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Geschichte des Mittelalters.
konnten. Da durchbrachen die unbändigen Bewohner des schottischen
Gebirges, die Kaled onier (Pikten und Skoten), die von den römischen
Kaisern aufgeführten Gränzwalle und erfüllten die britischen Ebenen
mit allen Gräueln der Barbarei. In dieser Noth, erzählt die Sage,
nahm Vortigern, einer der britischen Könige, sächsische Seeräuber
Hengifl und in Dienst, welche gerade in drei Schiffen unter den Häuptlingen Heng ist
Horsa. airt) Horsa an die britische Küste gekommen waren, und räumte ihnen
449, die Insel Th anet (an der Mündung des Stour) ein. Sie schlugen
die Kaledonier zurück, bemerkten die Schwäche und Uneinigkeit der
Briten und riefen Brüder und Stammverwandte herbei: Friesen und
Sachsen von der Nordseeküste zwischen Ems und Elbe, Angeln
und Jüten von der cimbrischen Halbinsel.
Angelsächsi. § 45. Sie entrissen in ungefähr 150 Jahren den Briten den
sche Hcptar- schönsten Theil des Landes und gründeten sieben Königreiche: die
lf' Nachkommen des Jüten Hengist Kent; der Sachse Ella 477 Sussex
(Südsachsen); 494 der Sachse Kerdik Messer (Westsachsen); 527
der Sachse Erkenwin Essex (Ostsachsen); der Angle Uffa 527 O fi-
an gl ien, das sich in North- und Southfolk theilte; 547 Ida Ber-
uikien, Aella 560 Deira, die später durch Edwin zu Northhum-
berland vereinigt wurden; Krida eroberte 586 Merkten (Mark),
das 626 durch Penda zum Königreich erhoben wurde. Die tapfersten
Briten flüchteten sich zu ihren nie romanisierten Brüdern in das Ge-
birge, daher erhielten sich kleine britische Reiche von Kumberland bis
Kornwallis, z. B. Gwynedd, Deheubarth, Powis, Gwent. Noch andere
Briten wanderten schaarenweise nach der gallischen Halbinsel Armorika
aus, die von ihnen bis zur Stunde den Namen Bretagne trägt. Die
unterworfenen Briten wurden hörig oder leibeigen und verloren sich unter
den Sachsen. Diese trugen ihre heimischen Einrichtungen auf britischen
Boden über; sie verehrten noch die germanischen Götter, wurden aber um
Christiani- 600 n. Ehr. namentlich durch die Bemühungen des Papstes Gregor des
sierung. Großen bekehrt, welcher 40 Benediktiner unter dem Abte Augu-
stin zu ihnen schickte. Am Christtage 597 taufte dieser den König
Ethelbert von Kent und wurde Erzbischof von Kanterbury; 628
bekehrte sein Genosse Paulinus den König Edwin von Northhum-
berland und den spätern heidnischen Rückschlag überwand 635 der
König St. Oswald; 631 gewann der Burgunder Felix die Ost-
auglier für die Kirche; um 660 folgten die Könige von Merkien und
Esser diesem Beispiele, 678 endlich der von Sussex.
§ 46. Diese sieben Königreiche (die Heptarchie; einigemal waren
es aber mehr als sieben) befehdeten sich fast unaufhörlich; einige Zeit
hatte Merkien die Oberhand, bis sie Messer gewann, dessen König
827. Egbert 827 sich zum Alleinherrscher aller sächsischen Ge-
biete emporschwang; unter ihm soll der Name Angellarid (England)
allgemein geworden sein.
Schottland § 47. Im Norden der Insel Britannien, im heutigen Schott-
christlich. land, bestanden die zwei kleinen Königreiche der Pikten (auf der
östlichen Seite) und der S ko ten. Sie erhielten das Christenthum aus
Irland. Irland, dessen keltische Bevölkerung in vier Königreiche: Ulster,
Leinster, Munster und Konnaught, unter einem Oberkönige von
Meath zu Teamor oder Tamora, getheilt war.
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Extrahierte Personennamen: Vortigern Heng Horsa Ella Kerdik Ida_Ber- Edwin B._Gwynedd Gregor Kent Kanterbury Edwin_von_Northhum- Oswald Felix Felix Esser Egbert Meath
Ii. Die Franken.
19
E. Reich der Burgunder in Gallien und Helvetien (413—534 n. Chr.).
§ 48. Dieses Volk (Th. I. S. 206) -rach 413 in Gallien ein
und gründete nach Attilas Tod bis 500 ein Reich, welches das ganze
Flußgebiet der Rhone vom Wallis bis zur Durance, ferner Savoyen,
in Helvetien das Gebiet der Aar bis unterhalb Solothurn umfaßte
und in Gallien noch das Quellgebiet der Loire und Seine in sich be-
griff; königliche Residenzen waren abwechselnd Genf, Lyon, Vienne,
Besanyon. Um 413 wurden die Burgunder arianische Christen. Unter
König Gundobald, der die burgundischen Gesetze sammeln und nie-^ndobald^
derschreiben ließ, traten jedoch die meisten in die katholische Kirche ein. 516.
Sie zeigten sich milder als die meisten germanischen Stämme und bil-
deten sich jenseits des Jura frühe zu einem romanischen Volke um.
Ii. Die Franken: Frankreich. König Chlodewig
(481—511 n. Chr.).
K 49. Die Franken waren ursprünglich kein eigener germanischer
Stamm, sondern der Name eines Kriegsbundes verschiedener Stämme
am Niederrhein (Bataver, Sigambern, Chamaven, Tubanten, Amsi-
barier, Brukterer, Chatten), welcher um 240 n. Chr. zum ersten Mal
genannt wurde. Sie verwüsteten wiederholt das nordwestliche Gallien
und ein Theil derselben trat gleich den Gothen, Burgundern rc. in den
Dienst der römischen Kaiser, wofür sie Wohnsitze an der Maas und
Waal erhielten; diese westlichen Frauken nannten sich die sali schen, Die salischen
während die zu beiden Seiten des Niederrheins wohnenden die r i p u a-Anfranke^
rischen hießen. Vor dem Zuge Attilas breiteten sich die salischen
Franken unter König Chlodio, dem Sohne des sagenhaften Königs Chlodio.
Faramund, bis zur Somme aus und fochten auf den katalaunischen Fel-
dern unter Aetius, während die ripuarischeu in den Reihen Attilas
standen; Chlodios Sohn soll Merowäus (Merowig) geheißen und dem Merowäus.
Königsgeschlechte den Namen Merowinger hinterlassen haben.
8 50. Dessen Enkel Chlodewig (Hludewig, Ludwig, Louis)
herrschte seit 481 nur über einen Theil der salischen Franken, wurde
aber der Gründer des großen Frankenreiches, aus welchem
später Frankreich und Deutschland hervorgingen. Damals bestand im
mittleren Gallien ein unabhängiges Fürstenthum unter dem Römer
Syagrius; diesen besiegte Chlodewig 486 bei Soissons und be- Schlacht
mächtigte sich seines Landes, worauf er zu Soissons, nach 507 zu Soiffonr
Paris seine Residenz aufschlug. Im Jahr 496 lieferte er den Ale-
mannen bei Tolbiacum (Zülpich?) eine große Schlacht. In der Noth Schlacht bet
rief er den Christengott um Hilfe an und gelobte ein Christ zu werden, 3"lpich 498.
wenn er ihm den Sieg verleihe; denn seine Frau Chlothilde, eine
Tochter des burgundischen Königs Chilperich, den sein Bruder Gun-
dobald erschlagen hatte, pries unaufhörlich die Macht des Gottes
der Christen. Chlodewig siegte, der größere Theil Alemanniens kam Chlodewig
unter seine Herrschaft, der südliche Theil begab sich jedoch unter den
Schutz des Ostgothen Theodorich und wurde erst von Witiges den
Franken überlassen.
§ 51. Seinem Gelübde getreu ließ sich Chlodewig zu Rheims
2*
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Extrahierte Personennamen: König_Chlodio Königs_Chlodio Ludwig Ludwig Louis) Chlothilde Chlodewig
Extrahierte Ortsnamen: Gallien Helvetien Gallien Attilas Helvetien Solothurn Gallien Lyon Frankreich Gallien Attilas Frankreich Deutschland Gallien Paris Rheims
Vi
Seite
Zwölftes Kapitel. (§ 335—396.)
Das Mittelalter geht zu Ende.
Kaiser Friedrich 111. Innere Kriege. Die osmanischen Türken.
Eroberung Konstantinopcls. Erneuerung des englisch-französischen Krie-
ges. Die weiße und die rothe Rose. Burgund, die Mit-
telmacht zwischen Deutschland und Frankreich, vernichtet.
Portugal. Der Seeweg nach Ostindien ausgesunden. Spa-
nien erhebt sich zur Weltmacht. Eroberung Granadas. Vertreibung
der Mauren und Juden. Christoph Kolumbus entdeckt Amerika.
Weitere Entdeckungen. Deutschland. Kaiser Maximilian 1. Der
Krieg gegen die Schweizer. Llüte und Verfall der italienischen
Staaten. Venedig. Genua. Mailand. Das Haus Sa-
voyen. Florenz. Ferrara und Mantua. Der Kirchenstaat.
Neapel. Die Liga von Äambrai. Der hl. Lund gegen Frankreich.
Die neue Zeit. Die Staaten. Das Geschütz und die
Soldheere. Der Welthandel und die Kolonien. Die Buch-
druckerpresse. Die klassischen Studien. Poesie und Ge-
schichtschreibung. Die schönen Künste...........................112
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Christoph_Kolumbus Maximilian
Extrahierte Ortsnamen: Burgund Deutschland Frankreich Portugal Ostindien Granadas Amerika Deutschland Venedig Genua Mailand Florenz Ferrara Mantua Neapel Frankreich
Iv. Einrichtungen in den neugermanischen Staaten. 21
nach den keltischen Bojern genannt, deren Name an ihrem ehemaligen
Heimatlande haften mochte), ein germanisches Volk, welches höchst wahr-
scheinlich aus der Vereinigung der Reste der Heruler, Skyren, Rugier,
Thurselinger und anderer Stämme erwuchs. Ihre Herzoge wählten
sie aus dem Geschlechte der Agilolfinger, die zu Regensburg Die Agilol-
residierten, in welcher römischen Kolonialstadt sich das Christenthum
erhalten hattch wie auch zu Lorch (Laureacum) und Salzburg (Juvavia).
Die Thüringer.
§ 56. Unmittelbar nach Attila erscheint ein Reich der Thürin-
ger (ihr Name wird gewöhnlich von den Hermunduren abgeleitet), das
nordwärts von den Bayern über den Mittlern und obern Main und
zwischen Elbe und Weser bis gegen den Harz hin reichte, aber nur von
kurzer Dauer war.
Wie Friesen.
8 57. Das Küstenland von dem Rheine bis zur Weser und in
einzelnen Strichen bis zur Eider behaupteten oder besetzten in alter
Freiheit die schifffahrtskundigen tapferen Friesen.
Die Lachsen.
§ 58. Ihre Nachbarn, die Sachsen (der Name wird von Sahs,
Sar, dem kurzen Schwerte, abgeleitet), waren ein Kriegsbund wie die
Franken und Alemannen; westlich reichten ihre Wohnsitze bis gegen
den Niederrhein, östlich bis zur Eider und Schlei, wo sie an die
Dänen stießen; jenseits der Elbe gränzten sie an slavische Völker,
südlich an die Thüringer, westlich an die Franken. Sie werden 286
n. Ehr. zum erstenmal genannt, wohnen im heutigen Holstein, erschei-
nen aber bald weitverbreitet und suchen unter den letzten römischen
Kaisern auf ihren leicht gebauten Raubschiffen die gallischen und briti-
schen Küsten heim.
Iv. Einrichtungen in den neugermanischen Staaten.
Grundbesitz und Stand.
8 59. Bei der Ansiedelung in einem eroberten Lande erhielt jeder
freie Kriegsmann je nach seinem Range ein größeres oder kleineres Stück
Land als freies Eigeuthum (Allod), das er mit seiner Familie und seinen
Leibeigenen anbaute oder wenn es großen Umfang hatte, wie die Allode
der Adeligen, in einzelne Höfe (man8u8, Iroda) vertheilte, welche er
seinen Leibeigenen und Hörigen anwies. Die römische Bevölkerung
(Uomani, krovineial68) blieb bei den meisten germanischen Stämmen
im freien Besitze der ihr gelassenen Grundstücke (z. B. bei den Gothen,
Longobarden, Franken, Burgundern) und lebte nach römischem Rechte,
bei andern (z. B. Angelsachsen und Alemannen) war ihr Loos Hörig-
keit oder Leibeigenschaft.
8 60. Bei der Vertheilung des eroberten Landes erhielt der Entstehung
König oder Herzog einen beträchtlichen Theil desselben, so daß er desfeudai-
über einen Grundbesitz von sehr großem Umfange zu verfügen hatte, wefeni*
Wie in alter Zeit die Fürsten ein großes Gefolge unterhalten hatten,
auf welches sich ihr Ansehen hauptsächlich gründete, so verliehen die
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Extrahierte Personennamen: Attila
Extrahierte Ortsnamen: Lorch Salzburg Main Rheine Sachsen Schwerte Holstein Iroda
22
Geschichte des Mittelalters.
Könige von ihrem Krongute kleine oder größere Theile an Adelige oder
Freie entweder als volles Eigenthum oder zu widerruflicher Nutz-
nießung , wodurch sie die Empfänger zur Treue und zum besonderen
Dienste verpflichteten; je mehr sie auf diese Weise Güter verliehen,
um so größer wurde die Schaar, auf welche sie unter allen Umständen
rechnen konnten. So entstand das Lehenwesen oder Feudalwe-
sen, auf welchem der mittelalterliche Staat beruhte; ursprünglich
wurde das Lehen (doneüeium, leudum) auf Lebenszeit gegeben, bald
wurde es jedoch durch die Gewohnheit, im elften Jahrhundert aber
durch das Gesetz erblich und nur durch Bruch der Lehenspflicht (Felonie)
verwirkt. Auch für Hof- und Amtsdienste wurden Lehen als Besol-
dung verliehen, so daß endlich kein königlicher Dienst ohne Lehen war
und beide als nothwendig zusammengehörig betrachtet wurden. Auf
gleiche Weise empfingen Freie von adeligen Herren oder kirchlichen
Stiften Lehen und wurden ihnen dafür zu bestimmten Diensten ver-
Dte Basal-pflichtet (Vasalli hießen später alle Lehenträger, die königlichen ur-
Itn' sprünglich Vassi). Weil der Vasall im Schutze des Lehensherrn war,
so übergaben in unruhigen Zeiten bei überhandnehmender Gewaltthä-
tigkeit der Großen viele freie Männer ihr freies Eigenthum einem welt-
lichen oder geistlichen Herrn, damit er ihnen dasselbe wieder als Lehen
übertrage, daher auch die Zahl der Gemeinen mit vollfreiem Eigen-
thum immer kleiner wurde. (Lehen im weitern Sinne des Worts, z. B.
Bauernlehen, Erb-, Erbzinslehen, Kolonate hießen feudastra.)
§ 61. Zu den unfreien Dienstleutcn gehörten ursprünglich auch die
Diemiui-Ministerialen, denen entweder ein Dienst um die Person des ade-
steriaies. f,gen Herrn oder ein besonderer Kreis von Geschäften angewiesen war.
Später bezeichnet mini8t6iiali8 auch den Adeligen oder Freien, der einen
Dienst hat, selbst den höchsten königlichen Beamten. Aus den Mini-
sterialen des alten Adels entstand hauptsächlich der spätere niedere Adel.
Die Freilassung eines Leibeigenen geschah in dem Frankenreiche
entweder durch den König, der ihm einen dargereichten Denar aus der
Hand schlug (daher hieß der Freigelassene venaríais), oder durch einen
Freibrief (daher Chai-hilaría) oder in der Kirche durch eine Urkunde
(daher Iabulariu8). Der Freigelassene war aber noch kein Vollfreier,
sondern Schutzhöriger des Königs oder eines weltlichen oder geistlichen
Herrn.
König.
s 62. Bei allen germanischen Stämmen (mit Ausnahme der Frie-
sen und Sachsen) treffen wir Könige und Herzoge, deren Würde in
ihrem Geschlechts forterbt, jedoch nicht ohne die Zustimmung der Freien.
Erbthei-Waren mehrere Söhne des verstorbenen Regenten vorhanden, so theil-
lungen. sich bei den Franken (auch bei den Burgundern und Angelsachsen)
die Söhne nicht nur in das Gut, sondern auch in die Würde des Va-
ters, so daß das eine Königreich in mehrere zerfiel. Bei andern Völkern
erhielt ein jüngerer Königssohn von dem Krongute seine Ausstattung
in Land und Leuten, die er unter der Oberhoheit des Königs regierte.
Aus solchen Theilungen entsprangen die vielen Bruder- und Verwandten-
morde in den germanischen Herrscherhäusern, die vielen Verräthereien
und Empörungen.
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Die Germanen.
3
Die Nation der Germanen.
§ 4. Die Germanen waren eine der großen arischen Volker-Abstammung
samilie angehörige Nation, die in unbekannter Zeit aus Asien, wahr-und Wohn-
scheinlich den vorausgegangenen Kelten folgend, nach Europa wau-
derte und im ersten Jahrhundert v. Ehr. bereits den Rhein über-
schritten hatte und die gallischen Kelten bedrängte, während noch andere
keltische Völker im Alpengebirge und auf der nördlichen Abdachung
desselben von Helvetien bis Pannonien, sowie in Böhmen und Mähren
wohnten (Th. I. S. 136). Nach dem ausdrücklichen Zeugnisse des Leibliche Be-
Cäsar und Tacitus waren die Germanen von jedem andern Volke leicht schaffenheit.
zu unterscheiden, ausgezeichnet durch hohen Wuchs und kräftigen Glie-
derbau, durch blonde oder röthliche Haare, blaue Augen mit heraus-
forderndem Blick. Unter Cäsar betraten die Römer zuerst den Boden
Germaniens, aber nicht 100 Jahre später, zur Zeit des Tacitus, waren
sie von der Unmöglichkeit die Germanen zu besiegen überzeugt und be-
trachteten dieselben als die einzigen gefährlichen Reichsfeinde.
K 5. Der gleiche Schriftsteller behauptet, der Name Germanen sei Name,
denselben von den Galliern beigelegt worden; man hat denselben daher
aus dem Keltischen zu deuten versucht (früher als Waldbewohner,
später als Lärmer; entschieden mißglückt ist die neueste Erklärung aus
dem lateinischen Worte germani, nach welcher die Germanen „echte
Gallier" wären). Im Volksmunde hat er sich nicht erhalten; „Teuto-
nen" war nie der Name des ganzen germanischen Volkes, sondern nur
eines Stammes, der von Marius bei Aquae Sextiae vernichtet wurde,
auch steht er in keinem Zusammenhänge mit dem Namen „Deutsche"
(die Wurzel lautet gothisch Thiuda, althochdeutsch Diota, d. h. Volk,
von welchem die Adjectivbildungen thiudisk, diudisk, diutsch, deutsch ab-
stammen, welche in Verbindung mit Volk oder Land das Nationale und
Heimatliche im Gegensätze zu dem Fremden bezeichnen), der erst viel
später, nach der gänzlichen Auflösung des Frankenreiches Natioualname
wurde.
8 6. Wie Tacitus berichtet, feierten die Germanen den erdgebornen Stämme.
Gott Tuisko und dessen Sohn Mann als Urväter; von Manns drei
Söhnen leiteten sie die drei Hauptstämme der germanischen Nation her:
1) die Jstävonen am Rheine, von dessen Mündungen bis an den
Main; 2) die Jngävonen, von den Rheinmündungen bis Jütland
(cimbrischer Chersones); 3) die Hermionen (Herminonen) in dem
andern Germanien, oder die Sueven im weitesten Sinne des Wortes.
Eine andere Meinung beschränkt die Herminonen auf die Stämme des
Cheruskerbundes zu beiden Seiten der Weser, sowie des Chat-
tenbundes, vom Zusammenfluß der Werra und Fulda bis an den
Main, und erklärt die Sueven als nach Ost und Süd gewanderte, mit
fremden Völkern gemischte germanische Stämme.
Die Germanen kannten demnach ihre gemeinschaftliche Abstammung Zwietracht
und behaupteten stolz, kein Volk der Erde übertreffe sie an Kriegsmuth eine «ran.
und Treue. Dies hinderte aber ihre Stämme nicht, sich gegenseitig bis Eigenschaft,
zur Vernichtung zu bekämpfen und mit andern Völkern im Bunde oder
in deren Dienste gegen Germanen zu fechten.
1«-
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Extrahierte Personennamen: Cäsar Cäsar Marius_bei_Aquae Marius Gott_Tuisko
Extrahierte Ortsnamen: Asien Europa Rhein Helvetien Pannonien Germaniens Rheine Main Rheinmündungen Germanien Fulda Main Ost
24
Geschichte des Mittelalters.
ordentlichen Richter gerichtet werde. Dies war für die Freien das
Gau- oder Centgericht, welches von dem Grafen oder dessen Stell-
vertreter (vicarius, missus) unter freiem Himmel, auf einem offenen
Platze (Mahal-, Mahlstätte, mallus publicus), der gewöhnlich mit
Linden besetzt war, abgehalten wurde. Das Gericht war entweder
ein ordentliches zu einer bestimmten Zeit abgehaltenes (achtes Ding,
pjaoilum legitimum), oder außerordentliches (gebotenes). Zum Gerichte
entbot im Namen des Königs der Graf (er hatte den Bann; später
bezeichnet dies Wort Gerichtsbezirk, Strafe, Acht); er führte den Vor-
sitz , fällte aber das Urtheil nicht selbst, sondern bei einigen Völkern
(Alemannen, Bayer) ein von dem Herzog mit Uebereinstimmung der
Freien bestellter Richter (judex), bei andern (Franken, Burgundern)
ein Ausschuß freier Männer (Rachinburgen, Deputati). Allgemeiner
Grundsatz war: wo kein Kläger, da ist auch kein Richter; weigerte sich
aber ein Beklagter trotz wiederholter, zuletzt königlicher Mahnung vor
Gericht zu erscheinen, so verfiel er der Acht, oder er wurde rechtlos,
wenn er nicht später Genugtuung leisten konnte. Den Beweis führte
man bei fast durchgängig mangelnden Urkunden durch Zeugen, Eid und
Eideshelfer (Männer, welche die Wahrhaftigkeit des Schwörenden be-
schworen). Ein besonderes Beweismittel waren die Ordalien oder die
sogenannten Gottesurtheile; diese bestanden z. B. in Eintauchen der Hand
in einen Kessel siedenden Wassers (Kesselfang), Durchschreiten zwischen
zwei brennenden Holzstößen (Feuerprobe), Hinweggehen über glühende
Pssugschaaren rc.; das gewöhnlichste Mittel war der Zweikampf, wenn
durch Zeugenaussage rc. kein Theil sein Recht zu beweisen vermochte.
§ 66. Die Blutrache war noch immer gesetzlich erlaubt, wenn
der Thäter die Verwandtschaft nicht durch das Wergeld (eomposilio)
versöhnte; überdies bezahlte er für den Bruch des gemeinen Friedens
eine Strafe an den König (fredum). Das Wergeld war nicht bei
allen Stämmen gleich; bei den Alemannen bestimmte es für das Leben
eines Edeln 240 Schillinge, eines Mittelfreien 200, eines gemeinen
Freien 160, eines Freigelassenen 80, eines Leibeigenen 15—50 Schil-
linge. Verletzungen wurden nach ihrer Bedeutung und dem Stande
des Beschädigten gebüßt mit 1—40 Schillingen. Entsprechende Geld-
bußen sind ausgesetzt für das Ausgraben von Leichen (zur Zauberei),
Menschenraub und Menschenverkauf, Entführung, Raub, Diebstahl, Be-
schädigung von Thieren, Brandstiftung rc. Zur richtigen Würdigung
dieser Strafen bemerken wir: Zur Zeit der Merowinger rechneten die
Alemannen nach Silberschillingcn — 12 Denaren oder Saigen (die
salischen Franken nach Goldschillingen — 40 Silberdenaren), 1 Denar
aber hatte ungefähr 7 Kreuzer rheinisch (2 Sgr. preuß. C.) inneren
Gehaltes. Ein Leithund kostete damals 12 Schillinge, ein Schafhund 3,
ein gewöhnliches Pferd 6, ein Ochse 3 und weniger Schillinge, ein
Schwein 4 Denare.
Die Todesstrafe (gewöhnlich durch Enthauptung) kommt bei
den meisten germanischen Völkern nur in wenigen Fällen vor, z. B.
Landesverrath, wiederholte Empörung, häufiger bei den romanisierten
Burgundern und Westgothen.
§ 67. Ueber die geschlossenen Herrschaftsgüter (des Königs, der
Adeligen, der Kirche) erstreckte sich die Gerichtsbarkeit des Grafen nicht.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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Die Germanen.
5
Götter mehr in der Haltung von Heroen auftraten. Glau-e und
Kult der Germanen mußten sich wie bei den Hellenen mannigfach
gestalten, da sie weder einen organisierten Priesterstand wie die Gallier
in den Druiden, noch heilige Bücher besaßen.
Die germanische Religion hat viele Anklänge an die Religion der
Inder, Perser und Griechen und zeigt gleich diesen eine fortschreitende
Trübung des religiösen Bewußtseins.
§ 10. Der erste Gott, der „Allvater", „der Mächtige von Die einzel-
oben her", schafft die Welt, gestaltet sie aus dem Chaos und durchdringt ne'oftm***
sie mit seinem Wirken; sein Auge ist die Sonne, das Firmament sein
Mantel, das Gewölke sein Hut; aber später ist er zur Personifikation
der Sonne und zum Götterhelden Wuotan (Wodan, nordisch Odin)
geworden und erscheint mit sehr menschlichen Eigenschaften ausgestattet;
von ihm stammt das Geschlecht der guten Götter.
Die Welt besteht aus der von den Menschen bewohnten Erde,
Midgard, die vom Meere umflossen ist, auf dessen Grunde sich die
Midgardsschlange windet; im Süden liegt Muspelheim, die
Feuerwelt, wo Surtur mit seinen Söhnen herrscht, im Norden
Jötunheim, die Wohnung der Eisriesen, Niflheim und die Woh-
nung der Hel a (der germanische Tartarus) mit Reif, Eis, Schnee
und kaltem Gewässer. Wie der griechische Zeus mit den Göttern auf
dem Olymp thront, so Odin mit seinen göttlichen Kindern, den Äsen Die Asm.
(d. h. Glänzenden), in Asgard; mit ihnen regiert er die Natur
und die Menschenwelt und schützt sie gegen die feindlichen Mächte, die
aus Nord und Süd mit erstarrender Kälte oder sengender Glut an-
drängen. Odin weiß alles und sieht alles, er verleiht Weisheit und
Herrschersinn, sowie den Sieg in der Schlacht. Neben ihm treten be-
sonders Donar (nordisch Thor) hervor, der Wettergott, welcher mit Donar,
dem geschleuderten Donnerhammer die Eisriesen zerschmettert und
warme, fruchtbare Witterung gibt; Balder, der schönste, weiseste Baldur,
und sanfteste Sohn Odins, den tückische Feindschaft tödtet (wie Osiris
und Dionysos), die Sonne des nordischen Frühlings und Sommers;
Tyr, Ziu oder Erik, der Kriegsgott, Freia, die nordische Aphrodite. 2*».
Schicksalsgöttinnen sind die Nornen, welche, unter der Esche Agdra- Nomen,
sil an Urdas (des Werdens) Brunnen sitzend Schicksal und Lebens-
dauer des Menschen bestimmen, die W alkyren, Odins Töchter, eilen Wattyrm.
zu Rosse auf das Schlachtfeld, und wählen die Männer aus, die im
Kampfe fallen sollen. Die Gewässer sind von Necken und Nixen Nixen,
bewohnt, welche der Zukunft kundig sind; im Innern der Erde schaffen
kunstreiche Zwerge (Schwarzalfen), und auf der Oberwelt walten Zwerge,
mannichfaltige gute Genien (Lichtalfen, Elfen).
§ 11. In Asgard ist Odins hoher Heldensaal Walhalla, er- Die Wal-
richtet aus Speeren, gedeckt mit goldenen Schilden, mit 450 Thoren,
durch welche die auf den Schlachtfeldern Gefallenen eintreten. Hier
schmausen sie mit Odin und den Äsen von dem Eber, der immer wieder
nachwächst, trinken Meth, lauschen den Heldenliedern, ziehen aus zum
Kampfe, vom Kampfe wieder zum Schmause (denn die Erschlagenen
leben alsbald wieder auf) und ruhen die Nacht hindurch, bis der Hahn
mit dem Goldkamme sie zu neuer gleicher Luft weckt. Die gestorbenen
Arbeiter nimmt Thor auf, die Frauen Frigga, Odins Gemahlin,
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6 Geschichte des Mittelalters.
die Feiglinge und Bösewichter sammelt Hela in ihre schauerlichen
Räume.
Das Welt- 8 12. Doch währt diese Weltordnung nicht ewig, einmal kommt
enve. Ende; vorher gehen drei Winter ohne Sommer, drei Jahre voll
Krieges; Brüder bekämpfen sich, Verwandte zerreißen die Bande des
Bluts; es ist die Zeit der Eidbrüche, des Beils, des Schwerts, der
Stürme, des Mordes, des Schildekrachens. Dann werden die Feinde
der Äsen los, sie ziehen gegen Asgard; Odin, die Äsen und die Helden
der Walhalla ihnen entgegen; es erfolgt ein Kampf, in welchem sich
alle gegenseitig vernichten. Die Welt aber ist von Surturs Flammen
ergriffen und versinkt in das Meer; doch entsteht sofort eine neue
schönere Welt.
Orte der § 13- Nach Tacitus hatten die Germanen eben so wenig Tempel
Götterbilder, sondern nur heilige Stätten in Wäldern, wo sie den
e rung. Opfer und Verehrung darbrachten; dies ist jedoch nur theil-
weise richtig, denn es gab auch einzelne Tempel und Bilder. Die
Feste, die in den Sommer und das Frühjahr fielen, wurden im Freien
mit Opferflammen, Reigen und Schmaus gefeiert, woran noch heute
manches erinnert (der Funkensonntag, die Ostereier, der Hahnentanz,
die Johannisfeuer re.).
Priefier und § 14. Einen Priesterorden wie die gallischen Druiden gab es
bei den Germanen zwar nicht, doch wurden die Opfer bei den Stammes-
sesten auf den heiligen Stätten von Priestern dargebracht; diese er-
forschten auch den Willen der Götter, z. B. aus dem Wiehern heiliger
Rosse, aus dem Opferblute, übten in den Volksversammlungen eine
Art Strafgewalt und scheinen den edelsten Familien angehört zu haben.
Die Opfer bestanden aus Früchten und Thieren, doch wurden auch
Menschen- Menschen geopfert, namentlich gefangene Feinde. Indessen konnte
opn' jeder Hausvater opfern und die Zukunft erforschen, denn es gab
maunichfaltige Vorzeichen, indem Wolf, Rabe, Kuckuck, Adler rc. und
andere Thiere in Beziehung zu Odin oder andern Göttern gedacht
wurden, auch die Naturereignisse wie bei allen heidnischen Völkern als
Vorbedeutung von Begebenheiten im Kreise des Menschenlebens auf-
Gnind^dcr wurden. Die Germanen glaubten überdies, daß dem weiblichen
Frauenver- Geschlechte die Gabe der Weissagung vorzugsweise zu Theil werde,
khrunz. daher gab es in allen Stammen weissagende Frauen, von denen
Weleda (Th. I. S. 189) am berühmtesten ist.
8 15. Tacitus beschreibt eine besondere Art die Zukunft zu er-
forschen: der Hausvater oder Priester nimmt abgeschnittene Baum-
zweige, bezeichnet sie mit Einschnitten und streut sie über ein weißes Tuch
hin; hierauf hebt er unter Gebet einen Zweig nach dem andern auf und
deutet sie nach den darauf befindlichen Zeichen. Diese Zeichen, glaubt
Runenschrift, man, seien Runen, d. h. altgermanische Buchstaben gewesen (von Ruva,
Geheimnis daher das noch heute gebräuchliche raunen); sie bestanden
aus einzelnen Strichen, welche man auf einem senkrechten Grundstrich ge-
wöhnlich in schiefer Richtung führte und wurden mit dem Worte benannt,
dessen erster Buchstabe sie waren, z. B. Js (d. h. Eis) — i, Birke — b.
Man hält die Runen für eine Nachbildung der phönikisch - griechischen
Schrift, ist aber noch nicht ganz mit ihnen im Klaren; sie wurden nach
der Einführung des Christenthums durch die lateinische Schrift ver-
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Die Germanen.
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drängt, und dienten in alter Zeit jedenfalls weder für den schriftlichen
Verkehr, den die alten Germanen nicht kannten, noch für historische
oder andere Aufzeichnungen, welche ihnen gleichfalls fremd waren.
Lebensweise und Sitten der Germanen.
§ 16. Die Germanen waren nach römischem und griechischem Be- Licht- und
griffe Barbaren, aber sie waren Barbaren von edler Anlage. Einfache
Lebensweise und Abhärtung ist allen Barbaren gemeinschaftlich, kriegen- Bolkscharak-
scher Muth den meisten, allein die Germanen zeichnete überdies ein ters.
hohes Ehrgefühl aus, welches die Flucht von dem Schlachtfelde
verbot, Treue bis zum Tod gegen Freunde und Anführer zur Pflicht
machte, und den offenen Zweikampf als Sitte einführte, wenn sich
Landsleute verfeindeten. Ein Vorzug der Germanen war ferner Hoch-
achtung vor dem weiblichen Geschlecht, keusche Strenge der
Sitten bei Vornehm und Gering, i^id was Tacitus ebenfalls betont,
Menschlichkeit gegen die Leibeigenen, Thatendrang und Wiß-
begierde. Als Schattenseite heben die Römer die germanische Trink-
und Spielsucht hervor, Jähzorn und Rauflust, daher blutige
Händel an der Tagesordnung waren.
K 17. Die freien Germanen lebten in ihrer Weise ähnlich den Das Leben
Äsen und Helden in Walhalla. Statt Dämonen und Riesen bekämpfen der freien,
sie die Feinde ihres Stammes, vertheidigen Familie und Eigenthum
oder suchen eine neue Heimat zu erobern, oder sie fechten um Beute
und Sold, jedenfalls immer für den eigenen Ruhm und den ihres
Stammes. Heldenmuth ist daher die erste Tugend des Mannes,
Kampf seine höchste Lust. Vor der Schlacht wurden den Göttern Opfer
und Gelübde dargebracht; die Krieger riefen sie in einem furchtbar
hallenden Gesang herbei zum Feste der Schlacht; denn für sie und die
Helden Walhallas ist die „Mannschlacht" das schönste Schauspiel,
daher eilt Odin mit seinem Gefolge durch die Lüfte herbei (Wuotans
Heer). Die Stärke des Heeres lag im Fußvolk, das sich keilförmig Kampfweift.
aufstellte und durch einen wüthenden Angriff den Feind zu werfen
suchte; gelang der erste Angriff nicht, so war die Kraft gewöhnlich er-
schöpft und die Schlacht verloren. Die germanische Reiterei zeigte
sich der römischen fast durchgehends überlegen, obwohl sie unansehnliche
Pferde hatte; oft sprengte ein germanischer Reiterschwarm an, der mit
erlesenen Fußgängern untermischt war, die sich mit einer Hand an der
Mähne festhaltend mit den Pferden gleichen Schritt hielten und im
Handgemenge die besten Dienste leisteten. Außer dem Kriege beschäf-
tigten den Germanen die Versammlungen der Genossen-
schaften: die Mark-, Gau- und Landsgemeinden, Gelage und be-
sonders die Jagd. Denn in dem Urwalbe, welcher den größten Theil
des Landes bedeckte, hausten neben dem scheuen Wilde der Wolf, Bär
und Luchs, Auer- und Wiesantstier, der Elch (Ellenthier), der wilde
Eber, welche der Germane nur mit Speer und Wurfspieß bekämpfen
konnte.
§ 18. Erreichte den Germanen das gemeinschaftliche Loos der Todtenbe-
Menschen, der Tod, so wurde er von seiner Verwandtschaft feierlich st""ung.
bestattet; die Vornehmen, scheint es, wurden in der Regel verbrannt,
ihre Reste in eine kunstlose Urne gesammelt und dieselbe in einem
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