Erster Abschnitt. Brandenburg bis zu seiner Vereinigung mit Preussen.
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dessen die Länder Liegnitz-Brieg-Wohlau nach dem Erlöschen des Herzogshauses an Brandenburg fallen sollten. Zwar versagte König Ferdinand von Böhmen (§ 20 b) als Oberlehnsherr des Herzogs diesem Vertrage seine Anerkennung, aber Joachim Ii. hielt an der Rechtmässigkeit desselben mit Berufung auf ältere Privilegien des Liegnitzer Herzogshauses fest.
Die Prachtliebe Joachims Ii. kam der Kunst zu gute, zerrüttete jedoch die Finanzen; und da der Kurfürst zur Bezahlung der Schulden die Hilfe der Stände brauchte, so musste er ihnen wichtige Rechte zugestehen, und die landesherrliche Gewalt begann wieder zu sinken. Sein Bruder Johann dagegen wirtschaftete äusserst sparsam; er kaufte die Herrschaften Beeskow und Storkow (an der mittleren Spree).
7. Johann Georg (1571 — 1598) §61.
führte zwar eine sparsame Regierung und hob den Wohlstand der Städte, musste jedoch, um die grosse Schuldenlast tilgen zu können, die ständischen Rechte noch mehr erweitern und in die Schmälerung der landesherrlichen Gewalt willigen. Gegen die Personen, welche unter der vorigen Regierung von Einfluss gewesen waren, verfuhr er mit ungerechter Strenge: der jüdische Wucherer Lippold, Joachims Ii. Münzmeister, wurde unter schrecklichen Martern hingerichtet und die Juden des Landes verwiesen, des Vaters Geliebte Anna Sydow auf die Festung Spandau gebracht.
Johann Georg kümmerte sich um nichts, was nicht sein Land unmittelbar anging; auch der wachsenden Macht des Katholizismus (§ 33 b) gegenüber blieb er teilnahmlos. Ihm folgte sein Sohn
8. Joachim Friedrich (1598 — 1608). § 62.
Der Vater hatte durch sein die Dispositio Achillea verletzendes Testament, durch welches die Söhne seiner dritten Ehe mit Land bedacht wurden, wieder die Gefahr der Zersplitterung heraufbeschworen. Joachim Friedrich wandte dieselbe dadurch ab, dass er mit dem kinderlosen Markgrafen Georg Friedrich von Ansbach-Bayreuth einen Erbvertrag schloss (1599) und nach dessen Tode (1603) durch den Geraer Hausvertrag die fränkischen
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Sechster Zeitraum. Von 1648 —1740.
c) der Accise, einer indirekten, in den Städten erhobenen V erbrauchssteuer;
d) den Erträgen der Zölle (§ 82).
4. Als Hort des Protestantismus trat der Grosse Kurfürst auf, als er die nach der Aufhebung des Edikts von Nantes aus Frankreich trotz des Verbots der Auswanderung fliehenden Hugenotten durch das Potsdamer Edikt in sein Land einlud (1685). Die „Refugies“, deren Zahl etwa 16000 betrug, wurden hauptsächlich in Berlin und Preussen angesiedelt. Diese Massregel kam auch der Volkswirtschaft zu gute; denn die Flüchtlinge waren grösstenteils geschickte Gewerbetreibende, Kaufleute, Gelehrte.
Doch nicht bloss die Protestanten schützte der Kurfürst, sondern vertrat den Grundsatz der Glaubensfreiheit und religiösen Duldung überhaupt, indem er Verketzerungen Andersgläubiger nicht zuliess.
82. b) Sorge für die Landeskultur und Volkswohlfahrt. Die
grösste Sorge wandte Friedrich Wilhelm dem Ackerbau zu, der nach den Verwüstungen des Dreissigjährigen Krieges völlig darniederlag. Wüste Landstrecken wurden mit Kolonisten, namentlich aus Holland, besiedelt.
Die Gewerbthätigkeit (Industrie) hob er dadurch, dass er die Einfuhr fertiger Waren aus dem Auslande verbot oder durch Auflegung eines Zolles erschwerte. Ein solcher Zoll heisst Schutzzoll, weil er die heimische Industrie vor dem Wettbewerb (Konkurrenz) des Auslandes schützen soll. (Wird ein Zoll auf solche Gegenstände gelegt, die im Inlande gar nicht erzeugt werden können, so hat er den alleinigen Zweck die Staatseinnahmen zu vermehren und heisst dann Finanzzoll).
Grossen Aufschwung nahm der Handel. Durch den Bau des Friedrich-Wilhelms-Kanals, der die Spree mit der Oder verbindet, wurde Berlin zum Mittelpunkte desselben. Zu seiner Hebung trug auch die Einrichtung der Post bei, die von Kleve nach Memel ging. Um dem Handel neue Absatzgebiete zu schaffen, gründete der Kurfürst mit Hilfe des Holländers Raule eine Flotte, die mit Erfolg die spanische Silberflotte angriff, und begann überseeische Kolonien anzulegen. Am Neujahrstage 1683 wurde vom Major v. d. Groben an der Küste von Ober-Guinea das Fort
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Nantes Frankreich Berlin Preussen Holland Berlin Ober-Guinea
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Sechster Zeitraum. Von 1648 —1740.
b) die Steuerfreiheit der Rittergüter aufgehoben wurde (ihre Besteuerung wurde als Ablösung der früheren Lehnspflicht angesehen);
c) die Grundsteuer (Kontribution) gerechter mit Rücksicht auf die Ertragfähigkeit des Bodens veranlagt wurde. Der Horn-und Klauenschoss wurde beseitigt und durch den Generalhufen-schofs ersetzt.
Salz wurde Staatsmonopol (d. h. nur der Staat durfte Salz gewinnen und verkaufen. Monopole haben den Zweck, die Staatseinkünfte zu vermehren).
Trotz der Zerrüttung der Finanzen, die der König vorfand, der grossen Ausgaben für das starke Heer und die Hebung der Volkswohlfahrt (vgl. b) hat er durch weise Sparsamkeit und treffliche Massregeln einen Schatz von 30 Millionen Mark anzusammeln vermocht, der seinem Sohne sehr zu statten kam.
4. Auch Friedrich Wilhelm war ein Beschützer verfolgter Protestanten. Als der Erzbischof von Salzburg Leopold von Fir-mian die Lutheraner aus seinem Lande vertrieb, nahm der König ihrer mehr als 20 000 auf und siedelte sie vorzugsweise in Lit-tauen an (1732). Diese Massregel kam der littauischen Landwirtschaft sehr zu gute; sie wurde durch die entwickeltere salzburgische sehr gefördert.
b) Sorge für die Landeskultur und Volkswohlfahrt. Keine Provinz hat des Königs Fürsorge in so hohem Grade erfahren, wie das verwahrloste, in der allgemeinen Kultur zurückgebliebene und durch die Pest verheerte Ostpreussen. Zahlreiche Güter, Dörfer und Städte verdanken hier ihm ihre Entstehung.
Auch in den andern Provinzen hob der König überall den Ackerbau, indem er fremde Ansiedler ins Land rief, kulturlosen Boden urbar machte, die Ackerbestellung vervollkommnete, die Vieh- und Pferdezucht in die Höhe brachte. Der König war persönlich ein Musterwirt, seine Domänen Musterwirtschaften.
Auch das Los der hörigen Bauern besserte er. Auf seinen Domänen begann er die Unfreiheit derselben zu mildern. Überall war er bemüht ihre Lage zu erleichtern, ihre Lasten zu verringern, ihnen eine mildere Behandlung zu teil werden zu lassen. Das vom Adel geübte Einziehen („Legen“) der Bauernstellen verbot
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Leopold_von_Fir-mian Leopold
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Sechster Zeitraum. Von 1648 Ms 1740.
8 53. 2. Sigismund (1378 —1415).
Karl vererbte die Mark nicht an Wenzel, sondern an seinen zweiten Sohn Sigismund. Da begann für die Mark wieder eine schlimme Zeit. Denn
1. besass Sigismund als König von Ungarn für Brandenburg kein Inteiesse, betrachtete das Land als Geldquelle und verpfändete 1388 die Alt- und Mittelmark (so heisst nun das ganze Gebiet zwischen der mittleren Elbe und Oder) an seinen A etter Jobst von Mähren und 1402 die Neumark an den Deutschen Orden.
2. Jobst seinerseits, dem es sowohl an Fähigkeit wie an Macht fehlte, verpfändete Stücke Landes wieder an fremde Fürsten und verpfändete und verkaufte Schlösser und landesherrliche Rechte an den Adel.
Die Folge war, dass diese Adelsgeschlechter, diequitzows, Bredows, Rochows, Puttlitze, Alvenslebens, Schulenburgs u. a., die landesherrliche Gewalt ganz an sich rissen und die Kaufleute und kleinen Städte überfielen und ausplünderten, so dass das Land in völlige Auflösung geriet.
Is ach Jobsts Tode (1411) beschloss Sigismund, der inzwischen (1410) zum Kaiser gewählt worden war, diesen unhaltbaren Zuständen ein Ende zu machen. Das geschah, indem er, da andere Angelegenheiten ihn selber an thatkräftigem Eingreifen hinderten, als seinen Statthalter und „obersten Hauptmann“ den Burggrafen Friedrich Vi. von Hohenzollern in die Mark sandte (1411), den er als einen tüchtigen und geschickten Fürsten kennen gelernt hatte. Das war der Dank Sigismunds für die Hilfe, welche ihm jener in seinen Türkenkriegen und bei der Kaiserwahl geleistet hatte. 1415 erfolgte zu Konstanz die Übertragung der Mark (sie bestand damals aus der Altmark, der Mittelmark, derpriegnitz und Uckermark) nebst der Kur- und Erzkämmererwürde an Friedrich (die feierliche Belehnung geschah 1417) mit der Massgabe, dass der Kaiser sich die Zurücknahme der Mark vorbehielt, für diesen Fall aber 400 000 Goldgulden als Entschädigung für gemachte Auslagen und gehabte Mühe zu zahlen sich verpflichtete. Dieser Fall ist nicht eingetreten.
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