- 143 -
wohin sie wollten. Sonst nhmen sie die ganze Flotte. Da beschworen die Schiffsherren, da sie kein feindliches Gut fhrten. Doch wollten die Englnder das nicht glauben und brachten die Schiffsherren dazu, da sie mit ihnen in einen englischen Hafen segelten; denn sie gelobten Sicherheit allen, die kein Feindegut htten. Da sie in den Hafen gekommen waren, da nahmen die Englnder hinter-listigerweise alle die Schiffe, Gut und Leute.1)
1474 wurde eine Zusammenkunft zwischen den englischen und den Ostsee-stdten abgehalten in Utrecht. Da wurde eine vollkommene Einigung zustande gebracht. Die Englnder brachten versiegelte Briefe von ihrem Könige mit, da die Hansastdte fortan im Reiche England alle Privilegien und Rechte genieen sollten, die sie frher gehabt, und da den Stdten ihr Schaden mit 20000 Mark lbisch sollte ersetzt werden.
86.
Die deutschen Städte im ausgehenden Mittelalter.
1458.
Quelle: Aneas Sylvius, der die Religion, die Lage, die Sitten und die Verfassung Deutschlands (Lateinisch)^.
bersetzung: Ch. E. Krmer, Historisches Lesebuch der das deutsche Mittelalter. Leipzig o. I. 6.466470.
berall sehen wir wohlbestellte Fluren, Neuland, Weinberge, Parke, Blumen-anlagen, Obstgrten auf dem Lande und um die Städte, Gebude voll Ver-feinerungen: die lieblichsten Landhuser, Burgen auf Bergeshhen, feste Pltze mit Mauern umgrtet, die glnzendsten Städte, an denen meistens die grten Strme vorbeiwallen, oder die umschlungen sind von den klarsten Flssen, auf Brcken von Holz oder Stein berschreitbar. Durchwandern wir ein wenig die bemerkens-werten Städte des deutschen Volkes, und es wird deutlicher einleuchten, wie groß der Ruhm und der Glanz dieser Nation sei.
Cln, das durch die Gebeine der drei Magier berhmt ist, nichts Pracht-volleres, Schmuckreicheres findest du in ganz Europa. Ausgezeichnet durch seine Kirchen und Bauwerke, hervorragend durch seine Bevlkerung, berhmt durch seinen Reichtum, mit Blei gedeckt, durch Pfalzen geschmckt, mit Trmen befestigt, reizvoll durch den Rheinstrom und die prangenden Fluren ringsum.... Die alte Stadt Mainz mit prchtigen Kirchen, privaten und ffentlichen Ge-bnden geziert, hat nichts, das man tadeln knnte, auer der Enge der Straen. Auch Worms, obgleich nicht von groem Umfang, kann niemand absprechen, da es eine gar anmutige Stadt ist. Auch Speier wird niemand miachten, das
a) Die Folge war ein 25jhriger Kaperkrieg. Infolge der khnen Kapersahrten des Danziger Schiffshauptmannes Paul Beneken muten sich die Englnder bequemen, die deutschen Kaufleute in Brgge um Vermittlung zu bitten. So wurde der Tag zu Utrecht angesetzt.
8) Der Kardinal Enea Silvio von Piccolomini (neas Sylvius), der nachmalige Papst Pius Ii. (14581464), der uns auch eine Darstellung des Baseler Konzils und des Lebens Friedrichs Iii. hinterlassen hat, war einer der ersten italienischen Humanisten, die nach Deutschland kamen. Das begeisterte Lob Deutschlands und seiner Städte ist eine Erwiderung auf den Borwurf eines Mainzer Kanzlers, der behauptet hatte, Deutschland sei infolge der Ausbeutung durch Rom heruntergekommen.
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Nachteil gereichen, der Compagnie in Gnaden noch verwilligen und diesem Octroy beifgen wollen.
Welches alles wir also unverbrchlich fr uns und unsere Nachkommen an der Kur zu halten uns gndigst erklären.
Zu dessen Urkund und Befestigung wir auch diesen Octroy eigenhndig unterschrieben und mit unserem Kurfrstlichen Gnadensiegel bekrftigen lassen.
So geschehen zu Mln an der Spree, den 8./18. November 1682.
gez. Friedrich, Kurprinz.
2. Quelle: Order fr den Major Friedrich von Grben, der nach der Guineischen Kste geschickt wird. 18. Mai 1682.
Fundort- Groer Generalstab (Abteilung fr Kriegsgeschichte), Brandenburg-Preuen auf der Westkste von Afrika 1681 bis 1721. Leipzig o. I. Bd. 2. S. 22-24.
Demnach Seine Chursrstl. Durchl. zu Brandenburg usw. unser gndigster Herr gndigst gutgefunden, dero usw. den Major Otto Friderich von Grben nach der Guineischen Cste Zu schicken,
Al befehlen sie demselben hiermit in Gnaden, sich fertig Zu halten, damit er auf unseres usw. Raule ersten Ordre nach Hamburg reisen knne, Und, wan er daselbst angelanget, soll er sich mit denen 10. 11. persohnen, die er mit-nimmet, und noch mit 15. guten Soldaten, von denen, welche jngsthin mit dem Commandeur Thomas Alders au See gekommen sehen, auf die Fregatte, Chur-printz, setzen.....
Was Schiffs-Sachen, und das Gouverno der Matroosen anbetrifft, selbiger haben Seine Chursrstl. Durchl. dem Commandeur Voss, und Capitn- Blonck aufgetragen, also, da er, der von Grben, sich nicht darein zu mischen hat.....
Er soll denen Mohren anzeigen, wie lieb und angenehm Seiner Chursrstl. Durchl. gewesen, da sie Zu hgstbesagter Seiner Chursrstl. Durchl. eine auf-richtige confidence haben, und dieselbe Zu ihrem hohen Schutzherren angenommen, bergeben die ratification, und den mit verguldeten Buchstaben geschriebenen Briefs, den er bey Capitain Voss sowohl al den originalen Contract Bey Guinea finden soll.
Er soll denen Mohren sagen, da er expresse abgeschickt sey, Zu vernehmen, ob sie in dem Vornehmen Bestndig verharren wollen? In solchem Falle mchten sie nher declariren, Ob sie Begehren, da man daselbst eine Fortresse, welche man knftiges Jahr bey trockenem guten Wetter aufbawen mchte, abstechen und zeichnen soll, gestalt er sie in Seiner Chursrstl. Durchl. Hohen Nahmen dero schutzes und schirmes wieder einen ieden, wer der auch sey, Zu versichern hat, und, da darumb, und damit sie unter Seiner Chursrstl. Durchl. ihren Commercien . . . geruhig treiben mchten, diese Fortresse gebawet werden sollte; Jmsall sie dan Bestndig bleiben, mchten sie belieben, inmittelst eine gute parthey Bume fllen, und zur stelle, dah man bawen wrde, Bringen zu laen, Jmmaen man die steine, so in die Fregatte Chur-Printz gelahden, aldah am Lande auch laen soll, Mit Versicherung, da ihnen, wan wir wieder dahkommen, fr das angebrachte Holtz richtige Bezahlung wiederfahren solle, was sie dafr praetendiren.
Die Geschenke so sie bedungen, soll er ihnen, ohne, da dah was aner-mangele, richtig geben.....
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Extrahierte Ortsnamen: Gnaden Afrika Brandenburg Gnaden Hamburg Guinea
163
90.
Gneisenau als Prophet des Untergangs Preuens.
Quelle: Ein Brief Gneisenaus an einen Freund.
Fundort: Horst Kohl, Ter Untergang des alten Preußen. Leipzig 1913. S. 127.
Ich hatte es Dir wohl von Stadt Ilm aus geschrieben, da die letzte Stunde des preuischen Staates geschlagen habe. Damals wolltest Du es nicht glauben. Wenn man aber den unsoldatischen Geist ich meine hier nicht gerade per-snlichen Mut der Offiziere und Gemeinen unserer Armee, ihre Kriegs-ungewohntheit und ihr Vertrauen auf fein ausgezirkelte Evolutionen, ihr Struben gegen neue, wesentliche Einrichtungen, ihre Abgeneigtheit, dem Zeitgeiste nach-zugeben und eine veraltete Taktik zu verlassen, und die Zusammensetzung der Anfhrer so kannte als ich, so konnte man den Ausgang der Sache wohl ahnen.
91.
Napoleon blockiert England.
1806.
Quelle:Napoleons Verordnung der die Festlandssperre vom 21. Nov. 1806.
bersetzung: O. Tschirch, Aus der Zeit der Erniedrigung. Leipzig o. I. S. 2021.
In unserem Lager zu Berlin, den 21. Nov. 1806.
Wir Napoleon, Kaiser der Franzosen, . . . in Erwgung,
1. da England das von allen zivilisierten Vlkern befolgte Vlkerrecht nicht annimmt;
2. da es jedes einem friedlichen Staate angehrige Individuum als Feind behandelt und diesem zufolge nicht nur die Mannschaft der zum Kriege gersteten, sondern auch der Handels- und Kauffahrteischiffe und selbst Handelsagenten und Kaufleute, die in Handelsangelegenheiten reisen, zu Kriegsgefangenen macht;
3. da es der Handelsfahrzeuge und -waren sowie der das Eigentum von Privatleuten das Eroberungsrecht ausdehnt, das doch nur auf dasjenige, so dem feindlichen Staate gehrt, angewendet werden kann;
4. da es auf nicht befestigte Städte und Handelshfen sowie auf Einlffe und Mndungen von Flssen, ja auf ganze Ksten das Recht der Blockade er-streckt, welches nach Vernunft und von allen Vlkern angenommenem Gebrauch nur auf befestigte Pltze anwendbar ist;
5. da dieser ungeheuere Mibrauch des Blockaderechts keinen anderen Zweck hat, als . . . den Handel, sowie die Industrie Englands auf den Ruin der Be-triebfamkeit und des Handels des festen Landes zu grnden;
6. da, da dieses die augenscheinliche Absicht Englands ist, jeder, der auf dem festen Lande Handel mit englischen Waren treibt, dessen Absichten begnstigt und sein Mitschuldiger wird;
7. da dieses in allem der frhesten Zeiten der Barbarei wrdige Benehmen Englands dieser Macht auf Unkosten aller andern vorteilhaft gewesen ist;
8. da aus dem Rechte der Natur die Befugnis folgt, dem Feinde eben die Waffen, deren er sich bedient, entgegenzusetzen und ihn auf die nmliche Art zu bekmpfen, wie er verfhrt, sobald er alle Begriffe von Gerechtigkeit und alle liberalen Gesinnungen verkennt, die der Zivi-lisation ihr Dasein verdanken:
11"
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Extrahierte Ortsnamen: England Berlin England Englands Englands Englands
164
haben beschlossen, auf England alle jene Maregeln anzuwenden, die es in seiner
Seegesetzgebung angenommen hat.
Die Verfgungen des gegenwrtigen Dekrets sollen unabnderlich als ein Grundgesetz des Reichs angesehen werden, bis England anerkannt haben wird, da das Kriegsrecht auf dem Lande und zur See eins und dasselbe ist; da es weder auf Privateigentum, noch welcher Gattung es sei, noch auf diejenigen Personen, die mit den Waffen nichts zu tun haben, ausgedehnt werden drfe, und da das Blockaderecht sich nur auf solche befestigte Orte beschrnken msse, die von einer hinlnglichen Macht wirklich eingeschlossen sind.
Diesem zufolge haben wir verordnet und verordnen i
1. die britischen Inseln sind in Sperrzustand erklrt;
2. jeder Handelsverkehr und jeder Briefwechsel mit den britischen Inseln ist untersagt. Infolgedessen sind die Briefe oder Pakete, die nach England oder an einen Englnder gerichtet oder in englischer Sprache geschrieben sind, vom Posten-laufe ausgeschlossen und werden weggenommen;
3. jeder Staatsangehrige Englands, von welchem Rang oder Stand er sei, der sich in den von unseren oder unserer Verbndeten Truppen besetzten Lndern betreffen lt, wird als Kriegsgefangener erklrt;
4. jedes Magazin, jede Ware, jedes Eigentum irgendwelcher Art, das einem englischen Untertan gehrt, wird weggenommen;
5. der Handel mit englischen Waren ist verboten, und jede Ware, die England gehrt oder aus seinen Fabriken und Kolonien stammt, wird weggenommen;
6. die Hlfte des Ertrags aus der Wegnahme der vorbezeichneten Waren und Eigentumsgegenstnde wird verwendet zur Entschdigung der Geschftsleute fr die Verluste, die sie durch Wegnahme der von englischen Kreuzern geraubten Handels-schiffe erlitten haben;
7. kein Fahrzeug, das unmittelbar aus England oder aus den englischen Kolonien kommt oder dort seit Verffentlichung dieser Verordnung gewesen ist, wird in irgendeinen Hafen aufgenommen;
8. jedes Fahrzeug, das durch falsche Angaben diese Bestimmung umgeht, wird weggenommen. Schiff und Fracht werden mit Beschlag belegt, wie wenn es eng-Usches Eigentum wre;
9. von diesem Dekret wird durch unseren Minister des Auswrtigen Mit* teilung gemacht den Knigen von Spanien, Neapel, Holland und Etrurien und unseren anderen Verbndeten, deren Untertanen wie die Unsrigen Opfer der Un-gerechtigkeit und Barbarei des englischen Seerechts sind.
92.
General Aorck der die Lage Preuens nach dem Frieden zu Tilsit.
1807.
Quelle: Ein Schreiben Aorcks aus Elbing vom Oktober 1807.
Fundort: I. Droysen, Tas Leben des Feldmarschalls Grafen Uorck v. Wartenburg. Berlin 1851.
d. 1. S. 199.
Seit dem 27. September bin ich hier als Bevollmchtigter, um mit dem Marschall Soult der einige Miverstndnisse in dem Friedenstraktat zu unter-handeln, die Militr- und Kommerzialstrae durch Schlesien zu regulieren, die
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Extrahierte Ortsnamen: England England England Englands England England Spanien Neapel Holland Etrurien Tilsit Elbing Wartenburg Berlin
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Ein ungeheures Gebrll verriet, da Rolf Krake" jetzt aus dem Schlummer erwacht sei. Der Ton seiner hundertpfndigen Armstrongs auf dem eisernen Resonanzboden ist unverkennbar. Vergeblich schleuderte er seine Riesengeschosse gegen unsere Tirailleurs. Er wurde von den vierundzwanzigpfndigen Gezogenen sofort begrt und zog sich wieder in die Bucht zurck.
Unterdes hatte General Manstein sich lngs des Strandes sdlich vorbewegt, wo es selbst zu lebhaftem Handgemenge kam. Die feindlichen Batterien wurden in der Kehle eine nach der anderen angegriffen und die Besatzungen gefangen genommen (darunter ein Offizier von der Leibgarde in rotem Rock). Ebenso setzten sich die Mrker in Besitz von Gro-Moose, und erst am Abschnitt von Kjr stie man auf einen lebhaften Widerstand geschlossener Abteilungen, die bis dahin versammelt waren. Es kam hier das Vordringen einen Moment zum Stehen in einem lebhaften Gefecht, welches wir von unserem Standpunkt nicht bersehen konnten. General Herwarthgriff dort persnlich ein und traf im Tirailleurfeuer des Feindes mit unvergleichlicher Ruhe seine Anordnungen. Jetzt waren auch die ersten Feldgeschtze der das Wasser geschafft. Der Rckzug der Dnen wurde allgemein, und der tappre Landsoldat" beschleunigte dabei seine Schritte sehr merklich.
Schon wurden ganze Scharen von Gefangenen von wenig Bewaffneten wie Herden an den Strand getrieben. Bewundernswert war die Dreihrigkeit unserer Westfalen von der Gbenschen Brigade, die gegen Sonderburg vordrangen und die Dnen hinter einem Knick im Rcken beschossen, während sie selbst in der augenscheinlichsten Gefahr schwebten, von Sonderburg aus selbst im Rcken gefat zu werden. Ganze Schwrme vom Feinde liefen durch die Kornfelder zurck. Eine Batterie nach der anderen verstummte, und ihre Besatzung flchtete. Eine Haubitzbatterie rasselte auf unserem Ufer im scharfen Trabe herbei; aber es war schwer, zu unterscheiden, was drben Feind, was Freund, so da man nur auf die entferntesten Zielpunkte zu feuern wagte.
Inzwischen war es acht Uhr geworden, und die Sonne beschien ein Gemlde, welches ein Schlachtenmaler nicht schner wnschen kann. Noch schwebten fort-whrend die kleinen runden Dampfwolken der der uns zunchst links liegenden Batterie. Ich glaube, da sie ziemlich viel verloren haben mu. Vor uns stand ein schnes Haus dicht an der Landbrcke in Sonderburg in hellen Flammen. Wir vermeinten, da eine Granate aus der vierundzwanzigpfndigen Batterie zur Rechten unglcklicherweise dort gezndet habe; es stellte sich aber bald heraus, da die Dnen bei Rumung des Ortes die eigene Stadt rcksichtslos dem Ber-derben preisgegeben Hattert. Dieselbe war vllig von den Einwohnern verlassen, und der Brand htte bei anderer Windrichtung bald alles einschern knnen. Dnische Gefangene wurden zum Lschen angestellt. Ebenso hatte der Feind seine groen Barackenlager bei Ulkebll und Wollerup in Brand gesteckt. Die mit Stroh gefllten Bretterhtten flammten in heller Lohe empor, und zwei schwarze Rauchstreifen zogen einen Trauerflor der die langgestreckte Insel. Weiter rechts flimmerte in der Morgensonne das Meer, bedeckt mit zahllosen Segeln. Da lagen die mchtigen Kriegsschiffe, umschwrmt von Fahrzeugen aller Gre. Diese ganze Gesellschaft hatte sich eilends aus Hruphaff hinausgemacht, da nach wenig Mi-nuten unsere Batterien ihr die Ausfahrt vom Sderholz versperren konnten.
*) Dieser kommandierte das Armeekorps, das die Wegnahme der Insel Alfen bewirkte.
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fr Rechnung des Reiches angelegt oder an Privatunternehmer zur Ausfhrung konzessioniert und mit dem Expropriationsrechte ausgestattet werden.....
Art. 42. Die Bundesregierungen verpflichten sich, die deutschen Eisenbahnen im Interesse des allgemeinen Verkehrs wie ein einheitliches Netz verwalten und zu diesem Behuf auch die neu herzustellenden Bahnen nach einheitlichen Normen an-legen und ausrsten zu lassen.
Art. 47. Den Anforderungen der Behrden des Reiches in betreff der Be-nutzung der Eisenbahnen zum Zweck der Verteidigung Deutschlands haben samt-liehe Eisenbahnverwaltungen unweigerlich Folge zu leisten. Insbesondere ist das Militr und alles Kriegsmaterial zu gleichen ermigten Stzen zu befrdern.
Viii. Post- und Telegraphenwesen.
Art. 48. Das Postwesen und das Telegraphenwesen werden fr das gesamte Gebiet, des Deutschen Reiches als einheitliche Staatsverkehrs-Anstalten eingerichtet und verwaltet.....
Art. 49. Die Einnahmen des Post- und Telegraphenwefens find fr das ganze Reich gemeinschaftlich. Die Ausgaben werden aus den gemeinschaftlichen Einnahmen bestritten. Die Uberschsse flieen in die Reichskasse.
Art. 52. Die Bestimmungen in den vorstehenden Artikeln 4&50 finden auf Bayern und Wrttemberg keine Anwendung.
An den zur Reichskasfe flieenden Einnahmen des Post- und Telegraphen-wefens haben Bayern und Wrttemberg keinen Teil.
Ix. Marine und Schiffahrt.
Art. 53. Die Kriegsmarine des Reiches ist eine einheitliche unter dem Ober-befehl des Kaisers. Die Organisation und Zusammensetzung derselben liegt dem Kaiser ob, welcher die Offiziere und Beamten der Marine ernennt, und fr welchen dieselben nebst den Mannschaften eidlich in Pflicht zu nehmen sind.
Der Kieler Hafen und der Jadehafen sind Reichskriegshfen.
Der zur Grndung und Erhaltung der Kriegsflotte und der damit zusammen-hngenden Anstalten erforderliche Aufwand wird aus der Reichskasfe bestritten.....
Art. 54. Die Kauffahrteischiffe aller Bundesstaaten bilden eine einheitliche Handelsmarine.....
Art. 55. Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist schwarz-wei-rot.
Xi. Reichskriegswesen.
Art. 57. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Ausbung dieser Pflicht nicht vertreten lassen.
Art. 58. Die Kosten und Lasten des gesamten Kriegswesens des Reiches sind von allen Bundesstaaten und ihren Angehrigen gleichmig zu tragen.....
Art. 59. Jeder wehrfhige Deutsche gehrt sieben Jahre lang, in der Regel vom vollendeten 20. bis zum beginnenden 28. Lebensjahre, dem stehenden Heere, die folgenden fnf Lebensjahre der Landwehr ersten Aufgebots und sodann bis zum 31. Mrz desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird, der Landwehr zweiten Aufgebots an. Whrend der Dauer der Dienstpflicht im stehenden Heer sind die Mannschaften der Kavallerie und reitenden Feld-
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Herren persnlich gesprochen, der deren Schneidigkeit, der deren Begeisterung fr ihre Aufgabe ich mich herzlich gefreut habe ich sage, womit knnte ich es rechtfertigen, wenn ich ihnen sagen wollte: ,Das ist alles sehr schn; aber das Deutsche Reich ist dazu nicht stark genug; es wrde das belwollen anderer Staaten auf sich ziehen; es wrde ... in unangenehme Berhrung mit anderen kommen; es wrde Nasenstber erhalten, fr die es keine Vergeltung htte; dazu ist unsere Flotte nicht stark genug!?'" Aber ich mu sagen, da ich als der erste Kanzler des neugeschaffenen Reiches doch eine gewisse Schchternheit empfand, eine Abneigung, mich so auszusprechen, und selbst wenn ich an diese unsere Schwche und Unfhigkeit geglaubt htte, ich wrde mich geniert haben, den Hilfe-suchenden offen zu sagen: Wir sind zu arm; wir sind zu schwach; wir sind zu furchtsam, fr Euren Anschlu an das Reich Euch Hilfe vom Reiche zu ge-whren."
Ich habe nicht den Mut gehabt, diese Bankerotterklrung der deutschen Nation auf berseeische Unternehmungen den Unternehmern gegenber als Reichskanzler auszusprechen. Wohl aber habe ich mich sehr sorgfltig bemht, ausfindig zu machen, ob wir nicht in unberechtigter Weise in wohlerworbene ltere Rechte anderer Nationen eingriffen, und die Bemhungen mich darber zu vergewissern, haben mehr als ein halbes Jahr Zeit erfordert... Es ist sodann ... darauf hin-gewiesen, da unsere Kolonialunternehmungen ganz auerordentlich kostspielig seien und unseren notleidenden Reichsschatz in eine noch schlimmere Lage bringen wrden als jetzt. Es ist das allerdings richtig, wenn wir, wie das frher bei hnlichen Versuchen geschehen ist, damit anfangen wollten, eine Anzahl von oberen und unteren Beamten dort hinzuschicken und zunchst eine Garnison dort hinzulegen, Kasernen, Hsen und Forts zu bauen. Das ist aber nicht entfernt unsere Absicht, wenigstens die meinige nicht. Meine von Sr. Majestt dem Kaiser ge-billigte Absicht ist, die Verantwortlichkeit fr die materielle Entwicklung der Kolonie ebenso wie ihr Entstehen der Ttigkeit und dem Unternehmungsgeiste unserer seefahrenden und handeltreibenden Mitbrger zu berlassen und weniger m der Form der Annektierung von berseeischen Provinzen an das Deutsche Reich vorzugehen, als in der Form von Gewhrung von Freibriefen nach Gestalt der englischen Royal-Charters^) im Anschlu an die ruhmreiche Laufbahn, die die englische Kaufmannschaft bei Grndung der Ostindischen Kompagnie zurckgelegt hat, und den Interessenten der Kolonie zugleich das Regieren derselben im wesentlichen zu berlassen und ihnen nur die Mglichkeit europischer Jurisdiktion fr Europer und desjenigen Schutzes zu gewhren, den wir ohne stehende Garnison dort leisten knnen.
Unsere Absicht ist, nicht Provinzen zu grnden, sondern kaufmnnische Unternehmungen, aber in der hchsten Entwicklung auch solche, die sich eine Souvernitt, eine schlielich dem Deutschen Reiche lehnbar bleibende, unter seiner Protektion stehende kaufmnnische Souvernitt erwerben, zu schtzen in ihrer freien Entwicklung sowohl gegen die Angriffe aus der unmittelbaren Nachbarschaft, als auch gegen Bedrckung und Schdigung von feiten anderer europischer Mchte. Im brigen hoffen wir, da der Baum durch die Ttigkeit der Grtner, die ihn pflanzen, auch im ganzen gedeihen wird, und wenn er es nicht tut, so ist die Pflanze eine verfehlte, und es trifft der Schade weniger das Reich denn die
1) Knigliche Gnadenbriefe. Die englische Ostindische Kompagnie eroberte aus eigener Kraft fast ganz Vorderindien.
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- 161 -
92.
Die Erwerbung Helgolands.
1890.
Quelle: Rede Kaiser Wilhelms Ii. am 10. August 18901)
Fundort: Johs. Penzler a. a. O. Bv. 1. S. 122 und 123.
Vier Tage sind es her, da wir den denkwrdigen Tag der Schlacht bei Wrth feierten, an dem unter meinem hochseligen Grovater von meinem Herrn Vater der erste Hammerschlag zur Errichtung des neuen Deutschen Reiches ge-fhrt wurde. Heute nach zwanzig Jahren verleibe ich diese Insel als das letzte Stck deutscher Erde dem deutschen Vaterlande wieder ein ohne Kampf und ohne Blut. Das Eiland ist dazu berufen, ein Bollwerk zur See zu werden, den deutschen Fischem ein Schutz, ein Sttzpunkt fr meine Kriegsschiffe, ein Hort und Schutz fr das deutsche Meer gegen jeden Feind, dem es einsallen sollte, auf demselben sich zu zeigen.
Ich ergreife hiermit Besitz von diesem Lande, dessen Bewohner ich begrt habe, und befehle zum Zeichen dessen, da meine Standarte und daneben die meiner Marine gehit werde.
93.
Die Erffnung des Kaiser-Wilhelm-Kanals.
21. Juni 1895.
Quelle: Trinkspruch Kaiser Wilhelms am 21. Juni 1895 bei der Festtafel in Kiel.
Fundort: Johs. Penzler o. o. O. Bd. 1. S. 306308.
Mit Freude und Stolz blicke ich auf diese glnzenbe Festversammlung, und zugleich im Namen meiner hohen Verbndeten heie ich Sie alle, die Gaste des Reiches, herzlich willkommen. Innigen Dank sprechen wir aus fr die Teilnahme, die uns bei Vollendung eines Werkes geworden, das, in Frieden geplant und in Frieden gebaut, heute dem allgemeinen Verkehr bergeben ist.
Nicht erst in unseren Tagen ist der Gedanke, die Nord- und Ostsee durch einen groen Kanal zu verbinden, entstanden; weit zurck bis in das Mittelalter hinein finden wir Vorschlge und Plne zur Verwirklichung dieses Unternehmens, und im verflossenen Jahrhundert ward der Eiderkanal gebaut, der, ein rhm-liches Zeugnis fr die Leistungsfhigkeit der damaligen Zeit ablegend, doch nur fr den kleineren Schiffsverkehr bestimmt, den gesteigerten Anforderungen der Jetztzeit nicht zu gengen vermochte. Dem neu begrndeten Deutschen Reiche blieb es vorbehalten, die groe Ausgabe einer befriedigenden Lsung entgegen-zufhren.
Mein verewigter Herr Grovater, Kaiser Wilhelms des Groen Majestt, war es, der in richtiger Erkenntnis der Bedeutung des Kanals fr die Hebung des nationalen Wohlstandes und fr die Strkung unserer Wehrkraft nicht mde wurde, dem Plane des Baues einer leistungsfhigen Wasserstrae zwischen Nord- und Ostsee seine frdernde Teilnahme zuzuwenden und die mannigfachen Schwierig-
!) Diese Ansprache richtete der Kaiser an die Marinetruppen, nachdem der Staats-fekretr von Btticher eine Proklamation an die Helgolnder verlesen hatte.
W. u. O, Heinze-Kinghorst, Quellcnlesebuch Iii. 11
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nur berwunden werden, wenn dem deutschen Volk, dem es gerade damals an einheitlichen Hoffnungen und Forderungen fehlte, von seinem Kaiser ein neues Ziel gesteckt und ihm der Platz an der Sonne gezeigt wurde, aus den es ein Recht hatte, und dem es zustreben mute. Das patriotische Empfinden sollte aber auch nicht berschumend und in nicht wieder gut zu machender Weise unsere Be-ziehungen zu England stren, dem gegenber unsere Defensivstrke zur See noch fr Jahre hinaus eine ganz ungengende war, und vor dem wir 1897, wie sich in jenem Jahr ein kompetenter Beurteiler einmal ausdrckte, zur See dalagen, wie Butter vor dem Messer. Den Bau einer ausreichenden Flotte zu ermglichen, war die nchstliegende und groe Aufgabe der nachbismarckischen deutschen Politik, eine Aufgabe, vor die auch ich mich in erster Linie gestellt sah, als ich am 28. Juni 1897 in Kiel, auf der Hohenzollern", am gleichen Tage und an derselben Stelle, wo ich 12 Jahre spter um meine Entlassung bat, von Seiner Majestt dem Kaiser mit der Fhrung der auswrtigen Angelegenheiten hetraut wurde.
. . . Am 27. November verffentlichte die Regierung, nachdem der bisherige Staatssekretr des Reichsmarineamtes, Admiral von Hollmann, durch eine Kraft ersten Ranges, den Admiral von Tirpitz, ersetzt worden war, eine neue Marine-vorlge, die den Neubau von sieben Linienschiffen, zwei groen und sieben kleinen Kreuzern forderte, den Zeitpunkt fr die Fertigstellung der Neubauten auf den Schlu des Rechnungsjahres 1904 festsetzte und durch Begrenzung der Lebens-deutet der Schiffe und die Bestimmung der die dauernd im Dienst zu haltenden Formationen die rechtzeitige Vornahme von Ersatzbauten sicherstellte ... Die Vor-lge schob die Flottenpolitik auf ein vollkommen neues Geleis. Bisher waren von Zeit zu Zeit einzelne Neubauten gefordert und zum Teil bewilligt worden, aber das feste Fundament, das die Armee im Sollbestand ihrer Formationen besa, hatte der Kriegsmarine gefehlt. Erst durch die Festsetzung der Lebensdauer der Schiffe einerseits, des Bestandes an dienstfhigen Schiffen andererseits wurde die Flotte ein fester Bestandteil unserer nationalen Wehrmacht.
Der Bau der deutschen Flotte mute wie vor ihm andere groe Aufgaben unserer vaterlndischen Geschichte mit dem Auge auf das Ausland durchgefhrt werden. Es war vorauszusehen, da diese folgenschwere Verstrkung unserer nationalen Macht in England Unbehagen und Mitrauen hervorrufen wrde.....
Mit dem Auge auf die englische Politik mute unsere Flotte gebaut werden und so ist sie gebaut worden. Der Erfllung dieser Aufgabe hatten meine Be--mhungen auf dem Felde der groen Politik in erster Linie zu gelten. In doppelter Hinsicht mute sich Deutschland international unabhngig stellen. Wir durften uns weder von einer grundstzlich gegen England gerichteten Politik das Gesetz unseres Entschlieens und Handelns vorschreiben lassen, noch dursten wir uns um der englischen Freundschaft willen in englische Abhngigkeit begeben. Beide Gefahren waren gegeben und rckten mehr als einmal in bedenkliche Nhe. In unserer Entwicklung zur Seemacht konnten wir weder als Englands Trabant, noch als Antagonist Englands zum erwnschten Ziele kommen. Die vorbehaltlose und sichere Freundschaft Englands wre schlielich nur zu erkaufen gewesen durch Aufopferung eben der weltpolitischen Plne, um derentwillen wir die britische Freundschaft gesucht htten. Wren wir diesen Weg gegangen, so wrden wir den Fehler begangen haben, den der rmische Dichter meint, wenn er sagt, man drfe nicht propter vitam vivendi perdere causas, d. h. man drfe nicht^um des Lebens willen die Grundlagen des Lebens verlieren. Das will hier sagen: Wir
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3. Quelle: Gesetz, betr. die deutsche Flotte vom 14. Juni 1900.
Fundort: E. v, Reventlow, Die deutsche Marine (Deutschland als Weltmacht, herausgegeben vom Kaiser-Wilhelm-Dank. Berlin o. I.). S. 728.
I. Schiffsbestand. 1. Es sollen bestehen:
1. die Schlachtflotte: aus zwei Flottenflaggschiffen, vier Geschwadern zu je acht Linienschiffen, acht Groen Kreuzern und 24 Kleinen Kreuzern als Auf-klrungsschifsen;
2. die Auslandsflotte: aus drei Groen Kreuzern und zehn Kleinen Kreuzern1);
3. die Materialreserve: aus vier Linienschiffen, drei Groen Kreuzem, vier Kleinen Kreuzern.....
2. Ausgenommen bei Schiffsverlusten sollen ersetzt werden: Linienschiffe nach 25 Jahren, Kreuzer nach 20 Jahren. Die Fristen laufen vom Jahre der Bewilligung der ersten Rate des zu ersetzenden Schiffes bis zur Bewilligung der ersten Rate des Ersatzschiffes.....2)
Ii. Jndiensthaltung. 3. Bezglich der Jndiensthaltung der Schlachtflotte gelten folgende Grundstze:
1. das 1. und 2. Geschwader bilden die aktive Sch^achtflotte^), das 3. und 4. Geschwader die Reserveschlachtflotte;
2. von der aktiven Schlachtflotte sollen smtliche, von der Reserveschlachtflotte die Hlfte der Linienschiffe und Kreuzer dauernd im Dienste gehalten werden;
3. zu den Manvern sollen einzelne auer Dienst befindliche Schiffe der Reserveschlachtflotte vorbergehend in Dienst gestellt werden.
Iii. Personalbestand. 4. An Deckoffizieren, Unteroffizieren und Gemeinen der Matrosendivisionen, Werftdivisionen und Torpedo-Abteilungen sollen vorhanden sein:
1. volle Besatzungen fr die zur aktiven Schlachtflotte gehrigen Schiffe, fr die Hlfte der Torpedoboote, die Schulschiffe und die Spezialschiffe;
2. Besatzungsstmme (Maschinenpersonal zwei Drittel, briges Personal die Hlfte der vollen Besatzungen) fr die zur Reserveschlachtflotte gehrigen Schiffe, sowie , fr die zweite Hlfte der Torpedoboote;
3. eineinhalbfache Besatzungen fr die im Ausland befindlichen Schiffe; F-- 4. der erforderliche Landbedarf;
5. ein Zuschlag von fnf Prozent zum Gesamtbedarfe.
Iv. Kosten. 5. Die Bereitstellung der zur Ausfhrung dieses Gesetzes erforderlichen Mittel unterliegt der jhrlichen Festsetzung durch den Reichshaushaltsetat.
6. Insoweit vom Rechnungsjahr 1901 ab der Mehrbedarf an fortdauernden und einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats der Marineverwaltung den Mehr-ertrag der Reichsstempelabgaben der die Summe von 53708000 Mark hinaus bersteigt und der Fehlbetrag nicht in den sonstigen Einnahmen des Reiches seine Deckung findet, darf der letzte nicht durch Erhhung oder Vermehrung der in-direkten, den ^Massenverbrauch belastenden Reichsabgaben ausgebracht werden.
x) Ein Nachtrag (Novelle) zum Flottengesetz (bom Jahre 1906) genehmigte sechs weitere Groe Kreuzer, die ursprnglich fr den Auslandsdienst bestimmt, spter jedoch der heimischen Schlachtflotte zugeteilt worden sind.
r i |2) Der volle Bestand sollte im Jahre 1917 erreicht werden.
' ,s) Nach der Flottennovelle von 1912 wurden statt zwei Geschwader drei mit voller Besatzung kriegsbereit gehalten. Das konnte geschehen durch Verzicht auf die bisherige Materialreserve und durch Neubau dreier Linienschiffe und zweier Kleiner Kreuzer.
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