Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Inhalt: Zeit: Neuzeit
— 58 —
ganz arm gemacht; denn den Ackern hatten die Arbeitskräfte gefehlt, oo konnte das Land selbst die Armee nicht ernähren. Aber der Krieg ernährt den Krieg. Daher nutzte Schweden neue Kriege suchen, seine Soldaten außerhalb des Landes zu beschäftigen und zu ernähren. Bereits im Jahre 1652 sagte ein schwedischer Staatsmann, daß die aus Deutschland heimgekehrten Truppen eine Last seien und daß man daher auf baldige Verwendung derselben im Auslande bedacht sein müsse. „Andere Staaten fangen Krieg an, weil sie reich sind, Schweden, weil es arm ist." Das Dasein der großen schwedischen Armee war eine ständige Bedrohung aller Küstenländer der Ostsee.
Die schwedischen Finanzen waren in der Hauptsache abhängig von den Seezöllen. Die Ostsee, im 17. Jahrhundert zumeist von Holländern befahren, war die Quelle des holländischen Reichtums, sie war die Mutter der Kommerzien. Eine Übersicht über den Bestand der holländischen Handelsmarine im Jahre 1634 zählt 34 850 aktive Handelsschiffe auf, die jährlich 2 002 500 Lasten frachteten. Davon waren 20 000 Binnenlandfahrer mit 600 000 Lasten, 6000 Ostseefahrer mit 720 000 Lasten; 1500 Schiffe mit 150 000 Lasten fuhren nach England, Schottland, Irland und Frankreich, 300 Schiffe mit 75 000 Lasten nach Guinea, Brasilien, West- und Ostindien. Die Holländer, in zweiter Linie auch die Engländer, brachten Jndustrieprodukte, namentlich Wollwaren, und nahmen Hölzer, Felle und Getreide mit heim. Die Ostseeländer waren die Kornkammern Europas. Der Ostseehandel bereicherte die seefahrenden Holländer und Engländer, aber auch die Dänen und Schweden, die das Meer durch ihre Marine militärisch beherrschten und auf die Waren der fremden Schiffer hohe Zölle (Sundzölle), 30 bis 50 v. H. des Wertes, legten. Gustav Adolf hatte es vortrefflich verstanden, das schwedische Seezollsystem auszubreiten und dadurch für feine militärischen Unternehmungen Geld zu gewinnen. Die Ostseeherrschaft, das dominium maris baltici, war für Schweden die Grundlage seiner Zoll- und Finanzpolitik, weil sie die ergiebige Ausbeutung des Handels ermöglichte. Jeder Hafenplatz, jede Strommündung, die man besetzte, war ein Einfalls -tor in ein weites Hinterland, dessen Ein- und Ausfuhr man sich tributpflichtig machte (Putzger: Geschichtsatlas, Karte 25). Darum war Schweden unablässig darauf bedacht, um die Ostsee her einen Gürtel von Küstenbefestigungen zu legen und von diesen aus den Handel der großen seefahrenden Völker durch die hohen Zölle zu einer ausgiebigen Erwerbsquelle für sich selbst zu machen. Aber gerade dadurch war es der natürliche Gegner Hollands und Englands, Brandenburg-Preußens und Polens und, weil Dänemark dieselbe Zollpolitik führte, auch dieses Landes.
Ein drittes Mittel zur Erhaltung der großen Armee war das Bündnis mit Staaten, die reich genug waren, Schweden große Subsidien zu zahlen. So hatte Schweden im 30 jährigen Kriege von Frankreich Subsidien genommen und französischen Interessen gedient. Das Bedürfnis nach Subsidien, um seine Armee zu erhalten, hielt Schweden auch lange nach 1648 an Frankreichs Seite.
TM Hauptwörter (50): [T34: [Krieg Frankreich England Deutschland Preußen Frieden Rußland Napoleon Kaiser Jahr], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T24: [Schiff Meer Insel Küste Land Fluß See Wasser Hafen Ufer]]
TM Hauptwörter (100): [T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T34: [Schweden König Gustav Dänemark Preußen Krieg Polen Adolf Frieden Holstein], T74: [Frankreich England Spanien Krieg Frieden Rußland Italien Holland Preußen Deutschland], T28: [Schiff Meer Wasser Land Küste Ufer Insel See Flut Welle], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund]]
TM Hauptwörter (200): [T129: [Schiff Hafen Flotte Meer Küste Fahrzeug See Kriegsschiff Land Dampfer], T103: [England Krieg Frankreich Spanien Franzose Engländer Flotte Jahr Holland Frieden], T176: [Frankreich England Rußland Deutschland Preußen Krieg Italien Spanien Schweden Holland], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T133: [Boden Land Ackerbau Klima Wald Viehzucht Teil Wiese Anbau Fruchtbarkeit]]
Extrahierte Personennamen: Gustav_Adolf Gustav Adolf
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Schweden Ostsee England Schottland Irland Frankreich Guinea Brasilien Ostindien Europas Schweden Hollands Englands Polens Schweden Schweden Frankreich Frankreichs
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Inhalt: Zeit: Neuzeit
— 83 —
stehendes Heer), viel mehrers zu rathen denn zu widerrathen, solche auch einem Lande unter guter Disposition und Kriegsdisziplin nicht eine nachteilige Last und Plage, sondern wohl erträglich und darzu wie nutze-, auch ergetzlich, ja besagte gute Disciplin und Disposition einzuführen und zu erhalten sei."
Die Not der Zeit hatte dem Kurfürsten und seinen Räten die Frage gestellt: Hohes Ansehen oder Ruin und Untergang? Sie hatten die allein richtige Antwort gefunden: Das stehende Heer ist die Staatseinrichtung, die den Staat schützen, sein Dasein, seine Macht und sein Ansehen sichern und erhöhen mutz. Der Landesschutz ist die erste und wichtig st e Ausgabe der Staatsgewalt, das stehende Heer ist die diesem höchsten Staatszwecke dienende Staatseinrichtung. Diese Sätze sprechen eine der Erundtatsachen unseres heutigen staatlichen Lebens aus; sie sind vom Kurfürsten und seinen Räten in der Zeit vom Herbst 1643 bis Frühjahr 1644 als notwendig erkannt und seit dem ein wesentliches Stück unserer politischen Einsicht geworden.
Anfänge eines stehenden Heeres waren vorhanden, entstanden aus den Bedürfnissen der Zeit. Durch die Einführung der Feuerwaffen waren die vielen Schloß- und Stadtbefestigungen mit ihren Steinmauern wertlos geworden; an ihre Stelle waren im Laufe des 16. Jahrhunderts landesherrliche Festungen mit Erdwällen getreten — ftüstän, Peitz, Spandau und zuletzt Driesen. Diese bedurften bereits im Frieden einiger Büchsenmeister und Zeugwärter und einer kleinen Besatzung So hatte Spandau 1598 12 Mann. Ferner hatten sich die Kurfürsten einen ständigen soldatischen Schutz eingerichtet, „Reisige Leibguardi", „Adelburschen", auch „Land- und Straßenreiter" genannt. Welch ein Unterschied aber zwischen diesen Anfängen und dem neuen Plan!
D i e rechtliche Grundlage aller Wehrverhältnisse war noch die Lehensverfassung. In den Marken war der Adel zur Lehensfolge, die Städte waren zur Landfolge verpflichtet. Die Ritter bildeten mit ihren Knechten die Reiterei, die sogenannten Reisigen; die Städte, von denen jede ihr eigenes Banner führte, bildeten das Fußvolk. Ähnlich war es in Preußen; da kamen noch die freien Bauern, Wibranzen genannt, hinzu, sie leisteten leichte Reiter-dienste.
Aber je mehr die Schußwaffe und damit der Söldnerdienst an Bedeutung gewonnen hatten, um so mehr war die Lehenskriegsverfassung verfallen. Zwei Stufen der Entwicklung sind zu unterscheiden. Zuerst trat an die Stelle der persönlichen Wehrpflicht m eh r und mehr die Gestellung von Mannschaften, später die Zahlung von Geld zur Anwerbung und Unterhaltung von Söldnern. So verpflichteten sich 1489 Berlin und Kölln, 50 Mann zu Fuß zu stellen und 106 Gulden zu zahlen. Am 1. Mai 1620 bewilligte der Landtag der Mark die Errichtung eines Regiments zu Fuß von 1000 Mann und eines Regiments
6*
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T60: [Mann Heer Jahr Offizier Soldat Landwehr Truppe Krieg Armee Regiment], T54: [Staat Zeit Volk Deutschland Leben Reich Jahrhundert Macht Entwicklung Gebiet], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit]]
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Inhalt: Zeit: Neuzeit
— 27 —
3. Mit England gegen Frankreich.
a) 1672—78, Friede zu Nimwegen (S. 39);
b) 1689—97, Wilhelm Iii. von Dramen Statthalter der Niederlande und König von England (S. 52);
c) 1700—1713 im spanischen Erbfolgekriege (6. 53).
2. Die Niederlande als Handelsmacht.
Die Niederlande waren bis zum Ausgang des letzten Handelskrieges mit England die erste Handels- und Seemacht der Welt. Das beruhte auf drei Tatsachen: Ihr Handel kam empor durch Vermittelung des Warenaustausches zwischen dem baltischen Osten und dem atlantischen Westen. Er nahm zu, weil die Niederländer eins der Völker der großen spanischen Monarchie waren und darum leicht und frei die indischen Waren von Lissabon, wo diese seit der Entdeckung des Seeweges nach Ostindien gestapelt wurden, nach West- und Nordeuropa bringen konnten. Er erreichte seinen Höhepunkt, als die Niederländer in Amerika, Afrika und Asien Kolonien erwarben. Nach den Ländern der Ostsee brachten die Niederländer Eewerbserzeugnisse Flanderns und Salz und brachten zurück Pelzwerk, Flachs, Hanf, Holz, Getreide. Sie vermittelten also den Warenaustausch zwischen Gewerbs- und agrarischen Ländern. 1497 gingen durch den Sund auf der Hin- und Rückreise 492, 1597 3908 niederländische Schiffe. In Lissabon tauschten die Niederländer Eewerbserzeugnisse gegen die Kolonialprodukte und Kostbarkeiten Indiens aus. Die Befreiungskriege gegen Spanien lenkten ihren Blick auf die fremden Erdteile. Als 1585 Philipp Ii. alle niederländischen Schiffe in den spanischen und portugiesischen Häsen beschlagnahmen ließ, tauchte der Gedanke auf, selbst Kolonien zu erwerben. Ende des 16. Jahrhunderts begannen die (Eroberungsfahrten, die Niederlande wurden zur Kolonialmacht; überall durch Einbruch in spanisch-portugiesische Kolonien (Putzger, Karte 38b). An der Ostküste Amerikas gründeten sie Neu-Amsterdam (jetzt New Pork), in Südamerika Guayana, sie besetzten das Kap der guten Hoffnung und die Insel Mauritius, Ceylon, Malakka, die großen und kleinen Sunda-Inseln, die Philippinen, die Wege nach dem Inbischen und Großen Ozean waren in ihrer Gewalt. Die Nieberlänber, beren Staat seine Kraft aus der Vereinigung mehrerer Teile gewonnen hatte, übertrugen biefert politischen Grunbsatz auch auf das wirtschaftliche Leben: die Hanbels-kompagnie würde das Organ der kolonialen Unternehmungen. 1602 erftonb als erste die Ostinbische Hanbelskompagnie mit einem Kapital von 6y2 Millionen Gulden. Die Provinz Holland zeichnete über 3% Millionen, Seelanb fast 1 y2 Millionen, je % Million Enkhuizen und Delft, nicht ganz 300 000 Gulben Hoorn, nicht ganz 200 000 Rotterdam. Indem so neben Privatpersonen ganze Provinzen und Städte Teilhaber der Handelskompagnien wurden, bekamen alle Unternehmungen ein starkes öffentliches Interesse. So kam es auch, daß ihnen für ihre Gebiete ein Monopol zugesichert wurde, daß sie in der Fremde als halbstaatliche Ge-
TM Hauptwörter (50): [T34: [Krieg Frankreich England Deutschland Preußen Frieden Rußland Napoleon Kaiser Jahr], T6: [Insel Stadt Meer Hafen Handel Hauptstadt Land Küste Einw. Halbinsel], T41: [Insel Staat England Amerika Kolonie Mill Küste Nordamerika Land Stadt]]
TM Hauptwörter (100): [T64: [Insel Amerika Land Spanier Australien Kolonie Hauptstadt Küste Entdeckung San], T74: [Frankreich England Spanien Krieg Frieden Rußland Italien Holland Preußen Deutschland], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T0: [Meer Insel Halbinsel Küste Ozean Afrika Land Europa Kap Straße]]
TM Hauptwörter (200): [T184: [Insel Amerika Portugiese Afrika Spanier Kolumbus Küste Entdeckung Jahr Indien], T103: [England Krieg Frankreich Spanien Franzose Engländer Flotte Jahr Holland Frieden], T126: [Land Handel Europa Meer Osten Zeit Westen Volk Deutschland Jahrhundert], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T11: [Kanal Rhein Verkehr Eisenbahn Fluß Land Meer Handel Stadt Deutschland]]
Extrahierte Personennamen: Wilhelm Philipp_Ii Philipp Malakka
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Nimwegen Niederlande England Niederlande England Lissabon Ostindien Nordeuropa Amerika Afrika Asien Lissabon Indiens Spanien Niederlande Amerikas Südamerika_Guayana Mauritius Ceylon Holland Delft Rotterdam
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Inhalt: Zeit: Neuzeit
— 98 —
Die Ämter in Pommern . . 1680/81 brachten ein 58 000 Taler
1688/89 ................... 73 000
1696/97 .................. 105 000 „
Das Amt Giebichenstein bei Halle 1680 brachte ein 9 333 Taler
1684 ........... 15 000
1690 ........... 17 000 „
1696 ........... 27 000
Die fürstlichen Forsten waren ein gewaltiger Besitz, aber sie brachten nur einen sehr geringen Ertrag. Nach der Auffassung damaliger Zeit war der wichtigste Zweck der Wälder die Jagd. Der Holzverkauf brachte wegen der Ungunst der Verkehrsmittel und Verkehrswege sehr wenig ein. Der Ertrag aller Forsteinnahmen überhaupt war 1688/89 nur 61 000 Taler. Da ihnen 54 000 Taler an Besoldungen und Bezügen der Forst- und Jagdbeamten gegenüberstanden, so hatte der Kurfürst aus seinem ungeheuren Forstbesitz noch nicht 7000 Taler Reinertrag.
Der B e r n st e i n , den das Meer zwischen Pillau und Kranz in großen Mengen an den Strand spült, galt seit der Ordenszeit als fiskalisches Eigentum. Der Fang wurde von Strandbauern betrieben, die unter der Aufsicht kurfürstlicher Beamten standen. Der Vertrieb war in mannigfachen Formen geschehen, seit 1665: unmittelbarer Verkauf der geringen Sorten an die Königsberger Bernsteindreherzunft, General-pacht des Sortiments an zwei Kaufleute auf 10 Jahre, seit 1665 Eigenverkauf. Ertrag 1641 1000, 1676 12 300, 1687/88 15 000 Taler.
Die Mark hatte kein Salz lager, also war der Salzhandel von Anfang an von Bedeutung. Die Kurfürstliche Regierung schuf 1652 ein Salz-Monopol, d. h. sie schloß mit Lüneburg auf 11 Jahre einen Vertrag, wonach Lüneburg jährlich 1000 Last Salz zu liefern hatte, das dann von kurfürstlichen Beamten verkauft wurde. Der Gewinn war bedeutend; der Kurfürst kaufte die Tonne für 1 Taler 18 Groschen und setzte sie im Lande durchschnittlich für 4 Taler 18 Groschen ab. Reineinnahme 1653 37 000 Taler. In Verbindung damit standen manche industrielle Staatsbetriebe, so die Salinen in Halle. Um deren Absatz günstiger zu gestalten, wurde die Schiffbarmachung der Saale sofort in Angriff genommen, die Förderung bedeutend gesteigert: 1400 Lasten irrt Jahre 1686, 4000 1701.
Begriff Monopol: ein wirtschaftliches Gut (Salz) gelangt unter Ausschluß fremder Mitbewerbung (nur die Regierung kauft und verkauft) in den Tausch-verkehr. Der Zweck ist hier, eine Staatseinnahme zu erzielen. Daher nennen wir dieses Salzmonopol auch zugleich ein Steuermonopol. Vergl. das T a -baksmonopol in Frankreich, Spanien, Italien und Österreich, das überall für den 5topf der Bevölkerung höhere Erträge liefert als die Tabakssteuer im Deutschen Reich. Das Salzmonopol besteht in Deutschland nicht mehr, dafür gibt es eine Produktions st euer von 12 M für 100 kg, Reichsaesetz vom 16. April 1871.
Zölle (d. H. damals nicht Grenzabgaben, sondern Wegegelder, Abgaben für die Benutzung der Straßen und Entgelt für den landesherrlichen Schutz, gelegt auf alle in- und ausländischen Waren, die die Zollstätten passierten) wurden erhoben aus den vier großen Wasserstraßen:
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe]]
TM Hauptwörter (100): [T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz], T28: [Schiff Meer Wasser Land Küste Ufer Insel See Flut Welle]]
TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T188: [Handel Industrie Ackerbau Land Viehzucht Bewohner Gewerbe Bevölkerung Stadt Bergbau], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital]]
Extrahierte Ortsnamen: Pommern Pillau Frankreich Spanien Italien Deutschen_Reich Deutschland
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Inhalt: Zeit: Neuzeit
— 100 —
schau, Kleve-Utrecht, also Bedürfnisse der äußeren Politik.
c) Das Bedürfnis der Kaufleute nach einem regelmäßigen Verkehr mit bedeutenden Handelsplätzen: Hamburg, Bremen, Leipzig, Breslau, also Volkswirtschaftspolitik, Wohlfahrtspflege.
Wichtig ist, daß die Post im Dienste der Landesverwaltung und der äußeren Politik den volkswirtschaftlichen Dienst vorbereitet; vergl. die Landstraße, erst Heerstraße, dann Verkehrsstraße.
Nach den Gesichtspunkten unter a—c ist das heutige Postwesen zu betrachten.
2. Die Post macht an den Grenzen der hohenzollernschen Territorien nicht Halt. Sie schafft so ein volkswirtschaftliches Übergewicht Brandenburgs über die anderen norddeutschen Territorien. Vergl. die preußische Staats-eisenbahn heute.
3. Der Unternehmer wünscht 1643 eine Konzession. Er wollte vorhandene Bedürfnisse des Landes = Allgemeinbedürfnisse befriedigen und dabei einen persönlichen Gewinn erzielen. Befriedigung von Aii -gemeinbedürfnissen durch Privatunternehmungen, privatwirtschaftliches Interesse. Vergl. Thurn und Taris, ferner die elektrischen Straßenbahnen der Städte als Aktienunternehmungen, Eisenbahnen als Aktienunternehmungen.
Der Kurfürst und seine Räte wollen die vorhandenen Allgemein b e d ü r f n i s s e befriedigen durch Staatstätigkeit und durch den Reingewinn zugleich eine Staatseinnahme erzielen. Das staatswirtschaftliche Interesse.
Der Ertrag aller Kammerfinanzen belief sich 1640 auf rund 600 000 Taler, 1688 auf 1600000, 1696/97, die Posteinkünfte eingerechnet, auf 1 900 000 Taler. Diese großen Fortschritte werden der vorzüglichen Verwaltung von Dankelmann und Knyphausen zugeschrieben.
9. Staatseinnahmen aus Leistungen der Landesbewohner.
Zunächst kommen solche in Frage, die Reste der Lehensverfassung find: Zins, Pacht und Zehent, zu entrichten von den Jmmediat-bauern, d. H. von den Bauern der Domänen, in Gestalt von Vieh, Getreide, sodann die Lehenware, Abgaben, besonders von den Lehensschulzen der kurfürstlichen Ämter. Der Ertrag der letzteren war recht gering, 1643/44 nur 68 Taler.
Der Hufen- und Giebelschoß, eine Abgabe so berechnet, daß die von den Ständen bewilligte Steuersumme auf die vorhandenen Zahl von Hufen und Häusern (Giebeln) verteilt wurde. Die Besitzer zahlten nach dem Wert ihrer liegenden Gründe, der in besonderen Matrikeln festgelegt war, von je 100 Mart einen bestimmten Satz.
Horn- und Klauenschoß, z. B. in Preußen nach der Ordnung vom 4. Februar 1679: von der Kuh im Hochlande 9 Gr., in der Niederung 15 Gr., vom Mastochsen 15, von einem Ochsen oder einer Stärke über 3 Jahre 6 Gr., vom Pferd über 3 Jahre 6 Gr., von Schaf, Ziege und Schwein über 1 Jahr iy2 Gr.
Die Akzise, Beispiel: die Mziseordnung für Preußen vom 2. August 1655.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T122: [Stadt Hamburg Handel Berlin Bremen Lübeck London Deutschland Frankfurt Verkehr], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T114: [Fleisch Milch Brot Pferd Butter Käse Stück Wein Schwein Getreide]]
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Inhalt: Zeit: Neuzeit
— 102 —
3. Berücksichtigung der Qualität der Wareu: s. Korn, Malz, Kleiderwaren.
4. Bevorzugung der einheimischen Produftion — merkantilistische Politik.
Andere Ordnungen nehmen noch die Kopfsteuer oder Grundsteuer auf, oder
sie haben nur die Warensteuer. Die Versteuerung der Waren ist jedenfalls immer der wichtigste Teil der Akzise; diese ist daher in der Hauptsache eine Verbrauchsabgabe, eine indirekte Steuer. Der Gegenstand der Versteuerung zeigt, daß die Akzise vorwiegend eine Steuer der Städte war.
S ch m oller, Umrisse und Untersuchungen, die Epochen der preußischen Finanzpolitik, S. 152/3: „Wir können die brandenburgisch-preutzische Akzise als ein System bezeichnen, das, ausschließlich auf die Städte beschränkt, neben einer mäßigen Grund-, Gewerbe- und Kopfsteuer wesentlich indirekte Steuern, und zwar solche auf Gebäude, Getreide, Fleisch, Viktualien und Kaufmannswaren umfaßte."
S ch m o l l e r , ebenda S. 154/5: „Ich möchte das Gemeinsame, was der ganzen Akzisebewegung in Deutschland, fast könnte man sagen in Europa, zugrunde liegt, etwa so erklären: Man war längst in die Periode territorialer oder staatlicher Geldsteuern eingetreten, man hatte einzelne tastende Versuche mit direkten Schätzungen wie mit indirekten Konsumtionssteuern gemacht; es traten nun sehr viel größere Anforderungen an das Steuersystem heran. Das englische Budget war von % Million Pfund unter Elisabeth auf 7% Millionen unter Wilhelm von Dräniert, auf über 40 Millionen gegen 1800 gestiegen. Die französische Taille hat unter Franz I. noch 9, unter Richelieau schon 44 Millionen Livres betragen. Das preußische Staatsbudget war von 1620—1740 von % auf gegen 7 Millionen Taler gestiegen. Die Ursachen waren allenthalben dieselben; es ist die Zeit, in welcher die modernen Flotten und Heere, es ist die Zeit, in welcher der moderne Staat entstanden ist. Man versuchte an allen Einnahmequellen herum; es zeigte sich dabei von 1600—1700 fast allerroärts die rechtliche und finanztechnische Unmöglichkeit, die direkten Schösse, die durch die feudale Klassenherrschaft in eine Sackgasse ohne Ausweg sich verloren hatten, zu reformieren. Die Konsumtionsabgaben waren in den Städten längst viel entwickelter; ihre unvermerkte Erhebung schmeichelte der immer noch bestehenden Abneigung gegen alles Steuerzahlen; sie trafen jedenfalls die einflußreichsten privilegierten Klassen der Gesellschaft weniger hart, als die Masse der Bevölkerung. Die technische Ausbildung der Konsumtionssteuern war viel weiter und mußte viel weiter sein, als die der direkten Steuern; ein Gesetz über Getränkesteuern ist leichter Zu geben und zu handhaben, als ein Gesetz über Vermögens- und Einkommensteuer; viel schlechtere und ungebildetere Verwaltungsorgane reichen bei der ersteren aus; alle indirekten Steuern haben nur ein festes, klar erkennbares Steuerobjekt, die direkten stets ein zweifelhaftes, nur durch unparteiische Schätzungen und Revisionen halbwegs gerecht festzustellendes. Diese Gründe zusammen erweckten damals das günstige Vorurteil für die indirekten Steuern."
Aus diesen Darlegungen heben wir folgende für die Beurteilung der Steuern immer maßgebende Beziehungen heraus:
1. Staatsaufgaben (hier Landesschutz) — Staatseinrichtung (hier stehendes
Heer) — Steuer;
2. Art der Steuer, abhängig
a) von der sozialen Schichtung der Bevölkerung und der politischen Macht bestimmter Klassen;
b) von dem Stande der Steuertechnik und Steuerverwaltung.
Die Akzise war ursprünglich ein Teil der Kontribution. Kontribution nannte man alles, was an Geld oder Naturalien für die Unterhaltung der Truppen vom Lande gezahlt werden nutzte. Sie war zunächst eine außerordentliche Steuer, anfänglich nur erhoben vom Feinde, der das Land besetzt hat, später auch vom Landesherrn für den Unterhalt der von ihm aufgestellten Truppenmacht.
Die Kopfsteuer, zurrt erstenmal 1677 erhoben, war in allen Territorien gleich: Die Gesamtheit der Bevölkerung war eingeteilt in 250
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T54: [Staat Zeit Volk Deutschland Leben Reich Jahrhundert Macht Entwicklung Gebiet]]
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Inhalt: Zeit: Neuzeit
— 104 —
ct u r füvft cn^tcm Öcr Staatseinna^men unter dem G r.
1. Nach dem Ursprung:
3) aus fürstlichem Besitz: Domänen, Forsten;
d aus landesherrlichen Regalen: Zoll, Münze, Bernstein:
c) aus staatlichen Betrieben: Post, Saline, Salzmonopol;
a) aus Zwangsbeiträgen der Einwohner:
a) steuer Stcuern: Sufen= Urtb Giebelschoh, Kopf- und Gewerbe-ß) indirekte Steuer: Akzise.
2. Nach der Form des Gutes:
a) Reste der naturakoirtschaftlichen Zeit: Zinse, Pachte in natura;
b) überwiegend m Geld — geldwirtschaftliche Zeit.
3. Nach dem Alter:
a) überkommen: Die Einnahmen aus Domänen, Forsten, Sollen, aus der Münze, aus Bernstein, Husen- und Giebelschoß - aber alles im Ertrage bedeutend gesteigert. . a
b) Salme (Staatsbetriebe), Salzmonopol, Kopf- und Gewerbesteuer, Akzise, Stempelpapier.
4. Die wichtigsten Teile der Staatseinnahmen sind die aus dem ausae*
dehnten Erundbe s i tz und eine die Volkskraft bis an die Grenzen des wirtschaftlichen Könnens anspannende Besteuerung ^ J^ei Grundpfeiler der Staats -wirtschaft. Sie bleiben es bis 1806. Vergl. Schmollet, Die Epochen der preußischen Finanzpolitik bis zur Gründung des Deutschen Reiches, Umrisse und Untersuchungen, S. 104 ff.
10. Der Kampf mit den Ständen.
Die drei Staatsgewalten in Preußen. 1640 gab es in Preußen drei Staatsgewalten: Den König von Polen, den Herzog und die Stände. Entstehung der Stände und Mehrung ihrer politischen Rechte stehen in engstem Zusammenhange mit dem Niedergänge des Ordens, mit den Jahren 1410 und 1466. Ursprünglich war der alleinige Inhaber der Staatsgewalt der Orden. Kraft der Eroberung hatte er auch das alleinige Verfügungsrecht über Grund und Boden. Er vergab an Ritter, Städte und nichtadelige Freie und Kölmer Land zu Sehen gegen Leistungen an Kriegsdienst und Zinsen, genau bezeichnet in der fulmifchen Handfeste von 1233 und 1251. Diese drei mit Grundbesitz belehnten Klassen bildeten die Grundlage des Ständetums. Ihr Verhältnis zum Orden war nur ein privatrechtliches, sie hatten keinerlei politische Gewalt. 1410: Niederlage des Ordens bei Tannenberg, der Orden war in finanzieller Bedrängnis, er brauchte Abgaben von den Belehnten, mehr als der Lehnsvertrag bestimmte; er berief die Belehnten zu Verhandlungen ein, und diese erklärten sich zur Übernahme von Steuern unter der Bedingung bereit, daß diese Steuern von ihnen bewilligt fein müßten und daß sie das Recht erhielten, an allen Landesangelegenheiten mitzuwirken. So erlangten die Grundbesitzer politische Macht, sie wurden Stände. Der Begriff Stand ist ein politischer Begriff, er enthält zwei wesentlich e Merkmale : 1. Voraussetzung der Zugehörigkeit
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T78: [Polen Rußland Preußen Land Orden Russe Stadt Reich Warschau Weichsel]]
TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T57: [Orden Polen Preußen Land Hochmeister Ritter Marienburg Stadt deutsch Jahr], T54: [Staat Zeit Volk Deutschland Leben Reich Jahrhundert Macht Entwicklung Gebiet], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Inhalt: Zeit: Neuzeit
— 162 —
Aussichten auf künftige große Erwerbungen gemacht worden: 1529 auf Pommern, 1537 auf Liegnitz, Brieg und Wohlau, 1569 auf Preußen. Der Dispositio Achillea entsprechend hätte dieser Zuwachs unter jüngere Brüder verteilt werden können. Der Eeraer Hausvertrag fügte alle diese bereits erworbenen Gebiete, „die zu der Mark Brandenburg kommend und bracht seynd sammt dem Herzogtum Grossen und allen erlangten Anwerbungen" dem Kurlande zu und verbot allen drei Herren wie die Dispositio Achillea davon etwas zu vergeben, zu versetzen oder zu verkaufen und gestattete wie die Dispositio Achillea freie Verfügung über das Neuerworbene. „Allein mit dehm, waß er zu denn Landenn bringet, oder ihme vom Ahnfallenen oder seiner Gemahlin Heurathguth zuestünde, seines gefallens zue Hand-lenn macht haben sol l."
4. Da es im Gesamthause nie mehr als drei regierende Herren geben darf, so haben diese die Pflicht, ihre Brüder und Vettern „so mit Land und Leuten oder geistlichen Stiftern nicht versehen" jährlich mit einem gewissen Einkommen zu versorgen. Dieses sollte in der Mark jährlich 6000 Taler betragen. Außerdem sollte einer das Meistertum desjohanniter-ordens in der Mark erhalten. Eine Prinzessin der Kurlinie sollte bei ihrer Verheiratung „sammt ziemlicher Ausfertigung" ein Heiratsgut von 20 000 Gulden erhalten.
Staatsfurtbe. Aus dieser Bestimmung erwächst der Begriff der Apanage (von lat. panis = Brot, ml. passagium = Lebensunterhalt), d. h. die Abfindung der nicht regierenden jüngeren fürstlichen Kinder zwecks ihres standesgemäßen Unterhalts entweder durch Jahrgelder oder Einkünfte von Gütern der regierenden Familie, deren Nutznießung ihnen für ihre Lebensdauer zugewiesen wird. Die Apanage Zeigt zugleich, daß der Haushalt der regierenden Häuser in gewisser Hinsicht ein gemeinsamer ist. Die oberste Verwaltung desselben ist eine der Aufgaben des Königlichen Hausministeriums, das 1819 eingerichtet wurde.
Wir sind nun soweit, daß wir das Testament des Großen Kurfürsten von 1686 beurteilen können. Drei Gesichtspunkte sind dabei zu beachten.
1. Die Fürsorge des Vaters für seine jüngeren Söhne. Es ist offenbar, daß diese Fürsorge der wichtigste Beweggrund war. Der Kurfürst war beeinflußt von seiner ersten und zweiten Gemahlin. Luise Henriette spottete darüber, daß ihr Zweitgeborener ein „seigneur de six mil ecus“ werden solle. Noch eifriger trat Dorothea für ihre Söhne ein.
2. Der Rechts st andpunkt. Beide Hausgesetze, die Dispositio Achillea und der Geraer Hausvertrag, gaben dem Kurfürsten das Recht, mit dem, was er zu dem ererbten Lande gebracht Hatte, „seines Gefallens zu handeln". Jedes der den jüngeren Söhnen zugewiesenen Gebiete war von ihm frei und allein, nicht kraft früherer Vertrage erworben worden.
3. Der Zweckmäßigkeit sst andpunkt. Die Lebensarbeit des Kurfürsten war ein andauernder Kampf für die Macht des Hauses Brandenburg und jur die innere Einheit seiner Länder. Diese sollten mebra unius capitis (to. 111) sein. Deshalb hatte er 40 Jahre gegen die Stände, die territorialen Gewalten, gestritten und tatsächlich beinahe eine absolute Monarchie errichtet. Nun schuf er, wenn auch nur in kleinen Gebieten, neue territoriale Gewalten und bedrohte damit sein eigenes Lebenswerk. Wohl schränkte er die Rechte der jüngeren Brüder zugunsten des regierenden Kurfürsten stark ein; aber Hatte er die Gewißheit, daß seine Nachfolger
TM Hauptwörter (50): [T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T38: [Friedrich Wilhelm König Kaiser Iii Prinz Jahr Preußen Vater Sohn]]
TM Hauptwörter (200): [T18: [Mark Brandenburg Land Albrecht Friedrich Kaiser Jahr Markgraf Haus Markgrafe], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T191: [Karl Sohn König Tochter Haus Kaiser Ludwig Herzog Tod Johann], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme]]
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Inhalt: Zeit: Neuzeit
— 170 —
Auslandwerbung. Friedrich Wilhelm I. hob die Miliz sofort nach seinem Regierungsantritt auf, hielt aber daran fest, daß jeder Landesangehörige zum Dienst verpflichtet sei, und gebot daher, „daß jeder Untertan, er sey von was Condition er wolle, welcher ohne Erlaubnis außer Landes gehe, als Deserteur tractiret und an Leib und Leben gestraft werden solle" (Edikt 17. Oktober 1713). Die merkantilistische Politik (S. 194), die möglichst alle Menschenkräfte des Landes nur in den Dienst des wirtschaftlichen Lebens, namentlich von Gewerbe und Handel, gebrauchen wollte, und die Armut des Landes an Menschen veranlaßten den König zu Edikten, daß die Werbungen in sämtlichen Provinzen des Königreichs eingestellt werden sollten. So begann nun die preußische Auslandwerbung in den anderen deutschen Ländern, namentlich in den Reichsstädten, wo der König als Kurfürst von Brandenburg wie jeder Kurfürst das Recht der Werbung hatte, aber auch in Holland, Polen, Ungarn und Siebenbürgen. Es waren zeitweise 800—1000 preußische Werbeoffiziere im Auslande; von 1713—1735 soll die Auslandwerbung über 12 Millionen Taler gekostet haben. Für einzelne besonders schöne Leute wurden einige Tausend Taler gezahlt, so z. B. 1731 für 60 Mann 145 000 Taler. Und weil der König die „langen Kerls" besonders liebte und über jeden von ihnen erfreut war, so scheuten die Werbeoffiziere nicht List und Gewalt, um solche nach Potsdam zu bringen. Ueberall waren die preußischen Werber berüchtigt und gefürchtet, und oft hörte man den Sorgenruf der Mütter: „Junge, wachse nicht zu hoch, sonst holen dich die Werber." In Ungarn und Siebenbürgen organisierten jüdische Makler einen förmlichen Menschenhandel. Aber dies System der Auslandwerbung hatte doch schwere Bedenken: es war überaus kostspielig, sittlich recht bedenklich, militärisch und politisch nicht unbedenklich. Welche Gefahren brachte die Werbearbeit dem Charakter der Werbeoffiziere und ihrer Gehilfen! „Was gehen mich eure Kriege an?" dachten nicht wenige der fremden Söldner und flohen aus der Garnison, bei der Uebung oder mitten im Kampfe. Mehr als einmal waren die Werbungen die Ursache ernster Konflikte mit anderen Staaten. Das gab Veranlassung zu einem Edikt vom 13. September 1732, dessen Eingang heißt: „Nachdem Se. Majestät mit Misvergnügen vernommen, daß dero Regimenter sich einander die Werbung verdorben und Leute mit Gewalt aus fremden Landen weggenommen, auch dadurch der preußischen Werbung Haß und Blame Zugezogen, daß die große Herren Fürsten und Grafen im Römischen Reich fast keine preußische Werbung in ihren Ländern mehr permittiren wollen, als befehlen Se. Königliche Majestät 1. Bei höchster Ungnade, nach Befinden bei Ehre, Leib und Leben, soll Niemand mit Gewalt Leute wegnehmen, sondern sich begnügen, Freiwillige anzuwerben und durch gutes Handgeld zu persuadiren. Woferne aber ein Offizier einen Kerl, der sechs Fuß oder mehr hat, in einem fremden Lande findet, und derselbe sich nicht will gutwillig engagieren lassen, so soll gedachter Offizier an Se. Königliche Majestät davon berichten, die dann selbst das Nötige deswegen disponiren wollen. 2. Bei unfehlbarer Cassation wird verboten, daß Werber des einen Regiments die des anderen überbieten und daß sie untereinander
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg]]
TM Hauptwörter (200): [T155: [Soldat Krieg Heer Land Mann Truppe König Waffe Geld Feind], T65: [König Herr Soldat Offizier Vater Prinz Friedrich Majestät General Brief], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme]]
Extrahierte Personennamen: Friedrich Wilhelm_I.
Extrahierte Ortsnamen: Brandenburg Holland Polen Ungarn Potsdam Ungarn Römischen_Reich
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Inhalt: Zeit: Neuzeit
- 109 —
folgenden Verwaltungsapparat ein: 7 Obertastenherren, nämlich 2 von den Landräten, 2 vom Adel, die 3 Bürgermeister von Königsberg; 9 Kreiskastenherren, nämlich in jedem der drei Kreise (Samland, Natangen, Oberland), je einen von Landräten, Ritterschaft und kleinen Städten; Akziseeinnehmer (Akziseschreiber) und Akziseknechte. Die erhobenen Steuern flössen in den Kreiskasten, von den drei Kreiskasten und den Stadtkasten in den Landkasten, der die Erträge vierteljährlich an die kurfürstliche Rentkammer gegen Quittung ablieferte. Solange Steuern nur in außerordentlichen Fällen erhoben wurden, konnte von einer festgeregelten Verwaltung nicht die Rede sein. Bei jeder Steuerbewilligung wurden auch die für Einnahme, Verrechnung und Auszahlung der Gelder nötigen Anordnungen getroffen, so daß der Apparat stets wechselte und ein technisch geschultes Beamtenpersonal nicht heranwuchs. Regelmäßig zu zahlende Steuern mutzten dann zu einem festen Stand der Steuerbeamten führen. Ergebnis: Der Kurfürst war in allen Steuer-
sachen gegenüber seinen eigenen Untertanen völlig ohnmächtig, weil auch in der Erhebung und Verwaltung der Steuern gebunden an die Stände. Wenn nun durch das stehende Heer dauernde Steuerzahlung nötig wurde und damit ein Steuerbeamten st and, dann nutzte die Macht der Stände noch erhöht werden. Konnte und durfte der Kurfürst das geschehen lassen?
Territoriale Steuersysteme. Soviel Territorien, soviele ständische Vertretungen, daher verschieden die Willigungen, die besteuerten Gegenstände, die Formen der Erhebung und Verwaltung. So erklärt es sich auch, datz die Belastung der Hufen in den verschiedenen Territorien ganz verschieden war. Und doch diente die Steuer überall einem Zweck, dem Landesschutz und dem dafür errichteten stehenden Heere, und doch war der Herr aller Territorien einer. Noch am Ende des Jahrhunderts, als bereits in allen Territorien die Steuer eingeführt war, bestand in der Belastung der Territorien doch noch ein sehr großer Unterschied.
Hatte v.h. bei Trug von der Eesamtbevölkerung Gesarntsteuer 1698 1697 v.h.
Preußen ...... 38,4 16,4
Kur- und Neumark .
Pommern ....
Magdeburg-Mansfeld.
24,3 32,0
10,9 9,6
6,8 15,7
Halberstadt.......... 2,5 6,8
Minden und Ravensberg 6,8 7,2
Kleve-Mark........... 9,4 10,2
Lauenburg-Bütow. . . 0,9 2,1
Wie aber war es möglich, zu einer für alle Territorien gleichen Besteuerung zu kommen, wenn
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe]]
TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T44: [Preußen Polen Brandenburg Provinz Land Schlesien Sachsen Pommer Friedrich Schweden]]