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Regionen (OPAC): Hessen
Inhalt Raum/Thema: Reformation
kirchliches aus der Zeit vor der Reformation. 7
deren Mitglieder sich besonders eng an eine Kirche,Kapelle oder ein Kloster anschlössen, um dadurch Anteil an den dort gelesenen Messen, gewährten Ablässen und verrichteten guten Werken und nach ihrem Tode Seelen=
Die Li isab et h k ir ch e in Marburg.
messen zu erlangen. Solcher Bruderschaften waren z. B. in dem Städtchen Grünberg drei, in Marburg acht. tdie sie entarteten, zeigen besonders die Kalandsbruderschaften, die sich ursprünglich am Ersten jeden Monats (den Kalenden) versammelten, und deren Versammlungen schließlich weiter
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Regionen (OPAC): Hessen
Inhalt Raum/Thema: Reformation
Landgraf Philipp von Dessen wird evangelisch. 19
feines Abfalls und erinnerte ihn an die drohende kaiserliche Ungnade. Philipp verweist sie gleichfalls auf die Bibel und bittet sie, ihm seinen Ungehorsam zugut zu halten, „denn ich bin ja (Bott mehr schuldig, Gehorsam zu leisten, denn (Euer Liebben"; und so standhaft und entschlossen war er damals schon, daß er, sein späteres Schicksal gleichsam vorahnend, schrieb: „Will jemand mir etwas tun des Wortes (Bottes halber, so will ich es gern um (Bottes willen leiden und will auch darum gern verfolgt und bewacht sein, und bitte (Bott alle Tage, daß er mir wolle (Bnabe geben, daß ich es wohl tun könne". Hm meisten aber lassen uns Philipps Briefe an den gutkatholischen Herzog Georg von Sachsen, seinen Schwiegervater, erkennen, mit welchem Ernst er vor dem eigenen Gewissen seine Stellung zu rechtfertigen suchte; fast alles, was man der katholischen Kirche bamals vorwarf, wirb hier an Hand der Schrift beleuchtet: die Derbinblichkeit der Kloftergelübbe, die Derbienstlichkeit der werke, die Messe, der Idanbel der Geistlichkeit, die Gelbgier der Kurie, die Fastengebote, die Versagung des Laienkelches, die Heiligenverehrung, der mißbrauch des Bannes u. s. w. Punkt für Punkt werben die (Einwürfe des Herzogs roiberlegt und ihm jebe Aussicht auf (Erfolg seiner Bekehrungsversuche genommen; „wo ich müßt", schreibt der Lanbgraf einmal, „(Euer £iebben zu bienen, das wär' ich geneigt; aber wiber das (Evangelium zu tun um (Euretwillen, ba wirb nichts braus, wenn Ihr mir schon zwei Tochter gegeben hättet!"
Die Vertrautheit mit der Bibel und den Kirchenvätern, die Klarheit des Urteils in den strittigen Fragen und die persönliche Anteilnahme an der evangelischen Sache, die sich in biesen Briefen zeigen, erklären es zur Genüge, daß Philipp auch durch die Bauernbewegung des 3ahres 1525, welche die Gegner als die Frucht der lutherischen Bewegung hinstellten, sich nicht abroenbig machen ließ. (Er blieb seiner Überzeugung treu, wenn er auch weit bavon entfernt war, sie nun sofort in seinem Laube zur Durchführung zu bringen; benn er wußte, daß man eine religiöse Bewegung langsam wachsen und reifen lassen müsse, und war viel zu klug, um den Schaben eines übereilten Vorgehens nicht einzusehen. Doch hat er von jetzt an evangelische prebiger gesucht und geförbert und die Aufhebung einzelner Klöster, beren Insassen evangelisch geworben waren, gestattet, vor allem aber zog er den Mann an seinen Hof, der in der Folgezeit sein treuester Berater bei der Durchführung der Reformation in Hessen geworben ist, den Magister Rbam Kraft. Dieser hatte, im Jahre 1492 in Fulba geboren, in (Erfurt stubiert und war bort mit Sem berühmten Humanistenkreise in Berührung gekommen, stls begeisterter Anhänger Luthers war er bei der Leipziger Disputation zugegen gewesen, hatte dann in Fulba gewirkt und war 1524 nach Hersfelb gekommen, wo ihn der Lanbgraf prebigen hörte und zu seinem Hofprebiger ernannte. 3n dieser Stellung hat er Philipp im (Evangelium bestärkt und ist der einflußreichste Theologe Hessens in der Reformationszeit geworben.
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Extrahierte Personennamen: Philipp_von_Dessen Philipp Philipp Philipp Bott Philipps Philipps Georg_von_Sachsen Ernst Philipp Philipp Philipp Philipp
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Inhalt Raum/Thema: Reformation
Die Synode zu Homberg.
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verlesen hatte, die auf den Speyerer Abschied verwies, die heilige Schrift als Richtschnur für die Verhandlungen und Beschlüsse bezeichnete und Redefreiheit zusicherte, trug Franz Lambert 158 Streitsätze vor und begründete sie in lateinischer Sprache, und Höam Kraft verdeutschte sie der Versammlung am Nachmittag. Nur der Franziskaner-Guardian Nikolaus Werber meldete sich nach geschehener Aufforderung zum Wort und bat, am nächsten (Tage seine Meinung sagen zu dürfen. Hls er aber am Montag vormittag zu Worte kam, ging er auf Lamberts Thesen überhaupt nicht ein, bezeichnete vielmehr die evangelische Lehre als bereits verdammte Ketzerei und bestritt dem Landgrafen, den er zum Festhalten an der Religion der Väter ermahnte, das Recht zur Abhaltung einer Synode und zum Erlaß kirchlicher Ordnungen. Der Kanzler entgegnete ihm, es sei anerkannte Pflicht der Obrigkeit, Mißbrauche und Abgötterei abzustellen, und dazu begehre der Fürst den Rat der Versammlung. Aber der Guardian bestritt nur um so heftiger das Reformationsrecht der Synode und ließ sich dazu hinreißen, den Landgrafen selbst mit „spitzigen und hitzigen Worten" anzuklagen, daß er verlangen nach dem
Klostergut trage. Mit ruhigen, vom Gefühl der Unschuld ihm eingegebenen Worten mies Philipp in eigner Person diesen schweren Vorwurf entschieden zurück, ohne aber §erber durch seine dringende Ermahnung zur Widerlegung der Thesen veranlassen zu können. Schließlich trat noch der Pfarrer zu Waldau bei Kassel, Magister Johann Sperber auf, um für die Anrufung der Maria eine Lanze zu brechen, sah sich aber rasch aus der Schrift widerlegt. Dann wurde die Synode geschlossen, nachdem aus ihrer Mitte eine Kommission gewählt worden war, die auf der Grundlage der Lambertschen Sätze eine Reformationsordnung entwerfen sollte.
Die (Eigentümlichkeit dieser „Hornberger Kirchenordnung", zugleich aber auch ihre hauptschwäche besteht darin, daß sie, ohne Anschluß an das Bestehende zu suchen, ein völlig neues Kirchenwesen, beruhend auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit, bilden, also auf die Volkskirche verzichten will. Nach dem Entwürfe sollte nämlich noch eine Zeitlang das wort Gottes gepredigt werden, so daß jedermann von dem Evangelium Kunde hätte. Dann soll auf einen bestimmten Sonntag an den verschiedenen Orten eine Versammlung ausgeschrieben und in dieser jeder einzelne von dem Bischof, d. H. dem Pfarrer, befragt werden, ob er die neue Ordnung annehme, zur Gemeinde der heiligen gerechnet werden und sich
t&tm Lamb^th^S
Unterschrift des Franz Lambert (Kvenionensis), (Rus dem Kgl. Staatsarchiv zu Marburg.)
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Extrahierte Personennamen: Franz_Lambert Franz Nikolaus Nikolaus Lamberts Philipp Philipp Johann_Sperber Johann Maria Franz_Lambert Franz
Extrahierte Ortsnamen: Homberg Kassel Maria Marburg
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Regionen (OPAC): Hessen
Inhalt Raum/Thema: Reformation
Erster Abschnitt.
auch der Zucht der Kirche unterwerfen wolle, wer zustimmt, wird in ein Verzeichnis eingetragen, wer ablehnt, soll draußen bleiben und als ein hetde angesehen werden. Die regelmäßig versammelten Gläubigen erbauen sich aus Gottes wort, wählen ihren Bischof (Pfarrer) und die Diakonen und üben die Kirchenzucht. Zur hessischen Kirche sollen diese Gemeinden
Fjomberg a. d. Lfze. (Nach Vilichs Ansichten hessischer Städte, 1591.)
durch die alljährlich nach Marburg zu berufende Synode zusammengefaßt iveiden, die aus den Bischöfen, den von den Gemeinden gewählten Abgeordneten (aus jeder einer), den Fürsten, Grafen und Herren sich zusammensetzt. (Ein Zynodalausschuß von dreizehn gewählten Mitgliedern trifft vorläufige Verfügungen und hat die vorbereitende Arbeit für die nächste Tagung. Die Synode wählt außerdem drei Visitatoren, die alljährlich einmal jede Gemeinde besuchen, den von dieser gewählten Bischof prüfen, bestätigen, oder, wenn er untauglich ist, absetzen und über der Durchführung der Zynodalbeschlüsse wachen. Für diese erst zu schaffende Kirche sind dann die zahlreichen Vorschriften der Ordnung über Den Kultus, das Schulwesen u. s. w. bestimmt. Siegel des 5ranz Lambert. Die Grundgedanken dieser Hornberger Kirchen-
<fl“ orbnung lind ohn- Zw-is-I in d-r Schrift Luth-r-
„Deutsche Messe und Ordnung des Gottesdienstes", die zu Anfang des Jahres 1526 erschienen war, zu suchen,
rvenn auch manches, wie z. B. die Bestimmungen über die Sqnode, auf
oberländische Einflüsse hinweist. Aber gerade Luthers Widerspruch war es, an dem ihre (Einführung in Hessen scheiterte. Der Landgraf hatte sie ihm zur Begutachtung vorgelegt, und der Reformator gab sein Urteil
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Regionen (OPAC): Hessen
Inhalt Raum/Thema: Reformation
Der Husbau des hessischen Rirchenwesens. 53
aufgetreten und hatten Anhänger gewonnen, wenn auch Ausschreitungen nicht häufig vorkamen, so untergruben doch die Wiedertäufer die Landeskirche, indem sie ihr gerade viele religiös Empfängliche entfremdeten. Landgraf Philipp sah in ihnen, sofern sie sich nicht offenen Aufruhr zuschulden kommen ließen, irregeführte Brüder und wollte nicht, wie dies sonst katholische und evangelische Obrigkeiten taten, die Todesstrafe gegen sie zur Anwendung bringen. „Hm Leben zu strafen", so schreibt er einmal an Johann Friedrich von Sachsen, „die da nichts mehr getan, denn daß sie im Glauben geirrt und mit der Tat nicht gehandelt, wird man mit dem Evangelium nicht wohl verantworten können". Er setzte seine Eröffnung auf den Erfolg geeigneter Unterweisung; diese aber half zunächst wenig. So erließ er denn im Anfang des Jahres 1536 ein Man-datgegendietdieder-täufer, das ihnen Verachtung von Gemeinde und Gottesdienst, Bekämpfung der Kinder-taufe, der Obrigkeit und des Kriegsdienstes und Verteidigung der Gütergemeinschaft vorwarf und den hartnäckigen die Landesverweisung androhte. Da aber die Täuferei trotz dieser Strafe zunahm, forderte der Landgraf auch von einer Reihe auswärtiger Theologen Gutachten ein, die sich fast alle für die Zulässigkeit der Todesstrafe aussprachen. Diese wird denn auch in der hauptsächlich gegen die Wiedertäufer gerichteten „Ordnung der Visitation" vom Jahre 1537 für anwendbar erklärt, ihre Anwendung jedoch auf nichthessische täuferische Agitatoren, die trotz geschehener Verweisung wieder ins Land kommen und sich eben dadurch des Aufruhrs schuldig machen, ferner auf solche ausländische Täufer, die nicht Agitatoren sind und zum dritten Male wiederkommen, und endlich auf hessische Prediger und Agitatoren, die zum dritten Male zurückkehren, beschränkt. Nicht agitierende hessische Täufer sollen, wenn sie zum dritten Male wiederkommen, gefänglich einbehalten und jedes ergangene Todesurteil dem Landgrafen zur Bestätigung vorgelegt werden. Jedoch ist in Hessen
Maktinv
Bvccer- Hat - V1el' Gltten^Vn- Glert Engel-Ant- Hat- Er' /i/Ch - Bexert
Dar- Ist-Begr.abe-Nach - Seim - £ Ndt Avch 'W1dfv Avtoraben - Vn-Verbreit Aber- Die' Köngin - Lobe San -Hat-Die Asch - Ehrlich Es Tätten-Lan
Martin Butjer.
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Extrahierte Personennamen: Philipp Philipp Johann_Friedrich_von_Sachsen Johann Friedrich Martin_Butjer
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Regionen (OPAC): Hessen
Inhalt Raum/Thema: Reformation
54 Erster Abschnitt.
niemals ein Wiedertäufer hingerichtet worden, was wohl auf das Festhalten Philipps an seiner oben angeführten Überzeugung zurückzuführen ist; noch in seinem Testamente sagt er: „(Einen Menschen um des willen, daß er unrecht glaubt, zu töten, haben mir nie getan, wollen auch unsere Söhne ermahnt haben, solches nicht zu tun, dann wir's, daß es wider (Bott sei, halten, wie das im Evangelium klar angezeigt."
Huch in der „(Ordnung der Visitation" wird als das Hauptmittel zur Bekämpfung der Wiedertäufer die Unterweisung derselben durch die Pfarrer empfohlen. Doch ist dadurch wenig erreicht worden. Erst als der Landgraf die Verhandlungen mit den Wiedertäufern Martin Butzer übertrug, wurden nennenswerte (Erfolge erzielt. Dieser Theologe, der seit Jahren mit Philipp in vertrautem Briefwechsel stand und besonders nach dem Abschluß der Wittenberger Konkordie einen großen (Einfluß auf das gesamte hessische Kirchentvesen erlangte, wurde 1491 in Schlettftaöt geboren und war mit fünfzehn Jahren in den Dominikanerorden eingetreten. Rls er auf der Heidelberger Universität mit humanistischen und lutherischen Gedanken vertrautavurde, erwirkte er die päpstliche (Erlaubnis zum Hustritt aus dem Orden und wurde Weltgeistlicher. His solcher kam er im Jahre 1523 nach Straßburg, wo er bald die Seele der Reformation ward His Lehrer, Prediger, Seelsorger, Schriftsteller und besonders als Kirchenmann war er unter den Protestanten hoch angesehen und hat nicht nur zahlreiche Länder und Städte in Deutschland sondern auch die evangelischen Gemeinden in Belgien, Frankreich, (England und Italien beeinflußt, von seinen Bemühungen um das Konkordienwerk war bereits die Rede ; ebenso von seiner weltberühmten, milden, und doch überzeugenden Disputier-Kunst. Nun sollte er in Hessen auch seine Begabung für die Ordnung des Kirchenwesens zeigen. Wie kein zweiter war er dazu berufen; denn von jeher hatte er die Notwendigkeit einer Kirchenzucht, vor allem im Hinblick auf die Wiedertäufer betont.
Schon die sogenannte „Ordnung der Visitation" vom Jahre 1537, welche den Nachdruck auf die Verfassung der Kirche legt, steht unter seinem (Einfluß. Sie gibt eingehende Bestimmungen über eine vorsichtige Husroahl der kirchlichen Personen und die Hebung ihrer Stellung und Würde, über die Handhabung der Kirchenregierung durch kirchliche Organe und über die Selbständigkeit der Kirche dem Staate gegenüber. Die Superintendenten als die eigentlichen Leiter der Kirche werden von den Pfarrern der Diözese gewählt und vom Landesherrn bestätigt. Sie überwachen Lehre und Wandel der Pfarrer und das Leben der Gemeinden, versammeln ihre Geistlichen in Diözesansynoden und bilden selbst mit einigen Pfarrern aus jeder Superintendentur die Generalspnode, welcher die endgültige Besetzung erledigter Pfarrstellen und die Regelung der allgemeinen kirchlichen Hngelegenheiten zustand.
Noch deutlicher aber tritt uns Butzers Geist in der „Ziegenhainer Zuchtordnung" des Jahres 1539 entgegen, die in die hessische Kirche
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Extrahierte Personennamen: Philipps Bott Martin_Butzer Philipp Philipp Butzers
Extrahierte Ortsnamen: Straßburg Deutschland Belgien Frankreich England Italien Hessen
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Regionen (OPAC): Hessen
Inhalt Raum/Thema: Reformation
Der Ausbau des hessischen Kirchenwesens. 55
das Amt der Presbyter (Kirchenälteste) einführte und dadurch in den Gemeinden den Grund zu einer Kirchen- und Sittenzucht legte. Die Ordnung ist gewissermaßen die Antwort auf den Vorwurf der Wiedertäufer, daß die Landeskirche der Zucht entbehre, und sucht das Berechtigte in diesem Vorwurf wenigstens für die Zukunft abzustellen. Für jede Gemeinde ordnet sie die Wahl von Presbytern an, die ein Rufsehen auf den Pfarrer haben und mit diesem zusammen über die Gemeinde wachen sollten. Unkirchliche und unsittliche Gemeindemitglieder sollen sie durch Zuspruch zu bessern suchen und ihnen, wenn das nicht hilft, die kirchliche Gemeinschaft kündigen; doch Kann dieser rein kirchliche „Bann" immer nur mit Zustimmung des Superintendenten ausgesprochen werden. Ruch die durch die Zuchtordnung eingeführte Konfirmation sollte zur Widerlegung der wieder-täuferischen Anklagen mitwirken.
Hatten die (Täufer gesagt, daß man in der Kirche die Kinder „tauft und läßt es dabei bleiben, lehret sie kein Buß und Besserung", so wollte man jetzt die in früher Jugend Getauften gründlich unterrichten, danach unter Handauflegung ,,im Hamen des Herrn konfirmieren und zu christlicher Gemeinschaft bestätigen" und sie dann zum Abend-mahle zulassen, wenn Butzer der Vater der Konfirmation genannt wird, so darf Hessen als die Heimat der Konfirmation bezeichnet werden; denn hier ist sie zum ersten Ittale durchgeführt worden, und Spener, durch den sie gegen Ende des siebenzehnten Jahrhunderts allgemeiner bekannt wurde, hat sie auf hessischem Gebiete kennen gelernt.
fluch an der Abfassung der ,,Ordnung der Kirchen zu Kassel", die gleichfalls aus dem Jahre 1539 stammt, den Gottesdienst und die Kirchengebräuche regelt und zum ersten Ittale genauere Bestimmungen über die Konfirmation gibt, war Butzer beteiligt; der gleichzeitig erschienene Kasseler Katechismus ist ein Auszug aus Butzers straß-burgischem. So war vor allem durch die Tätigkeit dieses Mannes nunmehr das hessische Kirchenwesen besser geregelt und alle Vorsorge für eine gedeihliche Entwicklung der Gemeinden getroffen, worden.
Johannes vrach,
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Regionen (OPAC): Hessen
Inhalt Raum/Thema: Reformation
Zweiter Abschnitt.
Vom Niedergang des Schmalkaldischen Bundes bis zum Tode Philipps des Großmütigen.
(1540 ->07.)
I. Die Zeit der Religio,isgespräche.
(Es deucht uns gar viel erhalten zu fein, wann rnan's Konnt dahin bringen, daß die Kaiserliche Majestät und die andern Stände des Reichs bewilligten und zuließen den Artikel der Zustifikation, christliche Kommunton und Priesterehe.
Landgraf Philipp an Vutzer, 1544.
Um zu verhüten, daß ihm die Türkenhilfe versagt werde und daß Frankreich, sein alter Gegner, an den Protestanten im Reiche eine Stütze finde, hat Karl V. eine Einigung der Deutschen in der Religionsfrage herbeizuführen gesucht. Der Frankfurter instand verpflichtete ihn, die Verhandlungen nur zwischen den Bevollmächtigten der beiden deutschen sich gegenüberstehenden Parteien führen zu lassen. Rber schon bei dem ersten Gespräch in Hagenau Quni und Zuli 1540), wo von hessischen Theologen Johannes pistorius aus Nidda und Gerhard Geldenhauer aus Marburg erschienen, mutzten die (Evangelischen zugeben, daß ein päpstlicher Legat zugelassen werde; denn Rom wollte das Zustandekommen eines Ausgleichs mit den Ketzern unter allen Umständen verhindern, weil es fürchtete, daß dadurch nur noch mehr deutsche Stände seiner Herrschaft verlorengehen würden. Über diese Gefahr berichteten besonders die entschiedenen Gegner der evangelischen Sache, Johannes Faber und D. Johannes Eck nach Rom und verschwiegen dabei nicht, daß die Lutheraner sich ausgezeichnet organisiert hätten, Superintendenten zur Ordination von Predigern und Diakonen besäßen, über Schulen verfügten, in welchen bereits die Kinder mit dem Gift der Ketzerei angesteckt würden, so datz das heranwachsende Geschlecht vom Papste und der katholischen Kirche nichts mehr wisse, und datz sie ihre Pfarrer und Lehrer aus den eingezogenen Pfründen und Stiftungen angemessen bezahlen könnten. Jedes Entgegenkommen gegen diese gefährlichen Neuerer beschloß daher die Kurie nachdrücklich zu bekämpfen. Zunächst schien jedoch ihre Sache auf dem Tage zu tdorms (November 1540 bis Ende Januar 1541) sehr schlecht zu stehen, hier zeigte sich's nämlich, datz von den elf katholischen
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Extrahierte Personennamen: Philipps Philipp Philipp Karl_V. Karl_V. Johannes Gerhard_Geldenhauer Johannes_Faber
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Hagenau_Quni Nidda Marburg Rom
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Regionen (OPAC): Hessen
Inhalt Raum/Thema: Reformation
Das Interim in Hessen. 73
(Empfang der gebührlichen Subsidien, Kontributionen und Steuern, welche die Geistlichen dem Kurfürsten als ihrem Erzbischof und obersten Ordinarius von Hechts und löblicher Gewohnheit wegen zugeben schuldig, auch an gebührlicher 3elebrierung der Zehntgerechtigkeit und Visitation . . . gar keine Verhinderung mit der Tat zuzufügen noch gestatten" zu wollen, fluch solle der Landgraf „solche Glocken, Kelche, Monstranzen, Meßgewänder und anderen Kirchenornat und Kleinodien, die er aus den Kirchen hin und wieder an sich genommen oder durch andere wegzunehmen befohlen hätte, samt alten Renten, Gülten, Nutzungen und Gefällen, soviele deren durch ihn eingezogen und zurückbehalten worden, vor allen Dingen wiederum an dieselben Orte zur (Ehre Gottes wirklich restituieren und auch daselbst bleiben lassen". Mit diesen Bestimmungen — es sind nur die wichtigsten genannt — hätte Mainz wohl zufrieden sein können, da es ja damit alles verlorene wieder erreichte: die geistliche Jurisdiktion und sämtliche Kirchengüter. War es erst einmal wieder in deren Besitz, so würde die evangelische Lehre bald aus Hessen verschwinden ; denn Prüfung, Anstellung, Besoldung und Visitation der Pfarrer war dann seine Sache, und evangelische Pfarrer hätte es nicht geduldet. Da aber die hessischen Vertreter die Einschränkung durchgesetzt hatten, daß die Zugeständnisse des Interims, das ja verheiratete Pfarrer und den Laienkelch vorläufig gestattete, berücksichtigt werden müßten, fürchteten (Erzbischof und Domkapitel, es werde mit der Rückführung der hessischen Kirche zum Katholizismus zu langsam gehen, und wollten diese Einschränkung gestrichen haben, fluch sollte zu der Bestimmung über die Rückgabe des Kirchengutes, welche die Klöster nicht ausdrücklich genannt hatte, noch der Zusatz gemacht werden, daß auch die „Restitution aller geraubten Klöster, Kirchen und Klausen mit allen ihren Gütern und Zubehör" einbegriffen sei.
Landgraf Philipp war in seiner Sehnsucht nach Freiheit so schwach, sich mit allem einverstanden zu erklären; nur hielt er an der Geltung des Interims, das ja die erzbischöfliche Jurisdiktion bedeutend eingeschränkt hätte, fest. Damit hielt er wenigstens den Fortbestand seiner evangelischen Kirche für gesichert. Aber seine Regierung und die von ihr zu Rat gezogenen Theologen sahen weiter und wollten die Verantwortung für solche Nachgiebigkeit nicht tragen. Zwar erklärte auf der vom 16.-18. März 1550 in Kassel abgehaltenen Versammlung fldam Kraft, man dürfe in die Rückgabe der Kirchengüter willigen, wenn man dadurch sich Freiheit von der bischöflichen Jurisdiktion erkaufen könne; aber die Mehrzahl der Räte, Abgeordneten und Theologen wollten auch davon nichts wissen. So wurde denn Restitution und Jurisdiktion abgelehnt, „sonderlich in Betrachtung, daß solches mit gutem Gewissen und ohne Beleidigung der göttlichen Majestät nicht geschehen kann, auch allerlei Skandale und schädliche Ärgernisse nicht allein in diesem Fürstentum, sondern auch in der ganzen deutschen Nation und allgemeinen Christenheit bringen und verursachen würde; zudem daß
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Inhalt Raum/Thema: Reformation
Landgraf Philipps Befreiung und letzte Lebensjahre. 77
lutherischer sein wollte als Luther selbst und nicht nur die Anhänger Zwinglis und Calvins, sondern auch den stets zur Milde und Versöhnlichkeit geneigten Melanchthon und seine Gesinnungsgenossen verketzerte. Der Landgraf schrieb dem Herzog Johann Friedrich dem Mittleren von Sachsen, dessen junge Universität Jena der hauptsitz dieses unduldsamen, starren Luthertums war, im Jahre 1559 einen sein tiefes Bedauern über diese verdammungssucht ausdrückenden Brief, in welche,n er klagend ausruft: „hilf Herr (Bott, wie ist die Liebe noch so kalt bei denen, die wir uns Christen nennen und solche Ärgernisse anrichten, daß wir vor (Bott Kntwort geben müssen und schwer Urteil tragen!" Ruch die landgräflichen Theologen wollten von diesem Geiste des Richtens und Der-dammens nichts wissen und sprachen sich in einem Sqnodalgutachten aus dem Jahre 1560 dahin aus, daß man aus den (Bedanken und Lehrsätzen der gottbegnadeten Väter wie Luther kein (Evangelium machen dürfe. „Wir wollen", so führten sie u. a. aus, „nicht verzagen und dafür halten, als ob Gott durch ihr Absterben uns gar verlassen habe, denn dieweil Christus uns versprochen, bis an das (Ende der Welt bei uns zu sein, wird er gewißlich durch seinen heiligen Geist die Kirche regieren und verwahren und etwa als ein guter Werkmeister mit geringem und auf der Welt unansehnlichem Werkzeug seine Arbeit verrichten können". Die Augsburger Konfession, die Apologie und die Schmalkaldischen Artikel seien nicht der heiligen Schrift gleichzusetzen, und Luther solle man nicht zum römischen heiligen stempeln, sondern immer wieder von neuem die Bibel als Richtschnur gelten lassen. Den rechten Weg zur Beilegung der Streitigkeiten sahen Philipp und seine Theologen nicht im gegenseitigen Ausschließen und Derdammen, sondern in friedlicher Derhanmung auf einer Synode aller (Evangelischen, auch der ausländischen, wie ja auch der Landgraf auf Grund seines weitherzigen Standpunktes insbesondere die Hugenotten nicht als verdammenswerte Calvinisten, sondern als evangelische Brüder ansah und ihnen die Unterstützung der deutschen Protestanten verschaffte. (Er hielt eben die Unterschiede in der Ausprägung der einzelnen Lehren nicht für wichtig genug, um damit die Trennung zu rechtfertigen, betonte vielmehr die gemeinsame religiöse Grundstimmung, welche für die Streitenden ein unzerreißbares (Einigungsband bilden müsse. So hat er einmal auf dem Fürstentag zu Uaumburg 1560 erklärt:,, (Es kann so genau nicht abgehen, es hat zu Zeiten einer eine andere Meinung denn der andere über einen und den anderen Artikel; sie sind aber darum in der Lehre nicht widerwärtig. Also kann ich meinen Pfarrern nicht wehren, daß einer andere Gedanken hat denn der andere beim Sakrament und anderen Artikeln; ich gestatte ihnen aber darum nicht, daß sie mit ihren Menschengedanken und -Worten von Stund an auf die Kanzel kommen und andere ausschreien und kondemnieren."
Mehr aber als die Angelegenheiten des gesamten Protestantismus beschäftigte den Landgrafen in diesen Jahren die Sorge um seine eigene Kirche. Während der Gefangenschaft und der Interimswirren war ihre
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