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1. Von 1790 bis zur Gegenwart - S. uncounted

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
eorg-Eckert-lnstitut Bs78 Bs78$10851461

2. Von 1790 bis zur Gegenwart - S. uncounted

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Vuellensammlung ->en geschichtlichen Unterricht an höheren Schulen G. Cambcdt, Geh. Reg.-R. u. Dber-Reg.-R. b. d. provinzialschulkoll. Berlin t6ung mit Prof. Dr. Z. Uurze-Berlin u.gberl. Dr. P. Rühlmann-Leipzig Ii: 137 Hsterreich-Ungarn 111. Teil:/von 1790 bis zur Gegenwart von Pros. Dr. Hi. Landwehr von pragenau in tdicn Dr. F. ßraef Fkmhurg Flledhofstr. 69. :;aq jl , vubner in Leipzig und Berlin

3. Von 1790 bis zur Gegenwart - S. uncounted

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
to</63&. W j Verlag von H.h.teubner in Leipzig und Serlin Huellensammlung für den geschichtlichen Unterricht an höheren Schulen herausg. von Geh. Reg.-Rat und <pberreg.-Rat Dr. G. Lambeck in verbinöung mit fprof. Dr. Z. Kurze und Dr. P. Rühlmann preis eines jeöen 32 S. Gr.-S umfassenöen Heftes 40 Pf. (30 Pf. für Sie hefte der 1. Reihe bei gleichzeit. Sezuge von 10 Exempl.j Der wachsenöen öeöeutung des Geschichtsunterrichts Rechnungtragend, will Ai* ßonö des Sckülers bestimmte fiuswahl die Sammlung eine 1 geschichtlicher gellen bieten. Sie erscheint in zwei Reihen. Die 17 hefte der l. Reihe sollen es ermöglichen, im Klofltenunterricht die wichtigsten Ereignisse durch (Quellen zu beleuchten und so die Hauptmomente aus dem geschichtlichen Unterrichtspensum zu bestimmter Anschauung zu erheben. — Die hefte der Ii. Reihe enthalten für einzelne geschichtliche Erscheinungen ein ausgiebiges Quellen-material, das einem tieferen Erfassen ihrer historischen Zusammenhänge, der Eigenart ihres Verlaufes und ihrer Sedeutung fiir die Zolgezeit dient. Sie werden dem reiferen Schüler ein selbständiges Erarbeiten geschichtlicher Erkenntnis ermöglichen und sich besonders als Unterlage für freie wissenschaftliche Arbeiten und Vorträge nützlich erweisen. - Die Bearbeitung der einzelnen hefte erfolgt durch bewährte Zachmänner auf der Grundlage histo-rischerzorschung und unter Serlickstchtigung pädagogischer Gesichtspunkte. hefte zum Weltkrieg (ii. zteii>e) 151. Die Entwicklung zum Krieg, von 88/89. Das preußische und deutsche Heer. Geh. Reg.=Rat G. Lambeck. 2 k)efte. Don Dir. Pros. Dr. (E.5 v er s. 152. Der flusbruch des Weltkrieges. Don 90/91. Die Entwicklung der Zlotte. von Prwatdozent Dr. L. Berg sträß er. Direktor Pros. H.dieckvoß. 153. Mobilmachung und Aufmarsch der i80. .Vaterland", von Dr. E. Neustadt Heere aus dem westlichen Kriegs- und Pros. Dr. Ej. Küchling. Aauplatzfiugustl-14. vonlyzeal. 181. „Krieg", von Dr. E. Neustadt und Direktor Dr. H. Strunk. Pros. Dr. fj. Küchling. v™ Tttht» Ttn? 1qt4* 15l britischer Imperialismus von 1s71 vom 20. Bug. bis Mitte Nov. 1914. bis zur Gegenwart, von Prof. Dr. von Lyzealdirektor Dr. H. Strunk. Selir Salomon 155. Der Stellungskrieg im Westen, von 2 nnit nr'm* Lqzealdirektor Dr. £). Strunk. fallen, von Dr. Ch. Bohner. 16l/63.D.ereignissei.gstenm.tinschlußd. 135' Sfiä Z D? K Karpathensämpfe.d.dr.r.deiters. !N»ttelalter. Don Prof. Dr.k. Beer. 164. Die Gffenstve der Verbündeten im 136/137. Vsterreich-Ungarn. Ii.teil: von 6ommer1915. Dondr.fi.deiters. 1526 bis 1790. Iii. Teil: von 17-0 174. Der deutsche Geist im Weltkrieg. Don bis zur Gegenwart. Don Prof. Dr. Geh. Reg.*Rat G. Lambeck. Ni. Landwehr v. pragenau. 175. Deutschekriegsliederausdenjahren 140. Die Gstseeprovinzen. Don Dr. 3-1-14/1 b. ausgewählt von Lyzeal- Girgensohn. Iehrer Id. Pep er. 141. Selgien. Don Dr. Fr. Baethgen. 176. Die Politik während des Krieges. 143. Diekämpfe um d.deutsch-italienisch. Don Geh. Reg.-Rat G. Lambeck. Grenzgebiete.d.prof.dr.itlldu11c. weitere hefte sind in Vorbereitung Ausführlicher Prospekt umsonst und postfrei vom Verlag in Leipzig, Poststraße 3 Umstehendes Bildnis ist entnommen: Karl Bauers Charakterköpfen zur deutschen Geschichte. Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin

4. Von 1790 bis zur Gegenwart - S. 1

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Georg-E'-! ^rt-lnstitut für!' Je ionale Schulbuchforschung Einleitung, Josef Ii. hatte vieles widerrufen müssen, aber ein Großteil dessen, was für die Vereinheitlichung der Monarchie und die Kräftigung der herrschermacht durch seine Ittutter und ihn geleistet worden war, blieb dank der klugen und kräftigen Haltung seines Nachfolgers erhalten; der sog. „Iosefinismus" (I, I), die Tendenz zum Staatstirchentum bis zum „Konkordat" von 1855. — Die Franzosenkriege führten als Gegenschlag gegen Napoleons Kaifertvahl zur proklamierung eines österreichischen Kaisertums (I, 2). Nach dem preßburger Frieden wurde der versuch gemacht, auch für Österreich die Volkskräfte, die in Frankreich so verheerend und dabei doch so imponierend hervorgebrochen waren, nutzbar zu machen (I, 3, 4). Neben einheimischen Dichtern (I, 4) werden auch auswärtige Kräfte verwendet, das Kriegsmanifest stammt aus der Feder von Gentz (I, 5). Aber die (Erhebung sinkt unter Napoleons Übermacht wieder in sich zusammen, und als das Jahr 1813 Österreich abermals auf den Plan rief, da hat es zwar durch die vollendete diplomatische Kunst Metternichs, durch feine gewaltigen Rüstungen und die selbstlose Tüchtigkeit Schwarzenbergs die (Entscheidung gebracht, aber von jenen oben erwähnten Ideen war nicht mehr viel die Rede. Gentz hatte jetzt Angst vor der vulkanischen Kraft volkstümlicher Bewegungen (I, 6). 3n feinem Kampf gegen die Anerkennung der Dolksfouveränität (1, 7) kündigt sich schon die Reaktionsperiode an. — Der leitende Ittann dieser Seit war Metternich (I, 8, 9). — Die Frage, wie weit der österreichische Absolutismus — als dessen Hauptstütze er galt — überhaupt eine Wesenheit war, beleuchtet I, 10. — Die Forderungen des Jahres 1848 zeigen Ii, 1, 2 an einigen Beispielen; Ii, 3, 5 die wichtigsten Gesetze. Grillparzers Gedicht (Ii, 4) soll die Stimmung jener Kreise kennzeichnen, die zwar freiheitlich gesinnt, aber doch für den Fortbestand des alten Reiches begeistert waren. — Nach kurzem Kampfe siegt die Zentralgewalt, und Kaiser Franz Joses gibt an Stelle der Verfassung vom April 1848 die „Gefamtstaatsverfaffung" (März 1849), der sich auch das bald unterworfene Ungarn fügen muß. Aber schon Ende 1851 wird der Absolutismus wiederhergestellt (Ii, 6), und erst 1860 (Dktober-diplom) und 1861 (Februarpatent) beginnt die neueüerfaffungsentwicflung. Ungarn verharrt jedoch in feiner starren Opposition (11,7) und erzwingt endlich nach König* grätz den Ausgleich (Iii, 1), dessen Folge die österreichische „Dezemberverfaffung" ist (Iii, 2, 3); Kroatien behauptet feine Sonderstellung (Iii, 4). — Die neue Staatsform verlangt einen neuen Titel (Iii, 5), ihre Auffassung in Ungarn zeigt Iii, 12. Während nun dort eine absolute Herrschaft des magyarischen (Elements einsetzt, geht in Österreich der Streit der Nationalitäten fort. 3m Jahre 1871 schienen die Tschechen auf dem Punkte, eine Sonderstellung Böhmens durchzusetzen (111,6), aber ein plötzlicher Umschwung brachte eine, wenn auch kurze deutsch-liberale Vorherrschaft. Die nationalen Kämpfe führten schließlich so weit, daß der parlamentarische Mechanismus stillzustehen drohte (Iii, 8), und auch der Übergang zum allgemeinen Wahlrecht (Iii, 9 a, b) brachte nur geringe Besserung. Daß trotz aller traurigen und im Auslande oft mißdeuteten Vorgänge im Nationalitätenstreit das Ganze doch mehr ein Kampf um den Staat als gegen ihn war und ist, zeigen Iii, 13a—i. Wie weit dabei freilich oft das Unverständnis der Nationen gegeneinander geht, beweist Iii, 13 d. — Die äußere Politik war feit Jahrzehnten ruhig und konservativ, den einzigen Schritt nach vorne bildete die Okkupation und dann die Annexion Bosniens und der Herzegowina (Iii, 7,10). Trotzdem zwang die aufreizende Politik Serbiens und zuletzt der Doppelmord von Sarajewo Österreich-Ungarn schließlich zur Kriegserklärung, die von dem Manifest des Kaisers an feine Völker begleitet war (Iii, 11). Als Zeugnisse der Stimmung nichtdeutscher Völker in dem Kriege dienen Iii, 13g, h, i. (Quellenjammlung 11,137: Landwehr v. Pragenau, Österreich-Ungarn. Iii 1 Hk-Jl

5. Von 1790 bis zur Gegenwart - S. 5

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
(Gentz) «österreichisches Kriegsmanifest 1809 5 volle Ruhe verbürge. Line solche Lage kann aber nicht Platz greifen, solange es fremden Truppenkorps, gleichviel unter welchem vorwande, freisteht, die Monarchie in fortwährendem Belagerungstande zu halten; sie kann nicht Platz greifen, solange... die politischen und militärischen Verhältnisse der Öfter-reich zunächst umringenden Staaten von solcher Beschaffenheit sind, daß es immer nur eines augenblicklichen Befehls, nur eines Winkes von außen her bedarf, um die Besorgnis eines feindlichen (Einfalls auf der ganzen österreichischen Grenze zu verbreiten, und daß durch ernstliche oder täuschende Bewegungen oder auch bloß durch die drohende Nähe stets schlagfertiger zahlreicher Rrmeett außerordentliche Verteidigungsmaßregeln und kostspielige Bewaffnungsanstalten erzwungen werden können. Die Sicherheit der österreichischen Monarchie kann also nicht auf einem isolierten Standpunkte gesucht, kann nicht abgesondert von dem Zustande benachbarter Länder, noch von der allgemeinen Verfassung des gesamten europäischen Staatensystems gedacht werden. Nur in dem Grade von Unabhängigkeit seiner Umgebungen, den der Anspruch auf allesumfaffende Oberherrschaft, von welcher Seite er auch ausgehen mag, unmöglich machen würde, kann (Österreich die vollständige Garantie seiner eigenen Unabhängigkeit finden. Das Schicksal dieser Umgebungen, besonders aber Deutschlands und Italiens, kann und darf die österreichische Regierung nicht mit sorgloser Gleichgültigkeit betrachten. Ihr Interesse ist mit dem Interesse dieser Länder zu genau, zu unauflöslich verwebt, die durchaus zentrale Lage dieser Monarchie bildet zu häufige, zu wichtige Berührungspunkte, und der Platz, den sie jahrhundertelang in allen großen Weltangelegenheiten behauptete, hat sie zu fest an das Ganze geknüpft, als daß sie ohne tödliche Verwundung davon losgerissen werden könnte. ... Huf welchen wegen und bis auf welchen Punkt diese gerechten wünsche zur Wirklichkeit gelangen sollen, stellen Se. Majestät der Vorsehung anheim. Nur so viel glauben Sie zuversichtlich verheißen zu können, daß Sie, selbst für Ihr oberstes Interesse, für die unverkürzte (Erhaltung Ihrer Monarchie, nie Maßregeln ergreifen oder verlangen werden, die die wohlerworbenen Rechte, die Unabhängigkeit und Sicherheit anderer Staaten beeinträchtigen könnten, und daß, wenn der (Erfolg Ihrer Waffen der Gerechtigkeit Ihrer Absichten entspricht, dieselben Resultate des Krieges, von welchen Österreich eine hinlängliche Garantie feiner Selbständigkeit und seiner künftigen Ruhe erwartet, sich auch mit dem wahren Interesse seiner Nachbarn und mit der gemeinschaftlichen Wohlfahrt (Europas in der glücklichsten Übereinstimmung finden werden. * vgl. in dieser Sammlung Ii. Reihe H. 69 5. 22f. Erzherzog Karls Armeebefehl, S. 23 (Bneifenaus Brief, S. 26 Andreas Hofer, S. 29 dessen Gefangen-nähme und Hinrichtung.

6. Von 1790 bis zur Gegenwart - S. 6

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
6 (Gentz) Freiheitskrieg und Befreiungskrieg. — Volkssouveränitäl 6. Freiheitskrieg und Befreiungskrieg. Gentz, Tagebücher, Leipzig 1873ft. I 269. ... Hm 4. (Okt.! 813) machte Graf Metternich einen Besuch in Prag, wo ihn Itturats neapolitanischer Gesandte (Eariati und der dänische Graf Bern« storff ermatteten. (Er blieb bis zum 7. Ich hatte viele und wichtige Gespräche mit ihm, besonders über die deutschen Angelegenheiten, deren künftiges Schicksal ein schwieriges Problem war. Der Geist, der durch den allgemeinen widerstand gegen die französische Herrschaft in Deutschland erwacht, durch die Steinschen Proklamationen mächtig gesteigert, besonders von Preußen aus dergestalt gewachsen war, daß der Befreiungskrieg einem Freiheitskriege nicht unähnlich sah — gab zu ernsten Betrachtungen und Besorgnissen über die Zukunft Anlaß; und die Idee, daß der Sturz eines auf die Revolution gegründeten Despotismus wohl anstatt einer wirklichen Restauration abermals zur Revolution zurückführen könnte, wurde in jenen (Besprächen von mir besonders lebhaft angeregt. 7. Gentz an Metternich. 15. Hebruar 18h. Id. Klinkoroströtn, Bus d. alten Staatsregiftratur Hr. Xxii S. 58—75. Gentz Briefe, hrsg. v. tdüttchen u. Salzer, Ittünchen-B erlin 1909ff. Iii 1 Hr. 145 S. 243—255. verderblich ist jener Grundsatz1, weil er einen andern voraussetzt und in sich schließt, der mit rein-monarchischen Ideen im schneidendsten Widerspruch steht .. . und den von Ew. Durchl. niedergeschrieben und von Se. Majestät dem Kaiser sanktioniert zu sehen, mir noch jetzt wie ein ängstlicher Traum vorkommt: daß nämlich ... die Frage von der Regierungsänderung eine nationalfrage fei, daß der Ration die Initiative dabei zustehe und daß es von ihr abhänge, ob sie den wirklich regierenden Souverän tolerieren will ober nicht! Nach britischen Begriffen ... haben diese gefahrvollen Lehren wenigstens einen Schein von Wahrheit für sich . . . In keinem Punkte aber bars wohl ein rein-monarchischer Staat sie weniger zum Muster nehmen als in biefem. Jenes Prinzip der permanenten Volkssouveränität ist ganz eigentlich der Hngel, um welchen alle revolutionären Systeme sich brehen. Der Staat ist in feinen (Brunbfeften erschüttert, wo es auch nur ftillfchtveigenb anerkannt wirb. — Unter welchem Titel könnte die französische Ration den Kaiser Napoleon und seine Familie des Thrones verlustig erklären? Ich sehe nur zwei. ... Der eine wäre die Unrechtmäßigkeit feiner Herrschaft; der anbre der Mißbrauch, den er bavon gemacht hat. Aber die erste kann kaum behauptet werden, denn H. ist von allen Mächten außer England anerkannt. Bleibt nur der Mißbrauch. Aber der nach außen ist durch die rechtmäßigen Richter, die auswärtigen Souveräne schon gestraft. Rnbers verhält es sich mit dem Mißbrauch der Gewalt im Innern des Staates, hier ist es unmöglich, die Linie zu ziehen, welche 1 v. i. daß ein Souverän sich nicht in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen habe.

7. Von 1790 bis zur Gegenwart - S. 9

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Österreich eine absolute Monarchie? — Kossuths Rebe vom 3. März 1848 9 ttoffen einer großen Unabhängigkeit von dem aristokratischen Einflüsse, waren die eigentlichen Geschäfts- und Staatsleute und ganz in dem Interesse des Fürsten, dem sie die Wahrheit, obschon in ehrerbietigen Formen, eröffnen, und durch dessen Schutz sie die Gesamtinterefsen des Staates, die gleichzeitig einzig wahren des Souveräns, wirksam vertreten konnten. wie jedes Korps sich bestimmte Grundsätze, einen eigentümlichen Geist aneignet, Kenntnisse, Erfahrungen und Zwecke bewahrt und festhält, so war dies auch bei den österreichischen Verwaltungskollegien der Fall, durch welche zwar sehr langsam, aber doch im stetigen Fortschreiten alle Zweige der Gesetzgebung und Verwaltung verbessert, die Privilegien der Aristokratie ge* mäßiget und die Demokratie durch gerechten Schutz, Unterricht und Belebung aller Zweige des Volksbetriebes erzogen, aber nicht entbunden wurden. Der dfifios (Volk) wurde entwickelt, gestärkt, erzogen, aber sein böser dulyicov (Dämon), der nur Wut und Zerstörung verbreitet, bis er den ihn zähmenden deöttotris (Herrn) findet, der wurde und blieb gebannt, verstärkt wurde der feste und sichere Gang dieser Kollegialverwaltung durch die Einsetzung und Organisierung des Staatsrats/ der aus den erfahrensten Mitgliedern der hofstellen erwählt und durch emeritierte Präsidenten als Staatsminister erweitert, durch seine Kenntnisse, seine unabhängige Stellung, seine vortreffliche Organisierung dem Souverän in allen wichtigeren Staatsangelegenheiten guten, unbefangenen Rat erteilen konnte, und das Verfahren, die Rechte und Pflichten der Verwaltungskollegien mit großer Aufmerksamkeit überwachte? Ii. von 1848 bis 1867.3 ttossuths Rede vom 5. März M8 im ungarischen Landtag (Repräsentantentafel). Nach 3- Ianotyckh v. kldlerstein, Chronolog. Tageb. d. magyar. Revolution, Wien 1851, Bö. I S. 193—199. Dgl. auch horvath (übers, v. Novelli), Fünfundzwanzig Jahre aus d. Gesch. Ungarns Ii 521. ... Schon beim Beginne dieses Reichstages ... sprach ich im heißen Gefühle meiner treuen Anhänglichkeit an das Herrscherhaus die Prophezeiung aus, daß derjenige der zweite Gründer des Hauses Habsburg sein werde, der das Regierungssystem der Monarchie in 1 Durch Maria Theresia 1760. 2 Dgl. in dieser Sammlung I. Reihe H. 14 S. 8f.: Pfizer über Österreich. 3 Zur (Ergänzung dieses Abschnittes können in dieser Sammlung dienen: I. Reihe H. 14 S. 21 f. Uhland für Österreich. S. 24—26 Bismarcks Rede 3. Dez. 1850. S. 28 f. Napoleon Iii. an d. Italiener 1859. S. 29ff. (Eisenacher (Erklärung 1859. S. 30s. Nationalverein 1860. H. 15 S. 7 Dertrag zwischen Österreich und Preußen 1864. S. 8—11 Bedingungen Preußens f. d. (Einrichtung Schleswig-Hol-steins. S. 11—14 Preußens (Entwurf zur Bundesreform 1866. S. 14—17 Briefe 1866. S. 17—19 Bismarcks Denkschrift 24. Juni 1866. S. 19—22 Friede zu Prag. Ii. Reihe H. 79 S. 11—13 Bismarck über Österreichs Stellung in Deutschland 1858. S. 13f. ebenso 1859. S. 15f. Der deutsch-dänische Streit. S. 17—19 Bis-marck 1866.

8. Von 1790 bis zur Gegenwart - S. 10

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
10 Uossuths Rede vom 3. März 1848 konstitutioneller Richtung reformieren und für den Thron des erhabenen Herrscherhauses in der Freiheit seiner treuen Völker eine unerschütterliche Stütze erwerben wird. Seither sind berühmte, von Weisheit umgebene Throne zusammengestürzt, und Völker gewannen ihre Freiheit wieder, deren so nahe Zukunft sie sich vor drei Monaten nicht einmal träumen ließen, wir aber wälzen drei Monate unermüdlich den Stein des Sisyphus, und meine Seele ächzt unter dem Schmerze der Unbeweglichkeit. Blutenden Herzens sehe ich es, wie so viel edle Kraft, so viel ergebene Fähigkeit an eine undankbare Arbeit vergeudet wird, welche nur mit den Qualen der Tretmühle verglichen werden kann. Ja, löbliche Stände, der schwere Fluch eines erstickenden Alps lastet auf uns, ein tödlicher wind weht uns aus den Beinhaufe des wiener Systems entgegen, unsere Nerven starr machend und lähmend den Flug unserer Seele. Doch wenn mich dieses bisher nur darum mit Angst erfüllte, weil ich es schmerzlich fühlte, wie der Einfluß des wiener Systems über alle Maßen hemmend auf die Entwicklung unseres Vaterlandes wirkte, weil ich sah, daß die konstitutionelle Richtung unseres Fortschreiten nicht verbürgt sei, und weil ich endlich sah, daß jene Divergenz, welche zwischen der absolutistischen Natur des österreichischen Negierungssystems und zwischen der konstitutionellen Richtung der ungarischen Nation bereits drei Jahrhunderte hindurch besteht, noch immer nicht ausgeglichen ist und ohne Aufgebung der einen oder andern Richtung es auch nicht werden könne: beängstigt mich jetzt der Umstand, daß jene Politik der bureaukratifchen Stabilität, die im wiener Staatsrate ihre Verkörperung findet, die Monarchie ihrer Auflösung zuführen, die Zukunft unserer geliebten Dynastie kompromittieren, unser Vaterland aber — das in sich und mit sich so vieles zu tun hat, und alle seine Kräfte, jeden feiner Pfennige für sein eigenes Wohl benötigt — in erschöpfende (Dpferleiftungen, in unendliche Übel verwickeln könne. ... Das Volk ist ewig, und wir wollen, daß auch unseres Volkes Vater-land ewig, daß es endlich auch der Glanz seiner Dynastie sei, welche wir als unser Herrscherhaus anerkennen. Die Männer der Vergangenheit sinken nach ein paar Tagen ins Grab, doch des hoffnungsreichen Sprößlings aus dem Haufe Habsburg, des (Erzherzogs Joseph Franz, der schon bei seinem ersten Auftreten die Liebe der Nation zu gewinnen wußte, wartet die Erbschaft eines glänzenden Thrones, der feine Kraft aus der Freiheit schöpft, und den in seinem Urglanze zu erhalten dem unglücklichen Mechanismus der wiener Politik wohl schwerlich gelingen dürfte. Die Dynastie muß demnach wählen zwischen ihrem eigenen wohle und der Erhaltung eines ver* westen Regierungssystems! ... Für Dynastien, welche sich auf die Freiheit ihrer Völker stützen, wird immer Begeisterung entstehen — denn wahrhaft treu kann nur der freie Mann fein, der gedrückte wird nur dienen, weil er muß — doch für Bureau» kratien kann keinerlei Begeisterung entflammen.

9. Von 1790 bis zur Gegenwart - S. 11

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Koffuttjs Hebe vom 3. Inarz 1848. — Fischhofs Rede vom 13. Inärz 1848 \ \ Die Völker können Blut und Leben für ihre geliebten Dynastien lassen, doch für die wiener Politik wird nicht einmal ein Spat} sterben wollen. Und wenn es wirklich in Wien einen Mann gibt, der im Interesse der Macht seiner gezählten Tage und aus Kosten der Dynastie mit dem Bündnisse absoluter Mächte liebäugelt, so sollte er doch bedenken, daß es Mächte gebe, deren Freundschaft gefährlicher als ihre Feindschaft ist. 3a, löbliche Stände, es ist meine innigste Überzeugung, daß die Zukunft der Dynastie von der Verschmelzung der verschiedenen Völker der Monarchie zu (Einer Seele, (Einem herzen abhänge. Diese Vereinigung kann aber nur die allgemeine Konftitutionalität, mit Respektierung der verschiedenen Nationalitäten, bewerkstelligen. Bureau und Bajonett sind doch ein erbärmliches Band. ... 2. Zischhoss Rede am 13. März 1848 im Hofe des Landhauses (Wien I. Bezirk). H. Beschauer, Das Jahr 1848, Wien 1872, Bb. I S. 180ff. vgl. R. Lharmatz. fl. Fischhof, Stuttgart und Berlin 1910, S. 19ff. F. weist auf den Zusammentritt der niederösterr. Landstände hin und auf die Pflicht, sie zur Aussprache der wünsche des Volkes zu ermutigen. ... wir haben heute eine ernste Mission zu erfüllen. (Es gilt ein herz zu fassen, entschlossen zu sein und mutig auszuharren, wer an diesem Tage keinen Mut hat, gehört in die Kinderstube! Die Zeit drängt, vielleicht nur der Moment gehört uns. So sagen wir denn rasch und kräftig, kurz und gerade, was uns nottut, was wir fordern und wofür wir einstehen, ausführliche Darlegungen überlassen wir den Männern oben im Saale, vor allem verlangen mir Preßfreiheit. Hber diese Freiheit allein ist ungenügend. Nicht bloß durch den Mund der Presse seine wünsche auszusprechen, ist des Volkes Recht, es soll auch durch den Mund der Geschworenen sein Rechtsbewußtsein zur Geltung bringen und durch den Mund seiner Vertreter seinem willen ausdruck geben, dort wo über seine Geschicke, sein Wohl und wehe entschieden wird. Ferner müssen die Gewissen entfesselt, muß die Lehre frei werden in Österreich. (Eine übelberatene Staatskunst hat die Völker Österreichs auseinander-gehalten; sie müssen sich jetzt brüderlich zusammenfinden und ihre Kräfte durch Vereinigung erhöhen. Die Schwächen der einen Rationalität werden dabei in den Tugenden der anderen ihren ausgleich finden und die Vorzüge aller durch ihr Zusammenfassen eine Steigerung erfahren, welche für den Zweck des Staates benutzt, Österreich auf eine ungeahnte höhe von Wohlfahrt und Macht bringen müssen. ... Damit diese schöne aussieht in die Zukunft uns nicht getrübt werde, tvollen wir in dieser feierlichen Stunde mit hochpochenden, von Mut und Hoffnung geschwellten Herzen auf das energischeste mitwirken. Österreich und seine glorreiche Zukunft hoch! Die verbündeten Völker Österreichs, sie leben hoch! Die Freiheit hoch! «Yuellensammlung 11,137: Landwehrv.pragenau, Dsterreich-Ungarn. Iii 3

10. Von 1790 bis zur Gegenwart - S. 12

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
12 Viii. und Ix. Ungarischer Gesetzartikel vom Jahre 1847/48 3. Viii. und Ix. Ungarischer Gesetzartikel vom Jahre 1847/48. Bernatzik, Gsterr. versassungsges? S. 97 s. Viii. Alle Einwohner Ungarns und der damit verbundenen Teile tragen alle öffentlichen Lasten ohne Unterschied gleich und verhältnismäßig. § 1. Seine Majestät wird durch Ihr verantwortliches ungarisches Ministerium mit Vernehmung der Jurisdiktionen einstweilen den Steuerschlüssel ausarbeiten lassen, und die Reparation in Gemäßheit dieses Schlüssels nimmt schon mit dem nächsten Rechnungsjahre, d.i. dem 1. Nov. 1848, ihren Anfang. § 2. Der einstweilen auszuarbeitende Schlüssel ist der nächsten Reichsversammlung jedenfalls vorzulegen. § 3. Bis zum oben bestimmten Termin wird die Eintreibung der bereits ausgeworfenen öffentlichen Lasten angeordnet. Ix. von der Aufhebung der auf Grundlage des Urbariums und der dies ergänzenden Verträge bis jetzt üblichen Dienstleistungen (Robot), des Zehents und Geldabgaben. Mit der Veröffentlichung dieses Gesetzes hören: das Urbarium1 und die dasselbe ergänzenden, bisnun üblich gewesenen Dienstleistungen (Robot), Natural- und Geldabgaben für ewige Zeiten auf. § 1. Die Gesetzgebung stellt die Schadloshaltung der Privatgutsbesitzer unter das schützende Schild der Nationalehre. § 2. Se. Majestät wird betreffs einer derartigen Schadloshaltung der Privatgrundherren, daß ein die bisherigen Urbariallasten aufwiegender Kapitalwert durch den Staat ohne Abzug ausbezahlt werde, dem nächsten Reichstage einen ausführlich auszuarbeitenden Gesetzentwurf durch Ihr ungarisches Ministerium vorlegen lassen. § 3. Rn solchen Drten, wo bis jetzt keine Urbarialregulierung oder Absonderung der Hutweide stattgefunden, wird hinsichtlich der Holzung und der hutweiden der bisherige Gebrauch auch ferner beibehalten. § 4. Die grundherrliche Gerichtsbarkeit wird aufgehoben; zeitweilig, bis die Rechtspflege allgemein reguliert wird, werden in Zivilangelegenheiten hinsichtlich der summarischen Prozesse dort, wo keine organisierten Magistrate erster Instanz bestehen, die Stuhlrichter, in Kriminalsachen aber sowie betreffs jener Zivilprozesse, die auf den ordentlichen Rechtsweg gehören, die Komitatsgerichtftühle Recht sprechen. § 5. Einem solchen Grundbesitzer, an dessen Besitztum vor Veröffentlichung dieses Gesetzes eine Urbarialität geknüpft ward, können, mit Ausnahme der aus Handelsverbindungen entspringenden Wechsel, bis zur weiteren Verfügung des Gesetzes keine anderen Schuldforderungen aufgekündigt, und bloß die nicht bezahlten gesetzlichen Zinsen dürfen von ihm im Wege gerichtlichen Verfahrens eingetrieben werden. 1 Urbarium (ein vielleicht ungarischer Ausdruck, der auch in die österreichische Amtssprache (Eingang gefunden hat) heißt das Verzeichnis der den Grundherr* schäften zustehenöen Rechte und Einkünfte.
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