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die Mobilmachung und schwächte die Bereitschaft, da die Landwehr doch erst einberufen werden mußte.
b) Der Reformplan.
а) Die Mängel des Heerwesens, seine numerische Schwäche, die mangelhafte Bereitschaft und Ausbildung, waren schon bei der Mobilmachung 1849, mehr noch im Jahre 1859 deutlich hervorgetreten und allen Einsichtigen, besonders aber dem Prinzregenten, nicht verborgen geblieben; die Reform war eine unabweisbare Notwendigkeit.
ß) Auf Grund reicher Erfahrung und sorgfältiger Überlegung hatte er einen auch von Roon gebilligten Plan ausgearbeitet, nach dem eine Reorganisation erfolgen sollte: Die Friedensstärke des Heeres sollte verdoppelt, der Einwohnerzahl entsprechend auf 200 000 Mann gebracht werden; um die Landwehr zu entlasten, sollten fortan zwei Linienregimenter sich zu einer Brigade zusammensetzen, damit bei einer künftigen Mobilmachung die schnelle Bereitschaft erreicht würde; und um eine gründliche und einheitliche Ausbildung zu ermöglichen, sollte der Grundsatz der dreijährigen Dienstzeit streng durchgeführt werden.
y) Die Reform war notwendig; denn wenn Preußen seine politische Machtstellung in Europa behaupten wollte, so mußte es sich bei seinen Entschließungen auf ein starkes Heer stützen können. Aber auch in sozialer Beziehung bot sie einen großen Vorteil, da es im Interesse des Staatswohls liegen mußte, wenn die Landwehrmänner, die doch größtenteils Familienväter waren, so wenig wie möglich ihrem Berufe entzogen wurden.
б) Auch für die Deckung der Mehrkosten, die sich auf kaum 30 Millionen Mark beliefen, war gesorgt, indem man die Mittel durch die Grundsteuerregulierung und die Aushebung der Grundsteuerbefreiungen zu erreichen hoffte.
c) Die Stellung des Landtages zu der geplanten Reform.
a) Der Entwurf wurde im Februar 1860dem Abgeordnetenhaus vorgelegt, das ihn gerade in den wichtigsten Punkten nicht billigte; der Landwehr sollte die bisherige Stellung im Heereskörper gelassen und die wegen der erhöhten Rekruteneinstellung notwendige Vermehrung der Truppenzahl durch eine gesetzliche Einführung der zweijährigen Dienstzeit ausgeglichen werden; ein Vorschlag, den der Prinzregent unter keinen Umständen annehmen wollte.
ß) Auch das Herrenhaus zeigte sich nicht gefügig; es verwarf das Grundsteuergesetz, durch welches die Kosten für die Organisation gedeckt werden sollten.
Beyer, Ergebnisse d. Unterrichts i. b. Geschichte. Iii. 3
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Präsidenten der Bundeskanzler. Das Bundeskanzleramt hatte anfangs nur drei Abteilungen, die aber im neuen Reiche bedeutend vermehrt wurden; es kamen dazu die Abteilung für Elsaß-Lothringen, das Reichsjustizamt, das Reichseisenbahnamt, das Reichsschatzamt, das Reichspostamt (im Bunde schon begründet), das Auswärtige Amt, das Reichsamt des Innern, das Reichsmarineamt und das Reichskolonialamt.
77) Für eine so ausgedehnte Verwaltung und ihre Akte konnte der Reichskanzler unmöglich die Verantwortung allein tragen, so wurde durch Reichsgesetz (1878) bestimmt, daß die einzelnen Abteilungen des Kanzleramts in eigene Ämter umgewandelt und ihre Vorstände wurden als Staatssekretäre im wesentlichen selbständige Leiter ihrer Ressorts. Zur Vermittelung aber zwischen dem Reichskanzler und der ihm unterstellten Staatssekretäre wurde ein neues Zentralbureau, die Reichskanzlei, geschaffen.
<M) Der Norddeutsche Bund hatte anfangs überhaupt kein eigenes Finanzwesen, obgleich ihm bestimmte Einnahmen aus den Zöllen, den Verbrauchssteuern und den Überschüssen der Postverwaltung zugewiesen waren. Ein etwaiger Überschuß aus diesen Einnahmen sollte an die Einzelstaaten verteilt, ein Mangel durch sogenannte Matrikularbeiträge seitens der Einzelstaaten gedeckt werden. Indem nun aber die Bundesvolksvertretung die Aufstellung eines jährlichen Etats forderte, welchem sie gesetzlich zustimmen wollte, stellte sie den Bund bereits finanziell über die Einzelstaaten, damit war ein guter Keim zukünftiger gedeihlicher Entwickelung vorhanden. es) Das Reich hatte also vor der 5mnd mit recht geringen Einnahmen, es waren solche aus der Post, aus der Wechselstempelsteuer und aus den damals noch sehr niedrigen Zöllen, zu rechnen und war darum auf die Matrikularbeiträge angewiesen. Da nun diese aber fortgesetzt schwankten (1873 :104, 1874:67, 1875:69, 1876:72, 1877:18 Mill. Mark), so war es den Einzelstaaten unmöglich, einen geregelten Landeshaushalt auszustellen, so wurde bald der Wunsch mächtig, das Reich finanziell selbständig zu machen, damit es nicht, wie Bismarck sagte, Kostgänger der Einzelstaaten bliebe.
6*
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d) Eine Konferenz zu London sprach die Unabhängigkeit Griechenlands aus, bestimmte die Grenzen des neuen Königreichs im Norden bis zur Linie von Arta bis Bolo und setzte Otto von Bayern nach vorangegangener Wahl zum König ein.
Iii. Die wirtschaftliche Einigung Deutschlands*).
Obgleich bei der Haltung der deutschen Regierungen und des Bundestages an eine politische Einigung des deutschen Volkes nicht gedacht werden konnte, so sollten doch durch eine Bewegung ganz anderer Art die Einheitsgefühle wach erhalten werden.
1. Der wirtschaftliche Aufschwung.
a) Die Landwirtschaft.
a) Durch die Aufhebung der Dreifelderwirtschaft und die Einführung neuer Kulturen (z. B. des Kleebaues) ergab sich eine stärkere Körner- und Viehproduktion. ß) Damit sah sich die deutsche Landwirtschaft in den Stand versetzt, nicht allein den inländischen Bedarf zu decken, sondern auch noch zu exportieren; die landwirtschaftlichen Großbetriebe führten nach England, Holland und Schweden aus; die Kleinbetriebe gaben ihre Überproduktion an die aufblühenden Städte ab.
Die Folge war eine steigende Wohlhabenheit aus dem Lande.
b) Der Aufschwung des Wirtschaftslebens wurde gefördert durch eine beträchtliche Vermehrung der Barmittel.
a) Die französische Kriegsentschädigung setzte die deutschen Regierungen in die Lage, die schweren Opfer der Kriegskosten einigermaßen zu decken; die steigende Silberproduktion gab ihnen die Mittel, auch weiteren Bedürfnissen Rechnung zu tragen. ß) Dieses Zuströmen der Barmittel mußte natürlich auch der wirtschaftlichen Entwickelung des Bürgertums zu statten kommen. ad) Diese Entwickelung zeigte sich zunächst darin, daß eine neue Form des Wirtschaftslebens mehr wie bisher in die Erscheinung trat, die Unternehmung hob sich gegenüber dem Handwerk. Die Kontinentalsperre hatte Deutschland vor einer Überschwemmung englischer Produkte geschützt und es vor die Notwendigkeit gestellt, die durch jenes Verbot vom ___________________ deutschen Markte ausgeschlossenen Waren selbst zu
*) Lesebuch Iii S. 34—50.
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Extrahierte Personennamen: Arta_bis_Bolo Otto
Extrahierte Ortsnamen: London Griechenlands Bayern England Holland Schweden Deutschland
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gemeinschaftlich ausgeübte Benutzung ländlicher Grundstücke zum Besten der allgemeinen Landkultur, so viel als möglich ist, aufgehoben werden sollte".
a) Von da ab gab es auf dem Lande nur noch freie Eigentümer; die auf ihrem abgerundeten Besitze einen wirksameren Anbau betreiben konnten. ß) Andererseits wurde aber auch den Gemeinden ein fester Grundstock von Einnahmen unmöglich gemacht und viele der Ärmeren verkauften ihren Anteil an Spekulanten.
3. Die Finanzverwaltung und die Reform des Zoll- und Steuerwesens.
a) Die Zeit von 1806 bis 1815 hatte Preußen, den Staat, die Gemeinden wie jeden Einzelnen, in tiefe Schulden gestürzt; die Staatsschuld allein betrug nahe 250 Millionen. Außerdem waren dringende Aufgaben zu erledigen; es waren die Verwüstungen des Krieges zu beseitigen, für Neuvorpommern wie für einige andere Erwerbungen mußten Entschädigungen gezahlt, für die westlichen Provinzen Beamtenstellen geschaffen werden u. a. m.; auch der Festungsbau am Rhein verursachte dem Staate beträchtliche Kosten. Da nun der Kredit des Staates, wie die Steuerkraft der Bewohner gering waren, mußten andere Einnahmequellen geschaffen werden.
a) Der preußische Anteil an der französischen Kriegssteuer betrug 120 Millionen, englische Hilfsgelder 36 Mill. Mark, die zum Besten der im Kriege Geschädigten verwendet wurden.
ß) Durch Verordnung vom 17. Januar 1820 verzichtete der König auf die freie Verfügung der Krondomänen-Erträge, von denen er 5 Mill. Mark für den Unterhalt der königlichen Familie zurückbehielt und 20 Millionen der Staatskasse überwies.
/) Er erleichterte die Militärlasten durch zahlreiche Beurlaubung und Beibehaltung der Einrichtung der Landwehr.
<f) Kein neues Darlehn durfte ohne Bewilligung der Stände und ohne sichere Deckung aufgenommen werden, während die „Hauptschuldenverwaltung" für die Tilgung und Verzinsung der noch vorhandenen Schulden zu sorgen hatte. Ein Staatshaushaltsplan bestimmte den höchsten Betrag der gesamten Staatsausgaben auf 1521/2 Mill. Mark. €) Durch die Reform des Zoll- und Steuerwesens des Finanzministers v. Klewiz wurde eine bedingte Handelsfreiheit in Preußen eingeführt, welche dem Grundsätze
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a) Dänemark ließ die Warnungen Englands und Rußlands unbeachtet und ging von neuem an eine Abänderung der Verfassung; die damalige europäische Lage schien ihm dazu besonders günstig zu sein, da der polnische Aufstand Rußland in kriegerische Verwickelungen mit den Westmächten zu bringen schien. ß) Der König erließ ein Patent (30. März 1863), das für Holstein eine gesonderte Verfassung bestimmte. Die Gesetzgebung im Herzogtum sollte fortan, sowohl für seine gesonderten Provinzialsachen, als für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Monarchie, durch den König und die Stände ausgeübt werden. In betreff der Finanzen wurden die Domänen und ihre Einkünfte dem Herzogtum entzogen, ihm für das gemeinsame Kriegswesen aber trotzdem eine Mehrbelastung von über zwei Millionen Thalern auferlegt; auch diese Verfassung war ohne jede Mitwirkung der holsteinischen Stände gegeben. Für Dänemark-Schleswig sollte eine gemeinsame Verfassung erlassen werden, womit abermals eine Einverleibung Schleswigs drohte. y) Im April 1863 wurde das neue Staatsgrundgesetz vom Ministerium Hall veröffentlicht, das tatsächlich aus Schleswig eine dänische Provinz machte; König Friedrich Vii. starb jedoch, ehe er es unterzeichnet hatte. Sein Nachfolgender, Christianix. aus dem Hause Glücksburg, unterschrieb und vollzog somit den Verfassungsbruch. (18. Nov.) aa) Dagegen legte der Erbprinz Friedrich von Holstein-Sonderburg aus der älteren Linie der Augusten-burger Verwahrung ein und erklärte sich trotz des Verzichtes seines Vaters zum rechtmäßigen Herzog von Schleswig-Holstein: sein Erbrecht wurde von der holsteinischen Ständeversammlung in Kiel ausdrücklich anerkannt. ßß) Gegen den Verfassungsbruch protestierte auch das nationalgesinnte Deutschland, sowie die Kammern der meisten deutschen Staaten, und Sachsen beantragte beim Bunde die Besetzung Holsteins und Lauenburgs durch ein Exekutionskorps; weil man der Meinung war, daß, da Dänemark die Bestimmungen des Londoner Protokolls gebrochen habe, auch für die übrigen eine Verbindlichkeit nicht mehr bestände.
yy) Die beiden Großmächte, Österreich und Preußen, gaben eine abweichende Erklärung ab, und Bismarck vertrat mit Entschiedenheit die Ansicht, daß das Vorgehen Dänemarks für Deutschland, besonders
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Extrahierte Ortsnamen: Englands Holstein Schleswig Christianix Hause_Glücksburg Schleswig-Holstein Kiel Deutschland Sachsen Deutschland
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Besanyon zu sprerren. Dadurch war ein Entweichen des Feindes nach Westen oder Süden unmöglich gemacht, und er war gezwungen, von Besanyon nach Pontarlier an der Schweizer Grenze zu marschieren; von den deutschen Korps auf allen Seiten umstellt, rettete er sich durch Übertritt auf das neutrale Gebiet der Schweiz (1. Februar), g) Waffenstillstand und Friede.
a) Von den Provinzen her war somit jede Hilfe für die Hauptstadt unmöglich gemacht; die Durchbruchsversuche seitens der Belagerten waren ebenfalls gescheitert und der Versuch Thiers, die Regierungen der europäischen Mächte zum Eingreifen zu bewegen, vollständig ergebnislos geblieben; so trat Jules Favre wieder mit Bismarck in Unterhandlungen ein. Nachdem die Pariser Regierung die Bedingungen, nämlich Auslieferung der feindlichen Forts, Kriegsgefangenschaft und Entwaffnung der Verteidigungsarmee, Zahlung einer Kriegssteuer für Paris von 200 Millionen Franken, genehmigt hatte, wurde der Waffenstillstand am 28. Januar unterzeichnet. (Die Bour-bakifche Armee war nicht mit eingeschlossen.) ß) Die während des Waffenstillstandes einberufene Nationalversammlung sollte über Krieg und Frieden entscheiden; sie nahm am 1. März die Bedingungen, wie sie im Vorfrieden zu Versailles zwischen Bismarck und Favre vereinbart worden waren, an. Danach trat Frankreich an Deutschland Elsaß bis auf Belfort und Deutsch-Lothringen samt der Festung Metz ab und verpflichtete sich, binnen drei Jahren eine Kriegsentschädigung von fünf Milliarden Franken zu zahlen, bis dahin sollten die nördlichen und östlichen Forts von Paris, sowie die nordöstlichen Departements Frankreichs von den deutschen Truppen besetzt bleiben.
Der endgültige Friedensschluß erfolgte zu Frankfurt a. M. am 10. Mai 1871.
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Extrahierte Personennamen: Jules_Favre
Extrahierte Ortsnamen: Schweiz Paris Versailles Frankreich Deutschland_Elsaß Belfort Paris Frankreichs Frankfurt_a._M.
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diese Verfassung nur solche Gebiete enthielt, die für die zu schaffende Reichseinheit burchaus notmenbig waren, war die Möglichkeit gegeben, gemeindeutsches Leben weiter zu pflegen, ohne die Grunbsätze der Verfassung zu änbern.
7) Die erste Volksvertretung vollbrachte auch einen Akt der Dankbarkeit und der Wohltat in der Weise, wie sie die französische Kriegsentschäbigung verteilte.
Die Summe würde teils zu Kriegszwecken und zwar für den baren Kriegsschatz 120 Millionen Mark (Juliusturm zu Spanbau), für Befestigungen 350, für die Flotte 66 Millionen Mark bestimmt; teils zu Entschabigungen, und zwar für die Begleichung von Kriegsschaben im Rheinlanb und Elsaß-Lothringen 116; für die Schiffs-reeber, benen der Krieg große Nachteile gebracht, 17; für Belohnungen an 28 tierbiente Generale 12; für Lanbwehrleute 12; für die aus Frankreich ausgewiesenen Deutschen 12 und für den Jnvalibenfonbs 560 Millionen festgesetzt. Der Rest würde an die einzelnen Bunbes-ftaaten verteilt, b) Die Einverleibung Elsaß-Lothringens.
a) Obgleich die Zurückforberung Elsaß-Lothringens in erster Linie aus strategischen Erwägungen beruhte, so begrüßte die öffentliche Meinung Allbeutschlanbs die Wiedergewinnung der langverlornen Bruberstarnrne aufs herzlichste. Die Frage der staatsrechtlichen Stellung des Laubes würde auf Wunsch seines Volkes sowie des Reichskanzlers in der Weise gelöst, daß es selbstänbiges Reichslanb würde.
ß) Die Verwaltung des Landes würde so geregelt, daß die alten Departements als Regierungsbezirke erhalten blieben; an der Spitze jebes Bezirkes ftanb ein Bezirkspräsibent. Die Bezirke würden in Kreise eingeteilt, die von Kreisdirektoren verwaltet wurden. An der Spitze der gesamten Verwaltung ftanb ein Oberpräsibent; es war der bisherige Oberpräfibent von Hessen - Nassau von Möller. Als Organe der Selbstverwaltung würden Kreis- und Bezirkstage eingerichtet, die aus Wahlen hervorgingen.
Neben der Lanbesverwaltung würde auch die Reichsverwaltung eingeführt, die besonders das Verkehrswesen, Post, Eisenbahn, Telegraphen, in der Hand hatte.
Unter dem Oberpräsidenten von Möller wurde die Straßburger Universität, die durch die französische Revolution zerstört worden war, neu errichtet (1. Mai 1872).
7) Im Oktober 1874 würde durch einen kaiserlichen Erlaß ein Lanbesausschuß für Elsaß-Lothringen eingesetzt, der
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Extrahierte Ortsnamen: Rheinlanb Elsaß-Lothringen Frankreich Elsaß-Lothringens Elsaß-Lothringens Hessen
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Reichsgesetze über Heimats- und Niederlassungsverhältnisse befreit und behielt eine hohe Selbständigkeit über sein gesamtes Heerwesen.
Hamburg und Bremen hatten ursprünglich das Reservatrecht, mit einem gewissen Gebiet als Freihäfen außerhalb des Zollvereins zu stehen.
Trotzdem hier und da im Reiche noch partikularistische Strömungen hervorbrachen, drängten die Lebensbedürfnisse der Gesamtnation doch auf eine weitere Vereinheitlichung der inneren Verhältnisse hin.
a) Der aufsteigenden Zeit höchster Blüte des neuen Wirtschaftslebens mußten auch die Verkehrsbedürfnisse entsprechen.
aa) Die Einführung des metrischen Maßes für die Hohl- und Flächenmaße hatte schon das Zollparlament zum Beschluß erhoben;
Post- und Telegraphenwesen waren (mit Ausnahme von Bayern und Württemberg) Reichssache und wurden vom Staatssekretär Stephan vortrefflich geleitet.
ßß) Um das Münzwesen einheitlich zu gestalten, ging man 1873 zur Goldwährung und auf ihrer Grundlage zur Einführung der Markrechnung über; es wurden goldene Zwanzig- und Zehnmarkstücke ausgeprägt und die Höhe der Silberprägung wurde auf zehn Mark für den Kopf der Bevölkerung (410 Millionen Mark) festgesetzt. Die einzelnen Landesmünzen verschwanden bis 1878 aus dem Verkehr.
77) Auch das Noten- und Bankwesen erfuhr eine wesentliche Vereinheitlichung; das Papiergeld der Einzelstaaten wurde eingezogen und dafür Reichskaffen-scheine ausgegeben, ebenso wurde die große Anzahl der Privatbanken eingeschränkt und die preußische Bank in eine Reichsbank umgewandelt, deren Betriebsfonds von Aktionären aufgebracht, das Bankdirektorium hingegen auf Vorschlag des Bundesrates vom Kaiser ernannt wurde. öd) Die Bemühungen des Fürsten Bismarck, auch die Eisenbahnen auf das Reich zu übernehmen, scheiterten an dem Widersprüche der Einzelstaaten. ß) Die Einheit des Rechts,
aa) Die Gerichtsbarkeit war ursprünglich als ein Recht der Einzelstaaten auch in der Verfassung des Norddeutschen Bundes festgehalten worden; allein zur
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Staates zu begründen durch ein starkes Heer, dazu aber bedurfte er sicherer und reicher Einnahmequellen. ß) Die Staatseinnahmen setzten sich zusammen aus den Einkünften des Fürsten und aus den Steuern, dte von Den Ständen bewilligt wurden; die vom Großen Kurfürsten begonnene Vereinheitlichung war unter dem Nachfolger wieder verloren gegangen, Friedrich Wilhelm I. nahm sie von neuem auf. aci) Die Regelung der landesherrlichen Einkünfte: Sie bestanden in den Erträgen der Krondomänen und der Schatullgüter (letztere floffen in die Privatkasfe der fürstlichen Familie); diese Ertrüge waren unter Friedrich I. für den Hofstaat verbraucht und die Güter selbst durch Zerteilung und Verpachtung in ihrem Werte herabgesetzt worden. Friedrich Wilhelm I. strich die Ausgaben für den Luxus am Hofe, verwandelte die Schatullgüter in Krondomänen und erklärte diese für unveräußerlich durch das Hausgesek vom 13. August 1713. Die Einnahmen aus diesen vereinigten fürstlichen Gütern betrugen ungefähr 1800 000 Taler, wovon der König nur 50 000 Taler für den Unterhalt des Hofes bewilligte. Somit war wenigstens für den einen Teil der Einnahmequellen des Staates eine feste Grundlage geschaffen.
ßß) Die von den Ständen bewilligten Landessteuern waren sehr ungleich auf die Steuerzahler verteilt, der Adel war steuerfrei; Friedrich Wilhelm I. beseitigte nun nicht allein das Steuerbewilligungsrecht der Stände, sondern durchbrach auch das Privilegium der Steuerfreiheit, aa) Durch Verordnung vom Jahre 1717 wurden alle Ritter- und Bauerngüter je nach ihrer Größe mit einer festen Grundsteuer belegt, dazu kam noch der sogenannte Hufenfchoß, der die adeligen Bauern traf, sowie die Lehn-und Ritterpferdgelder, die die Rittergüter zu tragen hatten, bb) Die Kontribution bestand aus einer Grundsteuer, welche die königlichen Bauern und die Hintersassen des Adels zu zahlen hatten und aus einer Kopfsteuer, welche alle nicht grund-besitzeuden Landbewohner tragen mußten: das Kavalleriegeld entrichteten diejenigen Bewohner des Landes, denen bisher die Reiterei,
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entworfen (1723). Es war die letzte Instanz in allen Sachen, die den Gesamtstaat betrafen, und da der König an den Plenarsitzungen regelmäßig teilnahm, so lag die Entscheidung in seinen Händen; — die innere Einheit des Staates war ausgebaut, c) Die Wirtschaftspolitik.
Die Landwirtschaft.
«) Der König begnügte sich nicht damit, die Krongüter für unveräußerlich erklärt zu haben, er vermehrte sie auch durch Ankauf neuer Besitzungen; die Bewirtschaftung wurde erhöht durch Bodenverbesserung (Entwässerung, Düngung), durch Einführung neuer Kulturen (Klee- und Rübenbau) und durch Hebung der Viehzucht (Gründung des Landgestütes zu Trakehnen: Einführung edler Schafrassen).
Er schaffte für die königlichen Güter die Erbpacht ab und verpachtete sie aus sechs Jahre.
Die Erträge wuchsen um das Doppelte und betrugen zuletzt 3 300 000 Taler.
ß) Die Musterwirtschaften des Königs wirkten anregend auf das ganze Land.
Hebung des Bauernstandes.
Er verbot das Legen der Bauernstellen; die Frondienste sollten möglichst in Dienstgelder umgewandelt werden. Die Verlegung der Kavallerie in die Städte sollte die Bauern entlasten und sie gewöhnen, ihren Überschuß in der Stadt zu verkaufen. Die Leibeigenschaft wurde wenigstens in den Amtsdörfern beseitigt. Durch die Einführung des allgemeinen Schulzwanges wurde die Grundlage für eine bessere Bildung geschaffen. Das Kantonreglement, das alle Einwohner zu den Waffen verpflichtet, erhob den Bauernsohn über seine eigne Sphäre und brachte ihn wieder in direkte Verbindung mit seinem Könige und dem Staate.
/) Der König wandte sein Augenmerk besonders verödeten Gebieten zu.
aa) Neben den Entwässerungen der sumpfigen Gebiete aussen einzelnen Gütern ging auch eine solche in größerem Maße vor sich, des havelländischen Luches, in den Jahren 1718—1725.
ßß) In das durch Krieg und Seuchen verödete und entvölkerte Ostpreußen sandte er die vorn Erzbischos Finnian vertriebenen Salzburger Protestanten 1732.
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