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1. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 107

1911 - Magdeburg : Creutz
Das Flachland. 107 den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vvr uns liegt mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschaft, die wir heute durchwandert haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S. Lutherstein in der Dübener Heide. 4. Schmiedeberg als Badeort. Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Neinigungsbad. Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt. Er läszt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme- grad vorhanden ist. Woher ist die Moorerde genommen? Der Boden in der Umgegend von Schiniedeberg enthält unerschöpfliche Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem ein Arzt in früherer Zeit anf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte, wnrden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter auf einem freien Platze liegen.^ Ehe sie zur Bereitung des Moorbades gebraucht wird, schüttet man sie auf eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie in eine feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln und Steiucheu ist.

2. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 108

1911 - Magdeburg : Creutz
108 8. Das Land zwischen ^aale und Elbe. Von welchen Kranken werden diese Moorbäder aufgesucht? 50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg Salze; infolgedessen wirkt das Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat, kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken, die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher, der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte, hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarein Herzen hat er Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur 3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind Moorhalde bei ^chmiedeberq. in den großen Ferien hier in den Waldungen"zu treffen. Frisch und rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen- werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich- falls daran. B. Gewässer. 1. Die weiht (flfter. Die Quelle der Weißen Elster liegt auf dem Elstergebirge. In zahlreichen Krümmungen fließt sie nach N. durch das Vogt- und das Osterland. Ihr tiefes Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem Oberlause eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen vorüber, im Mittelläufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, vou Zeitz au, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder

3. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 121

1911 - Magdeburg : Creutz
Das Flachland. 121 den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vor uns liegt mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschast, die wir heute durchwandert haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S. Lutherstem in der Dübener Heide. 4. Schmiedeberg als Badeort. Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Reinigungsbad. Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt. Er läßt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme- grad vorhanden ist. Woher ist die Moorerde genommen? Der Boden in der Umgegend von Schmiedeberg enthält unerschöpfliche Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem ein Arzt in früherer Zeit auf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte, wurden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter aus einem freien Platze liegen. Ehe sie zur Vereitung des Moorbades gebraucht wird, schüttet man sie aus eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie in eilte feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln und Steiuchen ist.

4. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 10

1911 - Magdeburg : Creutz
10 Ii. Kreis: Wanderungen im Heimatorte. I. Die Obrigkeit. a) Die Verwaltung des Borfcs*). An der Spitze einer Dorfgemeinde stehen der Genieindevorsteher (früher Schulze genannt) nebst zwei Schöpften und die Geineindeoer- tretung. Der Gemeindevorsteher und die Schoppen bilden den Ge- meindevorstand. (Er entspricht dem Magistrat einer Stadt und die Gemeindevertretung den Stadtverordneten.) Der Gemeindevorstand ver- waltet das Eigentum der Gemeinde, z. B. Acker, Wiesen, Wälder, und sorgt dafür, daß es möglichst viel einbringt. Zu dem Zwecke verpachtet er z. B. Äcker, Wiesen, Weideplätze und Obstgärten. Er hat aber auch für die Schulen, für die Instandhaltung der Straßen und ihre Be- leuchtung zu sorgen. Ferner liegt ihm die Unterstützung der Armen und das Feuerlöschwesen ob. Er zieht die Steuern ein und deckt alle Aus- gaben der Gemeinde. Die Gemeindevertretung berät in Gemeinschaft mit dem Gemeindevorstand alle Angelegenheiten der Gemeinde. Bei vielen Sachen bedarf der Gemeindevorstand der Zustimmung der Gemeinde- Vertretung, z. B. bei allen Zahlungen. Jedes Dorf, auch das kleinste, besorgt und verwaltet im allgemeinen alle seine Angelegenheiten allein. Die Polizeigewalt wird von einem Amts vorsteh er ausgeübt. Er hat für Sicherheit und Ordnung im Dorfe zu sorgen. Bisweilen bilden mehrere Dörser einen Amtsbezirk unter einem Amtsvorsteher. b) Tic Verwaltung der Stadt*). An der Spitze der Stadt stehen der Magistrat und die Stadt- verordneten. Beide verwalten (regieren) die Stadt und vertreten alle ihre Angelegenheiten. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister und den Stadträten. Große Städte haben außerdem einen Ober- bürgermeister. Die Stadtverordneten werden von den Bürgern gewählt. Sie sind Bürger. Der Magistrat wird von den Stadtverordneten gewählt. Der Magistrat behütet das Eigentum der Stadt (Häuser, Äcker, Wiesen, Geld usw.). Er wacht darüber, daß es nicht geschädigt wird, nicht nutzlos daliegt, sondern etwas einbringt. So verpachtet er z. B. Wiesen, Acker, Gebäude und die Marktstände. Er legt die Straßen an, hält sie im Stande und sorgt für ihre Beleuchtung. Ihm liegt die öffentliche Armenpflege ob, die Unterhaltung der Feuerwehr, die Sorge für die Gesundheit der Einwohner, die Erbauung und Erhaltung der Schuleu, die Anstellung der Lehrer und der Beamten. *) Aus Th, Henze und E. Martini: „Heimatkunde der Stadt Magdeburg". Verlag von Ferdinand Hirt, Breslau 1899.

5. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 122

1911 - Magdeburg : Creutz
122 8. Das Land zwischen Saale und Elbe. Von welchen Kranken werden diese Moorbäder ausgesucht? 50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg' Salze; infolgedessen wirkt das Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat, kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken, die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher, der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte, hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarem Herzen hat er Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur 3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind Moorhalde bei ^chmiedeberg. in den großen Ferien hier trt den Waldungen zu treffen. Frisch und rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen- werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich- falls daran. B. Gewässer. 1. Sic weihe Elster. Die Quelle der Weißen Elster liegt aus dem Elstergebirge. In zahlreichen Krümmungen stießt sie nach N. durch das Bogt- und das Osterland. Ihr tieses Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem Oberlaufe eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen vorüber, im Mittellaufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, von Zeitz an, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder

6. Heimatkunde der Stadt und des Kreises Weißenfels und zugleich Leitfaden für den Unterricht in der Geographie der Provinz Sachsen - S. 8

1897 - Weißenfels : Lehmstedt
§ w. Vom Markte nach dem Schlosse und über den Klemmberg. 1. Vom Marktplatze aus führt nach Süden die große Bnrg- straße znm Schlosse (Burg — Bnrgstraße) hinauf. Wir kommen am Amtsgericht vorbei. Das Gebäude gehörte früher zum Schlosse; noch heute führt eine steinerne Treppe empor. In dieses Gebäude, das damalige „Geleitshaus", brachte man am 7. November 1632 den Leichnam Gustav Adolfs. Der hiesige Apotheker öffnete die Leiche, wobei etwas Blut an die Wand spritzte. Der 'Fleck ist mit einem hölzernen Schieber bedeckt und wird heute noch gezeigt. Darüber ist unter Glas und Rahmen eine Urkunde angebracht, welche die Echtheit des Blutes bekräftigt. Mau fand an des Königs Körper neuu Wunden und zwar fünf Schuß-, zwei Hieb- und zwei Stichwunden. Am Ende der Burgstraße, da wo drei Straßen (Schützen- straße, Alte Leipzigerstraße, Zeitzerstraße) sich scheiden, stand früher das Zeitzer Thor. In der Nähe steht die Fronfeste. Nach kurzer Wanderung durch die Zeitzerstraße gelangen an das Schloß. 2. Das Schloß gehört dem preußischen Staate; mau sagt: Es gehört dem Fiskus. Im Schlosse siud 650 Soldaten. Sie werden von Offizieren und Lehrern unterrichtet und einexerziert, damit sie später Unteroffiziere werden können (Unteroffizierschule). Der Unteroffizier bildet neu eingetretene Soldaten aus. Diese heißen Rekruten. Der Unteroffizier erhält etwa 12 Rekruten zur Ausbildung zugewiesen. Sie bilden eine Korporalschaft. Zehn Korporalschaften bilden eine Compagnie, welche von einem Hauptmann und zwei Offizieren befehligt wird. Vier Compagnieen nennt man ein Bataillon. An der Spitze eines solchen steht der Major. Drei bis vier Bataillone sind ein Regiment. Der Oberst führt dasselbe. Unsere Unteroffizierschule hat vier Compagnieen, also ein Bataillon (Infanterie). Wir haben auch reiteude Soldaten hier (Kavallerie); es sind Husaren. Hier sind zwei Schwadroueu. Alle gesunde, deutsche Männer von 20 Jahren ab müssen zu deu Soldateu. Sie werdeu zwei oder drei Jahre geübt und später zu Übungen eingezogen. Sie lernen auf dem Exerzierplatze marschieren, reiten, fechten und schießen. Im Kriege ziehen die Soldaten dem Feinde entgegen, schlagen ihn in der Schlacht und kehren als Sieger zurück. Freilich fallen viele, andere werden verwundet und bleiben ihr Leben lang untauglich zur Arbeit (Invalide). Verwundete und kranke Soldaten werden im Krankenhause (Lazarett) gepflegt. Eiu solches Haus steht hier im Schloßgarten.

7. Heimatkunde der Stadt und des Kreises Weißenfels und zugleich Leitfaden für den Unterricht in der Geographie der Provinz Sachsen - S. 3

1897 - Weißenfels : Lehmstedt
— 3 — Wie sind die Wohnhäuser gebaut? Wie heißt der von Wohn- und Wirtschafts- gebäuden umgebene Raum? Was befindet sich auf dem Hose des Landmannes? Nenne Ackergeräte! Wozu dient der Dünger? Was liegt hinter oder neben dem Bauerngehöfte? Nenne Obstbäume in demselben! An welchem Bache liegt unser Dorf? Wie ist eine Dorfstraße gebaut? Welche Richtungen verfolgt die Hauptstraße? Nenne Nebenstraßen! Wohin führen sie? Wo liegen Kirche, Schule, Pfarrhaus, Spritzenhaus, die Schmiede, das Armenhaus? Womit be- schäftigen sich die Einwohner? Wieviele sind es? Wieviel Wohnhäuser sind im Dorfe? Welche Personen gehören zum Gemeinde-, Schul- und Kircheuvorstaude? Nenne die Volksfeste! Nenne Sagen des Ortes! s 5. Der Marktplatz. 1. Der Marktplatz von Weißenfels liegt ungefähr in der Mitte der Stadt. Früher war auf dem Marktplatze eiu Teich, mit Weiden umstanden. Im Jahre 1550 gab Herzog August den Befehl, daß der Teich ausgefüllt und der Platz gepflastert werde. Deshalb mußte jeder, der leer zur Stadt fuhr, Steine zur Pflasterung mitbringen. 2. Auf dem Marktplatze werden Wochen-, Jahr- und Vieh- markte abgehalten. Wann finden die Märkte statt? Was kauft man auf denselben? Der Marktplatz hat die Gestalt eines Vierecks; er ist etwa 80 Meter lang und 40 Meter breit. Die langen Seiten führen von Süden nach Norden, die kurzen von Osten nach Westen. Aufgaben: 1. Zeichne den Platz! 2. Nenne Gebäude an der Westseite! 3. Erzähle vom Jahrmarkt! 4. Nenne bekannte Gebäude am Markte! § 6. Das Rathaus. 1. Westlich vom Markte liegt das Rathaus. Es gehört der Stadtgemeiude (städtisches Gebäude). Hier werden die städtischen Angelegenheiten beraten und geordnet. An der Spitze der Stadt- Verwaltung steht der Bürgermeister. Ihm helfen bei seiner großen Arbeit einige Männer aus der Gemeinde. Sie beraten mit ihm, was der Stadt nützlich ist; deshalb heißen sie Stadträte. Bürgermeister und Stadträte bildeu den Magistrat. Außerdem wählen die Bürger noch Stadtverordnete, welche mit dem Magistrate über das Wohl der Stadt beschließen. Der Magistrat und die Stadtverordneten bilden die städtische Behörde. Die Stadtbehörde braucht Geld zur Besoldung der Beamten, zur Unterstützung von Armen und Kranken, zur Pflasterung von Straßen, zu städtischen Bauten n. s. w. Darum müssen die Bürger l*

8. Heimatkunde der Stadt und des Kreises Weißenfels und zugleich Leitfaden für den Unterricht in der Geographie der Provinz Sachsen - S. 28

1897 - Weißenfels : Lehmstedt
— 28 — für die Anlagen und Verbesserung der Straßen und Brücken. Auch besieht er die Gebäude der Gemeinden, das Schulhaus, das Gemeindehaus und andere, und ordnet Verbesserungen an. Ihm Hilst der Kreisbaumeister. Damit Diebe und andere Bösewichte nicht die guten Leute schädigen und belästigen, schickt der Landrat Gendarmen aus. Oft treten bösartige Krankheiten auf, an denen viele Lente sterben; aber es würden noch mehr umkommen, wenn nicht der Landrat auch für die Gesundheit Sorge trüge. Dabei Hilst ihm ein Arzt, der Kreis ph ysikns genannt wird. Bricht dagegen eine Seuche unter dem Vieh aus, so ordnet der Kreistierarzt an, was die Leute thun sollen, um die Seuche zu unterdrücken. Auch die Militär-Aushebung geht den Landrat besonders an, ebenso das Steuerwesen. Bei ihm wird bestimmt, wieviel Steuer jeder an den Staat zu zahlen hat, und er wacht über die Geldmittel der einzelnen Gemeinden. Damit jeder seine Spargelder sicher anlegen und zur Zeit der Not Vorschüsse erhalten kann, ist eine Kreis- sparkasse eingerichtet. — Wenn jemand einen Acker verkauft hat, so muß das angezeigt werden, damit solches in dem großen Buche, welches Grundbuch genannt wird, eingetragen werde. Kurz, der Laudra't hat so viel zu überblicken, daß seine zwei Augen nicht ausreichen, und so viel zu thuu, daß seine zwei Hände nicht genügen; er muß Hilfe haben. 2. Er hat Gehilfen und Schreiber. Die Mitglieder des Kreistages versammeln sich im Ständehause Hierselbst und be- raten mit ihm über so vieles Gute, z. B. über Steuern und Ver- sichernngen, über Einrichtungen zum Wohle aller. Um die Arbeit zu erleichtern, hat man den Kreis in 24 Amtsbezirke geteilt. An der Spitze eines solchen steht der Amtsvorsteher. Die Amts- bezirke heißen: 1. Groß-Corbetha, 2. Reichardtswerben, 3. Burg- werben. 4. Uichteritz, 5. Pörsten, 6. Zorbau, 7. Poserna, 8. Domseii, 9. Köttichau, 10. Oberwerschen, 11. Theißen, 12. Webau, 13. Langen- dors, 14. Gröbitz, 15. Teuchern, 16. Obernessa, 17. Kistritz, 18. Gladitz, 19. Droyßig, 20. Meineweh, 21. Groß-Helmsdors, 22. Schkölen, 23. Haardorf, 24. Löbitz. § 29. Tas Gerichtswesen. 1. Zur Schlichtung aller Streitigkeiten und znr Bestrafung des Unrechts befinden sich in Weißenfels, Teuchern, Osterfeld und Hohenmölsen Amtsgerichte. Hier werden Streitigkeiten über das Mein und Dein bis zum Werte von 300 Mark zwischen Herrschaft und Gesinde, Mieter und Vermieter, Käufer und Ver- känser geschlichtet.

9. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 164

1911 - Breslau : Hirt
164 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. und Versammlungsrecht. Die Ausfhrung dieser Artikel der Ver-fassnng ist durch besondere Gesetze und Verordnungen geregelt, zum Teil nach Errichtung des Reiches gendert worden. Vom Könige. Das Staatsoberhaupt ist der König, die Krone ist erblich im Mannesstamme des Kniglichen Hauses der Hohenzollern nach dem Rechte der Erstgeburt. Der König legt beim Antritt der Re-gierung in Gegenwart der beiden Kammern den Eid auf die Verfassung ab. Die Person des Knigs ist unverletzlich. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu, er ernennt und entlt die Minister, besetzt alle Stellen in dem Heere und den brigen Zweigen des Staats-dienstes. Er beruft die Kammern, vertagt sie und schliet ihre Sitzungen. Alle Regierungsakte des Knigs bedrfen zu ihrer Gltig-feit der Gegenzeichnung eines Ministers, der dadurch die Verautwort-lichkeit bernimmt. Vom Landtage. Die verfassungsmige Vertretung der Staats-brger ist der Landtag. Er ist aus zwei Kammern zusammengesetzt: seit dem Jahre 1855 wird die Erste Kammer das Herrenhaus, die Zweite Kammer das Haus der Abgeordneten genannt. Die gesetz-gebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und durch die zwei Kammern ausgebt. Die bereinstimmung des Knigs und beider Kammern ist zu jedem Gesetze erforderlich. Zur Auferlegung von Steuern, zur Bestreitung von Ausgaben, die nicht bereits durch Gesetz festgestellt sind, bedarf es der Zustimmung der Landesvertretung. Sie ist berechtigt, Gesetze vorzuschlagen, Petitionen anzunehmen, die Verwaltung, insbesondere die Finanzverwaltung zu berwachen. Das Herrenhaus besteht aus den volljhrigen Prinzen des Kgl. Hauses, erblichen Mitgliedern und Mitgliedern auf Lebenszeit, die vom Könige unmittelbar berufen oder von ihren Standesgenossen ge-whlt und vorgeschlagen (prsentiert), vom Könige aber berufen werden. Ein Prsentationsrecht steht zu den Grafen einer Provinz, dem alten und befestigten Grundbesitz, den Landesuniversitten, den technischen Hochschulen, den Magistraten mehrerer grerer Städte. Das Haus der Abgeordneten besteht aus den 443 (frher 433) vom Volke gewhlten Vertretern. Die Wahl der Abgeordneten geschieht ffentlich, in drei Klassen und mittelbar (indirekt). Die Whler, genannt Urwhler, whlen nur die Wahlmnner, diese die Abgeordneten. Urwhler ist jeder selbstndige Preuße, der das fnfundzwanzigste Lebens-jhr vollendet hat, die brgerlichen Ehrenrechte geniet und nicht aus ffentlichen Mitteln untersttzt wird; zum Abgeordneten ist jeder Preuße whlbar, der das dreiigste Lebensjahr vollendet hat. (Aktives und passives Wahlrecht.) Die Abgeordneten werden fr die Dauer einer Legislaturperiode von fnf Jahren gewhlt. Sie erhalten Reisekosten und während der Dauer der Sitzungen Diten (Tagegelder).

10. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 214

1911 - Breslau : Hirt
214 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-dentschen Geschichte. 130. Die Gesetze zur Frsorge sr das Wohl der arbeitenden Klassen. Die gegenwrtige Ordnung des wirtschaftlichen Lebens schliet die Gefahr in sich, da der wirtschaftlich Strkere die Notlage des Wirt-schaftlich Schwcheren zu seinem Vorteil ausbeutet. Die schweren sozialen Schden, die hieraus entspringen, soll die sozialpolitische Gesetz-gebung mildern. Sie wurde dem Reichstage durch die Allerhchste Botschaft vom 17. November 1881 angekndigt. Der Kaiser bezeichnete darin es als seine Pflicht, die Heilung der sozialen Schden ans dem Wege der posi-tiven Frderung des Wohles der Arbeiter zu suchen und dem Vaterlande neue und dauernde Brgschaften seines inneren Friedens und den Hilss-bedrftigen grere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen". Die sozialpolitische Gesetzgebung verfolgt das Ziel, das Wohl der Arbeiter zu frdern. Sie umfate schon unter Wilhelm I. 1. das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (1883); 2. das Unfallversicherungsgesetz (1884); 3. das Gesetz betreffend die Jnvaliditts- und Altersver-sichernng der Arbeiter (1889). 1. Nach dem Krankenkassengesetz besteht fr alle in der Industrie, dem Handel und dem Handwerk beschftigten Arbeiter (sowie fr die Beamten, welche ein Einkommen unter 2000 Mark haben) der gesetzliche Zwang zur Krankenversicherung. Dieselbe erfolgt bei einer Orts-, Be-triebs-, Bau-, Junnngs-, Knappschafts- oder Hilfskrankenkasse. (Zwei Drittel der Mitgliederbeitrge werden von den Arbeitnehmern, ettt Drittel von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Versicherung gewhrt im Krank-heitssalle freie rztliche Behandlung und Arznei sowie im Falle der Er-werbsnnfhigkeit ein Krankengeld im Betrage des halben Tagelohns.) 2. Zur Unfallversicherung sind alle Unternehmer von Fabriken, Steinbrchen, Bauten, Seeschiffahrt, Gewerbetreibende, die Dampfkessel anwenden oder Transportgeschfte betreiben, alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die Post-, Telegraphen-, Eisenbahnverwaltung, die Betriebe der Marine- und Heeresverwaltung verpflichtet. Alle in diesen Betrieben beschftigten Arbeiter und Beamte mit einem Gehalte bis 3coo Mark sowie ihre Hinterbliebenen haben danach Anspruch auf Er-fatz des Schadens, der durch Krperverletzung oder Ttung infolge von Unfllen beim Betriebe entsteht. (Der Geschdigte ist zunchst auf die Krankenkasse angewiesen, spter trgt die Unfallversicherung die Kosten und gewhrt bei dauernder Erwerbsunfhigkeit eine Rente oder freie ^er-pfleanna in einer Anstalt, im Falle der Ttung ein Sterbegeld von mindestens 50 Mark und fr die Hinterbliebenen eine Rente.) Die Kosten tragen die Unternehmer, die zu diesem Zwecke in Berufsgenossenschaften vereinigt werden.
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