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1. Römische Geschichte - S. uncounted

1889 - Heidelberg : Winter

2. Römische Geschichte - S. uncounted

1889 - Heidelberg : Winter
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3. Römische Geschichte - S. 1

1889 - Heidelberg : Winter
Die Geschichte Roms. Einleitung. 1, Das Land. 2. Die Völker des alten Italiens. 3. Religionswesen der Römer. (§ l-§ 3). § 4. I. Rom unter Königen 753—510. Ii. Rom als Freistaat 510—31. Bon der Gründung des Freistaats bis zu den punischen Kriegen. Ausbreitung der römischen Herrschaft über ganz Italien (509—266). § 5. Begründung des Freistaats. Kämpfe gegen Pvrfena, die Vejenter, die Latiner. Schlacht am See Regillns. § 6. Die römische Staatsverfassung. a) In den ältesten Zeiten. b) Die servianische Gesetzgebung. c) Kampf der Plebejer mit den Patriciern um Rechtsgleichheit. Die licinischen Gesetze. Ende des Ständekampfs. § 7. Eroberung Bejis. Einfall der Gallier. Schlacht an der Allia. § 8. Die Samniterkriege. § 9. Der tarentinische Krieg. § 10. Die Stammestugenden der Römer im Heldenzeitalter des Freistaats. — Ausbildung des römischen Kriegswesens. — Roms Verhältnis zu den Unterthanen. Zeitalter der punischen Kriege bis zu den Gracchischen Unruhen. Begründung der römischen Weltherrschaft (265 — 133). § 11. Der erste pnnische Krieg. § 12. Der zweite pnnische Krieg. § 13. Der dritte pnnische Krieg. § 14. Die Kriege gegen Macedonien, Syrien. Griechenland. § 15. Die Kämpfe gegen die Lufitauer. Eroberung von Numantia. Das Zeitalter der Bürgerkriege 133—31. § 16. Die Reformversuche der Gracchen. Das Zeitalter der Bürgerkriege (133—31). Marius und Sulla. § 17. Der Krieg gegen Jugurtha. § 18. Der Krieg gegen die Kimbern und Teutonen. § 19. Der Bundesgenossenkrieg. § 20. Der erste Bürgerkrieg und der erste mithridatische Krieg. Alleinherrschaft Sullas. Pompejus und Casar. § 21. Pompejus' Kämpfe gegen Sertorius, gegen die Sklaven unter Spartakus, gegen die Seeräuber, gegen Mithridates, König von Pontns. § 22. Die Verschwörung des Catilina. § 23. Pompejus, Cäsar, Crassus schließen das erste Triumvirat. § 24. Cäsar unterwirft Gallien. § 25, Zweiter Bürgerkrieg. Cäsars Siege bei Pharsalus, Thapsus, Munda. § 26. Cäsar wird Diktator. Seine Ermordung. Gcschichtl. Hilfsb, V. I

4. Römische Geschichte - S. 2

1889 - Heidelberg : Winter
Die Geschichte Roms. Äntonins und Ortavianus. § 27. Mntinenstscher Krieg. § 28. Zweites Triumvirat (Antonius, Octavianns, Lepidus). Kampf gegen Brutus und Cassius. Schlacht bei Philippi. § 29. Krieg zwischen Autouius und Octavianus. Schlacht bei Actium. Nugustus Alleinherrscher. . Nom unter Kaisern bis zum Untergang des Weströmischen Neichs (31 vor Ehr. — 476 nach Chr.). § 30. Die Staatseinrichtungen des Augustus. Blüte der Litteratur. Feldzüge au der Donau und am Rhein (Tiberius. Drusus. Germanicus). Schlacht im Tentobnrger Wald (Arminius). § 31. Die 4 Julisch-Claudischen Kaiser (Tiberius. Caligula. Claudius. Nero). § 32. Die 3 Flavischeu Kaiser (Vespasian. Titns. Domitian). § 33. Die 5 guten Kaiser (Nerva. Trajan. Hadrian. Antonius Pius. Mark Aurel). § 34, Verfall des Reiches unter den Soldateukaiseru (von Commodus bis Aurelian). § 35. Diocletian. § 36. Konstantin der Große erhebt das Christentum zur Staatsreligiou. § 37. Julian. Valens (Einfall der Hunnen. Völkerwanderung. Schlacht bei Adrianopel). § 38. Theodosius der Große teilt das Reich in das weströmische und ost-römische Kaisertum. § 39. Untergang des weströmischen Reichs. Odoaker.

5. Römische Geschichte - S. 11

1889 - Heidelberg : Winter
Die römische Staatsverfassung. 11 Da die Bürgerklasse der Plebejer im Laufe der Zeit stark angewachsen war und bald zahlreicher wurde als die der Patricier, so mußte auch ihnen eine angemessene Stellung mit entsprechenden Befugnissen:m Staate zugewiesen werden; dies war das Ziel der Verfassung, welche König Servius Tullius gab, der zum erstenmal etnen Ausgleich der Stände versuchte. b) Die servianische Verfassung. Tie van Servius Tullius eingeführte Änderung der altpatricischen Staatsversassuug bestand darin, daß das Stimmrecht und die tzeere^-leistuna nicht wie früher von der Herkunft, sondern vom Vermögen abhängig gemacht wurde (Timokratie), so daß auch die Plebeier nach Maßgabe ihres Vermögens entsprechenden Anteil an der etaabtia-waliung erhielten und zum Kriegsdienst verpflichtet wurden. Alle fünf Jahre (lustrum) sand eine Volkszählung und ^ermogenl-schatzung (census) statt, nach welcher alle Bürger, Patricier tote Plebejer, in 5 Vermögensklassen eingeteilt wurden. Die erste Klasse mußte 100000 91s1, die zweite 75 000, die dritte 50000 die vierte 25000, die fünfte 12 500 As an Vermögen haben. Die unter dem Census der letzten (fünften) Klasse Geschätzten hießen Proletarier; sie waren frei von Abgaben und Kriegsdienst, hatten aber auch keine bürgerlichen Rechte. Nach den Vermögensklassen richtete sich Kriegsdienst und Bewaffnung. Die erste Klasse hatte die vollständigste Kriegsausrüstung (Helm, Schild, Panzer, Beinschienen, Schwert, Speer); die zweite, ebensalls schwerbewaffnete Klasse diente ohne Panzer, die dritte ohne Panzer und Beinschienen. Die vierte (leichtbewaffnete) Klasse hatte nur Speere und Wurfgeschosse, die fünfte Klasse umfaßte die Leichtbewaffneten (velites), nämlich Schleuderet (funditores) und Plänkler. , _ . Sämtliche fünf Vermögensklassen zerfielen weiter m Centurien. Die I. umfaßte 98 Sentur. (18 C. Reiter und 80 C. Fußvolk). Die 11., Iii., Iv. umfaßten je 20 C. = 60 C. Die V. umfaßte 30 C., m summa 188 Centurien2. , , Dazu kamen 2 Centurien Werkleute (fabri), 2 Cent. Spielleute und 1 Cent, der Proletarier. Also betrug die Gesamtzahl aller Centimen 188 + 5 = 193 Centurien. .. Diese Centurieuordnung bildete anfänglich nur die Grundlage für ie Einreihung in das Heer und das nach Centurien versammelte Volk; der Versammlung der Comitien stand ursprünglich erst nur die Be>chtutz-fassung über alles, was den Krieg betraf, zu; allmählich aber wurde die Entscheidung über alle wichtigeren Staatsangelegenheiten, welche stuyer die Suriatcomitien gehabt haben, wie die Entscheidung über Krug und Frieden. Annahme oder Verwerfung der Gesetzvorichlage, Wahl der Beamten, aus die Versammlung der Centurien (comitia i Der Wert des As betrug in ältester Zeit etwa 50 Pfennig. . - Die 170 Centurien des Fußvolks zerfielen wieder tu 85 Sentiincn 1ber jumoies (17—45 Jahre alt) und in ebensoviel der semores (von 46—60 Iahten), letzteren rückten nicht mit ins Feld, hatten aber die Stadt zu verteidigen.

6. Römische Geschichte - S. 12

1889 - Heidelberg : Winter
12 Rom als Freistaat (510—31). centuriata) übertragen, welche seitdem die allgemeine Volksversammlung ausmachte und Patricier wie Plebejer umfaßte. Da in den Centuriatcomitien die Majorität (97) in der ersten Klasse lag, wenn die ihr zugehörigen Centurien unter sich einig waren, so hatten durch die Verfassung des Servins Tullius nicht mehr die Patricier, sondern die Vermögenden ausschlaggebenden Einfluß aus die Entscheidung der wichtigsten Staatsangelegenheiten *. Kriegsordnung und Bürgertum waren durch die servianische Verfassung in die innigste Verbindung gesetzt. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, welche fortan auch auf die Plebejer übertragen wurde, rief die Einführung des Volksheeres im römischen Staate hervor. Servius Tullius nahm auch — wie es scheint, um den Einfluß der patricischen Geschlechter in den alten drei Stammgauen der Ramnes, Tities, Luceres zu vermindern — eine neue Einteilung des römischen Grund und Bodens vor; er teilte nämlich das ganze römische Gebiet in 30 Bezirke (tribus) und zwar 4 städtische und 26 ländliche, nach welchen der Census abgehalten, die Steuern festgestellt (daher bet Name tribu-tum) und die Mannschaften ausgehoben wurden; der Vorsteher jeder Tribus hieß tribunus. Die Versammlungen dieser örtlichen, Patricier wie Plebejer umfassenden Tribus, in welchen die Plebejer als der zahlreichere Teil den Ausschlag gab (comitia tributa), erhielten erst in späterer Zeit politische Bedeutung. e) Die Ausbildung der römischen Verfassung im Freistaat. Nach der Vertreibung der Tarquiuier und dem Sturz der Königs-Herrschaft traten zwei auf ein Jahr gewählte Konsuln an die Spitze des Freistaats. In ihrer Hand lag die Verwaltung des Staats; doch konnten sie nach Ablaus ihres Amtsjahres zur Verantwortung gezogen werden. Sie waren die obersten Feldherren und Dtichter; indes stand jedem römischen Bürger bei Anklagen aus Leben untr Tod vom Spruch der Kousulu die Berufung (provocatio) an das Volk frei2. Dagegen hatten sie im Krieg das uneingeschränkte und unverantwortliche Imperium militare und das jus vitae et necis. Sie wurden vom Senat vorgeschlagen und durch die Volksversammlung gewählt. Nach den Namen der jedesmaligen beiden Konsuln benannte man das Jahr. Jeden Konsul begleiteten 12 Liktoren mit den Rutenbündeln (fasces) und dem Beil (als Zeichen der höchsten Gewalt über Leben und Tod). Der Senat, welcher unter den Königen nur eine beratende Behörde gewesen war, erhielt in der neuen Staatsverfassung den Konsuln gegenüber 1 Die comitia curiata, in welchen nur Patricier stimmten, verloren allmählich immer mehr an Bedeutung; zuletzt verblieb ihnen nur die Entscheidung in familien-rechtlichen und sakralen Angelegenheiten (z. B. bei Adoptionen und letztwilligen Verfügungen). 2 Gemäß der lex Valeria de provocatione (509), welche bestimmte: ne quis magistratus civem ßomanum adversus provocationem necaret neve verberaret. Der Urheber dieses volkstümlichen Gesetzes, Valerius, welcher an des Tarqninius Collatinus Stelle als consul sutfectus getreten war, erhielt den Beinamen poplicola. Collatinus (s. S. 9) hatte wegen seiner Verwandschaft mit den Tarquiniern sein Amt vor Ablauf seines Amtsjahres freiwillig niedergelegt.

7. Römische Geschichte - S. 15

1889 - Heidelberg : Winter
Die römische Staatsverfassung. 15 t)en Centuriatcomitien, sondern in den Tributcomitien gewählt würden1 (Lex Publilia), daß ferner in denselben Comitien (welche durch die Tribunen berufen wurden) Angelegenheiten der Volksgemeinde sollten beraten und Beschlüsse (plebiscita) gefaßt werden können. Während anfänglich alle Beschlüsse der comitia tributa nur Resolutionen (Meinungsäußerungen) waren, welche nur in dem Falle Gesetzeskraft hatten, wenn sie von den Centuriatcomitien bestätigt waren (plebs sciscit, populus iubet) setzten es die Konsuln Valerius und Horatius durch (leges Valeriae Horatiae), daß die Beschlüsse der Tributcomitien die gleiche 448 staatsrechtlich bindende Gesetzeskraft wie die der Centuriatcomitien haben sollten (ut quod tributim plebes iussisset, populum teneret), wenn sie durch die patrum auctoritas, d. h. durch den Senat, bestätigt seien'. Im Lans der Zeit sahen sich die Patricier genötigt, den Plebejern immer größere Zugeständnisse zu machen. So setzte der Tribun Canulejus i. I. 445 die lex Canuleia durch, nach welcher die Ehen zwischen Patriciern und Plebejern, welche bis dahin verboten waren, volle Rechtsgültigkeit haben sollten; es legte dies den Grund zur allmählichen Vermischung beider Stände. Allein dem Antrag desselben Tribunen, daß auch Plebejer zum Konsulat sollten gelangen können, setzten die Patricier hartnäckigen Widerstand entgegen. Sie verstanden sich nnr zu dem Vergleich, daß an Stelle der Konsuln (mich aus den Plebejern wählbare) Kriegstribunen 444 (tribuni militum consulari potestate) treten sollten'1, daß aber die Censur4 von diesem Amte abgezweigt und außerdem nur Patriciern übertragen werden solle. , Erst nach einem achtzigjährigen Kamps wurde durch die Simuichen Gesetze bestimmt, daß die Militärtribunen abgeschafft und fortan nur 3(>b Konsuln gewählt werden follten, von denen einer stets ein Plebejer sein müsse. Gleichzeitig mit dem Antrag ne tribunorum militum comitia fierent consulumque utique alter ex plebe crearetur wurden noch zwei andere Anträge der Tribunen Licinius Stolo und Lucius Sextius zum Gesetz erhoben, durch welche den Plebejern neue Zugeständnisse gemacht wurden (leges Liciniae Sextiae): 1. ne quis plus quingenta jugera agri (publici) possideret, daß niemand mehr als 500 jugera (= 125 Hektar) vom Gemeindeland in Nutzung haben und das sreigewordene Ackerland in gleichen Ackerlosen unter die Plebejer verteilt werden solle, 2. (de aere alieno): ut deducto eo de capite, quod usuris per-numeratum esset, id quod superesset, triennio aequis portionibus per-solveretur, „daß die bereits gezahlten Zinsen vom Schuldkapital ^ abgezogen und der Rest in drei Jahresrenten abgetragen werden solle". 1 Tjti plebeji magistratus comitiis tributis fierent. 2 Auch diese letzte Beschränkung, das dem Senat bisher eingeräumte Recht der Bestätigung oder Verwerfung der Plebiscite, wurde i. I. 339 durch die lex des plebejischen Diktators Publilius Philo (ut plebiscita omnes Quirites tenerent) aufgehoben. 3 Doch wurden 44 Jahre hindurch nur Patricier zu Militärtribunen gewählt; erst im Jahre 400 erlangte der erste Plebejer dieses Amt. 4 Über die Befugnisse des Censoramts s. S. 16.

8. Römische Geschichte - S. 17

1889 - Heidelberg : Winter
Eroberung Vejis. Einfall der Gallier. 17 eingelegt werden konnte. Er wurde aus der Zahl der gewesenen Konsuln (Konsularen) aus 6 Monate ernannt und wählte sich selbst als Gehilsen einen Reiterobersten (magister equitum). 24 Liktoren bildeten seine Begleitung. Nach Beseitigung der Gefahr pflegte er unverzüglich sein außerordentliches Amt niederzulegen. § 7. Eroberung Pqts. Einfall der Gallier. Während des Ständekampses hatten die Kriege nach außen, welche die Römer zur Befestigung und Erweiterung ihrer Herrschaft mit den Nachbarvölkern führten, nicht aufgehört. Sabiner. Äqner und Volsker wurden unterworfen. Im Kriege mit den Äqnern befreite der vom Pfluge herbeigeholte, zum Diktator ernannte Quinctius Cincinnatns ein römisches Heer, welches aus dem Berge Algidus (im nordöstlichen Teil des Albanergebirges) von den Äqueru eingeschlossen war, und schlug die Feinde vollständig1. 4-58 Schon vorher hatten auch die Kriege mit den Etruskern, insbesondere mit der mächtigen Stadt Beji ihren Ansang genommen. Die Einfalle der Bejenter in römisches Gebiet wiederholten sich so oft, daß sich das angesehene Geschlecht der Fabier erbot, aus eigene Hand den Krieg gegen diesen gefährlichen Feind zu führen. 306 Fabier verließen mit ihren 4000 Klienten die Stadt und verschanzten sich in einem festen Säger an der Er e nt er a, aus welchem sie Streifzüge in das Bejeutergebiet unternahmen; auf einem derselben wurden sie von den Feinden in einen Hinterhalt gelockt und sanben bort alle bis auf einen Knaben, welcher das berühmte Geschlecht fortsetzte, ihren Untergang. ^ Lange Zeit hatte bauach der Krieg mit den Bejentern geruht, ba brachen neue Feinbseligkeiten zwischen beiben Völkern ans. Ein langwieriger Krieg, inährenb bessert das römische Heer zum erstenmal Solb erhielt, würde baburch beenbet, daß nach einer zehnjährigen Belagerung, welche die Römer auch während des Winters sortsetzten, die Stadt Vcji von Eamillns durch einen unterirbischen Minengang erobert 396 wurde. Weil dieser aber bei seinem Triumph mit vier weißen Rossen zum Kapitol emporfuhr, warf ihm das Volk Überhebung vor, ja beschuldigte sogar den Sieger, einen Teil der Beute unterschlagen zu haben. Zu einer Geldstrafe verurteilt, ging Eamillns freiwillig in die Verbannung, die Götter anrufend, daß sie den Unbank rächen und Rom balb in die Notlage versetzen möchten, ihn zurückzurufen. Dieser Wunsch sollte balb erfüllt werben. Schon in den letzten Zeiten der römischen Königsherrschast waren gallische (keltische) Völkerschaften (Eenomanen, Jnsubrer, Boier, Senonen) in Norditalien eingefallen, und hatten von dort die Etrusker immer mehr verdrängt. An Stelle der eroberten Etruskerorte traten keltische Nieber-lassungen; so bauten die keltischen Boier die Städte Mebiolnnum und Bononia, wo früher bie'alt-etruskischen Orte Metpurn und Felsina 1 Über Cincinnatns, welcher später als ein Mnster altrömischer Genügsamkeit und Sittenreinheit gefeiert wurde, vergl. S. 22, Ecschichtl. Hilssb. V. 2

9. Römische Geschichte - S. 19

1889 - Heidelberg : Winter
Sie Kriege mit den Samniten und Tarentinern. 19 lichten die Campaner in ihren fruchtbaren Ebenen, zumal sie in Berührung mit den reichen Städten Eroßgriechenlands mehrfach griechische Sitte angenommen hatten. Als nun die Samniten, welche ihre Herrschast über Mittel- und Unteritalien auszubreiten suchten, die sabellische Stadt Teanum und die mit ihr verbündeten Campaner hart bedrängten, wandten sich die letzteren mit einem Hilfegesuch an die Römer, deren Machtgebiet sich bereits dem Flusse Liris und somit dem Samnitergebiet näherte, und versprachen zugleich, die Oberherrschaft derselben anerkennen zu wollen. Die Römer gewährten den erbetenen Beistand, und so kam es zum Kriege mit den Samniten. Im ersten Samniterkriege (343—341) siegten die Römer anfangs unter Valerius Corvus am Berge Gaurus (in Kampanien) und später bei Suessula. Da sie sich aber durch den Abfall der Latiner bedroht sahen, gewährten sie den Samniten einen billigen Frieden, in welchem sie Capua behielten, aber Teanum den Samniten überließen. Der Latinerkrieg (340—338). Die Latiner, welche als Bundesgenossen der Römer dieselben in ihren Kriegen bisher stets treu unterstützt, aber nie einen Anteil an den Eroberungen erhalten hatten, verlangten, weil sie den Druck ihrer zunehmenden Abhängigkeit von Rom mit Unwillen empfanden, eine Änderung des Bündnisses. Sieforderten, daß die Hälfte des Senats und einer der beiden Konsuln aus ihrer Mitte gewählt und der Name „Römer" ans alle Latiner ausgedehnt werde. Da die Römer diesen Antrag verwarfen, griffen die Latiner, mit welchen sich die mit dem römischen Bündnis bereits unzufriedenen Campaner verbunden hatten, zu den Waffen. Doch wurden sie von Titus Manlius Jmperiosus (der während dieses Krieges dem eigenen Sohne gegenüber ein Beispiel strenger Kriegszucht gab) am Berge Vesuv völlig geschlagen; den Sieg verdankten die im Ansang der Schlacht hart bedrängten Römer dem Opsertod des anderen Konsuls Decius Mus, welcher sich und das feindliche Heer den Todesgöttern weihte. Die Campaner unterwarfen sich hierauf, die Latiner hingegen setzten den Krieg sort. Nachdem sie aber bei Trifanum (nahe bei Minturnä) geschlagen waren, wurden sie_ gezwungen sich zu unterwerfen und den latinischen Städtebund auszulösen338 Die Römer hatten zur Sicherung ihrer Eroberungen zwei starke Militär-kolonieen gegründet: Fregellä im Volskerland an der Grenze Samniums und Cales in Campanien. Die Samniten, hierdurch beunruhigt, legten in die einzige, von den Römern noch unabhängige Stadt Campaniens Palaiapolis (in der Nähe von Neapolis) eine starke Besatzung; allein die Bürger ließen sich durch die Römer bewegen, die sämmtliche Besatzung zu vertreiben und sich den Römern anzuschließen. Hierauf erklärten die Samniten, denen sich die Lukaner und Apuler anschlossen, von neuem den Krieg. Im zweiten Samniterkriege (326—304) kämpften bet Diktator L. Papirius Cursor und sein Reiteroberst (magister equitum) Quintns i Auch die Volsker mußten Roms Herrschaft anerkennen, nachdem ihre Felsenfeste Antium am Tyrrhener Meer von den Römern erstürmt war (338); die Schnabel der erbeuteten antiatifchen Kriegsschiffe schmückten fortan die römische Rednerbühne (rostra).

10. Römische Geschichte - S. 44

1889 - Heidelberg : Winter
44 Rom als Freistaat (510—31). Volkspartei angehörenden Cinna zu Konsuln eingesetzt hatte, zog er gegen Mithridates, dessen Heer iu Griechenland eingefallen war. Sulla erstürmte Athen, schlug darauf den Feldherrn des Mithridates, Archelaos, in den beiden Schlachten bei Chäronea (86) und Orchomenos (85) und setzte darauf nach Asien über, um dort den Mithridates in seinem eigenen Lande anzugreisen. Da dieser schon vorher durch ein anderes römisches Heer, welches die Volkspartei zur Bekriegung des Mithridates nach Asien entsandt hatte1, in mehreren Treffen besiegt war, so verstand er sich bald zum Frieden mit Sulla (zu Dardanus), in welchem er alle Eroberungen in Kleinasien herausgab, seine Flotte (70 Kriegsschiffe) auslieferte und die Kriegskosten (2 000 Talente, d. i. säst 10 Mill. Mt) bezahlte (84). Während Sullas Abwesenheit waren in Rom die Parteikämpse von neuem heftig entbrannt. Der von Sulla eingesetzte Konsul Cinna, ein Anhänger der Volkspartei, hatte mehrere, durch Sulla aufgehobene Gesetze des Sulpicius wiederhergestellt, unter welchen das wichtigste war, daß die Neubürger in alle 35 Tribus ausgenommen und den Altbürgern völlig gleichgestellt werden sollten (s. S. 43 Anmerk.). Seitdem strömten die Neubürger in Scharen zur Abstimmung uach Nom und gaben damit der Volkspartei einen erwünschten Zuwachs. Doch die Senatspartei, welche von Cinnas Amtsgenossen Octavius geführt wurde, schritt mit bewaffneter Macht gegen Cinna ein, der darauf vom Senat abgesetzt und mit seinem Anhang aus Rom Vertrieben wurde. Allein es gelang ihm ein starkes Heer (unter Sertorius) zu sammeln, mit welchem er in die Stadt zurückkehrte, nachdem sich Marius, der von ihm aus der Verbannung zurückgerufen war, mit ihm vereinigt hatte. Beide wüteten nun in Rom gegen die Anhänger Sullas fünf Tage lang mit Mord und Plünderung aufs grausamste. Doch starb Marius schon in den ersten Tagen seines siebenten Konsulats (86) und Cinna wurde, nachdem er sich vier Jahre nacheinander selbst zum Konsul ernannt hatte, von seinen eigenen Soldaten zu Ancona erschlagen, als er sich anschickte, dem siegreichen Sulla nach Griechenland entgegenzuziehen. Dieser war nach Beendigung des mithribatischen Kriegs (83) in Brundisium gelandet und siegreich bis vor die Thore Roms vorgedrungen, nachdem er mehrere marianische Heere, welche durch Italiker, namentlich Samniten verstärkt waren, in 12 Schlachten besiegt hatte. Die blutigste derselben war die Schlacht am kollinischen Thor; hier erlagen die mit den Marianern verbündeten, von Pontius Telesinus geführten Samniten, welche einen Angriff auf Rom gemacht hatten, Sullas siegreichem Schwert. 4 000 gefangene Samniten wurden samt ihrem Anführer drei Tage nach der Schlacht auf dem Marsfelde niedergemetzelt. Infolge dieses Sieges ergab sich die Stadt Präneste, welche der Konsul Marius (der Sohn) lange tapfer behauptet hatte (nach der Erstürmung Pränestes stürzte er sich in sein Schwert). Sulla war nun Herr Italiens. Des Marius 1 Dasselbe war dem Konsul Flaccus unterstellt, der aber bald von seinem treulosen Legaten Fimbria meuchlerisch ermordet wurde, worauf dieser die Führung des Heeres an sich riß. Doch ging nach Ankunft des Sulla Fimbrias Heer zu jenem über; Fimbria gab sich selbst den Tod.
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