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1. Vom Interregnum bis zum Westfälischen Frieden - S. II

1911 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
* || Druck der ftünigt. Universitätsdruckerei H. Llüry A. Würzdurg. v. 1 [/\ > \ n

2. Vom Interregnum bis zum Westfälischen Frieden - S. IV

1911 - Leipzig [u.a.] : Kesselring

3. Vom Interregnum bis zum Westfälischen Frieden - S. VI

1911 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
Vi Zünfte, d) Das innere Leben der Zünfte, e) Freie Kunst, f) Aus dem Handwerksleben, g) Verfall des Handwerks, h) Erinnerungen ans Handwerk in der Sprache. 11. Die Meistersinger ...............................................................103 a) Der Meistersang, b) Die Singschulen, c) Hans Sachs. 12. Der deutsche Bauer im Mittelalter ..............................................107 a) Fronhöfe. b) Bessere Zeiten, c) Lebensverhältnisse der Bauern. d) Neue Unterdrückung. 13. Volkskrankheiten, Geißelfahrten, Judenhetzen.....................................116 a) Der schwarze Tod. b) Geißelfahrten, c) Judenhetzen. 14. Zur Volkskunde des Mittelalters..................................................122 a) Personen- und Familiennamen, b) Familienleben, c) Kleidung. 15. Die Erfindung der Buchdruckerkunst.............................................. 131 a) Der Holztafeldruck, b) Gutenberg und der Typendruck, c) Verbreitung und Verbesserung der Buchdruckerklinft. d) Bedeutung der Buchdruckerkunst. 16. Erfindungen und Entdeckungen.....................................................137 a) Schießpulver und Feuerwaffen, b) Das Landsknechtswesen, c) Andere Erfindungen, d) Portugiesische Entdeckungsfahrten. e) Entdeckung Amerikas, f) Bedeutung der Entdeckungen. 17. Schulen und Universitäten....................................................... 146 a) Kirchliche Schulen, b) Stadtschulen, c) Universitäten. 18. Berfall der Kirche...............................................................152 a) Mißbrauch der päpstlichen Macht, b) Lehre und kirchliches Leben. c) Das babylonische Exil, d) Reformkonzilien, e) Der Hnffitismns. f) Ketzer und Inquisition. 19. Versuch einer Reichsreform unter Maximilian 1................................... 161 a) Deutschland im 15. Jahrhundert, b) Maximilian I. c) Der Reichstag zu Worms, d) Neue Reformversuche und ihr Ausgang. 20. Die Renaissance..................................................................166 a) Die Renaissance in Italien, b) Der Humanismus in Deutschland. c) Die Renaissance in der Kunst. 21. Luther...........................................................................173 a) Luther als Schüler, b) Luther als Student, c) Luther als Mönch, d) In Wittenberg. 22. Die Reformation .................................................................181 a) Der Ablaßhandel, b) Luthers Thesen, c) Der Kirchenstreit. d) Der Reichstag zu Worms, e) Die Kirchentrennuug. f) Die Augsburgische Konfession, g) Nürnberger Religionsfriede und Fortgang der Reformation, h) Die Bibelübersetzung, i) Die Reformation nt der Schweiz, k) Bedeutung der Reformation. 23. Der Bauernkrieg .................................................................204 a) Ursachen, b) Der Aufstand, c) Niederlage der Bauern. 24. Die Wiedertäufer.................................................................209 a) Die Zwickaner Schwarmgeister, b) Die Wiedertäufer, c) Die Wiedertäufer in Münster.

4. Vom Interregnum bis zum Westfälischen Frieden - S. uncounted

1911 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
Literatur. (Fortsetzung des Verzeichnisses im 1. Teil.) Redlich, Rudolf von Habsburg. ,vif cf) er, Karl, Deutsches Leben und deutsche Zustände vou der Hohenstaufenzeit bis ins Reformationszeitalter. Philippi, Das westfälische Femegericht. Lindner, Th., Die Feme. Lindner, Th., Die deutsche Hanse. -<Preuß, Entwicklung des deutschen Städlewesens. ^Heil, Deutsche Städte und Bürger im Mittelalter. Otto, Das deutsche Handwerk in seiner kulturgeschichtlichen Entwicklung. Schmidt, M. G., Geschichte des Welthandels. Langend eck, Geschichte des deutschen Handels. Matthaei, Deutsche Baukunst im Mittelalter. Bähnisch, Die deutschen Personennamen. Böhmer, Luther im Lichte der neueren Forschung. Böhmer, Die Jesuiten. Ehrenberg, Das Zeitalter der Fugger. 1. Bd. Schulte, Geschichte des mittelalterlichen Handels und Verkehrs zwischen Westdeutschland und Italien. 1. Bd. Below, G. v., Das ältere deutsche Städtewesen. Schäfer, Die Hanse. D e y ck, Kaiser Maximilian I. Monographien zur Heyck, Luther. Weltgeschichte, Tu mbült, Die Wiedertäufer. herausgegeben Meisn er und Luther, Die Erfindung der Buchdruckerkunst. D' ^ei,c^ Schulz, H., Wallenstein. Steinhaufen,$>er Kaufmann in der deutschen Vergangenheit. Monographien zur Bartels, Der Bauer in der deutschen Vergangenheit. deutschen Mummenhoff, Der Handwerker in der deutschen Ver- Kulturgeschichte, , gangenheit. herausgegeben Reicke, Lehrer und Unterrichtswefen. j v. Steinhaufen. Hagelftange, Süddeutsches Bauernleben im Mittelalter. Hecker, Die großen Volkskrankheiten im Mittelalter. Egel Haas, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Pflugck-Harttung, Weltgeschichte. Iii. Bd. Ritter, Mot., Deutsche Geschichte im Zeitalter der Gegenreformation. Gothein, Jgn. v. Loyola und die Gegenreformation. Lorentzen, Die schwedische Armee im 30jähr. Kriege. Loewe, Die Organisation und Verwaltung der Wallenstein'fchen Heere. Biedermann, Deutschlands trübste Zeit. Haendke, Deutsche Kultur im Zeitalter des 30jähr. Krieges.

5. Vom Interregnum bis zum Westfälischen Frieden - S. 2

1911 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
2 Herrschaft in Italien, löste sich in selbständige Stadlherrschaften auf. Unter Friedrich Barbarossa hatten sie zwar die deutsche Oberhoheit noch einmal anerkannt; aber nach dem Untergang der Staufer wurden sie völlig selbständig. Ebenso ging Burgund dem deutschen Reiche verloren. Es kam zu Frankreich, das damals immer mehr erstarkte. Hätte man nun auch den Verlust des Mittelmeergebiets weniger zu beklagen brauchen, wenn dafür Deutschland erstarkt wäre, so war eben leider auch hier der Zerfall unaufhaltsam, und so folgten nun für dieses wie für Italien Jahrhunderte politischer Uneinigkeit und Schwäche. Zerschlagen waren in Deutschland die einst mächtigen Herzogtümer. Lothringen war schon unter Otto I. in Ober- und Niederlothringen geteilt worden. Durch Abtrennung von Bayern entstanden die neuen Herzogtümer Kärnten, Österreich und Steiermark. Sachsen wurde unter Friedrich Barbarossa nach dem Sturze Heinrichs des Löwen zertrümmert. Viele der großen Lehen waren infolge ihrer Erblichkeit zu selbständigen Fürstentümern geworden. Ebenso hatten zahlreiche Grundherren durch verliehene Rechte, wie Gerichtsbarkeit und Zölle, die selbständige Herrschaft über die Bewohner ihrer Gebiete erlangt. Demnach zerfiel nun Deutschland in eine ungeheure Zahl von Einzelherrschaften, die später durch Erbteilungen vielfach noch vermehrt wurden. Wenn Deutschland heute kein einheitliches Reich, sondern ein Bundesstaat ist, so liegt der Anfang dazu eben schon im Mittelalter. Mit der Zersplitterung des Reiches war auch die königliche Macht zusammengesunken. Der Kaiser besaß nur noch der Idee nach die oberste Gerichtsbarkeit, ihm stand kein Reichsheer mehr zur Verfügung, so daß er gar nicht imstande war, das Reich zu schützen. Das einst so umfangreiche Kronland war schon in der Kaiserzeit, vor allem aber zur Zeit des Interregnums, von den Landesherren in Besitz genommen worden. Ihnen floß auch der größte Teil der Reichseinkünfte, z. B. aus den Zöllen zu. Der Kaiser verfügte daher nur über geringe Einnahmen. Sie waren noch dazu nicht selten schon auf Jahre hinaus verpfändet, so daß das Reich auf Borg wirtschaftete und die Kaiser wiederholt in Geldverlegenheit waren. Es fehlte also dem Reichsoberhaupt alle rechtliche und finanzielle Macht; ihm war fast nur der Titel geblieben. Die Fürsten waren auch keineswegs gewillt, die Kaisergewalt zu erhöhen. Darum hinderten sie ein Forterben der Krone, das früher, wenn auch Deutschland ein Wahlreich war, tatsächlich meist statt-

6. Vom Interregnum bis zum Westfälischen Frieden - S. 4

1911 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
4 wohnten. Für die, welche ihre Herrschaft über mehrere Gaue ausdehnten, kam im 12. Jahrhundert die Bezeichnung Landgrafen auf; die von der Wartburg wurden z. B. Landgrafen von Thüringen. Burgherren mit besonderer militärischer Stellung erhielten den Namen Burggrafen. Gräfliche Unterbeamte hießen Zentgrafen oder vicarii (Stellvertreter). Die Bewohner standen zu den Grafen in verschiedenem rechtlichem Verhältnis. Es gab Freie, die nur der Gerichts- und Militärhoheit des Laudesherru unterstanden; andere waren abhängige Zinsleute und zu verschiedenen Abgaben verpflichtet, wieder andere Vasallen, die nur persönliche Dienste zu leisten hatten. Diese Unterschiede wurden aber durch das Bestreben der Fürsten, alle Bewohuer durch Auslegung von Stenern in das Verhältnis der Abhängigkeit zu bringen, nach und nach ausgeglichen. Die Grafen selbst standen teils direkt unter dem Könige, teils erhielten sie ihre Herrschaft von Fürsten, namentlich geistlichen, als Lehen. Neben den weltlichen Herren gelangten auch die Kirchenfürsten zu selbständiger Herrschaft. Erzbischöfe, Bischöfe und viele Äbte wurden ebenso wie die Grafen Territorialherren; so entwickelte sich das geistliche Fürstentum. Ihre Inhaber hielten wie die weltlichen Fürsten einen glänzenden Hof, verfügten über eine große Anzahl von Rittern und führten oft auf eigene Hand Fehden. Etliche besaßen gleichzeitig auch weltliche Herrschaften. So war der Erzbischof von Köln Herzog von Westfalen. Im ganzen gab es am Ende des 14. Jahrhunderts folgende Herrschaften: I. Weltliche Gebiete: 1 Königreich (Böhmen), 20 Herzogtümer, 3 Pfalzgrafschaften, 6 Landgraffchaften, 10 Markgraf-fchaften, 4 Burggrafschaften, 2 Fürstentümer, 94 Grafschaften, 48 Herrschaften, 59 Reichsstädte. Ii. Geistliche Gebiete: 7 Erzbistümer, 41 Bistümer, 16 Abteien, 2 Propsteien, 1 Ordensland (Preußen). Die hervorragendsten unter den deutschen Fürsten waren die sieben Kurfürsten, die den Kaiser zu wählen hatten. Ihnen lag die Beratung aller Reichsangelegenheiten ob, sie stellten also gleichsam die Reichsgewalt dar, so daß Deutschland in Wirklichkeit keine Monarchie mehr, sondern eine Oligarchie (eine Herrschaft weniger) von 7 Kurfürsten war. Ihre Rechte wurden in dem Reichsgesetz der „G o l d n e n Bull e", das 1356 unter

7. Vom Interregnum bis zum Westfälischen Frieden - S. 5

1911 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
5 Kaiser Karl Iv. erlassen wurde, genau geregelt. Als die sieben, denen das Recht, den Kaiser zu küreu, zukam, wurden darin endgültig bestimmt der König von Böhmen, der Herzog von Sachsen-Wittenberg, der Pfalzgraf bei Rhein, der Markgraf von Brandenburg und'die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier. Wre den Fürsten überhaupt wurde ihnen ganz besonders ihre Selbständigkeit gewährleistet. Ihre Herrschaftsgebiete sollten nicht weiter geteilt werden. Sie selbst wurden als die ,,Säulen des Reiches, als die „Grundlage des ganzen Gebäudes" bezeichnet. So legte das Gesetz die Reichsverfassung für lange Zeit fest. c) Der Gegensatz der Stände. Zu der Zersplitterung Deutschlands in Einzelherrschaften kam leider auch eine scharfe Trennung der einzelnen Stände. Jeder von ihnen strebte nach größtmöglicher Freiheit und Förderung seiner besonderen Interessen. Daher wird jenev Zeitalter auch die Zeit der ständischen Gegensätze genannt. Dem höheren Fürstenadel, zu dem diejenigen gehörten, die ihr Land vom Kaiser selbst zu Lehen erhalten hatten und nun eben die Landesherren waren, stand der niedere Adel gegenüber. Zu ihm gehörten die Ritter, die einst im Dienste des Kaisers und in den Kreuzzügen sich ausgezeichnet hatten. Sie saßen auf ihren Burgen und machten sich zu Herren der Bauern. Von Pflichten und Lasten für das Reich wußten sie sich frei zu halten. Sie bildeten die Klaffe der Reichsritter. Da sie sich im allgemeinen neuen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht anzupassen vermochten, griff Verarmung unter ihnen Platz; viele von ihnen fanden nur Wohlgefallen an Fehden und wurden eine Landplage. In scharfen Gegensatz zum Adel trat das städtische Bürgertum, das sich seine Selbständigkeit vielfach erst erkämpfen mußte, so daß es zwischen den Fürsten und den Städten zu zahllosen Fehden kam. Harter Druck lastete teilweise auf dem Bauernstande; er war vielfach der Willkür der Mächtigen preisgegeben. Herren, Bürger und Bauern waren also die wichtigsten Volksklassen. Jnsolge der Ohnmacht der Reichsgewalt war es leider nicht möglich, sie zu gemeinsamer nationaler Arbeit Zn einigen. Die Könige erkannten auch vielfach nicht die Bedeutung des aufstrebenden Bürgertums und stellten sich feindlich zu ihm, weshalb ihm auch lange Zeit keine Vertretung im Reichstage gestattet wurde. Während so in Deutschland die ständischen Gegen-

8. Vom Interregnum bis zum Westfälischen Frieden - S. 9

1911 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 9 — zeichnung „Pfaffenkönig" eintrug. Um so erfreulicher ist es, daß die Goldene Bulle vou 1356 das Bestätiguugsrecht des Papstes gar nicht erwähnt, der Beschluß des Kurvereius zu Rheuse also bestehen blieb. Dennoch kam es dahin, daß später das Kaisertum mit dem Papste Hand in Hand ging, sich dem deutschen Volke entfremdete, ja sogar ihm feindlich gegenübertrat, namentlich, als die reformatorischen Bestrebungen entstanden. 2. Die deutschen Kaiser als Landesfürsten. a) Die Hausmacht. Da die königliche Gewalt infolge des Emporkommens der Landesfürsten sehr beschränkt war, suchten auch die Kaiser vor allem als Territorialherren zur Geltung zu gelangen. Ihr vorzüglichstes Bestreben war daher, sich zu Herren besonderer Gebiete zu machen, sich eine eigene Hausmacht zu gründen. Je nach dem Umfange derselben konnten sie die königliche Macht entfalten; anderseits benutzten sie diese auch gern zur Erweiterung ihres eigenen Besitzes. Deshalb wandten sie nicht selten ihre Fürsorge in erster Linie ihren Ländern und nicht dem Reiche zu. Die Hausmacht hätte recht wohl zur Stärkung des Königtums beitragen können, wenn man an der Erblichkeit der Krone festgehalten hätte; aber die verhinderten ja gerade die Fürsten lange Zeit, um die Kaisermacht nicht erstarken zu lassen, und wählten mit Vorliebe länderarme Fürsten oder Grafen, die mit der Bildung einer Hausmacht vou vorne anfangen mußten. Das führte zu zahlreichen inneren Fehden. b) Rudolf von Habsburg. Rudolf von Habsburg gelaugte in den Besitz neuer Länder durch den Sturz Ottokars von Böhmen. Nach feinem Siege auf dem Marchfelde fetzte er zunächst seine Söhne in den österreichischen Alpenländern als Statthalter ein, und später wurde mit Zustimmung des Reichstages sein Sohn Albrecht mit Österreich, Steiermark und Krain belehnt, während Kärnten Meinhard von Tirol erhielt. Damit legte er den Grund zu der später so umfangreichen habsburgifchen Macht. Weniger glücklich war er im Westen des Reiches. Dort suchte er feinen Besitz durch Wiederherstellung des mit dem Untergang der Staufer zerfallenen Herzogtums Schwaben zu erweitern, was aber durch den Widerstand

9. Vom Interregnum bis zum Westfälischen Frieden - S. 12

1911 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 12 — er die Finanzen, ließ in seiner Hauptstadt Prag herrliche Bauwerke entstehen, so den Dom, die Burg auf dem Hradschin und die Karlsbrücke, sorgte im ganzen Lande für Entwicklung von Ackerbau, Handel und Gewerbe, baute Straßen, machte die Moldau schiffbar und bestraste die Willkür des Adels. Seinen Bemühungen zufolge entstand 1348 in Prag die erste deutsche Universität, hie ein Mittelpunkt deutscher Bildung wurde. Wie seinem Erblande Böhmen half, er auch der Mark Brandenburg auf, trat dem zuchtlosen Adel entgegen, förderte auch dort Bodeuwirtfchaft, Handel und Verkehr und knüpfte deshalb Verbindung mit der Hanfe an. Im Reiche war fein Einfluß gering. Er unterstützte zwar die Landfriedensbestrebungen, konnte aber die zahlreichen Fehden zwischen Städten und Fürsten nicht mindern. Wenn auch unter ihm die Verfassung Deutschlands gesetzlich geregelt wurde, so dachte er doch selbst nicht daran, seine Hausmacht zum Ausgangspunkt einer Reichseinheit zu machen. f) Die Habsburger. Nach Karls Tode zersiel die Hausmacht der Luxemburger. Brandenburg, das sein zweiter Sohn Sieg mund erhielt, gab dieser, als er Kaiser gewordeu war, an die Hohenzollern. Nach seinem Tode fiel das Erbe der Luxemburger, das bis Ungarn reichte, an das Hans Habsburg, in dessen Besitz daraus die Kaiserkrone verblieb. Die habsburgische Herrschaft im Osten erhielt aber erst nach längeren Kämpfen den rechten Bestand, wurde auch fortwährend bedroht durch die heranrückenden Türken, die für Deutschland eine neue Gefahr wurden. Weitere Länder erwarb das Haus Habsburg im Westen des Reiches. Durch die Vermählung Maximilians mit Maria von Burgund sielen ihm die Niederlande, Burgund und später auch Spanien zu. So gelangten die Habsburger zu einer weltgebietenden Stellung; aber das deutsche Reich hatte wenig Gewinn davon, da mit der Krone allzuviele außerdeutsche Interessen verknüpft waren. Infolgedessen wurden die Habsburger auch nicht die Führer der deutschen Geschichte, und die habsburgische Hausmacht, die nur nach überragender Stellung in Europa trachtete, ist daher auch nicht der Ausgangspunkt einer Erneuerung des deutschen Reiches geworden.

10. Vom Interregnum bis zum Westfälischen Frieden - S. 16

1911 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 16 — Bei privaten Rechtsgeschäften war die Anwendung augenfälliger Zeichen oder Sinnbilder beliebt. Einen Besitzwechsel veranschaulichte man z. B. dadurch, daß man dem Empfänger eines Grundstücks Halm, Zweig, Torf überreichte oder ihm eine Erdscholle in den Schoß warf. Zeichen höheren Besitzes, also Herrenzeichen, waren Speer und Handschuh. Auch kam es vor, daß der Verkäufer eiues Grundstücks mit einem Springstock aus feinem Besitztum heraussprang. Bei Grenzsestsetzuugeu zog man zahlreiche Zeugen hinzu, namentlich junge Personen, die in der Lage waren, sich für lange Zeit zu erinnern. Es wurde daher vielfach Brauch, die Schuljugend dabei zu verwenden. d) Gottesurteile. Bei der mangelhaften Beweisaufnahme und dem Fehlen allgemein gültiger Rechtsbestimmungen war es oft schwer, das Urteil zu finden, da sich eidliche Aussagen nicht selten widersprachen. Infolgedessen kam zur Entscheidung von Rechtsfragen vielfach der Zweikampf zur Anwendung. Man ging dabei von der Anschauung aus, daß Gott eingreifen und den Ausgang so lenken würde, daß der Schuldige unterliege. Stellvertreter, z. B. für den König und hohe Herren oder für Frauen und Kranke, waren zulässig; doch haben Frauen auch selbst gekämpft. Jhueu wurden dabei nach dem Grundsatz: „Weib ist halber Mann" Vorteile geboten, man stellte z. B. den Mann beim Kampfe in eine Grube. Neben dem Zweikampf, der vorzugsweise dem Adel vorbehalten blieb, waren beim niederen Volke noch andere Gottesurteile gebräuchlich, namentlich die Feuer- und Wasserprobe. Jene bestand z. B. darin, daß der Angeklagte mit nackten Füßen über 12 heiße Pflugschare zu gehen hatte. Bei der Wasserprobe warf man einen des Schwimmens unkundigen Mann ins Wasser und sah ihn für unschuldig an, wenn er sank, in der Meinung, daß das Wasser nichts Unreines annehme. Solcher Proben waren noch mehrere in Gebrauch. Da man aber ihren zweifelhaften Wert bald erkannte, wurden sie viel bekämpft. e) Die Feme. Im 13. Jahrhundert begann das römische Recht sich in Deutschland vereinzelt einzubürgern, was dann im 15. Jahrhundert allgemein geschah. Junge Deutsche gingen nach italienischen Universitäten, um die Rechtswissenschaft zu studieren, und als in Deutschland selbst Hochschulen entstanden, bot sich dazu
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