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den Granitmassen Bruttinms. Die längere und gebirgigere
bruttische Halbinsel zerfällt in eine größere Nordhälfte und in eine kleinere von Sicilien abhängige Südhälfte. Der Sila-
wald bildet mit seinen breiten Terrassen und mit seiner ge-
waltigen Wölbung einen würdigen Abschluß der reichgestalteten apenninischen Halbiusel.
e) Die Inseln.
1. Wie die Poebene die kontinentale, so ist Sicilien (Tylvaxqiu) die maritime Zngabe der Halbinsel. Sicilien wird durch die schmale Meerenge von Messina vom Festland getrennt, dem sie sich auch durch die Beschaffenheit der Gesteinbildung anschließt. Ein dem Silagebirge gleichartiger, aus Granit bestehender und im Altertum dichtbewaldeter Gebirgsrücken zieht sich von der Meerenge mit steilem Abfall zur Nordküste auf derselben fort (Nebrodes). An ihn schließt sich das weit niedrigere Hochland von apenninischem Kalk an, welches den größten Teil der Insel erfüllt. Demselben fehlen ebensowohl größere schiffbare Flüsse wie größere Tiefebenen, doch schafft die glückliche Bodenmischung eine außerordentliche Fruchtbarkeit; nur die höher gelegenen Striche waren auf Schafzucht beschränkt. In jeder Beziehung am meisten begünstigt tst, im Gegensatz zum Festland, die Ostseite der Insel. Sie hat die größte und fruchtbarste (vulkanische) Ebene südlich vom Ätna (3300 m), das ausgedehnteste Flußsystem, vortreffliche Häfen und beherrscht den Sund, welcher das tyrrhenische mit
dem Hauptbecken des Mittelmeeres verbindet.
2. Die Insel ist durch ihren ganzen Bau auf eine maritime Entwickelung hingewiesen. Das Innere wurde durch die
Küste bemustert; von hier aus empfing das Ganze das Ge-
präge seiner Nationalität, indem der Reichtum des gesegneten Landes die Kulturvölker (Phönicier, Hellenen, Römer) in ähnlicher Weise anlockte, wie die Poebene die Barbaren des Nordens. — Im Norden Siciliens liegen die liparischen Inseln vulkanischen Ursprungs; dagegen bestehen die ägatischen Inseln im Westen und das entferntere Malta (Melita) u. a. im Süden aus Kalkstein. Das tyrrhenische Meer wird im Westen durch die beiden Inseln Sardinien und Corsica (fvetum Gallicum) abgeschlossen.
3. Kkima und Wegetation.
1. Das Klima Italiens zeichnet sich wie das oller Küstenländer des Mittelmeeres durch seine gleichmäßige Milde
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Marrueiner zu beiden Seiten des unteren Aternus. Die mächtigste sabellische Völkerschaft waren die Samniter im centralen Hochland des südlichen Italiens. Von ihnen sind dann wieder und zwar bereits in geschichtlicher Zeit die Samniter der Ebene, nach Westen die Camp an er, nach Süden die Lueaner und von diesen zuletzt die Bruttier ausgegangen, welche alle die überwältigende Macht des Hellenismus erfuhren.
Von der westlichen Gruppe hat nur das Hauptvolk, die Latiner, in der Landschaft südlich vom Tiber ein höheres, selbständiges geschichtliches Leben zu entwickeln vermocht. Alle diesem verwandten Stämme auf der westlichen und südlichen Seite Italiens, die Ausouer in Campanien, die Italer in Bruttium und die Sikeler (später in Sieilien) sind frühzeitig stärkeren auswärtigen Einflüssen erlegen.
4. Diese gewaltige Umwälzung in der Besiedelung Italiens, welche sich unter langen wechselvollen Kämpfen vollzogen haben wird, steht wahrscheinlich in Verbindung mit dem Einbruch der den Italikern vermutlich stammfremden Etrusker. Derselbe erfolgte wohl von Osten und Norden her über die rätischen Alpen und in langen Zwischenräumen. Auf Kosten der Umbrer breiteten sie sich sowohl nördlich des Po (Atrta, Mantua, Melpnm = Mediolanum) als südlich desselben (Fel-sina, das spätere gallische Bououia = Bologna) aus und besetzten das ganze Land zwischen Meer, Tiber und Apennin, welches den etruskischen Namen am längsten, ja in engeren Grenzen bis heute bewahrt hat (Tuscia, Toscana), und endlich auch die cam-panische Ebene (Capua). Aber schon im 6. Jahrh. v. Chr. hatte die etruskische Macht ihre Höhe erreicht; in ihrer weitesten Ausdehnung bewohnten und beherrschten sie ein Gebiet von etwa 3000 Dm., das indessen ohne wahrhaften politischen Mittelpunkt blieb (Zwölfstädtebund in Etrurien wie in Campanien).
5. Viel früher als ihre Nachbarn waren sie mit städtischem Wesen vertrant und im Besitze einer vielseitigen Industrie und einer eigenartigen Kunst (Bronzearbeiten, Steinskulpturen, Vasen und Wandgemälde) sowie eines beide italische Meere, sowie die centralen und östlichen Gebiete des mittelländischen Meeres umspannenden Handels, blieben aber in der Ausbildung ihrer hierarchisch-aristokratischen Stammesversassung weit hinter den griechischen Städten Unteritaliens zurück. Die Gräberfunde geben Zeugnis von ihrem Luxus und dem damit einreißenden Verfall. Ihr Einfluß auf die benachbarten Römer blieb bei dem tiefen Gegensatze in dem Wesen beider Nationen im ganzen nur äußerlicher Art (Duodecimalsystem in Maß, Gewicht und Zeitrechnung, Häuser- und Tempelbau, gewisse gottesdienstliche Ceremonien, z. B. Haruspicin und Blitzessühne, königliche Tracht, Gladiatoren- und Faustkämpfe).
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Kunst und Wissenschaft. Da der erhebliche Aufwand seiner Regierung mit den ordentlichen Staatseinkünften (Markt- und Hafenzöllen, Erträgen der lanrifchen Silberbergwerke) nicht bestritten werden konnte, so eröffnete er sich eine Quelle bedeutender Einkünfte durch Erwerbungen in der Produkten- und metallreichen Landschaft am Strymon. Außerdem erhob er den zwanzigsten Teil an Getreide, Öl und Wein, eine Steuer, welche jedoch wesentlich nur auf dem wohlhabenden Grundbesitzer lastete. Die energische Zusammenfassung der gesamten Kraft des Landes ermöglichte ihm denn auch auswärtige Erfolge, welche Athens Macht im ägäifchen Meere hoben, während das durch den Verlust von Salamis wie durch andauernde innere Kämpfe (Theognis) geschwächte Megara immer weiter sank.
3. Bei seinem Tode hinterließ Pisistratns die Herrschaft seinem älteren Sohne Hippias (527—510) wie einen gesicherten Besitz, und dieser führte sie lange Zeit maßvoll und glücklich, bis er sie nach der Ermordung seines Bruders Hipparch an den Panathenäen 514 (durch die beiden jungen Edelleute Harmodius und Ari st ogiton aus Privatrache) durch Willkür und harten Druck immer verhaßter machte. Um so gefährlicher mußte ihm die Feindschaft der noch unversöhnten Alkmäoniden werden, an deren Spitze jetzt die Söhne des Megakles (und der Agariste, der reichen Erbtochter des Fürsten Klisthenes von Sikyon, vergl. S. 29), vor allem der hochbegabte Klisthenes, standen. Durch Vermittelung des delphischen Orakels, das sie durch den Neubau des abgebrannten Tempels für sich gewonnen hatten, gelang es ihnen, die Spar-5io. taner 510 zur Vertreibung der Pisistratiden zu bestimmen. Hippias, in der Burg von dem Spartanerkönig Kleomenes und den von demselben zurückgeführten Verbannten belagert, rettete sich durch einen Vertrag (gegen Freigebung seiner gefangenen Kinder).
5. Die Demokratie: Reform des Klisthenes.
1. Die Niederlage, welche Klisthenes in dem sofort wieder ausbrechenden Parteikampf mit den Eupatriden unter
x) Die alle 4 Jahre gefeierten Panathenäen wurden glänzender als früher begangen. Zu den in Attika bereits bestehenden Dionysus-festen, den kleinen oder ländlichen Dionysien, den Le näen und Anlhesterien fügte Pisistratus die großen oder städtischen Diony-sien. Auch ließ er nach der Überlieferung die bis dahin zerstreuten Gedichte Homers sammeln und ordnen; an seinem Hofe lebten u.a. Simo-nides von Keos und Anakreon, s. S. 47.
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in Athen durch Besetzung der Akropolis der Tyrannis zu be-mächtigen. Aber er wurde vom Adel und dem auf dessen Ruf zusammengeströmten Landvolk belagert, seine erschöpften Anhänger, während er selbst entkam, besonders auf Betrieb des damaligen ersten Archonten, des Alkmäoniden Megakles, zur Übergabe gezwungen und zum Teil an den Altären der Eumeniden treulos erschlagen. Die nächste Folge hiervon war, während die inneren Wirren sich fortsetzten, ein unglücklicher Krieg mit Megara, in welchem die Athener die ihre Häfen beherrschende Insel Salamis verloren.
3. Die Solonische Verfassung.
Die Verschlimmerung des wirtschaftlichen Notstandes infolge des megarischen Krieges (Hypothekensteine) und die steigende Gärung der Massen trieb einer offenen Revolution entgegen. Darum gab der Adel dem Drängen der Gemeinde nach und wählte den edlen und uneigennützigen Solon für das Jahr 594. 594/3 zum ersten Archon, indem er ihm die Vollmacht erteilte, die nötigen Maßregeln zur Herstellung des Friedens zu ergreifen sowie Recht und Verfassung einer umfassenden Reform zu unterziehen?) Vor allem entlastete er das Volk dnrch die sogenannte Seisachtheia, d. H. durch Ermäßigung der Zinsen und durch die Bestimmung, daß die Schuldsummen nach dem Nennwert der neuen um 27 % leichteren Münze zu zahlen seien,2) sowie durch Aufhebung der persönlichen Schuldhaft und sicherte den Bestand der Baueruhufeu durch Festsetzung einer gewissen Maximalgrenze für den Grundbesitz des Einzelnen. Darnach setzte er (wohl erst im Laufe mehrerer Jahre) an die Stelle der Geschlechterherrschaft den ersten wirklichen Verfassungsstaat, eine Timokratie, welche die staatlichen Rechte und Pflichten nach dem durchschnittlichen Reinertrag des Grundbesitzes beinaß. Hiernach behielten freilich die Adeligen, aus welchen die große
*) Solon, Sohn des Exekestides (geb. 639) aus dem Geschlechte dcr Kodriden, durch Seereisen und kaufmännische Unternehmungen gebildet, selbst ein nicht unvenuögender Mann, hatte das Vertrauen aller Stände durch die (freilich noch nicht dauernde) Wiedereroberung von Salamis (Aufruf in der Elegie „Salamis" trotz strengsten Verbotes), wie durch seinen Anteil an der Vertreibung der Alkmäoniden (Entsühnung dcr Stadt durch den Kreter Epimemdes) und am 1. heiligen Kriege (595—586) der Amphiktyonen gegen die räuberischen Krisäer gewonnen.
2) Solon führte in Athen statt des äginetifchen Münzfußes den cuböischen ein, wodurch das Talent ä 60 Minen von 72 K auf 52,39t (von 6459 R.-M. auf 4715 R.-M.) sank; 100 Drachmen der euböischen Währung --- 73 der äginetifchen.
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Extrahierte Personennamen: Margarete Hakon Magnus
Extrahierte Ortsnamen: Norb- Ostsee Nieberrhein Golb- Deutschland Schweden Königs_Magnus Norwegen
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der Flurzwang, welcher den Wirtschaftsbetrieb des einzelnen den Beschlüssen der Gesamtheit unterwarf.
4. Die sämtlichen zu einem Hose gehörigen Ackerfelder bildeten eine Hufe (mansus), deren Größe überall etwa 30 Tagewerk (Morgen) betrug. In weiterem Sinne begriff die Hufe alles, was zu einem Hofe gehört, also außer dem Ackerlande die eingezäunte Hofstätte mit Wirtschaftsgebäuden, Garten und einem etwaigen „Krautlande" (Feldgärten), sowie das Nutzungsrecht an der gemeinen Mark. Daß die Hufe lange Zeit das Durchschnittsmaß des Grundbesitzes blieb," zeigt die Übereinstimmung, welche zwischen dem Werte derselben und dem Wergelde des Freien bestand. Zn den Nutzungsrechten an der gemeinen Mark kam das Recht des Neubruches, die Befugnis durch Rodung freies Land zu Eigentum zu erwerben (bifang = occupatio). Hierdurch wie durch das Zusammenwirken verschiedener auderer Ursachen (Ausbildung des unbeschränkten Erbrechts, Zahlung hoher Bußen bei geringem Werte der Zahlungsmittel, königliche ober herzogliche Landschenkungen) hat sich die gleichmäßige Verteilung des Grundbesitzes allmählich auch in deutschen Landen zu Gunsten des Großgrunbbesitzes verschoben.
b) Die beginnende Auslösung der Stände.
1. Hand in Hand mit der Umwandlung der Besitzverhält-nisfe ging dann unter dem Einflüsse politischer Wandlungen, namentlich auf romanischem Boden, eine Zersetzung der bisherigen Ständegliederung. Einerseits erhob sich aus der Masse der Unfreien, fei es infolge der größeren Wertschätzung ihrer Arbeit als Handwerker (artifices) und Hausdiener (ministe-riales), fei es durch die von der Kirche begünstigte Freilassung von Knechten, ein zahlreicher Stanb abhängiger, aber (durch Anweisung von Land zu eigener Bewirtschaftung) wirtschaftlich besser gestellter Leute, die Liteu, mit dem halben Wergelde der Freien.
2. Andererseits gerieten Freie in wachsender Zahl in der allgemeinen Not der Zeit oder unter dem Druck der Heeresund Dingpflicht in ein persönliches Schutz- oder ein dingliches Abhängigkeitsverhältnis. Schutzbedürftige Freie begaben sich — nach Art der gallischen Klientel — als Mundmannen gegen Übernahme eines gewissen Zinses in die Schutzherrschaft (mnn-dium, patrocinium) eines mächtigen weltlichen oder geistlichen Grundherrn (senior—commendare, commendatio), oder sie über-
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sich rasch in einen abhngigen Hofadel umwandelte. Verschwen-derische Pracht und strengste Etikette, angeregte Geselligkeit und sittliche Leichtfertigkeit charakterisierten das Leben des Hofes. Seine Schaupltze fand dasselbe weniger in Paris, als in den Lustschlssern des Knigs, Versailles (16601710 erbaut), Marly, Trianon.
3. Streng monarchisch wurde die ganze Verw altung orga-nisiert. Indem der König die Stnde zwar nicht aufhob, aber ihre Berufung (mit Ausnahme von 5 Provinzen, des pays d'etat) unterlie, die Parlamente auf ihre gerichtlichen Befugnisse beschrnkte (endgltig 1673), zwar den Grundherren die Polizei-und Gerichtsgewalt der ihre Unterthanen lie, aber den Dorf-gemeinden die rtliche Selbstverwaltung nicht gab, und nur den Stdten ihre Verwaltung durch selbstgewhlte Behrden zu-gestand (bis 1692), stellte er an die Spitze jeder Provinz einen kniglichen Intendanten sr Justiz, Polizei und Finanzen", unter welchem fr die einzelnen Bezirke Unterbeamte (sous-delegues) standen, alle brgerlicher Abkunft, und beschrnkte die adligen Gouverneure auf eine zwar glnzende, aber bedeu-tungslose Reprsentationsstellung. Die Oberleitung der ge-samten Verwaltung fhrte der Staatsrat (Conseil) unter des Knigs Vorsitz. So wurde Ludwig Xiv. Begrnder der ersten groen monarchischen Verwaltung.
4. Ihre Hauptaufgaben sah sie in der Ausbildung der Finanzen und des Kriegswesens. Jene leitete nach Fou-quets Sturz Jeau Baptiste Colbert (1661/83), dies Michel le Tellier, Marquis von Louvois (1662/92), beide oft in per-snlichem und sachlichem Gegensatz. Nachdem Colbert das vllig zerstrte Gleichgewicht im Staatshaushalt durch Herabsetzung der Staatsschuldzinsen, Rckkauf der Krongter und Verminderung der verkuflichen mter wiederhergestellt hatte, frderte er die Steuer-kraft des Landes durch berechnete Pflege des Volkswohlstandes nach den Grundstzen des Merkantilsystems, welches, die Begriffe Geld und Kapital verwechselnd, den Edelmetallvorrat im Lande mglichst zu mehren suchte, also Binnenhandel und Ackerbau vernachlssigte, die einheimische Industrie, den auswr-tigert Handel und die Kolonisation besonders pflegte. Demnach fhrte Colbert neue Industriezweige ein, legte Staatsfabriken an und hemmte die fremde Konkurrenz durch hohe Eingangszlle; er lie den Sdkanal (Canal du midi) zur Verbindung zwischen Mittelmeer und Biscayischem Meerbusen er-
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Extrahierte Personennamen: Marly Ludwig_Xiv Ludwig Baptiste_Colbert Michel_le_Tellier Marquis_von_Louvois
Extrahierte Ortsnamen: Paris Versailles Trianon Biscayischem_Meerbusen
fr die Domnen standen; zugleich reorganisierte er die verrottete Verwaltung der Städte. Die ganze Finanzverwaltung kontrollierte die Oberrechnungskammer. Die Domneneinknste wurden durch sorgfltige Bewirtschaftung gesteigert, Kontribution und Accise der den ganzen Staat ausgedehnt, die tatschlich nicht mehr geleistete Verpflichtung der Rittergutsbesitzer zur Stellung der Ritterpferde" 1717 in eine Geldabgabe verwandelt und der Lehnsverband aufgehoben, beides gegen den Widerspruch nament-lich des ostpreuischen Adels, dem gegenber der König seine Souvernitt wie einen rocher von bronze" festsetzen zu wollen erklrte (1732).
2. Als Hauptgrundlage des Volkswohlstandes frderte Friedrich Wilhelm, indem er jeder Provinz und jedem Stande eine besondere wirtschaftliche Aufgabe zuwies, vor allem die Land-Wirtschaft durch planvolle Kolonisationen in den entvlkerten Ostprovinzen, insbesondere in Preußen, wohin er auch die Mehr-
1732 zahl der Salzburgischen Emigranten 1732 zog, und nach den Grundstzen des Merkantilsystems auch Gewerbe und Handel, gab dagegen 1716 die allerdings kostspieligen Ansiedlnngen in Westafrika auf. So stiegen die Jahreseinknfte von 4 auf 7 Millionen Thaler, die Bevlkerung des Staates auf 2 */ Millionen Einwohner, die der rasch sich vergrernden Hauptstadt auf 80 000 Einwohner. Im Heerwesen behielt der König als Kern der Armee die auswrts geworbuen Sldner bei,
1733 wies aber 1733 jedem Regiment einheimische Kantonisten" mit kurzer Dienstzeit zu (Kantonsystem), so da die Armee auf 83 Ooo Mann gebracht wurde, und behielt sich die Ernennung smtlicher Offiziere, zumeist aus dem einheimischen Adel, vor. Die sorgfltigste Ausbildung, insbesondere der Infanterie (Linear-taktik), durch Leopold von Anhalt, fr welche das Leibregiment in Potsdam (die Riesengarde") die Mustertruppe bildete, und die strengste Kriegszucht machten dies Heer zum ersten Europas. Gegen Kunst und Wissenschaft verhielt sich der König gleichgltig, aber er wurde der Begrnder der allge-
1717 meinen Schulpflicht und damit der Volksschule (1717). Als Preuens grter innerer König" hat er dem Staate das Geprge gegeben und seinem Nachfolger die Mittel zur Erringung der Gromachtstellnng geschaffen.
3. Nach auen Hin durchaus friedliebend, griff er selb-stndig nur in den nordischen Krieg ein, der ihm den grten Teil Vorpommerns eintrug (s. S. 153), und schlo sich trotz
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Leopold_von_Anhalt Leopold
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worauf auch die Schweden vor Lehwaldt auf Stralsund zurck-wichen. Indem der König die Verteidigung Schlesiens dem Herzog von Braunschweig-Beveru berlie, wandte er sich nach Thringen, ohne bvigens eine vorbergehende Besetzung Berlins durch ein sterreichisches Streifcorps hindern zu 5 knnen, und erfocht nach mehrfachen Hin- und Hermrschen am
Novbr.5. November den glnzenden Sieg bei Robach, besonders durch die von Seydlitz gefhrte Reiterei. Inzwischen hatte jedoch Bevern nach der Niederlage von Moys am 7. September (Winterfeldt f) seine Stellung bei Grlitz nicht halten knnen und war der Liegnitz nach Breslau zurckgegangen, während die sterreicher Schweidnitz einnahmen. Er selbst wurde am 22. November bei Breslau vllig geschlagen und geriet bei dem Versuche, den Rest seiner Truppen dem König zuzufhren, in Gefangenschaft; Breslau ergab sich am 25. November und Maria Theresia lie sich huldigen. Um das verlorene Schle-sien wieder zu gewinnen, eilte Friedrich aus Thringen herbei, vereinigte sich mit dem Bevernschen Corps unter Zieten und errang mit 32 000 Mann gegen 80 000 sterreicher unter Karl von Lothringen den glorreichsten Sieg seiner Feldherrnlaus-
Decbr.bahn bei Leuthen am 5. December, der die sterreicher nach Bhmen zurckwarf.
1758 6. Nachdem die englische Regierung die Konvention von Kloster-Zeven verworsen und das betrchtlich verstrkte Heer im Westen unter die sichere Fhrung des Herzogs Ferdinand von Braunschweig gestellt hatte, drngte dieser, schon Mitte Februar aufbrechend, die berraschten und zuchtlosen Franzosen fast ohne Kampf der den Rhein und schlug sie am 23. Juni bei Krefeld aufs Haupt, während seine Reiter bis Brssel streiften. Zwar mute er dann, als die franzsische Sdarmee in seinem Rcken vordrang, zurckweichen, behauptete aber im ganzen das zu verteidigende Gebiet.
7. Von England seit dem April durch Subsidien untersttzt (jhrlich 1 Million Pfund Sterling) und alle Krfte seiner eigenen Provinzen wie der okkupierten Lnder Sachsen und Mecklenburg aufbietend machte Friedrich den letzten Angriff auf sterreich, indem er nach der Wiedereroberung von Schweidnitz aus Oberschlesien in Mhren einbrach und Olmtz belagerte. Indes die Wegnahme eines groen Transports durch Loudou und der Anmarsch Dauns ntigten ihn zum gefhr-liehen, wenn auch musterhaft vollbrachten Abzge nach Schlesien.
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strt, die Herrschaft der Nordamerika der englisch-deutschen Kolonisation gesichert.
6. Die Landesverwaltung der deutschen Staaten, insbesondere
Preuens.
1. Mehr noch wie durch seine Leistungen als Feldherr wurde Friedrich als Regent Vorbild sr die Herrscher seiner Zeit, namentlich Deutschlands. Die ausgeklrte Selbst-Herrschaft (der humane Absolutismus), den er vertrat, suchte die von England ausgegangenen, von den Franzosen nur weiter ge-bildeten und verbreiteten Ideen der Aufklrung" praktisch zu verwerten. Sie sieht deshalb das Ziel aller Regiernngs-thtigkeit in der Pflege des Volkswohles, erstrebt also Herstellung einer gleichfrmigen Verwaltung auf der Basis des Naturrechts, humane Umgestaltung der Justiz, berechnete Frder-ung des Wohlstandes, kirchliche Duldung gem dem Deismus, alles unter der unumschrnkten Macht der Krone, ohne Teil-nhme des Volkes an der Regierung (Alles sr das Volk, nichts durch das Volk"). Vielfach hart und rcksichtslos im Innern verfhrt sie nach auen oft gewaltthtig, weil sie die Berechtigung des historisch Gewordenen nicht anerkennt, nationale Eigentmlich-feiten nicht beachtet, den Staat also als Mechanismus, nicht als Organismus ausfat. Sie kommt mehr in den protestantischen als in den katholischen Landschaften zur Geltung, wird aber auch dort oft durch Nachwirkungen aus dem Zeitalter Ludwigs Xiv. gekreuzt.
2. In seiner Regierungsweise ganz persnlich, soda seine Minister nur seine ausfhrenden Werkzeuge waren, daher stets angespannt thtig lie Friedrich die Verwaltungsordnung seines Vaters, wie die wirtschaftliche Scheidung der Stnde in allem wesentlichen bestehen, und suchte deshalb auch nach dem siebenjhrigen Kriege den verschuldeten Adel durch Kreditau-stalten im Besitz seiner Gter zu erhalten. Auch das Landrecht" (erst seit 1794 in Kraft) beseitigte nur die Leibeigenschaft, nicht die buerliche Untertnigkeit berhaupt. Demnach blieb auch das Steuersystem in seinen Grundlagen unverndert. Eine Er-hhung seiner Einnahmen strebte der König durch gesteigerte Ertragsfhigkeit der Domnen, Vermehrung der accisepflichtigen Gegenstnde (die sehr unpopulre sogenannte Regie 1766 nach sranzsischem Vorbilde) und Monopole sr Tabak und Kaffee
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Ludwigs Friedrich Friedrich
Extrahierte Ortsnamen: Nordamerika Deutschlands England Ludwigs_Xiv