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fand man mit den italienischen Inseln und Achaia ab. Weil er sich aber mit Octavian überwarf, so wurde er mit Krieg überzogen, der ihm Niederlage und Tod brachte. Auch Lepidus trat bald vom Schauplatz ab und begnügte sich mit der Würde eines Oberpontifex.
Antonius aber, der gegen die Parther nichts ausrichtete, ward ganz das Werkzeug und der Buhle der ränkevollen Kleo-patra, der zu Liebe er die edle Octavia verstieß und Roms Provinzen verschleuderte. Nicht gegen ihn sondern gegen die Aegyp-terin wurde nun der Krieg erklärt, der mit seiner Niederlage und schimpflichen Flucht bei Actium endigte (2. September 31). Als er nach Aegypten zurückgekehrt sich von seiner Freundin verschmäht sah, gab er sich den Tod; Kleopatra folgte ihm, da
Octavian sich von ihren Reizen nicht locken ließ und sie für den
Triumph in Rom aufsparen wollte. Aegypten, das bisher eine
Scheinexistenz gefristet, ward römische Provinz; Octavian aber Alleinherrscher im weiten römischen Reich.
§ 47. Der Kaiser Augulius.
Rom und das Reich waren des ewigen Streites und Blutvergießens müde, man wünschte sich mit dem Genusse dessen begnügen zu können, was die Bürgerkriege den Einzelnen übrig gelassen oder eingebracht hatten. Daher fängt jetzt unter Octavian eine Periode der Erschlaffung und des Friedens an, die es ihm erleichterte eine fast unumschränkte Gewalt zu erwerben und zu erhalten. Zu diesem Zwecke trat er ganz in die Fußtapseu seines großen Ahnen, vereinigte wie dieser in seiner Person die wichtigsten Aemter, nach des Lepidus Tode auch noch die Würde des Oberpriesters, dabei verstand er es sie noch besser auszunützen. Den Seuat besetzte er als Censor mit seinen Creatnren, ermäßigte aber die Anzahl der Mitglieder auf 600. Anordnungen, die beim Volke Unwillen und Haß erzeugen konnten, wurden von nun an als Senatsbeschlüsse erlassen, so daß der Urheber derselben alle Verantwortlichkeit von sich auf eine Versammlung zu schieben vermochte, deren Namen durch Alter geheiligt war. Octavian selbst war der erste S enat o r (Prin-ceps), d. i. derjenige, welcher zuerst seine Stimme abzugeben befugt war, und führte diesen Titel mit Vorliebe, weil sein beständiger Gebrauch am wenigsten verletzte. Im Jahre 27 gab er vor, er wolle ins Privatleben zurücktreten. Da wurden ihm sämmtliche bisher von ihm aus eigener Macht bekleidete Würden durch Volksbeschlnß aufs neue
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Extrahierte Personennamen: Antonius Octavian Octavian Octavian
^ Das Altertum.
mif Tr' rrie ägyptischen Ärzte, die ihn nicht heilen konnten,
auf Pfahle spießen lassen wollte. Nur die Fürbitte des griechischen Arrtes der thn geheilt hatte, hielt ihn davon ab. 5 '
8 30.
Griechenland.
76) Während die riesigen Staaten Asiens in Trümmer zer-stueit, halten sich Bildung und Gesittung nach Europa verpflanzt. Die ersten Träger waren die Bewohner des jetzigen Griechenlands. Ms das südöstlichste Land Europas und in der Mitte dreier Weltteile gelegen, war es vorzüglich geeignet, die Kultur der Alten Welt in sich aufzunehmen und veredelt den europäischen Völkern zu übermachen. Die Griechen waren es vorzüglich, die das Schöue m Kunst und Wissenschaft pflegten und es in einer solch vollendeten Form darzustellen wußten, daß ihre Kunstwerke noch heute für uns klassische, d. H. mustergültige sind. Sie nehmen unter den Völkern des Altertums die erste Stelle ein. Ihre ^schichte nimmt deshalb unsere Aufmerksamkeit vorzüglich in Anspruch.
77) Im allgemeinen bestand Griechenland ans drei großen Landschaften. Im Norden lagen Thessalien und Epirus. An dieses grenzte Mittelgriechenland oder Hellas an, welches durch die Landenge (Isthmus) von Korinth mit dem südlichen '^eile, dem Peloponnes, zusammenhing. Bewohnt wurde es von einer Menge kleinerer Völkerstämme. Die ersten Einwohner kamen vom Kaukasus her. Es waren die Pelasger, welche in Thessalien und Epirus einwanderten. Nach ihnen kamen aber bald die Hellenen, welche die Oberhand gewannen, während von den Pelasgern viele nach Italien und den Inseln auswanderten.^ Bald nannte man.alle die vielen Völkerstämme mit dem gemeinschaftlichen Namen die Hellenen. Unter den Hellenen traten bald die Dorier in Thessalien und die Ionier in Attika hervor.
Anmerkungen.
1. Griechenland ist auf drei Seiten vom Meere umgeben, im Süden vom Mittelländischen, im Osten vom Ägäischen und int Westen vom Jonischen Meere. Im Norden ist Griechenland durch hohe Gebirgsketten gedeckt. Im Osten ist es beiläufig ebenso weit von Kleinasien entfernt, als im Westen von Italien. Den Namen Griechenland erhielt Hellas von den Römern, und zwar sollen sie das Land nach dem kleinen thessalischen Volksstamme der Grajen so genannt haben.
Thessalien wird von dem größten Flusse Griechenlands, dem Penens, durchströmt. Die vorzüglichsten Gebirge sind: der Olymp, wohin die Phantasie den Wohnsitz der Götter verlegte; der Ossa, von
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Verfassungsrevision in Luzern. Berufung der Jesuiten. Erster Freischaarenzug. 593
Das eidgenössische Schießen in Basel im Juli gestaltete sich zu einer
bewaffneten Volksversammlung, in der zwar kein augenblicklicher Auf-
bruch beschlossen, aber über die Bundesakte der Stab gebrochen wurde,
weil dieselbe die Bildung einer Behörde unmöglich mache, welche das
Vaterland vor Bürgerkriegen wie im Wallis und vor Parteiverfolgungen
wie in Luzern zu schützen vermöge. Der Bund müsse umgestaltet wer-
den, sonst reibe sich die Schweiz selbst auf, wurde das Losungswort,
das die Schützen von Basel nach Hause brachten, und in dieser Richtung
begann nun in allen Gauen die lebhafteste Agitation. Zunächst galt es
den Sturz der Luzerner Regierung, deßwegen wurden fast in jedem
Kanton Volksversammlungen abgehalten, welche das Begehren stellten,
der Gesandte des Kantons sei dahin zu instruieren, daß er auf der
Tagsatzung für die Fortweisung der Jesuiten aus Luzern stimme; diesem
Andrange wich zuerst die Regierung von Zürich, unterlag vollständig
einige Wochen darauf (15. Febr. 1845) die waadtländische, eine der
tüchtigsten, die je ein Kanton hatte. Sie erklärte sich im allgemeinen
wohl gegen die Berufung der Jesuiten nach Luzern, behauptete aber,
dem Kanton Luzern könne niemand das Recht dazu streitig machen, und
überdies sei es eine Abgeschmacktheit zu behaupten, einige Patres seien
der Schweiz gefährlich und bedrohen die Religion der Reformierten.
Die Volksmaffe glaubte anders, sie dachte sich die Jesuiten im Bunde
mit weiß Gott was für Mächten, mit einer Art Zaubergewalt ausge-
rüstet, zudem war sie gegen die Pietisten (Momiers) mit ihren Ora-
torienversammlungen erbost, daher ließ sie sich zu einer Versammlung
auf dem Moutbenon berufen und erklärte dort die Regierung als ab-
gesetzt. Die Zügel der Bewegung hatte der Staatsrath Druep (ge-
storben als Bundesrath 1855) ergriffen, der gleiche Mann, der sich zu-
erst gegen die Klosteraufhcbung im Aargau entschieden ausgesprochen
und ebenso, auf das Prinzip der Kantonalsouveränität fußend, nicht ein
Jahr vorher noch behauptet hatte, man könne Luzern nichts in den Weg
legen, wenn es die Jesuiten zu berufen für gut finde. Jetzt sprach er,
das Volk habe recht, weil es so wolle, und für ihn gebe es keine andere
Pflicht, als dem Volkswillen mit allen Kräften zu dienen. Druep hatte
in Berlin Hegel studiert und wandte die Sätze des deutschen Philosophen
so folgerichtig in seiner demokratischen Heimat an, als vor Zeiten der
Minister Altenstein in anderer Weise es in Preußen zu thun versuchte.
Volksversammlungen fanden auch in Solothurn, in Baselland, in Bern
und im Aargau statt, und diese führten zunächst zur Ausführung eines
großartigen Freischaarenzugs. Die aargauische Negierung sorgte dafür,
daß sich ihre Angehörigen in Aarburg mit Kanonen und Munition ver-
sehen konnten, die bernische that den ihrigen möglichen Vorschub mit
Gewehren und Schießbedarf, Privatleute gaben Stutzer und Musketen
Dumüller, Neue Zeit. Oo
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Produkte der Erde. uz
kalten Erdstrichs ihrer Kleider, Schuhe, Zelte, Bettde-
cken und andere Dinge. Aus ihren Hörnern wissen sie
allerlei Gerathe, aus den Knochen Messer, Löffel und
Nadeln, und aus den Därmen und Sehnen Stricke zu
machen. Die Klauen werden zu Trinkgeschirren, und
die Harnblasen zu Beuteln und Flaschen gebraucht. Ist
es nicht eine höchst bewundernswürdige Anordnung
Gottes, das; ein einziges Thier alle Bedürfnisse des
Menschen befriedigt?
Der Erdstrich, in welchem wir wohnen, hat weder
eine sehr heiße, noch eine sehr kalte, sondern eine ge-
mäßigte Witterung, welche sich oft verändert,
und eben dadurch zur Erzeugung und Ernährung der
meisten Produkte geschickt ist. In keinem Erdstriche
findet man daher eine so große Mannichfaltigkeit won
Erd-und Baumfrüchten, als in dem gemäßigten, und
nirgends ist das Thierreich so reichlich angefüllt, als
in diesem. Ackerbau und Viehzucht sind die beiden
Hauptbeschäftigungen der Bewohner dieses Erdstrichs.
Der W einst ock ist das eigenthümliche Produkt dessel-
den, denn er gedeiht weder in den heißen, noch in den
kalten Erdstrichen.
i. Das Thierreich.
^8on den Thieren haben wir ( S. 9 — 14.) schon
mancherlei gelesen, und daraus gelernt, daß man alle-
Thiere, welche auf und in der Erde, im Wasser und in
der Luft leben, am besten von einander unterscheiden
kann, wenn man sie unter folgende 6 Abtheilungen
oder Klassen bringt: Säug et hiere, Vögel, Am-
phibien, Fische, Insekten und Würmer. Lille
Thiere haben dieß mit einander gemein, daß sie einen
Mund (Maul) haben, durch welchen sie dem Körper
seine Nahrung zuführen, und daß sie, vom Hunger-
getrieben, willkührlich ihre Nahrung zu sich nehmen.
Dabei werden sie von ihrem Naturtriebe (I n -
stinkt) geleitet, und vor allem, was ihnen schädlich
ist, bewahrt. Diese Naturtriebe ersetzen bei ihnen den
Mangel der Vernunft, und sind bei einigen Thieren
höchst bewundernswürdig, indem Manche dadurch zum
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222 Das deutsche Reich bis zum Eude des elften Jahrhunderts.
dürfniß der Herrscher, die Bischöfe nach ihrem Vortheil zu wählen,
allmälig zu einer eigentlichen Verleihung des bischöflichen Amtes
geworden. Gegen sie hatte sich der kirchliche Kampf schon gerichtet, als
Leo Ix. auf einem zu Remi im Jahre 1049 gehaltenen Concilium die
kanonische Wahl als Bedingung für die Verwaltung des bischöflichen
Amtes aufstellte. Freilich mußte hierdurch der Kampf in das festge-
wurzelte und alle Verhältnisse durchdringende Lehensweseu eingreifen,
da der Uebelstand nicht gründlich zu heben war, wenn nicht die Bischöfe
dem Vasallenverhältnisse ganz entzogen wurden. Doch Gregor mußte
den Grundsatz in aller Schärfe aussprechen und es von dem Entgegen-
kommen der weltlichen Gewalt erwarten, daß Mittel gefunden würden,
den kirchlichen Forderungen ohne Störung der staatlichen Verhältnisse
genug zu thun. Daß er einen Mann wie Heinrich Iv. zum Gegner
erhielt, erschwerte seine Stellung insofern derselbe das mißbräuchliche
Verfahren nicht, wie sein Vater, zu Gunsten der Kirche, sondern in
niedrigen Absichten angewandt hatte. Dadurch waren bereits eine Menge
von Bischofsitzen in Deutschland und Italien mit Männern besetzt, die
das Bestreben Gregors gegen ihren eigenen Vortheil gerichtet sahen und
ihren Widerstand mit dem des Königs vereinigten. Die Geistlichkeit
der Gostarer Kirche, die in dem Verkehr mit dem zügellosen Hofe sich
verweltlicht und in niedrigen Künsten geübt hatte, war eine Pflanzschule
geworden, aus welcher Feinde der kirchlichen Zucht in die Kirche ein-
drangen. Daß aber gerade Heinrich Iv. Gregors Gegner war, gab
demselben auch eine günstige Stellung, insofern die Uebelstände des von
Gregor bekämpften Verfahrens augenfällig genug wurden, um Alle,
denen das Wohl der Kirche am Herzen lag, Alle, die sich durch Fröm-
migkeit und Wissenschaft auözeichneten, jedenfalls auf die Seite des
Papstes zu führen.
19. Nach seiner Erwählung suchte Gregor die Bestätigung Heinrichs
nach, ließ ihn aber zugleich wissen, daß er durch die Bestätigung sich
nicht zu Billigung der eingerissenen Mißbräuche bestimmen lassen werde.
Obgleich Heinrich von seiner Umgebung die Bestätigung abgerathen
wurde, erfolgte sie doch, da seine Abgeordneten bei ihrer Ankunft in
Rom die Wahl in Ordnung fanden. Es war dies aber die letzte Be-
stätigung, welche eine Papstwahl erhielt. Nachdem nun Gregor auf
drei zu Nom gehaltenen Concilien seine Anordnungen im Sinne der
Kirchenzucht getroffen hatte, erhielt er ein Schreiben von Heinrich, das
Absetzung der in die Empörung verwickelten sächsischen Bischöfe ver-
langte. Gregor, der schon während des Krieges Einstellung der Feind-
seligkeiten verlangt und sich zum Schiedsrichter ang-eboten hatte, ließ mit
der Forderung antworten, daß die Bischöfe zuerst ihren Kirchen zurück-
gegeben würden, und hielt dem Könige vor, daß er sich als einen Feind
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Extrahierte Personennamen: Leo_Ix Leo Gregor Gregor Heinrich_Iv Heinrich Gregors Heinrich_Iv Heinrich Gregors Gregors Gregor Gregor Gregor Gregor Heinrichs Heinrichs Heinrich Heinrich Gregor Gregor Heinrich Heinrich Gregor Gregor
nach dem Ende der Kreuzzüge.
457
der im Jahre 1387 in Mergentheim gemachte Versuch, die Heidelberger
Einigung zu erneuern, nicht zum Ziele, da das Bemühen des Königs,
den Landfrieden zu verallgemeinern und zu dem Ende dem Reiche eine
bestimmte Eintheilung zu geben, auf Widerspruch bei den Städten stieß,
die den Vortheil ihrer bisherigen besonderen Einigungen nicht aufgeben
wollten. Statt der von dem Könige beabsichtigten Einigung kam ein
neues Bündniß der schwäbischen Städte mit den benachbarten Fürsten
auf ein Jahr zu Stande. Noch in demselben .Jahre aber brach der
Krieg der durch Oestreichs Niederlage bei Sempach ermuthigten Städte
gegen die Fürsten wieder aus, den die Döffinger Schlacht endigte. Nach
Beendigung des Krieges mußte Wenzel im Jahre 1389 auf einem
Reichstage zu Eger, von den Fürsten gedrängt, die Sache der Städte
aufgeben und setzte einen neuen Landfrieden nach Art des Heidelberger
fest, der außer Baiern, Franken und Schwaben noch Thüringen und
Hessen umfaßte. Wie wenig aber auch dieser half, zeigte sich daran,
daß unter Ruprecht, als auch er die Ruhe nicht herzuftellen vermochte,
im Jahre 1415 der Erzbischof von Mainz mit Baden und Würtemberg
und einer Anzahl schwäbischer Städte zu Marbach einen Bund schloß,
den der König als einen mittelbar gegen sein Ansehen gerichteten ver-
gebens aufzulösen suchte.
31. Dein Bestreben, die zur Nichtigkeit herabgesunkene Staats-
gewalt für gewisse Kreise zu ersetzen, gehört auch eine eigenthümliche
Erscheinung im Gerichtswesen an, die Fehmgerichte. Die Ausbildung
der Landeshoheit hatte die Fürsten in Besitz der Gerichtsbarkeit gebracht.
In Westphalen aber erhielt sich die auf den alten Gaugrafschaften be-
ruhende Gerichtsbarkeit, und da die Aufsicht über dieselben nach der
alten Reichsverfassung zu dem herzoglichen Amte gehörte, standen sie
unter dem Erzbischöfe von Köln, an den bei Auflösung des sächsischen
Herzogthums die herzogliche Gewalt für diesen Theil desselben über-
gegangen war. Diese einer vergangenen Zeit angehörigen Gerichte
hießen, da sie von den neuen Landesherren unabhängig waren, Frei-
gerichte, und die Vorsteher, die sich als kaiserliche, nicht als landes-
herrliche Beamte betrachteten, Freigrafen, wie die beim Gerichte mit-
wirkenden Personen, die überhaupt Schöffen genannt wurden, hier den
Namen Freischöffen führten. Altem Herkommen gemäß wurde über
gewisse Verbrechen, namentlich solche, die unmittelbare Angriffe auf die
Religion oder Verletzung von Leib und Leben enthielten, nicht in den
gewöhnlichen öffentlichen Sitzungen gcurtheilt, sondern in solchen, die,
weil nur die Glieder des Gerichts dabei zugegen waren, heimliche hießen.
Diese Gerichte hießen die Fehme und die von ihnen ausgehende Ver-
urtheilung die Verfehmung. Zur Zeit, da Gewaltthätigkeit alle Ver-
hältnisse in Deutschland verwirrte, erweiterte sich der Wirkungskreis der
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Extrahierte Ortsnamen: Mergentheim Oestreichs_Niederlage Sempach Eger Baiern Schwaben Hessen Mainz Baden Würtemberg Marbach Westphalen Deutschland