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Extrahierte Personennamen: Salomo Salomo_Vorrathshäuser David David Salomo
Extrahierte Ortsnamen: Tyrus Israel Israels Israel Syrien Indien Israels Israel Assyrien
50
Iii. Die Babylonier und Assyrier.
die Zunge ausgerissen werden. Er war auch ein leidenschaftlicher und kühner Jäger. Mit Bogen und Pfeil erlegte er den Löwen im Dickicht des Waldes und vom Kahn aus im Röhricht des Ufers. Sein Wildgarten war angefüllt mit Käfigen, aus denen die Löwen zur Jagd losgelassen wurden. Ja, wir kennen sogar seine Lieblingshunde, die er in gebranntem Thon nachbilden und mit ihren Namen versehen aufstellen ließ.
Ein Schlag, und das ganze große, gewaltige Reich war aus einander gefallen. Dieser Schlag kam von den Medern, welche, ebenfalls unter: morsen, in ihrem Bergland sich doch wieder dem Joch entzogen hatten und unter einheimischen Fürsten erstarkten. Kyaxares gelang es, das assyrische Zeer zu besiegen, doch wurde seine Untemehinung gegen Ninive unterbrochen durch den Einfall eines neuen, für beide Theile gleich furchtbaren Feindes, der Scythen. Entsetzlich hausten diese rasch dahin eilenden Reiterschaaren in dem schon durch so viele Kriege erschöpften Lande; es war unmöglich sie zu erreichen und mit Erfolg zu bekämpfen. Allein kaum hatte dieser Sturm ausgetobt, so erhob sich der Aufstand gegen die assyrische Hauptstadt. Der Bann des Schreckens war gebrochen. Zahllose Schaaren sammelten sich in den unteren Landen nach dem persischen Meerbusen zu; Nabopolassar, zu ihrer Bekämpfung ausgefandt, stellte sich selbst an ihre Spitze und vereinigte sich mit den Medern. Ninive wurde eingeschlossen, von keiner Seite war Hülse zu erwarten. Aber die Stadt war wohl verproviantirt und sehr fest. Das medisch-babylonische Heer versuchte vergeblich die Wälle zu brechen. Zwei volle Jahre vergingen mit Versuchen, Bresche zu machen und mit der Blokade der Stadt. Im Frühjahre des dritten Jahres endlich kam der Tigris den Belagerern zu Hülse; eine furchtbare Ueberfchwemmung riß die Wälle auf eine Länge von 20 Stadien nieder. Der König Sarak, als er Alles verloren sah, zündete den Palast an und starb in den Flammen, ähnlich dem letzten Paläologen in Byzanz, nachdem er wie dieser in einer einzigen Stadt, dem letzten Reste seines Reiches, den Angriff gewaltiger Heere ausgehalten hatte. So ward das Gericht, das über Sanherib begonnen hatte, vollendet durch den ersten Untergang eines Weltreiches, von dem wir historische Kunde haben.*)
18. Das jüngere Keich in Babylon. Uelmkadnem.
(Nach Marcus v. Niebuhr, Geschichte Assurs und Babels, bearbeitet vom Herausgeber.)
Als Ninive in Asche sank, erhob sich Babylon noch einmal zu neuem Glanze. Die Eroberer Assyriens hatten sich so in die Beute getheilt, daß
*) Dieser Schluß nach Marcus b. Niebuhr's Geschichte Assurs und Babel«,
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124
Vii, Die Aegyptier.
den anbeten Götterbildsäulen umhergetragen, ja, es würden ihnen zu Ehren Feste, z. B. dem Ptolemäus Epiphanes jährlich ein fünftägiges Fest, gefeiert. Ebenso feierlich wurde ihr Geburtstag begangen, und der Schmerz über ihren Tod durch eine allgemeine Landestrauer, durch Traueraufzüge, durch Zerreißen der Kleider, Schließen der Tempel, Einstellung aller Opfer und Unterlassung aller Festlichkeiten 72 Tage lang bethätigt. Entgingen selbst die Könige nicht dem allgemeinen Todtengerichte und mußten es sich gefallen lassen, daß uach ihrem Tode das Volk über ihr Leben ein Urtheil fällte, so wurden sie doch während ihrer Regierung als unfehlbar und über allen Tadel erhaben angesehen, da täglich die Priester in ihren Gebeten laut und öffentlich die Tugenden des Königs priesen, seine Vergehungen verfluchten, letztere jedoch zugleich auf seine Diener und Rathgeber wälzten und den König selbst von aller Schuld freisprachen.
Das Leben der ägyptischen Könige war durch eine von den urältesten Zeiten her eingeführte und durch die Gewohnheit geheiligte Etiquette genau geregelt. Alle Stunden des Tages sowohl wie der Nacht waren für die Beschäftigung des Königs unabänderlichen Bestimmungen unterworfen. Bei Tagesanbruch erhob er sich von seinem Lager, erhielt dann die von allen Seiten eingelaufenen Briefe, Bittschriften und Regierungsberichte zur Erledigung, wodurch er sich einen beständigen Ueberblick über den Zustand seines Reiches verschaffte, wusch sich hierauf, bekleidete sich mit dem königlichen Schmucke und opferte (wahrscheinlich im Beisein der vornehmsten Priester und des gesamnlten Hofstaates)' den Göttern. So konnte der König demnächst aufs Beste vorbereitet an die Regierungsgeschäfte gehen. Aber nicht nur sein öffentliches, sondern auch jedes einzelne Geschäft in fernem Fantilien-uud Privatleben war att bestimmte Zeiten gebunden.
Zum Unterhalte des königlichen Hofstaates, so wie zur Bestreitung der Regierungs- und Kriegskosten war dem Könige der dritte Theil des Bodens als Eigenthum angewiesen, womit jedenfalls auch bedeutende Jagd- und Fischereimonopole verbunden waren, da z. B. der König Möris den Ertrag aus dem Fifchfange im gleichbenannten See, welcher täglich ein Talent Silber, also über 1000 Thaler, betragen haben soll, feiner Gemahlin zum Radel-gelt) bestimmen konnte. Sobald die Könige Eroberungszüge unternahmen und die Nachbarvölker unterwarfen und zinsbar machten, kam zu ihren Einkünften noch die nicht unbedeutende Kriegsbeute und der Tribut der unterjochten Völkerschaften hinzu, dessen Darbringuug häufig auf den ägyptischen Wandgemälden abgebildet ist. Nicht unbedeutend war ferner der Ertrag der Gold- und Silberbergwerke. Diese bedeutenden Einkünfte setzten die Könige nicht allein in den Stand, ihre Diener und Beamte zu besolden, kostspielige Kriege zu führen und das Ausland durch die Pracht und den Glanz ihres Hofes zu blenden, sondern gaben ihnen auch Gelegenheit, durch große gemeinnützige Bauwerke und die mannichfaltigften Kunstdenkmäler,
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194
Ix. Die Griechen.
Eine dritte Function des Königthums ist die Anführung des Heeres. In der Ilias sehen wir überall an der Spitze der Krieger die Könige als Anführer, jeden über die Mannschaft seines Volkes; nur wo ein König durch Krankheit oder hohes Alter zurückgehalten ist, ersetzt ihn ein Anderer aus der Zahl der Häuptlinge oder der Edeln, die ja selbst auch ßaailjes heißen.
Zu den Functionen des Königthums müssen wir auch noch die Verrichtung von Staatsopfern hinzufügen, so viele derselben nicht priesterliche sind. Wenn aber der König für das Volk opfert, so ist dies nicht so anzusehen, als ob mit dem Königthum auch ein Priesterthum verbunden wäre, sondern er thut das, weil er als Haupt der Staatsgenoffenschaft im gleichen Verhältniß zu dieser steht, wie der Hausherr zu den Hausgenoffen, und ein priesterliches Königthum ist in der Staatsform wenigstens, die die homerischen Gedichte uns darstellen, nicht zu erkennen. Erscheint nichts desto weniger die königliche Würde auch bei Homer als eine geheiligte, so beruht diese Heiligkeit lediglich auf der Anerkennung, wie auch der Staat eine göttliche Ordnung sei, und die ihm vorstehen, durch den Willen der Götter dazu erwählt und berufen feien. Daher kommt auch die Erblichkeit der königlichen Würde, die dem Hause, welches die Götter einmal erkoren haben, nicht entzogen werden darf. Daß der Sohn dem Vater in der Regierung folgen müffe, wird als allgemein anerkannter Grundsatz ausgesprochen; sind mehrere Söhne, so folgt natürlich der Erstgeborne; doch kommen in alten Sagen auch Theilungen unter mehrere Brüder vor, von denen dann aber wohl einer als Oberkönig den übrigen vorgeht; denn mehrere gleichberechtigte neben einander sah man gewiß immer als einen Uebelstand an, wie es auch Homer ausspricht: oux dya&6v noxvxoiqnvin. Sind keine Söhne vorhanden, so geht das Reich auch wohl durch eine Tochter auf den Eidam über, wie Mene-laus durch die Vermählung mit der Helena -Nachfolger des Tyndareus in Lacedämon geworden ist. Persönliche Tüchtigkeit ist ihm freilich unentbehrlich, und wem diese abgeht, der thut wohl, dem Thron zu entsagen, wie es der altersschwache König Laertes auf Jthaka gethan und seinem Sohne die Regierung überlassen hat.
Wie sich die Häuptlinge überhaupt nicht ohne bedeutenden Reichthum in ihrer vorragenden Stellung über dem Volke erhalten können, so bedarf auch das Königthum einer beträchtlichen Ausstattung mit Besitz und Einkünften, um seine Würde zu behaupten und den Anforderungen seines Amtes zu genügen. Dazu gewährten ihm aber, neben seinem Privatvermögen, auch das Krongut, dessen Ertrag ihm zukam, und mancherlei Abgaben und Darbringungen des Volkes die nöthigen Mittel. Die Abgaben, welche das Volk dem Könige entrichtet, heißen Gaben und Gebühren, und es läßt sich annehmen, daß der letztere Name bestimmte und festgesetzte, ver andere mehr freiwillige und gelegentliche bedeute. Noch mag erwähnt werden, daß im Kriege dem Könige ein vorzüglicher Theil der gemachten Beute als fein Ehrentheil (ytnng)
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68. Die beiden ersten Perserkriege (unter Darius l.). 239
mon belohnt worden. Hier gründete er eine neue Herrschaft, die wegen ihres schnellen Emporblühens den Argwohn und den Neid des Satrapen Mygabazus erregte. Er stellte den Histiäus beim Könige als einen klugen und unternehmenden Mann dar, der bei der Vergrößerung seiner Macht gefährlich erscheinen dürfte. Darius berief daher den Histiäus an seinen Hof, unter dem Vorwande, einen so verdienstvollen Mann in seiner Nähe zu haben, in der That aber, um ihn in einem glänzenden Gefängnisse zu halten. Um jedoch die eigentliche Absicht zu verdecken, setzte man den Aristagoras, einen Schwiegersohn des Histiäus, an seine Stelle und machte ihn zum Machthaber von Milet. Aber auch diesem brachte das neue Amt keilt Glück. Eine bedrängte Partei auf der Insel Naxos bat den Aristagoras um Hülfe. Dieser verwendete sich für sie bei Artaphmres^dem sein Bruder, der Großherr, die Statthalterschaft von Vorder-Asien übertragen hatte. Das Unternehmen wurde vom Hofe gebilligt und die Ausführung desselben dem Aristagoras, welchem der Perser Megabates mit 200 Schiffen beigegeben wurde, übertragen. Unterwegs entzweiten sich beide Anführer. Megabates verrieth den Naxiern, die überrumpelt werden sollten, die drohende Gefahr. Hier traf man solche Vertheidigungsanstalten, daß die feindliche Flotte nach einer kurzen Belagerung der Stadt unverrichteter Dinge wieder abziehen mußte. Da Aristagoras die Kosten des mißlungenen Unternehmens trägen sollte und sowohl bei seinem Schwiegervater, als auch bei dem Großherrn selbst in Ungnade gefallen zu sein glaubte, so entschloß er sich, wenigstens sein Leben so theuer als möglich zu verkaufen. Während er daher mit dem Gedanken, eine allgemeine Empörung gegen die Perser anzuspinnen, umging, wurde er heimlich von Histiäus, der am Hofe schmerzlich die verlorne Freiheit vermißte, in seinem Vorhaben bestärkt. Indessen reichte die Stärke, der Muth und die Begeisterung der kleinasiatischen Griechen nicht hin, um sich von der Macht des persischen Reiches los zu reißen; es war ihnen der Schutz und die Mitwirkung ihrer europäischen Brüder nothwendig. Daher begab sich Aristagoras zuerst nach Sparta. Hier waren gerade die Bürger mit ihren beiden Königen auf dem Markte versammelt, als Aristagoras sein Gesuch mit vieler Beredsamkeit vortrug. „Wie weit", unterbrachen ihn die Spartaner, „ist doch vom Meere nach Susa?" „Drei Monate Weges", war die Antwort. „0, Freund von Milet", riefen sie ihm zu, „mach', daß du noch vor Sonnenuntergang aus unserer Stadt kommst!" Indessen wollte Aristagoras noch einen Versuch machen. Er folgte dem Könige Kleomenes in's Haus und suchte ihn für seine Sache zu gewinnen, aber vergebens. Da zog er auf einmal einen Beutel mit Gold hervor, um den, welchen er mit feiner Überredungskunst -nicht gewinnen konnte, mit Geld zu bestechen. Als dies die kleine Königstochter Gorgo sah, rief sie dem Könige zu: „Vater! geh' weg, sonst besticht dich noch der Fremde". Sogleich mußte Aristagoras Sparta verlassen und nahm seinen Weg nach
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Extrahierte Personennamen: Darius_l. Darius Darius Darius Megabates Histiäus Aristagoras Gorgo
60. Die beiden ersten mefsemfchen Kriege.
201
bisweilen als Buße für leichtere Vergehen auferlegt, Reichere aber oder Solche, die auf der Jagd etwas Gutes erbeutet hatten, thaten es oft freiwillig. Die Kleidung war vorschriftsmäßig dieselbe für den Reichsten wie für den Aermsten, und die schäbigen Tribonen der Spartaner dienten oft genug den übrigen Griechen zum Gegenstand ihrer Spöttereien. Sie selbst aber thaten sich wohl diesen gegenüber etwas darauf zu Gute und prunkten mit ihren schlechten Kitteln.
Wie die Tracht, so war auch die Wohnung des Spartaners höchst einfach und schmucklos. Es wird eine Rhetra Lykurg's angeführt, nach welcher zur Decke und zur Thüre keine anderen Werkzeuge als Beil und Säge angewandt werden, also alles Holzwerk nur aus roh bearbeiteten Balken und Brettern bestehen sollte. Dieser Einfachheit entsprechend war denn natürlich auch das Hausgeräth. Ja, edle Metalle zu besitzen, untersagte dem Bürger das Gesetz, und als späterhin im übrigen Griechenland Gold- und Silbergeld allgemein geworden, war den Spartanern verboten, dergleichen zu haben, und als Hülfsmittel des inländischen Handelsverkehrs nur Eisengeld üblich, Ansangs in Barren, später in rundlichen Stücken, nixctvoi oder Fladen ge nannt. Daß für solches Geld keine Gegenstände von Werth aus dem Aus lande bezogen werden konnten/ ist klar; es konnte nur im Lande selbst als Scheidemünze dienen, und auch das nur zur Ausgleichung geringer Differen zen, indem der Handel vorzugsweise tm Austausch von Waaren bestand. Das Verbot sollte dienen, mit den Waaren des Auslandes auch den ver führerischen Reiz fremder Sitte fern zu halten und die altspartanische Ein fachheit und Genügsamkeit in unverfälschter Reinheit zu bewahren. Dieselbe Absicht liegt auch dem Gesetz zu Grunde, welches jedem Spartaner, wenig stens jedem, der noch im kriegspflichtigen Alter stand, Reisen ins Ausland ohne specielle Erlaubniß der Ephoren untersagte. Auswanderung war unbedingt verboten; wer dieses Verbot übertrat, den traf, wenn er zurückkehrte, Todesstrafe. Ausländern ward Ansiedelung in Sparta, als Metöken, nicht gestattet; zeitweiliger Aufenthalt ward ihnen nicht verwehrt, aber sie wurden sorgfältig beaufsichtigt und ausgewiesen, sobald ihre Anwesenheit den Ephoren unräthlich schien.
60. Bie beiden ersten messenischen Kriege.
(Nach Friedr. v. Raumer, Vorlesungen über die alte Geschichte, mit einer Einleitung nach E. Curtius, griechische Geschichte.)
Ursprünglich war der spartanische Staat auf nichts weniger angelegt, als auf Erweiterung, sein Beruf war vielmehr Beschränkung innerhalb der natürlichen Landesgränzen und Absonderung gegen außen; jede fremdartige Berührung galt für gefährlich. Das Heer war die Schutzwache des Thrones,
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64. Die Solonische Verfassung.
sich befestigen und bewähren könnte. Welche günstigere Gelegenheit konnte sich aber zu diesem Zwecke darbieten, als die Bedrängniß des delphischen Tempelsitzes? Hier war der Kampf ein Gottesdienst, eine That zu Ehren des Apollo.
Solon war die Seele der ganzen Unternehmung. Ihm gelang es im Anschluffe an Sicyon, den Bund zu Stande zu bringen, mit welchem ionische Thatkraft zuerst in die allgemeinen Angelegenheiten der Hellenen eingriff, das Bundesheer zu sammeln, den Kampf zu leiten, und als derselbe vor den Mauern von Cirrha hartnäckigeren Widerstand fand (s. Nr. 56), die Gemüther bis zum endlichen Siege in ausdauernder Spannkraft zu erhalten. Solon verbrachte die zehn Kriegsjahre nicht im Heerlager der Verbündeten. Er überließ die Ausführung des Unternehmens und was damit an Waffen-ehre und Gewinn verbunden war, seinen ehrgeizigeren Bundesgenossen, weil er selbst höhere Gedanken in seinem Haupte trug und während der Kriegsjahre sich berufen fühlte, ein Werk zu beginnen, von welchem die ganze Zukunft feiner Vaterstadt abhangen mußte.
64. Die Solonische Verfassung.
(Nach Fried r. v. Raumer, Vorlesungen über die alte Geschichte.)
Um die Zeit, wo Astyäges^den medifchen Thron bestieg, 594 vor Chr., ward Solon zum Archon und Gesetzgeber ernannt. Nicht ohne reifliche Ueberlegung entschloß er sich zur Annahme dieser schweren Würde, denn die Habsucht der einen und der Trotz der andern Partei standen jeder wahren Besserung gleichmäßig entgegen. Deshalb riethen ihm seine Freunde und nicht minder viele Bürger, er möge, unbekümmert um alle Vorurtheile, lieber die Alleinherrschaft antreten. Solon aber verglich die Tyrannei einer schönen Gegend, die keinen Ausgang habe, und blieb, ohne Rücksicht auf die Vorwürfe der Unempsindlichkeit und Furchtsamkeit, ohne Rücksicht auf Wünsche und Hoffnungen Einzelner, bei seinem Plane, nämlich: die drückende Herrschaft Weniger zwar abzuschaffen, aber keine unbedingte Volksherrschast einzuführen.
Zwei große Maßregeln schufen dem Solon erst reine Bahn zu einer neuen Gesetzgebung: 1) das Aufheben der Gesetze des Drakon, mit Ausnahme derer, welche den Mord betrafen und wahrscheinlich aus früheren Zeiten herrührten; 2) die Seifachtheia oder die Erleichterung der Lasten. Sie bestand wahrscheinlich in einer Verminderung der Zinsen für die aus früherer Zeit geschuldeten Capitalien und in einer Erhöhung des Nennwerths der Münzen, welche eine theilweise Herabsetzung der Schulden in sich schloß. Gleichzeitig mit dieser Schuldenermäßigung war es für die Zukunft untersagt, sich wegen Geldforderungen an den Leib des Schuldners halten zu
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350
X. Die macedonischen Reiche.
der den schicksalsvollen Knoten an dem malten Wagen des Sagenkönigs Midas, an dessen Lösung ein Orakelspruch die Herrschaft über Asien geknüpft hatte, mit dem Schwerte löste. In allen Handlungen des großen Königs gab sich die Zuversicht kund, dap das Morgenland mit seiner ganzen Herrlichkeit ihm zufallen würde.
Von Gordium zog Alexander im Sommer in südöstlicher Richtung dem cilicischen Gebirgslande zu. Paphlagonien und das südliche Kappadocien überließ er den eingebornen Landesfürsten, die sich freiwillig unterwarfen und Macedoniens Oberhoheit anerkannten. Oberhalb Tyana erstürmte er die von hohen Felsenwänden eingeschlossenen „cilicischen Klausen", die durch Natur und Kunst fast unüberwindlich, von der feigen persischen Besatzung bei der Annäherung des macedonischen Heeres nach geringem Widerstand geräumt wurden, und rückte dann in Eilmärschen auf Tarsus los. Kaum hatte er jedoch diese Stadt erreicht, so überfiel ihn eine heftige Krankheit, herbeigeführt, wie es heißt, durch ein Bad in dem kalten Bergstrom Cydnus, in dessen klaren Wellen er seinen von Nachtwachen und Sonnenglut erschöpften Körper erfrischen wollte. Von Fieberfrost geschüttelt, wälzte er sich ruhelos auf seinem Lager, bis die Geschicklichkeit des griechischen Arztes Philippus aus Akarnanien und sein eigener Glaube an menschliche Tugend und Treue ihn rettete. Ein Schreiben des alten Feldherrn Parmenio hatte nämlich den König vor Philipp gewarnt, als ob derselbe, vom Feinde erkauft, ihn vergiften wollte. Ohne in seinem Vertrauen zu wanken, nahm er jedoch den Heiltrank, indem er zu gleicher Zeit den Brief mit der lügenhaften Angabe dem Arzte darreichte. Philippus, der sich von aller Schuld rein wußte, bewirkte durch sorgfältige Pflege die baldige Genesung. Auch wurde Alexander in Gifteten von einer ernstlichen Furcht befreit durch die Nachricht vom Tode Memnon's, denn der Großkönig hatte Niemanden, der dem Rhodier an Feldherrnblick und Entschlossenheit gleich kam und, was vorzüglich ins Gewicht fiel, der ihn an Ansehen bei den Persern sowohl als bei den griechischen Söldnern erreichte. Schon hatte man in Griechenland die Ankunft der großen Flotte gefürchtet, und viele der Hellenen, namentlich die Spartaner, waren bereit gewesen, sich mit Memnon zu verbinden; jetzt war mit einem Male die ganze Lage verändert. Denn die neuen Befehlshaber verfolgten Memnon's Plan nicht, und am Hoflager des Darius hatte man noch immer nicht gelernt, wie viel darauf ankomme, zur See, im Rücken Alexanders, mit allem Nachdruck offensiv zu verfahren. Die persische Flotte ging immer mehr ihrer Auflösung entgegen, besonders als nach der Schlacht bei Jssus (s. S. 351) die Führer der cyprischen und phönicischen Städte abfielen.
Schon war Darius von Babylonien aufgebrochen, um dem macedonischen Helden in eigener Person entgegenzutreten. In endlosem Zuge bewegten sich die bunten Reiterscharen, die schwergewaffneten Söldnerheere, die Stämme aus dem fernen Iran und vom Indus, hinter ihnen die Wagen
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Extrahierte Personennamen: Gordium Alexander Alexander Philippus Parmenio Philipp Philipp Philippus Alexander Alexander Memnon Darius Darius Alexanders Darius_von_Babylonien Darius
129. Das Decemvirat.
466
das erste und einzige römische Landrecht, das Gesetz der zwölf Tafeln. Es ging aus einem Kompromiß der Parteien hervor und kann schon darum tiefgreifende, über polizeiliche und bloße Zweckmäßigkeitsbestimmungen hinausgehende Aenderungen des bestehenden Rechtes nicht wohl enthalten haben. Sogar im Creditwesen trat keine Milderung ein, als daß ein — wahrscheinlich niedriges - Zinsmaximumm Procent) festgestellt und der Wucherer mit schwerer Strafe - charakkmstlsch genug mit einer weit schwerern. M der Dieb — bedroht ward; der strenge Schuldproceß blieb wenigstens in seinen Hauptzügen ungeändert. Aenderungen der ständischen Rechte waren noch weniger beabsichtigt; die Ungültigkeit der Ehe zwischen Adeligen und Bürgerlichen wurde vielmehr aufs Neue bestätigt? Die wesentliche politische Bedeutung lag weit weniger in dem Inhalt der Gesetzgebung, als in der jetzt förmlich festgestellten Verpflichtung der Confuln, nach diesen Proceßformen und diesen Rechtsregeln Recht zu sprechen, und in der Veröffentlichung des Gesetzbuches, wodurch die Rechtsverwaltung der Controle der Publicität unterworfen und der Conful genöthigt ward, Allen gleiches und wahrhaft gemeines Recht zu sprechen.
Der Ausgang des Decemvirats liegt in tiefem Dunkel. Es blieb -so wird berichtet — den Zehnmännern nur noch übrig, die beiden letzten Tafeln zu publiciren und alsdann der ordentlichen Magistratur Platz zu machen. Sie zögerten indeß; unter dem Vorwande, daß das Gesetz noch .immer nicht fertig sei, führten sie selbst nach.verlauf des Amtsjahres ihr Amt weiter, was nach römischem Staatsrechte möglich war, da auch der auf Zeit bestellte Beamte erst durch förmliche Niederlegung des Amtes Beamter zu sein aufhörte. Die gemäßigte Fraction der Aristokratie, die Valerier und Horatier an ihrer Spitze, soll versucht haben, im Senat die Abdankung der Decemvirn zu erzwingen; allein das Haupt der Zehnmänner, Appius Claudius, von Haus aus ein starrer Aristokrat, aber jetzt umschlagend zum Demagogen und zum Tyrannen, gewann im Senate 'das Ueber« gewicht, und auch das Volk fügte sich. Die Aushebung eines doppelten Heeres ward ohne Widerspruch vollzogen und der Krieg gegen die Volsker wie gegen die Sabiner mit Unglück begonnen.
In dem Heere befand sich ein Veteran, dem die Sage überschwängliche Thaten und Ehren zuschreibt, L. Sinruus Dentatus. Varro hatte von ihm erzählt gesunden, er habe in 120 Gefechten gestritten, 8 Feinde im Zweikampfe erlegt, 45 Narben gezählt, keine auf dem Rücken, an Ehrenzeichen und Belohnungen, Pferdegeschirr, Spießen, Hals- und Armketten, den verschiedenen Kronen, welche die Tapferkeit auszeichneten, eine fast unermeßliche Menge, einzeln angegeben; welche Herzählung freilich dadurch ein sehr apokryphes Ansehen gewinnt, daß sie ihm auch zuschreibt, er habe den Triumph von 9 Feldherren begleitet, deren Sieg durch ihn vornehmlich entschieden worden; denn unsere römische Geschichte, die wohl keinen Ehrentag
Pütz, Histvr. Darstev. u. Charakteristiken l. 3. Aufl. 30
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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124. Die Auswanderung der Plebs und deren Folgen. 453
standen, aber bisher noch keine das Volk drückende Anwendung gefunden hatte. Dieses Schuldrecht enthielt nichts Geringeres, als daß der Schuldner, wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkommen konnte, dem Gläubiger überantwortet und ihm als Sclave übergeben wurde. Aber nicht genug; wenn er, Mchoem'lblefe Ueberantwortung erfolgt war, seine Schuld in einer bestimmten Frist nicht abtrug, so hatte der Gläubiger das Recht, ihn zu todten oder in feindliches Land zu verkaufen. Dazu kam, daß der Zinsfuß, zu welchem die Capitalien'ausgeliehen zu werden pflegten, übermäßig hoch war; denn wenn derselbe später gesetzlich auf 8*/3 vom Hundert festgestellt wurde, und diese Bestimmung immer von Neuem wiederholt werden mußte, so erhellt deutlich genug, daß diese Höhe in der Wirklichkeit gewöhnlich überstiegen wurde.- Wurden nun die Zinsen nicht bezahlt, so wurden sie in der Regel zum Capüal geschlagen (was man versura nannte), so daß sich also die Schuld nothwendig m^rascher Stufenfolge erhöhen mußte.
Nun hatten die in den letzten Jahren fast ununterbrochen gesührtenfriege jedenfalls den Wohlstand derjenigen Plebejer, die von ihrer beschränkten
Hufe leben mußten, hart angegriffen. Der Kriegsdienst hatte sie an der
Bearbeitung ihrer Aecker behindert; es waren zur Bestreitung der Kriegskosten Umlagen nöthig gewesen, die auf den Grundbesitz gemacht wurden und die Aermeren verhältnißmäßig am härtesten trafen, und außerdem hatten auch die Verwüstungen, die mit den Einfällen der Feinde verbunden waren, manche Flur und manche Häuser und Gärten zerstört. Man hatte daher
von den Reichen, d. h. in der Regel von den Patriciern, Geld aufnehmen
müssen, und durch Hinzuschlagung der Zinsen war die Schuld immer höher gestiegen.
Es war im Jahre 495, daß ein Funke jenen gehäuften Brandstosf entzündete. Ein Alter, aus dem Schuldkerker entsprungen, in schmutzigen Lumpen, bleich und abgehungert, mit verwildertem. Bart und Haupthaar, schrie in Todesangst um der Quinten Beistand. Er zeigte den Zusammenlaufenden die blutigen Zeichen unmenschlicher Mißhandlungen, und erzählte: ihm sei, nachdem er in 28 Schlachten gewesen, im Kriege Haus und Hof geplündert und abgebrannt, die Hungersnoth der etruskischen Zeit habe ihn gezwungen, Alles zu verkaufen; er habe borgen müssen, die Schuld sei durch den Wucher vielfach aufgelaufen; dann habe der Gläubiger sich ihn und seine zwei Söhne zusprechen lassen und sie in Ketten gelegt. Manche erkannten aus den entstellten Zügen einen wackern Hauptmann; das Mitgefühl, die Wuth verbreitete Tumult durch die ganze Stadt; Verpfändete und Ledige liefen zusammen, und alle heischten Abhülfe der allgemeinen Noth. Der Senat war rathlos; das Volk verspottete die Aufforderung, sich zu den Legionen zu stellen, welche man, um den Sturm abzuleiten, gegen die Volsker bilden wollte, die, nebst den Sabinern, damals als Feinde Roms genannt werden, denn mit den Latinern und den Etruskern war zu der Zeit Friede. Zwang
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