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1. Ergänzungsheft für die Provinz Brandenburg - S. uncounted

1897 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)

2. Ergänzungsheft für die Provinz Brandenburg - S. uncounted

1897 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)

3. Ergänzungsheft für die Provinz Brandenburg - S. uncounted

1897 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)

4. Ergänzungsheft für die Provinz Brandenburg - S. 2

1897 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
„(Eins nach außen, schwertgervaltig, Um ein hoch panier geschart. Reich nach innen, vielgestaltig, Jeder Stamm nach seiner Art." Alle Rechte vorbehalten.

5. Ergänzungsheft für die Provinz Brandenburg - S. 4

1897 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
Inhaltsverzeichnis. 1. Die Wenden............................................................... ^U‘„L 2. Karl der Große und die Wenden.................................................& 3. Heinrich I. unterwirft die Wenden.......................................... 4. Otto I. begründet das Christentum im Wendenlande............................. - 5. Die Mark Brandenburg..................................... .................g 6. Die Befestigung des Deutschtums in Brandenburg^ 7. Die Erweiterung Brandenburgs unter Johann I. und Otto Iii..............10, 8. Waldemar der Große................................................... ' ' ' 9. Die ältesten Städte der Mark......................................... ' ' ' ' 11 10. Versall Brandenburgs unter den bayrischen Markgrasen i-> 11. Brandenburg wird ein Kurfürstentum......................'. .... \4 12. Die Hussiten in der Mark................................ 13. Berlin wird kurfürstliche Residenzstadt............................ lö 14. Die Unteilbarkeit Brandenburgs............................... .............15 15. Kurfürst Joachim I. . ....................................................lg 16. Brandenburg nach der Kreiseinteilung Kaiser Maximilians . . . . . ' " 17 17. Die Universität Frankfurt a. O............................... 18. Die Kirchentrennung in Brandenburg.............................. ' ' ' 18 19. Die Verwaltung des Kurfürstentums . ....................................... 29 20. Brandenburg während des dreißigjährigen Krieges............................ 19, 21. Die Kurfürstin Luise Henriette...............................................91 22. Paul Gerhardt.............................................................. ->1 23. Die Schlachten bei Zorndorf und Kunersdorf.................................. 22 24. Friedrichs Ii. Fürsorge für sein Land....................................' . 24 25. Die Kämpfe in Brandenburg gegen Napoleon 1...................................25 26. Die Provinz Brandenburg erhält ihre jetzige Gestalt.......................26- 27. Unsere Eisenbahnen und unsere Schiffahrt............................. ... 26- 28. Die Industrie in unserer Provinz............................... .... .21 29. Unser Anteil an der Reichsgesetzgebung.......................................28 30. Das Königreich Preußen.................................................. ’ ->§ 31. Die staatliche Verwaltung der Provinz Brandenburg............................29 32. Die Kreisordnung für die Provinz Brandenburg........................! ' 30 33. Die Städteordnung in unserer Provinz . ..........................31 34. Die Landgemeindeordnung Brandenburgs........................................32- 35. Das brandenburgische Militär............................................... 32 36. Die Gerichte der Provinz.................................................... 34 37. Evangelische Kirchenordnung in Brandenburg...................................34 38. Die katholische Kirche in unserer Provinz...................................35. 39. Die Schulen in der Provinz Brandenburg......................................36.

6. Ergänzungsheft für die Provinz Brandenburg - S. 5

1897 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
Zu 10. Die Menden. 1. Die Mark Brandenburg war zur Zeit Christi von deutschen Volksstammen bewohnt. Zwischen Elbe und Oder, an der Havel und Spree saßen die Langobarden und Semnonen, die zu den kriegerischen Sueven gehörten. Diese verließen während der Völkerwanderung ihre Wohnplätze und fanden in südlichen Ländern eine neue Heimat. Zuletzt setzten sich slavische Völker in den verlassenen Länderstrecken fest. In der Niederlausitz hausten die Susizer, an der Mittelelbe die Sorben, int Gebiete der Mark Brandenburg die Milzen und im jetzigen Mecklenburg die Abotriten. Diese slavischen Stämme führten den gemeinsamen Namen Wenden. 2. Schon ihrer äußern Erscheinung nach waren die Wenden von den Germanen verschieden. Sie hatten einen starken, nicht sehr großen Körperbau, eine hellgelbe Hautfarbe, braunes Haar und dunkle, feurige Augen. Nüchternheit, Wahrheitsliebe, Ehrlichkeit und Mildthätigkeit zeichneten sie ans. Gern übten sie Gastfreundschaft. — Der Familienvater hatte in seinem Hanse unumschränkte Herrschaft und das Recht über Leben und Tod seiner Angehörigen. Ein hartes Los hatten die Frauen zu tragen; sie wurden fast wie Sklavinnen gehalten. — Die Gemeinde wählte zum Oberhaupt den Pan oder Znpan. Als Oberherren über das ganze Volk galten Priesterfürsten. Obgleich die Wenden eine Vorliebe für friedliche Beschäftigung hatten, erfüllte sie doch eine große Liebe zur Freiheit. Im Kampfe wurden sie von selbst-gewählten Kriegsfürsten, Woywoden, angeführt. 3. Die Wenden waren geschickt und arbeitsam. Jagd und Fischereien übten sie als ihre liebsten Beschäftigungen; doch trieben sie auch Viehzucht, bestellten den Acker mit Weizen, Gerste, Hirse, Mohn und Flachs, verstanden die Bienenzucht und wußten aus dem Honig wohlschmeckenden Met zu bereiten. Die leinenen Unter-und wollenen Oberkleider verfertigten sie sich selbst. Aus Eisen bereiteten sie unscheinbare Messer, Pfriemen und Geräte. Fremdländische Münzen, die nach dem Gewicht im Verkehr benutzt wurden und noch jetzt in den alten Ansiedelungsplätzen gefunden werden (Hacksilberftmde), lassen darauf schließen, daß die Wenden mit den Nachbarvölkern einen ausgedehnten Handel trieben. Einzelne Handelsstraßen zogen über Havelberg, Lebns und Oderberg. — Ihre Häuser aus Holz und Lehm errichteten die Wenden gern in Flußniederungen und an Seeen. Beim Ban eines Hauses befestigten sie die Baumstämme wagerecht übereinander und verstopften die Fugen mit Moos und Erde. Die größern Wohn-

7. Ergänzungsheft für die Provinz Brandenburg - S. 30

1897 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 30 — tragt jeder Regierungsrat seine Sachen vor, dann wird darüber beraten und Beschluß gefaßt. — Neben der Bezirksregierung besteht für jeden Regierungsbezirk ein Bezirksausschuß als Behörde der Selbstverwaltung. Er ist aus dem Regierungspräsidenten und sechs gewählten Mitgliedern zusammengesetzt. Die Mitglieder müssen Bewohner des Regierungsbezirkes sein. Uber dem Bezirksausschuß steht das Oberverwaltungsgericht in Berlin. 2. An der Spitze der Provinz steht der Oberpräsident, der seinen Sitz in Potsdam hat. Ihm sind ein Oberpräsidialrat und mehrere Regierungsräte beigegeben. Der Oberpräsident ist Vorsitzender des Pro-vinzialschulkollegiums, unter dem die Gymnasien, Lehrerseminare und sonstige höhere Lehranstalten der Provinz stehen; er ist ferner Vorsitzender des Medizinalkollegiums, welches das Gesundheitswesen der Provinz leitet, und auch Vorsitzender des Konsistoriums, das die Angelegenheiten der evangelischen Kirche ordnet. 3. Zur Regelung der nicht staatlichen Angelegenheiten, wie Straßenbau, Wohlthätigkeitsanstalten, Krankenwesen u. s. w., steht dem Oberpräsidenten jeder Provinz als Behörde der Selbstverwaltung der Provinziallandtag zur Seite, dessen Mitglieder von den Angehörigen der Provinz nach bestimmten Vorschriften gewählt werden. Der Provinziallandtag wird gewöhnlich alle zwei Jahre zu einer Versammlung nach Berlin berufen. Die laufenden Geschäfte besorgt der vom Provinziallandtage gewählte Landesdirektor und der Provinzialausschuß, welcher aus Personen besteht, die zugleich Mitglieder des Landtages sind. Der Landesdirektor hat seinen Sitz in Berlin. 4. Jeder Regierungsbezirk zerfällt in Kreise; an der Spitze des Kreises steht der Landrat. Er besorgt mit den Behörden und Beamten des Kreises die Landes-, Polizei- und Selbstverwaltung. Letztere ist durch die Kreisordnung besonders geregelt Zu 131. Die Kreisordnung für die Provinz Brandenburg. 1. Jeder Kreis bildet einen besondern Verband zur Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten. Er besteht aus Stadtgemeinden, Landgemeinden und Gutsbezirken. Die Provinz Brandenburg besteht aus 39 Kreisen, aus 9 Stadt- und 30 Landkreisen. Städte, welche mindestens 25 000 Einwohner haben, können aus dem Kreisverbande ausscheiden und einen besondern Stadtkreis bilden. Solche Stadtkreise sind in der Provinz Brandenburg die Städte Potsdam, Char-lottenbnrg, Brandenburg, Spandau, Frankfurt a. O., Landsberg, Kottbns, Guben und Forst. Art der Spitze eines Landkreises steht der Landrat, an der Spitze des Stadtkreises der Oberbürgermeister. Beide werden vom Könige ernannt. Die Verwaltung des Kreises liegt dem Kreisausschuffe ob, der aus dem Landrate und sechs Mitgliedern besteht, die von den Kreisangehörigen gewählt sind. Der Kreisausschuß

8. Ergänzungsheft für die Provinz Brandenburg - S. 8

1897 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
en-egte durch seine Habsucht und Grausamkeit einen Aufstand der Wenden. Die Lrttrzer zogen gegen die Städte Havelberg und Branden-bürg, verwüsteten sie, verfolgten die fliehenden Deutschen bis über die T cte^ri£!^en Archen nieder..und schlachteten christliche Pnester auf den Altaren der Götzen. Uber 150 Jahre haben me Wenden noch für ihre Freiheit und ihre Götter gekämpft. Die Bistümer Havelberg und Brandenburg bestanden während dieser Reit nur noch dem Namen nach. 1 10 3u 39. Die Mark Brandenburg. 1150. rw f1' ^ittemöe/ dreizehnten Jahrhunderts gelang es dem Grafen Albrecht von Ballenstedt, die heidnischen Tempel im Wendenlande für immer zu stürzen. Die Zeitgenossen nannten Albrecht wegen letney Mutes und seiner Tapferkeit „den Bären". Er entstammte dem Geschlechte der Assanier oder Anhaltiner, das seinen Namen der Stadt Aschersleben oder Ascania und der im Selkethale liegenden Burg Anhalt verdankte. Kaiser Lothar übertrug im Jahre 1134 die Nord* ober Altmarf km thatkräftigen Grafen Albrecht als Lehen. Zunächst wehrte er einen Einfall der Wenden ab, rückte dann in die Priegnitz ein und unterwarf das Land bis zum Rhin. Das eroberte Gebiet wurde durch die Grenzfesten Lenzen, Puttliß, Meyenburg und Frerenstern gesichert. cn .r.2; dieser Zeit herrschte in Brandenburg der Hevellerfürst Prrbrslaw, der sich zum Christentume bekehrt hatte. Durch die Vermittelung des Bischofs von Brandenburg trat dieser Fürst zu Albrecht in ein Freundschaftsverhältnis. Dies hatte zur Folge, daß Pribislaw dem Sohne Albrechts als Patengeschenk die „Zauche" gab; diese bildete fast die Hälfte seines Landes und umfaßte das Land zwischen Havel Nuthe und Plane. Da Pribislaw keine Erben hinterließ und auch nrcht wünschte, daß seirr heidnischer Neffe, Jaczo von Köpenick, sein Nachfolger werden sollte, so bestimmte er den Grafen Albrecht den Baren zu feistem Nachfolger und zum Beschützer der christlichen Bewohner des Havellandes. Nach dem Tode Pribislaws nahm Albrecht im Jahre 1150 mit Einwilligung des Kaisers das Land in Besik machte Brandenburg zur Hauptstadt und nannte sich Markgraf von Brandenburg. Jn_ der Nordmark war er noch der Lehensmann des Herzogs von Sachsen; in diesem neuen Gebiete hatte er nur den Kaiser über sich. Dieser erhob die Mark zu einem erblichen Reichsfürstentum, ernannte Albrecht zum selbständigen Herzog darin und verlieh ihm die Erzkämmerwürde des Reiches. 3. Als Albrecht einst seinem Lande fern war, empörte sich Jaczo von Köpenick, verband sich mit einem Teile der Wenden und bemächtigte sich durch Verrat der Feste Brandenburg. Auf kurze Zeit thronte Triglaf noch einmal auf dem Harlunger Berge. Albrecht eilte jedoch schnell herbei, zerstreute die Wenden, und Jaczo entfloh nach Pommern.

9. Ergänzungsheft für die Provinz Brandenburg - S. 32

1897 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 32 — Stadtverordneten werden alle stimmberechtigten Bürger nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Steuern in drei Abteilungen geteilt. Die Wahllisten liegen acht bis vierzehn Tage vor der Wahl zur Einsicht offen. Die Sitzungen der Stadtverordneten sind öffentlich. In denselben werden alle Gemeindeangelegenheiten besprochen. Sämtliche Beschlüsse der Stadtverordneten bedürfen der Zustimmung des Magistrats. 2. In Städten von weniger als 25000 Einwohnern gehören dem Magistrate nur der Bürgermeister und zwei Stadträte an. Die Zahl der Stadtverordneten beträgt in diesen Städten zwöls. Zu 128. Die Karrdgemerndeordrrrrrrg Brandenburgs. 1. Die Verwaltung der Landgemeinde geschieht durch den Gemeindevorsteher ; ihm zur Seite stehen zwei Schöffen, welche ihn in den Amtsgeschäften unterstützen und im Behinderungsfalle vertreten. Lie werden von den Mitgliedern der Gemeinde auf sechs Jahre gewählt; jedoch kann nach dreijähriger Amtsdauer der Gemeindevorsteher sein Amt niederlegen. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel. Vor ihrem Amtsantritte werden die Gemeindevorsteher und Schöffen vom Landrate vereidigt. Die selbständigen Gutsbezirke werden durch Gutsvorsteher verwaltet, welche die Rechte eines Gemeindevorstehers haben. 2. Neben dem Gemeindevorsteher hilft die Gemeindevertretung die Angelegenheiten der Gemeinde verwalten. Zu dieser Vertretung gehören alle männlichen Gemeindemitglieder, die in der Gemeinde Gruud-besttz haben oder über ein Jahreseinkommen von mindestens 660 Mark verfügen und danach zu den Gemeindeabgaben beitragen; jedoch müssen sie mindestens viernndzwanzig Jahre alt und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sein. Wenn mehr als vierzig solcher Personen in eurer Gemeinde vorhanden sind, so muß aus ihnen eine Gemeindevertretung gewählt werden, die aus dem Gemeindevorsteher, den beiden Lchöffen und mindestens neun Gemeindeabgeordneten bestehen soll. Die Gemeindevertretung überwacht die Verwaltung der Gemeinde, berät über Verwendung der Einnahmen und Ausgaben, über Gemeindearbeiten u. s. w. Alle Jahre muß in jeder Gemeinde eine Gemeinderechnung angefertigt und dem Kreisausschusse zur Durchsicht vorgelegt werden. — Gegen die Verfügungen des Landrats, als der nächsten vorgesetzten Behörde, steht der Gemeinde die Beschwerde bei dem Bezirksausschüsse zu. Zu 124. Das brandendurgrsche Militär. 1. Die Märker bildeten von jeher den Kern des preußischen Militärs. _ In fast allen entscheidenden Kämpfen, die Brandenburg und Preußen um ihren Bestand führen mußten, haben Brandenburger mitgefochten. Groß war der Anteil der märkischen Truppen an den Liegen, welche die preußischen Armeen unter Friedrich dem Großen und in den Kriegen dieses Jahrhunderts errungen haben. In zahl-

10. Ergänzungsheft für die Provinz Brandenburg - S. 10

1897 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 10 — Zeiten der Ruhe statt des Soldes ein Rittergut von dem eroberten Lande. — Bei der Einrichtung eines deutschen Dorfes erhielt ein Unternehmer gegen mäßige Vergütung eine größere Ackerfläche. Einen Teil der Feldmark bekam er als freies, erbliches Lehen und führte danach den Titel Erb- oder Lehnschulze. Ein anderer Teil wurde zur Unterhaltung der Kirche bestimmt. Die übrigen Ländereien verkaufte der Unternehmer an die neuen Ansiedler, von denen er die landesherrlichen Abgaben einziehen mußte. In Gemeinschaft mit den Schöffen sprach er Recht in kleinern Sachen. Außer dem landesherrlichen Zins zahlte der Bauer der Kirche seinen Zehnten und leistete dem Grundherrn oder der Gemeinde Dienste mit Pferd und Wagen, sogenannte Spanndienste. Ansiedler, die nur eine kleine Ackerfläche besaßen und diese Dienste nicht leisten konnten, hießen Kossäten. — In ähnlicher Weise wurde bei der Einrichtung von neuen deutschen Städten oder bei der Umwandlung wendischer Ortschaften in deutsche verfahren. Auch der Stadtschulze erhielt ein erbliches, abgabenfreies Eigentum. Er blieb dem Markgrafen für die städtischen Abgaben verpflichtet, mußte für die Erbauung des Rathauses und eines Kaufhauses, sowie für die Befestigung der Stadt sorgen. Zur Verwaltung der städtischen Angelegenheiten wurde ein Rat erwählt, der gewöhnlich 12 Ratsherren zählte und unter der Gerichtsbarkeit des Herzogs stand. — Die Mark erfreute sich der Ordnung und des Friedens, blühte auf und gewann immer mehr das Ansehen einer deutschen Landschaft. Zu 41. Die Erweiterung Brandenburgs unter Johann I. und Otto Iii. Unter den anhaltinischen Fürsten erweiterte sich das Brandenburger Land immer mehr, besonders unter der Regierung Johann I. und Otto Iii., welche gemeinsam das Land verwalteten und durch Verträge wie durch das Schwert ihren Länderbesitz vermehrten. Von den Wenden erwarben sie vollständig das Land Barnim und Teltow. Heftige Kämpfe hatten sie mit den Bischösen von Magdeburg und Halberstadt und dem Markgrafen von Meißen zu bestehen. Die Pommern mußten die Lehnshoheit, welche schon Kaiser Heinrich I. dem Markgrafen verliehen hatte, anerkennen und gleichzeitig die Uckermark und das Land Stargard abtreten. Zerwürfnisse zwischen den Fürsten von Pommern und Polen gaben den kriegerischen Markgrafen Gelegenheit, gegen 1250 einen Teil von dem noch mit Waldungen und Morästen weithin bedeckten Lande jenseits der Oder zu erobern. Auch gelangten sie in den Besitz des Landes Lebus zu beiden Seiten der Oder. Der hier von Deutschen gegründeten Kolonie Frankfurt und den beiden Schwesterorten Berlin und Cöln an der Spree verliehen die Markgrafen das Stadtrecht. Einen Teil der Oberlausitz mit Görlitz, Bautzen, Lauban erhielt Otto Iii. durch die Verheiratung mit der Tochter des Königs von Böhmen. Wo Johann und Otto festen Fuß
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