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1. 1815 - 1861 - S. 11

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
8. Der Zollverein 11 b. Gesetz über den Zoll und die Verbrauchssteuer von ausländischen Waren und über den Verkehr zwischen den Provinzen des Staates. 26. Mai 1818. . . . Allgemein und klar zeigt sich . . . das Bedürfnis, die Beschränkungen des freien Verkehrs zwischen den verschiedenen Provinzen des Staates selbst aufzuheben, die 3oilinien überall auf die gegenwärtigen Grenzen der Monarchie vorzurücken, auch durch eine angemessene Besteuerung des äußeren Handels und des Verbrauchs fremder Waren die inländische Gewerbsamkeit zu schützen und dem Staate das Einkommen zu sichern, welches Handel und Luxus ohne (Erschwerung des Verkehrs gewähren können. . . . § 1. Alle fremden Erzeugnisse der Natur und Kunst können im ganzen Umfange des Staates eingebracht, verbraucht und durchgeführt werden. § 2. Allen inländischen Erzeugnissen der Natur und Kunst wird die Ausfuhr verstattet. § 5. Die vorstehend ausgesprochene Handelsfreiheit soll den Verhandlungen mit anderen Staaten in der Heget zur Grundlage dienen.1) Erleichterungen, welche die Untertanen des Staates in anderen Ländern bei ihrem Verkehr genießen, sollen, so weit es die Verschiedenheit der Verhältnisse gestattet, erwidert, und zur Beförderung des wechselseitigen Verkehrs sollen, wo es erforderlich und zulässig, besondere Handelsverträge geschlossen werden. Dagegen bleibt es aber auch vorbehalten, Beschränkungen, wodurch der Verkehr der Untertanen des Staates in fremden Ländern wesentlich leidet, durch angemessene Maßregeln zu vergelten. § 6. Bei der Einfuhr wird von fremden Waren ein Zoll erhoben, der in der Hegel einen halben Taler für den preußischen Zentner beträgt. hessische Zollverein vom 14. Febr. 1828 (Beilage zum Jahresbericht des Gymnasiums in Bensheim, 1910), S. 6 ff. 1) L. v. Hanfe a. a. D., S. 260: „Das neue Gesetz konnte unmöglich, in 6er Ihitte von lauter geschlossenen Staaten, vollkommene Handelsfreiheit mit dem Ausland proklamieren; allein, wenn man das preußische System zu den Prohibitivsystemen gerechnet hat, so hat man seine Natur durchaus verkannt; gerade dadurch unterschied es sich, daß es die Intention einschloß, den allgemeinen Handel nicht noch mehr zu fesseln und zu beschränken, sondern ihn vielmehr zu erleichtern und zu befördern". Dgl. a. a. D., S. 294 und ©ncken a. a. D., S. 5: ,,3um ersten Male in der Geschichte ward hier das Menschenrecht des freien Handels nicht als frommer Wunsch, sondern als Grundsatz der Gesetzgebung ausgesprochen, und wenn nicht unsere gesamte Staats* und Idirtfchafts» lehre an dem Fehler krankte, die Taten der Gesetzgebung geringer zu achten als die Entdeckungen des reinen Denkens, so würde man sich längst gewöhnt haben, den preußischen Staat als den wahren Dater des freien Handels anzusehen und nicht (England, dessen Handelspolitik den handelslehren von Adam Smith gerade damals so recht höhnisch ins Gesicht schlug". — £. K. Aegidi, Aus der Dorzeit des Zollvereins, 1865, S. 1 ff. 2'

2. 1815 - 1861 - S. 14

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
14 9. Die Begründung der Eisenbahnen Eisenbahn mit Dampffahrt zwischen diesen Nachbarstädten, die hinsichtlich ihres Verkehrs und ihrer Gerverbsindustrie so vielfältig und innig miteinander verbunden sind, darbietet?1) b. Friedrich List, Hufruf an unsere Mitbürger in Sachsen, die Anlage einer Eisenbahn zwischen Dresden und Leipzig betreffend. März 1834.2) Die (Erfahrung anderer Nationen lehrt, daß ein gelungenes Unternehmen dieser Art eine Menge anderer ins Leben ruft; dies wird hier um so mehr der Fall sein, als über hunderttausend Fremde im Jahre die Vorteile unseres Unternehmens in Augenschein nehmen werden und Leipzig im herzen von Deutschland gelegen ist. Unsere Gewerbstädte im Erzgebirge werden sich uns anschließen. Hamburg, Berlin, Magdeburg, Frankfurt und Nürnberg werden sich mit uns in Verbindung setzen. Die dadurch entstehende Vermehrung des Handels und der Industrie, die größere Zufuhr an Materialien und Produkten, das größere Zusammenströmen von waren und Menschen auf unsern Messen wird auf alle Geschäfte wohltätig wirken; unsere Industrie, unser Einkommen und unsere Bevölkerung wird sich in kurzer Zeit verdoppeln, aus demselben Grund, weshalb die Zahl der Einwohner von Elberfeld im Lauf der verflossenen fünfzehn Jahre auf das Doppelte gestiegen ist. . . . Die Bewohner der Residenzstadt Dresden werden an den Folgen dieser Vereinigung verspüren, daß unser Vorteil auch der ihrige ist. hie und da noch herrschende Vorurteile, das Erbteil einer minder aufgeklärten Zeit, werden verschwinden - man wird sich wechselseitig besser kennen lernen, sich mehr dienen und nützen, sich zu gemeinschaftlichen Zwecken häufiger vereinigen und einsehen, daß Städte wie Individuen durch engeres Anschließen aneinander, durch Vereinigung der Kräfte und durch Austausch ihrer Produkte sich gegenseitig bereichern, nicht schwächen. Ganz Sachsen wird teilnehmen an dem Aufschwung der Industrie. Es wird die Niesen wecken, die jetzt in seinen Bergen schlafen, und sie zu seinem Dienst verwenden. Durch seine mineralischen Schätze, wie durch seinen Gewerbfleiß berufen, in dieser großen Nationalangelegenheit das Panier zu tragen, wird es seine Bestimmung erfüllen, wenn jeder nur nach Kräften tut, was fein eignes, wohlverstandenes Interesse erfordert. . . . Seitdem Deutschland besitzt, was zu seiner gewerblichen Wohlfahrt 1) Die Eisenbahn wurde am 7. Dezember 1835 eröffnet, vgl. den interessanten Bericht der Stuttgarter Ttcorgenmattes bei 5- Schulze a. a. (D., S. 18ff. 2) Lift hatte die erste Anregung im herbst 1833 durch seine Schrift „Über eiivfächfifches Tisenbahnsystern" gegeben.

3. 1815 - 1861 - S. 21

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
15. L. Uhlands Rebe über die Erblichkeit der Würde des Reichsoberfyaupts 21 § 13. Die Wahlhandlung ist öffentlich. . . . Das Wahlrecht wird in Person durch Stimmzettel ohne Unterschrift ausgeübt. § 14. Die Wahl ist direkt. Sie erfolgt durch absolute Stimmenmehrheit aller in einem Wahlkreis abgegebenen Stimmen. 15. Rus £. Uhlands Rebe über die Erblichkeit der Würde des Reichsoberhauptes. Paulskirche, 23. Januar 1849.1) . . . Ich gestehe, einmal geträumt zu haben, daß der großartige Aufschwung der deutschen Nation auch bedeutende politische Charaktere hervorrufen werde und daß hinfort nur die hervorragendsten an der Spitze des deutschen Gesamtstaates stehen werden. Dies ist nur möglich durch Wahl, nicht durch (Erbgang. . . . Die einmalige Wahl, vermöge welcher das zum Oberhaupt erwählte Oberhaupt die Würde veretben würde, diese erste Wahl ist ein letzter Wille, ein besonders feierlicher verzicht auf das Wahlrecht. Ich hoffe, Sie werden diesen verzicht nicht aussprechen; er steht im Widerspruch mit dem Geiste, durch den Sie hierher gerufen sind. Die Revolution und ein Erbkaiser — das ist ein Jüngling mit grauen haaren. Ich lege noch meine Hand auf die alte, offene Wunde, den Ausschluß Oestreichs. Ausschluß, das ist doch das aufrichtige wort, denn wenn ein deutsches (Erbkaifertum ohne Oestreich beschlossen wird, so ist nicht abzusehen, wie irgend einmal Oestreich noch zu Deutschland treten werde. .. - Eine wahre Einigung muß alle deutschen Ländergebiete zusammenfassen. Das ist eine stümperhafte (Einheit, die ein Drittteil der deutschen Länder außerhalb der (Einigung läßt. Daß es schwierig ist, Oestreich mit dem übrigen Deutschland zu vereinigen, wissen wir alle; aber es scheint, manche nehmen es auch zu leicht, auf Oestreich zu verzichten, manchmal, wenn in diesem Saal östreichische Abgeordnete sprachen, und wenn sie garnicht in meinem Sinne redeten, war mir doch, als ob ich eine Stimme von den Tiroler Bergen vernähme oder das adriatische Meer rauschen hörte, wie verengt sich unser Gesichtskreis, wenn Oestreich von uns ausgeschieden ist welche Einbuße wir an macht, an Gebiet, an volkszahl erleiden würden, das ist hinreichend erörtert; ich füge nur eines bei: Deutschland würde ärmer um alle die Kraft des Geistes und Gemütes, die in einer deutschen Bevölkerung von 8 Millionen lebendig ist. Ich glaube, daß, wenn wir mit einem Bundesstaat ohne Oestreich nach Hause kommen, unser Werk nicht überall wird gelobt werden. . . . 3um Schluß, meine Herren: verwerfen Sie die Erblichkeit, schaffen Sie keinen herrschenden (Einzelstaat, stoßen Sie Oestreich nicht ab! Retten Sie das Wahlrecht, dieses kostbare Volksrecht, dieses _sjl ^Us Sr. Hotter, L. Uhland, sein Leben und sein Dichtungen. 1863,

4. 1815 - 1861 - S. 23

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
17. Rundschreiben der preuß. Regierung an sämtl. deutschen Regierungen 23 17. Rundschreiben der preußischen Regierung an sämtliche deutschen Regierungen. 28. Otai 1849.1) . . . (Es bedarf keiner näheren Darlegung der Gefahren, von welchen gegenwärtig das gemeinsame Vaterland bedroht wird. Die Ereignisse sprechen laut genug. 3n mehreren Teilen Deutschlands ist die gesetzliche Autorität durch den Aufruhr umgestürzt, in anderen nur durch die Anwendung der Waffen hergestellt worden. Niemand vermag zu ermessen, welche fernere Ausdehnung diese weit verzweigten Bewegungen erhalten und wieweit sie selbst dem Auslande gegenüber zu ernsten Bedenken führen können. Nicht blos die gesamte staatliche Existenz Deutschlands ist in Frage gestellt, sondern ebensowohl die Grundlage jedes geordneten Zustandes Überhaupt. . . . Liner so bedrohlichen Lage gegenüber ist ein festes, einträchtiges und unverzügliches handeln notwendig, und es wird dieses von den Regierungen ausgehen müssen, welche sich zu den hier vorliegenden Fragen in gleicher Stellung befinden. Die Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover sind daher übereingekommen, auf Grund des § 11 der deutschen Bundesakte in*ein Bündnis zu treten, das den gegenseitigen Schutz seiner Glieder gegen den inneren oder äußeren Feind zum Zweck hat.2) Die Leitung der hierzu erforderlichen gemeinsamen Htaß-regeln haben sie Preußen übertragen. So wie an alle Regierungen, welche Mitglieder des Deutschen Bundes von 1815 sind, so ergeht auch an die . . . Regierung ihr Ansuchen, sich diesem durch die Gefahren des Augenblicks hervorgerufenen Bündnisse anzuschließen. . . . Die genannten Regierungen würden jedoch die ihnen gestellte Aufgabe nur unvollständig erfüllen, wenn sie lediglich bet den Bedürfnissen, welche die nächste Gegenwart erzeugt, stehen blieben. Sie sind vielmehr von der Überzeugung durchdrungen, daß Pflicht und Vernunft gleichmäßig gebieten, sich über ihre Stellung zu der deutschen verfassungsfrage von vornherein gegen ihre Verbündeten sowohl als gegen die Nation offen auszusprechen. Sie haben die von der Nationalversammlung entworfene Reichsverfassung nicht anerkannt, weil sie über die wahren „Ist diese Geburt des gräulich kreisenden 1848ften Jahres eine Krone? Das Ving, von dem wir reden, trägt nicht das Zeichen des heiligen Kreuzes, drückt nicht den Stempel von ,(Bottes Gnade' aufs Haupt, ist keine Krone. (Es ist das eiserne Halsband der Knechtschaft, durch welches der Sohn von mehr denn 24 Regenten, Kurfürsten und Königen, das Haupt von 16millionen, der Herr des treuesten und tapfersten Heeres der Welt, der Revolution zum Leibeigenen gemacht werden würde. Und das fei ferne!“ 3n demselben Sinne äußerte sich der König gegen Bunfen. (Siehe L. v. Ranke, Aus dem Briefwechsel Friedrich Wilhelms Iv. mit Bunsen, Sämtl. Werke, Bd. 49/50, S. 519.) 1) <L Weil, Quellen und Aktenstücke zur deutschen Verfassungsgeschichte, 1850, S. 207 f. 2) Dieses ,,Dreikönigsbündnis" war am 26. Mai 1849 geschlossen worden.

5. 1815 - 1861 - S. 24

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
24 18. Rede d. ctbg. d. zweiten Kammer v. Bismarck-Schönhausen am 3. Dez. 1850 und heilsamen Anforderungen eines kräftigen Lundesstaates hinausgriff und in ihrer aus den Kämpfen und Zugeständnissen der politischen Parteien hervorgegangenen Gestalt die wesentlichsten Bürgschaften entbehrte, auf welchen der rechtliche und geordnete Bestand jedes Staats-wesens beruht. Hber die verbündeten Regierungen haben nicht einen Augenblick verkannt, daß ihnen eben hieraus die doppelte Verpflichtung erwachsen sei, nach allen Kräften zu dem Abschluß eines Verfassungswerks mitzuwirken, das für das gesamte Deutschland eine unabweisliche Notwendigkeit geworden ist. (Eine solche Verfassung wird der Nation gewähren müssen, was sie seit längerer Zeit schmerzlich entbehrte, was sie von ihren Regierungen zu fordern berechtigt ist: dem Ausland gegenüber (Einheit und Macht, im Inneren bei gesichertem Fortbestände aller einzelnen Glieder die einheitliche Entwickelung der gemeinsamen Interessen und nationalen Bedürfnisse. Die Bürgschaften der rechtlichen Freiheit und der gesetzlichen Ordnung sind es, welche die deutsche Verfassung den Regierungen und den Völkern zu gewähren haben wird. Unter diesem Gesichtspunkt haben die verbündeten Regierungen den von der Nationalversammlung beschlossenen (Entwurf ernstlich geprüft, alle seine heilsamen und unbedenklichen Bestimmungen beibehalten und nur diejenigen Teile geändert, welche mit dem gemeinen Idohle unvereinbar sind. . . . Indem die Regierungen von Preußen usw. sich durch den Drang der Zeitumstände genötigt gesehen haben, ihrerseits die Initiative in dem Verfassungswerke zu ergreifen, sind sie jedoch von der bestimmten und ausdrücklichen Voraussetzung ausgegangen, daß der rechtsgültige Abschluß desselben auf der freien Zustimmung der Nationalvertretung beruhe. Sie werden daher in Gemeinschaft mit denjenigen Regierungen, welche sich dem Vertragsentwurf anschließen, aus diesen deutschen Landen einen Reichstag in dem Umfange und nach den Tdahlbestimmungen berufen, welche der Verfassungsentwurf vorläufig bezeichnet. Diesem lediglich hierzu versammelten Reichstage wird dann der genannte (Entwurf zur Beratung und Zustimmung übergeben werden. . . . Graf von Brandenburg. 18. Rebe des Abgeordneten der zweiten Kammer von Bismarck - Zchönhausen am 3. Dezember 1850?) (Heue Preußische Zeitung, 5. Dez. 1850.) . . . Jede der auswärtigen Fragen, welche die Adresse berührt, trägt Krieg oder Frieden als Möglichkeit in ihrem Schoße. Und welchen Krieg ? Keine Feldzüge einzelner heeresteile wie in Schleswig und Baden, fon- 1) 3n dieser Sitzung hatte der Minister von Itcanteuffel, der soeben von Glmütz zurückgekehrt war, sich über „die deutsche Frage" ausgesprochen. Seine Erklärung befriedigte die Liberalen so wenig, daß der Abg. v. Vincke im Hamen

6. 1815 - 1861 - S. 1

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Q> v^Scay,la 1. Verordnung über die zu bildende Repräsentation des Volks, vom 22. Mai 1815. § 1. (Es soll eine Repräsentation des Volks gebildet werden. §2. Zu diesem Zwecke sind: a) die provinzialstände da, wo sie mit mehr oder minder Wirksamkeit noch vorhanden sind, herzustellen und dem Bedürfnisse der Zeit gemäß einzurichten; b) wo gegenwärtig keine provinzialstände vorhanden, sind sie anzuordnen. § 3. Rus den provinzialständen wird die Versammlung der Landesrepräsentanten gewählt, die in Berlin ihren Sitz haben soll. § 4. Die Wirksamkeit der Landesrepräsentanten erstreckt sich auf die Beratung über alle Gegenstände der Gesetzgebung, welche die persönlichen und (Eigentumsrechte der Staatsbürger, mit Einschluß der Besteuerung, betreffen. § 5. (Es ist ohne Zeitverlust eine Kommission in Berlin niederzusetzen, die aus einsichtsvollen Staatsbeamten und (Eingesessenen der Provinzen bestehen soll. § 6. Diese Kommission soll sich beschäftigen: a) mit der Organisation der Provinzialstände,- b) mit der Organisation der Landesrepräsentanten,- c) mit der Ausarbeitung einer Verfassungsurkunde nach den aufgestellten Grundsätzen. § 7. Sie soll am 1. September dieses Jahres zusammentreten. 2. Deutsche Bundesafte vom 8. Zum 1815?) Art. 1. Die souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands mit (Einschluß Ihrer Majestäten des Kaisers von Oestreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande, und zwar der Kaiser von Oestreich und der König von Preußen beide für ihre gesamten vormals zum Deutschen Reich gehörigen Besitzungen, der König von Dänemark für Holstein, der König der Niederlande für das Großherzogtum Luxemburg, vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der Deutsche Bund heißen soll. 2- Der Zweck desselben ist: (Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten. flrt4^Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes-' Beriini850tism2ff und Aktenstücke zur deutschen Verfassungsgeschichte, (Quellenfammlung I, 14. Cambecf: 1815-1861 t

7. 1815 - 1861 - S. 26

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
26 19. Der Staatsstreich des 2. Dezembers 1851 holsteinischen Kriege, in welchen die leichtsinnigen Staatsmänner von 1848 uns verflochten haben, ein Ende gemacht werde, welcher Rechtszustand folgen soll, ist ein Gegenstand für Verhandlungen, aber kein Kriegs gründ für das preußische Volk. ... 19. Der Staatsstreich besr2. Dezembers^ 851?) a. Verordnung des Präsidenten £ouis Napoleon. 3m Hamen des französischen Volkes — der Präsident der Republik beschließt: 1. Die Nationalversammlung ist aufgelöst. 2. Das allgemeine Stimmrecht ist wieder hergestellt. Das Gesetz vom 31. Tttai 18502) ist abgeschafft. 3. Das französische Volk ist in seine domitien berufen vom 14. bis 21. Dezember. . . . b. Ansprache Louis Napoleons an das französische Volk. . . . Heute, wo . . . Leute, die schon zwei Monarchien gestürzt haben, mir die Hände binden wollen, um auch die Republik zu stürzen, fordert meine Pflicht, ihre arglistigen Anschläge zu vereiteln, die Republik aufrecht zu halten und das Land zu retten, indem ich anrufe das feierliche Urteil des einzigen Souverains, den ich in Frankreich anerkenne, des Volkes. Ich lege also offenherzig Berufung ein an die ganze Nation und sage euch: Wollt ihr diesen Zustand des Siechtums dauern lassen, der uns entwürdigt und unsere Zukunft gefährdet, so wählt einen andern an meiner Stelle; denn ich will nichts mehr wissen von einer Gewalt, die unvermögend ist, das Gute zu tun, die mich verantwortlich macht für Schritte, die ich nicht hindern kann, und mich ans Ruder fettet, während ich das Schiff dem Abgrund zueilen sehe, habt ihr dagegen vertrauen zu mir, so gebt mir auch die Mittel, die große Sendung auszuführen, die ich durch euch besitze. Diese Sendung besteht darin, die Kette der Revolutionen zu schließen, indem die gerechten Bedürfnisse des Volkes befriedigt und gegen die Leidenschaften des Umsturzes geschützt werden. Sie besteht insbesondere in der Schöpfung von Anstalten, welche die Menschen überleben und Stiftungen bilden, auf die sich Dauerndes gründen läßt. Überzeugt, daß die Wandelbarkeit der Gewalt, das Übergewicht einer einzigen Versammlung beständige Ursachen der Unruhe und Zwietracht sind, lege ich eurer Entscheidung die folgenden 1) td. Ducken, Das Zeitalter des Kaisers Wilhelm, 1890, I, S. 348ff. 2) Hach diesem Gesetze mußte einer, um das Wahlrecht auszuüben, drei Jahre in derselben Gemeinde gewohnt haben und diesen dreijährigen Wohnsitz mit Nachweisen dartun, welche die große Mehrheit der ärmeren Bevölkerung aar nicht beibringen sonnte. Dadurch wurden mehrere Btillionen Franzosen des Wahlrechtes beraubt. Gucken a. a. ©. I, S. 336.

8. 1815 - 1861 - S. 28

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
28 21. Proklamation Napoleons Iii. an sie Italiener dahin abzielen, die Religion zum Deckmantel politischer Bestrebungen zu machen— Klle Heuchelei, Scheinheiligfeit, kurzum alles Kirchertroesen als Mittel zu egoistischen Zwecken, ist zu entlarven, wo es nur möglich ist. Die wahre Religiosität zeigt sich im ganzen verhslten des Menschen, und dies ist immer ins Rüge zu fassen und von äußerem Gebaren und Schaustellungen zu unterscheiden. Nichtsdestoweniger hoffe Ich, daß, je höher man im Staate steht, man auch das Beispiel des Kirchenbesuchs geben wird. — Der katholischen Kirche sind ihre Rechte verfassungsmäßig festgestellt. Übergriffe über diese hinaus sind nicht zu dulden. — Das Unterrichtswesen muß in dem Bewußtsein geleitet werden, daß Preußen durch seine höheren Lehranstalten an der Spitze geistiger Intelligenz stehen soll, und durch seine Schulen die den verschiedenen Klassen der Bevölkerung nötige Bildung gewähren, ohne diese Klassen über ihre Sphäre zu heben. Größere Mittel werden hierzu nötig werden. — Die strmee hat Preußens Größe geschaffen und dessen Wachstum erkämpft-ihre Vernachlässigung hat eine Katastrophe über sie und dadurch über den Staat gebracht, die glorreich verwischt worden ist durch die zeitgemäße Reorganisation des Heeres, welche die Siege des Befreiungskrieges bezeichneten. Eine vierzigjährige (Erfahrung und zwei kurze Kriegsepisoden haben uns indessen auch jetzt aufmerksam gemacht, daß manches, was sich nicht bewährt hat, zu Aenderungen Veranlassung geben wird. Dazu gehören ruhige politische Zustände und Geld, und es wäre ein schwer sich bestrafender Fehler, wollte man mit einer wohlfeilen Heeresverfassung prangen, die deshalb im Moment der Entscheidung den Erwartungen nicht entspräche. Preußens Heer muß mächtig und angesehen fein, um, wenn es gilt, ein schwerwiegendes Gewicht in die politische tdagfchale legen zu können In Deutschland muß Preußen moralische Eroberungen machen durch eine weise Gesetzgebung bei sich, durch Hebung aller sittlichen Elemente und durch (Ergreifung von Einigungselementen, wie der Zollverband es ist, der indes einer Reform wird unterworfen werden müssen. — Die Welt muß wissen, daß Preußen überall das Recht zu schützen bereit ist. 21. Proklamation Napoleons Iii. an die Italiener. Mailand, 8. Juni 1839.') Italiener! Nachdem das Kriegsglück mich heute in die Hauptstadt der Lombardei geführt2), will ich euch sagen, weshalb ich hier bin. 5lls Oestreich ungerechterweise Piemont angriff, beschloß ich, meinen Verbündeten. den König von Sardinien, zu unterstützen. Die (Ehre und das 1) Kölnische Zeitung, 14. Iuni 1859. 2) Die vereinigten Franzosen und piemontefen hatten am 4. Juni bei Magenta gesiegt. Das österreichische kjeer hatte infolgedessen die Lombardei geräumt und sich hinter den Mincio zurückgezogen.

9. 1815 - 1861 - S. 5

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
5. Aus der Zeit der Demagogenverfolgung 5 Mainz eine aus sieben Mitgliedern mit Einschluß eines Vorsitzenden zusammengesetzte außerordentliche, vom Bunde ausgehende Zentral-Untersu chllngskommission. Art. 2. Der Zweck dieser Kommission ist gemeinschaftliche, möglichst gründliche und umfassende Untersuchung und Feststellung des Tatbestandes, des Ursprungs und der mannigfachen Verzweigungen der gegen die bestehende Verfassung und innere Ruhe sowohl des ganzen Bundes als einzelner Bundesstaaten gerichteten revolutionären Umtriebe und demagogischen Verbindungen, von welchen nähere oder entferntere Indizien bereits vorliegen oder sich in dem Laufe der Untersuchung ergeben möchten. . .. 5. Hus der Zeit der Demagogenverfolgung. (Briefe Dietrich Candfermanns.)1) 1. 1833: tdas mich in meinen Jünglingsjahren trieb, wie manche andere, ist Dir bekannt: wenig Einsicht und viel eitler Dunst, aber auch ein redlicher Wille und ein echtes Gefühl für Freiheit und Recht. Die Freiheit aber, die ich meinte, war nicht ein allgemeines Gedankenbild, füf alle Zeiten und Völker passend; es war die deutsche Freiheit, die freie Entwicklung meines Volks, seines Lebens und seiner (Eigentümlichkeit. Als ich erkannte, daß jene allgemeine Freiheit, die mir als ein wesenloses Hirngespinst erschien und erscheint, das Ziel meiner Genossen und vielleicht der Zeit überhaupt war, daß sie teils unbewußt, teils in bewußter Absicht auf die Zertrümmerung deutscher Freiheit, deutscher (Eigentümlichkeit gebaut werden sollte und mußte, aus die Zerstörung deutscher Geschichte und deutscher Gegenwart, als ich zugleich die Persönlichkeiten, mit denen zusammen zu wirken ich verbündet war, näher erkannte, tat ich sofort den schweren Schritt, mich förmlich loszusagen nicht nur von dem Bunde, dem ich angehörte2), sondern auch von seinen Richtungen. 2. 1826: Am 8. Juni ist mir mein Urteil publiciert. (Es lautet auf Unfähigkeit zum Staatsdienst und dreizehnjährigen Arrest „wegen Teilnahme an einer den Hochverrat vorbereitenden Verbindung". Appelliert habe ich nicht, aber ich habe mich an die Gnade des Landesherrn gewendet und hoffe das Beste; indes auch die volle Ausführung des vollen Urteils würde ich zu ertragen wissen. Die besten Güter und das schönste Glück hängen nicht von fremdem Villen ab. Zu irgend einem Schritt 1) 6us: Dietrich Wilhelm Candfn-mann, (Erinnerungen aus feinem Leben. Leipzig 1890, S. 39, 64, 66f. Dgl. (E. Itt. firndt, (Erinnerungen aus dem äußeren Ceben, 1840 ffirndts Tderfe, herausaeg. von Cefffon und Steffens, Ii, 242ff.). 2) Im September 1823 trat sanöfermann aus der Burschenschaft'in k)eidel-bera, in der er das Amt des Sprechers bekleidet batte, aus. Trotzdem wurde er im $ebruar 1824 verhaftet.

10. 1815 - 1861 - S. 6

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
6 5. Aus der Zeit der Demagogenverfolgung aber, der mir die Freiheit wiedergäbe unter der Bedingung, Deutschland zu verlassen, würde ich mich nie verstehen können. (Es ist das nicht eine Anwandlung von übertriebenem Patriotismus . . . Alles, was uns Kation und Heimat gibt, nicht nur Sitte, Lebensansicht, Gedankenkreis, Sprache, auch der deutsche Boden, Winter, Sommer und alles übrige ist mir so nötig wie die Lebenslust, und es wäre ein Selbstmord an mir, wenn ich mich ohne die äußerste Mot davon trennen wollte. Ideder meine Wünsche noch meine Fähigkeiten gehen in dieser Hinsicht weiter als ein Deutscher, ein Stockdeutscher zu sein. Draußen wäre ich ein Klotz, nur in der.heimat kann ich ein Mensch sein. 3. 1827: Ich bewohne eine Stube in den bombenfesten Kellern oder Kasematten, die in die Wälle der (Zitadelle auf einer (Elbinsel hingebaut und sehr naß, kalt und dumpfig sind *) . . . Die Citadelle oder vielmehr einen engen, von der Sonne kaum beschienenen Hof, mit hoher pfahlwand eingezäunt, darf man nicht verlassen, noch weniger auf die Wälle gehen . . . Innerhalb der Citadelle ist aber wenig Gutes; einige (Offiziere haben natürlich anderen Umgang als uns Hochverräter; dann einige Unterbeamte, hundertfünfzig Kettengefangene, meist Räuber und Mörder, ebensoviel zu Zwangsarbeit verurteilte Soldaten und gegen dreißig Staatsgefangene, wozu ich gehöre, meist Leute, zu denen ich in keiner weise passe. Als ich ankam, wurde ich zu einem derselben ins Zimmer gelegt, einem ehemaligen Offizier, der schon wegen Wahnsinn in Ketten gelegen und mit Messern um sich gestochen hatte, später kam er ins Tollhaus. Don diesem trennte man mich, um mich gleich in ein Stübchen von fünfzehn Huß zu einem Postsekretär und einem $orftein» nehmet, welche königliche Kassen bestohlen hatten, zu legen. Später erhielt ich ein Gefängnis allein ... ein nacktes Gewölbe, wo an den Mauersteinen Salpeter dick anschoß und beständig Wasser reichlich niederfloß. Der (Eingang war eine Halltüre, die mir einmal durch meine Unvorsichtigkeit den Arm quetschte. Später erhielt ich ein besseres; jetzt wohne ich in dem fünften, womit ich, mit jenem verglichen, zufrieden bin. Lafapette hat in dem Zimmer neben mir gewohnt. Mit meinen hiesigen Mitschuldigen durfte ich die ersten neun Monate nicht reden. Jetzt sind unser sieben. Auch unser Verhältnis untereinander ist nicht erfreulich, ohne eigentliche Schuld eines (Einzelnen. Das Gefängnis macht sehr reizbar, und auf der anderen Seite läßt man sich zu sehr gehen und wird bei dem ununterbrochenen engen Zusammensein den sonst so nötigen und billigen Zwang müde.2) 1) Seit Ittän 1825 mar er in Magdeburg interniert. 2) (Erft im'rttai 1829 wurde £. begnadiat. (Er hat dann von 1830 ab in (Elberfeld und'soeft als Gymnasiallehrer, in Duisburg als Direktor des dortigen Gymnasiums und von 1841 bis 1873 in Toblenz als Provinzialschulrat eine außerordentlich segensreiche Tätigkeit entfaltet.
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