und dem Minister der Justiz das Ministerium der Kirchen und Schulen übertragen. Das Finanzministerium verwaltet auch das Eisenbahnwesen, den Hochbau im Herzogtum Oldenburg, das Forstwesen, die Domänen und das Vermessungs- und Katasterwesen. Die drei Minister bilden mit Sitz und Stimme das Gesamtministerium, dem eine Reihe von Angelegenheiten übertragen ist, worüber die einzelnen Minister nicht selb- ständig entscheiden können. Unter dem Gesamtministerium stehen die Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht. Der Landtag hat nur eine Kammer und ist als die gesetzliche Ver- tretung aller Staatsbürger des Großherzogtums berufen, ihre auf der Verfassung beruhenden Rechte geltend zu machen, an der Gesetzgebung mitzuwirken, die Steuern zu bewilligen und den Staatshaushalt fest- zustellen. Er hat das Recht, über alle Staatsangelegenheiten von der Regierung Auskunft zu begehren. Dem Großherzog bleibt das volle Veto gewahrt, er ernennt und entläßt die Minister nach freiem Ermessen. Fürst und Volk sind aufeinander angewiesen, ohne ihre Einigung entsteht kein Gesetz. Der Landtag wird jährlich auf Grund allgemeiner, unmittelbarer und geheimer Wahlen berufen, er hat jetzt 45 Abgeordnete. Wahlberechtigt und wählbar ist jeder Deutsche, der zur Zeit der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren im Großherzogtum wohnt. Wer 40 Jahre alt ist, hat bei der Ausübung des Wahlrechtes zwei Stimmen. Die Wahl erfolgt für fünf Jahre in 29 Wahlkreisen, deren Abgrenzung alle 20 ^ahre geprüft werden muß. Die Abgeordneten erhalten die Reisekosten erstattet und beziehen Tagegelder. Für die allgemeinen Landesausgaben besteht eine Zentralkasse, wozu die drei Landesteile in bestimmtem Verhältnis ihre Beiträge zu zahlen haben. Sonst geht die Finanzverwaltung der Landesteile eigene Wege. Die Rechtspflege ist durch Reichsgesetz geregelt. Das Reichsgericht in Leipzig ist die Spitze des Rechtszuges. Das Oberlandesgericht in Olden- bürg steht unter Aufsicht des Staatsministeriums und ist zugleich vor- gesetzte Dienstbehörde für das Landgericht und die Amtsgerichte. Das 1*

8. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 14

1918 - Breslau : Hirt
14 3 Das Herzogtum Oldenburg. begegnet mehr an der Küste, besonders in den dem Meere abgewonnenen Groden. Auch in den anderen Marschen finden trnr da große Weideflächen, wo zäher Boden sich nur schwer bearbeiten läßt. Auf \ bis f ha der Fett- Weiden wird ein Stück Vieh von bewunderungswürdiger Stärke ernährt und gemästet. Für die innere Kolonisation kommt die Marsch mit ihrem fast durchweg graswüchsigen Boden und ihrer blühenden Viehzucht nicht in Frage. Aber auf der Geest sind noch weite Ödlandsgebiete, die in den letzten Jahrzehnten vom Staat und noch mehr von den Landwirten be- deutend in Angriff genommen wurden, seit die starke Abwanderung der Bevölkerung mehr und mehr aufgehört hat und die Methode der Kultivierung besser entwickelt ist. Private pflegen im Oldenburgischen auf ihrem Grund und Boden keine neuen Kolonisten anzusetzen; denn der mittlere Bauern- stand hat hier die Herrschaft, große Güter gibt es nur wenige. Desto eifriger sind sie aber bemüht, mit Hilfe des Kunstdüngers zu ihrem eigenen Wirt- schaftsbetriebe neues Land hinzuzufügen. Der Staat besitzt Einkünfte aus Gemeinheitsanteilen im Norden der Geest, Markenanteile, ein Drittel oder ein Zehntel des geteilten Markengrundes für markenrichterliche Gebühr- nisse, im Süden, besonders in den Amtern Vechta, Cloppenburg und Fries- oythe, und Staatsmoore. Diese Gründe werden entweder aufgeforstet oder mit Kolonisten besetzt. Die Leitung der inneren Kolonisation auf staatlichem Besitz liegt ausschließlich in der Hand der Behörde des Landes- kulturfonds, der seit Jahrzehnten außerordentlich segensreich gewirkt hat. Leichtere Sandböden der staatlichen Heideflächen, die für Acker- und Grünlandkultur nicht zu gebrauchen waren, wurden der Forstverwaltung zur Aufforstung überwiesen,- die anderen staatlichen Gründe, besonders in der Garreler Mark, in den Gemeinden Lastrup, Huntlosen, Löningen, wurden neuen Ansiedlern übertragen. Um sie in ihrem Bestreben, sich eine eigene Scholle zu erwerben, zu unterstützen, erhalten die Kolonisten ihre Stelle als Eigentum. So werden kleinbäuerliche Betriebe in rentengutähnlicher Form geschaffen. Der Kolonist zahlt eine feste jährliche Grundrente von 15 bis 16 Mark für das Hektar. Erfüllt er die Einweisuugsbedingungen, und kultiviert er sein Kolonat möglichst rasch, ohne die Torfgewinnung übermäßig zu betreiben, so genießt er in den ersten zehn Jahren Freiheit von Rente und Grund- und Gebäudesteuer. Innerhalb dreier Jahre hat er ein Wohn- und Wirtschaftshaus zu errichten, und dazu erhält er von der Staatlichen Kreditanstalt gegen Bürgschaft des Landeskulturfonds Darlehen bis zur vollen Höhe des Feuerversicherungswertes für 3 % Zinsen und eine jährliche Amortisationsquote von \ %. Die Verwaltung sucht ihn in seiner Bewegungsfreiheit und wirtschaftlichen Selbständigkeit möglichst wenig zu behindern, der Kolonist kann sich sein Haus bauen, wie er will, ob niedersächsisch auf Hochmoor und Geest oder ostfriesisch auf Untermoor. Aber innerhalb der ersten dreißig Jahre nach erfolgter Einweisung gelten die Kolonate als Grunderben- oder Anerbenstellen. Um die Kolonisten anzuspornen, werden Kultivierungsprämien bis zu 100 Mark für das Hektar und Jahr für fertiges Kulturland auf Moorboden und bis zu 60 Mark auf Geestboden verliehen. Selten hat ein Kolonat in den neuen Kolonien

9. Oldenburgische Geschichte für Schulen - S. 49

1913 - Oldenburg : Schmidt
Großherzog Friedrich August. 49 § 20. Großherzog Friedrich August. Die Entwicklung der öffentlichen Verhältnisse hat seit dein Tode des Großherzogs Peter weitere Fortschritte gemacht, das Verhältnis zu Preußen und dem Reich ist stets ungetrübt geblieben. Da es nötig erschien, die Thronfolge gesetzlich zu regeln, so wurde folgendes bestimmt: Erlischt der Mannesstamm des Herzogs Peter Friedrich Ludwig, so folgt der Mannesstamm des Herzogs Friedrich (f 1885) von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, dessen Sohn Herzog Friedrich Ferdinand also nach dem Erbgroßherzog Nikolaus Friedrich Wilhelm die nächste Anwartschaft auf den oldenburgifchen Thron zusteht. Der Kaiser von Rußland als Oberhaupt der älteren Linie des Hauses Gottorp und die oldenburgischen Prinzen der russischen Nebenlinie haben zugunsten der Glücksburger Linie auf ihre Rechte verzichtet. Die Staatsverfassung hat insofern eine Änderung erfahren, als seit 1902 der Landtag nicht mehr alle drei Jahre, sondern jährlich berufen wird und durch ein neues Wahlgesetz die indirekten Wahlen durch direkte ersetzt worden sind. Es werden also nicht mehr erst Wahlmänner, sondern sogleich vom Volk die 45 Abgeordneten gewählt. Dabei hat jeder Wühler über 40 Jahre 2 Stimmen. Der Rechtsschutz wurde durch die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erhöht. Die Einnahmen des Staates wurden dadurch vermehrt, daß ein neues Stempelsteuergeseh erlassen, das Einkommensteuergesetz wesentlich nach preußischem Vorbilde abgeändert und eine Vermögenssteuer eingeführt wurde. So konnte ein Teil der Grundsteuern, die von den Grundeigentümern als Doppelbesteuerung empfunden wurden, aufgehoben werden. Tie geistigen Interessen, Kunst und Wissenschast erfuhren freundliche Pflege. Für die Kirche zeigte Großherzog Friedrich August eine warme Teilnahme. Das Hoftheater bewährte seinen alten guten Ruf. Durch Einstellung erhöhter Mittel für den Kunstgewerbeverein und zum Ankauf von Werken der bildenden Kunst in den Voranschlag, durch Kunstausstellungen und Preisausschreiben suchte man neue Anregungen zu geben und bestehende Einrichtungen zu fördern. Mancher schöne Neubau öffentlicher Gebäude und besonders die Wiederherstellung der Alexanderkirche zu Wildeshausen legten ein beredtes Zeugnis von der Kunst der Architekten ab. Staatliche Mittel wurden auch bereitgestellt für die Herausgabe eines Werkes über die Bau- und Kunstdenkmäler des Landes, das schon unter Großherzog Peter begonnen war, für die Unterstützung des literarisch sich betätigenden Vereins für Altertumskunde und Landes-geschichte und den Ankauf des alten Pestruper Gräberfeldes aus vorchristlicher Zeit. Durch ein gutes Denkmalschutzgesetz suchte man Kunst-altertümer zu erhalten und das Interesse für heimische Kunst zu beleben. Auch die Naturdenkmäler wurden unter staatlichen Schutz gestellt. Rüthning, Oldenburgischc Geschichte für Schulen. 4 Großherzog Friedrich August seit 1900 Thronfolgegesetz Staats- verfassung Kirche, Kunst und Wissenschaft

10. Oldenburgische Geschichte für Schulen - S. 34

1913 - Oldenburg : Schmidt
34 Oldenburgische Geschichte für Schulen. Gottorp aus aus seine Klage vom Reichshofrat Oldenburg zugesprochen war, und derbem Besitz drängte den Herzog Christian Albrecht. Dann wurde auch Plön abgesunden, gedrängt und der König von Dänemark besaß nun Oldenburg allein. Man muß 1gv6 nicht glauben, daß die Untertanen unter der dänischen Herrschaft aus Rosen gebettet waren. Gleich zu Anfang wurde die Hauptstadt von 1676 einem verheerenden Gewitterbrande heimgesucht, der viele Einwohner an Brand von den Bettelstab brachte, da von einer Feuerversicherung noch keine Rede Oldenburg war und die Regierung so gut wie nichts tat, um die allgemeine Not zu lindern. Einige Jahre später wurde Oldenburg als dänisches Land das 1679 Opser eines Raubzuges des sranzösischen Marschalls Crequi, der in wenigen die Tagen sür seinen König Ludwig Xiv. über 170000 Rt. herausholte. Dazu französische jam e|n allgemeiner wirtschaftlicher Niedergang. Am Ende des Jahr-Brand- Hunderts aber führte der vortreffliche Kanzler Breitenau das Werk der schatzung Bauernbefreiung durch, nachdem für Jeverland Fürst Karl Wilhelm von Anhalt-Zerbst schon 1678 das betretende Wort gesprochen hatte. Auch 1693 im Oldenburgischen wurden nun alle Korngesälle aus feste Geldsätze ge- Korngefälle bracht, die nicht gesteigert werden konnten. Darin lag für die Bauern in Geld ein großer Vorteil, sobald die Preise anzogen, und das wirtschaftliche gewandelt geben Oldenburgs stand an einem bedeutsamen Wendepunkt. Zugleich Leibeigenschaft wurde die Leibeigenschaft aller herrschaftlichen Meter aufgehoben und aufgegeben dafür jährlich zu zahlende kleine Geldabgaben auf die Höfe gelegt. Die Leibeigenen des Adels erhielten bald dieselbe Vergünstigung. Nach und nach erlangten die Besitzer herrschaftlicher Meiergüter auch das Verfügungsrecht, und die gutsherrliche Beschränkung fiel weg. Der Adel war wirtschaftlich zugrunde gerichtet und sank allmählich so tief, daß fast sein ganzes Gut in Bauerhände kam. Der Nordische Da der Nordische Krieg gegen König Karl Xii. von Schweden Däne-Krieg mark in große Geldverlegenheit brachte, so wurde ein Drittel der Gras-Ein Drittel schaft, Delmenhorst und die Vogteien Hatten, Wardenburg, Wüstenland der Grafschaft und Zwischenahn, für 723000 Rt. auf zwanzig Jahre an Hannover ver-verpfändet pfändet und die hohen Kriegssteuern dem Rest der Grafschaft allein auf-1711 gebürdet. Die Gehälter wurden nicht bezahlt, das Land ausgepreßt und fast 1717 an den Bettelstab gebracht. Dazu kam die schreckliche Weihnachtsflut, die Weihnachts- in der kalten Winternacht die Leute in Butjadingen in den Betten überfiel fiut und alle Marschen von Stedingen an herum bis nach Jeverland in wenigen Stunden überschwemmte. An zahllosen Stellen wurden die Deiche dem Erdboden gleichgemacht. Tausende von Menschen und ganze Viehbestände kamen um, Brücken und Siele wurden vernichtet. Das schlimmste aber war, daß das Land im folgenden Sommer offen blieb, weil die Hilfe der Regierung zu spät kam. Man trat unter großen Besorgnissen in den Winter ein, während Jeverland durch die Tatkraft feiner Regierung wieder geschlossen war. So ging es jahrelang, mit unzulänglichen Mitteln wurde gewirtschastet, bis die Wirksamkeit des Admirals Sehestedt, des neuen Statthalters, und des Deichgrasen Münntch, des Bruders des berühmten
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