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1. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 107

1911 - Magdeburg : Creutz
Das Flachland. 107 den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vvr uns liegt mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschaft, die wir heute durchwandert haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S. Lutherstein in der Dübener Heide. 4. Schmiedeberg als Badeort. Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Neinigungsbad. Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt. Er läszt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme- grad vorhanden ist. Woher ist die Moorerde genommen? Der Boden in der Umgegend von Schiniedeberg enthält unerschöpfliche Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem ein Arzt in früherer Zeit anf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte, wnrden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter auf einem freien Platze liegen.^ Ehe sie zur Bereitung des Moorbades gebraucht wird, schüttet man sie auf eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie in eine feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln und Steiucheu ist.

2. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 108

1911 - Magdeburg : Creutz
108 8. Das Land zwischen ^aale und Elbe. Von welchen Kranken werden diese Moorbäder aufgesucht? 50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg Salze; infolgedessen wirkt das Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat, kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken, die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher, der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte, hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarein Herzen hat er Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur 3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind Moorhalde bei ^chmiedeberq. in den großen Ferien hier in den Waldungen"zu treffen. Frisch und rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen- werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich- falls daran. B. Gewässer. 1. Die weiht (flfter. Die Quelle der Weißen Elster liegt auf dem Elstergebirge. In zahlreichen Krümmungen fließt sie nach N. durch das Vogt- und das Osterland. Ihr tiefes Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem Oberlause eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen vorüber, im Mittelläufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, vou Zeitz au, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder

3. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 121

1911 - Magdeburg : Creutz
Das Flachland. 121 den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vor uns liegt mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschast, die wir heute durchwandert haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S. Lutherstem in der Dübener Heide. 4. Schmiedeberg als Badeort. Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Reinigungsbad. Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt. Er läßt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme- grad vorhanden ist. Woher ist die Moorerde genommen? Der Boden in der Umgegend von Schmiedeberg enthält unerschöpfliche Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem ein Arzt in früherer Zeit auf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte, wurden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter aus einem freien Platze liegen. Ehe sie zur Vereitung des Moorbades gebraucht wird, schüttet man sie aus eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie in eilte feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln und Steiuchen ist.

4. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 10

1911 - Magdeburg : Creutz
10 Ii. Kreis: Wanderungen im Heimatorte. I. Die Obrigkeit. a) Die Verwaltung des Borfcs*). An der Spitze einer Dorfgemeinde stehen der Genieindevorsteher (früher Schulze genannt) nebst zwei Schöpften und die Geineindeoer- tretung. Der Gemeindevorsteher und die Schoppen bilden den Ge- meindevorstand. (Er entspricht dem Magistrat einer Stadt und die Gemeindevertretung den Stadtverordneten.) Der Gemeindevorstand ver- waltet das Eigentum der Gemeinde, z. B. Acker, Wiesen, Wälder, und sorgt dafür, daß es möglichst viel einbringt. Zu dem Zwecke verpachtet er z. B. Äcker, Wiesen, Weideplätze und Obstgärten. Er hat aber auch für die Schulen, für die Instandhaltung der Straßen und ihre Be- leuchtung zu sorgen. Ferner liegt ihm die Unterstützung der Armen und das Feuerlöschwesen ob. Er zieht die Steuern ein und deckt alle Aus- gaben der Gemeinde. Die Gemeindevertretung berät in Gemeinschaft mit dem Gemeindevorstand alle Angelegenheiten der Gemeinde. Bei vielen Sachen bedarf der Gemeindevorstand der Zustimmung der Gemeinde- Vertretung, z. B. bei allen Zahlungen. Jedes Dorf, auch das kleinste, besorgt und verwaltet im allgemeinen alle seine Angelegenheiten allein. Die Polizeigewalt wird von einem Amts vorsteh er ausgeübt. Er hat für Sicherheit und Ordnung im Dorfe zu sorgen. Bisweilen bilden mehrere Dörser einen Amtsbezirk unter einem Amtsvorsteher. b) Tic Verwaltung der Stadt*). An der Spitze der Stadt stehen der Magistrat und die Stadt- verordneten. Beide verwalten (regieren) die Stadt und vertreten alle ihre Angelegenheiten. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister und den Stadträten. Große Städte haben außerdem einen Ober- bürgermeister. Die Stadtverordneten werden von den Bürgern gewählt. Sie sind Bürger. Der Magistrat wird von den Stadtverordneten gewählt. Der Magistrat behütet das Eigentum der Stadt (Häuser, Äcker, Wiesen, Geld usw.). Er wacht darüber, daß es nicht geschädigt wird, nicht nutzlos daliegt, sondern etwas einbringt. So verpachtet er z. B. Wiesen, Acker, Gebäude und die Marktstände. Er legt die Straßen an, hält sie im Stande und sorgt für ihre Beleuchtung. Ihm liegt die öffentliche Armenpflege ob, die Unterhaltung der Feuerwehr, die Sorge für die Gesundheit der Einwohner, die Erbauung und Erhaltung der Schuleu, die Anstellung der Lehrer und der Beamten. *) Aus Th, Henze und E. Martini: „Heimatkunde der Stadt Magdeburg". Verlag von Ferdinand Hirt, Breslau 1899.

5. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 122

1911 - Magdeburg : Creutz
122 8. Das Land zwischen Saale und Elbe. Von welchen Kranken werden diese Moorbäder ausgesucht? 50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg' Salze; infolgedessen wirkt das Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat, kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken, die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher, der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte, hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarem Herzen hat er Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur 3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind Moorhalde bei ^chmiedeberg. in den großen Ferien hier trt den Waldungen zu treffen. Frisch und rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen- werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich- falls daran. B. Gewässer. 1. Sic weihe Elster. Die Quelle der Weißen Elster liegt aus dem Elstergebirge. In zahlreichen Krümmungen stießt sie nach N. durch das Bogt- und das Osterland. Ihr tieses Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem Oberlaufe eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen vorüber, im Mittellaufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, von Zeitz an, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder

6. Geschichtliche Erzählungen für die Unterklassen der höheren Schulen Sachsens - S. 159

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Aus der Brgerkunde. Der junge Staatsbrger. Ich bin ein deutscher Knabe und gehre zum Deutschen Reiche, das am 18. Januar 1871 gegrndet wurde. Damals schlssen sich 25 deutsche Staaten zu einem Bunde zusammen.(durch den Deutsch-Franzsischen Krieg kam das Reichsland Elsa-Lothringen als 26. Staat hinzu) und whlten den König von Preußen zum Vorsitzenden des neuen Bundesstaates; als solcher nahm er den Titel Deutscher Kaiser an. Zur Zeit herrscht Kaiser Wilhelm Ii., ein Hohenzoller. Der deutsche Einzelstaat, dem ich angehre, ist das Knigreich Sachsen. Sachsen ist mein engeres Vaterland. Hier regiert König Friedrich August Iii. aus dem Hause Wettin. Seit meinem Eintritt ins Leben bin ich Staatsgesetzen unterstellt. Als ich geboren war, meldete der Vater meine smtlichen Namen sowie Zeit und Ort der Geburt auf dem Standesamte an. Von dem Beamten wrbe mir der Geburtsschein ausgestellt. Gebumchein. Nach einigen Wochen wrbe ich getauft. Der Geistliche nahm mich durch die heilige Handlung in die christliche Kirche auf, ich wrbe nebst Eltern und Paten ins Kirchenbuch eingetragen, die Taufe wrbe auf dem Taufschein bezeugt. Der Taufschein. In meinem zweiten Lebensjahre wrbe ich geimpft. Der Arzt machte mir mit einem scharfen Messer, das vorher in eine giftige Flssigkeit getaucht worben war, brei Einschnitte in den linken Oberarm. Das Gift teilte sich dem Blute mit und schtzte mich eine Reihe von Jahren vor einer anstecfenben Krankheit, den Pocken ober Blattern. der den Ei folg der Impfung wrbe ein Impfschein ausgefertigt. Im Deutschen Reiche ^ Der mu jebes Ktnb geimpft werben (Impfzwang). Im zwlften Lebens-jhre erfolgt, gewhnlich in der Schule, eine zweite Impfung (Wieb er -impfung), die mir fr eine weitre Reihe von Jahren Schutz gewhrt; auch der die zweite Impfung empfange ich einen Schein. Als ich im sechsten Lebensjahre stanb, wrbe ich in die Volksschule angemelbet. Im Deutschen Reiche mu jebes Kind zur Schule gehen (Schnlzwang). Bei der Anmelbung legte mein Vater dem Schul-btreftor Geburts-, Tauf- und Impfschein vor.

7. Geschichtliche Erzählungen für die Unterklassen der höheren Schulen Sachsens - S. 160

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
160 Vier Jahre besuchte ich die Volksschule, am Schlsse jedes halben Schu?zensur e^ie[t Zensuren. Dann meldete mich der Vater auf das ' Realgymnasium an. Ich bestand die Aufnahmeprfung und bin nun neun Jahre lang Realgymnasiast. Mein Bruder besucht das Gymnasium. Beide Anstalten sowie Oberrealschule, Realschule und Lehrer-seminar, dazu die hheren Mdchenschulen sind hhere Schulen. bieref)ttten ^er fnfzehnten Lebensjahre werde ich konfirmiert. In den Konfirmandenstuuden bereitet mich der Geistliche auf die heilige Handlung vor, durch die ich die Rechte eines erwachsenen Christen empfange; ich darf dann z. B. zum Abendmahl gehen und Patenstelle annehmen. Bei der Konfirmation erhalte ich den Konfirmationsschein. unf%ra!t,! Am Ende meiner Schulzeit melde ich mich zur Rciscprilsmig, Ugungsschem Nachdem ich sie bestanden habe, bekomme ich das Reifezeugnis, das die fteiw^Heeres-3e"furen im Betragen und in den Leistungen enthlt;'den Berech-dienst. tignngsscheiu fr den einjhrig-freiwilligen Heeresdienst empfange ich bereits beim Austritt ays der Untersekunda. Auf Grund dieses Zeugnisses habe ich das Recht, als Einjhrig-Freiwilliger im deutschen Heere zu dienen. Ich kann mir den Truppen-teil auswhlen und brauche nur ein Jahr aktiver Soldat zu sein, mu mich aber selbst ausrsten und bekstigen. Das Deutsche Reich besitzt ein groes Heer, an semer Spitze steht der Kaiser als Oberster Kriegsherr. Es besteht in der Hauptsache aus Infanteristen oder Fusoldaten, Kavalleristen oder Reitern und Artilleristen, das sind Truppen, die mit Kanonen ausgerstet sind Jeder Deutsche wird in seinem zwanzigsten Lebensjahre untersucht, ob er zum Militrdienst tauglich ist; niemand darf sich dem entziehen, im Reiche besteht die Allgemeine Wehrpflicht. Wer das Zeugnis fr den einjyrig-freiwilligen Heeresdienst nicht besitzt, mu mindestens zwei Jahre aktiv dienen. Nach der aktiven Dienstzeit ist der Soldat noch Reservist, darnach bis zum 39..Jahre Landwehrmann. Auer der Dienstpflicht besteht die Landsturmpflicht vom 17. bis zum 45. Lebensjahre. Neben dem groen Landheere gibt es zum Schutze des Vaterlandes eine Kriegsflotte, die hauptschlich aus Linienschiffen, Groen und Kleinen Kreuzern, Torpedobooten und den gefrchteten Unterseebooten gebildet wird. Buchdruckerei des Waisenhauses in Halle a. d, S.

8. Geschichte für sächsische Schulen - S. 60

1918 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
I — 60 — rungen Abgaben in Geld, die Zins oder Steuern genannt wurden. Da diese in der Regel au den Festtagen erhoben wurden, so erklären sich darans die Namen Michaelissteuern, Osterzinsen, Weihnachtshühner usw. Manche hörige Bauern mußten am Hofe die Ofen heizen, Brot backen, Bier brauen, Holz spalten, Nachtwachen leisten und Botengänge verrichten. Zuweilen auch mußte der Bauer mit seinem Gespann für den Herrn arbeiten und ihm Holz, Mehl und Steine herbeifahren, seinen Acker bestellen oder die Ernte besorgen. Beim Tode des Mannes konnte der Herr das beste Stück Vieh (das Besthaupt) aus dessen Stalle holen. Die Aussicht über diese unfreien Bauern führte der Meier, der auf dem Meierhofe wohnte. Gar keine Freiheit hatten die Hörigen oder Leibeigenen (Knechte und Mägde), die kein Land besaßen, sondern in Küche, Stall und auf dem Felde, auch wohl als Handwerker beschäftigt wurden. Der Herr konnte sie verkaufen. Ohne seine Erlaubnis dursten sie sich nicht verheiraten. Ihre Kinder waren wieder leibeigen. 2. Blütezeit. Den Bauern ging es im 12. und 13. Jahrhundert recht gut wie ihren Herren, den Rittern. Infolge besserer Bewirtschaftung des Bodens wurde der Ertrag gesteigert, aber der Zins war nicht gestiegen. Weinberge wurden gepflegt, und neue Gemüsesorten kamen ins Land. Auf den Märkten konnte der Bauer seine Ware teuer verkaufen. Der Bauer wurde wohlhabend. Die Lebensführung blieb zwar für gewöhnlich bescheiden, auch der Hausrat war einfach; Körperpflege kannte man nicht. Aber auf den Festen ging es luftig zu, dann wurde im Übermaße gegessen und getrunken. In prunkvoller Kleidung suchte es der Bauer dem Ritter nachzuahmen, den er an Wohlstand oft übertraf. Er trug auch Waffen und wußte sie gegen räuberische Feinde wohl zu gebrauchen. Die Grundherren mußten ihre Leute gut behandeln, wenn sie Arbeitskräfte behalten wollten; denn die Leute waren gar nicht immer an die Scholle gefesselt. Die Teilnahme an einem Kreuzzuge machte frei, und viele junge Leute wanderten über die Elbe in die Slawenländer aus und gründeten dort eine neue Heimat als freie Bauern. 3. Bauernelend. Das änderte sich aber im 14. und 15. Jahrhundert. Die Auswanderungen in östliche Gebiete hörten auf. Die Bauerngüter wurden bei Vererbung in immer kleinere Stücke geteilt. Wer keinen Grund und Boden erhielt, wurde völlig leibeigen. Die adeligen Herren gerieten selbst irt Not und verlangten mehr Abgaben und Fronden. Auch die Kirche steigerte ihre Forderungen. Der Bauer mußte Schulden machen und geriet in die Hände von Wucherern, die ihn um Hab und Gut brachten. Die Ausbeutung verstanden auch viele Ritter. Sie erhöhten die Abgaben, bis die Bauern eine so große Schuldenlast hatten, daß sie froh waren, wenn ihnen der Gutsherr den Hof abkaufte und sie als Leibeigene in seinen Dienst nahm. „Bauernlegen" nannte man diese Art, den Gutsbezirk zu vergrößern. Damals war d'er Bauer ein recht armer Mann. Kaum hatte er Zeit, sein kleines Feld zu bestellen, denn er mußte zwei bis vier Tage in der Woche mit seinem Gespann für den Herrn arbeiten. Veranstaltete der Gutsherr eine Jagd, so war der Bauer verpflichtet, Treiberdienste zu tun, stellenweise auch noch, das erlegte Wild meilenweit wegzufahren. Dazu kam, daß ihm feine Ernte oft von dem zahllosen Wilde fast ganz vernichtet wurde. Wehe ihm, wenn

9. Geschichte für sächsische Schulen - S. 129

1918 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 129 — I ja, sie konnten fortziehen, ohne sich von ihrem Herrn loszukaufen. Manche erlernten ein Handwerk oder trieben ein Gewerbe, was ihnen vorher nicht gestattet war. Die größeren „spannfähigen" Bauern wurden selbständige Eigentümer. Lasten und Fronden blieben bestehen, konnten aber abgelöst werden. Mit Lust und Liebe ging nun der Bauer auf sein Feld, besserte, wo es zu bessern gab, suchte etwas für seine Kinder zu erwerben und gelangte'bald zu Wohlstand und Ansehen. — In den besetzten Gebieten Westdeutschlands hoben die Franzosen die „Feudal"lasteu auf und machten die Bauern zu freien Eigentümern. b) Die Schaffung eines freien Bürgerstandes. Auch die Bürger in der Stadt erhielten durch Einführung einer neuen Städteordnung größere Freiheiten un?> Rechte. Bis dahin hatten sie ja nur zu gehorchen und zu zahlen. So kam es, daß städtischer Gemeinsinn fehlte. Die 1808 erlassene Städteordnung 1808 gab den Städten die Selbstverwaltung, d. h. das Recht, ihr Vermögen und alle ihre Angelegenheiten unter Aufsicht des Staates zu verwalten. Die Bürgerschaft durfte Stadtverordnete wählen, die wiederum den Bürgermeister und die übrigen städtischen Beamten zu wählen hatten. Auch sollte die Bürgerschaft nicht mehr wie bisher nach Zünften und Klaffen mit verschiedenen Rechten geteilt werden: es gab fortan nur ein Bürgerrecht für alle. Dadurch, daß alle Stände und Berufe zur ehrenamtlichen Mitarbeit an der Verwaltung berufen waren, kam ein frischer Geist in die Bürgerschaft, die Liebe zum Gemeinwesen erwachte, und viele bis dahin verborgene Kräfte fanden sich zu erfolgreicher Arbeit. c) Die Einführung einer neuen Gewerbeordnung. Bis dahin hatten die Zünfte die Ausdehnung des Gewerbes vielfach gehemmt. Brauereien, Mühlen und Bäckereien waren oft an bestimmte Grundstücke gebunden, und der Mühlzwang nötigte die Bewohner eines bestimmten Umkreises, in einer bestimmten Mühle mahlen zu lassen. Stein aber hob den Zunft- und Mühlzwang auf, beseitigte die Vorrechte gewisser Häuser für Bäckereien, Schlachtereien und Brauereien und entfernte so die vielen Beschränkungen, die bis dahin dem einzelnen beim Broterwerb oft hinderlich gewesen waren. Diese Gewerbefreiheit führte besonders nach Stein der Staatskanzler Hardenberg durch. x d) Verbesserung der Staatsverwaltung. An der Spitze der gesamten Verwaltung stand bisher das Generaldirektorium. Jede Provinz hatte einen Minister. Nun wurden Minister für bestimmte Fächer gebildet, für Inneres, Finanzen, Äußeres, Krieg und Justiz. Die Minister verkehrten unmittelbar mit dem König. Sie hatten Gesetze auszuarbeiten und die Verwaltung zu leiten. Die Recht- sprechung wurde von der Verwaltung getrennt und besonderen Richtern zugewiesen. 2. Heeresverbesserung. Die Bildung eines tüchtigen Heeres übernahm der General Scharnhorst. Sein Vater war ein hannoverscher Unteroffizier gewesen und hatte sich nachher einen Bauernhof gepachtet. Der kleine Scharnhorst mußte fleißig auf dem Felde mitarbeiten und oft das Vieh hüten. Später kam er auf eine Kriegsschule und zeichnete sich hier durch großen Fleiß aus. 1801 trat er in preußische Dienste. Bei Lübeck wurde er mit Blücher gefangen genommen. 1807 übertrug ihm der König die Leitung des Kriegswesens. Bis dahin hatte das Heer größtenteils ans geworbenen Söldnern bestanden; jetzt wurde die allgemeine Wehrpflicht beschlossen, d. h. jeder gesunde und brauchbare Preuße sollte Soldat werden. Damit stieg der Soldat in der Ach* Gcschichte für sächsische Schulen 9

10. Geschichte für sächsische Schulen - S. 156

1918 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
1 — 156 — Wilhelm I. forderte 1881 in einer Botschaft an den Reichstag dessen Unterstützung znr Förderung des Wohles der Arbeiter und wünschte Gesetze über Versicherung der Arbeiter gegen Betriebsunfälle, über Krankenkassen und über Versorgung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit. Das Krankenkassengesetz kam 1883 zustande. Es verlangt, daß überall Ortskrankenkassen gegründet werden. Für größere Fabriken oder vereinigte Betriebe sind freie Kassen zulässig. Vom Beitrag, der sich nach der Höhe des Lohnes richtet, zahlt ein Drittel der Arbeitgeber und zwei Drittel der Arbeiter. Wird nun ein Arbeiter krank, so holt er sich bei der Krankenkasse einen Krankenschein und wendet sich dann an einen beliebigen Kassenarzt. Auch Arznei, Heilmittel, Bäder usw., die der Arzt verschreibt, erhält der Kranke umsonst. Außer dem wird ihm am Ende jeder Woche ein Krankengeld in der Höhe des ortsüblichen Tagelohns gezahlt. Im nächsten Jahre wurde das Krankenkassengesetz durch das Unfallver-sicherungsgesetz ergänzt. Wer durch Unfall erwerbsunfähig wird, erhält 13 Wochen lang Krankengeld. Dann tritt die Unfallkasse ein und sorgt für ärztliche Behandlung und Pflege in einer Heilanstalt oder in einem Bade. Sie zahlt auch für die Dauer der Erwerbslosigkeit eine Rente von zwei Drittel des Arbeitsverdienstes und beim Tode ein Sterbegeld und eine Rente an die Hinterbliebenen. Die Beiträge für die Kafse zahlen die Unternehmer. d) Alfred Krupp. Der Gründer der größten deutschen Fabrik ist Alfred Krupp. Er hatte als vierzehnjähriger Knabe 1826 von seinem Vater Friedrich Krupp eine kleine verfallene Fabrik und das Geheimnis geerbt, einen Stahlblock zu gießen, den man hernach schmieden konnte. Aus sold)em Gußstahl wurden später in den weltberühmten Fabriken zu Essen Eisenbahnsd)ienen und Achsen, Kanonen, Schrauben für Dampfschiffe u. dgl. hergestellt. Aber der Anfang war sehr besd)eiden. Es fehlten dem jungen Krupp die Mittel, die Erfindung in größerem Maßstabe auszunutzen. Er mußte wacker arbeiten, tagsüber stand er am Amboß und vor der Esse, und des Nachts grübelte er, wie er aller Schwierigkeiten Herr werden könnte. 15 Jahre lang erwarb er gerade so viel, um seine Arbeiter bezahlen zu können. Er selbst lebte oft bloß von Kartoffeln, Kaffee, Brot und Butter, ohne Fleisch. Seine Erzeugnisse, Hämmer und Scheren, Spindeln und Stempel, vertrieb der Fabrikherr selbst von Ort zu Ort, von Hof zu Hof. Lange drohte ihm die Gefahr des Unterganges. Er überwand sie durd) Ausdauer, Entbehrung und Arbeit. Als es ihm gelungen war, Reifen für Eisenbahnräder ans einem Stück'gußstahl ohne Schweißung herzustellen, nahm sein Werk den ersten größeren Aufschwung. Nun baute er Gußstahlgeschütze, die bald die Bronzekanonen verdrängten. Das Unternehmen wuchs ins Riesenhafte. 1887, im Todesjahre Krupps, waren 370 Dampfmaschinen, 286 Dampfkessel, 92 Dampfhämmer, 1700 Werkzeugmaschinen, 1650 Schmelzöfen in Tätigkeit. Die Fabrikanlage war eine Stadt für sich. Krupp sorgte and) in musterhafter Weise für feine Arbeiter. So baute er . schöne gesunde Wohnungen, gründete eine eigene Schlächterei und Bäckerei und Konsumanstalten, wo die Familien billig einkaufen konnten, was sie zum Lebensunterhalt nötig hatten. Ferner machte er große Stiftungen für gemeinnützige Zwecke. Wie er seinen Beruf auffaßte, zeigt sein Ausspruch: „Der Zweck der Arbeit soll das Gemeinwohl sein, dann bringt Arbeit Segen, dann ist Arbeit Gebet."
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TM Hauptwörter (50)50

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